JoeFg
19.05.2011, 16:22
Hallo,
vor einigen Jahren sah ich in der Fußgängerzone „meiner“ Stadt (Bayern) eine mir absolut unbekannte Tierschutz-Organisation beim Spendensammeln.
Ich hatte damals den subjektiven Eindruck, als ob diese Organisation das eingenommene Geld „nur in die eigen Tasche wirtschaftet“.
Soweit mir bekannt ist, ist das Sammlungsgesetz in Bayern zum 01. Januar 2008 ersatzlos gestrichen worden, und dementsprechend nicht mehr erlaubnispflichtig.
Gibt es dennoch eine Möglichkeit auf irgendeine Weise vorzugehen, wenn „man" der Meinung ist, das diese Spenden höchstwahrscheinlich nicht ordnungsgemäß verwendet werden?
Für etwaige Antworten vielen Dank in Voraus.
Gruß
JoeFG
vor einigen Jahren sah ich in der Fußgängerzone „meiner“ Stadt (Bayern) eine mir absolut unbekannte Tierschutz-Organisation beim Spendensammeln.
Ich hatte damals den subjektiven Eindruck, als ob diese Organisation das eingenommene Geld „nur in die eigen Tasche wirtschaftet“.
Soweit mir bekannt ist, ist das Sammlungsgesetz in Bayern zum 01. Januar 2008 ersatzlos gestrichen worden, und dementsprechend nicht mehr erlaubnispflichtig.
Gibt es dennoch eine Möglichkeit auf irgendeine Weise vorzugehen, wenn „man" der Meinung ist, das diese Spenden höchstwahrscheinlich nicht ordnungsgemäß verwendet werden?
Für etwaige Antworten vielen Dank in Voraus.
Gruß
JoeFG