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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kundenschutz24 Ltd. Post vom Rechtsanwalt



Bimmelzentrum
04.12.2010, 15:10
Kundenschutz24 Ltd.Forderungsmanagement - Inkasso
Hallo allerseits. Ich muß das Forum leider um noch ein Thema erweitern. Mir ist heute ein Brief von einem Rechtsanwalt in Düsseldorf mit griechisch klingendem Namen ins Haus geflattert. Zugelassen an der Anwaltskammer in Thessaloniki. Ich hoffe, an alle Anonymisierungen gedacht zu haben. Hier mal das zweiseitige Schreiben:

Thomas-Pa*** Kou***********
Rechtsanwalt
Forderungsmanagement - Inkasso
Postanschrift: RA Thomas-Pa*** Kou***********
Königsallee 106
40215 Düsseldorf

Aktenzeichen: K******** Durchwahl: 0211-417****** Datum: 03.12.2010

Kundenschutz24 Ltd. ./. Bimmelzentrum
Liulinstr. 38
1606 Sofia

Sehr geehrtes Bimmelzentrum,
hierdurch zeige ich an, die rechtlichen Interessen der Fa. Kundenschutz24 Ltd. zu vertreten.
Entsprechende Bevollmächtigung versichere ich anwaltlich.
Meine Mandantin ist Inhaberin der Forderung, wie Sie sich Ihnen gegenüber aus der von Ihnen beauftragten Dienstleistung ergibt. Gegenstand der Forderung ist die kostenpflichtige Teilnahme am Kundenschutz 24 Sperrlisten Eintragungsservice.
Die telefonische Auftragserteilung durch Sie persönlich wurde - mit Ihrem Einverständnis - zu Beweiszwecken aufgezeichnet und wird ggf. im gerichtlichen Verfahren als Beweismittel verwendet werden.
Sie haben der kostenpflichtigen Dienstleistung mit Ihren persönlichen Daten zugestimmt und den Betrag für die Dienstleistung unseres Mandanten bis heute nicht beglichen. Wir fordern Sie daher auf, die Schuldsumme sowie die bisher aufgelaufenen Kosten, die Sie infolge des Zahlungsverzuges (BGB §284,286) zu tragen haben, auf unser Konto innerhalb der nächsten 7 Tage zu überweisen:
Hauptforderung: 59,95
Auslagen des Gläubigers: 8,50 Euro
Inkassovergütung: 35,00 Euro
Gesamtsumme: 103,45 Euro
Bitte geben Sie das oben genannte Aktenzeichen auf dem Überweisungsträger an.
Um weitere nicht unerhebliche Kosten zu vermeiden, fordern wie Sie auf die Zahlung fristgerecht an uns zu leisten. Sollten Sie nur in Raten zahlen können, oder Einwände gegen die Forderung haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir werden eine gemeinsame Lösung finden.
Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist gehen wir wie folgt vor:
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw., ggf., nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
Dadurch entstehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.
Wir hoffen, dass Sie diese Maßnahme durch rechtzeitige Zahlung abwenden und verbleiben mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Rechtsanwalt

Bankverbindung: Postbank Frankfurt Konto ********* BLZ:500 100 60

Blatt2:

Bei Zahlungsschwierigkeiten senden Sie bitte das nachfolgende Formular per Post oder per Fax an die 0211 - 417******.

Rechtsanwalt
Thomas-Pa*** Kou***********
Königsallee 106
40215 Düsseldorf

Ratenzahlungsvereinbarung (ohne Mehrkosten) - bitte sofort zurück schicken!

Hiermit erkenne ich die unten genannte Forderung in vollem Umfang an. Da ich den Betrag nicht in einer Summe ausgleichen kann, möchte ich in bis zu sechs (6) monatlichen Raten zahlen.

Hauptforderung: 59,95 Euro
Auslagen des Gläubigers: 8,50 Euro
Inkassovergütung: 35,00 Euro
Gesamtsumme: 103,45 Euro

Ich werde sofort eine Rate in Höhe von mindestens 20 Euro überweisen:
Name, Vorname:___________________________________
Aktenzeichen______________________________________
Anzahl der Raten (max. 6):___________________________
Ratenzahlung am (zum 1. oder 15. eines Monats)_______________________
Ihre Telefonnummer (bei Rückfragen):________________________________

Datum_____________ Ihre Unterschrift____________________________

-Zahlungen nur an Rechtsanwalt Thomas-Pa*** Kou*********** möglich-

Thomas-Pa*** Kou***********
Postbank Frankfurt
Konto:*********
BLZ:50010060
Die Gesamtforderung beträgt 103,45 Euro

Bitte geben Sie das Aktenzeichen auf dem Überweisungsträger an!
Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und Unannehmlichkeiten!
________________________________________________________________________________ __

Irgendwo im Forum habe ich mal geschrieben, daß es mal eine Bestätigung gab, allerdings ohne Möglichkeit, auszusteigen, also keine Widerrufmöglichkeit.
Hier kam also direkt Post vom Anwalt, und kein windiges Inkasso-Unternehmen. Im Internet erscheint dieser Anwalt (noch) unbescholten zu sein.
Seitens der Firma kam keine Bestätigung irgendwelcher Maßnahmen, keine Rechnung, keine Zahlungserinnerung, keine sonstige Kontaktaufnahme oder Post. Und eine Firma in Sofia klingt auch nicht seriös. Wäre es ratsam, auch dieses Schreiben zu ignorieren?

jens69
04.12.2010, 15:20
Zugelassen an der Anwaltskammer in Thessaloniki.

Rein rhetorische Fragen: Liegt das in Deutschland? Hat er damit eine Zulassung als Anwalt in Deutschland?

An der Adresse befinden sich anscheinend mehrere Kanzleien. Ich würde mal recherchieren, ob der da wirklich sitzt und eine gültige Zulassung in Deutschland hat. Muß er dies nicht auch auf Anfrage nachweisen? Wenn es sich tatsächlich um einen Anwalt mit deutscher Zulassung handeln sollte, wäre die Sache zumindest etwas ernster zu nehmen. Aber irgendwie habe ich im Moment meine Zweifel daran.

deekay
04.12.2010, 15:30
wäre die Sache zumindest etwas ernster zu nehmen.

sehe ich nicht so . Die Sache mit den Anwaltsdaten, klar (auch die Firmendaten sind noch schwammig) aber solnge kein MahnbescheID: [ID filtered]

Smart
04.12.2010, 15:39
Da steht in dem Anwaltschreiben:

Sie haben der kostenpflichtigen Dienstleistung mit Ihren persönlichen Daten zugestimmt .......

Wenn die Abzocker dem "Opfer" mit Lügen usw. die Bankverbindung erfolgreich erfragt haben, werten die Abzocker das als Zustimmung zu einen Vertrag.

Zu den Anwalt:
Entsprechende Bevollmächtigung versichere ich anwaltlich.
Dann soll er die mal rausrücken.

..................... auf unser Konto innerhalb der nächsten 7 Tage zu überweisen:

Hat der Anwalt überhaupt die Berechtigung Geld im Empfang zu nehmen, das soll er erstmal beweisen.

