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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Media Rusch. Abzockversuch und jetzt auch noch Drohung



patrick1992
09.08.2011, 08:48
Hallo liebe Antispamgemeinde, bin hier neu und würde gern ein paar tipps zu der Abzocke einer gewissen jessy-meyer.de Seite erhalten. Eine Freundin wurde die Mailadresse gehackt, daraufhin bekam sie eine Mail mit diesem Inhalt:

Sehr geehrte Frau ****,

Sie geben an, dass Sie diese Registrierung am 18.07.2011 um xx:xx:xx Uhr auf der Internetseite Jessy-Meyer.de nicht selbst getätigt haben. Dann müsste die Person, die die Anmeldung ausgeführt hat, Zugriff auf Ihren E-Mail-Account haben, um die Zugangsdaten abrufen zu können.

Leider kommt es mitunter vor, dass ein Familienmitglied eine Anmeldung ohne Absprache des Dateninhabers vornimmt, weil es die Leistung in Anspruch nehmen möchte. Bitte überprüfen Sie diese Möglichkeit und veranlassen Sie gegebenenfalls eine Überweisung des offenen Betrages an uns durch die Person, die die Anmeldung tatsächlich vorgenommen hat.

Sollten Sie nicht klären können, wer Ihre Daten verwendet hat, werden wir wegen des Verdachts des Betruges und des Datenmissbrauchs die uns vorliegenden Daten an die zuständige Staatsanwaltschaft Potsdam übermitteln, weil nur diese anhand der gespeicherten IP-Adresse *** den Computer und damit den Verantwortlichen ausfindig machen kann.

Auszug aus unserem notariell beglaubigten Server Protokoll:

Ihre E-Mail:
E-Mail Provider: web.de
Anmeldedatum/-zeit: 18.07.2011, xx:xx:xx Uhr
IP Nummer: ***
Provider: ppp-***.dynamic.mnet-online.de


Wir bitten Sie uns mitzuteilen, wer die Anmeldung vorgenommen hat und ob eine Meldung bei der Staatsanwaltschaft durch Sie oder uns veranlasst werden soll.

Ansonsten fordern wir letztmalig auf, die einmalige Überweisung des offenen Betrags auf folgendes Konto vorzunehmen:


Kontoinhaber: Rusch Media
Konto: 2325853002
BLZ: 10090000
Institut: Berliner Volksbank
Verwendungszweck: 20-ZU5U-UTCZ

Um Ihre Zahlung eindeutig zuweisen zu können, geben Sie bitte als Verwendungszweck unbedingt 20-ZU5U-UTCZ an.

Für Zahlungen außerhalb Deutschlands verwenden Sie bitte folgende Daten:

Inhaber: Rusch Media
IBAN: DE02 1009 0000 2325 8530 02
BIC-/SWIFT-Code: BEVODEBBXXX
Institut: Berliner Volksbank
Verwendungszweck: 20-ZU5U-UTCZ

Der Vertrag endet automatisch nach 30 Tagen und bedarf keiner Kündigung Ihrerseits.
Dieser Betrag ist einmalig fällig. Hierbei handelt es sich um KEIN ABONNEMENT. Nach Zahlungseingang ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns beendet.


Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unser Support-Team..



Mit freundlichen Grüßen

- Support Team -
Kundenbetreuung

Rusch Media
Zum Wasserturm 6
14473 Potsdam

Rusch Media Abrechnungen
Gerichtsstand: Potsdam
E-Mail: info [at] jessy-meyer.de

Telefonischer Support/Kundenbetreuung
Wir sind für Sie da von Montag - Freitag / 9 - 17 Uhr

Tel: +49 (0)1805 - 3322121 (14 ct./min aus dem dt. Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend)
Fax: +49 (0)1805 - 3322122 (14 ct./min aus dem dt. Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend)


Diese E-Mail enthält vertrauliche und nur für den angegebenen Empfänger bestimmte Informationen.
Sofern Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sind, benachrichtigen Sie bitte umgehend den Absender und löschen diese E-Mail. Das unbefugte Kopieren oder die unbefugte Weitergabe oder Veröffentlichung dieser E-Mail bzw. deren Inhalts ist nicht gestattet und kann eine kriminelle Handlung sein. Die Veröffentlichung dieser E-Mail bzw. auch Teile dieser, werden hiermit ausdrücklich untersagt! Weiterhin verstoßen Sie bei Veröffentlichung gegen das geltende Urheberrecht des Autors und können somit rechtlich belangt werden!

Als ich ihr geraten habe nicht drauf zu reagieren war es schon zu spät und sie hat eine Antwort drauf abgegeben.
Diese Antwort hat sie ignoriert und bekam am nächsten Tag schon eine E-mail geschrieben die sie jetzt schon richtig eingeschüchtert hat siehe:

Sie haben sich am 18.07.2011 um xx:xx:xx Uhr nachweislich unter Angabe Ihrer Email-Adresse *** und IP-Adresse *** auf der Internetseite jessy-meyer.de angemeldet und den Bestellvorgang unserer Dienstleistung vollzogen.

Weder unsere Rechnung, noch unsere bisherigen Zahlungserinnerungen fanden bei Ihnen Beachtung. Überweisen Sie jetzt unverzüglich den Betrag von 99,- Euro (inkl. 30,- Euro Mahngebühr).
Sie haben einen rechtskräftigen Kaufvertrag geschlossen bzw. eine Dienstleistung gemäß dem BGB beansprucht.
Sollte der Vertrag von Ihnen nicht erfüllt werden, so werden Ihnen weitere Kosten für das Mahnwesen, Verzugszinsen und Rechtsanwaltsgebühren entstehen.

Wir wollen dies vermeiden!

Nach geltendem Recht sind wir befugt, die anfallenden Kosten geltend zu machen. Alle bereits angefallenen und noch entstehenden Kosten (Mahnkosten oder auch Rechtsanwaltskosten) gehen zu Ihren Lasten.

Zahlen Sie bitte unverzüglich den fälligen Gesamtbetrag von 99,- Euro (inkl. 30,- Euro Mahngebühr)

Falls Sie nicht zahlen, werden wir als nächsten Schritt unsere Forderung unserem RECHTSANWALT übergeben. Der Anwalt kann einen gerichtlichen MahnbescheID: [ID filtered]
Nach geltendem Recht könnten wir die offene Forderung bereits jetzt bei Gericht anmelden.
Wir geben Ihnen nun letztmalig die Möglichkeit, diese Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.

Zahlen Sie bitte unverzüglich den fälligen Gesamtbetrag von 99,- EURO (inkl. 30,- Euro Mahngebühr) an:

Bankverbindung
Inhaber: Media Rusch
Konto: 2325853002
BLZ: 10090000
Institut: Berliner Volksbank
Verwendungszweck: 20-ZU5U-UTCZ

Um Ihre Zahlung eindeutig zuweisen zu können, geben Sie bitte als Verwendungszweck unbedingt 20-ZU5U-UTCZ an.

Für Überweisungen aus Österreich, Schweiz und anderen Ländern der EU:

Inhaber: Media Rusch
IBAN: DE02 1009 0000 2325 8530 02
BIC-/SWIFT-Code: BEVODEBBXXX
Institut: Berliner Volksbank
Verwendungszweck: 20-ZU5U-UTCZ

Sofern Sie die offene Forderung schon beglichen haben, und aufgrund der Überweisungsdauer dies sich mit der Mahnung überschnitten hat, so sehen Sie diese E-Mail bitte als gegenstandslos.

Nach Zahlungseingang ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns beendet.

Bitte nehmen Sie diese Ankündigung ernst, es ist der einzige Weg, der Sie vor weiteren Unannehmlichkeiten bewahrt. Führen Sie daher die Überweisung umgehend durch, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen werden wir unseren Rechtsanwalt in dieser Sache einschalten. Sämtliche Mehrkosten haben dann Sie zu tragen. Wir weisen auch auf die Möglichkeit der Verschlechterung Ihrer Bonität hin.

Bei einer Nichtzahlung oder keinerlei Reaktion auf dieses Schreiben müssen wir von einem Betrugsdelikt ausgehen und behalten uns vor, einen Strafantrag bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft aufzugeben.

Dies erfolgt durch Strafanzeige gegen Unbekannt mit der IP Nummer ***, eingewählt über den Provider ppp-***.dynamic.mnet-online.de

Jetzt wäre ich sehr froh um eine flotte Antwort von einer kompetenten Seite mit kompetenten Leuten um sie beruhigen zu können. Zur Person sie is grad mal 14 und eine Freundin meiner Cousine.

Chinchilla
09.08.2011, 08:55
Auszug aus unserem notariell beglaubigten Server Protokoll:

Das ist doch mal was Neues! Diese notarielle Beglaubigung (oder Beklaubigung) würde ich gerne mal ansehen!

Rechtsberatung im Einzelfall wollen und dürfen wir hier nicht durchführen.

Strafanzeige kann Deine Freundin ruhig erstatten, aber nicht gegen denjenigen, der da angeblich den Mailaccount mißbraucht hat, sondern gegen den Forderungssteller. Wenn der meint betrogen worden zu sein, kann er ja Strafanzeige erstatten.
30 Euro Mahngebühren wird man vor Gericht sicher auch nicht durch bekommen. Meine Glaskugel sagt mir, daß niemals ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird um die Forderung einzutreiben.

patrick1992
09.08.2011, 08:59
Ok super Sache, naja Rechtsberatung habe ich nicht gleich gefordert ;) Es geht mir einfach darum dass sich ein Fremder die Daten stiehlt und sie jetzt rund 99 Euro zahlen darf (mit 14). Hab auch schon gelesen dass diese Firma auch so eine der größeren Gießkannenprinzipe durchführt. Also wäre die beste Lösung einfach Ignorieren und nicht Antworten?

Chinchilla
09.08.2011, 09:03
Ich würde es einfach ignorieren (von der Strafanzeige abgesehen). Daß sie das Geld tatsächlich wegen dem Mißbrauch von ihr fordern kann, wage ich sehr stark zu bezweifeln, alleine schon aufgrund des Alters.

Solli
09.08.2011, 09:12
Ich möchte nur mal so ganz ohne Zusammenhang den Begriff "Beschränkte Geschäftsfähigkeit" und "schwebend unwirksame Verträge" in den Raum werfen... Jetzt nur für den Fall dass das Mädel die Dienstleistung selbst in Auftrag gegeben hat. Falls nicht kann sie das Mahn-Droh-Kasperltheater sowieso ignorieren. Aber ich bin kein Anwalt.

carsten.gentsch
09.08.2011, 09:23
Morgen zusammen
warum erinnert mich das an den Werle?
Was war da doch gleich und warum Sollte sich ein Mädel bei so was freiwillig anmelden? Um andere Damen nackt zu sehen? Naja wer´s glaubt wird Werle ähm Selig.
Zu dem fehlen im Impressum die eindeutigen Angaben zum Gefü und zb. Steuernummer etc. Und es tauchen in dem Zusammenhang noch weitere Sinnlose Seiten mit verschieden Impressums auf. Mal lesen und siehe da irgendwie kommt einem das alles bekannt vor. Zudem hier versucht wird mit Kleinvieh Mist zu machen ;)

Hier mal Lesestoff zu der "Briefkasten" Firma
http://www.gutefrage.net/frage/probleme-mit-abzocker und noch was http://www.echte-abzocke.de/allgemein/2237-jessy-meyer-de-abzocke-schaut-euch-die-selbst-seite-2.html
Also mir drängt sich der Eindruck auf das ist erst der Anfnag von viel mehr eines gewissen Herrn!

