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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Warnung vor falschen Posten auf Telefonrechnungen



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Sirius
11.09.2010, 18:00
Seit einiger Zeit werden von verschiedenen Firmen falsche Rechnungsposten auf den monatlichen Abrechnungen der Telefongesellschaften (Telekom, usw.) ausgewiesen.

Es handelt sich um in der Hauptsache um die Firmen Yellow Access Operating ServAG und telomax GmbH:


Beträge anderer Anbieter

Verbindungen über Yellow Access Operating ServAG

Zu diesen Beträgen liegen der Deutschen Telekom keine Informationen vor. Richten Sie Anfragen und Beschwerden
bitte ausschließlich an:
Telefon: 0800 444 567 4, Telefax: 01805661001
Yellow Access Operating ServAG
c/o Lützowufer 27, 10787 Berlin
E-Mail: office [at] yadata.de


Beträge anderer Anbieter

Verbindungen über telomax GmbH

Zu diesen Beträgen liegen der Deutschen Telekom keine Informationen vor. Richten Sie Anfragen und Beschwerden
bitte ausschließlich an:
Telefon: 0800 444 567 4, Telefax: 01805661001

telomax GmbH
Westhafen Platz 1, 60327 Frankfurt/Main
E-Mail: telomax [at] mail.com

Beispiel eines Rechnungspostens auf der Telekomrechnung:

http://img810.imageshack.us/img810/3180/rechnung.png

Die Rechnungstellung wird ausgelöst, wenn man eine 0900-Nummern zurückgerufen hat, die ein Gewinnversprechen enthielt: "Erich Frankenberg (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?28835)", "Friedrich von Haber", "Lara Stern" und andere Namen.

In jüngster Zeit sind auch Personen betroffen, die Werbeanrufe in Zusammenhang mit win-finder.com erhielten.


Betroffenen Personen sollten unbedingt die Zahlung bei ihrem Telefonanbieter stornieren, was in der Regel problemlos telefonisch möglich ist.


Die gefälschten Rechnungsposten sind an den immer gleichen Kontaktrufnummern zu erkennen:

Telefon: 0800 444 567 4
Telefax: 01805661001


Die Rufnummern gehen in einen Berliner Hochhaus-Plattenbau (http://www.emporis.com/application/?nav=building&lng=4&id=luetzowufer27-berlin-germany), an der eine insolvente Schweizer Firma ihren angeblichen Sitz hat:

Yellow Access Operating ServAG
Lützowufer 27
10787 Berlin

An selber Adresse befindet sich seit dem 25.08.2010 auch eine Firma, die einen Teil der betrügerischen 0900-Nummern angemietet hatte:

Retail-Media-Vision UG
c/o Yellow Access Operating Services AG
Lützowufer 27
10787 Berlin
Amtsgericht: 70049 Stuttgart (HRB 731761)


Hintergrund

Bei der Yellow Access Operating Services AG (http://www.hr-monitor.ch/f/Yellow_Access_Operating_Services_AG_in_Liquidation_CH-400.3.008.103-9_12877386.html) (YAOS) handelt es sich das insolvente Unternehmen eines ehemaligen Stasi-Offiziers im besonderen Einsatz (OibE) und seinem neuen "Kader", der in der Ex-DDR unter der falschen Identität "Reinhold Hofmann" sein Unwesen trieb. Hauptamtlich war der promovierte Jurist Chef der Volkspolizei von Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) mit Spezialgebiet Wirtschaftskriminalität. Gleich nach der Wende wechselte er ins kriminelle Lager und saß dann im Zusammenhang mit Betrügereien eine Weile in Haft, ehe er nach Offenbach übersiedelte und sich in der Schweiz einen Zweitsitz zulegte.

Der Spiegel brachte bereits 1993 einen Artikel über die kriminellen Machenschaften des Stasi-Offiziers: Asche im Schacht (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13680460.html).
Auch im tschechischen Handelsregister von 1991 findet man den OibE (http://www.hr-monitor.ch/person.php?persid=4194) und seine "Volksgenossen" wieder: East-West,obchodní společnost,spol. s r.o. (http://rejstrik-firem.kurzy.cz/rejstrik-firem/DO-41691571-east-west-obchodni-spolecnost-spol/)

Die "Kontaktdaten" auf den Telefonrechnungen und die Yellow Access Operation ServAG gehen wohl auf sein Konto. Er ist auch in die Gewinnanrufe der santaro GmbH (https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?27306-2010-Sie-haben-gewonnen!&p=252944#post252944) und der INPHONE AG (http://www.hr-monitor.ch/f/INPHONE_AG_CH-170.3.027.474-7_14047689.html) verstrickt. Der Geschäftsführer (http://www.db.ripe.net/whois?form_type=simple&full_query_string=&searchtext=Christian+Ohme&do_search=Search) der telomax GmbH arbeitet "zufällig" auch bei der Schweizer Schwesterfirma der YAOS (AAA Access AG (http://www.hr-monitor.ch/f/AAA_Access_AG_in_Liquidation_CH-020.3.032.977-2_14497638.html)) und wird derzeit gesucht.

in jüngerer Zeit gibt es eine Zusammenarbeit mit den bekannten Schweizer Abzockern aus dem Zuger Raum: IFK AG, Discovery Media Group Ltd., usw..., mit Adresse: Postfach 100131, 83001 Rosenheim
Die Betrügereien dieser Firmen werden in vielen Fällen über die Telefonrechnung abgerechnet (s.o.).

antispam2006
12.09.2010, 07:21
Das ganze scheint schon mindestens seit März 2010 zu laufen http://whocallsme.com/Phone-Number.aspx/08004445674

In dem Zusammenhang finde ich Walbecks Beitrag interessant http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?17163-Eurochance&p=278475&viewfull=1#post278475

Gruß Antispam2006

Walbeck
12.09.2010, 11:05
In diesem Zusammenhang scheint mir interessant, daß sich die Bundesnetzagentur in derartigen Fällen für nicht zuständig hält. Im Zusammenhang mit ungewollt aufgebauten Verbindungen durch das Handy hatte sich jemand bei der BNetzA beschwert und hat die Antwort bei whocallsme gepostet http://whocallsme.com/Phone-Number.aspx/0179328464.


Die Telekommunikationsdienstleistung (Herstellung der Internet-/Telefonverbindung) erbringt ein Telekommunikationsanbieter (TK -Anbieter).

Die hier in Rede stehende vertragliche Vereinbarung über die Zahlung eines Entgelts für eine zusätzliche Leistung ist hiervon zu trennen. Der Anbieter der zusätzlichen Leistung fungiert nicht als Telekommunikationsanbieter und ist daher dem Telemediendienst zuzuordnen. Die Kontrolle, Einhaltung und Durchsetzung des Telemediengesetzes (TMG) liegt nicht in der Verantwortung der Bundesnetzagentur, sondern in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Daher empfehle ich Ihnen, sich ggf. an die zuständige Stelle (i.d.R. das Wirtschaftsministerium) des betreffenden Bundeslandes zu wenden. Das TMG regelt seit dem 1. März 2007 die rechtlichen Rahmenbedingungen für so genannte Telemedien. Das TMG wurde mit Artikel 1 des Elektronischen-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG) verkündet.

Es wird hier also auf Aufsichtsstellen der Bundesländer verwiesen.

Gruß,
Walbeck

gation
14.09.2010, 23:52
jetzt auch hier
http://www.computerbetrug.de/nachrichten/newsdetails/neue-abofallen-jetzt-wird-ueber-die-telefonrechnung-kassiert-100911/

Goofy
18.09.2010, 00:08
Es gibt Hinweise dafür, dass die Abzocker versuchen, die Verbraucher zum Rückruf auf die angegebene Nummer zu verleiten, um angeblich "das Gewinnspiel zu kündigen" (für das es aber nie einen Vertrag gegeben hatte, und was also gar nicht gekündigt werden braucht).

Es ist zu vermuten, dass eben gerade dann Geld von der Telefonrechnung abgebucht wird - unter der Behauptung, der Verbraucher habe das Gewinnspiel während dieses Anrufs bestellt.

Sollte also so ein Anruf kommen - Rat für alle Betroffenen:


Legen sie sofort auf.
Rufen Sie keinesfalls bei dem Anbieter zurück, um dort "zu kündigen" (denn Sie hatten ja nie dort bestellt oder einen Vertrag, also gibt es gar nichts zu kündigen).
Setzen Sie sich sofort mit Ihrem Telefonanbieter in Verbindung, und lassen Sie umgehend die Abbuchungen für Leistungen Dritter und für 0900-Nummern sperren. Dann kann der Abzocker sicherlich nicht mehr über Ihre Telefonrechnung abbuchen.
Passen Sie auf Ihre Telefonrechnung auf. Musterbriefe für den Widerspruch bei überhöhter Rechnung stellen wir hier noch ein.


Weitere ausführliche Informationen hier:
Abzocke über die Telefonrechnung nach Gewinnspiel-Werbeanruf

truelife
18.09.2010, 07:52
Setzen Sie sich sofort mit Ihrem Telefonanbieter in Verbindung, und lassen Sie umgehend die Abbuchungen für Leistungen Dritter und für 0900-Nummern sperren. Dann kann der Abzocker sicherlich nicht mehr über Ihre Telefonrechnung abbuchen.

Das Dienstmerkmal der deutschen Telekom lautet diesbezüglich wie folgt:

Verbindungen zu den Servicerufnummern 0900: Anschluss-Sperre, Sperrklasse 5, (Verkehrseinschränkungsklasse 5; VKL 5) Dieser Service ist kostenfrei.

Doctor_Who
23.09.2010, 22:29
Hi, ich hoffe das passt hierzu:

vor wenigen Minuten wurde ich von meinem guten Chef und Freund angerufen. Da er nächste Woche umzieht, hatte ich bei der Telekom den Anschluß für ihn umgemeldet. Heute bekam er Zuhause die Bestätigung, aber irgendwie ist auf der Bestätigung angeblich ein Posten "Erotik Lounge Insider" darauf für 5,99 Euronen. Parallel dazu ist auf einer unserer Firmenrechnung jetzt ein Posten "Partnerchat" aufgetaucht.

Ich werde morgen die Unterlagen zur Ansicht bekommen und darüber weiter berichten.

Meine Frage grundsätzlich: kann man von der Telekom solche unrechtmäßigen Posten zurückverlangen im Nachhinein? hat da jemand schon von dieser "Erotik Lounge Insider" und "Partnerchat gehört??

Wie gesagt, morgen have ich mehr Details.

LG Doctor Who

Goofy
24.09.2010, 00:45
Meine Frage grundsätzlich: kann man von der Telekom solche unrechtmäßigen Posten zurückverlangen im Nachhinein?

Das geht durchaus. Wichtig ist aber erstmal die Recherche zum Fall: Einzelverbindungsnachweis anfordern, und, ganz wichtig: qualifiziertes Prüfprotokoll gem. § 45i TKG anfordern.

Steht alles hier:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Vorgehen_bei_Telefon-Mehrwertdienst-Betrug

Doctor_Who
24.09.2010, 10:36
Guten Morgen

Ich habe Details zu den Vorgängen:

1. Erotik Lounge Insider ist ein Telekom-eigener Dienst, welcher mit dem Call&Surf gebucht werden könne. wie der darein kommt und angeblich seit 2004 drin sein soll wird noch geklärt. Auf jedenfall wird der Dienst per Kundencenter beendet.

2. Partnerchat --> Hier ist eine Abbuchung auf dem Geschäftskonto von

MEDUSA UNITED MEDIA GMBH
DD7************** (anonymisiert)
FLIRTCAFE.DE
*********
BEI FRAGEN 01805 80777616
MEDUSA MEDIEN GMBH

Es wurde versucht 57,00 Euro abzubuchen, was aber an der Kontodeckung scheiterte.

Wir werden jetzt die Bank darauf hinweisen, daß diese Abbuchung unberechtigterweise versucht wurde.

Der Name "Flirtcafe.de" ist mir hier im Forum bisher noch nicht aufgefallen, Gurgel findet zumindest nix bei Antispam, aber andere Einträge...

Kennt jemand den MEDUSA Verein??

LG Doctor Who


Nachtrag: Habe hier im Forum gefunden, ging aber dort nur um Email Spam von Flirtcafe.de.

Die Abbuchung wurde am 18.5.2010 versucht. wir werden jetzt recherchieren, ob noch mehr versucht wurde...

Sirius
24.09.2010, 10:44
Der Name "Flirtcafe.de" ist mir hier im Forum bisher noch nicht aufgefallen, Gurgel findet zumindest nix bei Antispam, aber andere Einträge...

Kennt jemand den MEDUSA Verein?? Firtcafe.de ist als Spammer bekannt, Medusa ist der Betreiber des Portals: http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?29108

jens69
24.09.2010, 13:12
Flirtcafe.de ist in den letzten Monaten auch bekannt geworden durch deren Zugänge, und versteckten Angaben, die zum Vertragsschluß wesentlich sind. Wenn man in Google mal nach flirtcafe und Abzocke sucht, findet man Einiges.

Arthur
24.09.2010, 13:19
Sind extrem agressiv. Es gibt eine ganze Reihe Foren, in denen das Thema rausgenommen wurde
oder der Name "geixt " wird

Wowoka
24.09.2010, 14:04
Und es gibt ein paar Videoportale, die die Videos der TV-Beiträge gelöscht haben.

Sirius
25.09.2010, 10:07
Bei der Bundesnetzagentur findest sich eine interessante Datei (http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunikation/Nummernverwaltung/OrtsnetzVerzeichnisse/Ansprechpartner/AnsprechpartnerBasepage.html?nn=154346), aus der eindeutig hervorgeht, dass hinter der INPHONE AG / Yellow Access Operating ServAG (YAOS) der ehem. Stasi-Offizier "Reinhard Hofmann (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13680460.html)" steht.


D132;INPHONE;Mint Telecom Deutschland GmbH Empfs.bev.f.INPHONE AG;;Lützowufer;27;10787;Berlin;;Herr;;Sch*;0041449991000;0041449991009;inphone [at] e mail.com;NVONB

Mint Telecom Deutschland GmbH
Theodor-Heuss-Straße 8
78467 Konstanz
Amtsgericht: 79098 Freiburg (HRB 703489)
Geschäftsführer: Dr. H.-U. G., Offenbach am Main, *1944
Gesellschafter: Dr. H.-U. G.

zuvor:

Mint Telecom Deutschland GmbH
ehem. darpar Einhundertunddreiundsiebzigste Vermögensverwaltungs GmbH (http://tinyurl.com/3admxju) (Vorratsgesellschaft)
Augsburger Str. 33
10789 Berlin
Amtsgericht: 14057 Berlin (HRB 76125)
Geschäftsführer: Dr. H.-U. G., Offenbach am Main, *1944
Gesellschafter: Dr. H.-U. G.


Das erklärt dann auch, warum die Gewinnbimmelfirmen , INPHONE AG, Retail-Media-Vision UG (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?29795-Warnung-vor-falschen-Posten-auf-Telefonrechnungen&p=279308&viewfull=1#post279308) und YAOS AG (http://whocallsme.com/Phone-Number.aspx/09003030120/8) plötzlich in der Berliner "Stasi-Zentrale" beheimatet sind. Ich meine nicht die Normannenstr...


Kriminelle Machenschaften laufen schon seit der Wende. Aus dem Spiegel vom 16.05.1994: Geld auf Knopfdruck (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13690017.html)

Eine Gruppe von Wismut-Kadern wird beschuldigt, mehrere Millionen Mark aus dem Asche-Geschäft über zwischengeschaltete Scheinfirmen auf private Konten geleitet zu haben. Hinter dem System vermutet die Staatsanwaltschaft einen Mann von "intellektueller Überlegenheit": H.-U. G., bis zur Wende bei der Volkspolizei Karl-Marx-Stadt zuständig für Wirtschaftskriminalität...

Helmi98
01.10.2010, 16:31
Auf yahoo-Nachrichten las ich eben folgenden Beitrag:
Die Bundesnetzagentur hat erneut einer Gruppe von Telefonbetrügern das Handwerk gelegt und reihenweise teure 0900-Nummern abgeschaltet. Gegen insgesamt sieben Unternehmen sei die Behörde vorgegangen, die von Verbrauchern unrechtmäßig über sieben Millionen Euro erbeutet hätten, teilte die Netzagentur am Freitag in Bonn mit. In Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und Polizei habe es in dieser Woche europaweit Durchsuchungen in den Büros der Trickbetrüger gegeben. 26 bereits geschaltete 0900-Verbindungen seien gekappt worden und ein Verbot für weitere 18 Nummern ausgesprochen worden, die noch nicht aktiv gewesen seien. Zudem sei den Unternehmen verboten worden, den Verbrauchern noch fällige Gebühren in Rechnung zu stellen.

Gruß an alle hier
Helmi

gation
02.10.2010, 19:44
heftige Kritik an der Pressemeldung in CB siehe:

http://forum.computerbetrug.de/servicenummern-mehrwertdienste-und-dialer/57695-bundesnetzagenturmassnahmen.html#post323407 (http://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fforum.computerbetrug.de%2Fservicenummern-mehrwertdienste-und-dialer%2F57695-bundesnetzagenturmassnahmen.html%23post323407)


Infos zu den Festnahmen siehe:

http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?27303-Presseschau-2010&p=281150&viewfull=1#post281150

truelife
03.10.2010, 01:05
Analog zu Sirius' Warnungen haben wir heute über das Ticketsystem weitere Informationen erhalten.

So ist es nicht einmal nötig, die Servicenummern zurückzurufen, um die Abbuchungen in Höhe von 9,90€ auf seiner Telekom-Rechnung zu finden.

Der Sachverhalt stellt sich durch diese uns übermittelten Informationen wie folgt dar:

Eine Leserin unseres Forums hatte eine Abbuchung der telomax GmbH, Frankfurt auf Ihrer Telekom-Rechnung gefunden und dieser widersprochen. Daraufhin erhielt Sie ein Schreiben von win-finder.com:

http://s3.imgimg.de/thumbs/winfinder2bf0c082com2bf0c082jpg.jpg (http://www.imgimg.de/bild_winfinder2bf0c082com2bf0c082jpg.jpg.html)

Daraufhin hat Sie überprüft, ob denn ein Anruf von Ihr bei einer Servicerufnummer der Telomax GmbH oder bei win-finder.com Stattgefunden habe. Aber weder Einzelverbindungsnachweis und Anrufliste in der Fritz-Box listen einen Anruf bei diesen beiden Firmen. Im Gegenteil: es werden nur Rufnummern gelistet, die sie persönlich kennt.

Weiterhin schreibt Sie:


Bei Telekom ließ ich den Betrag stornieren. Das klappte problemlos. Der Herr am Telefon
meinte zwar, dass ich vielleicht Probleme bekomme, wenn ich nicht zahle. Und ich sollte es
mir gut überlegen. Aber solange Telekom die Rechnung noch nicht von unserem Konto
abgebucht hat, können sie das sofort erledigen. Die Abbuchung der Telekom von unserem
Konto war dann auch wirklich korrekt.

Da ich keine bestimmte Nummer bei der Telekom sperren konnte - schließlich nutzt es in
diesem Fall nichts, wenn man 0900er Nummern sperrt, bat ich darum künftig
Rechnungsstellungen von telomax GmbH außen vor zu lassen. Sie machten sich zwar einen
Vermerk ABER: Die Dame am Telefon meinte, der Betrag würde trotzdem auf der Rechnung
erscheinen, sie würden ihn aber nicht mit abbuchen. Da ich dem so nicht glauben kann,
werde ich bei jeder Rechnung die Telekom anrufen und stornieren lassen. Notfalls müssen
wir auch die Abbuchung von der Telekom einstellen und künftig selbst überweisen. Dann kann
man solche Beträge selbst abziehen.

Sirius
03.10.2010, 11:45
Die telomax GmbH ist viel mehr als ein "unbeteiligter Provider, der nichts mit dem Betrug zu tun haben will".


Die Betreiber der telomax GmbH sind die gleichen Leute, die als "Carmen Götz" und "Friedrich von Haber" zig-tausend Leute angerufen und auf ihre 0900-Nummern gelockt haben.
Den Betreibern der telomax GmbH gehört auch die Firma santaro GmbH, die mittels vieler Fangschaltungen eindeutig als Anrufer identifiziert werden konnte.
Netzbetreiber der 0900-Nummern war die Schweizer INPHONE AG, die ebenfalls der Bande gehört.


Beweis: Handelsregisterauszug der INPHONE AG (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fwww.hr-monitor.ch%2Ff%2FINPHONE_AG_CH-170.3.027.474-7_14047689.html)

Der Handelsregisterauszug der telomax GmbH

http://img823.imageshack.us/img823/4774/telomax.gifDer Handelsregisterauszug der santaro GmbH

http://img810.imageshack.us/img810/3171/santaro.gif

(https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fwww.vsspanien.com%2F_psuche%2Fpsuche_show.php)

FSnyder
03.10.2010, 11:59
Hi,

Diese (ich schreibe jetzt nicht "Verbrecher" ;) ) lassen sich immer neue Methoden einfallen, um an Geld zu kommen. :skull:
Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass gerade diese Methode bei älteren Leuten wesentlich "wirkungsvoller" ist als die bisherigen Methoden! :hammer4:
Es ist ja mit einer einfachen Rückbuchung nicht getan.
Damit entfallen für diese Ganoven sogar die Kosten für Rücklastschriften, was den Gewinn zusätzlich erhöht!
Dazu ist diese Methode schon richtig raffiniert/perfide, da mehrere Stufen "vorgeschaltet" sind, bei denen viele Leute regelrecht Angst haben, dort etwas zu reklamieren (wenn denn überhaupt reklamiert wird).
Wenn dann noch bei der Reklamation eines Rechnungsbetrages bei der T-Com etwas schief läuft, hat man das Inkasso der T-Com am Hals und das ist alles Andere als "fein". Im schlimmsten Fall wird dann irgendwann der Anschluss gesperrt.................. Das kann richtig Stress geben.
Dazu kommt, wer von den älteren Leuten prüft schon seine Telefonrechnung nebst EVN soooooo genau? Wenn es ein Verwandter/Bekannter tut, muss er ganz explizit Nachhaken, was die Aufklärung zusätzlich erschwert...................
Wenn man dann doch so weit ist, ärgert man sich mit der nächsten Stufe, dem (nicht zuständigen) Serviceprovider rum. Dieser reicht einen dann an den endgültigen Ganoven weiter, der das übliche Gefasel ablässt.
Ich kann jetzt nich schreiben, was ich diesen ....... alles an den Hals wünsche, dann bekomme ich "Kloppe" von der Forenaufsicht. :lil:
Man kann nur hoffen, dass diesen Leuten so schnell wie möglich das "Handwerk" gelegt wird.

Grüße
Snyder

Fidul
03.10.2010, 13:32
Tja, wenn die Pozilei so könnte, wie wir manchmal wollten...

Gaia
03.10.2010, 13:32
Also waren die schon im Frühjahr tätig, denn am 12.05.2010 wurde die

Santaro GmbH
Vor den Ringsböllen 7
65428 Rüsselsheim

in einer meiner 2 Fangschaltungen identifiziert.

Nun stell ich aber fest, dass die Adresse mit der Neueintragung im Handelsregister garnet übereinstimmt... oder habe ich irgendwas übersehen :confused:

truelife
03.10.2010, 13:55
Nein, du hast nichts übersehen. Das ganze ist ein wenig vertrackt:

Vor den Ringsböllen 7 ist ein Reihenhaus in einer kurzen Seitenstraße. Die Hausnummern gingen nur bis 11.

http://s2.imgimg.de/thumbs/CIMG141312c79cacJPG.jpg (http://www.imgimg.de/bild_CIMG141312c79cacJPG.jpg.html)

Der Geschäftsführer der Santaro, Herr C. O., Vor Ort habe ich einen Herrn Z. angetroffen, der laut Eigenauskunft am 01.02.2010 dort eingezogen sei. Herr O. sei Vormieter gewesen und sowohl sein Name als auch der von 5 seiner Firmen klebte noch am Briefkasten. Herr O. hatte Herrn Z. gebeten, die Firmannamen in ein paar Tagen abzukratzen...


Neueintragungen

03.05.2010

santaro GmbH, Frankfurter Landstraße 23, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2007 mit Änderung vom 28.05.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Rüsselsheim (bisher Amtsgericht Darmstadt HRB 86492) nach Bad Homburg v. d. Höhe beschlossen.
Geschäftsanschrift: Frankfurter Landstraße 23, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe.
Gegenstand: An- und Vermietung von Immobilien, Hausmeisterservice und Telekommunikationsdienstleistungen.
Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer: G., T., Torino/Italien, *02.10.1968
O., C., Rüsselsheim, *29.06.1975
S., S., Uttwil/Schweiz, *17.09.1954,
jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.


