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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewerberegisterveröffentlichung



Doctor_Who
22.10.2010, 16:02
Heute per Post in unserer Firma eingetrudelt:

http://img259.imageshack.us/img259/9085/tcmservice.th.jpg (http://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fimg259.imageshack.us%2Fi%2Ftcmservice.jpg%2F)



T.C.M. Service tech. Cons. Datenbank für
Gewerberegisterveröffentlichungen


Sehr geehrte Damen und Herren!
Ihren Eintragungstext haben wir Ihnen oben aufgeführt. Der aufgeführte Text ist u.a. bereits im Bundesanzeiger erschienen. Wir offerieren Ihnen hiermit den Text auf unserer Internetseite durch die GV Werbeagentur UG zu veröffentlichen. Der Vertragszeitraum beginnt mit der Gutschrift des Offertenbeitrags auf unser Konto und ist danach für 12 Monate gültig. Bitte überweisen Sie bei Annahme den oben aufgeführten Betrag in den nächsten 7 Tagen auf unser Konto.Am Brief hängt dann ein Überweisungsträger über 490,51 Eur.
Empfänger: T.C.M.
Konto: 15806
BLZ: 51230800
Bank: Wirecard Bank
Verwendungszweck: unsere HR-Nummer

Absender ist:
T.C.M. - Service , Leitzstr. 45, 70469 Stuttgart.

Die Adresse ist ein Bürohaus, welches "Virtuelle Büros" anbietet.

Ansonsten ist TCM bei Tante Gurgel nicht zu finden, wohl aber GV Werbeagentur UG (nur abzocke). Unser Schreiben ist identisch mit anderen Schreiben dieser Adressbuchschwindler. Es ändert sich immer nur der Absendername und die Adresse.

Desweiteren fehlt ja die Internetadresse im Schreiben, auf der wir eingetragen werden sollen.

Ist es eine Überlegung wert, dies an die zuständige Staatsanwaltschaft zu melden?

LG Doctor Who

brummelhummel
22.10.2010, 16:37
Hallo,
man kann es zwar versuchen, aber mit dem Stand des Schreibens wird die Staatsanwaltschaft erst mal nicht viel anfangen können. Abgesehen davon, dass eine Info fehlt, wo überhaupt veröffentlicht wird, ist es ja erst mal jedem Gewerbetreibenden selbst überlassen, sowas zu nutzen und dafür zu zahlen (ich unterstelle jetzt mal, dass es tatsächlich eine Webseite gibt, auf der dann eine Kopie irgendeines Textes von Bundesanzeiger veröffentlicht wird). Wenn man nachweisen könnte, dass keine Gegenleistung erbracht wird, sähe das IMHO anders aus. Vorher ist zwar ein (auf jeden Fall berechtigter) Verdacht da, aber nichts, wogegen die Strafverfolgungsorgane vorgehen könnten.
Abgesehen davon natürlich,
- dass es hirnrissig wäre, so was anzunehmen und dafür auch noch so viel Geld zu zahlen, dass ein Text auf einer Seite erscheint, die niemand kennt und nie jemand aufsucht
- die Frage ist, ob es nicht für den Text eine Art Urheberrecht gibt (beim HR muss man schließlich auch etwas zahlen, wenn man einen Auszug will)
- ob man überhaupt will, dass irgendwelche HR-Auszüge irgendwo frei veröffentlicht werden

Servus
Brummelhummel

Grisu_LZ22
22.10.2010, 16:50
Ich würde das Schreiben mal den zuständigen Finanzbehörden (Steuerfahndung) zukommen lassen da zum Einen die Angabe über den MwSt-Satz (10 %) fehlt und weiterhin keine Steuernummer angegeben ist.
Müfftelt für mich stark nach dem Versuch hier etwas am Finanzamt vorbeischieben zu wollen. Evtl. macht die Steuerfahndung ja das Konto dicht bzw. sollte sie bei der Empfängerbank herausfinden wer Kontoinhaber (incl. Legitimationsdaten) ist.