Smart

truelife
04.12.2010, 16:00
Schau mal nach, ob er in Deutschland Rechtsdienstleistungen erbringen darf: http://www.rechtsanwaltsregister.org

Ein griechischer Anwalt darf durchaus in Deutschland tätig sein...

Bimmelzentrum
04.12.2010, 16:27
@jens69: Thessaloniki liegt in diesem europäischen Pleitestaat, dem wir die olympischen Spiele zu verdanken haben. :-)
@truelife: Die Suche brachte keine Treffer. Obendrein sind da auch nur Anwaltskammern in Deutschland zur Auswahl gelistet. Nur der Nachname brachte auch keinen Treffer.

Nebenbei findet google nichts, was darauf hinweist, daß dieser Herr ein Anwalt ist.

jens69
04.12.2010, 16:30
@Bimmelzentrum: Ich weiß wo das liegt, Meine Frage war ja auch nur rein rhetorisch gedacht.

Die Suche in rechtsanwaltsregister.org nach der Adresse bringt 2 passende Ergebnisse, deren Namen aber nicht passen. Wenn ich den Beitrag von true richtig deute, müßte er dort eingetragen sein um Rechtsdienstleistungen in Deutschland erbringen zu dürfen. In dem Fall würde ich mich mal mit der zuständigen Rechtsanwaltskammer und der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen.

Bimmelzentrum
04.12.2010, 16:44
@Bimmelzentrum: Ich weiß wo das liegt, Meine Frage war ja auch nur rein rhetorisch gedacht. Jo, schon klar. War auch eher scherzhaft gemeint. Allen, die es nicht wissen, dürfte es dann doch genug Information sein. OK, wir kommen Off Topic.
Habe dir mal den Namen geschickt, mit Daten aus dem Briefkopf.

Eine andere Frage ist, ob man jetzt noch widerrufen kann und/oder sollte. Es kam ja keine Widerrufbelehrung, wenn ich da an ein älteres Posting zurück denke. Muß mal schauen. Alle Bimmelschreiben liegen hier verstreut in irgendwelchen Ordnern.

Arthur
04.12.2010, 16:48
Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist gehen wir wie folgt vor:
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw., ggf., nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
Dadurch entstehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.
Wir hoffen, dass Sie diese Maßnahme durch rechtzeitige Zahlung abwenden und verbleiben mit
Das sind seit Jahren die typischen Drohkasperlephrasen der Nutzlosbranchenanwälte.
Sowas auch nur im Ansatz ernst zu nehmen ist sinnlose Zeitverschwendung

Bimmelzentrum
04.12.2010, 16:56
Es ist der erste Brief überhaupt, indem eine solche Drohkulisse aufgebaut wurde. Alles, was ich bisher hatte, klingt da doch harmloser.
OK, zahlen werde ich natürlich nicht. Werde auch diesen Brief zu all den Inkassoforderungen legen und abwarten.

Arthur
04.12.2010, 16:58
. Alles, was ich bisher hatte, klingt da doch harmloser. .
Das wird immer im Laufe der Zeit heftiger >> http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?17093-Stories-zum-Schmunzeln&p=102121#post102121

Frechdachs
04.12.2010, 17:01
Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist gehen wir wie folgt vor:
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw., ggf., nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
Dadurch entstehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.
Wir hoffen, dass Sie diese Maßnahme durch rechtzeitige Zahlung abwenden und verbleiben mit
Das sind seit Jahren die typischen Drohkasperlephrasen der Nutzlosbranchenanwälte.
Sowas auch nur im Ansatz ernst zu nehmen ist sinnlose ZeitverschwendungDie haben noch den bevorstehenden Weltuntergang vergessen.:clown:

Gruß Frechdachs

Goofy
04.12.2010, 17:24
Wenn der Anwalt von einer deutschen Adresse aus den Brief verschickt und als Kanzleisitz eine Adresse in Deutschland angibt, dann müsste er eine Zulassung einer deutschen Rechtsanwaltskammer haben.

Sofern der dort wirklich ausfindig zu machen ist, könnte sich die Anwaltskammer Düsseldorf um ihn kümmern. Der Staatsanwalt sowieso.

DJANGO
04.12.2010, 17:50
Es ist der erste Brief überhaupt, indem eine solche Drohkulisse aufgebaut wurde.
Nun, dieses Schreiben stammt vom Dezember 2005 und hat seinen Ursprung bei der berühmt-berüchtigten Proinkasso GmbH (http://www.google.de/search?q=%22Proinkasso%22&hl=de&rlz=1B3GGLL_de___DE377&tbas=0&source=lnt&sa=X&ei=EHT6TNrRDYGZ8QOWqtGPDA&ved=0CAkQpwU) aus dem hessischen Neu-Isenburg:

Liegt es in Ihrem Interesse zukünftig als zahlungsunfähig geführt zu werden, mit allen unangenehmen Folgen, die durch die von uns eingeleiteten Maßnahmen entstünden?

Dies wäre unter anderem:
Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw.
Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (ehemals Offenbarungseid)
Eintrag in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse (SCHUFA)

Dies ist die letzte Zahlungsaufforderung!!!

Und die anderen Butzen bzw. Inkassoanwälte wählen ähnliche Formulierungen aus der Gruselkiste der unseriösen Butzenheimer.

Bimmelzentrum
04.12.2010, 18:35
Jo, die haben sogar die Schufa vergessen. Also Steigerungspotential.
Angenommen, da kommt nun noch etwas nach UND der Rechtsanwalt hat hier wirklich keine Zulassung. Was für eine Anzeige müßte man dann aufgeben?

Arthur
04.12.2010, 18:38
Was für eine Anzeige müßte man dann aufgeben?
Welche ist ziemlich egal, da es in den Augen deutscher Staatsanwälte keinen erkennbaren Betrug gibt.

( Erfahrung aus fünf Jahren Nutzlosabzocke)

Gander
04.12.2010, 18:41
Habe heute das exakt gleiche anschreiben bekommen. .......auch ist im vorfeld eine abbuchung von oma´s konto erfolgt. Ich habe ihr angeraten das geld zurück zu holen was sie auch tat. eine mögluichkeit des widerspruchs gab es nicht.......wir warten einfach mal ab....ob es überhaupt bis zum gerichtlichen mahnbescheID: [ID filtered]

lg
Gander

wahwah
04.12.2010, 19:08
Diese Zweifel sind mehr als berechtigt! ;)

blizzy
04.12.2010, 19:11
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw., ggf., nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.


Da haben die sich was vorgenommen! Dumm nur, dass sie sich spätestens am ersten Stolperstein, dem Mahnbescheid, heftigst verschlucken würden.

Schon ein MahnbescheID: [ID filtered]

Grisu_LZ22
05.12.2010, 21:40
Kundenschutz24 Ltd. ./. Bimmelzentrum
Liulinstr. 38
1606 Sofia *gähn*

Wie war das nochmal mit einer ladungsfähigen Anschrift in Deutschland.
Nennt mich in Erdkunde schwach, aber Sofia != Deutschland

Weissbrot
06.12.2010, 10:45
Bringen wir etwas Licht ins Dunkel...

