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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Spam von deutschem Versender, keine Reaktion nach T5f- was kann ich noch tun?



mogano3
25.10.2010, 15:50
Hallo,

ich habe an meine beruflich genutzte Mail-Adresse Spammail mit einigen Fotos erhalten, die ein armer Looser verschickt hat, um sein erbärmliches Produkt zu promoten.

Die Mailadresse gab es im Impressum unseres Webshops als Foto hinterlegt, diese wird bisher nicht bespamt, der Versender hat die also wohl da gefunden und abgetippt.

Geschickt hat er eine Mail mit mehreren Fotos, 1,2 Mb groß, Betreff: Betreff: Produktvorstellung bla bla bla.. Eine Opt-Out -Funktion ist gar nicht erst eingebaut, wozu auch? Ich hab mich ja auch gar nicht eingetragen.

Ich hab den [piieep] dann freundlich aufgefordert, meine Adresse zu löschen und mir doch nie wieder spam zu mailen.

Mein Text: Wir haben keinerlei Kontakt zu Ihrer Firma gehabt oder die Zusendung derartiger Mails in irgendeiner Art und Weise angefordert. Wir haben uns auch nicht in eine irgendwie geartete Mailingliste eingetragen, um derartige Werbung zu erhalten.

Wie Ihnen sicher bekannt ist, stellt die Werbung mittels E-Mail eine unzulässige und unterlassungsfähige Belästigung im Sinne von § 823, §1004 BGB dar. Wir bitten Sie, unsere Mailadresse umgehend aus Ihrem Verteiler zu löschen und uns die erfolgte Löschung kurz und formlos zu bestätigen, um weiteren rechtlichen Schritten vorzubeugen.

Darauf hat er gar nicht reagiert, ich hab ihm dann einen T5F geschickt (per Post als Einschreiben) und eine Unterlassungserklärung, dass er uns nie wieder Spammails schickt, onne jede Kostennote oder ähnliches. Diese Einschreiben wurde entgegengenommen, aber wieder stellt der [piep] sicht tot. Die gesetzte Frist ist lang verstrichen.

Was würdet ihr mir raten? Wäre ein Brief an den Datenschutzbeauftragten seines Bundeslandes ein sinnvoller Weg oder bleibt mir nur der Gang zu einem Rechtsanwalt, was ja für mich mit Kosten verbunden wäre. Hat sowas überhaupt Aussicht auf Erfolg?

Viele Fragen- schon mal danke für eure Hilfe!

TheDoctor
25.10.2010, 17:00
Rechtsberatung im Einzelfall können (dürfen) wir hier leider nicht geben.

Grundsätzlich sind bei Mailspam 2 Aspekte vorhanden:
Ein Auskunftsanspruch über gespeicherte Daten inkl. deren Herkunft Ggf. ein Unterlassungsanspruch gegen (weiteren) Spam

Bei gewerblich genutzer Maildresse sollte man prüfen, was genau denn mit dem Spam beworben wird. Eine erstmalige Kontaktanbahnung kann rechtmäßig ist, sofern Spammy versucht eine Geschäftbeziehung aufzubauen, und Produkte anpreist, von denen anzunehmen ist, daß der Empfänger sie in seinem Kerngeschäft brauchen kann. (Einer Druckerei Papier verkaufen zu wollen sollte okay sein, ihr ein Timeshare für ein Ferienhaus an der Ostsee anzudrehen nicht) - ich habe allerdings nicht alle Details zur Situation bei gewerblichen Mailadressen im Kopf, jemand der sich da genauer auskennt, möge mich gerne korrigieren.

Folgende Dinge kann man tun, die für einen persönlich keine Kosten verursachen:
Zuständigen Datenschutzbeauftragten auf den Spammer hetzen - damit bekommt man ggf. doch noch seine Auskunft und Spammy hat Arbeit Die Wettbewerbszentrale informieren, damit diese ggf. den Spammer abmahnt (siehe Rechtsverfolgung von Spammern in Deutschland)

Zu allem weiteren Maßnahmen (z.B. Auskunftsklage oder Abmahnung & UE) sollte man sich durch seinen Anwalt des geringsten Misstrauens beraten lassen bzw. sie durch diesen durchführen lassen.
Natürlich kann sich hier evtl. wieder ein Kostenrisiko ergeben, denn selbst wenn man in der Sache Recht bekommt, kann speziell ein "Klein"-Spammer Insolvenz anmelden, so daß man auf den Kosten sitzen bleiben kann.


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Edit: Sorry Kid, aber der Verein & seine Moderatoren haben hier Hausrecht. Wenn Dir die Spielregeln nicht gefallen, steht es Dir frei einen anderen Spielplatz zu wählen ;)
Die Forenregeln (u.A. §8) dienen dazu sowohl die Nutzer als auch den Verein zu schützen. Schreib das nächste Mal einfach drei Sternchen statt der Schimpfworte - jeder weis, was gemeint ist, und niemand setzt sich ggf. einem Abmahnrisiko aus ...