Gruß Carsten
PS ich lass mich gern eines besseren belehren

Frechdachs
09.08.2011, 09:32
Hallo zusammen,

ich habe grade mal das Handelsregister Potsdam nach "Media Rusch" durchforstet.
>>>>> Ihre Suche hat 0 Treffer ergeben. <<<<<

Gruß Frechdachs

Wowoka
09.08.2011, 09:44
Das erinnert doch sehr stark an die Masche von Hasimaus und Schwimmbadspiel, bei der ebenfalls vermeintliche Anwaltsschreiben verschickt wurden.
Darin war diese lächerliche Passage zu lesen:


Meine Mandantschaft betreibt die oben benannte Internetadresse, welche nach fachanwaltliches
(Internet-)Gutachten und durch Gutachten Jugendschutzbeauftragten den vorhandenen Rechtsvorschriften
völlig entspricht.
Hasimaus betrügt mit falscher Anwaltsmail (http://antiabzockenet.blogspot.com/2008/08/hasimaus-betrugt-mit-falscher_26.html)
Falsche Anwaltsmail vom Schwimmbadspiel (http://antiabzockenet.blogspot.com/2009/05/falsche-anwaltsmail-vom-schwimmbadspiel_02.html)
Da die aktuellen Drohungen wieder aus Potsdam kommen, dürften auch die gleichen Gauner dahinter stecken.

PS: @Frechdachs, das Unternehmen muss nicht unbedingt im Handelsregister zu finden sein. Evtl. gibt es dafür nur eine Gewerbeanmeldung und als einfacher Gewerbetreibender reicht eine Umsatzsteuer-ID, die nicht im Impressum angegeben werden muss.

thomas1611
09.08.2011, 09:49
Die erste Frage die sich mir stellt: Kommt deine Freundin aus dem Großraum München? Paßt der der Internetprovider.

Solli
09.08.2011, 09:57
Wenn es die Firma "Media Rusch" wie Frechdachs schreibt gar nicht gibt ist der Rest eh irrelevant.

Eins ist mir grad noch aufgefallen in deren AGB:

§ 12 Newsletter
Mit der Anmeldung auf der Internetseite jessy-meyer.de stimmen Sie unserem Newsletterversand zu. Diesen können Sie unter der E-Mail-Adresse newsletter [at] jessy-meyer.de jederzeit widerrufen.
Oh je, böses Foul: Diese gut versteckte Klausel ist sicher keine wirksame Einwilligung im Sinne von §4a BDSG und auch kein klarer Hinweis in Sinne von §7 Abs. 3 Nr. 4 UWG. Das heißt wenn da lästige Newsletter kommen kann man den Verein auch noch bei der WBZ verpetzen.

patrick1992
09.08.2011, 10:03
Die erste Frage die sich mir stellt: Kommt deine Freundin aus dem Großraum München? Paßt der der Internetprovider.

Jau da liegst du Goldrichtig.

TheDoctor
09.08.2011, 10:22
Also im konkreten Einzelfall dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Allgemein kann ich aber zur Lektüre unsere Wiki Artikel empfehlen (auch wenn die weniger den Spezialfall der Anmeldung durch Dritte behandeln):

Verhalten bei Abo-Abzocke (http://www.antispam-ev.de/wiki/index.php?title=FAQ:_Verhalten_bei_%22Gratis%22-Abo-Abzocke&oldid=8506#Das_Vorgehen_bei_verschiedenen_Szenarien:), speziell der Abschnitt zur Minderjährigkeit könnte interessant sein - da müssen im Zweifel aber dann die Erziehungsberechtigten aktiv werden. Vor so was sollte man aber keine Angst haben, denn die reißen erstaunlicherweise Ihren Sprösslingen in den seltensten Fällen den Kopf ab, wenn die zu ihnen kommen und sagen, dass sie ein Problem haben, mit dem sie alleine nicht weiterkommen. Ganz speziell wenn ggf. unseriöse Beutelschneider versuchen, sich an der Unerfahrenheit Ihrer Nachkommen zu bereichern :D

Ferner sind auch die Artikel zum Thema Geschäftsfähigkeit (http://www.antispam-ev.de/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit) und Vertrag (http://www.antispam-ev.de/wiki/Vertrag) interessant.

Du stellst hier ein 'interessanten' Sachverhalt dar: Minderjährige, die angibt eine Anmeldung nicht selber vorgenommen zu haben, gegenüber einem Vertragspartner dessen Existenz nach aktueller Lage nicht komplett geklärt ist.

Ich empfehle immer, über solche Probleme mit den Eltern zu reden, die ggf. auf die entsprechenden Seiten hier zu verweisen, damit die sich schlau machen können, wenn sie nicht in der Materie drin stecken, und ansonsten - speziell ja auch mit dem unerfreulich nassen Sommer - sich eine nette warme Tasse Tee zu kochen und den zu genießen.


Nachtrag:
Gerade auch mal die Seite in Augenschein genommen und festgestellt, dass immerhin ein 8 Pixel 'kleiner' Preishinweis auf der Seite steht. Extrem leicht zu übersehen, aber wen wundert's... Nur ist der Preis per Bild eingebunden.
Teufels Advokat spielend :devil:
Wer sagt denn eigentlich, dass bei Anmeldung das Bild zu sehen war? Das da das drauf stand, was jetzt drauf steht? Dass mein Browser überhaupt Bilder anzeigt? Und wie steht's überhaupt um die Barrierefreiheit?

patrick1992
09.08.2011, 11:58
Ja ist auch klar dass wenn hier jeder Rechtlichen Beistand leisten würde der Rechtsanwaltschaft keine Arbeit bleiben würde und bei Fehlern auch imensen Stress geben kann. Worum mir es ging war ganz einfach paar Meinungen zu hören und evtl. auch paar Tipps wie sich Otto-Normalverbraucher gegen sowas wehren kann. Hatte auch mal vor einiger Zeit Post von nem Olaf Tank oder wie der Typ hieß bekommen. Kurz darauf kam ne Doku über die Scherze die gerne betrieben werden. Trotzdem freu ich mich über die Antworten, und bedanke mich auch hiermit. Werd sie auch mal versuchen dazu zu bewegen den Eltern bescheID: [ID filtered]

Goofy
09.08.2011, 13:06
Ist es denn überhaupt gesichert, dass der Mailaccount gehackt wurde?

Nanni
09.08.2011, 17:39
Schon der erste Satz der ersten Mail liest sich so, als hätte es im Vorfeld schon eine Mail und eine Antwort des Mädchens gegeben.
Oder habe ich jetzt was falsch verstanden oder durcheinandergebracht?

Verwirrte Grüße

blizzy
09.08.2011, 19:01
Wenn ich schreibe "Du schuldest mit 100 Euro", dann liest sich dieser Satz so, als ob du mir wirklich 100 Euro schulden würdest. Zahlst du diese (angebliche) Schuld?

Goofy
09.08.2011, 19:20
Name und Adresse des Geschäftsführers der Rusch-Media ist in den whois-Daten zu den Domains

blond-is-beautyful.net
und
nackt-und-pervers.net

zu ersehen.

Wowoka
09.08.2011, 22:45
Fraglich, ob der Name echt oder ein Fake ist.
Unter der Anschrift findet man im Örtlichen (http://www1.dasoertliche.de/?form_name=search_nat_ext&vert_ok=1&zvo_ok=1&kgs=12054000&rgid=&buab=&zbuab=&buc=1105&hn=6&context=1&choose=true&page=1&sst=yes&ci=potsdam&skw=yes&js=no&st=zum+wasserturm&action=43&sfn=yes&noList=false) andere Namen.
Potsdam und eine Faxnummer mit USA-Vorwahl passt auch nicht so recht.

kjz1
09.08.2011, 23:04
Potsdam und eine Faxnummer mit USA-Vorwahl passt auch nicht so recht.

Nicht nur das, 11 22 33 44 sieht mir doch zu sehr nach Fake aus.

Arthur
09.08.2011, 23:42
http://blog.arcadewelten.eu/tag/mahnung/

Lustig ist, das die Bilder und Videos die man dort auf der Seite zu sehen bekommt genau die selben sind wie von den danni Seiten, ein Schelm wer da boeses denkt.

Investi
10.08.2011, 09:10
Ich weiß nicht, welchen Optiker Ihr alle besucht.


Aber einige Sachen sind glaube erst ab 18 GRINSSS
[...]
Ich bin volljährig und akzeptiere die


und sie jetzt rund 99 Euro zahlen darf (mit 14).

Ich glaube, damit hätte Rusch mit Sicherheit die größeren Probleme bezüglich Jugendschutz und Verbreitung pornografischer Inhalte, sofern unter der Domain tatsächlich derartiges angeboten wird. Eine rechtskonforme Altersprüfung wurde offensichtlich nicht durchgeführt.

Ich persönlich würde mich ganz entspannt zurücklehnen und auf den MahnbescheID: [ID filtered]

exe
10.08.2011, 09:45
Die Beschreibung "Softerotik Mitgliedschaft" klingt nicht nach Hardcore-Pr0n. AGBs[TM] hat der Laden auch noch. Meine Güte, für einen VHS-Grundkurs in Deutsch sollte die Kohle der abgezockten Kinder doch reichen.

Solli
10.08.2011, 10:08
Ich hab grad wenig Lust, die Bilder einer gewissen Jessy Meyer durchzusehen. Aber ich bin mir fast sicher, dass man da keine jugendgefährenden Inhalte (z.B. Pornographie) findet.

Dieses Ankreuzfeld "hiermit bestätige ich dass ich 18 bin" nutzen solche Betreiber gerne als vermeintliches Wundermittel gegen die schwebende Unwirksamkeit. Soll heißen: Wenn eine 14jährige einen Vertrag abschließt und ihre Eltern was dagegen haben ist der Vertrag unwirksam, was natürlich blöd ist wenn man noch überzogene Forderungen eintreiben will. Wenn aber die 14jährige behauptet hat, 18 zu sein, hat sie nach Ansicht dieser Betreiber einen Betrug begangen.

Natürlich ist das in zweifacher Hinsicht Bullshit: Eine Minderjährige ist eine Minderjährige ist eine Minderjährige. Ankreuzfelder heben ganz gewiss nicht den §108 BGB auf. Und Betrug nach §263 StGB ist es garantiert auch nicht: Wo wäre denn da der Vermögensvorteil bzw. Vermögensschaden? Aber mir ist sowieso noch kein einziger Fall bekannt, in dem es tatsächlich eine Strafanzeige wegen Betrugs gegeben hätte. Also ist alles nur Mahn-Droh-Kasperltheater.

Bekannt ist diese Argumentation z.B. von Michael B. und Philipp Arvinthan W.: Die bösen kriminellen Kinder klauen den armen Seitenbetreibern in betrügerischer Absicht Geld...

erdbeernase
10.08.2011, 18:03
Nach Zahlungseingang ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns beendet.

hm, scheint da wohl nur eine 1-monatige Mitgliedschaft zu geben :-)
Ausserdem ist der Text exakt derselbe wie bei hasimaus und Premuim Software etc.
Nutzen wohl die gleiche Vorlage *g*

Na mal sehen was die Bank dazu meint.

Arthur
10.08.2011, 19:01
Na mal sehen was die Bank dazu meint.
Die meisten Banken recht schnell reagieren auf dieses Schreiben empfohlen von der VZ Hamburg
>> http://www.vzhh.de/telekommunikation/30104/abofalle-handwerk-legen.aspx

Schreiben Sie so an die Bank/Sparkasse, auf deren Konto das Geld überwiesen werden soll (Kontoinstitut über Bankleitzahl ermitteln):

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe den Verdacht, dass über das Konto …………. bei Ihrer Bank illegale Beträge fließen. Es geht um Abofallen. Ich appelliere an Sie, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurückzuüberweisen.

Mit freundlichem Gruß“

erdbeernase
10.08.2011, 19:11
Die meisten Banken recht schnell reagieren auf dieses Schreiben empfohlen von der VZ Hamburg

Ich habs schon gestern verschickt, aber noch keine Antwort.
Daurt wohl etwas wegen der vielen Mails *g*

Solli
10.08.2011, 19:39
Ich hab mir den Unsinn jetzt doch mal angetan. Das sind wirklich sehr harmlose Bilder und Videos, und noch nicht mal besonders gute. BTW, den Preishinweis auf der Homepage muss man mit der Lupe suchen, und dann in der Bestätigungsmail wird der Preis mit keinem Wort mehr erwähnt. Also alles beste Abofallen-Marnier. Ich bin ja nur mal gespannt ob die noch eine Rechnung verschicken oder gleich die Mahnung...