* Die bulgarische Firma "Kundenschutz24 Ltd." existiert nicht. Am angeblichen Firmensitz in Sofia (ул. Люлин планина 38, 1606 София) gibt es nur ein orthopädisches Fachgeschäft (http://big.bg/userinfo.php?uid=3101).

* Der Rechtsanwalt "T.-P. Koutsougiangos" aus Thessaloniki ist ebenfalls eine Erfindung.


Die eigentlichen Hintermänner stecken in einer Firma aus Neuss, die von einem bulgarisch-griechischen Geschäftsführer betrieben wird.

Advance Service GmbH
Görlitzer Str. 5
41460 Neuss
zuvor:
An der Münze 1 a
41460 Neuss
Geschäftsführer: Mom* T., Thessaloniki/Griechenland, *1973
ehem. Geschäftsführer: Mike* N., Düsseldorf, *1984
Gesellschafter: Mom* T., Thessaloniki/Griechenland, *1973


Die "Kanzlei des Rechtsanwalts" ist ein virtueller Büroservice, den die Bande angemietet hat:

"RA. T.-P. Koutsougiangos"
c/o Excellent Business Center
Königsallee 106
40215 Düsseldorf

http://www.excellent-bc.de/de/duesseldorf.php


Das Postfach der "Kundenschutz24 Ltd." in Neuss läuft ebenfalls auf die Bande:

"Kundenschutz24 Ltd."
Postfach 100315
41403 Neuss


Die Webseite (derzeit offline) der "Kundenschutz24" ist auf den ehem. Geschäftsführer Mike* N. der Advance Service GmbH registriert.

kundenschutz24.eu

Domain: kundenschutz24.eu

Mike* N.
Friedenstrasse 66
12345 Düsseldorf
... Die Registrierungsadresse ist gefälscht.


Es macht also überhaupt keinen Sinn, dem "Rechtsanwalt" oder der Firma "Kundenschutz24 Ltd." zu schreiben.

gerste
06.12.2010, 13:32
Ein imaginärer RA zieht für eine imaginäre Firma Gelder/Schulden aus imaginären Rechnungen ein. Bei soviel Imagination kann das doch nur ein Kunstprojekt sein oder eine Scheinwelt, deshalb ist es aus Sicht von Staatsanwälten auch bestimmt wieder kein Betrugsversuch.
Dumm nur wenn dann doch jemand bezahlt - in der echten Welt.

wahwah
06.12.2010, 13:37
Nun zumindest die "Sammelkonten" müssen real sein.

Immer wieder ein interessanter Ansatzpunkt! ;)

radan
06.12.2010, 15:50
§ 132a, Mibrauch von Berufsbezeichnungen?

(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

brummelhummel
06.12.2010, 17:08
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

...sofern man ihn kriegt.
Und auch dann ist es mit 500 Euro Bußgeld getan und man kann die Sache ohne großen Stress zu den Akten legen... :(

Grisu_LZ22
06.12.2010, 17:22
...sofern man ihn kriegt.
...
... sofern sich die Herren und Frauen Staatsanwälte endlich mal aus ihren warmen Büros wagen würden und bei diesem Mißtreiben ein deutliches Exempel statuieren würden.
Aber es redet sich ja bequem darüber dass einem ja kein Schaden aus der Telefonbimmelbutzenabzocke entstanden sei.

Wie war das noch? Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen eine ganz andere

Sastef
06.12.2010, 18:53
Wenn der Anwalt von einer deutschen Adresse aus den Brief verschickt und als Kanzleisitz eine Adresse in Deutschland angibt, dann müsste er eine Zulassung einer deutschen Rechtsanwaltskammer haben.

Sofern der dort wirklich ausfindig zu machen ist, könnte sich die Anwaltskammer Düsseldorf um ihn kümmern. Der Staatsanwalt sowieso.

Ja, dort einmal anfragen und hier berichten! Könnte wetten, dass keine Zulassung besteht, sonst wäre er im Register im Internet zu finden.

Rienchen
08.12.2010, 14:05
Hey, ich habe am 03.12.2010 haargenau den gleichen Brief bekommen! Bin ehrlich gesagt ein wenig erleichtert, denn ich hatte an diesem Tag nichts im Internet vonwegen Abzocke gefunden! Habe bis heute auch nichts unternommen, hast Du irgenwas geplant? Gegen die Abzocke muß ja irgendwas getan werden!

Grisu_LZ22
08.12.2010, 14:10
Hallo Rienchen, willkommen im Forum

...Gegen die Abzocke muß ja irgendwas getan werden!
Wieso muß irgendwas getan werden? Warum machst nicht auch Du etwas, wenn Du schon ein Betroffener bist?
Was alles gemacht werden kann steht ja in den Postings.

euregio
08.12.2010, 20:10
1. Die bulgarisch Botschaft einzuschalten. Denn als EU Mitglied ist doch auch Bulgarien verpflichtet die Einhaltung der Zulassung zu juristischen Berufen zu prüfen und Verstöße gegen das europaweite Berufsrecht der Anwälte zu verfolgen. Als Bulgare muss er zumindest einen Abschluss an einer Fakultät nachweisen.

2. Einfach mal die Kontoführende Bank beim Bafin wegen Geldwäsche anzeigen. Anscheinend nehmen die es mit der Sorgfalt der Personalienprüfung nicht so genau. Bei den Summen können die sich dann auch nicht großartig rausreden.

3. Die nette zuständige Anwaltskammer mal fragen, ob sie schläft. Schließlich zahlen die Anwälte Beiträge zur Berufskammer. Laut Rechtsberatungsgesetz müsste der Anwalt ja eine Zulassung oder einen deutschen Partner haben und der Kammer müsste ja der Sachverhalt durch die Nachfragen bekannt sein. Ein Nichtvorhandensein oder eine Falschangabe der Zulassung müsste eigentlich ein Offizialdelikt sein. Schließlich könnte ja ein Bürger geschädigt werden durch den falschen Anwalt.

Rechtswissenschaftler
10.12.2010, 23:57
Hallo allerseits,

ich habe dieses Schreiben auch bekommen. Interessanterweise haben die mich so bequatscht, dass ich damals angebissen habe. Aber die haben die 59,95 bei mir eingezogen und besitzen dennoch die Frechheit mich mit diesen Herrn RA zu beheligen.

Das riecht nach Betrug! Ich hab ihn geantwortet und ein Kontoauszug mit der Abbuchung zugeschickt und gleichzeitig meinen Widerruf erklärt. Immerhin haben die damals die Widerspruchsbelehrung vergessen. Falls er es wagen sollte, mir einen MahnbescheID: [ID filtered]

Hippo
11.12.2010, 00:17
Dann solltest Du das Geld auch zurückbuchen lassen

>>> http://www.antispam-ev.de/wiki/Bankenm%C3%A4rchen_%C3%BCber_die_6-Wochenfrist

General_N
13.12.2010, 14:48
Ich habe heute auch ein solches Schreiben erhalten. Man merkt an dem "Gerede" des angeblichen Mitarbeiters des Rechtsanwaltbüros, dass es sich um **piiiep** handelt, denn der "Mitarbeiter" behauptet, die Firma in Sofia gäbe es schon seit Jahrzehnten. Leider hatten sie sich auch in ihrer Aufdringlichkeit etwas vertan und ihre "Rechtsanwaltskanzleitelefonnummer" war bei uns als "Werbeanrufer" registriert.

