Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Deutsche Post: "Einkauf Aktuell" - Werbung oder Gratiszeitung?
Hallo Zusammen,
mich interessiert, ob es gerichtliche Entscheidungen gibt, anhand derer man feststellen kann, ob das von der DP verteilte Werbemittel "Einkauf Aktuell" als Werbung oder als Gratiszeitung anzusehen ist.
Gibt es hier bspw. Quoten, wieviel redaktioneller Inhalt vorhanden sein muss?
Ansich möchte ich mich nicht gegen Gratiszeitungen am WE wenden, der Anteil an Inhalt ist hier immer ganz brauchbar. Bei "Einkauf Aktuell" (mal davon ab, dass der Titel kaum den Eindruck von redaktionellem Inhalt macht) habe ich gerade mal durchgezählt: Auf 72 Vorder- und Rückseiten kommen 7 Seiten mit etwas, das man bei sehr gutem Willen als redaktionellen Inhalt bezeichnen könnte. Aber auch das sind Auszüge aus dem ADAC-Heftchen und damit aus meiner Sicht eher Werbung. Dazu eine Seite, die Imagewerbung für die DP darstellt.
Habe die DP jedenfalls per Mail aufgefordert die Zustellung künftig zu unterlassen.
Grüße, kehwo
PS:
Hatte Real vor 2 Monaten schonmal per Mail zur Unterlassung von Werbung aufgefordert. Die haben nun der "Einkauf Aktuell" einen Prospekt beigelegt. Nach dem 2. Verstoß wollte ich eine UE verschicken. Daher bekommt die obige Frage für mich eine praktische Bedeutung :)
truelife
18.09.2010, 21:58
Moin,
hat dir real,- denn geantwortet? Und wenn ja, hat man deine Unterlassungserklärung unterschrieben? Ich gehe mal davon aus, das dies zu 100% NICHT geschehen ist. Dann bringt es dir nichts, wenn du nun wieder eine Unterlassungserklärung forderst, bzw. mit der Summe in der Unterlassungserklärung geliebäugelt hast.
Da habe ich mich wohl nicht deutlich genug ausgedrückt, sorry.
Also, ich schicke zuerst immer eine Mail, ohne UE, einfach freundlich mit der Bitte die Werbung zu unterlassen. Das war vor ein paar Wochen bei Real. Hierauf hat man nicht geantwortet.
In aller Regel reicht das aus. Meist kommt eine kurze Entschuldigung dabei rum, was nett ist, aber aus meiner Sicht nicht zwingend. Hauptsache ist, dass keine weitere Werbung von dem betroffenen Unternehmen mehr kommt.
Ansonsten gebe ich dir natürlich Recht, noch eine UE, wenn schon die erste nicht unterzeichnet wurde wäre Zeit- und Geldverschwendung.
Mittwoch
18.09.2010, 23:57
"Einkauf aktuell" ist (zumindest hier) als Postwurfsendung an alle Haushalte gekennzeichnet. Ob es sich bei dem Inhalt um eine Zeitung, ein Anzeigenblatt oder einfach nur eine Sammlung von Prospekten handelt, ist für die Beurteilung der Sachlage meines Erachtens zweitrangig. "Absender" der Postwurfsendung ist die Deutsche Post AG selber bzw. eine ihrer Töchter, also ist diese der erste Ansprechpartner, wenn es um Unterlassung geht.
Wie bei allen anderen nicht namentlich adressierten Sendungen auch gilt hier der Grundsatz, dass der am Briefkasten angebrachte Hinweis "Keine Werbung, keine Gratisszeitungen, keine Prospekte, keine Postwurfsendungen" respektiert werden muss. Wenn die DPAG dagegen verstößt, ist erst einmal sie diejenige, gegen die eine Unterlassung angestrengt werden muss.
Die Leistung, die die DPAG hier erbringt, ist meiner Ansicht nach einem ordinären Prospektverteilerdienst gleichzusetzen. Es gab in der Vergangenheit immer wieder Versuche von Supermärkten und dgl., die Verantwortung auf diese Dienstleister abzuwälzen und sich so aus dem Schussfeld zu ziehen; bei den hier im Forum diskutierten Fällen war dieser Versuch spätestens nach Beauftragung eines Anwalts schnell gescheitert.
In diesem Sinne dürfte der Versuch, eine UE von real zu erwirken, sicherlich brauchbare Erfolgschancen haben, immerhin buchen die bei der Post ja gezielt die Verteilung in bestimmten Wohngebieten, und sie wissen auch, wo Du wohnst.
Schönen Gruß
Mittwoch
P.S.: IANAL
Danke für deine ausführliche Antwort.
Hier ist keine Kennzeichnung angebracht, nur ein Aufdruck mit der PLZ und den Angaben "Paket 1 von 19 - Inhalt 40 Stück". Ich stimme dir aber zu, dass angesichts des Verhältnisses Werbung/"Inhalt" kaum eine andere Bewertung als Werbung zustande kommen dürfte, als dass hier Werbung vorliegt.