Veränderungen

01.09.2010

santaro GmbH, Frankfurter Landstraße 23, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Geschäftsanschrift: c/o AIDA Wirtschaftsdienste GmbH, Kurfürstenstraße 79, 10787 Berlin.
Nicht mehr Geschäftsführer:
G., T., Torino/Italien, *02.10.1968;
O., C., Rüsselsheim, *29.06.1975;
S., S., Uttwil/Schweiz, *17.09.1954.
Bestellt als Geschäftsführer:
S., K.-U., Berlin, *11.04.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Näheres über die AIDA findet sich beispielsweise hier: http://www.ra-haensch.de/php/wordpress/?p=776

Du bellst also schon am richtigen Baum...

Mittwoch
03.10.2010, 21:37
Man kann nur hoffen, dass diesen Leuten so schnell wie möglich das "Handwerk" gelegt wird.

Im Gegensatz zur sonstigen Gewinnspiel-und-dergleichen-Direkt-Lastschrift-Abzocke hinterlassen die Abzocker hier Datenspuren, die man deutlich besser verfolgen kann. Immerhin muss der eigene Telefonprovider spätestens auf Anfrage eine ladungsfähige(!) Anschrift des Verbindungsnetzbetreibers herausgeben. Dieser ist mittelbar in Haftung zu nehmen, wenn der tatsächliche/vorgebliche Auftraggeber der Abbuchung nicht ermittelbar ist.

Zudem ist der ganze Vorgang über die Rechnungen und die ggf. vorhandenen Einzelverbindungsnachweise schon recht gut dokumentiert. Ich nehme mal an, dass ein Gericht solche Dokumente als Beweis anerkennen wird. Wie im oben geschilderten Ticket-Beitrag ja gesagt: Die vorgebliche Verbindung, bei der die Teilnahme an dem Eintragsdienst angeblich stattgefunden haben sollte, taucht nicht im EVN auf, und der ist vom Endkunden kaum manipulierbar. Wie soll dann ein Vertrag zustande gekommen sein?

Drittens hat man ja noch, sollte die Bundeswattestäbchenagentur dann doch nochmal aus dem Quark kommen, mit dem Telefonprovider einen direkten und verlässlichen Ansprechpartner, um auf ein evtl. rückwirkend verhängtes Inkassierungsverbot zu pochen. Auch hier muss man sich nicht mit einem Postfach unterhalten.

Ich halte diese "neue" Masche für eine Verzweiflungstat, die mich hoffnungsfroh stimmt, dass die Arbeit hier endlich mal was bringt.

Schönen Gruß
Mittwoch

siebich
03.10.2010, 21:42
Und ich bin ziemlich zuversichtlich dass diese Herrschaften auch in Bälde gesiebte Luft atmen werden.

Arthur
03.10.2010, 21:48
Ich halte diese "neue" Masche für eine Verzweiflungstat,
Auf Grund meiner Beobachtungen des Nutzlosmarktes denke ich das auch.
Es gibt viele Indizien dafür, dass der Zenith der Nutzlosabzocke seit geraumer Zeit
überschritten ist u.A die immer absurderen Drohkasperletheaterinzenierungen.

Gaia
03.10.2010, 21:55
Man sollte der Deutschen Telekom AG die Möglichkeit bieten für derart dubiose Drittanbieter keine Rechnungen mehr erstellen zu müssen.
Damit würde man der Abzocke zum grössten Teil den Wind aus den Segeln nehmen, denn durch die Rechnungslegung der Deutschen Telekom AG fliessen immer noch mehr als genug unberechtigt eingeforderte Gelder an die Abzocker (viele Telefonkunden kontrollieren immer noch zu wenig ihre Rechnungen oder haben keine Einzelverbindungsnachweise oder wissen einfach immer noch net, dass sie nur abgezockt wurden (werden)).

Man wird doch noch mal träumen dürfen...

Goofy
03.10.2010, 22:49
Man sollte der Deutschen Telekom AG die Möglichkeit bieten für derart dubiose Drittanbieter keine Rechnungen mehr erstellen zu müssen.

Wenn es um Mehrwertnummern geht, hat die T-Com diese Möglichkeit derzeit tatsächlich nicht.

Aber in diesen Fällen geht es um Anrufe von bzw. zu kostenlosen 0800-Auskunftsnummern. Und da sehe ich keine Verpflichtung der TK-Provider, hierfür Rechnungsbeträge für Drittanbieter einziehen zu müssen. Im Gegenteil handelt es sich um ein TKG-widriges Vorgehen, um eine Umgehung der 0900-Mehrwertgassen.

ScoobyD
04.10.2010, 20:35
Als ich heute die Telefonrechnung durchgeschaut habe (dank Flat eh recht kurz) war die auf einmal rund 20€ zu hoch
Grund war das die Firma telomax GmbH für den Mehrwertdienstabo 61404 16,64€ + Märchnsteuer haben will.
Was mich stutzig macht das das ganze über 8 Tage gegangen sein soll.

Meine Eltern können leider nicht beschwören ob da ein Anruf mit einem dubiosen Gewinnspiel da war. Was ich allerdings ausschließen kann ist das eine 0900 Nummer angerufen wurde.

Die Rechnung vom Telefonprovider wurde schon abgeändert (dienst storniert)

An telomax wollte ich jetzt das schreiben schicken http://www.antispam-ev.de/wiki/Widerspruch_an_Mehrwertdienstleister_bei_Telefon-Mehrwertbetrug

Nur bei dem Punkt ([Den nächsten Satz nur einfügen, wenn Sie zu dem Zeitpunkt der angeblichen Verbindung nicht telefoniert haben] ) bin ich arg unsicher. Im Einzelverbinugsnachweis der Tcom werden leider nur die Kostenpflichtigen Rufnummern aufgeführt. Wenn das ganze über eine 0800 Nummer gelaufen ist wie kann ich das jetzt einsehen?

Goofy
04.10.2010, 21:38
Nimm besser die Schreiben, die hier verlinkt sind:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Abzocke_%C3%BCber_die_Telefonrechnung_nach_Gewinnspiel-Werbeanruf

An den Verbindungsnetzbetreiber:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Abzocke_%C3%BCber_die_Telefonrechnung_nach_Gewinnspiel-Werbeanruf

Wenn die 0800-Anrufe nicht auf dem EVN auftauchen, dann bezieht man sich im Schreiben halt auch nicht darauf.

Betrügerkiller
06.10.2010, 21:41
Bei mir taucht plötzlich ein komischer Posten in der Telefonrechnung auf. :D
Sollte das ein Abo sein, dann wirds mysteriös. Kündigen kann ich das Ding jedenfalls nicht, da ich ja kein Abo habe. :eek:
Bei der Überweisung ziehe ich den Betrag jedenfalls ab. :sick::lil:
Steuer muß auch noch abgezogen werden!

------------------

Verbindungen über telomax GmbH
Zu diesen Beträgen liegen der Deutschen Telekom keine Informationen vor. Richten Sie Anfragen und Beschwerden
bitte ausschließlich an:
Telefon: 0800 444 567 4, Telefax: 01805661001
telomax GmbH
Westhafen Platz 1, 60327 Frankfurt/Main
E-Mail: telomax [at] mail.com
(0 9x xx) x xx xx 16.09.10 - 30.09.10 Rufnummer
8. Mehrwertdiensteabonnements 24,96 19
Artikel-/Leistungsnummer: 61xxx
Summe telomax GmbH 24,96

siebich
06.10.2010, 21:55
Falsch: Beschwerden ausschließlich an den Aussteller der Rechnung. In dem Fall die Telekom.

DJANGO
06.10.2010, 23:06
Steuer muß auch noch abgezogen werden!
[.....]
8. Mehrwertdiensteabonnements:confused: 24,96
Macht dann 29,70 Euro inkl. 19 % MWSteuer. Sind also 3 Wochenabonnements.


Der Gesamtpreis der Leistung beträgt pro Woche 9,90 einschließlich etwaiger € Mehrwertsteuer. Das wöchentliche Entgelt für die Aufladung des Berechtigungscodes wird auf der Telefonrechnung des Festnetzanschlusses vom Kunden abgerechnet. Der Kunde hat bei Vertragsschluss zugestimmt, das Vertragsentgelt mittels seiner Telefonrechnung zu entrichten und dem Anbieter bei Vertragsabschluss damit einhergehend die nötige Vollmacht erteilt. Die Abrechnung der Beträge wird von dem vom Anbieter beauftragten Dienstleister durchgeführt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der beauftragte Dienstleister im Namen des Anbieters die fälligen Beträge an den Festnetzanschlussanbieter des Kunden übermittelt.

Bitte beachten Sie insbesondere zum Widerrufsrecht: Ein Widerrufsrecht besteht infolge der gesetzlichen Regelung des § 312d Abs. 4 Nr. 7 BGB für die vertragsgegenständliche Leistung nicht.

Der Anbieter ist danach dazu berechtigt, die Daten zu verarbeiten und an Partner weiterzugeben
www.win-finder.com

madsi
06.10.2010, 23:22
Wie siebich schreibt, bei der Telekom den/die widersprüchlichen Posten reklamieren.

Normalerweise müsste die das dann an Telomaxx zurückgeben, damit diese sich um den "Forderungseinzug" kümmert. Ob dieser durchsetzbar ist steht wohl auf einem anderen Blatt.
Da kommt dann wahrscheinlich das Übliche Mahn-Droh-Kaspertheater und damit sollte man auch entsprechend umgehen. Sollen die doch aus ihren Löchern krauchen, wenn sie meinen etwas beweisen zu können...

Betrügerkiller
06.10.2010, 23:46
Vielen Dank für die Antworten/Ratschläge!

Die AGB's sind ja echt heftig.
Ich werde über die zukünftige Entwicklung dann berichten. Das zieht sich wahrscheinlich über viele Jahre hin, wenn da dann Inkassogauner später auch noch mitspielen.

Gaia
07.10.2010, 05:11
Ich würde hier auch noch Strafanzeige wegen Betrug erstatten und die Deutsche Telekom davon in Kenntnis setzen.
Meiner Auffassung nach dürften die dann keine Rechnungslegung von telomax mehr annehmen ohne sich unter Umständen selbst strafbar zu machen wegen Beihilfe zum Betrug.
Der Masche muss endlich nachhaltig das Handwerk gelegt werden.

truelife
07.10.2010, 08:07
Ich lehne mich mal soweit aus dem Fenster, dass ich Gaia dahingehend verbessern muss, dass die Deutsche Telekom AG wohl auch verklagt werden muss, bis die etwas kapieren. Beispielsweise habe ich in Mai diesesn Jahres die Telekom in Kenntnis gesetzt, das auf einem Ihrer Kundensenserver ca. 20.000 Gesprächsmitschnitte gespeichert waren. Das waren ausnahmslos Mitschnitte von PhoenixCall, einem Projekt der Kus&Theißen GbR, für die ProInkasso inkassierte. Ergebnis meines Schreiben: "Vielen Dank für die Ihr Schreiben, Sie haben um Informationen bezüglich unseren Kundenservern gebeten"...

Als nächstes ging eine Strafanzeige gegen Kus&Theissen, gegen ProInkasso und gegen die Telekom zur Staatsanwaltschaft in Darmstadt. Ich betone: im Mai. Vor drei Wochen hab ich mal wegen eines Aktenzeichens nachgefragt: gibt es nicht, in Darmstadt liegt der Kram auf Halde. Es gibt mittlerweile über 500 Strafanzeigen gegen ProInkasso. Was passiert? Nichts. Also ging heute eine Bescherde an die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt...

Die Voice-Files sind zwar schon lange nicht mehr online, die Telekom hat auf einem Brief eines Anwaltes ganz anders reagiert als auf den meinigen. Daher mein Fazit: das erste Schreiben an die Telekom wird vom Support beantwortet. Und die klicken den nächstbesten Textbaustein an. Zitiert man genügend Urteile und Paragraphen, geht das dann weiter in die Rechtsabteilung...

Betrügerkiller
07.10.2010, 14:35
Die Antwort der Telekom kam sofort.

Bei der Abzockmax GmbH melde ich mich erstmal nicht, sehe da noch keinen Handlungsbedarf.


Sehr geehrte Frau xxxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Auf Ihre E-Mail hin haben wir uns die Rechnung vom 6.
Oktober 2010 noch einmal genau angeschaut. Bei dem von
Ihnen angefragten Betrag handelt es sich um die Forderung
eines anderen Anbieters. Wir buchen diesen daher nicht von
Ihrem Konto ab.

Bitte wenden Sie sich zur weiteren Klärung direkt an diesen
Anbieter.

Vielen Dank.

Sie sollen stets bekommen, was Sie von uns erwarten können:
Einwandfreie Produkte und einen kompetenten Service. Um
diesen Standard zu prüfen, bitten wir Sie um Ihre Hilfe.
Sagen Sie uns, wie zufrieden Sie mit uns sind und was Ihnen
besonders gut/schlecht gefallen hat. Wir freuen uns, wenn
Sie auf der folgenden Internet-Seite einige Fragen
beantworten. Zur Kundenbefragung:
http://kundenbefragung.detemobil.net?ber=02

Mit freundlichen Grüßen

Kundenservice

M. A.

--
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Nutzen Sie unseren Online-Kundenservice

Verwalten Sie Ihre Kundendaten online, sehen Sie Ihre
Rechnung ein oder melden Sie Störungen, wenn nötig.
Außerdem bieten wir hier online Hilfe zu Produkten an,
beantworten Ihre Fragen zu Festnetz, Geräten und Zubehör und
stellen immer die aktuellsten Downloads bereit.

www.telekom.de

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++



-----------------------------------------------------------
Telekom Deutschland GmbH
Aufsichtsrat: T. H. (Vorsitzender)
Geschäftsführung: N. J. v. D. (Sprecher), T. B., T. D., T. F., F. F.,
C. G., Dr. C. P. I., Dr. B. J., D. W.
Handelsregister: Amtsgericht Bonn, HRB 5919,
Sitz der Gesellschaft: Bonn
USt.-ID-Nr.: DE 122265872 / WEEE-Reg.-Nr.: DE60800328
-----------------------------------------------------------

Ihre Mail vom 06.10.2010 22:58:
Name: xxxx
Str.: xxxx
PLZ/Ort: 9xxxx
Vorwahl/RufNr: xxxx
>kundennummer: xxxx
>----------------------------------------------------
> Hallo,
>bei der Rechnung mit der Rechnungsnummer 9xxxx ist
>die Nummer 8 falsch. Dieser Posten ist vermutlich von einem
>Betrüger. Ich habe keinen Vertrag oder ein Abonnement mit
>dieser Firma.
>Bitte streichen Sie diesen Betrag incl. der Steuer aus der
>Rechnung. Kündigen kann ich das Ding nicht, da ich ja
>keinen Vertrag habe. Bitte streichen Sie auf meiner
>Rechnung auch evtl. zukünftige ähnliche Rechnungsposten von
>dieser Gaunertruppe.
>
>Danke
>lgxx
>
>
>Verbindungen über telomax GmbH
>Zu diesen Beträgen liegen der Deutschen Telekom keine
>Informationen vor. Richten Sie Anfragen und Beschwerden
>bitte ausschließlich an:
>Telefon: 0800 444 567 4, Telefax: 01805661001
>telomax GmbH
>Westhafen Platz 1, 60327 Frankfurt/Main
>E-Mail: telomax [at] mail.com
>(0 xxxx) xxxx 16.09.10 - 30.09.10 Rufnummer
>8. Mehrwertdiensteabonnements 24,96 19
>Artikel-/Leistungsnummer: 61xxxx
>Summe telomax GmbH 24,96

jas
07.10.2010, 19:14
Hallo Betrügerkiller,

zukünftige Rechnungsposten können Sie bei der Telekom nicht stornieren. Das bekam ich zumindest am Telefon als Auskunft. Sie machten sich zwar einen Vermerk, meinten aber, dass diese eingereichten Beträge der Dienstanbieter trotzdem auf der Rechnung stehen. Da muss man jedes Mal extra stornieren. Wir hatten heute den 2. Abbuchungsversuch der telo... über die Rechnung und ließen es gleich wieder stornieren.

S3curity
21.10.2010, 12:31
Hallo,

ich habe heute auch meine Rechnung von der telkom bekommen mit dem selben betrag von 24,96 Euro der Firma telomax GmbH
Westhafen Platz 1, 60327 Frankfurt/Main
E-Mail: telomax [at] mail.com
Rufnummer xxx 29.09.10 - 13.10.10
5. Mehrwertdiensteabonnements 24,96 19
Artikel-/Leistungsnummer: 61xxx


habe bei der telekom angerufen diese sagen darüber könnens ie nix einsehen usw... und haben mich auf die Firma telomax gmbH verwiesen.

Wie soll ich Ihn vorgehen??? Einfach de Betrag net zahlen und abwarten (also die 24,96 Euro) oder die Firma anschreiben? Ich habe zur Telekom gesagt des dieser Posten mir unbekannt wäre und ich diesen net zahlen würde.

Nun die Frage was ich machen soll? Die telekom meinte zu mir ich müsse meine Beschwerte über des nicht bezahlen an die Telomax richten. hat dies überhaupt nen Sinn!? Oder was bzw wie soll ich jetzt verfahren?

TheDoctor
21.10.2010, 12:48
Hallo S3curity,

wo Du ja schon den richtigen Thread gefunden hast, kann ich Dir nur nahelegen, diesen auch einmal zu lesen ;) Schon der allererste Post gibt da sehr konkrete Verhaltensregeln.

Zusätzlich kannst Du auch in unserem Wiki stöbern: Abzocke über die Telefonrechnung nach Gewinnspiel-Werbeanruf

S3curity
21.10.2010, 13:09
Hey Doc,

ja die seite habe ich schu gelesen bin nur bissel irretiert gerade ( sry) ^^
zB zum Musterbrief muss ich einen an de Telekom schreiben un einen and ie Telomax GmbH oder wie ? Sry bin da ne so ganz gewaagt... :o:eek:

Grisu_LZ22
21.10.2010, 13:23
@S3curity:
Ich würde, wenn ich betroffen wäre, dem Rechnungsposten auf der Telekom-Rechnung widersprechen, die Lastschrift widerrufen und den unstrittigen Rechnungsbetrag überweisen.

Mit UnternehmenNutzlosanbietern mit denen ich keinen Vertrag habe pflege ich auch keine Brief- oder sonstwie gearteten Freundschaften.

Sowohl im Thread als auch in den Wiki-Links sind eigentlich alle Auskünfte erschöpfend dargestellt. Rechtsauskunft im Einzelfall darf hier nicht erteilt werden. Hierzu gibt es den Anwalt des geringsten Mißtrauens oder die Verbraucherzentralen.

Bitte lies auch dringend Wiki-SoS (http://antispam-ev.de/wiki/SoS)

Goofy
21.10.2010, 13:30
Ob man an den Verbindungsnetzbetreiber schreibt, der die Rechnung eingereicht hat (hier: Telomax), das ist ein Stück weit Geschmackssache. Bei einer unberechtigten Forderung hat man keine Rechtspflicht dazu.

TheDoctor
21.10.2010, 13:34
Ich würde mit jemandem, mit dem ich keinen Vertrag habe, und der von mir auf einmal für irgendwas Geld fordert, genauso wenig eine Brieffreundschaft anfangen, wie ich mit Straßenräubern diskutieren würde.

Aber wer mag, kann auch denen ein Schreiben schicken - nur sollte man nicht mit allzu intelligenten Antworten rechnen.

Edit:
Goofy hat zu schnelle Finger ;)

Walbeck
25.10.2010, 17:23
Auch die Verbraucherzentrale Thüringen warnt jetzt vor win-finder und empfiehlt auch Beschwerden bei der Telekom.

http://www.vzth.de/UNIQ128801982220075/link798711A.html

Der Hinweis des Anbieters, der Vertrag sei nicht widerrufbar, ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen rechtlich nicht haltbar. Ggf. sollte gegenüber der DTAG auch Unmut darüber zum Ausdruck gebracht werden, dass sie mit Anbietern zusammen arbeitet, die auf unlautere Weise agieren.

Stella022009
04.11.2010, 01:33
Hallo,
bei uns ist es jetzt auch der zweite monat wo Telomax versucht von unserer Telefonrechnung abzubuchen, das haben wir auch wieder storniert.
Habe nach telomax hingeschrieben und wollte widerruf erstatten, die haben zurück geschrieben das sie mir nicht weiter helfen können, da sie meine Telefonnr, Buchungskontonr haben wollen, dann könnten die mir weiterhelfen.Jetzt kann ich noch nichtmal Wiederspruch machen na toll.Telefonnr haben die doch schon sonst hätten die nicht bei uns anrufen können und die Buchungskontonr kriegen die nicht. Ich weiss nicht was das soll. Haben auch schon Anzeige erstattet aber kriegen keine Antwort von der Polizei. Wie lange soll das noch so weiter gehen, das Telomax abbuchen will. Man muss jedes mal es jedes mal stornieren lassen bei der Telekom.
Meldet Telomax sich eigentlich, wenn die sehen das die kein Geld bekommen?

TheDoctor
04.11.2010, 02:28
Stella, auch für Dich mal "aus aktuellem Anlass" SoS ;)

Gaia
04.11.2010, 05:06
Also nach meinem Rechtsempfinden sollte JETZT die DTAG selbst tätig werden und die Fakturierung ablehnen.
Man ist doch net gezwungen etwas zu tun, wenn man sich dabei selbst strafbar macht (hier steht meiner Meinung nach Beihilfe zum Betrug im Raum), oder sehe ich das falsch?

jas
04.11.2010, 10:30
Hallo Stella,

wir ließen schon 2 x (Sep.+Okt.) die Abbuchung zurück gehen. Bis jetzt haben wir noch keine Mahnung von telo. oder win-f bekommen.

Auf meinen damaligen Widerspruch kam von der telo. lediglich, dass sie nur Service-Provider sind und deshalb nicht zuständig. Sie waren aber bereit meine "Anfrage" weiterzuleiten ...
Mit gleicher Post kam auch ein Schreiben von win-f. So ein Schreiben ist auch hier im Forum auf Seite 3

LG

Desertfire
20.11.2010, 15:36
Hallo liebe Leidgenossen,

Auch bei uns wollte telomax was haben ..............nach anruf bei der T-com, habe ich eine Zahlpause in der Rechnung damit fällt dann auch der Fremdbetrag raus,
könnte sein das die es weiterversuchen somit rufe ich dann halt wieder die T-Com an und lass es stornieren.

Diese Betrügerischen maßnahmen gehen mir auf den S... .........mal davon abgesehen habe ich hier im Thread gelesen das wer diese Nummer angerufen hatte und ein Band vorgespielt bekam...........Es müsste dazu auch eine Einverständnis erkärung geben damit sie das Telefonat aufnehmen dürfen so gilt diese Aufnahme nicht und ist nicht rechtens.

Meiner Seits warte ich bis diese Leute sich Postalisch melden denn wie von der Verbraucherzentrale gesagt bekommen sollten wir einen Einwand schreiben und dort hin schicken................Ich schicke doch keinen Brief in die USA wo ich genau weiss das dort nur der Briefkasten steht

Gruß Desert

DJANGO
20.11.2010, 16:33
Telomax (http://www.google.de/search?hl=&q=%22Fast+immer%2C+wenn+neue+Abzockseiten+kreiert+werden%2C+taucht+bereits+seit+ einigen+Jahren+ein+bestimmtes+Phantom+auf%22&sourceid=navclient-ff&rlz=1B3GGLL_de___DE377&ie=UTF-8) und kein Ende. Die Rechtsabteilung der Telekom wollte die Angelegenheit ja prüfen. Und die prüfen - und prüfen - und prüfen - und prüfen..................:sick:

Desertfire
21.11.2010, 11:02
Die Rechtsabteilung??-was will die da Prüfen?:confused:

DJANGO
21.11.2010, 12:52
Die Rechtsabteilung??-was will die da Prüfen?:confused:
Na, die Inkassoverträge, die die Telekom wohl mit der Firma Telomax abgeschlossen hat! ;)

Offenbar zeigten die vielen Reklamationen doch Wirkung. Warten wir ab, ob bei dieser Prüfung wirklich etwas herauskommt!