Bimmelzentrum
01.03.2011, 12:14
Hallo allerseits. Neues vom Kundenschutz24. Nachdem der nicht zugelassene griechische Rechtsanwalt ja keinen Erfolg bei mir hatte, kam nun ein Schreiben direkt von Kundenschutz24. man holte nach, was man vermisste. Eine Rechnung.


Kundenschutz24
Unser Service für Ihren Datenschutz

Kundenschutz24 - Dotzheimerstr. 36 - 65815 Wiesbaden

Adresse von Bimmelzentrum

Rechnungsnummer: RG-1002***
Kundennummer: K24-1002***
Datum: 28.02.2011
Sachbearbeiter: Frank M****
Tel.:0900-101 45 45

2. Rechnung

Sehr geehrtes Bimmelzentrum,
vielen Dank, dass unser Service einen so guten Zuspruch bei Ihnen gefunden hat. Da Sie NICHT rechtsbindend gekündigt haben, gehen wir davon aus dass Sie Ihre persönlichen Daten weiterhin schützen möchten. Daher erlauben wir uns (Kundenschutz24) die Rechnungsstellung für die bereits gestellte und erbrachte Dienstleistung für die vereinbarte Vertragslaufzeit von weiteren sechs Monaten zu stellen.

Bitte überweisen Sie den Betrag von 59,95 Euro bis zum 08.03.2011 auf nachstehend angegebene Bankverbindung unseres Zahlungsabwicklers.

Bitte beachten Sie, dass die zahlung fristgerecht eingehen sollte, da Ihnen sonst weitere Kosten entstehen.

Firma: MARTINS
Kreditinstitut: Commerzbank
Kontonummer: 742309***
Bankleitzahl:50040000
Verwendungszweck: K24-1002***
Betrag: 59,95 Euro

Bei Fragen oder Beanstandungen zur Rechnung kontaktieren Sie uns bitte über unseren Kundenservice 0900 - 101 45 45 (1,99 Euro Min)* Ihre aufgenommene Zustimmung der Vertragsbedingung ist unter dem Kennzeichen VL_2_21_671775_20100703_133234_570 archiviert.

Menge:1 Leistung: Kundenschutz24 - Sofortschutz Einzelpreis:59,95 Euro Gesamtpreis inkl. MwSt.: 59,95 Euro

Ihr Kundenschutz24 Team

EFZ
Dotzheimerstr. 36
65185 Wiesbaden

Projekt: Kundenschutz24
Support: 0900 - 101 45 45*
info [at] kundenschutz24.de

Steuernummer: 402322015
Ust-ID: [ID filtered]
Amtsgericht Wiesbaden

Kann es sein, daß dahinter so ein dubioses Inkassounternehmen steht?
Ich muß mal in der WIKI lesen, was man bei Rechnungen machen kann.

Mittwoch
01.03.2011, 12:18
Kann es sein, daß dahinter so ein dubioses Inkassounternehmen steht?
Kann schon sein, aber dann müsste es namentlich in Erscheinung treten. Kannst der Commerzbank ja mal mitteilen, dass sie ein faules Ei im Nest haben.



Ich muß mal in der WIKI lesen, was man bei Rechnungen machen kann.
Unrechtmäßige_Forderungen

Chinchilla
01.03.2011, 12:38
Recherchiert man etwas nach der EFZ in Wiesbaden, kommt man schnell zu interessanten Ergebnissen:

Webseite euro-payment.com ist offline.

Die Firma wird im Zusammenhang mit Online-Downloaden-Service Limited Company hier erwähnt:
http://www.adressbuchbetrug-info.net/6-Online/Trickbetrug-weitere/Hintergrundmaterial/301-399-Firmenliste/318-Online-Downloaden-Service_bardenhagen.htm (http://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fwww.adressbuchbetrug-info.net%2F6-Online%2FTrickbetrug-weitere%2FHintergrundmaterial%2F301-399-Firmenliste%2F318-Online-Downloaden-Service_bardenhagen.htm)

Die Firma EFZ erscheint im Impressum auf http://www.datenschutzservice24.de/impressum.html

Die Recherche nach der Domain führt zu:
http://www.antispam-ev.de/forum/archive/index.php/t-28219.html
wo im Beitrag von weissbrot zu lesen ist

Datenschutzservice24

MBE-Center 318
Odenthalerstr. 32-34
51465 Bergisch Gladbach

Telefon: 01803 – 868 464 0
Telefax: 01803 – 868 464 1

E-mail: datenschutzservice24.de
RODECO ICT Services GmbH

Niddastrasse 64
60329 Frankfurt am Main
Geschäftsführer: Herr Di. Zi.

Sitz in Gesellschaft: Frankfurt am Main
Zuständiges Registergericht: Frankfurt am Main
Handelsregisternummer: HRB 84898

Interessant... was man wohl noch alles ruas bekommt, wenn man mehr als 5 Minuten Zet hat für die Recherche?

deekay
01.03.2011, 12:43
Firma: MARTINS

Martins wer? Martins GmbH? Martins was?


Menge:1 Leistung: Kundenschutz24 - Sofortschutz Einzelpreis:59,95 Euro Gesamtpreis inkl. MwSt.: 59,95 Euro

Welcher Zeitraum? Von wann bis wann geht diese Leistung? http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung#Umsatzsteuerrechtliche_Rechnungspflichten

Bimmelzentrum
01.03.2011, 12:50
Nach der Wiki kommt man in der Rechnung einer Pflichtangabe nicht nach: Es muss aufgeführt werden, an welchem Datum die Ware/Leistung bestellt wurde.

Call-Center Fresser
01.03.2011, 13:00
.
Die telefonische Auftragserteilung durch Sie persönlich wurde - mit Ihrem Einverständnis - zu Beweiszwecken aufgezeichnet und wird ggf. im gerichtlichen Verfahren als Beweismittel verwendet werden.

....... gehen wir wie folgt vor:[/B]
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw., ggf., nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.


Wenn ich daraus richtig schlußfolgere, hast Du endlich die Möglichkeit, einen MahnbescheID: [ID filtered]

Wenn er nicht beweisen kann, dass Du dein Einverständnis zur Gesprächsaufzeichnung gegeben hast, dann vermute ich mal (keine Rechtsberatung, nur ne Vermutung) dass die Staatsanwaltschaft noch n bisschen Maloche kriegt. :skull::clown:

deekay
01.03.2011, 13:21
Tel.:0900-101 45 45
fehlende Preisangabe?! (Auch wenn das weiter unten steht?!)