(Übrigens: Kinder, macht das nicht zu Hause nach. Ich weiß schon was ich da tue. Und die E-Mail-Adresse ist eine Wegwerf-Adresse, die man meiner Person nicht zuordnen kann.)

erdbeernase
10.08.2011, 20:13
Und die E-Mail-Adresse ist eine Wegwerf-Adresse, die man meiner Person nicht zuordnen kann.)

Selbst wenn, ausser den üblichen letzten und allerletzten und .. kommt da nix weiter.
Aber nichtsdestotrotz muss man das nicht unbedingt machen :)

brixmaster
11.08.2011, 01:19
Ich lach mich Tod.
Anmelden mit email und Geburtsdatum

Da kommt kein rechtsgültiger Vertrag zustande.
Und wohin schicken die ihre Rechnung .....

Und die Drohungen mit Staatsanwalt bei Nichtzahlung.
Die haben den Anus so weit offen,das da die ganze Bevölkerung der Welt Platz darin hätte.

Wundert mich das dieses Geschäftsmodell immer noch funktioniert bzw das es noch Menschen gibt die sich einschüchtern lassen und zahlen.

Chinchilla
11.08.2011, 07:42
(Übrigens: Kinder, macht das nicht zu Hause nach.

Danke daß Du mich warnst, ich war ja schon in Versuchung *g*



Anmelden mit email und Geburtsdatum
Und wohin schicken die ihre Rechnung .....


Die kommt (wenn überhaupt) nur per eMail (Druckkosten und Porto sind bei dem Discountpreis zu hoch). Für eine Rechnung und einen Vertrag fehlt m.E. schon die klare Identifizierung der Vertragspartner.
(Hinweis: Ich nix Rechtsanwalt, ich juristischer Laie)

Solli
11.08.2011, 09:43
Es kommt tatsächlich eine Rechnung. Als Vertragspartner wird wieder "Media Rusch" in Potsdam genannt, was zumindest sehr wahrscheinlich keine registrierte Firma ist. Es wird behauptet, der Hinweis der Kostenpflichtigkeit wäre bei Vertragsschluss sichtbar gewesen, außerdem hätte ich die AGB akzeptiert (in denen der Preis auch nochmal steht). Weiter wird behauptet, ich hätte mein Widerrufsrecht nicht ausgeübt, und da ich die Dienstleistung schon in Anspruch genommen habe ist es nun erloschen.
Ich muss also innerhalb von sieben Tagen 69 Euro auf das bekannte Konto überweisen, sonst kommt der Staatsanwalt und verhaftet mich wegen Betrugs.

Unsere Susi wird das nochmal zusammenfassen:

Vertragspartner nicht benannt: Eine Firma "Media Rusch" in Potsdam lässt sich im Gewerberegister nicht finden.
Versteckter Preis: Der Preishinweis auf der Startseite ist so gestaltet, dass man ihn leicht übersehen kann. Ein Preishinweis als überraschende AGB-Klausel ist ebenfalls unwirksam. In der Bestätigungs-E-Mail ist kein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit enthalten.
Widerrufsrecht: Die Widerrufsbelehrung ist in den AGB versteckt und damit unwirksam. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung (z.B. in der Bestätigungsmail) gibt es nicht. Insofern ist auch der Abschnitt bezüglich vorzeitiger Erlöschung bei Inanspruchnahme der Dienstleistung hinfällig: Wenn die Widerrufserklärung unwirksam ist kann der Kunde auch nicht ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichten.


Und zu den Drohungen:

Anzeige wegen Betrugs: Wenn der Kunde in der Annahme gehandelt hat, das Angebot wäre kostenlos, so liegt auch kein Betrug (und keine Leistungserschleichung o.ä.) vor.
IP-Adresse als Beweis: Selbst wenn der "Dienstleister" nachweisen könnte dass man zur gegebenen Zeit mit der gegebenen IP-Adresse unterwegs war beweist dies noch lange keinen Vertragsschluss. Um an die Person hinter der IP-Adresse zu kommen müsste er jedoch erst einmal Strafanzeige stellen, siehe oben.


Ich kann also nur allen Betroffenen raten, das Mahngepupse zu ignorieren und sich nicht den Tag versauen zu lassen. Ich lehne mich jetzt mal zurück, hol mir eine Tasse Kaffee und genieße das Kasperltheater.

Solli
11.08.2011, 10:57
Noch zwei Bemerkungen dazu, sorry wegen Doppelpost:

1. "Firma" Media Rusch:
Eine derartige Firma ist nicht im Handelsregister eingetragen. Mit Handelsrecht kenne ich mich nicht aus, aber nach meinem Verständnis kostet alleine das schon bis zu 5000 Euro Zwangsgeld (§14 HGB). Außerdem gehe ich stark davon aus dass Rusch für die nicht existente Firma keine Gewerbesteuer zahlt, und wahrscheinlich wird auch die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) nicht abgeführt. Wie denn auch, eine nicht existente Firma hat ja gar keine Steuernummer.
Meine Frage also: Wie kann man denen dafür ans Bein pissen? Meldung an das Finanzamt? Ich hab so was noch nie gemacht...

2. E-Mail-Adresse:
Als Kontaktadresse im Impressum ist info at jessy-meyer.de angegeben. Schreibt man von einer nicht registrierten Adresse aus dort hin erhält man folgende Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider kommt ihr Schreiben nicht von der richtigen E-Mail Absender Adresse
mit der unser Dienst aktiviert worden ist.

Aus datenrechtlichen Gründen können wir Ihr Schreiben nicht beantworten,
da Sie von unserem System nicht zuzuordnen sind.

Bitte schicken Sie uns Ihre Anfrage von der E-Mail Adresse,
mit der unser Dienst erworben wurde.
Ich würde mal sagen das entspricht keiner "schnellen elektronischen Kontaktaufnahme" i.S.v. §5 Abs. 1 Nr. 2. Aber das macht nichts, denn die anderen Pflichtangaben sind auch Unsinn...

Wowoka
11.08.2011, 11:41
Mit Handelsrecht kenne ich mich nicht aus, aber nach meinem Verständnis kostet alleine das schon bis zu 5000 Euro Zwangsgeld (§14 HGB).
Das stimmt so nicht, denn es gibt auch einfache Gewerbetreibende.
Lies mal den Post Nr 8 (https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?32261-Media-Rusch.-Abzockversuch-und-jetzt-auch-noch-Drohung&p=313687&viewfull=1#post313687) aus diesem Thema.

Solli
11.08.2011, 11:54
OK, aber die Steuernummer bzw. USt-ID: [ID filtered]

Wowoka
11.08.2011, 12:07
Meines Wissens aber nur ab einer bestimmten Rechnungssumme. (100 € ??)
Da die Kosten hier nicht über 100 € liegen, braucht vermutlich auch keine Steuer-Nr. auf der Rechnung sein.

erdbeernase
11.08.2011, 17:01
So, Antwort der Bank ist da:


Wir versichern Ihnen, dass jeder Anfrage und jedem Hinweis sofort nachgegangen wird, um mögliche Betrugsverdachtsfälle zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Ihre Anfrage haben wir zur näheren Prüfung an den zentralen Fachbereich weitergeleitet, der den beschriebenen Sachverhalt sorgfältig überprüfen wird.


So mal sehen was draus wird :-)

rudolfrenntier
11.08.2011, 18:32
sieht so aus , das die Pappnasen mitlesen .

Eine neue Bankverbindung zum verbrennen .

Inhaber: Rusch Media
Konto: 300229200
BLZ: 12070024
Institut: Deutsche Bank

antispam2006
11.08.2011, 19:26
sieht so aus , das die Pappnasen mitlesen .
Nee muss nicht sein. Die legen Konten auf Vorrat an. Erfahrungsgemäß haben diese eine Haltbarkeit von 6-8 Wochen nachdem die erste Beschwerde eingetrudelt ist. Die "seriösen" Banken kündigen die Konten umgehend, allerdings mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen.
Eine ausserordentliche Kündung klappt in den allermeisten Fällen nicht, da kann sich die Bank schnell eine einweilige Verfügung einfangen und Schadensersatzpflichtig machen.

Gruß Antispam2006

erdbeernase
12.08.2011, 17:43
sieht so aus , das die Pappnasen mitlesen .

Eine neue Bankverbindung zum verbrennen .


Das ist die Bankverbindung um die sich schon gekümmert wird :-)

erdbeernase
15.08.2011, 17:16
Interessant ist das ganze ja. Es ist exakt wie bei den anderen.

Zahlungsziel der 17.08. und heute kam die Mahnung.
Naja, rechnen konnten die noch nie :-)

brixmaster
15.08.2011, 17:39
Macht euch mal ein Spaß und versucht mit diesen xxx zu kommunizieren.
Ihr bekommt nur vorgefertigte Antworten,vom Computer! der die Antwort aus eurer Frage "errechnet".
Also lachen und Spam Filter einschalten.

Fidul
15.08.2011, 21:47
Laß doch mal Eliza antworten. Ob die den Mailbot kleinkriegen oder gar händische Abzockerantworten provozieren kann?

Solli
16.08.2011, 09:18
Sie antworten aber auch nicht auf alles. Meine Einladung zum Abendessen hat Jessy leider nicht angenommen.
BTW hab ich jetzt die erste Zahlungserinnerung bekommen.

Solli
17.08.2011, 00:28
Also es ist ziemlich sicher kein Mailbot, dafür passen die Antworten dann doch zu genau. Dass vorgegebene Textblöcke verwendet werden kann ich mir jedoch durchaus vorstellen. Insgesamt ist die Diskussion mit denen ungefähr so fruchtbringend wie - naja wie Diskussionen mit Abzockern eben sind. Sie wiederholen immer nur die gleichen "Argumente", warum sie im Recht sind und ich zahlen muss. Da kann man sich wirklich auch mit einer Wand unterhalten, die hört einem wenigstens zu.

Ich habe ihnen heute mitgeteilt dass ich (wie ich ihnen schon mal geschrieben habe) unter 18 bin und meine Eltern dem Vertrag nicht zustimmen. Darauf kam eine Antwort, die ich im folgenden gekürzt zitieren und kommentieren möchte:


Wir stellen bei der Anmeldung eine Frage nach der Volljährigkeit.
Sie haben folgendes Geburtsdatum angegeben: xx.xx.1984
Sie haben uns durch Setzen des Häkchens Ihre Volljährigkeit versichert und auch bestätigt.
Desweiteren haben Sie den Button "Jetzt klicken" betätigt!
Ja, und? Deshalb ist der Kerl in meiner Geschichte trotzdem keine 18. Das BGB sieht bei der Geschäftsfähigkeit keine Ausnahmen vor für Jugendliche, die behaupten, erwachsen zu sein.


Wenn Sie von vorherein bezweckten, durch Ihre Minderjährigkeit einer Zahlungsverpflichtung zu entgehen, ist das Betrug, wenn Sie über Ihres wahres Alter täuschen.
Aber wenn man sich der Kostenpflicht nicht bewusst ist kann man auch keine Leistung erschleichen... Aber das haben wir ja auch schon alles zig mal durchgekaut.


Wir müssen in Ihrem Fall unsere Forderung gegen den Anschlussinhaber
des Internetzuganges, über den dieser Dienst erworben wurde, geltend machen!
So so. Zur Beweiskraft von IP-Adressen wurde ja schon einiges gesagt. Nur eins noch: Wenn sie Anzeige erstatten wollen müssen sie sich aber sputen. Denn nach sieben Tagen hat der Provider die IP-Adresse gelöscht, und dann hilft auch keine Strafanzeige mehr. Zumindest ist das der Zeitraum, der der Telekom gerichtlich erlaubt wurde (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.6.2010, Aktenzeichen 13 U 105/07).

Um es auf den Punkt zu bringen: Die haben keine rechtliche Handhabe, die haben keine technischen Möglichkeiten... Alles was die tun können ist kläffen und hoffen dass das Opfer zahlt.

SHIFT
21.08.2011, 22:32
so un nun ist es mir auch passiert das ich diesen fehler begangen habe weil ich auch nichs davon wusste binn 18, also kann ich jeze jede weitere mail von den links liegen lassen? denn ich weiß jeze nicht wie ich mich richtig verhalten soll.....

sie sagen sie haben meine ip adresse? was passiert wenn ich meine ip einfach ändere?