DJANGO
23.11.2010, 20:22
Die "nette" Dame von der Telekom meinte am Telefon zu mir "Diese Drittanbieter auf meiner Rechnung, könne nicht von der Telekom gesperrt werden oder gar diese daran hindern auf meiner Rechung sowas zutun. Da die telekom ja nicht weiß ob ich als Inhaber wirklich solche Dienste nutze. Und die Telekom dies nicht Prüfen kann." :mad:
Das ist doch der Hammer! Der Rosa Riese weigert sich, die Sperre vorzunehmen!

erftwalk
24.11.2010, 09:03
Der Rosa Riese ist aber bereit, auf einen Anruf auf der kostenlosen 0800-Nr. hin den betrügerischen Betrag aus der Rechnung zu nehmen. Ohne Wenn und Aber, solange der Betrag noch nicht abgebucht wurde.

Desertfire
24.11.2010, 17:10
Das stimmt das hatten sie bei uns ohne wenn und aber auch gemacht. Die haben eine 10 Tägige Zahlpause reingetan somit würde wohl der Fremdbetrag rausfallen

Rhea-1985
26.11.2010, 19:21
Hallo erstmal. Heut bekam mein Vater die Telefonrechnung der Telekom und dort wurde ein Rechnungsposten ausgewiesen, mit dem keiner der Familie etwas anfangen konnte. Es handelt sich dabei um ein Mehrdienstabonnements der Firma Telomax und ein Premium Abonnement Services von www.tel-and-pay.de . Es soll angeblich in einem Zeitraum vom 29.10.2010 - 19.11.2010 genutzt worden sein (Höhe 33,28 €) Bei der Durchsicht der letzten Rechnungen meines Vaters ist mir aufgefallen das die Firma Telomax bereits in der letzten Rechnung für 2 Tage 8,32 haben wollten. Keiner von uns kann sich erklären woher diese Beträge stammen, da wir weder in diesem Zeitraum kostenpflichte Nummern angerufen haben, noch auf irgendwelchen Internetseiten etwas angemeldet haben. Die Sperrung bei der Telekom habe ich bereits schriftlich verfasst (Dank des Vordruckes den ich hier fand) und werde sie am Montag per Einschreiben zuschicken, da mein Vater Inhaber des Telefonanschlusses ist, durfte ich die Sperrung telefonisch nicht vornehmen(lt. Mitarbeiter der Telekom) und er hat mit seinen fast 70 Jahren keine Ahnung davon.

Meine Fragen hierzu: 1. Muss ich jetzt noch irgendeine Kündigung oder sonstiges an die Firma Telomax o.ä. schicken? 2. Behalte ich jetzt erstmal die 33,28 € ein oder bezahle ich den kompletten Rechnungsbetrag an die Telekom? und 3. Muss ich jetzt die 0800- und die 0900-Nummer sperren lassen (Telomax =0800-***). Mein Vater will das ganz genau wissen, konnte ihm jetzt aber auch keine zufriedenstellende Antwort geben.

Hippo
26.11.2010, 19:34
Ja, beim Drittanbieter die Rechnung rügen, d.h. bei der Telomax. Eine Sperre bei der Telekom reicht nicht.

Goofy
26.11.2010, 22:20
Hier steht es eigentlich alles:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Abzocke_%C3%BCber_die_Telefonrechnung_nach_Gewinnspiel-Werbeanruf

SOSiLi
27.11.2010, 00:34
Hallo!
Ich habe die Abbuchung der Telekomrechnung im Oktober wegen des Fremdbetrags der Telomax GmbH stornieren lassen und habe umgehend die normalen Telefongebühren an die Telekom überwiesen. Parallel habe ich eine ausführliche Erklärung und Beschwerde an die Telekom gemailt als Begründung für die Stornierung. Die Antwort: "Einwände gegen bestimmte Rechnungspositionen teilen Sie uns bitte grundsätzlich nach Rechnungsstellung mit. Das Kürzen von Rechnungsbeträgen ohne weitere Mitteilung ist nicht zulässig." Beides habe ich gemacht. Trotzdem wurde ohne Vorankündigung einige Tage später der von mir einbehaltene Betrag erneut abgebucht. Jetzt habe ich erneut reklamiert und erst einmal die Abbuchungserlaubnis zurückgezogen.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass man bei der Rechnungskürzung die MwSt nicht vergessen darf. Die von Rhea-1985 genannten 33,28 € sind mit MwSt. natürlich 39,60 €, d.h. 4 mal 9,90 €. Soviel soll der Gewinneintragungsdienst pro Woche kosten.
Von einer Kündigung sehe ich ab. Reagieren werde ich erst, wenn ein MahnbescheID: [ID filtered]
Die Verbindung zwischen Herrn Chr.O., dem Geschäftsführer von telomax, und Herrn F.E., dem Drahtzieher hinter WinFinder, liegt wohl in der Stadt Zug (Schweiz): Der jetzige telomax-Geschäftsführer war mit Herrn S.S. zusammen Geschäftsführer der INPHONE AG in Zug (CH-170.3.027.474-7, Kanton Zug), die oft im Zusammenhang mit Telefonabzocke aufgefallen ist. Die Beiden gründeten am 18.12.2009 die telomax GmbH (HRB 87585, Amtsgericht Frankfurt). Am 12.08.2010 ist Chr.O. aus der INPHONE AG ausgeschieden und am 08.09.2010 ist S.S. aus der telomax GmbH ausgeschieden. Jetzt haben beide ihre eigene Firma.
Der telomax-Geschäftsführer war also früher in Zug (CH) tätig. Dort wohnt und von dort aus tätig ist der Drahtzieher hinter Winfinder, Herr F.E., ebenfalls ein Deutscher. In Zug (CH) hat sich vermutlich der Geschäftskontakt für die jetzige Abzocke ergeben. Dass F.E. hinter WinFinder steckt, dafür in Kürze nur dieser kleine Beleg: Die Webseite von WinFinder (www.win-finder.com) ist registriert auf einen V. V. in der Ukraine (IP 85.131.223.243), ein guter "Bekannter" bei antispam.de. Die Webseite www.faustus-eberle.at(IP 85.131.223.163) liegt im gleichen IP-Adressenbereich der "Lasercrest Infrastructure" und ist bei der nic.at in Österreich (entspricht der denic in Deutschland) registriert auf den gleichen V. V. aus der Ukraine.

Rhea-1985
28.11.2010, 10:45
Danke nochmal, werde morgen das Schreiben per Einwurfeinschreiben an die Telekom versenden, zwecks Beleg. Werd dann mal die Telefonrechnung im Auge behalten.

Hab meinen Eltern und auch meiner Oma gesagt, wenn nochmal jemand anruft, sollen sie sagen kein Interesse, sich auf nix einlassen und einfach auflegen. Die denken sich auch mit den armen Rentner können sie's machen.

DJANGO
28.11.2010, 10:50
....und nicht vergessen:
Umgehend die Telekom auf der kostenfreien Nummer 0800-33 01 000 anrufen und ausdrücklich die betreffende Belastung untersagen.

Wenn die Telefonrechnung erstmal abgebucht ist, bockt der Rosa Riese nämlich und möchte nichts mehr herausrücken!

blizzy
28.11.2010, 13:40
Ob der rosa Affe ähhh Riese bockt, interessiert wenig. Abgebuchtes Geld von der eigenen Bank zurückbuchen lassen und dann den unstrittigen Betrag (Achtung: Mehrwertsteuer dazurechnen) überweisen.

ladyrose
07.12.2010, 11:28
Hallo ihr lieben,
zum 3x versucht die telomax bei mir zu Kassieren (2x zurückgebucht) aber heute ist es anders,
das steht darauf:

Premium Abonnement Services
www.tel-and-pay.de
Artikel-/Leistungsnummer: 83917

bin nun auf die Seite gegangen da kann man nachprüfen:

Wenn Ihre Telefonrechnung durch tel&pay belastet wurde, tragen Sie Ihre Festnetznummer
ein um die gebuchten Posten zu sehen. Wichtig: Sie erhalten einen automatischen Anruf
um Sie zu verifizieren. Dieser Anruf ist kostenfrei.

Ich traue mich natürlich nicht das zu machen,was haltet ihr davon?
Lg ladyrose

jens69
07.12.2010, 11:33
Impressum:
telomax GmbH
Westhafenplatz 1
D-60327 Frankfurt/Main

Der Geschäftsführer von telomax C.O. aus Rüsselsheim ist ja auch nicht ganz ubekannt.

Kann man denen trauen? Oder wird man die Eingabe der Rufnummer so interpretieren, daß man Interesse am Dienst signalisiert hat?
Ich würde sagen: Zurück buchen lassen, wenn kein Dienst angefordert ist und warten was kommt (wahrscheinlich nichts).

Arthur
07.12.2010, 11:41
www.tel-and-pay.de

verlinkt direkt auf https://telandpay.de

beide Domains auf telomax registriert

madsi
07.12.2010, 11:46
Würde ich auch so sehen wie Jens69. Das bisherige "Geschäftsgebahren" der telomax GmbH (so man es denn so nennen mag), lässt meiner Meinung nach nicht gerade auf irgendeine Form von Seriösität schließen...

Und wenn dann auch noch plötzlich ein angeblich anderer "Geschäftspartner" vom Konto abbucht, von dem man noch nie etwas gehört und bei dem man erst recht nichts bestellt hat, dann wäre meine erste Reaktion mal das Geld zurückzubuchen, danach mal die abbuchende Bank über ihren ach so seriösen Kunden aufzuklären und eventuell noch eine Anzeige zu machen, wegen aller in Frage kommenden Delikte.

Betrügerkiller
07.12.2010, 23:31
Bei der neuen Rechnung ist kein Betrag von Telomax oder ähnlichem aufgetaucht.
Der Spuk ist bei mir anscheinend vorbei.

Helferlein
08.12.2010, 13:37
Hallo,

hier gibt es einen passenden Zeitungsbericht zum Thema telomax auf der Telekomrechnung:

http://www.usinger-anzeiger.de/lokales/usingen/9710134.htm

Es wird auch noch einmal kurz erläutert, wie mit den unrechtmäßigen Rechnungsbeträgen umgegangen werden kann (Seite 1, unten)

Grisu_LZ22
08.12.2010, 14:44
...Da aber auch ohne diese Bestätigung und Widerrufsrecht Geld verlangt wird, empfiehlt die Verbraucherzentrale, einen möglichen Vertrag direkt schriftlich beim Unternehmen zu kündigen oder zu widerrufen...
http://www.usinger-anzeiger.de/lokales/usingen/9710134.htm

Bei diesem Rat der Verbraucherzentrale kann man nur den Kopf schütteln. Es erschließt sich mir wieder mal nicht warum ich einen nicht existierenden Vertrag kündigen oder widerrufen soll... Allerhöchsten würde ich einen Widerspruch senden in dem ich hilfsweise den Widerruf erkläre. Wiki-Widerruf-Widerspruch-Kündigung (http://antispam-ev.de/wiki/Widerspruch_-_Widerruf_-_K%C3%BCndigung_/_Begriffserl%C3%A4uterung)

Arthur
08.12.2010, 14:55
Bei diesem Rat der Verbraucherzentrale kann man nur den Kopf schütteln
Es gibt immer noch Verbraucherzentralen, die nach Schema F der "guten alten Zeit"
Ratschläge erteilen, die unreflektiert von fast allen Medien nachgebetet werden.
Die heutige Internet/Telekommunikationsabzocke bleibt ihnen fremd und verborgen.

gation
08.12.2010, 18:30
Wer von tel&pay etwas auf der Rechnung hat, soll schleunigst die BnetzA informieren. Dort wird derzeit geprüft, was erfahrungsgemäß Beschwerden beschleunigen können, v.a. wenn man sie über den zuständigen Bundestagsabgeordneten leitet ;)


Nach einer entsprechenden Prüfung, ob gegen telekommunikationsrechtliche Vorgaben verstoßen wird, erhalten Sie eine weitergehende Nachricht.

Greenhorn
09.12.2010, 01:02
Hallo, habe auch solch einen Posten der Firma telomax auf meiner telrechnung. Habe auf der Homepage tel-and-pay.de einen telefonmitschnitt angehört wo meiner Mutter ein angeblicher Gewinngutschein in höhe von 100€ versprochen wird. Meine Mutter dachte es handelt sich um das Versandhaus OTTO wo sie vor kurzem ein Sofe bestellte. Der Callagent schnuddelte irgendwann etwas von 9.20€ die Woche und activierungscode und etwas von kündigung. Alles ohne punkt und komma. Als er fragte ob das so OK sei antwortete meine Mum "bis jetzt"... Nun kam ein Brief von einer Firma o.t.o. mit Sitz in England mit einem 100€ Gutschein und einem Activierungscode für windiens.net der mit angeblicher vollmacht activiert worden ist.
Habe gleich per Mail der telekom die einzugsermächtigung entzogen auf Grund dieses Postens. Wie soll ich nun weiter vorgehen? Kann ich die Musterbriefe vom Wiki-Portal nehmen? Soll ich Anzeige erstatten und sollte ich den Vertrag kündigen oder wiedersprechen?

riona
09.12.2010, 08:24
Guten Morgen,


Wie soll ich nun weiter vorgehen?

Ganz einfach. Bei deinem Lieblingsgetränk und ein paar Weihnachtsplätzchen diesen Thread mal komplett durchlesen. Wenn Du dann noch Fragen haben solltest- einfach nochmal fragen.


per Mail der telekom die einzugsermächtigung entzogen

Also wenn es um mein Geld ginge würde ich das per Einschreiben mit Rückschein machen. Mails oder Telefonate haben den gleichen Stellenwert wie ein Gespräch mit Deinem Hamster.

DJANGO
09.12.2010, 16:21
Schön, dass Sie sich in dieser Sache so engagieren. Wie Sie aus der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale zitieren, ist jeder Bürger selbst verantwortlich, seine Rechnungen zu kontrollieren und gegebenenfalls gegenüber seinem Telefonanbieter Beträge zu reklamieren, die beanstandet werden.

Darüber hinaus wurden Sie schon informiert, dass die Telekom Deutschland GmbH zwar die Beträge anderer Anbieter abrechnen muss, aber über Details keine Informationen hat.

Von unserer Seite besteht lediglich die Möglichkeit, strittige Beträge bei Rückmeldung durch unsere Kunden bezüglich der jeweiligen Rechnung nicht einzufordern.

Wir freuen uns, dass wir Sie unterstützen konnten.

Die Freude über diese Art "Unterstützung" kann ich leider nicht teilen! :mad:

Also gilt weiterhin: Telefonrechnung allmonatlich durchsehen und Beanstandungen sofort telefonisch durchgeben.

Besser noch: Einzugsermächtigung widerrufen und die Rechnung künftig unter Abzug der beanstandeten Positionen selbst überweisen.

Marcuss
09.12.2010, 18:38
Hallo!

Bei mir bedienen sich die Strolche auch. Wie bei allen anderen auch aufgrund eines Anrufes.

Nachdem in der November-Rechnung noch stand: Mehrwertdiensteabonnements Artikel./Leistungsnummer 61404 und in der neuesten Rechnung tel-and-pay genannt wird, Mail an die geschrieben:


Sehr geehrte Damen und Herren!

Über die Firma telomax wurde die Rufnummer xxxxx/xxxxx mit ? 29,70 Brutto belastet.

Dieser Abbuchung widerspreche ich hiermit, und habe daher diesen Betrag auch schon bei der Telekom sperren lassen. Gleiches wird auch zukünftig passieren.

Zudem werde ich die Verbraucherzentrale kontaktieren und über den Vorgang in Kenntnis setzen.

Mir ist absolut schleierhaft, mit welcher Berechtigung ein Verein namens tel-and-pay diesen Betrag einfordert.

Daher wäre ich sehr an ihrer Begründung interessiert.

kam heute abend diese Mail


ihr Schreiben hat uns erreicht. Sie haben uns noch einmal kontaktiert, da Ihnen Ihr Anliegen sehr wichtig ist. Von unserer Seite gibt es jedoch nichts mehr hinzuzufügen.
Bei allen Vertragsfragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Dienstanbieter. Die Daten Ihres Anbieters haben wir noch einmal für Sie zusammengefügt:
Marketing & Project Service Inc.
9 Pelican Drive
Road Town, Tortola VG1110
British Virgin Islands

Tel.: 0800-7787777 (kostenfrei)
Fax: 0180-5015211 (0,14 Euro / Minute a. d. Festnetz, max 0,42 Euro aus Mobilfunknetzen)
Email: service [at] win-finder.com

Ich war heute bei der VZN und habe da ein Widerspruchs-Formular (Formulierungshilfe) mitbekommen. Aber irgendwie habe ich das Gefühl, das ich da nur das Porto incl. Einschreibe-Gebühr zum Fenster rauswerfe.

Oder was meint ihr?

ladyrose
09.12.2010, 19:26
ich wäre dir dankbar wenn du mir sagen könntest wo ich das bei der Behöre finden kann.
LG

riona
09.12.2010, 20:12
Hi Markuss,


Aber irgendwie habe ich das Gefühl, das ich da nur das Porto incl.
Einschreibe-Gebühr zum Fenster rauswerfe. Oder was meint ihr?

Wenn ich ehrlich sein soll: Dieses Gefühl hätte ich auch. Ich persönlich hätte besseres zu tun als mit einem Postfach auf einer einsamen Insel irgendwo in irgendeinem Ozean zu kommunizieren...

brummelhummel
09.12.2010, 22:10
@Marcuss:

Ich würde mir das Geld sparen.
Es ist ja nett, dass sie eine Adresse schicken, aber wenn eine Firma von den British Virgin Islands (laut Wikipedia 400.000 Briefkastenfirmen bei nur 23.000 Einwohnern) Geld von mir haben will, dann sollen sie erst mal aktiv werden. Ich bin zwar nicht so bewandert darin, hab jetzt auch nicht die Wiki gewälzt, aber ich kann mir schwer vorstellen, dass eine Firma von irgendwo einen Betrag in Deutschland einfordern kann. Ob es dann überhaupt für die reicht, einen deutschen Anwalt zu beauftragen? Spätestens vor Gericht dann sehr dünnes Eis - denn da müsste plötzlich ein echter Name erscheinen.
Auf jeden Fall würde ich auch in diesem Fall erst mal abwarten, was sie weiter tun.
Ob ein Einschreiben dorthin überhaupt Sinn macht? Es ist zwar britisches Überseegebiet, aber nicht Teil der EU. Schau auch mal auf http://www.antispam-ev.de/wiki/9_Pelican_Road,_Road_Town,_Tortola,_British_Virgin_Islands_-_ein_virtuelles_Rattenloch#Bilder_des_Anwesens_9_Pelican_Road.2C_Tortola.2C_B.V. I..2C_aufgenommen_im_April_2010. Wenn ich mir die Bilder so anschaue, bezweifle ich, dass da ein internationales Einschreiben zugestellt werden kann.

madsi
09.12.2010, 23:28
Ich schätze mal (laut Glaskugel...) vor Gericht wird man solche Strolche nicht zu sehen bekommen.

Denn da müssten sie ja die Hosen runterlassen und das wollen sie ja tunlichst vermeiden. Daher auch der "Firmensitz" auf dem Felsen irgendwo auf einer Insel...

gation
09.12.2010, 23:52
Nun kam ein Brief von einer Firma o.t.o. mit Sitz in England bitte genauer


und einem Activierungscode für windiens.net der mit angeblicher vollmacht activiert worden ist. windienst?
http://centralops.net/co/DomainDossier.aspx?addr=windienst.net&dom_dns=true&dom_whois=true&net_whois=true&svc_scan=true&traceroute=true&go1=Submit (http://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fcentralops.net%2Fco%2FDomainDossier.aspx%3Faddr% 3Dwindienst.net%26dom_dns%3Dtrue%26dom_whois%3Dtrue%26net_whois%3Dtrue%26svc_sca n%3Dtrue%26traceroute%3Dtrue%26go1%3DSubmit)


Rholen C.
Telefon Services Inc.
1005 Country Club Avenue, Cheyenne
Wyoming
82001
info(at)telewin.org
Telefon Services Inc
Registered Agent: Wyoming Corporation Service Inc.

Jehu Hand, der tauchte bereits auf
http://wyomingarticles.com/ (http://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fwyomingarticles.com%2F)

siehe:

IFK AG
Director: Jürg Kramer
1005 Country Club Avenue,
Cheyenne,
Wyoming 82001,
USA

Kundenpost Europe:
IFK AG, Postfach 100131,
83001 Rosenheim
Telefon: 0180 5 014949 *
Telefax: 0180 5 014950*

Rholen C. dürfte Brite sein und könnte mit einer Person in Zusammenhang stehen, die ebenfalls bereits bekannt ist:
Elizabeth Anne W*

schaut mal hier
http://companiesintheuk.co.uk/ltd/marborn-trading (http://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fcompaniesintheuk.co.uk%2Fltd%2Fmarborn-trading)

Frau Elizabeth Anne W* ist u.a. Geschäftsführerin einer

Xenios Business Solutions GmbH
Helfmann-Park 10
65760 Eschborn
Amtsgericht: 60313 Frankfurt (HRB 82258)
Geschäftsführer: Elizabeth Anne W*, London, England, *26.06.1965
ehem. Geschäftsführer: Fabian de S***, Zug/Schweiz, *20.12.1979
Gesellschafter:
Rieta de S***
Weinreben 6
CH-6300 Zug

Falls da mal jemand etwas vorhat, bevorzugt Staatsanwälte ;)

Das sind organisch organisierte Kriminelle

DJANGO
10.12.2010, 10:34
Gesellschafter:
Rieta de S***
Fäuschdles "Ziehmutter"


Fabian de S***
Fäuschdles "Ziehbruder" ;)

Weissbrot
10.12.2010, 10:52
Machen wir wieder ein Türchen im Antispam-Adventskalender auf...

Rholen C. ist eine Lady, die von den Philippinen aus Manila stammt.

Die Europe Holding AG, Lasercrest, der Focus Gewinn Verlag und Win-Finder ist alles eine Tunke. So ist Mrs. Rholen auch eine Angestellte der Frankfurter LASERCREST GERMANY LTD., auf deren Server der Schweizer Käse läuft: http://www.db.ripe.net/whois?form_type=simple&full_query_string=&searchtext=RC7999-RIPE&do_search=Search

Der Director der LASERCREST GERMANY LTD. Hugo W. ist "zufällig" der neue Geschäftsführer des Focus Gewinn Verlags (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?28915-Fokus-Gewinn-Verlag-INC) und nur ein Strohmann mit zahlreichen Postfachadressen

LASERCREST GERMANY LIMITED
50 REGENT COURT
LONDON
NW8 8UN
Company Number: 06425171
Type: Incorporated
Date of Incorporation: 2007-11-13
Latest Filed Account Date: 2009-11-30
Status: Small
Independent: Yes
Latest Analysed Accounts Date: 2009-11-30
Director:
HU. WI. *05.12.1954
665 FINCHLEY ROAD
LONDON
NW2 2HN

Hu. Wi.
420 FINCHLEY ROAD
LONDON
NW2 2HN

Hu. Wi.
40 KAMPUNG MELAYU
84500 PANCHOR-MUAR
MALAYSIA

Hu. Wi.
SUITE B1-15
EXCELSIOR 5 COLEMAN STREET
SINGAPORE 0617

usw.

Hier hängen ein paar Fotos des Firmenhauptsitzes in London. Es handelt sich bei 665 Finchley Road um einen verwaisten asiatischen Imbiss in einer Schrottimmobilie. Vielleicht hat Mrs. Rholen dort früher ihre Fische gebraten...

Greenhorn
10.12.2010, 12:26
bitte genauer

Der Brief kam von
o.t.o. Ltd. *Suite 29, 58 Acacia Road* London, NW8 6AG* Großbritannien

Activierungscode war für windienst.net

Gutschein ist einzulösen bei: Jouel.de

Habe gestern die Briefe ausm Wiki-Portal zur Telekom und telomax per Einschreiben mit Rückschein verschickt. Mal sehen wie es weiter geht...

Weissbrot
10.12.2010, 13:15
Der Brief kam von
o.t.o. Ltd. *Suite 29, 58 Acacia Road* London, NW8 6AG* Großbritannien Hat der Brief einen Poststempel? Stammt der wirklich aus Großbritannien?


Director ist wieder diese Philippinin, die auch bei Faustus insolventer HaF Hire and Fire GmbH die Bestattung gemacht hat:

O.T.O. ON TRANSFER ORGANISATION LTD
SUITE 29
58 ACACIA ROAD
LONDON
NW8 6AG
Company No. 07430786
Status: Active
Date of Incorporation: 05.11.2010
Director:
RHOLEN G. C. *15.05.1981
APARTMENT 177
61 PRAED STREET
W2 1NS
Secretary:
MARGARETTA CORPORATE SECRETARIES LTD (Adresse siehe Fotos oben)
665 FINCHLEY ROAD
LONDON
NW2 2HN

Greenhorn
10.12.2010, 13:39
Habe leider den Briefumschlag nicht mehr. Meine Mutter hatte schon alles in der Mülltonne. War froh daß ich den Brief wieder gefunden habe nachdem die Telekomrechnung kam...