Ich warte jetzt ersteinmal die Reaktion der DPAG ab - mit etwas Glück kann man aus der Antwort schließen, ob man selbst "Einkauf Aktuell" als Werbung sieht. Dann stünde einem Vorgehen gegen Real nichts im Wege. Ansonsten ist mir das Prozessrisiko zu groß. Es wäre ärgerlich an einen Richter zu geraten (ich rechne nicht damit, dass Real die UE unterzeichnen wird), der die Meinung vertritt, dass eine Gratiszeitung bereits bei minimalem redaktionellen Inhalt vorliegt.
Den Unterschied Werbung/Gratiszeitung halte ich vor folgendem Hintergrund für bedeutsam: Handelt es sich um Werbung haftet Real als Werbende und die DPAG als Störer. Wäre "Einkauf Aktuell" jedoch eine Gratiszeitung wäre der Einwurf bei uns zulässig und der Realprospekt als Beilage nicht zu beanstanden.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Die DPAG hat schnell reagiert und eine (offensichtlich) aus Textbausteinen bestehende Antwort geschickt - das geht natürlich in Ordnung bei einem Massengeschäft.
Wie Sie auf Ihrem Briefkasten deutlich vermerkt haben, möchten Sie keine Werbung erhalten. Trotzdem wurde Ihnen die Postwurfsendung "Einkaufaktuell" zugestellt. Dass Sie sich hierüber ärgern, verstehen wir gut. Bitte entschuldigen Sie die durch das Versehen entstandenen Unannehmlichkeiten.
Selbstverständlich schließt der Hinweis auf Ihrem Briefkasten auch die Zustellung von "Einkaufaktuell" aus. Aufgrund Ihres Schreibens haben wir unseren Mitarbeiter nochmals eindringlich darauf hingewiesen. Wir gehen deshalb davon aus, dass Ihr Hinweis künftig von allen Mitarbeitern beachtet wird.
Das lasse ich mal sacken und vielleicht bekommt Real dann in den nächsten Tagen die UE. Denn die DPAG schreibt ja eindeutig, dass der Hinweis ausreicht um die Werbung nicht zugestellt zu bekommen. Mithin sieht selbst die DPAG "Einkauf Aktuell" nicht als Gratiszeitung, sondern als Werbung und damit war auch der Einwurf des Prospekts mit der „Einkauf Aktuell“ unzulässig.
PS:
Sie teilen uns außerdem mit, dass Sie der Nutzung und Übermittlung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung und der Markt- und Meinungsforschung widersprechen.Eigentlich nicht, aber ist trotzdem nett ;)
Der Vollständigkeit halber:
LG Kassel zu "Einkauf Aktuell": Siehe in diesem (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?32309-Prozess-verloren-%E2%80%93-%E2%80%9EKeine-Werbung-in-Plastikt%C3%BCten%E2%80%9C) Parallelthread bzw. hier (http://extratip.de/2011/08/17/prozess-verloren-deutsche-post-muss-aufkleber-respektieren/).
Leider kein Az auffindbar.
Kernaussage (Quelle (http://extratip.de/2011/08/17/prozess-verloren-deutsche-post-muss-aufkleber-respektieren/)):
„Durch die erkennbare und unerwünschte Werbung belästigt die Deutsche Post durch geschäftliche Handlungen die Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise. Deshalb sei ihr geschäftliches Handeln unzulässig.“
Das gelte insbesondere, wenn die Werbung in einer Plastikfolie verschweißt ist und die Betroffenen eine Trennung der die unerwünschte Werbung zusammenfassenden Plastikhülle von dem Werbepapier legal durchführen müssen.
Die unzulässige Zustellung von eingeschweißter Werbung stelle zudem eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen sowie eine Eigentums- oder Besitzstörung da.
Anfang März hatte ich endlich an meinem persönlichen Briefkasten einen deutlichen "Keine Werbung"-Aufkleber angebracht. Dennoch warf der Verteiler der Deutschen Post AG am 22.3.2014 dort eine neue Ausgabe der "Einkauf Aktuell"-Sammlung ein. Darüber beschwerte ich mich bei der Deutschen Post AG per E-Mail. Antwort erhielt ich ebenfalls per E-Mail, die ich bis auf den Ausflug zur Robinsonliste auch einigermaßen akzeptabel fand:
Sehr geehrter xxx,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Auf Ihrem Briefkasten haben Sie vermerkt, dass Sie keine Werbung erhalten möchten. Dieser Hinweis wurde nicht beachtet – das tut uns leid.
Ihr Anliegen haben wir an die zuständige Abteilung vor Ort weitergeleitet. Damit wollen wir sicherstellen, dass Sie wie gewünscht künftig keine unadressierten Werbesendungen mehr von uns erhalten.
Ihren Widerspruch gegen die Nutzung und Übermittlung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung und der Markt- und Meinungsforschung haben wir erhalten.
