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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Spendensammlung für zweifelhafte Tierschutz-Vereinigung



JoeFg
19.05.2011, 16:22
Hallo,

vor einigen Jahren sah ich in der Fußgängerzone „meiner“ Stadt (Bayern) eine mir absolut unbekannte Tierschutz-Organisation beim Spendensammeln.

Ich hatte damals den subjektiven Eindruck, als ob diese Organisation das eingenommene Geld „nur in die eigen Tasche wirtschaftet“.

Soweit mir bekannt ist, ist das Sammlungsgesetz in Bayern zum 01. Januar 2008 ersatzlos gestrichen worden, und dementsprechend nicht mehr erlaubnispflichtig.

Gibt es dennoch eine Möglichkeit auf irgendeine Weise vorzugehen, wenn „man" der Meinung ist, das diese Spenden höchstwahrscheinlich nicht ordnungsgemäß verwendet werden?

Für etwaige Antworten vielen Dank in Voraus.

Gruß

JoeFG

Ralgert
19.05.2011, 16:29
§ 263 (http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html) StGB

truelife
19.05.2011, 17:09
Wie hieß die Organisation? Und: wieso gehst du jetzt - nach einigen Jahren - gegen die vor?

Solli
19.05.2011, 17:10
Hmm, das ist schwierig. Betrug sehe ich hier nicht unbedingt: Wenn die Spendensammler sagen, sie sammeln für den Verein "Arme Hunde Österreich e.V." (Name erfunden) ist das ja erst mal keine unwahre Aussage. Das bedeutet noch lange nicht, dass dieses Geld dann tatsächlich zu 100% den Tieren zugute kommt. Betrug wäre es nur wenn genau dieser Eindruck erweckt werden würde.

Interessant wäre, welche Rechtsform die besagte Vereinigung hat. Wenn es sich um einen nichtwirtschaftlichen Verein (§21 BGB) handelt darf er gar nicht "in die eigene Tasche wirtschaften" (eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen), andernfalls kann ihm die Rechtsfähigkeit entzogen werden (§43 BGB).
Handelt es sich gar um einen gemeinnützigen Verein so kann diesem die Gemeinnützigkeit entzogen werden, wenn er vorrangig wirtschaftliche Zwecke verfolgt oder gebundenes Vermögen zweckentfremdet (§§ 61 bis 64 AO).

Wenn man dem Verein tatsächlich die Rechtsfähigkeit entziehen kann darf dieser auch keine Spenden mehr sammeln. Ansonsten sehe ich nur noch eine Möglichkeit: Vielleicht unternimmt die Stadtverwaltung bzw. das Ordnungsamt etwas dagegen, denn ich selbst darf ja auch nicht für eigenwirtschaftliche Zwecke in der Fußgängerzone sammeln (auch genannt "betteln).

JoeFg
19.05.2011, 17:46
@truelife

Ich habe den Namen der Organisation leider vergessen, und möchte auch nicht nachträglich dagegen vorgehen.

Ich möchte nur wissen, welche Möglichkeiten ich habe, wenn ich erneut eine solche Organisation beim Spendensammeln beobachte?

Gruß

JoeFG