DJANGO
12.12.2010, 10:55
http://toolbar.netcraft.com/netblock?q=AMS-CL-01,85.131.223.128,85.131.223.255
Wer zweifelte eigentlich an einer derartigen Konstellation???

Greenhorn
13.12.2010, 22:50
Rückschein von telomax habe ich heute bekommen. Von der Telekom leider noch nicht. Dafür haben sie mir jetzt abgebucht... Trotz telefonischer reklamation der Position, Kündigung der Abbuchungserlaubnis per Email und Einschreiben! Werde morgen gleich mal bei meiner Bank anklopfen und die Abbuchung zurück gehen lassen!
Sollte ich die Reaktion auf mein Schreiben und die Rücklastschrift abwarten oder den Rechnungsbetrag abzüglich der 9.90€ für telomax gleich überweisen?

Nochmal zum Einschreiben... bei der Sendungs-Verfolgung konnte ich bei der SendungsNr. vom telomax schreiben den Beleg einsehen. Bei der Nr. vom Telekom-Schreiben sehe ich nur das es angeliefert wurde!?

jas
13.12.2010, 23:00
Ich würde der Telekom den Betrag abzüglich der 9,90 € gleich überweisen.

Hippo
13.12.2010, 23:04
Bitte aufpassen - Mehrwertsteuer berücksichtigen!
Oben auf der Rechnung steht der Nettobetrag, unten erst kommt die Mehrwertsteuer drauf.

DJANGO
14.12.2010, 08:25
Ich würde der Telekom den Betrag abzüglich der 9,90 gleich überweisen.
Nun, die Gutschrift der Rücklastschrift geht ja relativ schnell, manchmal sogar taggleich.
Nach Gutschrift würde ich den Betrag abzüglich der Telomax-Beutegelder anweisen, aber gleichzeitig die Einzugsermächtigung der Telekom gegenüber sofort widerrufen.

Künftige Rechnungen dann abzüglich der strittigen Positionen überweisen und dabei die 19 % MWSt. berücksichtigen.

Übrigens hört man, dass andere Anbieter (http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/57795-lotto-abzocke-per-telefon-15.html#post328057) sich weigern, auf eine Begleichung der Telomax-Positionen zu verzichten:

Bei der Telekom kann man diesem Posten problemlos widersprechen, aber andere Anbieter stellen sich da meines Wissens nach quer. Die bestehen darauf, dass man die Rechnung insgesamt bezahlt und man dann selbst zusehen muss, wie man sein Geld wiederbekommt.
Auch hier würde ich umgehend die Einzugsermächtigung widerrufen und die BNetzA über den Sachverhalt beschwerdeführend in Kenntnis setzen!

jens69
14.12.2010, 09:35
Ich würde in diesem Fall die Strafanzeige sogar noch erweitern auf das Unternehmen, das auf die Bezhlung besteht und damit Beihilfe zum Betrug leistet.

Nanni
14.12.2010, 16:05
Ich muss mich noch einmal zu meinem Posting bei Coputerbetrug melden und ergänzen.
Meine Äußerung zu den anderen Anbietern war eher allgemein gedacht, nach dem was ich in anderen Foren so herauslesen konnte. Vodafone und jetzt auch 1&1 sind ja diesbezüglich noch nicht sooo lange im Gespräch und ich weiss nicht, ob überhaupt schon jemand Telomax - Posten auf der Rechnung hatte.
Es tut mir leid, dass ich hier ein Mißverständnis verursacht habe

si-mone
14.12.2010, 17:02
Liebe Forumsmitglieder,

ich weiss, es wurde schon einiges zu Telomax & Co geschrieben, allerdings immer in Verbindung mit anderen Abzockern, deshalb wollt ich jetzt doch nochmal gezielt nachfragen, da ich nicht so richtig fündig geworden bin bei der Antwort auf meine Frage.
Am Wochenende kamen meine Eltern zu Besuch und ich merkte schon dass etwas nicht stimmt. Nach tausendmaligem Nachfragen hat meine Mama erzählt dass sie eine sehr hohe Telefonrechnug haben. Ich hab mir diese dann zuschicken lassen (wir wohnen recht weit weg) und habe den Posten "Telomax GmbH" auf der Rechnung gefunden. Ich habe gleich mit meiner Mutter telefoniert ob sie irgendeine 0900er Nummer angerufen hat. Sie meinte nein, aber sie hat in letzter Zeit immer wieder "Gewinnspielanrufe" bekommen. Zuerst hat sie gesagt dass sie nicht mitspielen will... die wurden immer dreisster so dass sie mittlerweile einfach auflegt (zum Glück). Allerdings denke ich dass die paar Worte die sie mit denen gewechselt hat schon zuviel waren und nun hängt sie in der Falle.

Ich habe eben bei der Bank angerufen um die Lastschrift (also die 33,29 Euro) zurückzubuchen und bei der Telekom. Die Telekom meinte ich müsse mich direkt an Telomax wenden, was ich allerdings ungern tun möchte, da dann womöglich noch größerer Schaden entsteht.

Wer hat denn schon das selbe Erlebt und wie seID: [ID filtered]

Blöd ist das meine Eltern noch ein altes Telefon haben und nicht sehen wer anruft, sonst könnten die beiden einfach nicht mehr dran gehen.

Über jede Hilfe diesbezüglich bin ich dankbar. Das Geld für einen Anwalt haben meine Eltern leider nicht, und auch die 33 Euro tun den beiden richtig weh... deshalb versuch ich über dieses Forum Hilfe und Tips zu bekommen.

Herzlichen Dank schonmal, auch im Namen meiner Eltern.
Mone

ziemlichsauer
14.12.2010, 17:20
Hallo, Si-mone, willkommen hier im Forum.
Wir dürfen hier keine direkte Rechtsberatung machen, aber wenn Du Dir die knapp neunzig Postings vor Deinem durchliest, weisst Du sicher, was zu tun ist. Falls nicht: gerne hier nochmal nachfragen.

LG ziemlichsauer

Arthur
14.12.2010, 17:23
, aber wenn Du Dir die knapp neunzig Postings vor Deinem durchliest, weisst Du sicher, was zu tun ist.
Das dürfte erstmal ausreichen >> http://www.antispam-ev.de/wiki/Abzocke_%C3%BCber_die_Telefonrechnung_nach_Gewinnspiel-Werbeanruf

wahwah
14.12.2010, 17:26
In diesem Thema ist zwar schon alles gesagt, hier trotzdem nochmal in aller Kürze.

Ich würde folgendes machen:

Strittige Posten (telomax) gegenüber Telekom schriftlich oder telefonisch bestreiten

Nur den unstrittigen Betrag (Telekomrechnung) überweisen (zur Not Einzugsermächtigung kündigen und Rechnung manuell überweisen)

Eventuelles Mahngekasper seitens Telomax schlichtweg ignorieren

Hier steht alles nochmal ganz ausführlich:

http://www.antispam-ev.de/wiki/Abzocke_%C3%BCber_die_Telefonrechnung_nach_Gewinnspiel-Werbeanruf

DJANGO
14.12.2010, 17:37
Ich habe eben bei der Bank angerufen um die Lastschrift (also die 33,29 Euro) zurückzubuchen und bei der Telekom. Die Telekom meinte ich müsse mich direkt an Telomax wenden, was ich allerdings ungern tun möchte, da dann womöglich noch größerer Schaden entsteht.
Richtig. 19 % MWSteuer nicht vergessen - also insgesamt 39,60 (= 4 x 9,90)!!!
Einzugsermächtigung gegenüber der Telekom sofort widerrufen und nach Gutschrift der zurückgebuchten Überweisung den Rechnungsbetrag abzüglich dieser 39,60 an die Telekom überweisen. Die Telekom unter der (kostenfreien) Rufnummer 0800-3301000 über die Rückgabe, den Widerruf der Einzugsermächtigung und über die Überweisung des tatsächlichen Rechnungsbetrages in Kenntnis setzen.

Wer hat denn schon das selbe Erlebt und wie seID: [ID filtered]
Wenn diese Bande anruft, sofort auflegen! Und keinerlei Korrespondenz mit denen anfangen, da dies zu nichts führt!

Auch bei Google (http://www.google.de/search?hl=&q=telomax+win-finder+windienst&sourceid=navclient-ff&rlz=1B3GGLL_de___DE377&ie=UTF-8) findet man inzwischen massenhaft Einträge über diesen Laden!

DJANGO
14.12.2010, 17:45
Post von der Wattestäbchenarmee:

Der Anbieter des Zugangs zum öffentlichen Telekommunikationsnetz (z.B. die Telekom Deutschland GmbH) ist gem. § 45h Abs.1 Satz 1 Telekommunikationsgesetz gegenüber dem Kunden nicht zur Erstellung einer sogenannten Gesamtrechnung für andere Anbieter verpflichtet. Soweit er jedoch eine solche Rechnung erstellt, die auch die Entgelte für Telekommunikationsdienste, Leistungen nach § 78 Abs.2 Nr.3 TKG und telekommunikationsgestützte Dienste anderer vom Endnutzer angewählter Anbieter enthält, ist er in diesem Zusammenhang zu folgendem verpflichtet:

* Zur Inrechnungstellung seiner und der Verbindungsentgelte der einzelnen Anbieter mit Namen, ladungsfähigen Anschriften und kostenfreier Kundendiensttelefonnummer
* Zum kostenlosen Standardeinzelverbindungsnachweis für sämtliche abgerechnete Telekommunikationsdienstleistungen auf Antrag
* Zum Ausweis einer Gesamtsumme der einzelnen Rechnungspositionen
* Zur Zahlung der Gesamtsumme aufzufordern
* Die eingegangenen Zahlungen an die anderen Anbieter weiterzuleiten
* Außerdem übermittelt er gem. § 97 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 TKG Bestands- und Verbindungsdaten an andere Anbieter, wenn die Rechnung durch den Kunden nicht oder nur teilweise bezahlt wurde.

Der Ersteller einer Gesamtrechnung ist nicht verpflichtet:

* Offene Rechnungsforderungen der anderen Anbieter zu mahnen
* Beschwerden über andere Anbieter entgegenzunehmen
* Die Beschwerdebearbeitung für andere Anbieter wahrzunehmen
* Die Forderungen anderer Anbieter durchzusetzen.

§ 45h TKG erfasst also grundsätzlich nicht das Mahnwesen und die Beschwerdebearbeitung hinsichtlich der Forderungen anderer Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen, die in der Gesamtrechnung aufgeführt werden.

Es ist gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht ausgeschlossen, dass neben der Nutzung von Internetzugangs- und Telefondiensten weitere kostenpflichtige Dienste über das Internet bzw. Telefon erbracht werden können. So kann neben der Nutzung des Internets oder Telefons auch eine geschäftliche Nutzung (Vertragsabschlüsse, Vereinbarungen über Lieferungen, sogar Vertragserfüllung wie z.B. Informationsvermittlung, Angebot von weiteren Dienstleistungen) stattfinden.

Die hier vermutlich vorliegende Problematik der Nutzung einer auf einer Website oder über das Telefon angebotenen zusätzlichen Dienstleistung und der Abrechnung auf der Telefonrechnung Ihres Mobilfunkanbieters unterfällt dem § 45p Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen. Danach muss der verantwortliche Anbieter einer neben der Verbindung erbrachten Leistung auf Verlangen des Teilnehmers diesen über den Grund und Gegenstand des Entgeltanspruchs, der nicht ausschließlich Gegenleistung einer Verbindungsleistung ist, insbesondere über die Art der erbrachten Leistung, unterrichten.

Für mich ist nicht nachprüfbar, ob und unter welchen Umständen Sie oder andere Nutzer Ihres Telefon-/Internetanschlusses eine Leistung bei dem genannten Unternehmen beauftragt oder in Anspruch genommen haben. Ebenfalls kann ich nicht beurteilen, ob hier ein rechtsgültiges Vertragsverhältnis begründet wurde.

Der Abschluss, die Änderung oder die Kündigung von Verträgen beurteilen sich ausschließlich nach zivilrechtlichen Grundsätzen. Dabei obliegt es allein den Zivilgerichten über die Rechtmäßigkeit getroffener vertraglicher Regelungen - auch in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entscheiden. Maßgeblich sind die im konkreten Vertrag und den AGB/Leistungsbeschreibungen und Preislisten des Unternehmens getroffenen Vereinbarungen. :mad:

si-mone
14.12.2010, 18:23
Ah, mir hat es die ganzen Seiten garnicht angezeigt. Jetzt am Laptop seh ich das erst...
Danke für die Antwort, das hilft uns weiter und meine Fragen sind glaub ich erstmal beantwortet. Jetzt muss ich das nur meinen Eltern verklickern - ältere Menschen haben ja eher Angst wenn eine Mahnung ins Haus kommt. Danke auch nochmal für den Hinweis mit den MwSt.

Goofy
14.12.2010, 18:29
Es ist gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht ausgeschlossen, dass neben der Nutzung von Internetzugangs- und Telefondiensten weitere kostenpflichtige Dienste über das Internet bzw. Telefon erbracht werden können. So kann neben der Nutzung des Internets oder Telefons auch eine geschäftliche Nutzung (Vertragsabschlüsse, Vereinbarungen über Lieferungen, sogar Vertragserfüllung wie z.B. Informationsvermittlung, Angebot von weiteren Dienstleistungen) stattfinden.

Das dürfte in dieser platten Form falsch sein.

Maßgeblich ist TKG § 21 Abs. 7 Buchst. a) und b):


a) Soweit der Endnutzer mit anderen Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit nicht etwas anderes vereinbart, ist ihm eine Rechnung vom Rechnungsersteller zu erstellen, die unabhängig von der Tarifgestaltung auch die Entgelte für Telekommunikationsdienstleistungen, Leistungen nach § 78 Abs. 2 Nr. 3 und telekommunikationsgestützte Dienste anderer Anbieter ausweist, die über den Netzzugang des Endnutzers in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für Entgelte für während der Telefonverbindung übertragene Berechtigungscodes, wenn diese ausschließlich Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Die Zahlung an den Rechnungsersteller für diese Entgelte erfolgt einheitlich für die gesamte in Anspruch genommene Leistung wie für dessen Forderungen.

b) Eine Verpflichtung zur Rechnungserstellung kann nicht auferlegt werden für zeitunabhängig tarifierte Leistungen im Sinne von Buchstabe a Satz 1 und 2 mit Entgelten über 30 Euro (ab dem 1. Januar 2008 über 10 Euro), zeitabhängig tarifierte telekommunikationsgestützte Dienste und Leistungen nach Buchstabe a Satz 2 jeweils mit Entgelten über 2 Euro pro Minute sowie für alle Dienste, für die ein Legitimationsverfahren erforderlich ist. Eine Verpflichtung zur Reklamationsbearbeitung der für Dritte abgerechneten Leistungen, zur Mahnung und zur Durchsetzung der Forderungen Dritter kann ebenfalls nicht auferlegt werden.

Selbst wenn die Telomax also behauptet, dass angeblich ein kostenpflichtiger "Code" übermittelt werde, so liegt der Gesamtpreis für die "Dienstleistung" deutlich über dem erlaubten Limit. Soweit bekannt, wird aber während der Werbegespräche nicht einmal irgendein Berechtigungscode übermittelt.
Eine tk-gestützte Dienstleistung ist hier mithin nicht anzunehmen. Die "Gewinneintragung" - welche auch immer - ist keine Dienstleistung, die an TK-Einrichtungen in irgendeiner Form gebunden wäre. Es geht hier noch nicht einmal um Telefonsex (da wird ja tatsächlich für die Dienstleistung ein Telefonnetz benutzt).

Mithin besteht bei diesem "Angebot" keine Fakturierungspflicht durch die T-Com.

Der TK-Provider ist jedoch offenbar nicht für die Einhaltung der Bestimmungen haftbar zu machen:



d) Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit haben dem Rechnungsersteller gegenüber sicherzustellen, dass ihm keine Datensätze für Leistungen zur Abrechnung übermittelt werden, die nicht den gesetzlichen oder den verbraucherschutzrechtlichen Regelungen entsprechen. Der Rechnungsersteller trägt weder die Verantwortung noch haftet er für die für Dritte abgerechneten Leistungen.
Eine aktive Prüfungspflicht findet sich hier aber auch nicht.

brummelhummel
14.12.2010, 18:42
unter Umständen argumentiert die Telomax, dass die wöchentliche Buchung als jeweils für sich gesehene Dienstleistung zu betrachten ist (mithin also jede dieser Leistungen unter der Grenze von 10€ liegt) und der Code immer wieder neu für jede einzelne dieser Dienstleistungen gilt...
:(

Greenhorn
14.12.2010, 19:30
Also auf dem Band daß ich mir anhörte wurde ein Code durchgegeben...
Aber muß nicht vor jeder neuen Dienstleistung neu angefragt werden? Wie kann ich das überhaupt feststellen das die irgendwo irgendwelche eintragungen gemacht haben? Wenn ich was für ne Dienstleistung bezahlen soll dann müssen die mir doch beweisen daß ein Dienst geleistet wurde!? Und noch was, ist so eine digitale Bandaufnahme vor Gericht überhaupt standhaft? Kann schließlich jeder irgendwas zusammenschneiden...! Und wie schauts aus mit AGBs? Die müßen da doch auch was schriftlich bekannt geben,oder?
Zudem würde mich sehr Interresieren woher die die Daten meiner Mutter haben. Da sie erst vor kurzem bei OTTO bestellt hat und sich der "Dienstleister sich mit OTO gemeldet hat liegt doch der Verdacht sehr nah., daß...

Nix_Werbung
14.12.2010, 19:58
Zudem würde mich sehr Interresieren woher die die Daten meiner Mutter haben. Da sie erst vor kurzem bei OTTO bestellt hat und sich der "Dienstleister sich mit OTO gemeldet hat liegt doch der Verdacht sehr nah., daß...

Soweit würde ich nicht gehen und OTTO verdächtigen; die verkaufen die Daten womöglich weiter, trotzdem würde ich sie nicht in die Abzock-Ecke packen.

Das Problem ist eher da zu suchen, dass sich die Abzockfirmen mit ähnlichen Namen von bekannten Unternehmen melden, so dass der Anrufer erst einmal glaubt, ein seriöses Unternehmen am Telefon zu haben und nicht sofort auflegt.
Dann beginnt sich aber die Schlinge unaufhaltsam zuzuziehen. Wer dann nicht aufpasst, hat den Ärger am Hals...

wahwah
14.12.2010, 20:36
Die gleiche billige Masche ist bei Kaffeefahrtabzockern seit Jahren üblich.

Man schmückt sich mit den Namen ehrlicher Unternehmen, um "Seriösität" vorzutäuschen.

DJANGO
14.12.2010, 20:54
Die gleiche billige Masche ist bei Kaffeefahrtabzockern seit Jahren üblich.

Man schmückt sich mit den Namen ehrlicher Unternehmen, um "Seriösität" vorzutäuschen.

Genau so ist es! Man täuscht OTTO vor und nennt sich "o.t.o." - man täuscht Yves Rocher vor und nennt sich "Yves Roche"! Man täuscht BAUR-Versand vor und nennt sich "Bauer"!

Greenhorn
14.12.2010, 21:20
Soweit würde ich nicht gehen und OTTO verdächtigen; die verkaufen die Daten womöglich weiter, trotzdem würde ich sie nicht in die Abzock-Ecke packen.

Das Problem ist eher da zu suchen, dass sich die Abzockfirmen mit ähnlichen Namen von bekannten Unternehmen melden, so dass der Anrufer erst einmal glaubt, ein seriöses Unternehmen am Telefon zu haben und nicht sofort auflegt.
Dann beginnt sich aber die Schlinge unaufhaltsam zuzuziehen. Wer dann nicht aufpasst, hat den Ärger am Hals...

Daß das von Otto kommt wollte ich auch damit nicht sagen! Aber ich vermute mal schwer daß die tollen Firmen, ob es nun o.t.o., Bauer oder... ist, ganz genau wissen wo die Daten herkommen bzw. ihr Augenmerk direkt darauf ausrichten um da ran zu kommen. Meines erachtens ist daß arglistige täuschung! Ich werd mich mal an OTTO wenden und da anfragen was die von dieser Masche halten. Denke nicht daß denen das egal ist wenn sich da jemand vermeindlich mit Ihrem Namen bei ihren Kunden meldet.
Hatte im übrigen gerade ein Gespräch mit einer netten Dame von der Telekom-Hotline. Mein erstes Gespräch wurde angeblich nicht vermerkt. Jetzt ging es auch daß die Abbuchung rausgenommen wurde und die Position dieser Firma telomax in Zukunft gesperrt wird. Die Rücklastschrift wird mir auch nicht negativ ausgelegt da sie enorm viele reklamationen wegen des gleichen Problems haben und ich den Rechnungsbetrag, was die Telekom betrifft, gleich überwiesen habe. Sie riet mir auf jeden Fall Anzeige zu erstatten was ich auch die Tage noch machen werde!

DJANGO
14.12.2010, 23:10
Ich werd mich mal an OTTO wenden und da anfragen was die von dieser Masche halten.
Die wissen bereits BescheID: [ID filtered]

Ein Anbieter, der seinen Firmensitz im Ausland hat, missbraucht den guten Ruf von OTTO, um an Bankkontodaten heranzukommen und mit einer vorgeblichen Gewinnspielserie Verbraucher zu betrügen. OTTO distanziert sich ausdrücklich von diesem unlauteren Angebot und warnt dringend davor, sich darauf einzulassen.

si-mone
15.12.2010, 14:19
Ihr Lieben,

ich bin gerade dabei die Musterbriefe anzupassen und bin jetzt etwas irritiert (manch einer mag sagen zu "blöd" :-)

Folgende Musterbriefe habe ich hier gefunden:

Angebliche Gewinnspielteilnahme:
Bestreiten der Rechnung beim Telefonprovider
Bestreiten der Rechnung beim Verbindungsnetzbetreiber
Beschwerde an die Bundesnetzagentur

Der Brief an die Bundesnetzagentur ist klar. Der Verbindungsnetzbetreiber ist dann die Firma Telomax, seh ich das richtig? Und dann als Telefonprovider eben in dem Fall die Firma mit dem vielen Pink :-), genau in diesem Brief steht das Strafanzeige gegen den Verbindungsnetzbetreiber erstattet wurde, und genau hier bin ich jetzt. Müssen meine Eltern hierfür zur Polizei gehen oder kann ich das auch hier bei uns machen (für meine Eltern) obwohl wir in einem anderen Bundesland leben? Was meint ihr?

LG und einen schönen vorweihnachtlichen Wintertag
die Mone

si-mone
15.12.2010, 15:39
Juhuuu, hab die Antwort schon selber gefunden....

wahwah
15.12.2010, 15:47
@si-mone

Bestreite einfach den fraglichen Rechnungsbetrag bei der Telekom, und kläre das mit denen.

Fertig.


"Brieffreundschaften" mit Abzockfirmen sind absolut sinnlos, kannst Du Dir also sparen.

madsi
15.12.2010, 16:23
Kleiner Nachtrag zu wahwah: Wenn du von den "netten" überhaupt eine Antwort bekommst, dann nur irgendwelche zusammengewürfelten Antwortbausteine!

Dazu kommt noch, dass du denen so auch noch deine Postanschrift bestätigst, das ist ja nun wirklich nicht im Sinne des Erfinders, oder? Und sollte erst recht nicht in deinem Sinne sein...

Baldrian
15.12.2010, 16:26
Eigentlich ist es ein unmöglicher Zustand, dass die Leute dauernd gezwungen sind,
sich gegen Abzocker zu wehren. Der Telekom müsste man verbieten können, von
solchen Leuten Beträge bei den Kunden abziehen zu lassen.
Den Abo-Abzockern müsste man endlich das Handwerk legen, in dem man
sogenannte Gewinnspiel-Abos oder Download-Abos nur noch per eigenhändiger
Unterschrift gelten lässt.
Leider haben die zuständigen Politiker Ohropax in den Ohren oder die
falschen Berater und zu viele Lobbyisten.
Nicht wir die Verbraucher sind verpflichtet, uns gegen solche Betrüger zu schützen
und unser Geld wieder zurückzuholen. Sondern es müsste den Betrügern
unmöglich gemacht werden, ihren unseligen Geschäften nachzugehen.
Sorry, bin etwas genervt. Das Weihnachtsgeschäft läuft wohl an und
ich soll Strom sparen und hier und dahin wechseln.

madsi
15.12.2010, 16:30
Bei mir kommt fast nur flirt und fi... müll an! Natürlich auch ne Menge Strom, Versicherung, Aktien... aber viel mehr als sonst! :skull:

Haudruff
15.12.2010, 20:07
Habe heute auch einen Anruf von dieser dubiosen gluecksfinder.net bekommen und mich leider erst mal zu lange zutexten lassen und hier und da dann auch mal ja gesagt.
Erst als er anfangen wollte das Gespräch aufzuzeichnen habe ich aufgelegt.