Mittwoch
21.08.2011, 23:08
denn ich weiß jeze nicht wie ich mich richtig verhalten soll.....
Lies (bitte)!
Eigentlich ist in diesem Thema schon alles gesagt, was man als BetroffeneR wissen sollte. Darüber hinaus halten wir noch eine Art FAQ bereit, die sich etwas allgemeiner mit Abo-Abzocke beschäftigt und alle Fragen beantworten sollte, die Du Dir in Deiner gegenwärtigen Situation stellst. Du findest Sie im Antispam-Wiki:
FAQ: Verhalten bei "Gratis"-Abo-Abzocke
Interessant für Dich dürfte auch noch folgender Artikel sein:
SoS



sie sagen sie haben meine ip adresse? was passiert wenn ich meine ip einfach ändere?
Das Argument mit der IP ist heiße Luft. Welchen Beweiswert eine IP hat, kannst Du im ersten der beiden oben verlinkten Artikel nachlesen.

Solltest Du nach der Lektüre noch spezielle Fragen haben, kannst Du sie gerne hier stellen. Ich kann Dir zusagen, dass Du schnell eine Antwort bekommen wirst.
Viel Erfolg und schönen Gruß
Mittwoch

Arthur
22.08.2011, 00:20
was passiert wenn ich meine ip einfach ändere?
Abgesehen davon was schon Mittwoch erklärt hat. Du kannst deine IP nicht ändern.
Die wird dir von deinem Provider bei der Anmeldung "verpaßt" und ist was Abofallen betrifft völlig irrelevant.

Solli
22.08.2011, 10:10
Um Verwechslungen zu vermeiden: Es geht um deine "öffentliche", nach außem im Internet sichtbare IP. Wie Arthur geschrieben hat wird dir diese vom Provider verpasst. Diese Nummer hat nichts zu tun mit der privaten IP-Adresse deines Rechners in deinem Heimnetzwerk.

Zum Thema: Neben dem was schon geschrieben wurde und was man in unserem Wiki nachlesen kann habe ich noch eine weitere Empfehlung: Auch wenn es vermutlich irrelevant ist würde ich dazu raten, die Jessy-Meyer-Seite nicht mehr zu besuchen. Außerdem kann ich im Allgemeinen von einem Schriftverkehr mit solchen "Firmen" nur abraten, dass es fruchtlos ist kann man auch in diesem Thread nachlesen.

Chinchilla
22.08.2011, 10:36
Außerdem kann ich im Allgemeinen von einem Schriftverkehr mit solchen "Firmen" nur abraten, dass es fruchtlos ist kann man auch in diesem Thread nachlesen.

...und da die Gefahr besteht er etwas äußert, das später gegen ihn verwendet werden kann.

Solli
25.08.2011, 09:05
Pünktlich zwei Wochen nach "Bestellung" kam gestern Abend die zweite Mahnung. Das Gelaber erspare ich euch, aber ein Highlight möchte ich euch nicht vorenthalten. Ein Goldstück aus dem Buch "Beliebte Volksmärchen der Abzockbande":


Ebenfalls können wir die Herausgabe aller nötigen Verbindungsdaten mit Hilfe der Staatsanwaltschaft anfordern lassen. Dadurch kann nachgewiesen werden, wer wann und wo welche E-Mails abgeholt bzw. bestätigt hat.
Liebe Frau M***, lieber Herr R***: Wie soll denn das bitte gehen? Anhand von welchen "Verbindungsdaten" möchtet ihr denn bitteschön nachweisen, ob ich die Mail gelesen habe? Jetzt muss ich euch einmal etwas verraten, was sich vielelicht noch nicht bis Potsdam herumgesprochen hat: Eine Vorratsdatenspeicherung gibt es nicht. Mein Mailprovider hat die Daten gar nicht, die ihr wollt. Und selbst wenn kann man da nicht einfach hin spazieren und sich die ganzen Serverlogs aushändigen lassen. Das würde nicht einmal bei einem seriösen Provider in Deutschland funktionieren. In diesem Fall aber handelt es sich um einen Black Hat mit Sitz im Ausland, der schon für diverse Spam-Wellen bekannt geworden ist. Glaubt mir, wenn man von dem so einfach Auskunft bekommen würde hätte ich das bezüglich der Spammer schon längst gemacht.

Aber träumt schön weiter, vielleicht bringt euch dann das Christkind auch die 89 Euro, die ihr mittlerweile verlangt.

Arthur
25.08.2011, 10:10
Liebe Frau M***, lieber Herr R***: Wie soll denn das bitte gehen?
Solche Drohungen richten sich an "Otto Normalo" und der hat in aller Regel nicht
die geringste Ahnung, was geht und was nicht geht und ein gewisser Prozentsatz
zahlt eben daher aus lauter Angst.

Solli
25.08.2011, 10:57
Das ist mir schon klar. Ich schildere den Fall ja auch deshalb so ausführlich, damit "Otto Normalo", falls er sich auf diese Seite verirrt, beruhigt wird. Denn wenn man sich einmal mit den tatsächlichen rechtlichen und technischen Möglichkeiten auseinandersetzt sind solche Äußerungen nicht bedrohlich sondern eher amüsant.

Helmi98
27.08.2011, 02:15
So! Ich muss hier auch einmal meinen Senf dazugeben.

Da ich gerade einer anderen Person in Sachen Jessy-Meyer helfe, habe ich nach Gerichtsurteilen gegoogled.

Folgendes habe ich gefunden:

Zu Kostenhinweisen, die in den AGB versteckt sind, führe ich folgendes Urteil an:

Bereits im Jahr 2007 hat das Amtsgericht München geurteilt, dass versteckte Preisabreden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind (Urteil vom 16.01.2007 - 161 C 23695/06.).

Außerdem entschied das LG Berlin:

Unscheinbarer Hinweis auf Entgeltpflicht auf der Anmeldeseite nicht ausreichend

Nach Auffassung der Richter hätte daher die Präsentation der Angebote auf der Start- und Anmeldeseite einen deutlichen Hinweis auf die Entgeltpflicht erfordert. Auf der Startseite fehlte jedoch ein solcher Hinweis. Den unscheinbaren Hinweis auf der Anmeldeseite ließen die Richter nicht gelten. Es spreche vieles dafür, dass der Betreiber der Internetseite ganz bewusst versuche, die Entgeltpflicht weitestgehend zu verstecken. (Landgericht Berlin, Urteil vom 08.02.2011 - 15 O 268/10 -

Und dann auch noch IHRE Adresse! Weder mein Navi noch die Seite meinestadt.de findet die Straße "Zum Wasserturm 6 in 14473 Potsdam"! Es gibt nur eine Straße "Am Wasserturm".

Was sagt uns das? DIE würden das Eigentor des Jahrhunderts schießen, wenn SIE vor Gericht gehen würden! :)

Helmi98
03.09.2011, 19:38
Oh sorry!

Heute habe ich herausgefunden, dass es die Straße "Zum Wasserturm" doch gibt.

Hier habe ich es gefunden:

http://www.potsdam.de/cms/beitrag/10060113/761024/

Solli
22.09.2011, 12:19
"Letzte Mahnung" ist hier wohl ausnahmsweise mal wörtlich gemeint: Auch zwei Wochen danach ist keine weitere Mahnung mehr bei mir eingetrudelt. Das bedeutet für alle Betroffenen: Einfach ca. einen Monat lang alle Schreiben ignorieren, dann hat man wieder seine Ruhe und darf das Geld behalten.

likenice
14.10.2011, 23:26
Hallo liebe Community

ich habe das gleiche Problem:(
hier eine kleiner Auszug aus meinem Postkorb...
wie muss ich mich verhalten - oben hat patrick1992 das gleiche Problem, eine Änderung ist mir aufgefallen
die Bankverbindung



Hier die letzte aktuelle E-Mail

------------------------
MEDIA RUSCH
Zum Wasserturm 6, 14473 Potsdam
E-Mail: info [at] jessy-meyer.de

Tel: +49 (0)1805 – 3322121*
Fax: +49 (0)1805 – 3322122*

K u n d e
E-Mail: xxx [at] gmx.de
IP: xxx
Provider: pxxx.dip.t-dialin.net
E-Mail-Provider: gmx.de
Datum: 07.10.2011
Rechnung vom: 09.09.2011
Verwendungszweck: xxx


Letzte Mahnung für 30 Tage Erotik-Mitgliedschaft bei Jessy-Meyer.de

Sehr geehrter Kunde!

Leider mussten wir feststellen, dass Sie unsere Rechnung xxx vom 09.09.2011, trotz zahlreicher Mahnungen, immer noch nicht beglichen haben.

Hiermit fordern wir Sie nochmals eindringlich auf, den Betrag in Höhe von:
119,- Euro (inkl. 50,- Euro Mahnkosten)


innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.

Wir weisen darauf hin, dass Sie unsere erotischen Seiten, ausweislich des uns vorliegenden Serverprotokolls, kostenpflichtig genutzt haben.

Gemäß Serverprotokoll erfolgte die Nutzung unter:
Ihre E-Mail bei Registrierung: xxx [at] gmx.de
E-Mail Provider bei Registrierung: gmx.de
Registrierungsdatum/-zeit: 08.09.2011, xx:xx:xx
IP Nummer bei Registrierung: xxx
Provider bei Registrierung: xxxdip.t-dialin.net
von Ihnen angegebenes Geburtsdatum: xxx

Ihre E-Mail bei Aktivierung: xxx [at] gmx.de

E-Mail Provider bei Aktivierung: gmx.de
Aktivierungsdatum/-zeit: 08.09.2011, xx:xx:xx
IP Nummer bei Aktivierung: xxx
Provider bei Aktivierung: xxx.dip.t-dialin.net


Bei Nichtzahlung kann das Serverprotokoll auch als Beweismittel dem zuständigen Gericht vorgelegt werden.
Durch fristgemäße Zahlung können Sie weitere Schritte unsererseits vermeiden.
Sollten Sie die gesetzte Frist fruchtlos verstreichen lassen, werden wir die Angelegenheit unserem Anwalt zur gerichtlichen Geltendmachung übergeben. Die Kosten werden sich damit für Sie vervielfachen.

Zahlen Sie 119,- Euro (inkl. 50,- Euro Mahnkosten) unter Angabe Ihres Verwendungszwecks: xxx auf unser Konto:

Kontoinhaber: Rusch Media
Konto: 300229200
BLZ: 12070024
Institut: Deutsche Bank
Verwendungszweck: xxx

Für Zahlungen außerhalb Deutschlands:

IBAN: DE09 1207 0024 0300 2292 00
BIC-/SWIFT-Code: DEUTDEDB160

Mit freundlichen Grüßen

Rusch Media

Zum Wasserturm 6
14473 Potsdam

Media Rusch Abrechnungen
E-Mail: info [at] jessy-meyer.de

Telefonischer Support/Kundenbetreuung
Wir sind für Sie da von Montag - Freitag / 9 - 17 Uhr

Tel: +49 (0)1805 - 3322121 (*14 ct./min aus dem dt. Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend)
Fax: +49 (0)1805 - 3322122 (*14 ct./min aus dem dt. Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend)


Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter: jessy-meyer.de/pflichtangaben.html

Diese E-Mail enthält vertrauliche und nur für den angegebenen Empfänger bestimmte Informationen.
Sofern Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sind, benachrichtigen Sie bitte umgehend den Absender und löschen diese E-Mail. Das unbefugte Kopieren, Nutzen oder die unbefugte Weitergabe oder Veröffentlichung dieser E-Mail bzw. deren Inhalts ist nicht gestattet und kann eine kriminelle Handlung sein.
Die Veröffentlichung dieser E-Mail bzw. auch Teile dieser verstoßen gegen das Urheberrecht des Autors und können somit lt. Gesetz bestraft werden!

---------------

ich bitte euch um Rat.

vielen Dank vorab.

