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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anrufe von GfK Gesellschaft für Konsumforschung in Wiesbaden, Tel. 0611 99 96 08 0



SpamNeinDanke
06.06.2011, 20:36
Wir bekommen immer wieder Anrufe von der Gesellschaft für Konsumforschung Enigma GfK in Wiesbaden, es wird die Telefonnummer 0611 9996080 angezeigt.

Es handelt sich offenbar um ein Marktforschungsinstitut (http://www.enigma-gfk.de/), wir möchten aber nicht an Umfragen teilnehmen und möchten auch nicht mehr durch das klingelnde Telefon gestört werden (so wie gerade eben).

Gibt es eine Möglichkeit, die Anrufe von dieser GfK zu unterbinden?
Macht es Sinn, denen eine E-Mail zu schicken mit der Aufforderung, uns nicht mehr anzurufen?
Gibt es dafür ein Musteranschreiben?

Viele Grüße

SpamNeinDanke

Goofy
06.06.2011, 21:34
Lies mal die Artikel:
:Kategorie:Telefon-Spam

Besonders den über die Abwehr von Cold-Calls.

Mustertexte für Telefonspam haben wir nicht, weil man meistens den Störer gar nicht ermitteln kann. In diesem Fall hier könnte man so eine Vorlage nehmen:
Anschreiben mit Datenauskunftsersuchen:
http://www.recht-im-internet.de/themen/spam/muster-privat.htm
müsste man etwas ändern und anpassen auf Telefonspam. Die Rechtsgrundlagen sind jedenfalls die gleichen wie bei Mail-Spam, so dass man das ganz gut übertragen kann.
Dazu fügt man eine zu unterzeichnende Unterlassungserklärung bei, etwa so:
https://www.antispam-ev.de/wiki/Unterlassungserkl%C3%A4rung
Etwas müsste man auch hier wieder anpassen wg. Telefonspam.

Arthur
06.06.2011, 21:51
Wir bekommen immer wieder Anrufe von der Gesellschaft für Konsumforschung Enigma GfK in Wiesbaden,
Der Laden ist IMHO schon mal diskutiert worden:
>> http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?14543-Enigma-GfK-Medien-und-Marktforschung

SpamNeinDanke
06.06.2011, 21:59
@Arthur:
Danke für den Hinweis.
Die beiden alten Threads hatte ich gefunden, allerdings haben sie mir nicht viel weitergeholfen.
In der von Dir verlinkten Diskussion gibt es einen Link zu dem anderen Thread (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?13278-GFK-AG-N�rnberg), in dem gesagt wird, dass die angewählten Telefonnummern von einem Zufallsgenerator erzeugt werden.
Ich nehme an, dass das nicht erlaubt ist - oder doch?

@Goofy: Vielen Dank für die Tips!
Dieses juristische Schreiben klingt für mich als Laien recht "aggressiv", 5000 EUR pro unerwünschten Anruf würde ich natürlich gerne annehmen. :-)

Es sind ja eigentlich keine Werbeanrufe (nehme ich an), sondern Bitten um die Teilnahme an einer Umfrage.
Kann man dann trotzdem von unerwünschten Werbeanrufen sprechen und auf den unlauteren Wettbewerb verweisen?

mfg

SpamNeinDanke

Goofy
06.06.2011, 22:54
Das ist eine Grauzone, es spricht aber grundsätzlich nichts dagegen, Anrufe mit kommerziellem Marktforschungscharakter als gewerbliche Anrufe zu betrachten und das auch so bei der Gegenseite zu vertreten.

Mittwoch
06.06.2011, 22:59
Ich nehme an, dass das nicht erlaubt ist - oder doch?
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), das gegen die meisten Arten von Spam ins Feld geführt werden kann, bezieht sich (leider) ausdrücklich auf Mitteilungen werblichen Charakters. Markt- und Meinungsforscher vertreten in der Regel die Ansicht, dass das, was sie tun, keinen werblichen Charakter hat. Auch wenn es der Produktverbesserung dient, hat man vor Gericht wohl eher wenig Chancen, wenn man sich auf das UWG berufen würde. Immerhin wird man ja nicht aufgefordert, ein bestimmtes Erzeugnis bzw. eine bestimmte Dienstleistung zu erwerben. Vielversprechender ist da eher der Ansatz, einen Marktforschungsanruf als unerwünschtes Eindringen in die Privatsphäre nach BGB zu betrachten, aber auch damit dürfte man bei vielen Instanzen nicht sehr weit kommen.