Jetzt die Fragen:
1.) Da er keine aufgezeichneten Daten hat, dürfte ja nichts passiert sein?

2.) In diesem Thread ging es bisher nur um Telekom - ich bin aber nicht bei der Telekom. Kann denn die Telomax überhaupt herausfinden wer der Provider ist? Wenn die sich an die Telekom wenden, dann sagen die, daß diese Nummer bei der T-Com nicht existiert und die dürfen ja dann nicht sagen wer der neue Provider ist, wenn sie es denn überhaupt wissen?

wahwah
15.12.2010, 21:46
Willkommen im Forum!

zu 1.

Diese "Aufzeichnungen" dienen nur als Drohkulisse für späteres Mahngekasper, und werden gern mal manipuliert.

Vor Gericht hat sich meines Wissens damit noch kein einziger Bimmelkasper getraut.

zu 2.

Die Fakturierung von Dienstleistungen Dritter, funktioniert nach bisherigen Erkenntnissen nur über die Telekom, da diese aus alten Monopolzeiten zu derartigen Dienstleistungen verpflichtet ist.

Die Provideridentifizierung zu bestimmten Nummern ist besonders bei migrierten Nummern,
schwierig aber nicht unmöglich.

Es gibt dazu Datenbanken im Internet und Hotlines, wo man soetwas mehr oder weniger verlässlich erfragen kann.

Im Zweifel reicht der Abzocker eben fälschlicherweise die Abrechnung ein, und bekommt einen negativen Vermerk.

Goofy
15.12.2010, 22:30
Die Fakturierung von Dienstleistungen Dritter, funktioniert nach bisherigen Erkenntnissen nur über die Telekom, da diese aus alten Monopolzeiten zu derartigen Dienstleistungen verpflichtet ist.

Die Telekom meint vielleicht, sie sei verpflichtet - gemäß TKG ist sie das jedoch keinesfalls.
https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?29795-Warnung-vor-falschen-Posten-auf-Telefonrechnungen&p=289104&viewfull=1#post289104

Es handelt sich hier nicht um tk-gestützte Dienstleistungen.

Arthur
15.12.2010, 22:34
Die Telekom meint vielleicht, sie sei verpflichtet - gemäß TKG ist sie das jedoch keinesfalls.

Hab das Gefühl sie betreibt hier "Güterabwägung". Solange der Profit aus dieser "Zubringerleistung"
den Ärger kompensiert, zieht sie es ungerührt und unbeeindruckt durch. Erst wenn sie richtig Feuer
unter dem Hintern bekommt, wird sie das "Geschäftsmodell" nochmal überdenken.

Goofy
15.12.2010, 22:49
Kassieren die überhaupt etwas dabei? Verschiedentlich wurde mal behauptet, das sei für die T-Com das reinste Minusgeschäft.

Arthur
15.12.2010, 22:55
Wenn das wirklich der Fall wäre, gäbe es dieses Problem nicht.
Zusätzlich auch noch veräppeln ist blanker Hohn.

PS: bei der Dialerabzocke hat sie das ja auch immer behauptet...

riona
16.12.2010, 07:43
Guten Morgen,


Die Provideridentifizierung zu bestimmten Nummern ist besonders bei migrierten Nummern, schwierig aber nicht unmöglich.

Es gibt dazu Datenbanken im Internet

Zum Beispiel hier (http://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fwww.anbieterfaq.de%2Forakel%2F). Kann aber bestenfalls als grobe Orientierung dienen, da nur angezeigt wird welchem Provider die Rufnummer erstmals zugeteilt wurde. Dazu kommt dass Anbieter ohne eigene Infrastruktur wie z. B. 1und1 Rufnummern aus den Blöcken desjenigen Carriers vergeben, dessen Technik sie gerade verwenden.

Grüße

Haudruff
16.12.2010, 09:27
Ja, vielen Dank erst mal für die zahlreichen Antworten

Habe mich mit meinem Provider (Kabel Deutschland) schon in Verbindung gesetzt (der hatte da bisher noch gar nix von gehört...). Man teilte mir mit, dass sie da erst etwas unternehmen können, wenn ein konkreter Fall vorliegt und evtl. Kosten abgebucht werden.
Da ich dort aber auch schon eine Sperre für die Mehrwertnummern habe einrichten lassen (schon beim Wechsel dorthin) dürfte ja erst recht nichts kommen. Schließlich gibt es für mich ja gar keine Möglichkeit solche Nummern anzurufen oder sonst irgendwie damit was zu tun.
Wie ich gesehen habe besteht bei Kabel Deutschland sogar die Möglichkeit, dass unterdrückte Rufnummern gar nicht durchgestellt werden, sondern das der Anrufer dann ein Band vorgespielt bekommt. Leider haben aber meine Eltern und Großeltern noch keine freigeschaltete Nummer, so daß die mich dann auch nicht mehr anrufen können. Oder kann das System unterscheiden zwischen unterdrückt und nicht übermittelt?

Dann bin ich ja mal gespannt ob hier noch irgendwas passiert, glaube aber mittlerweile nicht mehr daran. Nachdem ich aufgelegt hatte, klingelte nämlich kurz darauf das Telefon noch einmal - ich bin natürlich nicht mehr dran

jens69
16.12.2010, 09:41
Leider haben aber meine Eltern und Großeltern noch keine freigeschaltete Nummer, so daß die mich dann auch nicht mehr anrufen können.

Sehr wahrscheinlich kann der Anschluß die Rufnummer übermitteln, es ist nur nicht eingerichtet. Wenn Dir Übermittlung am Endgerät oder ggf. der Anlage am Anschluß nicht einzurichten ist, dann am besten mal den TK-Anbieter fragen.

Mittwoch
16.12.2010, 09:47
Oder kann das System unterscheiden zwischen unterdrückt und nicht übermittelt?

Nein, kann es nicht, zumindest nicht aus technischer Sicht. Wenn man die Rufnummer unterdrückt, so ist das ein Signal, dass der Vermittlungscomputer Deines Providers auswertet. Er unterdrückt dann folgerichtig die CLIP-Übermittlung der Nummer. Man kann das auch dauerhaft einrichten, dann bekommt der Vermittlungscomputer in seinen Datenbanken einen entsprechenden Eintrag. Aus Sicht des Angerufenen wird die Rufnummer also nicht übermittelt.


Da das auf Ebene der Vermittlungscomputer abläuft, gibt es auch Möglichkeiten, das dort zu umgehen. Entweder legale, wie z.B. bei Polizei und Rettungsdiensten, die immer die Nummer bekommen, und z.B. bei der Telefonseelsorge, die niemals eine Nummer ǘbermittelt bekommt. Oder illegale, wie beim Rufnummernspoofing, bei dem man dem Vermittlungscomputer vortäuscht, nicht der zu sein, der man tatsächlich ist.

Schönen Gruß
Mittwoch

Haudruff
16.12.2010, 10:23
Sehr wahrscheinlich kann der Anschluß die Rufnummer übermitteln, es ist nur nicht eingerichtet. Wenn Dir Übermittlung am Endgerät oder ggf. der Anlage am Anschluß nicht einzurichten ist, dann am besten mal den TK-Anbieter fragen.

Gibt es da eine bestimmte Zeichenfolge die ich eingeben kann um das Merkmal CLIP zu aktivieren? Sind beide bei der Telekom.

VG
Haudruff

Arthur
16.12.2010, 10:28
Gibt es da eine bestimmte Zeichenfolge die ich eingeben kann um das Merkmal CLIP zu aktivieren?
Wie es bei Analoganschlüsseen aussieht weiß ich nicht.
Bei meiner ISDN Anlage kann ich es für jede der drei Nummern getrennt
über eine eingebaute Menüfunktion aktivieren bzw deaktivieren.

jens69
16.12.2010, 10:29
Über Google kommt man schnell zu
http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3378/FAQ/theme-45859561/Telefonie/theme-45859560/Anschluss-und-Tarife/theme-45859532/Leistungsmerkmale/faq-1000297;jsessionid=9C74797D327C267586FFD0F07FA45496

dort steht
Auch am Telefonanschluss (Standard) wird Ihre Rufnummer bei abgehenden Telefonverbindungen übermittelt.

Mögliche Ausnahmen:

* Sie nutzen die ständige Unterdrückung der Rufnummernübermittlung (CLIR 3).
* Sie haben keinen Eintrag in öffentlichen Auskunftsmedien – Ihre Telefonnummer wird dann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht automatisch übermittelt.
* Ihr Anschluss wurde vor dem 1. Januar 1998 bereitgestellt.

Wird Ihre Telefonnummer nicht übertragen, bieten wir Ihnen das Komfortmerkmal CLIR 2 (fallweise Rufnummernunterdrückung bei ständiger Übermittlung) an. Wir stellen Ihnen dieses Komfortmerkmal kostenfrei zur Verfügung. Wenn Sie die Übermittlung Ihrer Telefonnummer dann für ein Gespräch nicht wünschen, können Sie die Funktion durch folgende Prozedur unterdrücken:

* Hörer abnehmen
* Wählton abwarten
* Tastenfolge * 3 1 # eingeben
* Zielrufnummer eingeben

Bei diesem Gespräch wird Ihre Telefonnummer nicht angezeigt. Mit dem Auflegen des Hörers wird die fallweise Rufnummernunterdrückung automatisch wieder zurückgesetzt. Ihre Telefonnummer wird beim nächsten Gespräch wieder übermittelt.

Haudruff
16.12.2010, 11:25
Über Google kommt man schnell zu
http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3378/FAQ/theme-45859561/Telefonie/theme-45859560/Anschluss-und-Tarife/theme-45859532/Leistungsmerkmale/faq-1000297;jsessionid=9C74797D327C267586FFD0F07FA45496

dort steht

Vielen Dank für den Hinweis.
Bei beiden trifft Ausnahmefall 3 (vor 01.01.1998) zu. Wie kann ich denn das entprechende Merkmal aktivieren? *31# funktioniert ja nur für die fallweise Unterdrückung, aber so wie ich das verstehe nicht für die Freischaltung der Übermittlung???

jens69
16.12.2010, 11:44
Die besten Informationen wirst Du von Deinem TK-Anbieter bekommen. Einfach mal die Hotline anrufen

si-mone
16.12.2010, 12:50
ACHTUNG.... die böse Masche geht weiter. Heute hat bei meiner MA angeblich die Staatsanwaltschaft angerufen. Irgendwann im Gespräch hat der Herr dann gesagt:"Frau xxx? Hallo? Ich kann sie nicht mehr verstehen... wenn sie mich noch hören rufen sie doch bitte unter der xxxx zurück" ... das war dann die selbe Nummer die auch auf der Telefonrechnung als Gewinnspiel hinterlegt ist... Also, Vorsicht, das Spiel geht weiter.

PWR
16.12.2010, 12:59
Gibt es da eine bestimmte Zeichenfolge die ich eingeben kann um das Merkmal CLIP zu aktivieren? Sind beide bei der Telekom.
Die einfachste Möglichkeit ist dann, die kostenlose Nummer anzurufen, die rechts oben auf der Telekom-Rechnung steht, um Freischaltung der Rufnummernübermittlung zu bitten und die Kundennummer anzugeben - ebenfalls rechts oben.

Haudruff
16.12.2010, 13:01
ACHTUNG.... die böse Masche geht weiter. Heute hat bei meiner MA angeblich die Staatsanwaltschaft angerufen. Irgendwann im Gespräch hat der Herr dann gesagt:"Frau xxx? Hallo? Ich kann sie nicht mehr verstehen... wenn sie mich noch hören rufen sie doch bitte unter der xxxx zurück" ... das war dann die selbe Nummer die auch auf der Telefonrechnung als Gewinnspiel hinterlegt ist... Also, Vorsicht, das Spiel geht weiter.

Wird ja echt immer dreister. Und warum wird dagegen nichts unternommen? Es muß doch möglich sein anhand der Nummer den Betreiber herauszufinden und diesen dann zur Verantwortung zu ziehen!
Werde ab sofort konsequent auflegen wenn mich jemand anonym anruft und es nicht bekannte Leute sind. Ob höflich oder nicht ist mir dann egal.

si-mone
16.12.2010, 13:18
Also wir haben jetzt die Musterbriefe genutzt auf die hier schon verwiesen wurde und heute rausgeschickt. Bei uns bzw. meinen Eltern stand auch keine "karibische" Firma auf der Rechnung sondern eben telomax bzw. tel-and-pay.de - Geschäftsführer C. O. . Laut Google ist dieser C. O. ja auch schon bekannt.

Leider kann ich mir nicht alle Berichte die Google findet durchlesen da es echt so viel ist dass ich schon garnicht mehr durchsteige. Ich glaube auch nicht dass es wirklich Anrufe von anderen "Gewinnspielanbietern" waren sondern dass diese Anrufe eben direkt von telomax kamen - auch wenn die sich auf der Website als Telekommunikations-Dienstleistungen tarnen.

Hat von Euch mittlerweile schon jemand weitere Infos? (Kamen Mahnungen? Gabs schon Post von der Telekom weil der Posten auf der Rechnung nicht bezahlt wurde?)

madsi
16.12.2010, 16:38
Von der Telekom dürfte da keine Reaktion kommen, wenn man zunächst bei denen einen Widerspruch gegen die dubiosen Rechnungsposten macht und die Abbuchung danach zurückgehen lässt. Natürlich sollte man danach sofort den unstrittigen Teil der Rechnung überweisen.

Zumindest meiner Logik entsprechend sollte das so sein. Eher wahrscheinlich ist, dass Telomax oder wer auch immer anfängt, ein Droh-Kasperletheater aufzubauen, eventuell über irgendwelche Inkassobutzen oder "äußerst seriöse" Rechtsanwaltskanzleien... Das würde ich dann aber getrost missachten, die können eh keinen wie auch immer gearteten "Vertragsabschluss" nachweisen, weil es diesen nicht gibt!

Übrigens muss der "Karibikfelsen" nicht so direkt auf dem Schreiben stehen (Sollte schon, aber seit wann halten sich Gauner an Gesetze?) Im Kleingedruckten wird schon irgendwo die "Adresse" der "Firma" stehen...

Also was bleibt unterm Strich für einen überrumpelten zu tun?

Richtig -> Cool bleiben, Getränk eigener Wahl nehmen, zurücklehnen und ganz gelassen der Dinge harren die da vielleicht kommen! Vielleicht die gewonnene Zeit mit WIKI Lesestoff verbringen.

Fidul
16.12.2010, 21:14
Heute hat bei meiner MA angeblich die Staatsanwaltschaft angerufen.
Sofort Strafanzeige bei der echten Staatsanwaltschaft stellen! Es ist längst überfällig, daß diese Bande ausgehoben wird.

Lena30
17.12.2010, 11:55
Ich bin auch auf die Mache von der windienst reingefallen. Sie haben bei meiner Mutter angerufen und nach mir verlangt. LAs ist der Frau gesagt habe, dass es nicht meine Telefonnummer ist, wurde sie sauer und hat gesagt, dass sie jetzt alle wiederholen müsse. Ich wurde nicht gefragt, ob die die Aktivierung durchführen sollen. Meine Mutter hat gleich versucht, das Geld von der telekom zurüch zubekommen, aber die haben gesagt, dass sie da nicht machen können und sie müsse bezahlen. Ich werde eine befreundete Anwältin fragen, was ich da tun kann.

jens69
17.12.2010, 12:00
Unberechtigte Beträge müssen nicht bezahlt werden. Gegenüber der Telekom würde ich sas schriftlich machen und notfalls eine Rücklastschrift veranlassen und nur den unstrittigen Betrag überweisen. Sollte die Telekom darauf bestehen, würde ich noch Strafanzeige wegen Beihilfe zum Betrug erstatten. Alles andere würde bedeuten, daß Du Dein Geld sehr wahrscheinlich nicht mehr wieder siehst, nur weil sich jemand bei der Telekom quer stellt.

Haudruff
17.12.2010, 12:07
Wann wurdest Du denn von dem Dienst angerufen? Wurden die Beiträge seitens der Telekom jetzt schon abgebucht oder hast Du nur vorab schon mal bei der Telekom angefragt?
Auf jeden Fall Geld zurückbuchen und nur den unstrittigen Teil überweisen, falls es schon abgebucht ist!

siebich
17.12.2010, 12:09
Und wenn die Telekom so schön zickt auch gleich die Lastschriftgenehmigung entziehen.

Lena30
17.12.2010, 12:56
Die haben mich am 27.11.2010 angerufen. Der Brief kam ca. 1 1/2 Wochen später. Wir haben rausgefunden, dass man 1 Woche nach dem Anruf kündigen kann. Die Zeit ist jetzt vorbei. Meiner Mutter habe ich gesagt, dass sie den Betrag zurückbuchen soll, aber die von der Telkom haben gesagt, dass das nicht gehen würde. Wir haben auch schon ein Schreiben an die telekom geschickt, in dem wir sie bitten, den Betrug zurück zuschicken. Bis jetzt ist noch nicht passiert.

siebich
17.12.2010, 13:04
Interessehalber: Steht in diesem Schreiben auch drinne wer der Vertragspartner sein soll? Also mit ladungsfähiger Anschrift (in Deutschland)? Eine ladungsfähige Anschrift ist übrigens kein Postfach und keine Adresse eines Büroservices.
Und ohne eine solche ist ein Vertrag ungültig.
Und selbst wenn es ein gültiger Vertrag sein sollte: Die Widerspruchsfrist beginnt erst nach Erhalt des Schreibens....alles andere ist dummes Zeug. Auch wenn das tausendfach in dem Wisch drin stehen würde.

Bitte mal lesen:
Widerspruch - Widerruf - Kündigung / Begriffserläuterung
Telefonisch abgeschlossene Verträge

Lena30
17.12.2010, 13:26
Wir haben den Vertrag gekündigt, aber uns wurde gesagt, dass wir bis März 9,90 € im Monat zahlen sollen.

siebich
17.12.2010, 13:34
Und Du bist nach der Lektüre meiner Links sicher dass es sich um einen rechtsgültigen Vertrag handelt?

jens69
17.12.2010, 13:41
@Lena30
Wenn ich Dir sage/schreibe, daß Du mir jeden Monat 50 Euro überweisen sollst, würdest Du das tun, nur weil ich es sage?
Falls Ja --> ich teile Dir gerne meine Kontonummer per PN mit
Falls Nein --> weshalb zahlst Du denen und nicht mir?

erftwalk
17.12.2010, 14:03
Falls Ja --> ich teile Dir gerne meine Kontonummer per PN mit
Falls Nein --> weshalb zahlst Du denen und nicht mir?

Ergänzung: Oder teile uns deine Bankverbindung mit und wir ziehen den Betrag per Lastschrift ein.

DJANGO
17.12.2010, 15:02
Wir haben den Vertrag gekündigt, aber uns wurde gesagt, dass wir bis März 9,90 € im Monat zahlen sollen.
9,90 Euro? Das sind 4 Dornfelder-Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt. Und da hat man wenigstens etwas davon! Bei win-finder, windienst oder gluecksfinder (http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?f=38&t=4825) habe ich dagegen so meine Zweifel.... ;)

Da hat nur irgendein Frankfurt/Zuger Fäustle etwas davon!


win-finder.com ,windienst.net und Telomax: Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke über die Telefonrechnung

Wir empfehlen den fragwürdigen Betrag nicht zu zahlen.

Insgesamt muss die bedauerliche Lehre daraus für Verbraucher lauten, dass nicht nur Kontoauszüge regelmäßig auf unberechtigte Abbuchungen, sondern auch Telefonrechnungen sowohl in Papierform als auch Onlinerechnungen auf Unregelmäßigkeiten überprüft werden müssen.

Quelle: http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ129259479827226/link820821A

madsi
17.12.2010, 17:01
So ein dreister Unsinn wieder: 1 Woche Kündigungszeit! Da würden sich die Balken biegen, so laut würde ich den/die CCA am Telefon auslachen, wenn ich so ne Antwort bekäme!

Und das alles dann noch ohne jeglichen Vertrag, ohne auch nur den Hauch von einem Hauch einer Gegenleistung zu haben!

Ich glaube ich brauche jetzt mal wieder Beruhigungsmusik... (vielleicht etwas Heavy Metal oder Hard Techno!) Ist zum ko.. dass man diese "netten Leute" nicht zu fassen kriegt!

Es tut mir regelrecht leID: [ID filtered]

Musterblume
21.12.2010, 07:25
Hallo

Ich habe Ihre seite gelesen und hoffe Sie können mir helfen.

Mich hatte anfang Dez. eine Frau von Otto angerufen und mir mitgeteilt das ich eine von 200 auserwählten Frauen sei die bei Otto einen Kosmetikgutschein gewonnen haben und das ich unverbindlich einen Monat an dennen Ihr gewinnspiel mitmachen kann ohne dies dann Kündigen zu müßen und kosten zu haben.

Eine *** mit der Tel 0800 6666616


Da ich ja davon ausging das es wirklich Otto war habe ich mir keinen Kopf gemacht. 10 Tage später habe ich einen brief bekommen .

Da steht drauf:

Sehr geehrte Frau xxxx

wir freuen uns sehr, Ihnen wie Telefonich angekündigt Ihren Gewinn nun postalich zu übermitteln.

Ihre Aktivierung für www. windienst.net haben wir wie gewünscht in Vollmacht ( Ich habe dennen keine Vollmacht gegeben)

am 01.12.2010 durchgeführt. Ihr Aktivierungcode lauteu 3804
Sollten sie noch fragen haben, so wenden Sie sich bitte direkt an Windienst unter der Telefon Nummer 01805655777 oder per Mail an service [at] windienst.net Bitte beachten Sie, dass diese Kundenserviecenummer nur aus dem Festnetz erreichbar ist.

Wir hoffen, Ihnen eine freude gemacht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr o.t.o. - Glücksteam

o.t.o. on tranfer organisation Ltd.
Suite 29, 58 Acacia Road
London, NW8 6 AG
Großbritannien


Heute habe ich meine TElefonrechnung bekommen und da hat eine telomax GmbH 16,64 abgebucht für ein Premium Abonnement Service


Ich habe weder mit den einen noch mit dem anderen einen Vertrag über irgend was.


Hilffeeeeeee

riona
21.12.2010, 08:08
Guten Morgen und willkommen im Forum,



Ich habe weder mit den einen noch mit dem anderen einen Vertrag über irgend was.


Na dann ist doch alles gut. Lies Dir aber trotzdem mal den Thread komplett durch, dann weißt Du wie Du mit Deinen Telefonrechnungen umgehen solltest.

Grüße

DJANGO
21.12.2010, 08:19
Ich habe weder mit den einen noch mit dem anderen einen Vertrag über irgend was.
Telekom anrufen (unter 0800-3301000 - kostenfrei - Kundennummer bereithalten)
Der Telekom unmißverständlich untersagen, diesen Betrag (16,64 + 19 % MWSteuer = 19,80) zu belasten, da du diesen bestreitest.

Wenn abgebucht wird, prüfen, ob die Telekom diese Abbuchung entsprechend korrigiert hat.

DJANGO
21.12.2010, 10:54
Aus meinem Schreiben an die Telekom Deutschland GmbH:

...Daher bleibt wohl wirklich nur der Ausweg, Ihren Telefonkunden zu raten, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und den tatsächlich angefallenen Rechnungsbetrag abzüglich der Telomax-Belastungen zu überweisen, und zwar so lange, bis Sie endlich Abhilfe geschaffen haben.

Inzwischen habe ich jedoch den Glauben an Abhilfe verloren, zumal auf diese Art und Weise nun bereits seit letzten September Gelder "vereinnahmt" werden.

Ich ziehe jedenfalls meine Einzugsermächtigung nicht zurück und werde bei einer unrechtmäßigen Belastung das Erforderliche veranlassen.

Die heutige Antwort des Rosa Riesen:

Schade, dass Sie Ihre Einzugsermächtigung widerrufen. Wie von Ihnen gewünscht haben wir vermerkt, dass Sie die Rechnungen für Ihren Anschluss künftig per Überweisung bezahlen.
Lesen die eigentlich das, was denen die Kunden schreiben???

riona
21.12.2010, 11:29
@DJANGO:

nö, glaube ich nicht. Ich kann mir vorstellen dass die Post eingescannt wird und dann anhand bestimmter Stichworte die entsprechenden Antworttextbausteine zusammengestellt werden. Und dass jemand seine Einzugsermächtigung schriftlich nicht widerruft ist einfach nicht vorgesehen, deshalb kommen solche Antworten zustande...

jens69
21.12.2010, 12:24
M.E. ist das eher ein Text-Baustein, der dafür sorgt, daß die Verantwortung für die Zahlung an den Kunden geht um das Risiko der Kosten für die Rücklastschrift loszuwerden. Individuelle Anscheiben auf individuelle Bedürfnisse braucht man bei Unternehmen wie der DTAG nicht erwarten.