Daher erlauben wir uns (Kundenschutz24) die Rechnungsstellung für die bereits gestellte und erbrachte Dienstleistung für die vereinbarte Vertragslaufzeit von weiteren sechs Monaten zu stellen.
Die Rechnungsstellung...zu stellen? Tolle Grammatik


Bitte überweisen Sie den Betrag von 59,95 Euro bis zum 08.03.2011 auf nachstehend angegebene Bankverbindung unseres Zahlungsabwicklers.
auf die nachstehen angegebene


Bitte beachten Sie, dass die zahlung fristgerecht eingehen sollte, da Ihnen sonst weitere Kosten entstehen.
Zahlung schreibt man groß



Ihre aufgenommene Zustimmung der Vertragsbedingung ist unter dem Kennzeichen VL_2_21_671775_20100703_133234_570 archiviert.
...aufgenommene Zustimmung der Vertragsbedingung? Welcher?


Menge:1 Leistung: Kundenschutz24 - Sofortschutz Einzelpreis:59,95 Euro Gesamtpreis inkl. MwSt.: 59,95 Euro
Wie bereits geschrieben: Von wann bis wann erfolgt diese "Leistung"

JoPe
01.03.2011, 13:21
EFZ
Dotzheimerstr. 36
65185 Wiesbaden

Projekt: Kundenschutz24
Support: 0900 - 101 45 45*
info [at] kundenschutz24.de

Die angegebene 0900er gehört zu einer:


A.Info Media Ltd.
Hessenstr. 25

65824 Schwalbach

Datum der Zuteilung der Rufnummer:
7.Oktober.2005 ; 8:49 Uhr

Lt. Tante Gockel auch nicht ganz untätig im Abz****-Sektor

Chinchilla
01.03.2011, 13:28
Kam die Rechnung per Mail? PDF mit Signatur, wie sich das für ein in Deutschland ansääsiges Unternehmen gehört?
Das Finanzamt freut sich vielleicht auch über Hinweise.

http://kundenschutz24.de/ ist auch offline:

Your account is created. Powered by www.MediaOn.comMediaon scheint der Provider zu sein. Sitz anscheinend in der Türkei

Fidul
01.03.2011, 20:26
IF Mediaon THEN Abzocke u.v.a.m. Die haben eine gigantische Patientenakte, Stichwort RBN.

Es würde mich angesichts dieser Umstände nicht wundern, wenn "Martins" ein Muli wäre.

BNetzA, StA, FA usw. müssen sich darum kümmern!

gation
01.03.2011, 22:02
Die angegebene 0900er gehört zu einer:


A.Info Media Ltd.
Hessenstr. 25

65824 Schwalbach

Datum der Zuteilung der Rufnummer:
7.Oktober.2005 ; 8:49 Uhr

Lt. Tante Gockel auch nicht ganz untätig im Abz****-Sektor

testwagenfahrer.de (2007)

2007 gecheckt wg 09001003535

boocompany lesen :)

Bimmelzentrum
02.03.2011, 15:22
Die Rechnung kam per Post und scheint alles zu beinhalten, was eine Rechnung haben muß. Zunächst einmal aber frage ich mich, ob ich die Rechnung in irgendeiner Form anfechten kann. Denn man kontaktierte mich ja zunächst mit einem illegalen Rechtsanwalt.
Ich hatte mir vorgestellt, einen behelfsmäßigen Widerruf zu schreiben, mit der Anfrage eines Beweises, daß ich auf einen Widerruf hingewiesen wurde und daß ich schriftlich die Genehmigung erteilt habe, mich telefonisch zu kontaktieren.
Im Moment habe ich noch nichts in dieser Richtung unternommen.

madsi
02.03.2011, 16:18
Antworten würde ich diesen (räusper) *PIEP* nichts, das ist verschwendete Zeit, verschwendetes Papier und verschwendetes Porto. Wenn überhaupt kriegst du wahrscheinlich nur eine zusammengewürfelte Antwort und ausserdem bestätigst du denen noch deine Adresse und zeigst mit deiner Antwort, dass sie zumindest deine Aufmerksamkeit geweckt haben, was möglicherweise dazu führt die Einschüchterungstaktik zu verschärfen etc. (Falls man überhaupt ins Auge fassen sollte zu antworten, wäre wohl ein Schreiben ohne Unterschrift anzuraten, aber das nur am Rande bemerkt...)

Ansonsten stimme ich Fidul bzw. seinem Beitrag zu. Da wäre wohl eine entsprechende Anzeige, eventuell mit entsprechendem Querverweis, angebracht!

Die zuständige Staatsanwaltschaft sollte ermittelbar sein, da würde ich mich in dem Fall direkt hinwenden, um (manchmal recht lange) Dienstwege zu verkürzen...

Bimmelzentrum
02.03.2011, 20:59
IF Mediaon THEN Abzocke u.v.a.m. Die haben eine gigantische Patientenakte, Stichwort RBN.

Es würde mich angesichts dieser Umstände nicht wundern, wenn "Martins" ein Muli wäre.

BNetzA, StA, FA usw. müssen sich darum kümmern!
Was ist RBN?

Also lasse ich die Rechnung unbezahlt verstreichen?

cmds
02.03.2011, 21:04
Was ist RBN?
..
RBN = Russian Business Network (http://de.wikipedia.org/wiki/Russian_Business_Network)

Chinchilla
03.03.2011, 07:16
Also lasse ich die Rechnung unbezahlt verstreichen?

Ich würde die Rechnung von Abzockern nicht begleichen. Hast Du einen gültigen Vertrag mit der Firma? Gibt es eine Gegenleistung? Ich würde mal vermuten nein und damit gibt es auch keinen Grund zu zahlen.

marc1985
16.03.2011, 16:40
Hallo Leute,

habe mich wegen Kundenschutz 24 extra hier im Forum angemeldet und möchte meine Erfahrung mit dem Laden teilen.

Also im April 2010 bin ich von dem Unternehmen angerufen worden, ob ich nicht Interesse daran hätte meine Daten vor diesen Dubiosen Anrufern schützen lassen wolle. Das solle aber einmalig 59,90€ kosten, aber das solle ein Leben lang gültig sein, also habe ich eingewilligt und diese 59,90€ wurden von meinem Konto abgebucht. Im Dezember 2010 erhielt ich ein Brief von ihrem "RA" (der hier auch schon erwähnt wurde), ich solle doch 103,-€ und ein paar kleine an die Kontonummer blablablubb überweisen, da mir aber das Gespräch wieder einfiel (das es einmalig 59,90€ kostet und ein Lebenlang gültig ist), rief ich diesen "RA" an und erklärte ihm, das ich das Geld schon längst bezahlt habe. Gestern dann erhielt ich ein Brief von der Kundenschutz 24 wo drauf stand 2.Rechnung (Inhalt ist mit vielem hier aus dem Thread ähnlich)

Barbara44
16.03.2011, 20:00
Hllo Marc, mein Ex-Schwieger vater hat gestern auch so ein Schreiben bekommen. Erhatte auch einmalig 59,90 gezahlt.
Bin mir jetzt auch nicht sicher ob man auf diesem Brief wenigstens antworten sollte. Lt. Internetrecherche gibt es diesen Anwalt ja garnicht. Hatte heute mit einem befreundeten Anwalt und auch einem Polizisten geredet und die hatte mir geraten zumindest einen Brief hinzuschicken und dann mit Strafanzeige zu drohen.