Deshalb wurde Ihre Anschrift in der zentralen Sperrdatenbank unseres Unternehmens – der Deutschen Post AG – gespeichert. Somit werden Sie künftig weder an Sie adressierte Eigenwerbung unseres Unternehmens noch unseren Postoffice-Katalog erhalten. Da Werbemaßnahmen immer eine gewisse Vorlaufzeit benötigen, ist es aber möglich, dass Sie innerhalb der nächsten Zeit noch Werbesendungen in Ihrem Briefkasten finden. Diese Werbeaktionen wurden bereits angestoßen, bevor wir Ihre Adresse in die Sperrdatenbank aufgenommen haben. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anschrift nur für Werbung unseres eigenen Unternehmens sowie der Markt- und Meinungsforschung gesperrt wird. Informationsschreiben im Rahmen von bestehenden Vertragsverhältnissen mit dem Unternehmen erhalten Sie nach wie vor.
Außerdem gilt die Sperre nur für unsere beanschriftete Eigenwerbung. Als Brief- und Logistik-Dienstleister sind wir verpflichtet, bezahlte und beanschriftete Werbung von anderen Unternehmen auch weiterhin zu transportieren und zuzustellen.
Weiterhin bewirkt die Sperre, dass eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte zu Werbezwecken ausgeschlossen ist.
Natürlich bezieht sich die Sperre nur auf die von Ihnen angegebene Anschrift. Bitte beachten Sie auch, dass beispielsweise eine neue Adresse aufgrund eines Umzugs oder eine Namensänderung nicht automatisch von der Sperre erfasst werden.
Hier noch eine wichtige Anmerkung:
Sofern Sie die Anzahl der Werbesendungen allgemein einschränken möchten, empfehlen wir den Eintrag in die sogenannte Robinsonliste des Deutschen Direktmarketing Verbandes. Derartige Einträge sind zwar nicht rechtlich bindend, jedoch orientieren sich seriöse Werbeversender an den Richtlinien dieses Verbandes und gleichen Ihre Anschriftendateien vor Aussendung entsprechender Werbung mit den dort hinterlegten Sperradressen ab. Die Kontaktdaten fügen wir bei:
DDV Deutscher Direktmarketing Verband e.V.
Hasengartenstr. 14
65189 Wiesbaden
Bitte beachten Sie, dass Ihr Eintrag in die Robinsonliste nur fünf Jahre gültig ist und danach erneuert werden muss.
Dieses Schreiben gilt als Bestätigung Ihres Widerspruches. Bitte nehmen Sie diese Hinweise zu Ihren Unterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
--
Ihr Kundenservice BRIEF
Deutsche Post AG
Kundenservice BRIEF
53247 Bonn
Deutschland
www.deutschepost.de
Deutsche Post DHL – The Mail & Logistics Group
Deutsche Post AG; Sitz Bonn; Registergericht Bonn; HRB 6792
Vorstand: Dr. Frank Appel, Vorsitzender; Ken Allen, Roger Crook, Jürgen Gerdes, John Gilbert, Lawrence Rosen, Angela Titzrath
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann
Dies ist eine Nachricht der Deutschen Post AG und kann vertrauliche, firmeninterne Informationen enthalten. Sie ist ausschließlich für die oben adressierten Empfänger bestimmt. Sind Sie nicht der beabsichtigte Empfänger, bitten wir Sie, den Sender zu informieren und die Nachricht sowie deren Anhänge zu löschen. Unzulässige Veröffentlichungen, Verwendungen, Verbreitung, Weiterleitung sowie das Drucken oder Kopieren dieser E-Mail und ihrer verknüpften Anhänge sind strikt untersagt.
E-POST. Organisiert, denkt mit, erledigt.
Nutzen Sie www.epost.de
Die Werbung in eigener Sache zum Schluss der E-Mail war freilich schon etwas frech wieder.
Am 1.9. fand ich nach einem kurzen Urlaub erneut eine Ausgabe der "Einkauf Aktuell" in meinem Briefkasten. Ich beschwerte mich erneut per E-Mail und diesmal antwortete die Deutsche Post AG fast schon einsilbig per Brief:
Sehr geehrter xxx,
Sie haben sich die Mühe gemacht, uns Ihre Erfahrungen mit unserem Service zu schildern. Dafür sagen wir "Danke".
Auf Ihrem Briefkasten haben Sie vermerkt, dass Sie keine Werbung erhalten möchten. Dieser Hinweis wurde nicht beachtet - das tut uns leid.
Ihr Anliegen haben wir an die zuständige Abteilung vor Ort weitergeleitet. Damit wollen wir sicherstellen, dass Sie wie gewünscht künftig keine unadressierten Werbesendungen mehr von uns erhalten.
Haben Sie noch Fragen rund um die Deutsche Post DHL, dann melden Sie sich bei uns. Wir sind gerne für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kundenservice
Hat sich da wer im Textbaustein verklickt? Die DHL hat hier ja nun nix verloren.
