Hippo
30.12.2010, 16:36
Hallo, ich berichte mal über einen laufenden Fall
Anfang Dezember eine Mail von einem deutschem Absender bekommen.
T5F mit UE an den Absender geschickt (ist der gleiche wie die Infoadresse des Impressums)
Keine Reaktion
Danach Schreiben meines Anwalts. DAS hat dann aber eine Reaktion in form einer Mail gegeben...
Sehr geehrter Herr Hippo,
Sie ließen uns freundlicherweise durch Ihren Anwalt wegen eines unaufgefordert erhaltenen Newsletters abmahnen. Bevor ich die Angelegenheit an unsere Rechtsabteilung weiterleite, die an die Erwiderung die Email anhängen wird, mit der Sie sich an uns gewandt haben, gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, die Angelegenheit zu beenden, bevor die Kosten überhand nehmen. Wir sammeln keine Adressen aus dem Internet, d. h. Sie haben sich irgendwo beteiligt oder eingetragen, wo wir berechtigt sind, die Adressen zu verwenden. Der Nachweis kann von uns erbracht werden. Ich bin noch bis Montag im Urlaub, weshalb ich leider Ihre Email nicht bereits an dieses Schreiben hängen kann. Bis jetzt tragen Sie nur die Kosten Ihres eifrigen Anwalts und ich halte es für vernünftig, wenn Sie es dabei belassen.
Mit freundlichem Gruß
Der Mailspammer,
Meine Antwort:
Sehr geehrter Herr Mailspammer,
Sie hätten die gebührenpflichtige Abmahnung durch meinen Anwalt selbst vermeiden können wenn Sie auf meine Mail vom 7.12. bereits reagiert hätten und die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben hätten. Ich erwarte die umgehende Bearbeitung des Schreibens und die von Ihnen abzugebende Unterlassungserklärung in der von meinem Anwalt gesetzten Frist. Sollten Sie die von Ihnen verursachten Kosten nicht tragen wollen werde ich nicht zögern diese gerichtlich einzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
Hippo
To be continued
Anfang Dezember eine Mail von einem deutschem Absender bekommen.
T5F mit UE an den Absender geschickt (ist der gleiche wie die Infoadresse des Impressums)
Keine Reaktion
Danach Schreiben meines Anwalts. DAS hat dann aber eine Reaktion in form einer Mail gegeben...
Sehr geehrter Herr Hippo,
Sie ließen uns freundlicherweise durch Ihren Anwalt wegen eines unaufgefordert erhaltenen Newsletters abmahnen. Bevor ich die Angelegenheit an unsere Rechtsabteilung weiterleite, die an die Erwiderung die Email anhängen wird, mit der Sie sich an uns gewandt haben, gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, die Angelegenheit zu beenden, bevor die Kosten überhand nehmen. Wir sammeln keine Adressen aus dem Internet, d. h. Sie haben sich irgendwo beteiligt oder eingetragen, wo wir berechtigt sind, die Adressen zu verwenden. Der Nachweis kann von uns erbracht werden. Ich bin noch bis Montag im Urlaub, weshalb ich leider Ihre Email nicht bereits an dieses Schreiben hängen kann. Bis jetzt tragen Sie nur die Kosten Ihres eifrigen Anwalts und ich halte es für vernünftig, wenn Sie es dabei belassen.
Mit freundlichem Gruß
Der Mailspammer,
Meine Antwort:
Sehr geehrter Herr Mailspammer,
Sie hätten die gebührenpflichtige Abmahnung durch meinen Anwalt selbst vermeiden können wenn Sie auf meine Mail vom 7.12. bereits reagiert hätten und die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben hätten. Ich erwarte die umgehende Bearbeitung des Schreibens und die von Ihnen abzugebende Unterlassungserklärung in der von meinem Anwalt gesetzten Frist. Sollten Sie die von Ihnen verursachten Kosten nicht tragen wollen werde ich nicht zögern diese gerichtlich einzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
Hippo
To be continued