Musterblume
21.12.2010, 12:57
Telekom anrufen (unter 0800-3301000 - kostenfrei - Kundennummer bereithalten)
Der Telekom unmißverständlich untersagen, diesen Betrag (16,64 + 19 % MWSteuer = 19,80) zu belasten, da du diesen bestreitest.

Wenn abgebucht wird, prüfen, ob die Telekom diese Abbuchung entsprechend korrigiert hat.

Ich habe die Telekom angerufen, und die haben diesen Posten gesperrt für 90 Tage, dann würde das wohl automatisch rausgeworfen. Und dennen ist bekannt das die Betrüger unschuldige menschen Verarschen. Mhhhh:confused:

Arthur
21.12.2010, 13:04
Und dennen ist bekannt das die Betrüger unschuldige menschen Verarschen. Mhhhh:confused:
ach und warum spielen sie dann weiter Geldeintreiberbüttel? Die Ausrede sie müßten es, ist schlicht falsch
Ich zitiere mal jemanden, der mehr Ahnung davon hat, als die Telekom haben will.

Die Telekom ist nicht dazu verpflichtet, solche Forderungen von Drittanbietern zu fakturieren, die (und das ist hier wesentlich!) nicht auf der Basis telekommunikationsgestützter Dienste stehen.

Maßgeblich dafür ist TKG § 21 Abs. 7 Buchst. a) und b).
Näheres dazu:
https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?29795-Warnung-vor-falschen-Posten-auf-Telefonrechnungen&p=289104&viewfull=1#post289104

Ein alberner Gewinneintragungsdienst ist unstreitig kein tk-gestützter Dienst, für dessen Erbringung die Nutzung von Telefonnetzen nötig wäre. Es erfolgt lediglich die (unlautere) Werbung in Form lästiger Telefonanrufe, danach findet für die Nutzung der (angeblichen) Dienstleistung keine Nutzung eines TK-Netzes mehr statt. Mithin ist das hier kein tk-gestützter Dienst. Mithin greifen die Umgehungsverbote aus § 66l TKG sowie § 21 Abs. 7 TKG.

Wenn die Rechtsabteilung der T-Com zu dämlich ist, das TKG richtig zu lesen, dann hat eben die T-Com die Folgen aus der Rufschädigung durch diese Abzocke mit zu tragen. Auch, wenn sie nicht müsste.

firstonline
22.12.2010, 09:12
Hallo Leute,

mir ist das auch alles passiert, habe die Rechnung nicht bezahlt und das Schreiben an telomax per Einschreiben/Rückschein geschickt.

telomax hat mir jetzt geantwortet, daß sie nicht mein Vertragspartner seien, dieser wäre Telefon Services in USA und sie hätten meine Kündigung vom 20.12.10 zum 01.02.11 weitergeleitet.
O: Da Sie Ihre Rechnung für die zurückliegende Zeiträume erhalten und eben nicht im Voraus bezahlen, steht die Buchung im Einklang mit der Kündigung.

Und ich müßte mich mit Fragen an den Dienstanbieter wenden.

Was meint Ihr, muß ich jetzt noch in die USA schreiben, daß es keinen Vertrag gibt und sie mir gar keine Rechnung schicken brauchen, oder kann ich das jetzt ignorieren?

LG

Mittwoch
22.12.2010, 11:34
Was meint Ihr, muß ich jetzt noch in die USA schreiben, daß es keinen Vertrag gibt und sie mir gar keine Rechnung schicken brauchen, oder kann ich das jetzt ignorieren?

Ignorieren. Den Vertragsschluss muss die Gegenseite beweisen, wenn sie Geld von Dir haben möchte. Du musst nicht beweisen, dass kein Vetrag besteht, wäre ja noch schöner. ;)

Telomax gibt vor, nur beauftragte Firma zu sein. Man versteckt sich hinter einem Auftraggeber irgendwo im Ausland, der mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht existiert oder nur eine Tarnfirma bzw. Briefkastenadresse ist. Ich hoffe darauf, dass die Bundesnetzagentur diesem Treiben nach ihrer üblichen, extrem trägen Reaktionszeit ein Ende setzt. Warten wir also bis Mitte kommenden Jahres.

Schönen Gruß
Mittwoch

jens69
22.12.2010, 11:49
Hast Du denn in Deinem Schreiben einen nicht existierenden Vertrag gekündigt und somit ein Vertragsverhältnis eingeräumt?

firstonline
22.12.2010, 12:01
@jens69:

Habe das Musterschreiben aus diesem Forum genommen. Dies enthält keine Kündigung, sondern man bestreitet ja darin, daß ein Vertrag zustande gekommen ist.

Habe mir halt nur gedacht, weil die quasi ankündigen, am Ende der "Kündigungszeit" erst in Rechnung zu stellen, daß ich dann doch zahlen müßte, wenn ich nicht widerspreche.
Aber eigentlich habe ich ja schon der Forderung widersprochen, oder?

Mittwoch
22.12.2010, 12:17
Habe mir halt nur gedacht, weil die quasi ankündigen, am Ende der "Kündigungszeit" erst in Rechnung zu stellen, daß ich dann doch zahlen müßte, wenn ich nicht widerspreche.
Aber eigentlich habe ich ja schon der Forderung widersprochen, oder?
Nochmal: Wenn wer Geld von Dir will, muss er im Zweifel - und ein solcher liegt hier eindeutig vor - beweisen, dass seine Forderung rechtmäßig ist. Und zu nicht existenten Verträgen muss (und sollte) man sich nicht äußern.

Es gibt hier keinen Grund zur Panik. Ja, es kann sein, dass Telomax Dir über die Telekom per Telefonrechnung nochmal Geld abzieht. Wenn Du mit der Telekom das Lastschriftverfahren vereinbart hast, wird Dir der Gesamtbetrag auch vom Konto abgezogen. Aber egal ob Lastschrift oder Überweisung, Du kannst der Telekom mitteilen, dass Du den Telomax-Posten auf Deinen Rechnung bestreitest und nur den Differenzbetrag überweist; eine Lastschrift könntest Du vorher bei Deiner Bank stornieren. Dein Geld ist also in keinem Fall weg.

Ich würde hier auf stur schalten, sollen Telomax und/oder ihre "Auftraggeber" doch den ordentlichen Mahnweg beschreiten.

Schönen Gruß
Mittwoch

firstonline
22.12.2010, 12:28
@ Mittwoch:

Danke schön. Bin jetzt beruhigt und harre der Dinge, die da kommen.

Übrigens... bin bei Vodafone und die haben mir empfohlen, eine Anzeige bei der Bundesnetzagentur zu machen.

Werde ich wohl noch tun!

Wünsche euch allen ein schönes Weihnachtsfest.

LG

DJANGO
22.12.2010, 13:03
Bekannte riefen mich an und informierten mich darüber, dass die Telekom sich weigere, den Widerruf der Einzugsermächtigung anzunehmen.
Als Grund wird angegeben, die Einzugsermächtigung wäre Teil des Vertrages.

jens69
22.12.2010, 13:10
es gab mal ein BGH-Urteil, nach dem ein Unternehmen kein Anrecht auf eine Einzugsermächtigung hat, auch wenn dies Vertragsbestandteil wäre. Wie auch immer: Wenn keine korrekte Rechnung gestellt wird, gibt's eben eine kostenpflichtige Rücklastschrift.

DJANGO
22.12.2010, 13:26
BGH: Verpflichtung zur Erteilung einer Einzugsermächtigung in AGB ist zulässig
Quelle: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/bgh-verpflichtung-zur-erteilung-einer-einzugsermaechtigung-in-agb-ist-zulaessig-242418

Arthur
22.12.2010, 14:09
die wie vorliegend regelmäßig in gleich bleibender, von vornherein feststehender Höhe eingezogen werden.
!!!

TillP
22.12.2010, 14:34
wenn es sich um die Sollstellung geringfügiger Beträge handelt oder wenn es um größere Beträge geht, die – wie vorliegend – regelmäßig in gleich bleibender, von vornherein feststehender Höhe eingezogen werden.

Ob nun die Telefonkosten geringfügig sind...
(In meinem Fall würde ich das bejahen, da über Flatrates, Grundgebühr, Internet zwar ein vielleicht nicht mehr geringfügiger Betrag zustande kommt, aber der flexible Anteil sich unter 10€ bewegt und der Rest Grundgebühren und Pakete sind)

Siehe auch:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=25192&anz=1&pos=0&Frame=4&.pdf
Das Urteil ist IMHO passender

Arthur
22.12.2010, 14:39
Ob der BGH dabei die Selbstbedienung vom Abzockern über die Telefonrechnung im Auge hatte?
Denke mal, dass solche Möglichkeiten bei den Überlegungen des BGH dabei noch nicht mit einbezogen wurden

Wuschel_MUC
22.12.2010, 18:07
Wenn sich die Telekom auf die Hinterfüße stellt, sucht man sich einen neuen Anbieter. Angeblich sind Regionalanbieter noch am ehesten zu empfehlen. Bei anderen kommt man evtl. vom Regen in die Traufe. www.teltarif (http://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fwww.teltarif) wäre zum Nachlesen ein heißer Tipp.

Wuschel

Arthur
22.12.2010, 18:16
Wenn sich die Telekom auf die Hinterfüße stellt, sucht man sich einen neuen Anbieter.
Ganz so einfach ist das in der Regel nicht. Die Laufzeit von Telekomverträgen beträgt in der
Regel 2 Jahre.
Je nachdem, wann man abgeschlossen hat oder zu "Konditionsverbesserungen" überredet wurde = weitere zwei Jahre Laufzeit, kann das ein Weilchen dauern, bis man da raus kommt. Abgesehn von diesen Querelen mit den Fremdanbieterposten sind andere Anbieter auch nicht immer das Gelbe von Ei, um es ganz vorsichtig auszudrücken. Bevor man also diesen Schritt wagt, sollte man sich ganz genau informieren, um eben nicht von Regen in die Traufe zu kommen.

magnum50
23.12.2010, 12:11
Hallo zusammen,

meine Mutter fiel ebenfalls auf die o.to. / windienst / telomax Masche herein. leider.

Als ich gestern bei der telomax anrief aufgrund der auf der telekom Rechnung angegebenen Nummer, wurde mir ein Mitschnitt des Gesprächs vorgespielt (meiner Mutter dachte ebenfalls es wäre OTTO und hat brav "ja" gesagt...) sowie der Hinweis, dass das Gewinnspieleintragsabo erst nach drei Monaten gekündigt werden kann, was man hiermit aber bestätigen könnte.
Aufgrund des Mitschnitts und der für mich zunächst unklaren Rechtslage, habe ich gesagt, das Abo soll gekündigt werden, für eine schriftliche Bestätiguing war telomax jedoch nicht bereit.

Nachdem ich nun die Threads hier durchgelesen habe sehe ich deutlich klarer (ärgere mich über meine Reaktion) und will natürlich die Zahling sofort unterbinden. Ich frage mich jedoch, ob uns aufgrund der Tatsache, dass ich bereits am Telefon aktiv "darum gebeten" habe das Abo zu kündigen, irgendein Strick gelegt werden kann - weil ich so quasi einem Vertragsabschluss zugestimmt habe. Oder kam der gar schon durch das Telefonat und den Zustimmungen meiner Mutter zustande?
Denen die Buchungskonto-Nr zu nennen sehe ich mittlerwiele auch als äußerst bedenklich an.

Wie seht Ihr das, einfach wie schon vielfach geraten die Zahlung unterbinden, die weiteren Rechnungen kontrollieren und des Rest ignorieren?

Danke für einen Tipp. Toll, dass es solche Foren und engagierte Mitglieder gibt!

Arthur
23.12.2010, 12:33
Wie seht Ihr das, einfach wie schon vielfach geraten die Zahlung unterbinden, die weiteren Rechnungen kontrollieren und des Rest ignorieren?
Hier düften alle Fragen beantwortet sein:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Abzocke_%C3%BCber_die_Telefonrechnung_nach_Gewinnspiel-Werbeanruf

DJANGO
23.12.2010, 13:55
meine Mutter fiel ebenfalls auf die o.to. / windienst / telomax Masche herein. leider.
Nahezu sämtliche deutschen Verbraucherzentralen nahmen sich vor kurzem dieses Themas an. Stellvertretend die Pressemitteilungen der VZ BaWü:

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, den fragwürdigen Betrag nicht zu zahlen und lediglich den unstrittigen Betrag der Telefonrechnung zu begleichen.
Quelle: http://www.vz-bawue.de/UNIQ129310868332671/link815281A.html

Die VZ Schleswig-Holstein meint:

win-finder.com ,windienst.net und Telomax: Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke über die Telefonrechnung
Viele Schleswig-Holsteiner schildern derzeit Werbeanrufe, ihrer Auffassung nach von namhaften Firmen, wie z. B. "Yves Rocher" oder "Otto", welche unter dem Vorwand der kostenfreien Zusendung von Kosmetikartikeln und Kosmetik-Gutscheinen persönliche Daten, wie das Geburtsdatum "der Frau des Hauses", abfragen würden. Am Telefon ist für die Verbraucher jedoch nicht erkennbar, dass es sich um Nachahmer von Markenfirmen handelt, die z. B. "Yves Roche" oder "o.t.o." heißen und mit Gewinnversprechen locken.
Quelle: http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ129310874432731/link820811A.html

Das müsste eigentlich genügen, um zu entscheiden, wie du weiter verfahren sollst. Jedenfalls würde ich raten, auf die nächste Telefonrechnung sehr genau zu achten und bei Unstimmigkeiten herrührend aus den o.g. Vorgängen sofort die Telekom unter 0800-3301000 zu kontaktieren! ;)

Robert Haegelen
23.12.2010, 16:53
OTTO hat bereits vor dem Gewinnspiel gewarnt. Hier ist die Pressemitteilung:


19.11.2010: OTTO warnt vor Gewinnspiel-Abzocke
Wer in diesen Tagen telefonisch einen Kosmetikgutschein in Verbindung mit einem Code für eine Website wie „Win-Finder“ oder „Win-Dienst“ angeboten bekommt, sollte misstrauisch werden: Ein Anbieter, der seinen Firmensitz im Ausland hat, missbraucht den guten Ruf von OTTO, um an Bankkontodaten heranzukommen und mit einer vorgeblichen Gewinnspielserie Verbraucher zu betrügen. OTTO distanziert sich ausdrücklich von diesem unlauteren Angebot und warnt dringend davor, sich darauf einzulassen. [...]

Pressemitteilung gekürzt (bitte keine Vollzitate aus externen Quellen ohne belegbare Genehmigung), die ganze Mitteilung kann hier *klick* (http://www.otto.com/Ansicht-Pressemitteilung.169.0.html?&tx_ttnews[pS]=1262300400&tx_ttnews[pL]=31532399&tx_ttnews[tt_news]=915&tx_ttnews[backPid]=21&cHash=1e052ad1dc) nachgelesen werden.

Arthur
24.12.2010, 09:50
http://www.ov-online.de/content/view/379465/

Die Aussagen im Artikel möchte ich lieber nicht kommentieren.

Nachtelf
29.12.2010, 00:10
hallo.habe heute einen Brief von Geschenke Service Ltd.erhalten die einen Code für Glücksfinder mit angeblich gewünschter Vollmacht aktiviert habe .Soll ich die 0180 Nummer oderper mail kündigen? Es ist keine Widerspruchsbelehrung in demAnschreiben.ES steht nur was auf der Seite dieser Firma.Was muß ich jetzt tun? Lieben Gruß Nachtelf::

wahwah
29.12.2010, 00:23
Willkommen im Forum.


Was muß ich jetzt tun?Nichts!

Einfach dieses Thema mal durchlesen, alle Tipps sind in den vorigen Beiträgen mehrmals genannt.

Chinchilla
29.12.2010, 08:26
Die Aussagen im Artikel möchte ich lieber nicht kommentieren.

Mußt Du auch nicht:
"Dieser Artikel wird gerade überarbeitet oder wurde zwischenzeitlich entfernt."

Arthur
29.12.2010, 08:30
"Dieser Artikel wird gerade überarbeitet oder wurde zwischenzeitlich entfernt."
Wird den Lesern einiges erspart...

stargazer01
29.12.2010, 10:17
Ganz so einfach ist das in der Regel nicht. Die Laufzeit von Telekomverträgen beträgt in der
Regel 2 Jahre.
Je nachdem, wann man abgeschlossen hat oder zu "Konditionsverbesserungen" überredet wurde = weitere zwei Jahre Laufzeit, kann das ein Weilchen dauern, bis man da raus kommt. Abgesehn von diesen Querelen mit den Fremdanbieterposten sind andere Anbieter auch nicht immer das Gelbe von Ei, um es ganz vorsichtig auszudrücken. Bevor man also diesen Schritt wagt, sollte man sich ganz genau informieren, um eben nicht von Regen in die Traufe zu kommen.

Also ganz so pauschal stimmt das nicht. Ich selbst habe kürzlich den Anbieter gewechselt. Weg von der Telekom trotz Laufzeitrest von weit über einem Jahr. Nach drei Monaten war ich da raus. Die neuen Anbieter sind da nämlich teilweise sehr hilfreich.

Chinchilla
29.12.2010, 10:29
Trotzdem muß Dich das Unternehmen erst einmal aus dem bestehenden Vertrag gelassen haben. Wie sollte der andere Anbieter das beeinflussen können. Wäre nett, wenn Du weitere Infos zu der Hilfe der Anbieter posten würdest

Arthur
29.12.2010, 11:10
. Die neuen Anbieter sind da nämlich teilweise sehr hilfreich.
Klar, nur um bei denen wieder wegzukommen, ist von der Telekom geradezu ein Kinderspiel dagegen.
In solchen Situationen zeigt sich erst, ob ein Unternehmen wirklich kulant ist.
>> http://forum.computerbetrug.de/recht-und-gesetz/64099-wie-kuendigt-man-bei-1-and-1-a.html

DJANGO
29.12.2010, 13:16
Die Bundesnetzagentur hat jetzt für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber dem Unternehmen und der Telekom Deutschland GmbH ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die telomax GmbH Verbrauchern unter den Artikel -/Leistungsnummern 61404 und 83917 Entgelte für Gewinnspieleintragsdienste berechnet, die von Drittfirmen erbracht werden sollen. Die Eintragsdienste werden zuvor z. B. unter dem Namen "www.win finder.com" rechtswidrig telefonisch beworben. Das Verbot gilt rückwirkend für die Zeit ab dem 30. März 2010.
Pressemitteilung der BNetzA (http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2010/101229TelomaxGewinnspieleintragsdienste.html?nn=65116)

Walbeck
29.12.2010, 14:26
Das ist ja mal eine schöne Mitteilung!
Leider geht die BNetzA in der Pressemitteilung überhaupt nicht darauf ein, auf welche Gründe sie dieses Verbot stützt. Würde mich schon interesssieren, ob das Verbot ausgesprochen wurde, weil hier nicht Tk-gestützte Dienste abgerechnet wurden, oder ob es wegen der Beschwerden ob der Bimmelei war.

Gruß,
Walbeck

Goofy
29.12.2010, 20:41
Wahrscheinlich hat beides eine Rolle gespielt.

Ralgert
30.12.2010, 00:49
Wegen der Bimmelei:


rechtswidrig telefonisch beworben

DJANGO
30.12.2010, 11:45
Heute erhielt ich diese Mail:

Nach einem BescheID: [ID filtered]

Die Telekom begrüßt das Rechnungsverbot für die umstrittenen Produkte der Telomax. Damit besitzen wir eine eindeutige rechtliche Handhabe, um unsere Kunden zu schützen. Aufgrund von Kundenbeschwerden hatten wir bereits erste rechtliche Schritte gegen das Unternehmen eingeleitet. Die Telekom akzeptiert nicht, dass ihre Kunden betrogen werden. Wir arbeiten mit Bundesnetzagentur, Strafverfolgungsbehörden und Verbraucherschützern zusammen, um derartige betrügerische Geschäftsmethoden zu bekämpfen.

Bitte entschuldigen Sie die bisherige missverständliche Bearbeitung Ihrer Anfragen.
Wir alle wissen, dass der Geschäftsführer der Telomax C. O. bereits des Öfteren durch dubiose Dinge auffällig wurde. Beim Landgericht Oldenburg ist ja ein Verfahren anhängig wegen der Weinachtspingaktion 2006 (http://www.google.de/search?hl=&q=%22Am+29.12.2009+wurde+von+der+Staatsanwaltschaft+Osnabr%C3%BCck+beim+Landgeri cht+Osnabr%C3%BCck+unter+dem+Aktenzeichen+10+KLs+38%2F09+Anklage%22&sourceid=navclient-ff&rlz=1B3GGLL_de___DE377&ie=UTF-8).

Inzwischen meldete sich diesbezüglich auch ein Heidelberger Anwalt (http://www.nwzonline.de/Region/Stadt/Oldenburg/Artikel/2498081/Anwalt+pr%FCft+rechtliche+Schritte+gegen+Telefonabzocke.html) zu Wort:

Als Reaktion erhielt er ein Schreiben eines Heidelberger Anwalts, der die Firma „Telomax“ vertritt. Er erklärte, dass die 71-Jährige einen Vertrag mit einer Firma auf den Britischen Jungferninseln (Karibik) geschlossen habe. „Es handelt sich hierbei um die telefonische Bereitstellung eines individuell für Ihren Mandanten generierten Zugangscodes für die Gewinnhotline 0800-7787777 und die korrespondierende Internetseite www.win-finder.com", heißt es in dem Scheiben.
Meines Wissens ist der betreffende Heidelberger Anwalt ja auch einer der Verteidiger im Oldenburger Weihnachts-Ping-Verfahren....;)

Arthur
30.12.2010, 11:49
Man versteckt sich hinter der Wattestäbchenarmeee: "Hanneman geh du voran"

DJANGO
30.12.2010, 12:20
Jedenfalls dürfte sich nach Lage der Dinge die Frage, wer den Butzen macht, wohl erübrigen!

gation
30.12.2010, 12:32
Personen, deren krininelle Energie seit Jahren bekannt ist, bekommen mal so eben Artikel-/Leistungsnummern zugewiesen und wenn sie dann ihre kriminelle Energie ausleben (wie überraschend) ist die Telekom zu feige, von sich aus alle Beträge zurück zu zahlen. Damit bleibt es ein lukratives Geschäft und was der Matthias Kurth mit Trara als Verbraucherschutz darstellt, das minimiert die Gewinne der Betrüger, ohne das Modell an sich zu gefährden.

Man verbietet der Telekom die Rechnungsstellung, man weiß bereits, dass auch Kunden anderer Firmen (Vodafone) betroffen sind - und lässt das erst mal laufen und wartet ab, ob Beschwerden kommen? Man wartet auf Beschwerden zu anderen Artikel-/Leistungsnummern und schaut nicht selbst mal nach, welche Firmen solche ALNRs zugewiesen bekommen haben, die von den gleichen Leuten betrieben werden?

Man nimmt also wissend in Kauf, dass die Betrüger weiteres Geld kassieren? Denn die Bundesnetzagentur muß wissen, dass sehr viele Betroffene eionmal bezahlte Gelder niemals zurück fordern. Sie schreibt ja selbst, dass Leute, die bereits bezahlt haben, die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt fragen sollen, um das Geld zurück zu bekommen. Ja warum denn, wenn es illegal inkassiert wurde? Das muß doch dann mit einem kurzen Telefonat erledigt sein. Wozu ein Anwalt? Wozu die Vz??? Ja, weil die BnetzA genau weiß, dass die Firmen eben das Geld behalten wollen, das ihnen die Telekom so schön gewaschen hat...


Ich wette, dass weitere Fälle folgen werden und damit bewiesen wird, wie unfähig die Bundesnetzagentur ist, wenn es um effektiven Verbraucherschutz geht.

Arthur
30.12.2010, 13:14
Stelle mir gerade folgende Situation vor: Ein Dieb wird im Supermarkt zum
x-ten Mal beim Klauen erwischt, bekommt aber kein Hausverbot, denn er könnte ja
auch mal wirklich nur "legal" einkaufen gehen :rolleyes:

Was würde da wohl die Presse zu schreiben...