Ansonsten ist die Antwort eine Frechheit wie sie im Buche steht. "Meine Erfahrung" steht nicht im Zusammenhang mit der Nutzung "deren Services". Vielmehr erbringt die Deutsche Post AG einen Service gegenüber Dritten und das entgegen der gesetzlichen Bestimmungen gegen meinen ausdrücklichen Willen. Die Weiterleitung an die Abteilung vor Ort hatten wir schon im März. Das hat nicht mal ein halbes Jahr gehalten, also momentan eine Fehlerquote von irgendwas in der Nähe von 10%.
Aber ich sammele die Vorfälle mal weiter, wird sicherlich irgendwann für rechtliche Schritte ausreichen.
Und wieder das "EinkaufAktuell" im Briefkasten, diesmal sehr kurz nach meiner letzten Beschwerde.
Natürlich wollte ich mich erneut bei der Deutschen Post AG per E-Mail beschweren, musste aber feststellen, dass weder die bis vor kurzem im Impressum auf www.deutschepost.de angegebene E-Mail-Adresse info@ noch die jetzt dort neu angegebene impressum.brief@ funktionieren. Beide liefern einen Bounce:
Return-Path:
Received: from mout-bounce.kundenserver.de ([212.227.15.31]) by
mx.kundenserver.de (mxeue005) with ESMTPS (Nemesis) id
xxx for <???@???.de>; Tue, 16 Sep 2014 xx:xx:xx
+0200
Received: from mda by moeue003.server.lan ID: [ID filtered]
Tue, 16 Sep 2014 xx:xx:xx +0200
Date: Tue, 16 Sep 2014 xx:xx:xx +0200
From: Mail Delivery System <mailer-daemon [at] kundenserver.de>
To: ???@???.de
Subject: Mail delivery failed: returning message to sender
MIME-Version: 1.0
Content-Type: text/plain; charset=utf-8
Content-Transfer-Encoding: 8bit
X-UI-Out-Filterresults: unknown:0;
Envelope-To: <???@???.de>
X-UI-Filterresults: notjunk:1;xxx
This message was created automatically by mail delivery software.
A message that you sent could not be delivered to one or more of
its recipients. This is a permanent error. The following address
failed:
"impressum.brief [at] deutschepost.de":
SMTP error from remote server after RCPT command:
host: mx1.dhl.iphmx.com
#5.1.0 Address rejected.
--- The header of the original message is following. ---
Received: from xxx (xxx)
by mrelayeu.kundenserver.de (node=mreue006) with ESMTP (Nemesis)
ID: [ID filtered]
From: "xxx" <???@???.de>
To: <poor [at] spamvictim.tld>
Subject: xxx
Date: Tue, 16 Sep 2014 xx:xx:xx +0200
Message-ID: [ID filtered]
MIME-Version: 1.0
Content-Type: text/plain;
charset="iso-8859-1"
Content-Transfer-Encoding: quoted-printable
X-Mailer: Microsoft Office Outlook 12.0
Thread-Index: [filtered]
Content-Language: de
X-Provags-ID: [ID filtered]
X-UI-Out-Filterresults: notjunk:1;
Offensichtlich hält die Deutsche Post AG daher momentan im Impressum keine funktionierende Kontaktmöglichkeit per E-Mail vor. Darüber habe ich eine Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale eingeworfen.
Zwei weitere Zustellversuche per E-Mail (zuletzt gerade eben) scheiterten erneut an demselben Problem. Die Deutsche Post AG scheint die Bereitstellung eines funktionierenden E-Mail-Kontakts für entbehrlich zu halten.
klar, sollen die nervigen Kunden mal aufhören per Mail zu nerven.. ;)
Vielleicht geht es hierüber:
lhttp://www.deutschepost.de/de/p/postpay/impressum.html
Zur leichteren Zuordnung und schnelleren Bearbeitung, bitten wir Sie für allgemeine Fragen, Reklamationen, Bestellungen oder Informationsanfragen unser Kontaktformular zu verwenden.
Kontakt:
Für Kunden: kundenservice [at] postpay.de
http://www.epost.de/privatkunden/footer/rechtliches/impressum.html
E-Mail: E-Post [at] deutschepost.de
http://www.leserservice.de/impressum.htm
E-Mail: info [at] deutschepost.de
info [at] deutschepost.de ist "ungültig"!
siehe Anhang:
Richtig, die info@ stand bis vor kurzem im Impressum und ging dann nicht mehr. Dann habe ich neu im Impressum nachgeguckt und da stand (und steht) dann die neue Addy drin, die aber mit dem gleichen Fehler scheitert und das jetzt schon die ganze Woche lang. Finde ich schon höchst erstaunlich, dass die nicht merken, dass plötzlich keinerlei Post mehr rein kommt. Abgesehen davon fragt man sich, ob die Deutsche Post in allen Bereichen so dilletantisch ist wie beim Test/Monitoring der Betriebsbereitschaft der eigenen Kommunikationskanäle.
truelife
20.09.2014, 12:53
info [at] dp.de klappt auch.
