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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweistufige Telefonabzocke von falscher Verbraucherzentrale



Arthur
17.04.2011, 11:53
http://www.swp.de/gaildorf/lokales/gaildorf/Zweistufige-Abzocke;art5533,925538

http://www.vz-bawue.de/UNIQ130303339500519/link868301A.html

Hades
17.04.2011, 12:55
Sie [Die Verbraucherzentrale BW] fordert deshalb mit Nachdruck von der Politik die Einführung der so genannten "Bestätigungslösung". Danach wird ein telefonisch angebotener Vertrag erst rechtsgültig, wenn er vom Verbraucher schriftlich bestätigt wurde.

Diese "Bestätigungslösung" wäre ja eine schöne Sache, nur blöd, dass unsere Politiker sich lieber mit Vorratsdatenspeicherung und ManagerBankenrettung auf Kosten der Steuerzahler beschäftigen.

Die hier dargestellte Methode ist natürlich besonders dreist. :skull:

causa2k
17.04.2011, 13:38
"Dreist" kann man das auch nennen.
Wenn ich mir allerdings vor Augen führe, daß hier, unter dem Vorwand, ihnen helfen zu wollen, noch der letzte Cent aus Leuten gepreßt wird, die seit Jahren von diesen Zecken ausgesaugt und terrorisiert werden, scheint mir "dreist" nicht so ganz das richtige Wort.
Da tun sich Abgründe von Schäbigkeit und allerniederster Gesinnung auf... und das Sonntags auf nüchternen Magen.
Sehr, sehr frech übrigens auch: http://verbraucherschutz.de/, die sogar notorischen Telefonterroristen und Abzockern wie Vip50 ihr "Verbraucherschutzsiegel" aufkleben...
Ansonsten schließe ich mich aber meinem Vorredner vollumfänglich an.

Eniac
18.04.2011, 09:02
Die "Bestätigungslösung" wird natürlich nicht kommen, weil man dann ja bekanntlich nicht mal mehr eine Pizza am Telefon bestellen kann. --> Tausende von Arbeitsplätzen in der Pizza-Bringdienstindustrie wären in Gefahr. Ausserdem will doch niemand junge aufstrebende Telekommunikations-Dienstleistungsunternehmen und ihre innovativen Produkte unnötig ausbremsen, oder? Man muss doch immer an den Hightech-Wirtschaftsstandort Deutschland denken.

Nein, nein, alles bleibt so wie es ist und wenn mal ein Unternehmen etwas über die Strenge schlägt bringt es die Bundesnetzagentur mit ihren drakonischen Strafen zurück auf den Pfad der Tugend. Großes Indianerehrenwort.


Eniac

Helmi98
18.04.2011, 12:23
Es gäbe meiner Meinung nach eine Lösung, wie man telefonische Aufträge bestätigen könnte. Mit einem Rückruf!

Da würden die ganzen Call Center mit ihren gefakten Nummern ganz schön in die Röhre schauen! :)

Oder die hätten dann wieder richtige Nummern, die man auch anzeigen kann!

Das wäre dann gleich zwei Fliegen mit einer Klatsche erschlagen!

madsi
18.04.2011, 15:46
Das wäre dann gleich zwei Fliegen mit einer Klatsche erschlagen!

Willst du jetzt etwa auch noch teilweise die Daseinsberechtigung der Wattestäbchenkrieger beschneiden? Und dann noch was vernünftiges und umsetzbares vorschlagen - schäm dich...

Helmi98
18.04.2011, 20:35
Na ja, die Sache hat ja aber einen Haken.

Wenn man von so einer Gewinnspielbimmelbude angerufen wird und muss dann zur Bestätigung des Vertrages zurückrufen: Wer macht denn so etwas freiwillig? :)

madsi
19.04.2011, 10:02
Das ist nicht der Haken, sondern die Lösung... Die "Lieben" hätten dann nämlich keinen Vertrag, ohne den entsprechenden Rückruf.