DJANGO
30.12.2010, 13:45
Da möchte ich gerne mal Goofy in Fullquote (http://forum.sat1.de/showpost.php?p=436338&postcount=44) zitieren:

Wenn die Bundesnetzagentur für die Verhinderung von Einbrüchen zuständig wäre und Notrufe auf die 110 zu beantworten hätte, dann würde man bei einem Anruf auf die 110 folgende automatische Ansage hören:

"Guten Tag. Hier ist die Bundeseinbruchverhinderungsagentur. Sie haben soeben einen mutmaßlichen Einbruchsdiebstahl gemeldet. Ihre Meldung ist eingegangen und wird ausgiebig geprüft.
Der Einbruchdiebstahl stellt regelmäßig einen Straftatbestand gem. 243 StGB dar, der mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird.
Ihre Beobachtungen werden nunmehr durch die Bundeseinbruchsverhinderungsagentur auf stichhaltige Merkmale geprüft, ob hier ein Anfangsverdacht auf das begründete Vorliegen stichhaltiger Hinweise bezüglich eines etwa stattfindenden Einbruchdiebstahls gegeben ist.

Sollte die Bundeseinbruchsverhinderungsagentur nach ausgiebiger Prüfung der vorliegenden Sachverhaltsdarstellung zu dem Schluß kommen, dass tatsächlich ein begründeter Anfangsverdacht für die Annahme eines kriminellen Eigentumsdelikts vorliegt, so kann die Bundeseinbruchsverhinderungsagentur Maßnahmen in die Wege leiten, die eine Entsendung eines Streifenwagens in Richtung auf den mutmaßlichen Tatort zur unmittelbaren Folge haben könnten.
Dieser Streifenwagen ist mit einem Zweiklangmartinshorn sowie zwei bewaffneten Beamten ausgestattet, die für den Fall, dass sich der Täter bei Eintreffen der Beamten wider Erwarten etwa noch am Tatort aufhalten sollte, mit einer Lizenz zu dessen umgehender vorübergehenden Festnahme ausgestattet sind.
Die Entscheidung über eine etwaige Entsendung eines Streifenwagens wird auf der nächsten Entsendungsunterausschußsitzung stattfinden, die bereits in 2 Wochen anberaumt ist.

Anschließend kann die Bundeseinbruchsverhinderungsagentur dem Täter eine Einbruchsunterlassungsverfügung ausstellen. Bei begründetem Anfangsverdacht auf Vorliegen eines Eigentumsdelikts kann die Bundeseinbruchsverhinderungsagentur darüber hinaus Strafanzeige bei der nächsten Staatsanwaltschaft stellen sowie dort Ratschläge über die bestmögliche Taktik zur alsbaldigen Verfahrenseinstellung erteilen.
Hierüber wird Sie die Bundeseinbruchsverhinderungsagentur baldmöglichst in Kenntnis setzen."
Wie wahr, wie wahr! :sick:

adlatus
02.01.2011, 20:56
Meine Schwiegermutter (82) ist auch auf telomax hereingefallen.

Nach ihrer Schilderung hat sich das so abgespielt:
Eine freundliche Dame von Yves Rocher hätte sie angerufen und ihr mitgeteilt, dass sie einen Gewinngutschein von 100 Euro bekomme und hat die Adressdaten mit ihr abgeglichen.
Angeblich wären der Dame sogar Kundendaten von Yves Rocher bekannt gewesen, aber vielleicht hat sie nur geschickt gefragt. Sie würde den Gutschein zugeschickt bekommen.
Falls das nicht klappen sollte, solle sie unter einer Tel.-Nr. anrufen. Nachdem kein Brief kam, hat sie diese Tel.-Nr. angerufen.
Es sei eine 0180...-Nr. oder 0800..-Nr. mit vielen 6 gewesen, also vermutlich 08006666616.
Dort sei aber nur ein Tonband abgelaufen und sie hätte wieder aufgelegt.

Als sie dann vor Weihnachten ihre Telefonrechnung bekam, war dort ein unter „Beträge anderer Anbieter“ der telomax GmbH von 24,96 Euro für „Premium Abonnement Services“ Leistungsnummer 83917.
Ich hab dann dieses Forum gefunden und hab mich durch die Beiträge durchgelesen.
Meine Frau hat bei der Telekom im Auftrag ihrer Mutter um Stornierung dieses Rechnungspostens auf der Rechnung gebeten. Der Betrag war noch nicht vom Konto abgebucht worden.
Dem Telekom-Mitarbeiter war die telomax offensichtlich bekannt und er teilte mit, dass die Telekom ab Januar 2011 keine Rechnungsbeträge für die telomax mehr in Rechnung stellen würde.

Nun bin ich gespannt, ob sich telomax noch bei meiner Schwiegermutter meldet. So schnell werden die wohl nicht aufgeben.

Vielen Dank für eure Arbeit in diesem Forum. Als Laie weiß man nicht, wie man sich bei so was verhalten soll.

Mittwoch
02.01.2011, 21:10
Hallo adlatus,
willkommen im Forum!



Dem Telekom-Mitarbeiter war die telomax offensichtlich bekannt und er teilte mit, dass die Telekom ab Januar 2011 keine Rechnungsbeträge für die telomax mehr in Rechnung stellen würde.

Nun bin ich gespannt, ob sich telomax noch bei meiner Schwiegermutter meldet. So schnell werden die wohl nicht aufgeben.

telomax hat unlängst behördlich bestätigt bekommen (http://www.antispam-ev.de/news/?/archives/291-Bundesnetzagentur-geht-gegen-Telomax-vor.html), dass ihre "Forderungen" substanzlos sind. Wenn die Deine Schwiegermutter also nochmal behelligen, würde ich ihr zur Strafanzeige raten (wegen aller in Frage kommender Delikte, hier dürfte wohl Betrug am nächsten liegen).

Die Telekom wird nicht nur ab Januar 2011 keine Beträge mehr für die telomax einziehen - zumindest nicht unter der Leistungsnummer 83917 -, sie muss eigentlich auch alle Beträge ab einschließlich April 2010 zurückerstatten, denn so weit reicht das Inkassierungsverbot zurück, dass die BNetzA erlassen hat.

Schönen Gruß
Mittwoch

DJANGO
02.01.2011, 21:37
Meine Schwiegermutter (82) ist auch auf telomax hereingefallen.

Nach ihrer Schilderung hat sich das so abgespielt:
Eine freundliche Dame von Yves Rocher hätte sie angerufen und ihr mitgeteilt, dass sie einen Gewinngutschein von 100 Euro bekomme und hat die Adressdaten mit ihr abgeglichen.

Die ganze Telomax-Problematik, die bereits seit 2007 existiert, wurde hier (http://www.google.de/search?hl=&q=Telomax+thenewboo&sourceid=navclient-ff&rlz=1B3GGLL_de___DE377&ie=UTF-8) eindrucksvoll aufgezeigt.

Inzwischen sind wohl auch Arcor/Vodafone sowohl 1 & 1 bereit, auf das Inkassieren von Telomax-"Forderungen" zu verzichten. ;)

federico
02.01.2011, 23:05
telomax hat unlängst behördlich bestätigt bekommen (http://www.antispam-ev.de/news/?/archives/291-Bundesnetzagentur-geht-gegen-Telomax-vor.html), dass ihre "Forderungen" substanzlos sind.

Genaugenommen ist die Bundesnetzagentur nicht befugt zu entscheiden, ob die fraglichen Forderungen unbegründet sind ( oder nicht ). Die Bundesnetzagentur hat "nur" untersagt, daß diese Forderungen ( der karibischen Briefkastenfirmen ) von telomax und Telekom in Rechnung gestellt werden (und in Rechnung gestellte Beträge inkassiert werden) dürfen.


Die Telekom ... muss eigentlich auch alle Beträge ab einschließlich April 2010 zurückerstatten, denn so weit reicht das Inkassierungsverbot zurück, dass die BNetzA erlassen hat.

Die Bundesnetzagentur ist "nur" ermächtigt zu verbieten, für angebliche "Gewinnspiel-Eintragungsdienste" a) Forderungen in Rechnung stellen und b) inkassieren zu dürfen. Sie ist nicht ermächtigt anzuordnen, schon erlangte Zahlungen zurückerstatten zu müssen. Dies müßten die Briefkastenfirmenschwindler und ihre willfährigen Inkasso-"Komplizen" telomax/Telekom nur dann, wenn die ergaunerten Zahlungsforderungen auch rechtswidrig/ohne rechtlichen Grund erlangt worden wären.

Dazu die BNetzA:

"Wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt hat, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar."

Vielleicht haftet die Bundesnetzagentur gemäß § 839 BGB auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung, wenn sie in Kenntnis dieses Geschäftsmodells bis zum Jahreswechsel 2010/2011 mit Rechnungslegung- und Inkassierungsverboten zuwartet. Vielleicht hatte die BnetzA auch die Pflicht, die Bedingungen für die Zulässigkeit von Rechnungspositinen von Drittfirmen auf Telekommunikationsrechnungen so auszugestalten, daß nicht nach Belieben Forderungen aus Nicht-Telekommunikations-Verträgen ( wie z.B. Zeitschriften-Abonnements, Verträge über die Eintragung in kostenlose Gewinnspiele, ... ) auf der Telefonrechnung auftauchen dürfen ...

f.

Mittwoch
02.01.2011, 23:39
Genaugenommen ist die Bundesnetzagentur nicht befugt zu entscheiden, ob die fraglichen Forderungen unbegründet sind ( oder nicht ).

Du magst ja der Sache nach völlig Recht haben. Ich frage mich allerdings, welche (anderen) Motive der Entscheidung der Bundesnetzagentur zugrunde liegen, wenn nicht der an Sicherheit grenzende Verdacht, dass für die Forderungen, für die nun das Verbot verhängt wurde, keine Gegenleistung erbracht wurde. Warum auch sonst sollte sie ein Inkassierungsverbot erlassen?



Die Bundesnetzagentur ist "nur" ermächtigt zu verbieten, für angebliche "Gewinnspiel-Eintragungsdienste" a) Forderungen in Rechnung stellen und b) inkassieren zu dürfen. Sie ist nicht ermächtigt anzuordnen, schon erlangte Zahlungen zurückerstatten zu müssen.
Nein, dazu ist sie tatsächlich nicht ermächtigt. Wenn ich allerdings eine Zahlung an meinen Telefonanbieter geleistet habe für einen Rechnungsposten der Telomax, für den nun rückwirkend(!) das Inkassierungsverbot erlassen wurde, so hat mein Telefonanbieter mir eine Rechnung gestellt, die er mir eigentlich so nicht hätte stellen dürfen. Insofern sehe ich sehr gute Chancen für die VerbraucherInnen, die bei der Telekom (und anderen betroffenen Unternehmen) zunächst einmal die Beträge zurückfordern. Auch hier hätte damit die BNetzA zwar nicht angeordnet, mit der Wahl des rückwirkenden Verbots allerdings schon richtig veranlasst.

Und ja, es kann sein, dass die Telefonanbieter sich auf den Standpunkt stellen, die Summen nur an die Telomax durch gereicht zu haben. Im ungünstigsten Fall müsste $Betroffener dann ein Zivilverfahren gegen Telomax anstrengen, dessen Ausgang ungewiss ist. Ich habe allerdings meinen Glauben an die Justiz noch nicht verloren und würde jedem hier dazu raten.



Dies müßten die Briefkastenfirmenschwindler und ihre willfährigen Inkasso-"Komplizen" telomax/Telekom nur dann, wenn die ergaunerten Zahlungsforderungen auch rechtswidrig/ohne rechtlichen Grund erlangt worden wären.
Wenn ich die Schilderungen der Betroffenen hier so lese, gehe ich mit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Zahlungsforderungen tatsächlich ohne rechtlichen Grund (vulgo Vertrag) ergaunert wurden. Die Rückzahlungspflicht darf also vorausgesetzt werden, siehe oben.



Vielleicht haftet die Bundesnetzagentur gemäß § 839 BGB auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung, wenn sie in Kenntnis dieses Geschäftsmodells bis zum Jahreswechsel 2010/2011 mit Rechnungslegung- und Inkassierungsverboten zuwartet. [...]
Dass die BNetzA vorsorglich den Kopf aus der Schlinge zieht, ist angesichts deren Arbeitstempo kaum verwunderlich. Andererseits dürfte der Nachweis der von Dir umrissenen Amtsvergehen extrem diffizil zu erbringen sein. Und selbst wenn dies gelänge, die finanzielle Haftung resultiert daraus - wie bei allen Ämtern - nicht zwangsläufig.

Schönen Gruß
Mittwoch

Hippo
02.01.2011, 23:54
...Und ja, es kann sein, dass die Telefonanbieter sich auf den Standpunkt stellen, die Summen nur an die Telomax durch gereicht zu haben. Im ungünstigsten Fall müsste $Betroffener dann ein Zivilverfahren gegen Telomax anstrengen, dessen Ausgang ungewiss ist. Ich habe allerdings meinen Glauben an die Justiz noch nicht verloren und würde jedem hier dazu raten.

Hier sehe ich noch ein weiteres Szenario.

Defacto gilt ab 1.4.2010 ein Inkassierungsverbot, d.h. die TK-Unternehmen haben platt gesagt rechtswidrig Geld kassiert.
Ob rückwirkend oder nicht sollte mich als Anspruchsteller nicht interessieren. Denn wenn ich trotzdem direkt nur an die Telomax rankönnte würde die rückwirkende Verhängung zum 1.4. ziemlich sinnlos sein. Als Verbraucher werde ich also erst einmal denjenigen zur Verantwortung ziehen (oder es zumindest versuchen) der sich mein Geld geholt hat.
Wenn es zum Prozeß kommt wird dieser sicherlich gesamtschuldnerisch gegen das TK-Unternehmen UND die Telomax geführt werden.
Wobei ich größere Chancen sehe das TK-Unternehmen an den Löffeln zu packen und zu schütteln.
Wo (und vor allem wie) sich das TK-Unternehmen sein Geld wieder holt kann mir dann erstmal ziemlich egal sein
LG Hippo

gation
03.01.2011, 00:29
Wenn ich allerdings eine Zahlung an meinen Telefonanbieter geleistet habe für einen Rechnungsposten der Telomax, für den nun rückwirkend(!) das Inkassierungsverbot erlassen wurde, so hat mein Telefonanbieter mir eine Rechnung gestellt, die er mir eigentlich so nicht hätte stellen dürfen. Insofern sehe ich sehr gute Chancen für die VerbraucherInnen, die bei der Telekom (und anderen betroffenen Unternehmen) zunächst einmal die Beträge zurückfordern. Auch hier hätte damit die BNetzA zwar nicht angeordnet, mit der Wahl des rückwirkenden Verbots allerdings schon richtig veranlasst.

Es passiert jedenfalls nicht von alleine!!!
Das ist ja der Witz, denn wie viele werden losziehen und die Gelder zurück fordern?
10% - wenn's hoch kommt.

Solche "Rechnungen, die man eiogentlich nicht hätte stellen dürfen" gab es zu Dialerzeiten millionenfach - man hat nichts daraus gelernt. Die Bundesnetzagentur hätte daraus lernen können, wenn man gewollt hätte. Man will aber nicht lernen oder man macht es eben genau so, wie man es macht, weil man es so haben will!

Diese Maßnahme (Rechnungslegungs- und Inkassoverbot "bei Widerspruch") erhält den Betrug aufrecht, weil sich das trotzdem rechnet. Und wenn Matthias Kurth noch so oft das Gegenteil erklärt. Er lügt, weil er es besser wissen muß. Soll er doch mal Zahlen nennen, wie viele Telomaxkunden das Geld zurück bekommen. Das läuft seit einem hgalben Jahr - da soll er doch mal Zahlen nennen, wie viel % der 0900-Gebühren zurück gefordert wurden. Kann er nicht? Wie kann er dann behaupten, dass diese Maßnahmen etwas bringen?
Wer erlaubt Matthias Kurth, fortdauernd so einen Stuss daher zu reden?

Ich behaupte: Telomax hat Millionen verdient und wird den Großteil behalten dürfen. Man muß ja schließlich auch die Strafverteidiger in Osnabrück bezahlen - von Geld, das man mit Betrug verdient - um dann eine Bewährungsstrafe zu erdealen.

Gutes Neues Jahr!

gation
03.01.2011, 00:35
Ob rückwirkend oder nicht sollte mich als Anspruchsteller nicht interessieren. Denn wenn ich trotzdem direkt nur an die Telomax rankönnte würde die rückwirkende Verhängung zum 1.4. ziemlich sinnlos sein. Als Verbraucher werde ich also erst einmal denjenigen zur Verantwortung ziehen (oder es zumindest versuchen) der sich mein Geld geholt hat.
Super, dass Du das so gut erklären kannst (nicht böse gemeint...). Fakt ist aber, dass wohl sehr viele Leute gar nicht davon erfahren, dass sie ihr Geld zurück holen könnten. Es ist ein Fehler in der Rechtslage, dass die Gelder, die illegal kassiert wurden, nicht automatisch zurück gebucht werden.
Das Problem ist nicht, wie genau man seine Rückforderung begründet (denn die dürfte problemlos durchgehen) - das Problem wird sein, dass sehr viele Betroffene sich nicht rückwirkend das Geld zurück holen. Da kommt dann der Faktor Zeit ins Spiel: Hätte die BnetzA ihre Wattestäbchen schneller gezückt, wäre ein großer Teil des Schadens nicht entstanden.

Hippo
03.01.2011, 01:02
Super, dass Du das so gut erklären kannst (nicht böse gemeint...)
Kein Thema, habs schon richtig verstanden ;-)

Die Problematik ist mir durchaus bewußt, aber ich hatte ja dem Mittwoch geantwortet. Leider sind die 90% die Du ansprichst genau die, die hier nicht im Forum lesen.
Mir gings im Post um die Rechtslage von WEM hole ich mir die Kohle wieder und wie siehts da imho juristisch aus.
Wie heißts immer so schön - die Bundeswattestäbchenagentur ...
... da wird sich nicht viel dran ändern

Mittwoch
03.01.2011, 17:35
Diese Maßnahme (Rechnungslegungs- und Inkassoverbot "bei Widerspruch") erhält den Betrug aufrecht, weil sich das trotzdem rechnet. [...] Das läuft seit einem hgalben Jahr - da soll er doch mal Zahlen nennen, wie viel % der 0900-Gebühren zurück gefordert wurden. Kann er nicht? Wie kann er dann behaupten, dass diese Maßnahmen etwas bringen?

Ich will jetzt nicht die BNetzA in Schutz nehmen, und noch weniger die Telomax und die Telefonanbieter, die die Rechnungsposten durch gereicht haben. Dennoch möchte ich auf ein feines, aber hier entscheidendes Detail hinweisen:

Wie frederico nun bereits feststellte, ist es im juristischen Sinne nicht Angelegenheit der BNetzA, zu beurteilen, ob hier eine Zahlungspflicht vorliegt oder nicht. Demzufolge kann sie die Rückzahlung gar nicht anordnen. Das ist letztendlich Sache der Zivil- und vielleicht auch der Strafjustiz. Und das ist auch gut so, immerhin macht die Gewaltenteilung sehr viel Sinn, das lehrt uns die Geschichte.

Und selbst wenn die BNetzA die Rückzahlung anordnen könnte, brauche ich noch nicht mal meine Glaskugel bemühen, um zu sehen, dass die ergaunerten Gelder bereits beiseite geschaffen wurden. Sowohl die Telefonanbieter wie vielleicht auch die Telomax waschen vermutlich ihre Hände in Unschuld (sollte es viele Rückforderungen geben, gehe ich von einer raschen Insolvenz der Telomax aus). Um hier Abhilfe zu schaffen, ist zunächst einmal der Gesetzgeber gefragt. In diesem Zusammenhang ist der von Goofy veröffentlichte News-Artikel (https://www.antispam-ev.de/news/index.php?/archives/285-Deutschland-ist-ein-Abzockerparadies.-Wie-kommt-das.html) immer noch aktuell.

Der Fisch stinkt vom Kopfe her. Und statt auf der BNetzA rumzuhacken, würde ich viel lieber die Politik ins Visier nehmen. Die BNetzA betreibt letztendlich nur Schadensbegrenzung und kämpft an zu vielen Fronten (man lese sich nur mal den Aufgabenbereich der Agentur durch und dann den Geschäftsbericht). Ich sehe es positiv, dass die Reaktionszeit der BNetzA auch mal unter einem Jahr liegen kann, das stimmt mich hoffnungsfroh.

Schönen Gruß
Mittwoch

gation
03.01.2011, 20:23
Und statt auf der BNetzA rumzuhacken, würde ich viel lieber die Politik ins Visier nehmen.

Die Bundesnetzagentur beschönigte jahrelang die Lage und war damit aktiv beteiligt an der Erhaltung eines gesetzgeberischen status quo. Diese Behörde in Schutz nehmen? Nein. Die Regulierung der Mehrwertnummern liegt im Aufgabenbereich der Behörde und sie macht das völlig ungenügend. Punkt. Ich verstehe nicht, was es daran noch zu entschuldigen gibt. Das läuft ja schon seit vielen Jahren so und erst seit Sommer 2010 begann die BnetzA plötzlich, ihre Taktik zu ändern: Jammern statt Schönreden.


Die Lage schönen (http://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fwww.augsblog.de%2F2007%2F08%2F28%2F0900-abzocke-bundesnetzagentur-schoent-die-lage%2F) ist in meinen Augen faktisch fast schon "strukturelle Mitstörung".
computerbetrug.de (http://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fforum.computerbetrug.de%2Fservicenummern-mehrwertdienste-und-dialer%2F49105-betrug-durch-0900-lockanrufe.html%23post203354)

madsi
04.01.2011, 09:04
Ich habe im Moment gemischte Gefühle... Einerseits ist die letzte Aktion der BNetzA ja garnicht schlecht, aber andererseits kann ich gation nur zustimmen!

Durch die Art und Weise der letzten Jahre haben die mit dafür gesorgt, dass Politik hier keinen weiteren Handlungsbedarf sieht. Was andererseits natürlich einer Lobbyarbeit zu verdanken ist... (weitere Äusserungen dazu erpare ich mir hier lieber, da es ebenfalls sehr gemischte Gefühle sind)

DJANGO
04.01.2011, 10:19
Offenbar ist die Maßnahme der BNetzA noch nicht bis zum Anbieter EWE Tel durchgedrungen. Dort droht man doch tatsächlich allen Ernstes mit einem Schufa-Eintrag, falls die Telefonrechnung um den Telomax-Betrag gekürzt wird. Was sind das doch nur für [edit].... :sick:

Arthur
04.01.2011, 10:26
Deutschland, Deutschland über alles... (http://www.antispam-ev.de/news/?/archives/285-Deutschland-ist-ein-Abzockerparadies.-Wie-kommt-das.html)

Die Vereinshymne der Nutzlosbranche...

gation
04.01.2011, 10:41
Offenbar ist die Maßnahme der BNetzA noch nicht bis zum Anbieter EWE Tel durchgedrungen. Dort droht man doch tatsächlich allen Ernstes mit einem Schufa-Eintrag, falls die Telefonrechnung um den Telomax-Betrag gekürzt wird. Was sind das doch nur für [edit].... :sick:
gibt es das im Original? Dann bitte besorgen, ich hätte da öffentlich-rechtliche Interessenten :) (und EWE-Tel natürlich bei der BnetzA verpetzen)

DJANGO
04.01.2011, 10:47
@ gation,
hast PN

cmds
04.01.2011, 10:52
Aus der Pressemitteilung der BNetzA

Die Bundesnetzagentur hat jetzt für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber dem Unternehmen und der Telekom Deutschland GmbH ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die telomax GmbH Verbrauchern unter den Artikel-/Leistungsnummern 61404 und 83917 Entgelte für Gewinnspieleintragsdienste berechnet, die von Drittfirmen erbracht werden sollen.........Demnach wurde das Verbot NUR der Telekom ausgesprochen

"Ich bitte deshalb die von der oben beschriebenen rechtswidrigen Vorgehensweise betroffenen Verbraucher, die ihre Telefonrechung nicht von der Telekom Deutschland GmbH erhalten, sich bei der Bundesnetzagentur zu melden. Sollte auf der Rechnung der Telekom Deutschland GmbH bei gleichem Sachverhalt eine andere Artikel-/Leistungsnummer als die 61404 oder 83917 angegeben sein, bitte ich ebenfalls um Mitteilung", sagte Kurth.Anscheinend haben sich Kunden anderer Anbieter (z.B. EWE-Tel) noch gar nicht bei der BNetzA gemeldet? Ich verstehe das so, das das Verbot auf andere Tel-Anbieter erst wirksam werden kann, wenn es denen zugestellt wird?

madsi
04.01.2011, 14:00
Tja, das hängt dann wohl wieder mit der "Unschuldsvermutung" zusammen. Wie die das in diesem Fall allerdings begründen wollen, würde ich sehr gerne mal hören und denen am liebsten von Angesicht zu Angesicht eine entsprechend gestaltete Antwort geben! Selbstverständlich in gesittetem Ton. Schließlich will ich ja auf meinem Niveau bleiben...

cmds
04.01.2011, 14:12
..."Von diesem Verbot profitieren derzeit aber nur die Kunden der Deutschen Telekom", merkte Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg an. Es greift auch nicht, wenn die in Rechnung gestellten Beträge schon eingezogen wurden. In diesem Fällen müssen betroffene Verbraucher die Beträge zurückfordern.