Weiterhin ist keine Zustellung per E-Mail möglich. Überhaupt scheint es in der IT der Deutschen Post drunter und drüber zu gehen, siehe aktuellen Heise-Artikel (http://heise.de/-2400578). Angeblich seien aber jetzt alle Probleme behoben. Für die E-Mail-Adresse aus dem Impressum gilt dies definitiv nicht.
Offenbar geht man nun bei der Post verstärkt dazu über, die Zusteller massenhaft mit neuem Müll zu versorgen.
Adressiert wird in letzter Zeit immer öfter:
An die Interessenten für neue Möbel (Abs.: Fa. Höffner)
Straße/Hausnummer
PLZ/Ort
An alle, die noch Kontoführungsgebühren zahlen (Comdirekt Bank)
Straße/Hausnummer
PLZ/Ort
An alle Münzinteressierten (MDM)
Straße/Hausnummer
PLZ/Ort
Dieser Schrott kommt nahezu täglich. Wie gut, dass die Altpapiertonne nicht weit vom Briefkasten entfernt steht. :mad:
Mittwoch
23.09.2014, 17:31
Adressiert wird in letzter Zeit immer öfter:
An die Interessenten für neue Möbel (Abs.: Fa. Höffner)
[…]
Dieser Schrott kommt nahezu täglich. Wie gut, dass die Altpapiertonne nicht weit vom Briefkasten entfernt steht.
Auch bei solchen teiladressierten Sendungen muss der Verteiler einen "Keine Werbung"-Hinweis am Briefkasten beachten. Nur vollständig adressierte (Werbe-)Sendungen mit korrektem Namen dürfen zugestellt werden (müssen sogar).
Sollte die Post das bei Euch anders handhaben, dürfte das die Verbraucherzentralen interessieren. Die sind darauf nicht gut zu sprechen.
Schönen Gruß
Mittwoch
@ DJANGO
Mach Nägel mit Köpfen: Schreibe der Deutschen Post AG das du denen untersagt diese Werbung in deinen Briefkasten zu werfen.
Die Schreiben dann: Sie müssen einen Aufkleber anbringen" Keine Werbung" die senden dir auch Aufkleber mit, dann könntest du dich in der Robinson Liste eintragen lassen.
Ich habe denen erklärt das sie das Werbeverbot erhalten haben und dieses indirekt bestätigt hätten und sollte ich weiterhin den Müll bekoimmen wir unss vor gericht wiedersehen.
Ich bekomme von denen kein Werbemüll mehr
Die Schreiben dann: Sie müssen einen Aufkleber anbringen" Keine Werbung" die senden dir auch Aufkleber mit, dann könntest du dich in der Robinson Liste eintragen lassen.
Die spinnen wohl? Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich, dass der Empfänger am Briefkasten benannt sein muss. Wie ich meinen Briefkasten gestalte, hat mir weder die Post noch irgendein Dritter vorzuschreiben. Und wenn so ein i.d.R. gelber Aufkleber nicht zur Optik meines Design-Briefkastens passt, kommt der da auch nicht drauf.
*malumverständnisfürdenzustellerwerb*
Ein Freund von mir ist Zusteller. Die müssen jeden Werbeverweigerer auf ihrer Tour melden.
Soweit so gut...
... die Konsequenz für den/die Zusteller ist dann folgende - pro Werbeverweigerer bekommen sie täglich Zeit für die Tour abgezogen die ihnen dann fehlt.
Oder bei der nächsten Zustellbezirksneuordnung fallen wieder Arbeitsplätze weg.
Mittwoch
29.09.2014, 17:48
... die Konsequenz für den/die Zusteller ist dann folgende - pro Werbeverweigerer bekommen sie täglich Zeit für die Tour abgezogen die ihnen dann fehlt.
Die Post müsste dann vorher irgendwann mal die Zeiten für die Tour erhöht haben, denn das Verteilen von Werbung kostet nun mal Zeit. Dann wäre die Kürzung nicht weiter tragisch, denn immerhin fällt die Zeit für mich ja nicht mehr an.
Wenn die Post den Zustellern aber die Werbung aufgebürdet hat, ohne die Zeiten zu erhöhen, dann vermutlich mit dem Argument, dass der Zusteller ja sowieso die allermeisten Briefkästen auf seiner Tour ansteuert, das Zustellen von Werbung daher kaum nennenswerter Mehraufwand sei. Das wiederum wäre dann aber vice versa ein arbeitsrechtlicher Hebel, die Kürzung nicht ohne Gegenwehr zu akzeptieren.
Es sind schon bedeutendere Arbeitgeber mit dem Versuch gescheitert, akkordähnliche Zeitvorgaben so weit zu kürzen, dass die Arbeitsleistung in die Unmenschlichkeit umkippte. Ist mit dem deutschen Arbeitsrecht nicht vereinbar. Und speziell die Post kann die Zustelltätigkeit wohl kaum ins Ausland verlagern.