So war wohl zumindest der Denkansatz von Helmi98, vermute ich mal.

hoppala
19.04.2011, 10:53
Man sollte aber bedenken, dass selbst "Ping"-Anrufe zumindest bei einem Teil der Opfer funktionieren. Wenn der Vertrag schon durch den Rückruf zustande kommt, wird es nicht wesentlich besser als jetzt schon - dann wird eben beim Köder-Anruf ein Gewinn in Aussicht gestellt, und es rufen immer noch genug Leute freiwillig an.
Also der Rückruf allein darf keinen Vertrag ausmachen - wie so oft geschrieben, braucht es für einen Vertrag eine beidseitige übereinstimmende Willenserklärung. Eine Rückruf-Pflicht würde zumindest das Verstecken hinter gefälschten Anruferkennungen reduzieren - allerdings vermute ich, dass dann Nummern verwendet werden, die nicht ohne erheblichen Aufwand einer tatsächlich existierenden Firma zuzuordnen sind, bei den Postfächern kennt man die Masche ja zur Genüge, so was geht auch bei Telefonnummern.
Sinnvoll wäre eine Abstufung je nach Höhe der Forderung:
Bei einer einmaligen relativ kleinen Forderung (Pizza-Service o.ä.) trägt der Anbieter das Risiko, dass der Empfänger bei Auslieferung die Annahme verweigert ("das habe ich nicht bestellt"). Wenn er sein Risiko minimieren will, muss er halt eine Gesprächsaufzeichnung (mit Zustimmung des Anrufers) machen, dann kann er seine Forderung durchsetzen, ansonsten guckt er in die Röhre. Mir ist es persönlich schon passiert, dass ein übel gesonnener Zeitgenosse Pizza oder Taxen an unsere Adresse bestellt hat - natürlich schicke ich die ohne ein schlechtes Gewissen nach Hause, ich kann doch nichts dafür, wenn die Bestellungen ohne Identitätsnachsweis annehmen.
Bei größeren oder laufenden Forderungen (Gewinnspielteilnahme etc.) kann der Vertragsabschluss grundsätzlich nur schriftlich erfolgen.
Zur Vereinfachung könnte man bei kleinen laufenden Forderungen, die jederzeit kündbar sind, darauf verzichten (dann muss aber die Kündigung mindestens ebenso simpel sein wie der Vertragsabschluss).

Hoppala

Hippo
19.04.2011, 11:26
... (dann muss aber die Kündigung mindestens ebenso simpel sein wie der Vertragsabschluss).

Hoppala

Das ist eine SEHR berechtigte Forderung. Wie oft hat man es daß mit Telefon oder einem Klick ein Vertrag geschlossen wird und dann eine Kündigung per Mail (geschweige denn Telefon) per AGB ausgeschlossen wird mit der ulkigen Begründung daß man nicht verifizieren könne ob die Kündigung auch von der berechtigten Person kommt ...
Komisch - wieso gehts dann beim Abschluß ... ?

madsi
19.04.2011, 14:57
Das wäre doch dann auch ein Ansatz: per Gesetz festzulegen, dass zur Kündigung die gleichen Formalitäten ausreichen, bzw. festgelegt sind, die auch zum Vertragsabschluss führen (können). Aber das klingt fast nach "Steuererklärung auf dem Bierdeckel" und das geht ja garnicht, dass es der Bürger so einfach hat...

Helmi98
19.04.2011, 18:15
Da wäre dann aber wieder der fehlende Nachweis einer Kündigung, wenn man einen telefonisch abgeschlossen Vertrag telefonisch wieder kündigen könnte.
Bei seriösen Firmen mag das ja gehen. Aber doch nicht bei solchen Abzockern!

Ralgert
23.04.2011, 14:30
All die ganzen 'tollen' Ideen zu Gesetzesaenderungen sind vollkommen ueberfluessig. Es muss einfach nur besser propagiert werden, was ein Vertrag (hinreichend bestimmbare Parteien, Willenserklaerungen) ueberhaupt ist. Evtl. sollte dies schon in der Schule passieren.

Hippo
23.04.2011, 14:58
Ob das funktioniert wage ich mal glattweg zu bezweifeln.
Daß es Abofallen gibt wurde vom Zentralorgan der Jugend der Bravo bis hin zu den Seriösen im Blätterwald lang und breit getreten.
Die einen habens gelesen UND begriffenund die andern habens gelesen und sind trotzdem reingetappt.
Und daß es immer noch unbelehrbare gibt siehst Du doch daran daß die 419er immer noch nicht ausgestorben sind, da sollte doch der letzte schon begriffen haben daß das Schmu ist. Aber nein, es scheint noch genug abzuwerfen ...

truelife
23.04.2011, 16:51
Jeden Tag wacht irgendwo ein Depp auf - man muss ihn nur finden. Siehe 419er, siehe Kaffeefahrten, siehe SMS-Chats, siehe Gewinnspielmafia, siehe Abofallen...

Hippo
23.04.2011, 17:14
... ein Depp ...

Das ist wohl leicht untertrieben...