Zitat: WinFuture (http://winfuture.de/news,60584.html)

Mittwoch
05.01.2011, 00:24
@DJANGO: Ich würde stante pede nicht nur bei der BNetzA vorstellig werden, sondern auch bei der Verbraucherzentrale. Die EWE-Tel erdreistet sich, mit einem Schufa-Eintrag zu drohen, weil Du einen Rechnungsposten nicht zahlen willst, den die EWE-Tel gar nicht zu verantworten hat? Ich würde da mal vorsätzliche Kreditgefährdung unterstellen.


Ich verstehe das so, das das Verbot auf andere Tel-Anbieter erst wirksam werden kann, wenn es denen zugestellt wird?
IANAL, aber: Das Inkassierungsverbot wurde für zwei konkrete Leistungsnummern erlassen, gilt demnach für alle Telefonanbieter, die solche Posten auf Ihren Rechnungen aufführen.

Natürlich müssen andere Telefonanbieter in Kenntnis gesetzt werden. Dass ide BNetzA dies hier nicht getan hat, hängt vermutlich tatsächlich damit zusammen, dass bisher nur Beschwerden von Telekom-Kunden aufgelauen sind. Ein solches Verbot dürfte eine amtliche Mitteilung sein, also einer förmlichen Zustellung bedürfen, die ja auch Geld kostet. Warum sollte die BNetzA daher solche Mitteilungen an alle Telefonanbieter zustellen (das dürften mittlerweile mehrere hundert sein)?

Schönen Gruß
Mittwoch

federico
05.01.2011, 00:25
Ich frage mich allerdings, welche (anderen) Motive der Entscheidung der Bundesnetzagentur zugrunde liegen, wenn nicht der an Sicherheit grenzende Verdacht, dass für die Forderungen, für die nun das Verbot verhängt wurde, keine Gegenleistung erbracht wurde. Warum auch sonst sollte sie ein Inkassierungsverbot erlassen?

Die Pressemitteilung der BNetzA

"Die Eintragsdienste werden zuvor z. B. unter dem Namen "www.win-finder.com" rechtswidrig telefonisch beworben."

gibt Anlaß zur Vermutung, daß die BNetzA die Rechtfertigung für ihr Vorgehen auf § 67 Absatz 1 Satz 1 TKG stützen dürfte ( "Die Bundesnetzagentur kann im Rahmen der Nummernverwaltung Anordnungen und andere geeignete Maßnahmen treffen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Nummern sicherzustellen." ) und "nur" auf die UWG-Vorschrift über unzumutbar belästigende Telefonwerbung, § 7 UWG.

Für ihre Maßnahmen braucht die BNetzA nämlich "gesicherte Kenntnis". Und wenn sich die BNetzA in "gesicherter Kenntnis" von einem Gesetzesverstoß erst dann wissen will, wenn sie aufgrund einer genügende großen Anzahl von Mitteilungen über unverlangt erhaltene Werbeanrufe Kenntnis von einem Verstoß gegen § 7 UWG hat, dann wird die BNetzA eben nicht schon bei einem mehr oder weniger schweren "Verdacht" einer eventuellen Betrugsstrafbarkeit einschreiten können. ( Meines Wissens hat sich die Staatsanwaltschaft Bonn auch verbeten, daß die BNetzA Maßnahmen auf ihre (der BNetzA eigene) Meinung über die Strafbarkeit eines bestimmten Verhaltens stützt ).


Defacto gilt ab 1.4.2010 ein Inkassierungsverbot, d.h. die TK-Unternehmen haben platt gesagt rechtswidrig Geld kassiert.

Platt gesagt nein.

Erst mit dem BescheID: [ID filtered]

Nach altbekanntem Muster wird von der BNetzA erst einmal "vergessen", das Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot nicht nur gegenüber dem ( hauptverantwortlichen ) "Verbindungsnetzbetreiber" ( telomax ) auszusprechen, sondern zeitgleich gegenüber ALLEN ca. 100 rechnungserstellenden Anschlußnetzbetreibern. Somit läge bei Rechnungslegung und Inkassierung durch andere Anbieter keine sehr teure Ordnungswidrigkeit wg. Mißachtung einer Verbostanordnung vor, wenn dem betreffenden Anbieter noch überhaupt kein Verbot ausgesprochen worden war ...

f.

Arthur
08.01.2011, 09:46
Die Vermutung drängt sich geradezu auf, dass das Ganze als ein abgekartetes
Kasperletheater inzeniert wurde:
Die T-Com als armes Opfer und die BNetzA als der strahlende Retter aus der Not.

Die für die Wattestäbchenkrieger geradezu abenteuerlich schnelle Reaktion
mit genau für die T-Com passenden Hilfestellungen kann kein Zufall sein.

Dieses Abzockmodell war von vorherein zum Scheitern verurteilt, da es der T-Com lästig war
und sie offensichtlich alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, sich von der BNetzA "befreien" zu lassen,
da sie sich scheute, von sich aus die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

FSnyder
08.01.2011, 11:31
Hi,

es war der TCom sicher nicht nur lästig, es wird sie auch eine Menge Geld gekostet haben (Rücklastschriften und dann "Überwachung" der Zahlungseingänge, Telefonate, Buchungskosten für die Änderung der Rechnungen und und und....).
Ich sag's ja immer: Auch solche großen Firmen bekommt man am Einfachsten über den Geldbeutel. ;)

Grüße
Snyder

Nachtelf
09.01.2011, 22:01
Ich habe diese Tipps schon durchgelesen.Aber trotzdem bleibt einungutes Gefühl dabei und die Wut über einen selbst.Das man auf sowas Blödes reingefallen ist.Ich lege sonst immer sofort auf.Und es hat mich schon einige schlaflose Nächte gekostet.Da ich zuerst im Verbraucherschutzforum gelesen habe und dort stand man müsse sofort kündigen.Man macht sich doch immer Gedanken,was passiert jetzt.Aber dank eurem Forum sieht es einfacher aus.Aber was ist mit dem Code der aktiviert wurde?Gruß Nachtelf

Goofy
09.01.2011, 22:36
Ob da ein "Code aktiviert" wurde, oder ob in Oberpfaffenhofen die Kuh im Stall in einen Eimer tritt, kommt auf das gleiche raus. Beides ist gleich unerheblich.

Mittwoch
09.01.2011, 22:44
Aber was ist mit dem Code der aktiviert wurde?
Zurück lehnen, Tee oder anderes bevorzugtes Getränk einschenken.

Den Vertragsschluss muss die Gegenseite im Zweifel - wenn die Forderung vor Gericht geht, darauf komme ich noch zurück - beweisen. D.h. sie müsste, um aus der Eingabe eines Codes eine Willenserklärung von Dir zu konstruieren, nachweisen, dass tatsächlich Du es warst, der den Code eingegeben hat. Dazu müssten sie z.B. belegen, dass Du der einzige warst, an den dieser Code auch tatsächlich übergeben wurde. Im Großen und Ganzen dürfte das unmöglich sein, wenn Du nichts von denen per Einschreiben bekamst, siehe Beweiswert elektronischer Kommunikation.

Zum Gerichtsprozess: Die wissen ganz genau, dass die Forderungen hier wohl kaum einer gerichtlichen Prüfung stand halten würden. Vorausgesetzt, Du hast einen auch nur halbwegs brauchbaren Anwalt, lassen sich die vielen "wenns" und "hättes" prima dazu verwenden, eine Forderung zu bestreiten, und die Abzockkapser würden vom Gericht nochmal ins Stammbuch geschrieben bekommen, dass ihre Forderungen keine Forderungen sind. Deswegen ist ein Gerichtsprozess in etwa so wahrscheinlich wie eine Supernova unserer Sonne zu meinen Lebzeiten.

Um nun doch an ihr Geld zu kommen, tun die Abzockkasper erfahrungsgemäß alles, um bei den Abgezockten Angst zu erzeugen und sie so zur Zahlung zu bewegen. Da wird mit Schufa gedroht, beleidigt, geschleimt, Webseiten mit Falschbehauptungen aus der Taufe gehoben, in Foren falsche Information verbreitet, usw. usw. Was das bewirkt, merkst Du ja an Dir selber: Du schläfst schlecht. Und das völlig ohne Grund.

Wenn Du mal nicht schlafen kannst, empfehle ich die Lektüre des Antispam-Wiki, speziell der Kategorie:Telefon-Spam. Nicht, weil die Artikel so einschläfernd sind, sondern, weil darin eigentlich alles steht, was man wissen muss, um wieder beruhigt schlafen zu können.

Gute Nacht ;)
Mittwoch

truelife
09.01.2011, 22:53
Da ich zuerst im Verbraucherschutzforum gelesen habe und dort stand man müsse sofort kündigen.

Welches Forum war das?

DJANGO
10.01.2011, 10:31
Telomax und kein Ende. Es reißt nicht ab (http://www.tellows.de/landvorwahl/43/%25C3%2596sterreich):

Stattdessen hat die Fa. Telomax bei mir am 05.01.2011 über meine Telefonrechnung den Betrag von 8,32 zzgl. MwSt abgebucht. Da ich in der Zwischenzeit auch von der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur gehört habe und mir trotzdem der Betrag abgebucht wurde, rief ich dort gleich an. In diesem Telefongespräch stellten wir fest, dass die Fa. Telomax bereits eine andere bzw. weitere Leistungsnummer angiebt und das Verbot der Bundesnetzagentur somit leider nicht greift. Meines Leistungsnummer lautet 83919. Es könnte durchaus sein, dass die Fa. Telomax diese immer wieder ändert um trotzdem über die Telefonrechnung abbuchen zu können.

Arthur
10.01.2011, 11:27
Da war doch mal was mit Unschuldsvermutung....
>> http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?29795-Warnung-vor-falschen-Posten-auf-Telefonrechnungen&p=290579#post290579

Mittwoch
10.01.2011, 14:39
Laut telefonischer Auskunft des BNetzA-Verbrauchertelefons werden die Artikel- bzw. Leistungsnummern nicht von der Agentur vergeben, sondern können von den Dienstleistern in Absprache mit dem Rechnungssteller (Telekom o.ä.) selbst festgelegt werden. :sick: Eine andere Leistungsnummer würde aber auch eine andere Dienstleistung bedeuten. Mal sehen, welcher Name für einen Gewinnspieleintragungsdienst nun vorgeschoben wird. :skull:

Schönen Gruß
Mittwoch

Arthur
10.01.2011, 14:49
Bei fünfstelligen Artikel/Leistungsnummern kann das dann ja noch ein Weilchen weitergehen :rolleyes:

( pro Nummer ein halbes Jahr "Reaktionszeit" ? )

madsi
10.01.2011, 17:35
Mindestens, die sind doch alle erst mal als "unschuldig" einzustufen :skull:

Mir kommt schon wieder das ko...

Chinchilla
26.01.2011, 15:41
Bundesnetzagentur verhängt weiteres Inkassoverbot gegen telomax GmbH

Quelle: http://www.computerbetrug.de/nachrichten/newsdetails/bundesnetzagentur-verhaengt-weiteres-inkassoverbot-gegen-telomax-gmbh-110124/

Grisu_LZ22
26.01.2011, 16:54
Die Telomax wäscht ihre Hände in Unschuld und hat wieder mal keine Ahnung was die phösen, phösen, Diensteanbieter denn so treiben. Sie ist ja nur ein sowas von ahnungsloser Verbindungsnetzbetreiber. :facepalm:

Ja zum Kuckuck noch mal - wie kann denn dieses Unternehmen für auf Affenfelsen (http://antispam-ev.de/wiki/Moncus_graniticus) hausende "Diensteanbieter" als Verbindungsnetzbetreiber überhaupt tätig werden? *pfui*
Die Bundeswattestäbchenagentur sollte der Telomax mal ganz fix alle Leitungen abklemmen. Aber halt - das geht ja nicht, da sonst wieder viele, viele, arme, unschuldige Telomaxianer auf einmal arbeitslos wären... *puke*

Arthur
26.01.2011, 17:07
Sie ist ja nur ein sowas von ahnungsloser Verbindungsnetzbetreiber.
Was wohl kaum der Realität entspricht: http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/64205-win-finder-com-gluecksfinder-com-telomax-bundesnetzagentur-telefonrechnung-10.html#post330786

Chinchilla
26.01.2011, 17:36
Da gilt dann die Unschuldsvermutung, die auch telemox gegenüber ihren Geschäftspartnern vorbringen muß!

*inDeckunggeh*

Arthur
26.01.2011, 17:43
Die Frage die ich gerne beantwortet hätte:
Macht sich die Wattestäbchenarmee aus echter Dummheit oder mit Absicht
zum Deppen der Nation...

riona
26.01.2011, 19:12
Arthur, das ist ne Behörde innerhalb derer Beamte Dienst verrichten (ich vermeide das Wort "arbeiten"). Innerhalb dieser Behörde gibt es Ebenen. Im Verkehr untereinander ist der Dienstweg einzuhalten. Dieser Dienstweg ist ne heilige Kuh. Wie sagt man auch so schön: "Der Dienstweg hat Vorrang vor effizienter Problemlösung."

Ja, ich weiß wovon ich rede...

Viele Grüße

Arthur
26.01.2011, 19:17
Keine Behörde kann besser sein als ihre Führung und bei der gibt es berechtigte
Zweifel an... ( den Rest kann sich jeder selber denken)

Wowoka
26.01.2011, 21:04
Dieser Dienstweg ist ne heilige Kuh. Wie sagt man auch so schön: "Der Dienstweg hat Vorrang vor effizienter Problemlösung."
Genau aus diesem Grund fallen die Entscheidungen nie schnell. sondern höchstens zeitnah.

Oder mit anderen Worten: "Die Schnecke ist allemal schneller, wenn das Kamel den Dienstweg einhält."

adlatus
28.01.2011, 18:52
Im Beitrag #192 habe ich geschildert, wie meine Schwiegermutter auf ihrer Telekom-Rechnung eine Forderung von 24,96 von telomax für Leistungsnummer 83917 vorfand.

Auf der neuen Telekom-Rechnung ist nun eine Forderung von 16,64 von telomax für Leistungsnummer 83922.

Da die Bundesnetzagentur ein Inkassoverbot für Leistungsnummer 61404 und 83917 ausgesprochen hat, haben die nun einfach die Leistungsnummer geändert und machen weiter.

Wir werden versuchen, diesen Betrag bei der Telekom streichen zu lassen, bevor das Geld per Abbuchungsermächtigung eingezogen wird.

siebich
28.01.2011, 18:58
Und bitte nicht vergessen das umgehend der Bundesnetzagentur zu melden ;)
Strafanzeige würde ich in diesem Fall auch unbedingt erstatten...wegen aller in Frage kommender Delikte.
Und die Telekom als Mitstörer auch einbeziehen.

Mittwoch
28.01.2011, 19:03
Da die Bundesnetzagentur ein Inkassoverbot für Leistungsnummer 61404 und 83917 ausgesprochen hat, haben die nun einfach die Leistungsnummer geändert und machen weiter.
Ja, ist bekannt. Bitte unbedingt an die Bundesnetzagentur melden! Die haben nämlich das Verbot erweitert, leider nicht auf die von Dir benannte Nummer. Daher sollten die wissen, welche Nummern gerade "aktuell" sind. Siehe auch:

https://www.antispam-ev.de/news/?/archives/291-Update!-Bundesnetzagentur-geht-gegen-Telomax-vor.html



Wir werden versuchen, diesen Betrag bei der Telekom streichen zu lassen, bevor das Geld per Abbuchungsermächtigung eingezogen wird.
Selbst wenn das Geld abgebucht wird: Lastschrift stornieren, der Telekom die Reklamation mitteilen und den Differenzbetrag überweisen, wie im Antispam-Wiki beschrieben:

Abzocke_über_die_Telefonrechnung_nach_Gewinnspiel-Werbeanruf

Viel Erfolg beim Kampf gegen diese Abzocker!
Mittwoch

DJANGO
01.02.2011, 18:12
Man "erschuf" offenbar mal wieder neue Leistungsnummern (http://forum.computerbetrug.de/331172-post133.html):

Artikelnr. 12002

DJANGO
22.02.2011, 16:50
Ob es das jetzt war?
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?30662-Presseschau-2011&p=296403&viewfull=1#post296403

Arthur
22.02.2011, 16:59
Ob es das jetzt war?
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?30662-Presseschau-2011&p=296403&viewfull=1#post296403
http://www.telekom.com/dtag/cms/content/dt/de/994044

Die Telekom wird den Abrechnungsvertrag (Fakturierung und Inkasso) mit telomax fristlos kündigen. Telekom-Kunden erhalten damit keine weiteren Forderungen dieses Unternehmens mehr auf ihrer Telefonrechnung.
Ist ja geradezu überlichtschnell. In nur sechs Monaten hat man sich zu dieser Erkenntnis
und Konsequenz durchringen können und das sogar ganz ohne Hilfe der Medien.
Die haben das nämlich bis heute nicht kapiert.

Die Telekom ist vertraglich verpflichtet, Leistungen Dritter über ihre Telefonrechnungen abzurechnen. Basis dafür ist das Telekommunikationsgesetz.
Quatsch, siehe Posting von Goofy > http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?29795-Warnung-vor-falschen-Posten-auf-Telefonrechnungen&p=296092&viewfull=1#post296092

DJANGO
25.02.2011, 20:05
Und die Telomax-Anrufe halten wohl noch weiterhin an:
http://forum.sat1.de/showthread.php?t=14055

Das ist wie eine tausendköpfige Hydra:
Für jeden Kopf, der abgeschlagen wird, wachsen 10 Köpfe nach!:mad:

Arthur
25.02.2011, 20:10
Und die Telomax-Anrufe halten wohl noch weiterhin an:

Noch ist ja nicht sicher, ob es wirklich ein "Telomaxer" ist. Der Beweis dafür ist
erst vorhanden, falls wieder Drittleistungen auf Telefonrechnungen auftauchen sollten.
Das wäre die Nagelprobe für die Ernsthaftigkeit der Aussage der Telekom solche "Dienstleistungen"
nicht mehr einzuziehen.

Mittwoch
25.02.2011, 20:52
Die Diskussion darüber, ob Telefonanbieter gesetzlich dazu verpflichtet sind oder nicht, Forderungen von Dritten (wie der telomax) einzutreiben, wurde hierher *klick* ausgelagert.

Betrügerkiller
26.02.2011, 19:55
Diese Telefonnummer ( 0911 13137319 ) will wieder mit irgendwelchen Kündigungstricks die Leute betrügen.
Am Telefon war ein schlecht zu verstehender Ausländer, welcher nach hartnäckigem Nachfragen einfach auflegte.

Arthur
27.02.2011, 10:29
nochmal:
Noch ist ja nicht sicher, ob es wirklich ein "Telomaxer" ist. Der Beweis dafür ist
erst vorhanden, falls wieder Drittleistungen auf Telefonrechnungen auftauchen sollten.
Das wäre die Nagelprobe für die Ernsthaftigkeit der Aussage der Telekom solche "Dienstleistungen"
nicht mehr einzuziehen.
Bis dahin machen solche Meldungen in diesem Thread wenig Sinn

jas
13.03.2011, 12:26
Hallo,

wir hatten jetzt auch schon mehrmals Anrufe von der 091113137319
Es handelt sich um ein Call Center und ruft für "Mein Gewinn" an. Angeblich hätte man was gewonnen ... Was weiß ich leider nicht, weil ich die immer abwürge:D

Da sie immer genau nach der Person in unserem Haushalt fragen, die auf telomax hereingefallen ist, besteht wohl doch ein Zusammenhang. Zumindest haben Sie die Telefonnummer und den Namen von telomax ...

Ich wünsche allen einen schönen Sonntag!
jas

DJANGO
13.03.2011, 13:51
Am 12.02.2011 versuchte man es noch so:

Die Nummer hat heute Vormittag schon zig mal angerufen. Ein Mann mit gebrochenen deutsch war am Telefon und meinte ich hätte einen 100 EUR Kosmetik-Gutschein gewonnen.
Und jetzt wieder die übliche Masche:

Er sagte:" Dazu Gratulation erstmal!" Ich habe mir gleich gedacht worum es geht und ihn gefragt: "Und jetzt wollen sie wahrscheinlich meine Kontodaten haben?" Er sagte ja. Ich sagte das das nicht geht und legte auf. Er fragte noch, warum das nicht gehe.
Man ist bekannt (http://www.tellows.de/num/091113137319) im ganzen Land....;)

Offenbar haben die Telomaxer nach den Maßnahmen der BNetzA ihre Taktik geändert. Man will offenbar auf die "altbewährte Art und Weise" (über Lastschriftverfahren) an die Kohle ran und (Dank BNetzA???) nicht mehr über die Telefonrechnungen.

Seltsam auch das da:

Wurden inzwischen von dieser Nummer aus seit heute mittag bereits 14 (!) Mal angerufen. Die Nummer scheint direkt mit der 0038649800832 in Verbindung zu stehen

Vorwahl aus dem Kosovo? Etwa aus Prishtina (http://tinyurl.com/5uld3qa)? ;)
Na ja (http://translate.google.de/translate?hl=de&sl=en&u=http://www.balkaninsight.com/en/article/german-mc-mobile-opens-call-centre-in-pristina&ei=ccJ8TfaPEM_usgbd9ODFCQ&sa=X&oi=translate&ct=result&resnum=5&ved=0CD4Q7gEwBA&prev=/search%3Fq%3DMC%2BMobile%2BCommunication%2BPrishtina%26hl%3Dde%26sa%3DG%26rlz%3D 1B3GGLL_de___DE377%26prmd%3Divns) :)
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?29775-Warnung-vor-Gewinnspielanrufen-%28K%FCndigungs-Masche%29-01805329999&p=280610&viewfull=1#post280610
Und in Istanbul (http://www.online-artikel.de/article/ein-unternehmen-wird-global-18407-1.html) auch noch? Mich wundert überhaupt nichts mehr!

Betrügerkiller
18.03.2011, 17:05
091113137319

Gestern 250 € gewonnen, heute schon wieder, ich hab soviel Glück, das gibts garnicht!
Die wollen unbedingt eine Kontonummer haben, bittesehr, hab genug Nummern.

hoppala
18.03.2011, 18:24
091113137319

Gestern 250 € gewonnen, heute schon wieder, ich hab soviel Glück, das gibts garnicht!
Die wollen unbedingt eine Kontonummer haben, bittesehr, hab genug Nummern.

Aber bitte nicht meine Kontonummer! Ach, die kennst du nicht? Wie willst du dann verhindern, dass sie dir rein zufällig durch den Kopf geht und du sie nennst?
Kleine Zahlen, wie 1 oder 2, oder meinetwegen auch ganz große, wie die 40. Mersenne-Primzahl, kannst du ihnen gerne verraten.

hoppala

TheDoctor
18.03.2011, 18:50
091113137319
[...]
Die wollen unbedingt eine Kontonummer haben, bittesehr, hab genug Nummern.
Bah, gib denen die Kontonummer von Deinem Sparbuch, oder Tagesgeldkonto. Die ist Echt und validierbar Nicht zufällig die Nummer von irgendeinem armen Dritten, die man evtl. erwischt, wenn man sich 'was ausdenkt. (Was man aus eben diesem Grund niemals tun sollte) Und typischerweise außer von Deinem Referenzkonto nur für Einzahlungen nutzbar.
Im Ergebnis also perfekt, um sich den versprochenen 'Gewinn' überweisen zu lassen :D

DJANGO
26.04.2011, 17:40
Neues von der Telomax.... (http://forum.computerbetrug.de/336428-post12.html) :D

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Februar 2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 100.000,00 Euro festgesetzt.

Goofy
27.04.2011, 18:23
Vielleicht probieren sie noch eine Revision vor dem OLG. Aber was solls, der Fakturierungsvertrag ist sowieso gekündigt.

Wowoka
27.04.2011, 19:05
Vielleicht probieren sie noch eine Revision vor dem OLG.
Wohl kaum, denn im Beschluss des OVG steht ganz unten:

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.