Mein MitleID: [ID filtered]
Schönen Gruß
Mittwoch
Mein MitleID: [ID filtered]
Inzwischen gehen die Mail-Addys der Post wieder und - völlig merkbefreit - antwortet die Post zunächst erneut mit dem Standardschreiben, das ich schon im März bei meiner ersten Beschwerde erhielt. Als wenn seitdem gar nichts weiteres vorgefallen wäre. Ich erhielt wenig später noch eine zweite E-Mail, in welcher man mir eine weitere Stellungnahme durch die örtlich zuständige Stelle ankündigt. Da bin ich ja mal gespannt.
Meine Beschwerde ist inzwischen zur Zustellerin durchgedrungen, die mich jetzt darauf ansprach und wissen wollte, wann die Vorfälle waren. Also hat sie nicht meine Beschwerde erhalten (da standen die Zeitpunkte nämlich logischerweise drin), sondern wohl nur davon gehört. Konnte ich aus dem Kopf nicht genau beantworten woraus die Zustellerin schloss, dass das während ihres Urlaubs gewesen sein müsste. Tja, Beschwerdemanagement bei der Post ist offenbar auf reines Abwimmeln ausgerichtet.
Bisher habe ich auch nicht einen Fall erlebt, wo die Post (oder auch dhl) tatsächlich im Sinne des Kunden reagierte. Textbausteine und unfähige Mitarbeiter am Telefon, Rückrufversprechen (die selbstverständlich nie eingehalten wurden) und ähnliche "Leistungen".
Jetzt im Moment habe ich anscheinend eine Urkundenfälschung bei meinem dhl-Zusteller erlebt. Sollte dhl da nicht zügig und vernünftig reagieren bin ich auf meinem zuständigen Revier zur Anzeigenerstattung. Das Maß ist nun voll.
Mich wundert es nicht, dass immer mehr gewerbliche Kunden zu anderen Dienstleistern abwandern....
Gruß
Kai
Was ihr hier von DHL/Post schildert habe ich seit Jahren mit DPD und GLS. Früher auch mit Hermes - aber seit da der Fahrer gewechselt hat läufts da 1a genauso wie mit DHL bei mir. Mit denen gabs noch nie Probleme.
Zustelltätigkeit dürfte immer sehr stark vom konkreten Mitarbeiter abhängig sein - jedenfalls wenn seitens des Betreibers knapp kalkuliert und Qualität kaum geprüft wird. Daher wundern mich stark abweichende Erlebnisse "von Haus zu Haus" nicht. Grausam ist allerdings grundsätzlich wie mit Beschwerden umgegangen wird. Es ist eine einzige Abwimmelei unter Vermeidung jeder substanzieller Aussage.
Speedy56
24.11.2016, 09:34
Hier nachträglich noch mal das Aktenzeichen zu "einkauf aktuell":
Das Urteil (Az. 4 S 44/11) ist inzwischen rechtskräftig und bietet eine handfeste Grundlage, sich gegen unerwünschte Wurfsendungen zu wehren.
Nachzulesen im Artikel SCHLUSS MIT DEM ALLTÄGLICHEN WERBEWAHNSINN (http://www.zuhause.de/unerwuenschte-werbung-reklame-und-gratis-zeitungen-im-briefkasten/id_53849288/index)
truelife
23.07.2019, 12:36
https://www.bento.de/nachhaltigkeit/einkauf-aktuell-der-deutschen-post-initiative-letzte-werbung-will-gegen-die-werbeflut-vorgehen-a-7c77db1b-e3f9-47e0-a413-bd269c4ca0fc#refsponi
Mehr als 15 Millionen Menschen erreiche man mit dem "reichweitenstärksten Werbemedium", bewirbt die Deutsche Post ihr wöchentliche Werbesendung "Einkauf aktuell" im Internet.
[...]
Eine riesige Ressourcenverschwendung, sagen die Initiatoren von "Letzte Werbung". Die Initiative will die Papierflut beenden und es der Deutschen Post verbieten, ungefragt Woche für Woche die Prospekte zu verteilen.
Es gibt doch seit langem ein BGH Urteil
https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VI-ZR-18288_BGH-Verbot-des-Einwurfs-von-Werbung-bei-aufgebrachtem-Keine-Werbung-Aufkleber-auf-dem-Briefkasten.news16080.htm (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=https%3A%2F%2Fwww.kostenlose-urteile.de%2FBGH_VI-ZR-18288_BGH-Verbot-des-Einwurfs-von-Werbung-bei-aufgebrachtem-Keine-Werbung-Aufkleber-auf-dem-Briefkasten.news16080.htm)
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.12.1988
- VI ZR 182/88 -
BGH: Verbot des Einwurfs von Werbung bei aufgebrachtem "Keine Werbung"-Aufkleber auf dem Briefkasten
Verstoß begründet Unterlassungsanspruch gegen Werbenden
Wie man vorgehen kann
https://www.anwalt-berlin-mitte.de/5/veroeffentlichungen/5/werbung_im_briefkasten.html (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=https%3A%2F%2Fwww.anwalt-berlin-mitte.de%2F5%2Fveroeffentlichungen%2F5%2Fwerbung_im_briefkasten.html)
Es gibt aber auch Einschränkungen
https://schmid-stillner.de/briefkastenwerbung-trotz-aufkleber-bitte-keine-werbung/ (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=https%3A%2F%2Fschmid-stillner.de%2Fbriefkastenwerbung-trotz-aufkleber-bitte-keine-werbung%2F)
Der Inhaber eines Briefkastens muss es hinnehmen, wenn der Zusteller den Abwehraufkleber „Bitte keine Werbung“ o.ä. in seltenen Einzelfällen der Briefkastenwerbung nicht beachtet. Derartige Ausreißer unterliegen dem allgemeinen Lebensrisiko. Menschliches Versagen muss in zumutbarem Umfang toleriert werden.