Hippo
16.03.2011, 20:07
Lies mal die Beiträge ab hier >>> http://antispam-ev.de/forum/showthread.php?30466-Kundenschutz24-Ltd.-Post-vom-Rechtsanwalt&p=297259&viewfull=1#post297259
Da dürften die Antworten für alle Deine Fragen/Bedenken zu finden sein

Walbeck
16.03.2011, 20:10
Hallo Barbara,

nicht nur drohen, sondern sofort Strafanzeige erstatten! Auch versuchter Betrug ist strafbar.
Nur wenn viele Betrofffene sich mit Hilfe der Justiz wehren, wird den Abzockern das Geschäft schwerer gemacht. Über alle anderen Reaktionen lachen die doch nur.

Gruß,
Walbeck

Smart
16.03.2011, 20:14
Barbera44, man droht nicht mit einer Anzeige man macht es.

Barbara44
16.03.2011, 20:15
An marc nochmal: Ich hatte heute versucht die Nummer von dem anwalt anzurufen, aber der Anschluss ist vorüber nicht erreichbar.
Steht auch nicht im Telefonbuch.

Sastef
16.03.2011, 20:32
Vor allem wäre es sinnvoll, das Bestätigungsschreiben mal an die Forenleitung zu mailen.

Barbara44
16.03.2011, 21:15
Tja die Polizei hat keine Anzeige aufgenommen, sondern an die Bundesnetzagentur verwiesen.

deekay
16.03.2011, 21:42
an die Bundesnetzagentur verwiesen.

:chair:

Barbara44
16.03.2011, 22:03
????????????????????????????????????????????????????????????????????

Hippo
16.03.2011, 22:09
Das ist die Kurzfassung von:

Denen gehts wohl zu gut, es ist nicht Sache der Polizei darüber zu entscheiden. Die haben eine Strafanzeige aufzunehmen und an den Staatsanwalt weiterzuleiten !

rebreak
17.03.2011, 06:53
Hallo Barbara44

gegen den Polizisten sofort Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen sowie Untätigkeitsanzeige erstatten. Dann lernt auch dieser Polizist, was seine Aufgaben im Dienst sind.
Und selbst wenn von Euch bereits einmal gezahlt wurde, wird dadurch kein Vertrag zu einem Vertrag.
Also einfach alles von den "Herren" in die Tonne klopfen und ausharren. Es kommt noch jede Menge Drohmüll, den man ignorieren kann. Erst wenn ein gerichtlicher MahnbescheID: [ID filtered]
Aber bevor dieser gerichtliche MahnbescheID: [ID filtered]

siebich
17.03.2011, 08:20
Strafanzeigen macht man auch nicht beim Dorfgendarmen sondern schickt sie direkt an die Staatsanwaltschaft. Ich lasse mich doch nicht von den Blauuniformierten abfertigen...

euregio
17.03.2011, 11:01
Auch immer wieder nett ist ein Brief mit dem Namen des Beamten bzw. der Dienststelle an das zuständige Innen- bzw. Justizministerium. Natürlich mit entsprechender Ausbreitung der Details und entsprechend genauen Daten.
Ein weiterer netter Ansprechpartner ist der zuständige LAndesrechnungshof bzw. die zuständige Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde.
In solchen Fällen werden dann ganzen Trachtengruppen richtig fix und freundlich. Es kann eben nicht sein das der Ehrliche der Dumme ist, pflegte der Richter am Bundesverfassungsgericht und Altbundespräsident Roman Herzog zu sagen.

Investi
26.03.2011, 08:39
WICHTIG: Bei Strafanzeige der Staatswanwaltschaft unbedingt mitteilen, dass der Täter über die Bankverbindung ermittelbar ist. Das wissen die bei Staatsanwaltschaft und Polizei oft nicht und stellen das Verfahren ein, weil unter der Düsseldorfer Adresse kein Anwalt mit diesem Namen zu finden sei. Daher ist es inzwischen Pflicht des Bürgers, den Staatsanwälten und der Polizei die Grundlagen der Strafverfolgung und Täterermittlung beizubringen.

Sastef
28.03.2011, 00:02
Vor allem wäre es sinnvoll, das Bestätigungsschreiben mal an die Forenleitung zu mailen.

Nochmal: Bitte uns einmal das Schreiben zukommen lassen.

Baprosse
29.04.2011, 16:21
Meine Mutter (86) hat heute auch so eine "Rechnung" bekommen, mit ähnlichem Inhalt wie weiter oben gezeigt.
Und dies, obwohl ich bereits im Februar 2010 nach Eingang des so genannten "Begrüssungsschreibens" fristgemäss und schriftlich (per Mail an info [at] kundenschutz24.eu, .eu war damals die Webadresse) widerrufen hatte.
Die Mail kam (wie erwartet) am selben Tag als nicht zustellbar zurück (alles sauber dokumentiert).

Hat mal jemand www.kundenschutz24.de aufgerufen? Interessant oder? Der Server gehört einem Unternehmen, das anonymes Webhosting anbietet, d.h. wer unerkannt bleiben will, mietet sich dort eine Domain.

Zu einem seriösen Unternehmen lässt sich auch eine "normale" Telefonnummer ermitteln, nicht nur eine teure 0900-er Nummer, und es gibt eine Fax-Adresse. Dies ist hier nicht gegeben.

Wer ist "Martins", an den die Zahlung geleistet werden soll?

Ich habe noch einiges recherchiert, u.a. fand ich das hier: http://whocallsme.com/Phone-Number.aspx/0611945889092.

Kurzum: Es lohnt definitiv nicht, sich wegen dieser Betrügerbande aufzuregen oder irgendetwas zu unternehmen! Auch von einer Anzeige rate ich ab, das ist die Mühe nicht wert! Alle bisher von mir erstatteten Anzeigen (in anderen Fällen) wurden von den Staatsanwaltschaften entweder eingestellt oder zurückgewiesen. Unser Staat ist offenbar machtlos gegen diese Betrüger.

Chinchilla
29.04.2011, 16:30
Unser Staat ist offenbar machtlos gegen diese Betrüger.

Oder die Staatsanwälte willenlos.

Mittwoch
29.04.2011, 16:39
Kurzum: Es lohnt definitiv nicht, sich wegen dieser Betrügerbande aufzuregen oder irgendetwas zu unternehmen! Auch von einer Anzeige rate ich ab, das ist die Mühe nicht wert! Alle bisher von mir erstatteten Anzeigen (in anderen Fällen) wurden von den Staatsanwaltschaften entweder eingestellt oder zurückgewiesen. Unser Staat ist offenbar machtlos gegen diese Betrüger.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertold Brecht)

Wie soll sich bei den Staatsanwaltschaften ein Bewusstsein für die Problemlage entwickeln, wenn die nur alle Jubeljahre mal eine Anzeige zum Thema bekommen? Ich würde besonders fleißig anzeigen, je mehr meine Eltern bekommen würden (was zum Glück noch nicht der Fall ist).