Hippo
14.10.2011, 23:29
Nix tun ist der Rat des Tages ...
Eine geänderte Kontonummer bedeutet nur daß den Abzockern wieder mal ein Konto gekündigt wurde.

likenice
15.10.2011, 00:11
vielen dank für die Antwort ...
;)

bringt es etwas, solche einschlägig bekannten "Firmen" bei der jeweligen Bank zu melden ? ich selber bin auch Deutsche Bank Kunde ...

oder eine Anzeige bei der Polizei gegen diese "Firma"

Helmi98
15.10.2011, 02:35
Bei Nichtzahlung kann das Serverprotokoll auch als Beweismittel dem zuständigen Gericht vorgelegt werden.


In diesem Satz ist das Schlüsselwort "kann". Warum schreiben DIE nicht "wird"?. Wenn DIE vor Gericht gehen würden, müssten SIE diesem auch erklären, warum der Kostenhinweis nur so klein auf der Anmeldeseite zu sehen ist, und nicht klar und deutlich, wie vorgeschrieben.

Natürlich kann man DIE bei IHRER Bank melden. Und oft hilft es auch, so dass DIE sich regelmäßig eine neue Bank suchen müssen.

ulrics
15.10.2011, 07:53
bringt es etwas, solche einschlägig bekannten "Firmen" bei der jeweligen Bank zu melden ? ich selber bin auch Deutsche Bank Kunde ...

oder eine Anzeige bei der Polizei gegen diese "Firma"

Anzeige wegen Betruges hilft alleine schon, wenn es immer mehr werden.
Die Bank auf jeden Fall informieren und am Besten auch direkt von der Anzeige bei der Polizei.

antispam2006
15.10.2011, 10:33
Nix tun ist der Rat des Tages ...
Eine geänderte Kontonummer bedeutet nur daß den Abzockern wieder mal ein Konto gekündigt wurde.
Welche neue Kontonummer? Diese ist seit August im Umlauf, siehe http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?32261-Media-Rusch.-Abzockversuch-und-jetzt-auch-noch-Drohung&p=313999&viewfull=1#post313999
Hier muss der Druck auf die Bank erhöht werden, falls das Konto noch dort existiert.

Gruß Antispam2006

erdbeernase
15.10.2011, 11:57
Die deutsche Bank scheint auch nix zu tun, bzw, bekommt wohl viel Geld :-)
Jaja, in Zeiten der Krisen nimmt man halt alles *g*

PS: im Beitrag hier (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?32261-Media-Rusch.-Abzockversuch-und-jetzt-auch-noch-Drohung&p=318734&viewfull=1#post318734) eventuell mal die Rechnungsnummer rausnehmen, man weiß ja nie.

Hippo
15.10.2011, 12:26
Welche neue Kontonummer? ...

Hat sich auf diesen Satz von "likenice" bezogen

...oben hat patrick1992 das gleiche Problem, eine Änderung ist mir aufgefallen
die Bankverbindung

printe-ac
20.12.2011, 13:50
... noch ein Opfer. Habe heute die Email der Zahlungsaufforderung im Postfach gehabt. Habe die Beiträge hier gelesen und werde keine Zahlung leisten

Möchte jedoch anmerken, dass ich eine andere Banverbindung in der Mail habe. Sie lautet:

Inhaber: Rusch Media
Konto: 0171007200
BLZ: 16080000
Institut: Commerzbank

antispam2006
20.12.2011, 20:13
Wie mir ein Vögelchen gezwitschert hat läuft die Bankverbindung nicht auf Rusch Media sondern auf eine Privatperson...

Wenn es die Bank nicht interessiert, dann wenigstens das Finanzamt.

Gruß Antispam2006

Solli
23.12.2011, 09:03
Da ich seit dem 8.9. nichts mehr von Rusch Media gehört habe dachte ich, man hätte mich als potentielles Opfer bereits abgeschrieben. Aber nein, heute bekam ich von "Jessy" ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk! Nach der LETZTEN MAHNUNG war heute die LETZTE AUßERGERICHTLICHE MAHNUNG (sic) in meinem Postfach.

Sehr geehrter Herr <Phantasiename>!

Trotz mehrerer Mahnungen und unserer letzten Zahlungsaufforderung konnten wir immer noch keinen Zahlungseingang von Ihnen bei uns feststellen.

Nach Rücksprache mit unserem Firmenanwalt wollen wir Ihnen letztmalig die Möglichkeit einräumen, die offene Forderung in Höhe von 149,- Euro (inkl. Mahngebühren des bisherigen Mahnverlaufes i.H.v. 80,- Euro) innerhalb der nächsten 7 Tage nach Eingang dieses Schreibens auszugleichen.

Sollten Sie die Frist wiederum verstreichen lassen, können Sie mit einer kulanten Reaktion unsererseits nicht mehr rechnen. Wir werden neben der gerichtlichen Geltendmachung unserer Forderung, die mit weiteren nicht unerheblichen Kosten für Sie verbunden sein wird, eine Strafanzeige wegen vorsätzlichen Betruges prüfen lassen.

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Sie unsere erotischen Seiten, ausweislich des uns vorliegenden Serverprotokolls, kostenpflichtig genutzt haben. [...]
Wie kommen die auf die Idee, dass ich jetzt gut vier Monate nach der "Registrierung" plötzlich doch noch zahlen will? Gehört die lange Mahnpause, gefolgt von einem noch bedrohlicheren Schreiben zu deren Psychospiel?

Die Bankverbindung ist nun auch (im Gegensatz zu den vorherigen Schreiben) oben genanntes Konto bei der Commerzbank.

Was den Kontoinhaber und das Finanzamt betrifft: Ich bezweifle nach wie vor, dass es eine Firma "Rusch Media" überhaupt gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier auch nur ein Cent Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer an den Fiskus fließt. Aber das ist reine Spekulation.

Arthur
23.12.2011, 11:10
Nach der LETZTEN MAHNUNG war heute die LETZTE AUßERGERICHTLICHE MAHNUNG (sic) in meinem Postfach.
Da biste aber noch ganz am Anfang der Mahnpyramide > http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?17093-Stories-zum-Schmunzeln&p=102121#post102121

Solli
23.12.2011, 11:37
bei Rusch sieht die Pyramide etwas anders aus:


Freischaltung
Rechnung
Rechnung Erinnerung
1. Mahnung
2. MAHNUNG
3. MAHNUNG
LETZTE MAHNUNG
LETZTE AUßERGERICHTLICHE MAHNUNG

To be continued...

antispam2006
23.12.2011, 17:55
Also Solli du darfst die Mail nicht veröffentlichen, denn der Absender hat doch geschrieben:


Diese E-Mail enthält vertrauliche und nur für den angegebenen Empfänger bestimmte Informationen.
Sofern Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sind, benachrichtigen Sie bitte umgehend den Absender und löschen diese E-Mail. Das unbefugte Kopieren oder die unbefugte Weitergabe oder Veröffentlichung dieser E-Mail bzw. deren Inhalts ist nicht gestattet und kann eine kriminelle Handlung sein.
Die Veröffentlichung dieser E-Mail bzw. auch Teile dieser verstoßen gegen das Urheberrecht des Autors und können somit lt. Gesetz bestraft werden!

:D

Ich wünsche allen Antispammern ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest.

Gruß Antispam2006

Gaia
24.12.2011, 05:16
Genau diejenigen berufen sich auf einmal auf gesetzliche Regelungen, die sie im gleichen Atemzug einen Dreck scheren um VerbraucherInnen abzuzocken :troll:
Ist wohl der verzweifelte Versuch verhindern zu wollen, dass die momentanen Machenschaften an die Öffentlichkeit kommen.

Frohe Weohnachten Euch allen :xmastime:

Audifan2000
27.12.2011, 15:40
Ich habe nun auch schon einige Zahlungsaufforderungen erhalten. Mein Sohn 15 hatte sich so eine Seite angeschaut und auch angemeldet. Da sein Geburtsjahr nicht verfügbar war hat er natürlich ein anderes angegeben. Momentan sind wir bei der 3. Mahnung. Ich hatte nach der 1. Mahnung einen Widerspruchsbrief von der Verbraucherzentrale per Einschreiben an die angegebene Adresse geschickt. Da ich wochenlang nichts gehört habe schickte ich eine mail mit dem Hinweis auf das Widerspruchsschreiben und der Minderjährigkeit meines Sohnes. Hier bekam ich nun die Antwort, daß man meinen Sohn wegen Betrugs belangen werde, ich wurde nochmals zur Zahlung aufgefordert, von dem Widerspruchsschreiben jedoch kein Wort. Nun weiß ich auch warum, das Schreiben kam mittlerweile mit dem Hinweis nicht abgeholt zurück. Was soll man davon halten?

carsten.gentsch
27.12.2011, 15:56
Hallo

das Schreiben kam mittlerweile mit dem Hinweis nicht abgeholt zurück

von dem Widerspruchsschreiben jedoch kein Wort
Zudem sind Kinder bis 16/18 bedingt Geschäftsfähig also passiert dich rechtlich garnichts und das wissen solche Betrüger!
Das interessiert die nicht und so was lesen die nicht einmal! deshalb kannst Du die Frage kannst Du dir doch selber beantworten wenn Du dieses Fred und andere ließt. Was soll man davon halten wenn Betrüger und Abzocker nur Mahnungen schicken... nichts, das ist das einzige was die können. Mehr ist bisher noch nicht passiert. Ihr werdet feststellen das ABBO Fallen und deren Betreiber sich nicht vor Gericht trauen. Denn da müssten Sie sich zu erkennen geben und das wollen die ja nicht. Deshalb abhaken und aus sitzen und das wichtigste deinen Sohn belehren und auf die Finger klopfen den diese Art von Opfer suchen solche Betrüger. Wenn er es nciht begriffen will das sperre das Inet sicher und einfach. Falls aber dein Sohn der Meinung ist er kann und will so weiter machen, dann sollte er das lernen und mal für nichts bezahlen vielleicht hilft das ja! Anderenfalls sperre Ihm den Zugang bis er durch lesen hier gelernt hat das niemand etwas verschenkt!!!!!

PS: Lass ihn mal hier im Forum lesen schauen wir mal was raus kommt!
Ach ja die Bank noch über Ihren Kunden per Beschwerde informieren!

thomas1611
27.12.2011, 16:00
Willkommen im Forum Audifan2000,

sinnvoll wäre auf jedenfall, dass das zurückgekommene Einschreiben UNGEÖFFNET aufbewahrt wird. Sollte sich wider erwarten doch einer trauen, den Rechtsweg einzuschlagen, könnte dieses nichtabgeholte Einschreiben wichtig werden. Geöffnet ist es weniger wichtig

Gerlach
27.12.2011, 16:09
Was soll man davon halten?

Einerseits dass die Gegenseite mit vollem Vorsatz handelt, nicht berechtigte Forderungen geltend zu machen. Andererseits dass es nichts bringt außer die Verschendung von Zeit und Geld, die Gegenseite davon zu überzeugen, dass die Forderungen unwirksam sind. Allerdings kann man bei derart zur Schau gestelltem Vorsatz der Gegenseite eine Strafanzeige in Erwägung ziehen. In Frage käme wohl, der Gegenseite einen versuchten Betrug zu unterstellen sowie eine versuchte Nötigung in Form der angedrohten Betrugsanzeige obwohl die Gegenseite aufgrund ihrer ständigen Geschäftstätigkeit Kenntnis haben muss, dass hier kein Betrug seitens des vermeindlichen Leistungsnehmers vorliegen kann.

Chinchilla
27.12.2011, 18:03
Was soll man davon halten?

Die Frage ist einfach zu beantworten: Das zeigt dehr eindeutig, daß man sich für Argumentationen gegen die Forderung nicht ansatzweise interessiert!

Anzeige wegen Betruges können sie vielleicht erstatten, allerdings wäre es für die Behörden sehr auffällig, wenn diese "Firma" so viele Strafanzeigen wegen dem gleichen Tatverdacht erstatten würde. Zudem werden die notwendigen Daten bei den Providern nur ca. 7 Tage gespeichert, so daß die Ermittlungsbehörden wohl kaum in der Lage sein werden eine Verbindung zu Deinem Sohn sicher herstellen können. Und dann wäre ja noch die Kleinigkeit, daß der Betrugsvorsatz ja auch erstmal nachgewiesen werden muß. Im Vergleich zu anderen Fällen, die die StA behandelt, wären das auch Peanuts, weshalb ich mit einer Einstellung wegen Geringfügigkeit rechnen würde. Selbst wenn die Strafanzeige erstatten würden (extrem unwahrscheinlich!), wäre m.E. nicht anzunehmen, daß es letztendlich zu einem Ermittlungsverfahren mit anschließiender Anklage kommen wird. Wir war das mit Goofy's Vergleich von wegen Eisbergen in der Wüste?

ulrics
27.12.2011, 19:14
Warum nicht direkt gegen die Firma Anzeige wegen Betruges und Nötigung?