Der Inhaber eines Briefkastens muss es hinnehmen, wenn der Zusteller den Abwehraufkleber „Bitte keine Werbung“ o.ä. in seltenen Einzelfällen der Briefkastenwerbung nicht beachtet. Derartige Ausreißer unterliegen dem allgemeinen Lebensrisiko. Menschliches Versagen muss in zumutbarem Umfang toleriert werden.
Was ist seltener Einzelfall?
@ Arthur
die Post wird sich in den meisten fällen nicht auf Menschliches Versagen berufen sondern: Der Böse Nachbar war das. und nun Beweise das Gegenteil.
Selber so erlebt.
Der/die böse/n Nachbar/n schmeissen bei uns den unerwünschten/unerlaubten
Werbemüll auf die innenliegende Briefkastenanlage. Zu faul um die 10 Meter zu
den Papiercontainern zu gehen :mad:
PS: Wir haben keinen Hausmeister
truelife
23.07.2019, 14:11
Es gibt doch seit langem ein BGH Urteil
Deine Argumentation geht an der Sache vorbei.
Uns geht es jetzt darum, dass wir dieses Recht einklagen, sich einfach schriftlich oder sogar per Telefon abzumelden. Aber dazu braucht es ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, damit das zu bundesweit geltendem Recht wird.
Ich lasse das mal so unkommentiert stehen. Es geht darum, dass die DP AG einzelne Empfänger mit Ihrem "Einkauf Aktuell" verschont, OHNE dass du einen entsprechenden Aufkleber auf deinen Briefkasten klebst.
Deine Argumentation geht an der Sache vorbei.
ok
bisher galt/gilt: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/werbung/briefkastenwerbung-wie-sie-sich-gegen-unerwuenschte-werbung-wehren-10418
Wer keine Werbung im Briefkasten wünscht, muss darauf hinweisen. Dazu genügt gemeinhin ein Aufkleber, der deutlich sichtbar am Briefkasten oder der Haustür angebracht ist.
Mal sehen wie die das sehen: https://www.werbung-im-briefkasten.de/
Werbung im Briefkasten ist ein Infoportal vom Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter
Zu faul um die 10 Meter zu
den Papiercontainern zu gehen
Der Plastikmüll gehört da nicht rein. Am besten in die Wertstofftonne, die Zementwerke thermischen Verwerter freuen sich darüber.
Dazu gab doch schon vor 7 oder 8 Jahren eine Entscheidung vom LG Lüneburg. Die Entscheidung ist auch nach meinen Infos rechtskräftig geworden, weil die Deutsche Post AG keine Revision oder Berufung dagegen eingelegt hatte.
Unzumutbare Belästigung: Postwurfsendungen gegen den Willen des Empfängers
1. Das Zusenden von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.
2. Postwurfsendungen, die der Empfänger erkennbar nicht wünscht, stellen stets eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG dar.
3. Für die Erkennbarkeit eines entgegenstehenden Willens des Empfängers genügt eine entsprechende Mitteilung an das werbende Unternehmen, es besteht keine Pflicht zum Anbringen eines Aufklebers "Werbung - Nein danke" auf dem Briefkasten.
LG Lüneburg 4. Zivilkammer, Urteil vom 04.11.2011, 4 S 44/11, ECLI:DE:LGLUENE:2011:1104.4S44.11.0A
§ 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 7 Abs 2 Nr 1 UWG
Verfahrensgang
vorgehend AG Lüneburg, 1. Juni 2011, Az: 9 C 17/11, Urteil
Tenor
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Lüneburg vom 01. Juni 2011 aufgehoben und insgesamt, wie folgt, neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den jeweiligen gesetzlichen Vertretern, zu unterlassen, dem Kläger die Werbesendung „EINKAUF AKTUELL“ an seine Adresse P.-weg, A., zu übersenden oder übersenden zu lassen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird zugelassen.
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE230332011&st=null&showdoccase=1
Speedy56
24.07.2019, 08:37
Der Plastikmüll gehört da nicht rein.
Das ist genau das Problem bei dieser Werbung.
Mann muss die Plastikverpackung erst Öffnen damit man das Ganze regelkonform entsorgen kann...
