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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Werbe-SMS von 866**



torgrem
29.07.2003, 20:47
Hallo zusammen,
habe am 25.07.03 eine Werbe-SMS von der Nummer 866** erhalten. Text:
�Schmusekätzchen sucht Schmusekater zum gemeinsamen Kuscheln. Bist Du dabei? max 2/SMS�
Diese Nummer wird von der Firma EasyBilling verwaltet. Nachdem ich per FAX um den Namen und die Adresse des Anbieters gebeten habe, der mit besagtem Text und entsprechendem Code-Wort unter der Nummer 866** sein Geschäft betreibt, habe ich schon einen Tag später schriftlich die volle Anschrift des Herren von EasyBilling erhalten.
Nun habe ich diesen Herren aus Hamburg schriftlich aufgeordert, mir eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzusenden.
Ich bin mal gespannt, ob der darauf eingeht ...

Ciao
torgrem

Friend
09.08.2003, 17:44
Wie funzt das mit diesen Sonder-Rufnummern? Wie bist du dahinter gekommen, wer hinter der Rufnummer steckt? Gibt`s da ein Verzeichnis?

torgrem
10.08.2003, 14:44
Nein, wie ich schon geschrieben habe. Ich habe die EasyBilling Ag per E-Mail angeschrieben, und die haben mir die komplette Adresse Ihres Kunden (der ist ja eindeutig feststellbar) übermittelt. Und der hat jetzt die Unterlassungsaufforderung erhalten, und bekommt dann, wenn er diese nicht unterschreibt, eine einstweilige Verfügung zugestellt.
Tschau
torgrem

torgrem
14.08.2003, 10:23
Es geht doch.
Der besagte Herr aus Hamburg hat die Unterlassungserklärung akzeptiert. Sollte er mir weitere SMS zusenden (an welche meiner Handy-Nummern spielt dabei keine Rolle!), dann wird es ihn jeweils 350 � kosten.
Aber ihm blieb ja auch keine Wahl. Hätte es die Unterlassungserklärung nicht untgeschrieben, dann hätte er bald eine einstweilige Verfügung zugestellt bekommen...
Ciao
torgrem

CBNewMedia
18.08.2003, 15:23
Gibt es irgendwo einen Vordruck für eine solche Unterlassungserklärung??? Wie formuliere ich sowas?

Martin S.
18.08.2003, 16:42
Gibt es irgendwo einen Vordruck für eine solche Unterlassungserklärung??? Wie formuliere ich sowas?
Lass das lieber einen Anwalt machen. Als Laie kann man viel falsch machen, und das kann dann böse enden.
Gruß,
Martin
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torgrem
19.08.2003, 10:01
Grundsätzlich hast Du schon recht. Einfach so ins Blaue hinein sollte man mit Unterlassungsaufforderungen vorsichtig sein. Allerdings gibt es durchaus entsprechende Vordrucke, die auch rechtlich wasserdicht sind. Man sollte sich jedoch davor hüten, zu glauben, mit Unterlassungserklärungen könnte man sich eine einfache Einnahmequelle verschaffen. Das kann böse enden.
Ansonsten gilt: wenn man den Erhalt der SMS nachweisen kann (u.U. den Netzbetreiber einschalten) und den Absender eindeutig zuordnen kann, sowie keinerlei Gerschäftsbeziehung zum Versender hat, und auch eine solche Versendung nicht beauftragt hat, ist eine Unterlassungserkölärung i.d.R. erfolgreich.
Tschau
torgrem