TheDrMrTest
28.12.2011, 20:12
Hi Leute, ich bin hier neu und wollte mal was zu dem Thema sagen:
Ich finde es eine Unverschämtheit von diesen Abzockern, irgendwelchen Leuten zu drohen!
Mir ist das gleiche passiert: Ich habe gestern das erste Mal seit seeehr langer Zeit in meinen Posteingang geschaut, und, was ist, "LETZTE AUßERGERICHTLICHE MAHNUNG"! Jetzt habe ich mir mal bisschen das durchgelesen, was hier all geschrieben haben. Ich hab NICHTS gemacht und meine E-mail Adresse gelöscht (weil ich diese eh nicht mehr brauche ;)). Ich hoffe, dass das alles jetzt ein Ende hat! Aber, bei den weis man ja nie, richtig?
[Nachträglich euch allen noch schöne Weihnachten :D)

ute
28.12.2011, 21:39
Moin,



....Ich finde es eine Unverschämtheit von diesen Abzockern, irgendwelchen Leuten zu drohen!.....

Klar ist das unverschämt - aber Einschüchterung ist nun mal öfter wirkungsvoll, als man glaubten möchte.



.....Ich hab NICHTS gemacht und meine E-mail Adresse gelöscht.....

Warum gleich das ganze E-Mail-Konto löschen? Ein Spam-Filter würde schon ausreichen...

Aber m.E. hast Du richtig gehandelt (bzw. nicht gehandelt), indem Du nichts gemacht hast und auf die "hinterallerletzte außergerichtliche Mahnung vor der Todesstrafe" nicht reagiert hast.

Laß die ruhig weiter ihre Drohbriefe verschicken. Reagieren mußt Du erst dann, wenn Du ein amtliches Schreiben (Zustellungsurkunde) erhältst. Aber vor Gericht traut sich keiner dieser Abzocker... Zurücklehnen und abwarten....

Ein großer deutscher Politiker (groß nur von der Figur her, sonst nicht) nannte solches Vorgehen "Aussitzen"; das war übrigens auch der rote Faden, der sich durch seine Politik-Karriere zog - äh, ich werd polemisch....

Aber "Aussitzen" ist in diesem Fall das einzig Wahre, Kohlköppe ja oder nicht.

TheDrMrTest
29.12.2011, 08:32
Ich mein Konto gelöscht, weil ich dieses nicht mehr gebraucht hab.

Rusch-Hater
29.12.2011, 23:48
Hi leute! bin neu hier. an meinem username kann man den grund der anmeldung ja sicherlich nachvollziehen :=)
Auch ich bin leider drauf reingefallen :(
und nach ca 1nem monat (gestern) habe ich das bekommen:


MEDIA RUSCH
Zum Wasserturm 6, 14473 Potsdam


E-Mail: info [at] jessy-meyer.de

Tel: +49 (0)1805 – 3322121*
Fax: +49 (0)1805 – 3322122*

K u n d e
E-Mail: ********@me.com
IP: **.**.***.***
Provider: i59F4E1DB.versanet.de
E-Mail-Provider: me.com

Datum: 23.12.2011
Rechnung vom: 01.10.2011
Verwendungszweck: 20-3UXF-AKFJ


Letzte außergerichtliche Mahnung für die Nutzung auf Jessy-Meyer.de

Sehr geehrter Kunde!

Trotz mehrerer Mahnungen und unserer letzten Zahlungsaufforderung konnten wir immer noch keinen Zahlungseingang von Ihnen bei uns feststellen.

Nach Rücksprache mit unserem Firmenanwalt wollen wir Ihnen letztmalig die Möglichkeit einräumen, die offene Forderung in Höhe von 149,- Euro (inkl. Mahngebühren des bisherigen Mahnverlaufes i.H.v. 80,- Euro) innerhalb der nächsten 7 Tage nach Eingang dieses Schreibens auszugleichen.

Sollten Sie die Frist wiederum verstreichen lassen, können Sie mit einer kulanten Reaktion unsererseits nicht mehr rechnen. Wir werden neben der gerichtlichen Geltendmachung unserer Forderung, die mit weiteren nicht unerheblichen Kosten für Sie verbunden sein wird, eine Strafanzeige wegen vorsätzlichen Betruges prüfen lassen.

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Sie unsere erotischen Seiten, ausweislich des uns vorliegenden Serverprotokolls, kostenpflichtig genutzt haben. Gemäß Serverprotokoll erfolgte die Nutzung unter:

Registrierung:
Ihre E-Mail bei Registrierung: ********@me.com
E-Mail Provider bei Registrierung: me.com
Registrierungsdatum/-zeit: 30.09.2011, xx:xx:xx
IP Nummer bei Registrierung: **.***.***.***
Provider bei Registrierung: i59F4E1DB.versanet.de
von Ihnen angegebenes Geburtsdatum: 15.09.1990

Aktivierung:
Ihre E-Mail bei Aktivierung: ********@me.com
E-Mail Provider bei Aktivierung: me.com
Aktivierungsdatum/-zeit: 30.09.2011, xx:xx:xx
IP Nummer bei Aktivierung: **.***.***.***
Provider bei Aktivierung: i59F4E1DB.versanet.de

Bei Nichtzahlung kann das Serverprotokoll auch als Beweismittel dem zuständigen Gericht vorgelegt werden.

Zur Vermeidung dieser für Sie unangenehmen Vorgehensweise, können wir Sie nur eindringlich auffordern, den mit diesem Schreiben letztmalig gesetzten Termin einzuhalten und einmalig entstandene Gebühr in Höhe von 149,- Euro (inkl. Mahngebühren des bisherigen Mahnverlaufes i.H.v. 80,- Euro) zu zahlen.

Unsere Bankverbindung lautet:

Inhaber: Rusch Media
Konto: 0171007200
BLZ: 16080000
Institut: Commerzbank
Verwendungszweck: 20-3UXF-AKFJ

Für Überweisungen aus Österreich, Schweiz und anderen Ländern der EU:

Inhaber: Rusch Media
IBAN: DE93 1608 0000 0171 0072 00
BIC-/SWIFT-Code: DRESDEFF160
Institut: Commerzbank
Verwendungszweck: 20-3UXF-AKFJ


Mit freundlichen Grüßen

Media Rusch
Zum Wasserturm 6
14473 Potsdam

Media Rusch Abrechnungen
Gerichtsstand: Potsdam
E-Mail: info [at] jessy-meyer.de

Telefonischer Support/Kundenbetreuung
Wir sind für Sie da von Montag - Freitag / 9 - 17 Uhr

Tel: +49 (0)1805 - 3322121 (*14 ct./min aus dem dt. Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend)
Fax: +49 (0)1805 - 3322122 (*14 ct./min aus dem dt. Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend)


Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter: jessy-meyer.de/pflichtangaben.html

Diese E-Mail enthält vertrauliche und nur für den angegebenen Empfänger bestimmte Informationen.
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Die Veröffentlichung dieser E-Mail bzw. auch Teile dieser verstoßen gegen das Urheberrecht des Autors und können somit lt. Gesetz bestraft werden!


so, ich habe mir schon alles hier durchgelesen,also ist mir klar das ich nichts befürchten muss.
also habe ich heute das hier zurrückgeschrieben:


M. E. + ********@me.com



Einschreiben mit Rückschein

me.com

**.*****

24.12.2011



Betrifft: Ihre unberechtigte Forderung – “siehe unten” <--- hier hatte ich noch die erste mail angehangen



Sehr geehrte Damen und Herren,



mit Ihrem Schreiben vom 23.12.2011 machen Sie einen Betrag in Höhe von insgesamt 229,99 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich/meinen Sohn geltend.


Der angeblich mit Ihnen bestehende Vertrag wurde von meinem minderjährigen Sohn/ meiner minderjährigen Tochter abgeschlossen. Ich habe weder in einen Vertragsabschluss eingewilligt, noch genehmige ich einen solchen Vertrag nachträglich.



Auch ist § 110 BGB, der so genannte Taschengeldparagraph, nicht anwendbar, da dieser sich nur auf Bargeschäfte bezieht und nur solche Geschäfte erfasst, für die das Taschengeld normalerweise zur Verfügung gestellt wird. Hierzu zählt nicht die hier von Ihnen geltend gemachte unberechtigte Forderung, da es das monatliche Taschengeld meines Kindes bei weitem übersteigt.



Zudem liegt keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.



Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben.



Mein Sohn / Tochter hat diesen nicht bemerkt.



Es hat offensichtlich den Anschein, als werde Ihre Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.



Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an.



Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge.



Vorsorglich erkläre ich auch die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.



Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.



Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.



Mit freundlichen Grüßen

Marc E.

das habe ich mit erlaubnis meines vaters (bin 14) abgeschickt und folgende antwort erhalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

da nur volljährige Personen unseren Dienst in Anspruch nehmen dürfen, wurden bei der Anmeldung durch Ihr Kind offensichtlich ganz bewusst falsche Daten eingegeben.

Ihr Kind hat folgendes Geburtsdatum angegeben: 15.09.1990
Ebenfalls hat Ihr Kind bei der Anmeldung seine Volljährigkeit bestätigt.

Server Beweis Protokoll:
Anmeldedatum: 30.09.2011
Anmelde E-Mail: ********@me.com
E-Mail Provider: me.com
IP Nummer: **.***.***.***
Provider: i59F4E1DB.versanet.de


Ein solches Verhalten kann den Straftatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten erfüllen. Hier wurden falsche Tatsachen vorgespiegelt, um unseren Dienst in Anspruch nehmen zu können.

Hier behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige wegen Betruges bzw. des Computerbetruges nach § 263a StGB vor und werden dementsprechend alle anfallenden Anwaltskosten und Auslagen gegen Sie geltend machen.

Ihr Kind ist noch nicht voll geschäftsfähig , jedoch schon strafmündig (Jugendstrafrecht),
wenn es bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat.

Unser Service ist rechtsgutachterlich geprüft.
Schauen Sie sich bitte selber die Anmeldeseite unserer Internetseite an auf Jessy-Meyer.de.

Bei unserem erotischen Angebot handelt es sich auschließlich um `Softerotik´ die nicht in den Bereich der Pornographie fällt!
Wir zeigen keine Darstellungen der primären Geschlechtsorgane oder sexuelle Handlungen. Daher ist bei unserem Angebot auch kein AVS System (Alterschutzkontrolle) notwendig.

Ebenfalls weisen wir Sie auf § 1631 BGB Aufsichtspflicht und Personensorge hin. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht Ihres Kindes kann weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen.

In diesem Falle, machen wir unsere Forderung geltend gegen den Anschlussinhaber des Internetzuganges, über den dieser Dienst erworben wurde.

Daher befinden wir uns mit unseren Ansprüchen im Recht und fordern Sie auf die Rechnung zu bezahlen.

Der Vertrag endet automatisch nach 30 Tagen und bedarf keiner Kündigung Ihrerseits.
Dieser Betrag ist einmalig fällig. Hierbei handelt es sich um KEIN ABONNEMENT. Nach Zahlungseingang ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns beendet.

Hier nochmals die Bankdaten zur Überweisung.

Bitte zahlen Sie 149,- EURO (inkl. 80,- Euro Mahnkosten) auf folgendes Konto:


Kontoinhaber: Rusch Media

Konto: 0171007200

BLZ: 16080000

Institut: Commerzbank

Verwendungszweck: 20-3UXF-AKFJ

Um Ihre Zahlung eindeutig zuweisen zu können, geben Sie bitte als Verwendungszweck unbedingt 20-3UXF-AKFJ an.