Wenn überhaupt in die Restmülltonne
*genugklugscheiß*
Wuschel_MUC
24.07.2019, 09:07
Drehen wir doch den Spieß um: was könnte die Post machen, wenn man diese unerwünschten Werbesendungen der Post in einen ihrer gelben Briefkästen entsorgt?
Macht es ein einzelner, wirft man die "Einkauf-Aktuell"-Rückläufer im Briefzentrum achselzuckend weg, machen es zu viele, wäre man bei der Post zum Nachdenken gezwungen. Ganz ohne Anwalt und Gericht.
9049
Speedy56
24.07.2019, 13:38
Wuschel - eine grandiose Idee!
*gefälltmir*
Stachel24
24.07.2019, 23:58
Die Idee gefällt mir ausgesprochen gut. Ich werde die "An alle Bankkunden" oder ähnlich adressierten Briefe in Zukunft auch im gelben Kasten entsorgen.
Genau DAS mache ich seit Jahren ...
... Der Briefkasten steht 50m von meiner Haustür weg ...
Die Idee gefällt mir ausgesprochen gut. Ich werde die "An alle Bankkunden" oder ähnlich adressierten Briefe in Zukunft auch im gelben Kasten entsorgen.
So sehr ich den Frust nachvollziehen kann, aber diese Methode der Nadelstiche
trifft nur die armen Schweine am Ende der Leiter. Aufmucken führt höchstens zu Kündigung.
Schnabelland
25.07.2019, 10:30
Nach dem die Post vor einigen Wochen beschloss, dass man meinen Werbeverweigerungshinweis auf dem Briefkasten künftig ignorieren möchte, habe ich nach 2-3 Sendungen "Einkauf aktuell" dann per E-Mail genau das angedroht - dass ich diese unverlangt zugestellten Sendungen im nächsten Briefkasten wieder an die Post "zurückgeben" werde. Seitdem herrscht wieder Ruhe...
aber diese Methode der Nadelstiche trifft nur die armen Schweine am Ende der Leiter. Aufmucken führt höchstens zu Kündigung.
Nein, diese Methode blockiert die maschinelle Sortierung der Post. Die Briefkastenpost wird in Säcken abgeholt und i.d.R. grösstenteils maschinell sortiert. Je mehr Inhalt im Postsack ist, der nicht dem Standard einer klassischen Briefsendung (Grössen: Postkarte, Brief, Brief DIN lang, Maxibrief, Grossbrief) entspricht, um so mehr manuelle Eingriffe sind in den Ablauf in den Briefzentren notwendig.
Ich denke, die Auswertungen würden ergeben, dass diese Steigerungen auf Grund eines erhöhten Aufkommens von z.Bsp. folienverpackten Werbesendungen herstammen.
Ich wüsste im Übrigen nihct, wer deswegen kündigungsriskant aufmucken sollte und wer mit den "armen Schweinen am Ende der Leiter" gemeint ist.
Je mehr Inhalt im Postsack ist, der nicht dem Standard einer klassischen Briefsendung (Grössen: Postkarte, Brief, Brief DIN lang, Maxibrief, Grossbrief) entspricht, um so mehr manuelle Eingriffe sind in den Ablauf in den Briefzentren notwendig.
eben
Erftwalk
25.07.2019, 11:55
Bevor ich meinen Aufkleber "Keine Werbung" an meinem Briefschlitz hatte, hatte ich meiner Zustellerin angedroht, dass ich den Mist in den nächsten Briefkasten werfen würde. Die Antwort: "Na und, wir haben auch eine blaue Tonne". Ich glaube nicht, dass dadurch irgend ein Arbeitsplatz in Gefahr ist.
Ich glaube nicht, dass dadurch irgend ein Arbeitsplatz in Gefahr ist.
Na gut, aber wenn ich sehe, wie die kiloweise den frischen Papiermüll zu den Kästen schleppen müssen mit haufenweise vornehmlich Modekatalogen und vereinzelter echter Post dazwischen...
aber wenn ich sehe, wie die kiloweise den frischen Papiermüll zu den Kästen schleppen müssen mit haufenweise vornehmlich Modekatalogen und vereinzelter echter Post dazwischen...
Dafür werden die bezahlt. Und wenn die Arbeitsbedingungen den Vorgaben der Arbeitsschutzverordnungen und Berufsgenossenschaften zuwiderlaufen, dann ist das kein Kündigungsrisiko, wenn sich jemand über tonnenweise Altpapier beschwert. Immerhin beschwert sich auch niemand, wenn er die Paletten mit den Werbeprospekten und Katalogen in den Versand bringt. Was ist also am Rückweg des Materials anders?
... um so mehr manuelle Eingriffe...
eben
Was ist am Erhalt von Arbeitsplätzen falsch? Oder soll noch mehr automatisiert werden?
Heute gab es zum Wochenende gleich zweimal den Werbemüll. Habe das Foto dem Vertriebsleiter der Post für meine Region geschickt und ihn um Stellungnahme gebeten. Er solle mir mal begründen, warum ich dieses Pamphlet gleich zweimal haben muss.
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