Baprosse
29.04.2011, 17:15
Wie soll sich bei den Staatsanwaltschaften ein Bewusstsein für die Problemlage entwickeln, wenn die nur alle Jubeljahre mal eine Anzeige zum Thema bekommen? Ich würde besonders fleißig anzeigen, je mehr meine Eltern bekommen würden (was zum Glück noch nicht der Fall ist).

Sorry, aber ich habe (leider) noch was anderes zu tun. Deiner Meinung war ich auch mal, inzwischen bin ich "geheilt", besser gesagt frustiert.
Die Staatsanwaltschaften werden definitiv kein Bewusstsein entwickeln, denen ist das (wegen Personalmangel?) nur lästig, sonst nichts. Im Übrigen scheint auch die Rechtslage nicht dazu geeignet zu sein. Neue Gesetze oder Novellen haben bisher keine Besserung gebracht (z.B. Stichwort: Unerlaubte Anrufe).

Deutschland macht hier keine Ausnahme. Es ist hinreichend bekannt, dass die Niederlanden, die Schweiz, Österreich (um nur diese zu nennen) ein beliebtes Refugium bieten für Betrüger aller Art. Betrügerbriefe kommen nicht selten aus der Schweiz, die beigefügten Antwortkuverts sind aber häufig mit niederländischen Postfach-Adressen versehen.

Was fehlt ist eine auf europäischer Ebene definierte, einheitliche Rechtslage und unerbittliche Verfolgung der Betrüger! Der richtige Ansatzpunkt wäre demnach die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger - nicht die Staatsanwaltschaften als lediglich ausführendes Organ!

Deutschland nimmt es hin, dass jährlich Milliardensummen an Rentengeldern in die ausländischen Betrügerkassen fliessen und somit Kaufkraft in erheblichem Masse verloren geht! Offenbar können wir uns das leisten!

Smart
29.04.2011, 17:30
@ Barprosse
Wenn ein Staatsanwalt einstellt dann Beschwerde einlegen, dann muss der Oberstaatsanwalt sich damit beschäftigen.

Was meinst du warum der Abzockanwalt O.T aus OS zum 31.12.2010 seine Kanzlei dicht gemacht hat. Die Opfer die gekämpft haben, die haben gewonnen.
Es waren, so wie man berichtet, gute 5 000 Strafanzeigen, man hat die Bank angeschrieben und immer wider darauf aufmerksam gemacht was für einen Kunden die haben.
Nur so kann man was erreichen und nicht ...... die müssen was machen.

Baprosse
29.04.2011, 17:57
@ Barprosse
Wenn ein Staatsanwalt einstellt dann Beschwerde einlegen, dann muss der Oberstaatsanwalt sich damit beschäftigen.


Auch das habe ich schon hinter mir (siehe mein Posting zu win24). Der Oberstaatsanwalt hat die Beurteilung des Staatsanwalts vollumfänglich bestätigt - mit lapidaren, ja geradezu lächerlichen Argumenten.

Versuche mal, wegen 150 Euro Schaden einen Rechtsanwalt zu bekommen (der in der nächsten Stufe nach der Beschwerde erforderlich wird)! Ich habe das getan, mit dem Ergebnis, dass mir mitgeteilt wurde, der "Fall" würde nur dann übernommen werden, wenn nicht nach der Gebührenordnung abgerechnet werden könne - der Aufwand wäre ansonsten bei dem geringen Streitwert zu hoch. Eine Rechtsschutzversicherung hat meine Mutter nicht (es fragt sich auch, ob diese dauerhaft leisten würde, wenn ständig geklagt wird). Aufwand und Nutzen(?) stehen in keinem Verhältnis! These are the facts!

Eines der Argumente war übrigens, win24 wäre in der Liste unseriöser Unternehmen des Hamburger Verbraucherschutzes nicht aufgeführt (- ergo "clean"?). Ist es ein Zufall, dass der HH-Verbraucherschutz ein in HH ansässiges Unternehmen nicht auflistet?



Was meinst du warum der Abzockanwalt O.T aus OS zum 31.12.2010 seine Kanzlei dicht gemacht hat. Die Opfer die gekämpft haben, die haben gewonnen.
Es waren, so wie man berichtet, gute 5 000 Strafanzeigen, man hat die Bank angeschrieben und immer wider darauf aufmerksam gemacht was für einen Kunden die haben.
Nur so kann man was erreichen und nicht ...... die müssen was machen.

Das ist ein glücklicher Einzelfall, den kenne ich auch. Aber: Kennst du noch weitere? Ich nicht! Im Falle win24 gab es schon ein Verfahren, weil win24 dem NDR untersagen wollte, über ihre Machenschaften zu berichten. Eine ganze Reihe Betroffener gab eidesstattliche Erklärungen ab, dass win24 (vorsichtig ausgedrückt) unerlaubt Abbuchungen von den Girokonten vorgenommen hat. Die Klage von win24 gegen den NDR war daher im Ergebnis nicht erfolgreich.

Es ist also nicht so, dass die Staatsanwaltschaft in Hamburg nicht wüsste, was für ein "sauberer Verein" dort tätig ist. Dennoch wiesen sie die Anzeige ab, anstatt sie mit anderen (die es mit Sicherheit gibt!) zu einer Sammelklage zusammenzufassen.

Ich bleibe dabei: Die Staatsanwaltschaften sind der falsche Ansatzpunkt. Sie mit Anzeigen zuzumüllen weckt dort nur Widerstand und im Endeffekt bist du als Otto Normalverbraucher machtlos.

Der richtige Weg führt meiner Überzeugung nach nur durch Druck auf die Politik. Nur gerade darüber lese ich nirgendwo etwas... leider!

mareike26
29.04.2011, 17:58
Einmal zurück zum Thema bitte. Danke.

Bimmelzentrum
08.07.2011, 14:59
OK, um noch einmal zum Thema zurück zu kommen: ich habe die aktuellen Daten von Kundenschutz24. Eine Internetadresse ist nicht angegeben, nur eine teure 0900-Nummer (0900-1004545).
Kundenschutz24
Rudolf Breitscheidstr. 7
06112 Halle

Für eine Überweisung ist eine Firma Namens 'Danzeglocke' angegeben, weiter unten steht als Firma 'Da Silva'. Untergekommen (als kontoführende Bank) sind sie bei der Barclays Bank.
Amtsgericht Stendal
Steuernummer: 11111802019
Geschäftsführer: ***

Die Firma bietet den Eintrag in Telefonsperrlisten an, für 59,95 Euro (pro Halbjahr).

Arthur
08.07.2011, 15:18
nur eine teure 0900-Nummer (0900-1004545).