Für Zahlungen außerhalb Deutschlands verwenden Sie bitte folgende Daten:

Inhaber: Rusch Media

IBAN: DE93 1608 0000 0171 0072 00

BIC-/SWIFT-Code: DRESDEFF160

Institut: Commerzbank

Verwendungszweck: 20-3UXF-AKFJ

Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung, wird sämtlicher E-Mail Verkehr mit Ihnen gespeichert.

Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unser Support-Team.

Mit freundlichen Grüßen

- Support Team -
Kundenbetreuung

Rusch Media
Zum Wasserturm 6
14473 Potsdam

Rusch Media Abrechnungen
Gerichtsstand: Potsdam
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Telefonischer Support/Kundenbetreuung
Wir sind für Sie da von Montag - Freitag / 9 - 17 Uhr

Tel: +49 (0)1805 - 3322121 (14 ct./min aus dem dt. Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend)
Fax: +49 (0)1805 - 3322122 (14 ct./min aus dem dt. Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend)


Diese E-Mail enthält vertrauliche und nur für den angegebenen Empfänger bestimmte Informationen.
Sofern Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sind, benachrichtigen Sie bitte umgehend den Absender und löschen diese E-Mail. Das unbefugte Kopieren oder die unbefugte Weitergabe oder Veröffentlichung dieser E-Mail bzw. deren Inhalts ist nicht gestattet und kann eine kriminelle Handlung sein. Die Veröffentlichung dieser E-Mail bzw. auch Teile dieser, werden hiermit ausdrücklich untersagt! Weiterhin verstoßen Sie bei Veröffentlichung gegen das geltende Urheberrecht des Autors und können somit rechtlich belangt werden!

es ist lustig weil in einem teil dieser nachricht auf die aufsichtspflicht angesprochen wird und ich schon gelesen habe das das nicht stimmt.
auch bin ich mir bewusst das die komplette nachricht keinen wert hat. wie wäre es wenn jemand mal so ein register anlegen würde wo alle Bankdaten von denen aufgelistet werden?

abgesehen davon bitte zu entschuldigen das manche adressen gelöscht wurden, aber so wie ich Rusch kenne lesen sie sich das hier durch und wer weis? morgen haben sie mich dann mit meinen Daten hier!

also unterm Strich nichts mehr tun?
ps: nach dem sorgfältigen durchlesen dieses forums kann ich über die mails von denen lachen und spas haben.

frohe weihnachten und schon mal frohes neues wünscht euch euer Rusch-hater!

brixmaster
29.12.2011, 23:50
Der übliche Kackspam...
Ignorieren oder sich amüsieren...
Leere Drohungen,auch in der nüchternen Rechtlichen Erwägungsrelevanz.

Spamfilter hilft,oder Email Adresse beim Anbieter löschen,wenn man aufgrund dieser Email kurz vor dem Herzkasper steht...:p

ulrics
30.12.2011, 08:23
Nicht einfach ignorieren, sondern aktiv werden und die Bank informieren, wer da zu ihren Kunden zählt. Am Besten mit Kopie an die Lokal-/Regionalpresse und die Polizei.
Der Verlust einer Bankverbindung trifft die richtig. Besonders, wenn man die Bank darauf aufmerksam macht, den Einzahlern das Geld zurück zu überweisen.

TheDrMrTest
30.12.2011, 09:49
Wisst ihr, was mir bei der "ALLERLETZTEN AUßERGERICHTLICHEN MAHNUNG" aufgefallen ist?
Die haben eine IP-Nummer angegeben, die gar nicht mir gehört o.O :D

erdbeernase
30.12.2011, 11:22
Nicht einfach ignorieren, sondern aktiv werden und die Bank informieren

So unbekannt scheint er der neuen bank nun nicht mehr zu sein *g*


vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie uns auf die Geschäftspraktiken von Herrn R. R. hinweisen.

Da die Commerzbank sehr großen Wert darauf legt, ausschließlich mit seriösen Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten, haben wir die Angelegenheit im Hinblick auf Ihre Vorwürfe überprüft und die aus unserer Sicht erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen jedoch aus rechtlichen Gründen keine detaillierteren Auskünfte über die Konsequenzen mitteilen dürfen.

Sehr geehrte xxx , ich möchte Ihnen für Ihre offenen Worte danken und Ihnen an dieser Stelle versichern, dass wir stets alles erforderliche tun, um betrügerische Handlungen zu verhindern.

Reaktionszeit : < 4 Stunden
mal sehen, wann neue Mahnungen mit neuer Kontonummer kommen :-)
beim letzten Mal ging es relativ schnell.

blizzy
30.12.2011, 12:33
Zum xxxxxxxxx-ten Mal: Kommunikationsversuche mit der Nutzlosbranche sind mehr als flüssig, nämlich überflüssig!

ulrics
30.12.2011, 18:47
So unbekannt scheint er der neuen bank nun nicht mehr zu sein *g*

Reaktionszeit : < 4 Stunden
mal sehen, wann neue Mahnungen mit neuer Kontonummer kommen :-)
beim letzten Mal ging es relativ schnell.

Bei der selben Bank?
Vielleicht hat er ja mehrere Konten parallel.

1choco
03.01.2012, 22:02
Hey Leute,
ich brauche eure Hilfe. Ich habe etwas im Netz gestöbert und bin auf eine Seite gestossen, die nur nach meiner email gefragt hat um ein paar Fotos zu sehen. Nach Angabe der email bekam ich einen link zu einer Seite, die ziemlich banal ist. Danach bekam ich allerdings gleich eine Rechnung, die ich ignorierte, da ich es nicht ernst nahm. Nun bekomme ich eine Mahnung nach der anderen. Also mein Rat an euch Finger weg von dieser Seite.
Meine Frage an euch: wer hilf mir mit kompetentem (juristisch) fundiertem Rat?

MEDIA RUSCH
Zum Wasserturm 6, 14473 Potsdam
*
E-Mail: info [at] jessy-meyer.de
Gerichtsstand: Potsdam

Tel: +49 (0)1805 – 3322121*
Fax: +49 (0)1805 – 3322122*

K u n d e
E-Mail: [Mailadresse entfernt]
IP: ***
Provider: ***
E-Mail-Provider: ***
Datum: 26.12.2011
Rechnung vom: 20.12.2011
Verwendungszweck: ***


1. M A H N U N G für 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft bei www.jessy-meyer.de

Sehr geehrter Kunde!

Ihnen ist sicherlich entgangen die noch offene Rechnung zu begleichen.
Leider ist auf unserem Konto bis heute noch keine Zahlung eingegangen.

Die unten aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung einer 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft bei www.jessy-meyer.de. Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihrer E-Mail Adresse *** und Ihres Geburtsdatums *** am 20.12.2011 um 9:19:00 Uhr eingetragen.
Ihre IP Nummer ***, Zeit des Vertragschlusses und der Name des Providers *** wurden beim Erwerb gespeichert und auf unserem Server protokolliert.

Sie haben folgendes akzeptiert:
*Durch Betätigung des Buttons "Jetzt Klicken" , kauften Sie eine 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft bei jessy-meyer.de. (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Die 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft kostet 69 Euro incl. MwSt.
Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.

Insbesondere ist ein Widerruf nach Aktivierung der Dienstleistung nicht mehr möglich, vgl. § 312d Abs. 3 BGB.
Bitte beachten Sie hierzu die von Ihnen mit Vertragsschluss akzeptierten und auf der Seite www.jessy-meyer.de jederzeit einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die Informationen über das Widerrufsrecht und die Kostenpflichtigkeit von jessy-meyer.de.

Sie haben erworben:
_________________________________________________________________________

Leistung: (1x) 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft bei jessy-meyer.de Nr. ***
Benutzer: ***
Passwort: ***

Betrag netto: 58,- Euro
zzgl. 19 % MwSt.: 11,- Euro
zzgl. Mahnkosten 10,- Euro
_________________________________________________________________________

Gesamtbetrag: 79,- Euro


Bitte überweisen Sie den noch offenen Betrag von 79,- Euro (inklusive 10,- Euro Mahnkosten) innerhalb von 7 Tagen auf folgendes Konto:

Bankverbindung
Inhaber: Rusch Media
Konto: 0171007200
BLZ: 16080000
Institut: Commerzbank
Verwendungszweck: ***

Um Ihre Zahlung eindeutig zuweisen zu können, geben Sie bitte als Verwendungszweck unbedingt *** an.

Für Überweisungen aus Österreich, Schweiz und anderen Ländern der EU:

Inhaber: Rusch Media
IBAN: DE93 1608 0000 0171 0072 00
BIC-/SWIFT-Code: DRESDEFF160
Institut: Commerzbank
Verwendungszweck: ***

Wir bitten Sie die Rechnung zu bezahlen, es handelt sich hierbei um einen einmaligen Betrag.
Nach Zahlungseingang ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns beendet.
Sollten Sie schon bezahlt haben, können Sie diese Mahnung als gegenstandslos betrachten.

B I T T E * B E A C H T E N * S I E :

Diese Zahlungserinnerung wirkt verzugsbegründend und bewirkt gem. §§ 280, 286 BGB, dass Sie von nun an zum Ersatz des sog. Verzugsschadens verpflichtet sind. Dazu gehören insbesondere auch die weiteren Kosten der Rechtsverfolgung, etwa durch weitere Mahnungen, Einschaltung eines Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros oder Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens.

Da unser Erotik - Service in letzter Zeit häufig illegal missbraucht worden ist, sehen wir uns gezwungen, bei Nichtzahlung oder keinerlei Reaktion auf dieses Schreiben, einen Strafantrag bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft aufzugeben. Diesen Aufwand nehmen wir gerne auf uns, da es bei einigen Kunden schon öfters aufgetreten ist und wir nicht bereit sind dieses in Kauf zu nehmen.

Mittels Ihrer IP Nummer, die bei der Nutzung gespeichert wurde, kann im Rahmen einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung die hinter der IP stehende natürliche Person mit Anschrift ausfindig gemacht werden. Wer einen Vertrag schließt und dabei seiner Verpflichtung nicht nachzukommen gedenkt, macht sich zumindest eines versuchten Betruges strafbar. Dieser Umstand genügt, um eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Wir behalten uns entsprechende Schritte bei Verweigerung der Zahlung vor.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Media Rusch
Zum Wasserturm 6
14473 Potsdam

Media Rusch Abrechnungen
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Wir sind für Sie da von Montag - Freitag / 9 - 17 Uhr

Tel: +49 (0)1805 - 3322121 (*14 ct./min aus dem dt. Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend)
Fax: +49 (0)1805 - 3322122 (*14 ct./min aus dem dt. Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend)


Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter: jessy-meyer.de/pflichtangaben.html

Diese E-Mail enthält vertrauliche und nur für den angegebenen Empfänger bestimmte Informationen. Sofern Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sind, benachrichtigen Sie bitte umgehend den Absender und löschen diese E-Mail. Das unbefugte Kopieren oder die unbefugte Weitergabe oder Veröffentlichung dieser E-Mail bzw. deren Inhalts ist nicht gestattet und kann eine kriminelle Handlung sein.
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brixmaster
03.01.2012, 22:09
Meine Frage an euch: wer hilf mir mit kompetentem (juristisch) fundiertem Rat?
Ignorieren und gut ist es...
Juristisch hat die Forderung der Affen keine Relevanz.

Einfach diese Mail über Windows Live Mail über JunkEmail"Absender zur Liste Blockierter Absender hinzufügen.
Dann bleiben dir weitere Mails erspart.

deekay
04.01.2012, 00:37
Meine Frage an euch: wer hilf mir mit kompetentem (juristisch) fundiertem Rat?

Ein Anwalt denn nur der darf das. Dieses Forum besser seine Mitglieder dürfen es nicht.

Ich sage dir aber meien meinung dazu:


Da unser Erotik - Service in letzter Zeit häufig illegal missbraucht worden ist, sehen wir uns gezwungen, bei Nichtzahlung oder keinerlei Reaktion auf dieses Schreiben, einen Strafantrag bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft aufzugeben. Diesen Aufwand nehmen wir gerne auf uns, da es bei einigen Kunden schon öfters aufgetreten ist und wir nicht bereit sind dieses in Kauf zu nehmen.