Dass die Telefonnummern nach Aussage des Instituts vermittlels eines Zufallsgenerators erzeugt werden, ist vor diesem Hintergrund eine erlaubte Praxis. Als Begründung wird wiederholt die Representativität ins Feld geführt, die man ja nur dann erreicht, wenn man mit den Umfragen einen Querschnitt durch die Bevölkerung abdeckt. Gemäß der Argumentationslogik der Institute ist dies nur durch eine zufällige Auswahl von Telefonnummern zu erreichen. Diese Argumentation lässt sich zwar leicht statistisch wie auch sachlogisch widerlegen, das hilft aber nicht gegen das Problem.

Den hier nachzulesenden Erfahrungen zufolge gehe ich davon aus, dass die Mehrzahl der seriösen Meinungsforschungsinstitute eine Sperrliste pflegt und respektiert. Im Gegensatz zu den Listen, auf die man von Telefonspammern gerne mal verwiesen wird, halte ich eine Forderung nach Sperrung (am besten schriftlich mit Bestätigung) bei Marktforschungsunternhemen für erwägendswert.

Nebenbei bemerkt: das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt die Speicherung persönlicher Daten bei Markt- und Meinungsforschung in einem sehr viel weiter gehenden Umfang als bei gewerblicher Nutzung anderer Zwecke.



Kann man dann trotzdem von unerwünschten Werbeanrufen sprechen und auf den unlauteren Wettbewerb verweisen?
Den Versuch ist es wert. ich würde dabei allerdings kein allzu hohes finanzielles Risiko (Anwalt) eingehen, siehe oben.

Schönen Gruß
Mittwoch

SpamNeinDanke
06.06.2011, 23:59
@Mittwoch:
vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Da es also nicht direkt illegal zu sein scheint, wäre es (so verstehe ich die Antwort) vermutlich besser, das Institut zunächst freundlich um die Sperrung unserer Nummer für solche Anrufe zu bitten und *naiv* zu fragen, woher sie unsere Nummer haben.

Falls sie darauf nicht reagieren sollten (bzw. immer noch Anrufe kommen), kann man ja immer noch drohen.

riona
07.06.2011, 07:24
Morjen,


das Institut zunächst freundlich um die Sperrung unserer Nummer für solche Anrufe zu bitten

freundlich bitten? Ich hatte solche Anrufe bis jetzt 2x (1x Usuma, 1x *weißnichmehr*), jeweils auf unterschiedlichen Rufnummern. Ich habe den Anrufern unmißverständlich klargemacht dass ich für solchen Mumpitz nicht meine Zeit verschwende. Da scheint das von Mittwoch gesagte zuzutreffen, nämlich dass interne Sperrlisten geführt werden. Zumindest ist bei mir seit gut 2 Jahren Ruhe.

Grüße

P. S. nie drohen, sondern machen! :)

Solli
07.06.2011, 07:32
Wie freundlich man die Bitte formuliert ist dem persönlichen Geschmack überlassen. Hauptsache man widerspricht der Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Markt- und Meinungsforschung. Außerdem, SpamNeinDanke hat es schon erwähnt, sollte man nach der Quelle der Daten fragen. Mag sein dass die GfK einen Zufallsgenerator verwendet, aber vielleicht haben sie die Daten ja auch irgendwo eingekauft.

Ich persönlich bin der Meinung, man sollte zwischen ernst gemeinten Umfragen und Datenklau-Aktionen unterscheiden. Der GfK als größtes deutsches Marktforschungsinstitut geht es bestimmt nicht darum, deine Daten an die Gewinnspielmafia zu verticken oder dir irgendein bestimmtes Produkt anzudrehen. In diesem Fall wäre eine Unterlassungsklage nach nur einem Anruf mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

riona
07.06.2011, 08:42
Hi Solli,

ich persönlich unterscheide nicht zwischen ernst gemeinten Umfragen und Datenklauaktionen. Fremde Leute die mich ungefragt anrufen müssen meinerseits nicht mit ausufernder Höflichkeit rechnen...

SpamNeinDanke
07.06.2011, 09:32
@Solli, @riona:
Danke für Eure Kommentare - Ihr habt natürlich recht, übertriebene Höflichkeit ist nicht notwendig.
Andererseits: wenn es sich um eine seriöse Organisation handelt, die ein "Nein" auch als solches versteht, braucht man ja auch nicht gleich mit der juristischen Kanone auf den Spatz zu schießen.

Ds war jetzt vielleicht der dritte Anruf von der GfK in über 2 Jahren, also überflüssig, aber noch nicht wirklich extrem belästigend.
Mal sehen, wie es ausgeht.

MfG

SpamNeinDanke