Diese Nummer ist laut BNetzA einem Unternehmen zugeordnet, bei dem ich
beim besten Willen keine Verbindung zu "Kundenschutz24" erkennen kann.
Poste Namen und Adresse absichtlich nicht.
Kann man hier abfragen > http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/srvcno900.asp

Wowoka
08.07.2011, 16:54
Für eine Überweisung ist eine Firma Namens 'Danzeglocke' angegeben,
Ach, daher weht der Wind. Es dürfte sich wohl eher um eine Person handeln.
Der Name Danzeglocke könnte für Opfer von online-downloaden.de (http://www.google.com/search?sclient=psy&hl=de&source=hp&q=opfer+von+online-downloaden.de&btnG=Suche) bekannt sein.

Bimmelzentrum
29.07.2011, 04:21
Ich habe denen nun mal zwecks Kündigung ein Einschreiben mit Rückschein geschickt. An die Adresse in Halle. 10 Tage später kam das Einschreiben zurück: nicht abgeholt. Was macht man in so einem Fall? Darf ich dann jede zukünftige Post von denen ignorieren?

Chinchilla
29.07.2011, 07:39
Sicherheitshalber aufbewahren für den äußerst unwahrscheinlichan Fall, daß doch mal etwas ernstes kommen sollte.

Das zeigt aber schon wie sehr man sich für de Antworten der Opfer interessiert und wie ernst man die tatsächliche Rechtslage nimmt und wie sinnlos die Kommunikationsversuche mit denen sind...

Mittwoch
29.07.2011, 09:52
Was macht man in so einem Fall? Darf ich dann jede zukünftige Post von denen ignorieren?
Ich würde den ungeöffneten(!) Brief samt der zugehörigen Sendungsquittung in eine Prospekthülle stecken und abheften. Im (ausgesprochen unwahrscheinlichen) Falle eines Rechtsstreits kann der Brief dann vor Gericht Deine Bemühungen bezeugen, den "Vertrag" ordnungsgemäß zu kündigen. Dazu muss der Brief aber ungeöffnet bleiben, sonst könnte die Gegenseite behaupten, dass Du das Schreiben ausgetauscht hast, und der Beweis wäre wertlos.

Zu Deiner zweiten Frage: Du hättest die Post von denen auch ohne dieses Einschreiben kurz lesen und dann ohne Reaktion deinerseits abheften können, um sie dann im Jahr 2015 zu vernichten, denn dann wären alle Ansprüche verjährt. Reagieren müsstest du nur dann, wenn Du einen MahnbescheID: [ID filtered]

Schönen Gruß
Mittwoch

Call-Center Fresser
29.07.2011, 11:23
Ich habe denen nun mal zwecks Kündigung ein Einschreiben mit Rückschein geschickt. An die Adresse in Halle. 10 Tage später kam das Einschreiben zurück: nicht abgeholt. Was macht man in so einem Fall? Darf ich dann jede zukünftige Post von denen ignorieren?
Den Brief ungeöffnet aufbewahren und sollte es mal härter kommen, dann vor Gericht: wumms! :p

Bimmelzentrum
29.07.2011, 13:46
Alles klar, besten Dank. Gut, daß ich den Brief nicht geöffnet habe. Quittung/Beleg des Einschreibens und das Einschreiben lege ich dann zusammen erst einmal beiseite.

Walbeck
25.09.2012, 19:44
In Würzburg hat gerade ein Prozeß gegen angebliche Verbraucherschützer begonnen. Möglicherweise handelt es sich um die hier diskutierte Abzocke.


Laut Anklage sollen die fünf mutmaßlichen Betrüger ihren Opfern Beratung sowie Hilfe bei unliebsamen Werbeanrufen, Gewinnspielteilnahmen oder Abo-Verträgen versprochen haben.

Um dem Ganzen einen seriösen Anstrich zu geben, sollen die Männer Firmen mit verheißungsvollen Namen wie „Verbraucherangriff“, „Deutsche Verbraucherberatung“ oder „Kundenschutz 24“ gegründet haben.
http://www.mainpost.de/regional/franken/Anklage-Alte-Leute-abgezockt;art1727,7043714

Walbeck
14.10.2012, 17:52
Prozessfortsetzung


31-jähriger Kaufmann sagte vor Gericht: „Ich schäme mich, dass ich dabei mitgewirkt habe, so viele Menschen zu betrügen.“
http://www.mainpost.de/regional/franken/Gestaendnis-im-Wuerzburger-Abzocker-Prozess;art1727,7077082

deekay
14.10.2012, 17:59
Diese Reue-heuchlereien können die sich sparen.

Walbeck
14.10.2012, 18:08
Dieser Angeklagte bereut ganz bestimmt, Beteiligter gewesen zu sein - von dem fordert jetzt das Finanzamt Geld!

rainer
14.10.2012, 18:26
Dieser Angeklagte bereut ganz bestimmt, Beteiligter gewesen zu sein - von dem fordert jetzt das Finanzamt Geld!

mein MitleID: [ID filtered]

der soll bluten. Wenn er wirklich so blauäugig war dann wegen Dummheit, wenn er von Anfang an gewusst hat was das für eine Abzocke ist dann wegen seiner Taten

Da die Justiz oft Täter mit Samtpfoten anpackt kann man die Forderungen des Finanzamtes im sehr weitläufigem Sinne auch als "Strafen" ansehen ;-)

find ich gut!

Gruss

Sastef
14.10.2012, 19:03
Es ist immer ein Armutszeugnis für einen Rechtsstaat, wenn sich Opfer freuen müssen, dass der Staat die Verbrecher wenigstens wegen der Steuerhinterziehung drankriegen.

Helmi98
14.10.2012, 19:05
„Allein die Bezahlung der Umsatzsteuer wird mich für viele Jahre an den Rand der finanziellen Überforderung bringen“,

Und wieviele Leute hat er damit auch an diesen Rand gebracht?

Ist es nicht so, dass solche Menschen immer erst 5 nach 12 bereuen und nie 5 vor 12?

Ich habe ebenfalls kein MitleID: [ID filtered]

mareike26
14.10.2012, 19:50
Ich denke eher, er schämt sich, dass er erwischt wurde und jetzt bluten darf.

Eniac
14.10.2012, 22:54
Es ist immer ein Armutszeugnis für einen Rechtsstaat, wenn sich Opfer freuen müssen, dass der Staat die Verbrecher wenigstens wegen der Steuerhinterziehung drankriegen.

Al Capone wurde auch wegen Steuerhinterziehung verknackt und nicht wegen seiner vielen Morde. Besser als nichts.


Eniac

Sastef
15.10.2012, 05:48
Besser als nichts.Das ist eine Katastrophe, weil die Schäden doch in der Regel gerade dann nicht wieder gutgemacht werden. Und wozu führt das? Dass es zehn andere auch versuchen. Das ist die Erosion des Rechtsstaats, nicht weniger.

Walbeck
13.03.2013, 23:00
Am Donnerstag soll es ein Urteil geben, zumindest für einige Angeklagte.

http://www.br.de/nachrichten/unterfranken/betrug-bande-urteil-100.html

Am Landgericht in Würzburg könnte am Donnerstag (14.03.13) das Urteil gegen eine mutmaßliche Betrügerbande fallen. Den insgesamt fünf Angeklagten wird vorgeworfen, mehrere tausend Privatpersonen um über eine Million Euro geprellt zu haben.