Na dann sollen sie doch. Merke: Man droht nie etwas an was man nicht auch durchzieht


Mittels Ihrer IP Nummer, die bei der Nutzung gespeichert wurde, kann im Rahmen einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung die hinter der IP stehende natürliche Person mit Anschrift ausfindig gemacht werden.

Mit der IP können sie nichts anfangen da es keine langfristige Speicherung von IP Adressen bei Providern gibt und eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht (mehr) stattfindet. Und selbst wenn die IP noch nachverfolgbar wäre würde diese Firma aufgrund ihrer angeblichen Forderung keine Daten hinter der IP Adresse bekommen.


Wer einen Vertrag (...)

Ein Vertrag ist eine beiderseitige Willenserklärung. Dazu gehärt auch der transparente Hinweis auf die Kosten. Kein Vertrag = keine Zahlungsverpflichtung


Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter: (...)

Zu den gesetzlichen Pflichtangaben in Mails und auf Internetseiten gehört u.a.
- die Rechtsform des Unternehmens
- Die Steuernummer oder Umsatzsteuer ID

Diese Angaben fehlen auf der Seite und in der Mail. Ich bin überfragt ob der Hinweis auf die Seite in der Mail der Auskunftspflicht genügt, gehe aber davon aus dass es eben nicht genügt. Wenn man dann noch bedenkt dass Pflichtangaben im Impressum fehlen so kannst du annehmen dass es diese Firma nicht gibt.

Keine Firma = kein Vertrag = keine Forderung

Wenn die was wollen sollen sie es gerichtlich durchsetzen... werden die aber m.E. nicht tun.

deekay
04.01.2012, 00:45
Meines Wissens aber nur ab einer bestimmten Rechnungssumme. (100 € ??)
Da die Kosten hier nicht über 100 € liegen, braucht vermutlich auch keine Steuer-Nr. auf der Rechnung sein.

Eine Rechnung muss immer Steuernummer oder Umsatzsteuer ID: [ID filtered]

http://www.easyscm.de/Was-muss-auf-einer-rechnung-stehen/Was-muss-auf-einer-rechnung-stehen.htm

TillP
04.01.2012, 10:12
Es empfiehlt sich auch, bei solchen Seiten Screenshots anzufertigen, die zeigen, dass diese Seite bei der Anmeldung keinen Kostenhinweis enthielt.
Wenn das dann zusätzlich noch andere Nutzer als Zeugen machen, kann man getrost abwarten und ein (praktisch nie stattfindendes) Verfahren abwarten...

DJANGO
04.01.2012, 10:16
Wenns die seltsamen Fussibär-Seiten wie Jennys Homepage, Danys Homepage und ähnlichlautenden Schwachsinn (http://forum.computerbetrug.de/threads/jennys-homepage-danis-homepage-de.33631/) betrifft, kann die Schlußfolgerung nur lauten: Post von MediaRusch - ab in den Abfall husch husch....:)

brixmaster
31.05.2012, 18:13
Eher wurde der Mail Robot wieder angeworfen.
Aber einfach unter Sicherheitsoptionen "Alle als Spam erkannten Mails
direkt löschen" einstellen,und der Müll bleibt erspart.

Solli
21.08.2012, 09:31
Jetzt muss ich mal den alten Thread wieder ausgraben, ich hab nämlich in den Tiefen meines Spam-Postfachs eine "LETZTE AUßERGERICHTLICHE MAHNUNG" von der Jessy gefunden. Erhalten habe ich diese Mail scheinbar am 29. Mai. Komisch, ich hab doch die "letzte" außergerichtliche Mahnung schon am 23.12. erhalten, außerdem noch eine "letzte" Mahnung am 8.9. letztes Jahr. Man hat sich nicht mal die Mühe gemacht, einen neuen Text zu überlegen, die Mail ist 1:1 identisch mit der vom 23.12. (inclusive Betrag und Mahngebühren).

Ach halt, einen Unterschied gibt es, und deshalb poste ich das hier auch. Die Bankverbindung ist nun:

Unsere Bankverbindung lautet:

Inhaber: Rusch Media
Konto: 0024798597
BLZ: 69050001
Institut: Sparkasse
Verwendungszweck: -zensiert-

Für Überweisungen aus Österreich, Schweiz und anderen Ländern der EU:

Inhaber: Rusch Media
IBAN: DE90 6905 0001 0024 7985 97
BIC-/SWIFT-Code: SOLADES1KNZ
Institut: Sparkasse
Verwendungszweck: -zensiert-

So, das war aber jetzt wirklich die allerletzte Mahnung, denn jetzt mache ich die E-Mail-Adresse platt. Kommt ja eh nichts interessantes mehr von der Jessy.

Fidul
21.08.2012, 21:44
Weit hat er's gebracht. Die 69050001 ist von der Sparkasse Bodensee! Kriegt er in Preußen keine Konten mehr?

erdbeernase
22.08.2012, 21:22
Ich vermute mal, das auch diese Bankverbindung nicht mehr aktuell ist.
Langsam wird es eng. Mal sehen wenn die ersten 'ausländischen' Bankverbindungen auftauchen.

Wuschel_MUC
23.08.2012, 00:09
... vermute, dass auch diese Bankverbindung nicht mehr aktuell ist.
Nicht vermuten, sondern nachfragen! Sonst verlässt sich der Eine auf den Anderen und die Bank erfährt nie von ihrem krummen Kunden!

Wuschel

erdbeernase
23.08.2012, 10:39
Nicht vermuten, sondern nachfragen!

Was macht dich so sicher, das ich das nicht schon längst gemacht habe?
Warum hast du es nicht gemacht?

erdbeernase
23.08.2012, 19:30
Ich habe keinen Beleidigt, ich habe auch keine solche Mail erhalten.
Ich hatte daher auch nur vermutet.

Ich weiss nicht, ob die Bankverbindung noch aktuell ist, lediglich das die Abstände
des 'wechselns' immer kürzer werden.

Den Rest spare ich mir lieber.

Goofy
23.08.2012, 21:04
Es gab lange keine schönen neuen Projekte mehr vom Fussibär.

Vielleicht kann er eine kreative Idee brauchen?

Helmi98
30.09.2012, 20:47
Eine neue Adresse von Jessy Meyer:

R&D Web Company
Schubertstr. 65
15234 Frankfurt(Oder)

DIE können sogar hellsehen. Man meldet sich an, etwa 1 1/2 bis 2 Stunden später kommt die Rechnung, die unter anderem diesen lustigen Satz enthält:

"Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt."

Und das schon 14 Tage vor Ende der Widerrufsfrist! :)

Hier die Bankverbindung:

Bankverbindung
Inhaber: R. D.
Konto: 301***
BLZ: 17062428
Institut: Volksbank
Verwendungszweck: xx-xxxx-xxxx

Audifan2000
13.11.2012, 18:24
Ich habe pünktlich nach einem halben Jahr (allerallerletzter aussergerichtlicher Mahnung) wieder Post erhalten, diesmal aber von einer anderen Adresse. Und mit Androhung einer Strafanzeige.


Betreff: PRÜFUNG EINER STRAFANZEIGE

R&D Web Company
Schubertstr. 65, 15234 Frankfurt(Oder)

E-Mail: info [at] jessy-meyer.de
Gerichtsstand: Potsdam

Tel: +49 (0)1805 &ndash 3322121*
Fax: +49 (0)1805 &ndash 3322122*

K u n de

Datum: 09.11.2012

PRÃœFUNG EINER STRAFANZEIGE


Sehr geehrter Herr
wir haben Ihre Angelegenheit inzwischen erneut überprüft. Hierbei mussten wir feststellen, dass Sie noch keine ausreichende Zahlung geleistet haben. Aufgrund Ihres Verhaltens liegt der Verdacht nahe, dass Sie weder zahlen können noch wollen. Wir fragen uns, ob das bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Fall war.

Dies legt den Verdacht eines Betruges gem. § 263 Strafgesetzbuch nahe. Betrug kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe verhängt werden. Wenn Sie bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht in der Lage oder willens waren, zu zahlen, aber dennoch eine vertragliche Verpflichtung eingegangen sind, würde das den Verdacht eines sogenannten Eingehungsbetruges nahe legen. Hierfür würde ausreichen, dass Sie es für möglich gehalten haben, nicht zahlen zu können, aber trotzdem einen Vertrag abgeschlossen haben.

Uns ist an einer strafrechtlichen Verfolgung nicht gelegen. Unsere Rechtsanwälte haben uns aber empfohlen, gegen Sie, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten, wenn sich die Angelegenheit nicht aufklärt.

Wir möchten Sie daher bitten, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Die Sache wäre auch erledigt, wenn Sie den offenen Betrag innerhalb von 5 Tagen auf unser Konto überweisen.

Bitte überweisen Sie ihre Schulden in Höhe von derzeit 169 EUR schuldbefreiend innerhalb von 5 Tagen auf das folgende Konto:

Inhaber: R*** D***
Konto: 301***
BLZ: 17062428
Institut: Volksbank
Verwendungszweck:
Für &Uumlberweisungen aus Österreich, Schweiz und anderen Ländern der EU:

Inhaber: R*** D***
IBAN: DE03170624***
BIC-/SWIFT-Code: GENODEF1BKW
Institut: Volksbank
Verwendungszweck:

Mit freundlichen Grüßen

R&D Web Company
Schubertstr. 65
15234 Frankfurt(Oder)

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Die Veröffentlichung dieser E-Mail bzw. auch Teile dieser verstoßen gegen das Urheberrecht des Autors und können somit lt. Gesetz bestraft werden!

Mittwoch
13.11.2012, 19:34
Das mit der Strafanzeige ist eine leere Drohung, die Bestandteil der Mahnungpyramide (https://www.antispam-ev.de/wiki/Zahlungsforderung,_der_Werdegang#Die_Mahnungspyramide) ist. Schockierend, aber nicht der erste Fall, der hier geschildert wurde.

Ich würde Dir dringend raten, selber Strafanzeige zu erstatten. Wenn man Dich fragt, weswegen, solltest Du "alle in Frage kommenden Delikte" angeben und andeuten, dass Du Dich genötigt fühlst. Des weiteren kannst du ein Schreiben an die Bank richten, bei denen R.D. Kunde ist, und sie auf das faule Ei im Nest aufmerksam machen. Eine Meldung beim Finanzamt, dass Geld auf ein Privatkonto überwiesen werden soll, mit der Andeutung der möglichen Steuerhinterziehung ist natürlich auch denkbar. Das Konto müsste eigentlich auf den Namen der Firma laufen, die Dich zur Zahlung auffordert.

Schönen Gruß
Mittwoch


P.S.: Der Disclaimer am Ende ist schon seit über 10 Jahren völliger Schwachsinn... (http://www.law-podcasting.de/der-disclaimer-10-jahre-unausrottbarer-schwachsinn)

Goofy
13.11.2012, 19:34
Eine ganz typische Nutzlos-Mahnung, nur heiße Luft.

Die sogenannten "Pflichtangaben im Impressum" enthalten keine Steuernummer. Man könnte ja mal das zuständige Finanzamt fragen, ob der "Unternehmer" dort eine bekannte Steuernummer hat.

KaiHH
13.11.2012, 20:06
Und ganz wichtig: "Ich stelle Strafantrag" sagen.

Sonst könnte ein schlafender eifriger Staatsanwalt das ganze abheften, mit den Worten: "Ja schade, da könnte man was machen, ist aber leider, leider nur ein Antragsdelikt....."


Gruß
Kai

Goofy
13.11.2012, 22:26
Die Veröffentlichung dieser E-Mail bzw. auch Teile dieser verstossen gegen das Urheberrecht des Autors und können somit lt. Gesetz bestraft werden!
Naja, die geistige Schöpfungshöhe dieser Mahn-Logorrhoe rechtfertigt jedenfalls noch nicht ganz die Nominierung für den Literaturpreis.

Sastef
15.11.2012, 16:03
Ich frage mich: Warum soll Rusch im Knast sein?
Wer soll weiterhin die "R&D Web Company" sein? Gibt es weitere Hinweise?