Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bauer Vertriebs KG
Das ist mal ein netter Versuch einem zu einem Anruf zu bewegen.
Man tarnt eine Postkarte als Benachrichtigung dass eine Warensendung bereitliege.
Sieht für den Laien handgeschrieben aus, allerdings ist dieser Font bekannt. Desselben würde Kugelschreiber Eindrücke hinterlassen, Füllfederhalter wird von Päckchenausfahrer eher nicht verwendet und wäre auch nicht wasserfest so wie das auf der Postkarte welche ich mal anonymisiert eingescannt habe.
Kurz gegoogelt wen man denn da anrufen soll stösst man auf diesen Laden:
http://www.bauermediagroup.de/163.0.html
Was die einem dann vertickern wollen liegt auf der Hand....aber isch brauch kai Abo, ey.
Diese Methode, mittels einer Benachrichtigungskarte für eine angebliche Sendung zum Anruf zu bewegen, kann wettbewerbswidrig sein (OLG Hamm, Urteil vom19.08.2010, Az. I-4 U 66/10).
http://www.damm-legal.de/olg-hamm-benachrichtigungskarte-wettbewerbswidrig-wenn-werblicher-charakter-nicht-offenbart-wird
Vielleicht legst Du das mal der Wettbewerbszentrale zur Prüfung vor?
Gruß,
Walbeck
ein sogenannter Papier-Ping?
Vielleicht legst Du das mal der Wettbewerbszentrale zur Prüfung vor?
Frustrierend ist hierbei, dass im Grunde nur ein Mitbewerber direkt dagegen vorgehen kann.
Der Normalverbraucher ist solchen Praktiken ohne Gegenwehrmöglichkeiten ausgeliefert.
Die Wettbewerbszentrale geht sehr wohl auch Verstößen nach, die von Verbrauchern mitgeteilt werden. Allerdings erhält man als Verbraucher keine Rückmeldung, was unternommen wurde.
Wichtig bei derartigen Meldungen ist, genaue Angaben dazu zu machen, welche Art von Verstoß genau vorliegt. Die Meldungen müssen daher sorgfältig formuliert werden.
Im vorliegenden Fall könnte man sich schön an der Begründung des Gerichts langhangeln, die zutreffenden Paragraphen sind dabei ja entsprechend aufgeführt.
Schöne Grüße,
Walbeck
Och...Wettbewerbszentrale wäre eh der nächste Weg gewesen, aber das Urteil hatte ich noch nicht, danke dafür :D
Helferlein
27.01.2011, 13:39
Hmm, interessantes Thema
Vor ca 1 Jahr hatte ich schon einmal etwas ähnliches von Gruner&Jahr.
Ich erhielt einen Brief, in dem stand ich möge doch bitte wegen meines Abos (was ich wirklich habe) die angegebene kostenlose Nummer anrufen. Dies hab ich getan und die Dame am Tel erklärte mir, es geben jetzt eine neue PM (ich hab die PM F&A) und ob ich die nicht mal ausprobieren möchte. :mad:
Diese Woche wieder so etwas, aber diesmal wurde ich aufgefordert, wegen der letzten Rechnung meines Abos anzurufen. Hab ich natürlich getan: Man wollte doch so gern mein Abo von Rechnung auf Bankeinzug umstellen (hab ich abgelehnt). Interessanterweise konnte der Herr am Telefon mit meiner Kundennummer nichts anfangen, sondern suchte nur mit PLZ und Namen.
Genervt hat es mich, da ich absichtlich keine Telefonnummer bei G&J angegeben habe, dh ich habe mir die "ColdCalls" selber abgeholt. Gut, ich habe bei G&J ein Abo, aber dh doch nicht das ich auch Werbung für andere Zeitschriften habe möchte! Was meint ihr dazu? Haltet ihr solche "Lockbriefe" für okay?
Ich sach mal so, es nervt sicherlich genauso wie ColdCall, aber wenigstens kommt es "nur" per Post und klingelt nicht auch noch...
Prinzipiell würde ich denken, dass es auf die Art und Weise sagen wir mal etwas seriöser rüberkommt im ersten Augenblick zumindest. Die halten sich zumindest daran, ihre Kunden (und das bist du ja scheinbar wirklich) nicht einfach so anzurufen. Daher komme ich auf den Ausdruck: "etwas seriöser"...
Unterm Strich bleibt übrig, dass es zwar a) genauso nervt, aber b) musst du ja nicht unbedingt anrufen. Wenn die wirklich etwas "sowas von wichtig..." mit dir klären wöllten, hätten sie es ja auch gleich per Post mitteilen können. Den Kunden dann aufzufordern, sich sozusagen seinen ColdCall selbst abzuholen und auch noch dafür zu bezahlen(!), halte ich bei näherer Betrachtung jetzt allerdings für ziemlich frech!
IANAL, aber ich denke rein rechtlich stehen die damit auf weit weniger wackligen Füßen als mit einem Cold Call.
Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg
Das Landgericht Hamburg hat der Bauer Vertriebs KG per einstweiliger Verfügung untersagt, unaufgefordert Benachrichtigungen über eine Warensendung zu versenden, wenn den Verbrauchern bei Rückruf ein Zeitschriftenabo angeboten wird. (...)
(Beschluss vom 18.03.11; Az.: 312 O 142/11)
http://www.vzhh.de/recht/115062/bauer-sucht-kundin.aspx
Mittwoch
05.04.2011, 13:28
Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg
[X] In die Wiki-Urteilsdatenbank eingepflegt, danke für den Hinweis!
Schönen Gruß
Mittwoch
Wir haben heute (20.10.2011) ebenso eine Karte "Sendungsinformation" bekommen.
Da wir keinerlei geschäftliche Beziehung zu dieser Firma haben, war ich gleich skeptisch.
Ich habe bei dieser Firma angerufen (Festnetz) und gefragt, worum es geht. Eine Frau P.
sagte klipp und klar, es gehe um den Verkauf eines Abos.
Ich werde denen heute noch eine Unterlassungserklärung schicken und mich mit dem
Landgericht Hamburg in Verbindung setzen.
Hat noch jemand in letzter Zeit solche Karten bekommen?
Gruß Michael
mareike26
20.10.2011, 12:52
Hallo und willkommen im Forum.
Was willst Du denn vom Landgericht Hamburg?
Hi,
ich fordere nur das Urteil an.
Gruß
Die Verbraucherzentrale Hamburg würde sich sicher über eine Mitteilung über den Verstoß gegen die Untersagung dieser Werbemethode freuen.:)
Schon geschehen (per Mail) :-)
mareike26
20.10.2011, 13:37
Samt Karte :D
Das wird teuer...
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.