Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Quizthrill - Neue Abzocke mit Gewinnspiel SMS?
Marlon45
18.08.2011, 12:26
Hallo zusammen,
ich möchte hier mein aktuelles Problem schildern um Rat zu erhalten und auch Warnung zu geben, denn meiner Meinung nach ist dies eindeutig Abzocke mit Abo Falle.
Ich habe Anfang Juli eine SMS von Quiz Thrill erhalten. Mit Angebot für ein Gewinnspiel mit Beantwortung mehrere Fragen. Da ich weiß das man durch solche Nachrichten und Links schnell reinfallen kann, habe ich den dort enthaltenen Link zu dem Spiel auch nicht angeklickt. Gut so dachte ich, bis eine Woche wieder genau die gleiche SMS kam und die nächsten 5 Wochen...nach der letzten am 09.08.11 habe ich dann den Link erstmal über mein PC aufgerufen um zu wissen was es mit dem Spiel aufsich hat und ich haben denen dann geschrieben daß ich an diesem Gewinnspiel nicht teilnehmen will und bitte darum mir keine SMS mehr zu senden. Es kam auch prombt die Antwort, daß mein Abo nun gekündigt sei. Upps dachte ich...ich hatte ja garkeins abgeschlossen.....und siehe da auf der Rechnung für Juli meines Mobilbetreibers t mobil stehen kosten von eine mindmatic Firma in München mit 4 mal EUR 4,99. Dies betreffen genau diese Quiz Thrill....auf der Abrechnung für August werden nochmals 2 mal EUR 4,99 abgebucht. Nach dem ich nun die Firma Optimus über deren mail adresse angeschriben habe und geschildert habe das ich mich nie registriert habe und auch die von denen angegebene zweifache Bestätigung über mein Handy nie durchgeführt habe.
Hat denn schon jemand die gleicher Erfahrung gemacht mit dieser Firma ?....ich habe die gleiche Fälle bei anderen Quiz Seiten im Netz schon gelesen aber über diese gibts "noch" nix negatives bis heute. Ich bin am überlegen rechtliche Schritte gegen die einzuleiten....auch wenn es wohl nicht viel bringt...aber ich finde das eine Sauerrei und solchen Machenschaften muß ein Ende gesetzt werden.
Hoffe ich finde hier Leute die schon mit denen Erfahrungen haben.
Gruß Marlon45
mareike26
18.08.2011, 12:35
Unrechtmäßig abgebuchtes Geld kannst Du von der Telekom zurückfordern. Bitte mal hier lesen: http://www.antispam-ev.de/wiki/Kategorie:SMS-Spam
Mittwoch
18.08.2011, 13:18
Die Masche ist bekannt. Wie mareike26 schon anmerkte: Teile der Telekom (am besten per Einschreiben mit Rückschein) mit, dass Du die Rechnung beanstandest und die fraglichen Posten für das Abo nicht zahlst. Diese nimmt das zur Kenntnis, bucht in der Regel den fraglichen Posten aus und gibt das Ganze an die Firma weiter, in deren Auftrag sie die Beträge eingezogen hat. Du müsstest Dich (im Falle gerechtfertigter Forderungen) also mit der Firma auseinandersetzen, die als Anbieter in Deiner Rechnung auftaucht. Höchstwahrscheinlich wirst Du von denen dann auch eine Mahnung bekommen.
Ich würde an Deiner Stelle die Mahnungen ignorieren. Tatsächlich liegt die Beweislast für einen Vertragsschluss beim Anbieter. Solange er diesen nicht juristisch wasserdicht erbringen kann, hat die Forderung keine Substanz. Neben der von mareike26 verlinkten Kategorie kann ich auch noch den Artikel Vorgehen bei Telefon-Mehrwertdienst-Betrug empfehlen.
Schönen Gruß
Mittwoch
Chinchilla
18.08.2011, 15:09
bitte darum mir keine SMS mehr zu senden.
Meinst Du dafür würde sich jemand interessieren, der Dir Spam-SMS ohne Deine vorherige Einwilligung zukommen läßt?
M.E. hast Du damit bestätigt, daß die SMS eine Wirkung zeigen, gelesen und beachtet werden. Damit wird Deine Rufnummer noch wertvoller für Spamer. Wetten, daß die Spam-SMS in den kommenden Wochen zunehmen werden?
Mittwoch
18.08.2011, 16:33
M.E. hast Du damit bestätigt, daß die SMS eine Wirkung zeigen, gelesen und beachtet werden.
Gegenthese: Ich behaupte, dass mindestens 70% aller verschickten SMS zumindest wahrgenommen werden. Alle Handys, die ich bisher bedienen durfte, weisen in den Standardeinstellungen im ungenutzten Zustand mit einem großen Text darauf hin, dass eine SMS kam. Man kann diese dann gleich öffnen, wenn man wieder mal aufs Display schaut. Wenn man also das Telefon für welche Zwecke auch immer in die Hand nimmt, weiß man zumindest, dass eine SMS kam. Und nahezu alle Leute, die ich kenne, schauen dann auch zeitnah in die Mitteilung rein. Mag sein, dass sie Werbe-SMS nicht bis zum Ende lesen und gleich löschen, aber zumindest haben sie sie geöffnet. Es wird wohl kein Zufall sein, dass die relevanten Werbebotschaften in den SMS so geschrieben sind, dass sie bei normaler Darstellung auf ein normales Handydisplay passen.
Hinsichtlich Wahrnehmungserfolg unterscheiden sich Werbe-SMS ja sehr deutlich von Werbe-E-Mails. Bei letzteren benutzt alle Welt Filtermechanismen und ein nicht geringer Teil dürfte an Mailadressen gehen, die entweder nicht mehr existent sind oder nicht mehr gelesen werden. Werbe-SMS hingegen werden immer zugestellt, müssen sogar, denn es handelt sich ja um einen entgeltpflichtigen Service. Der Trend geht zwar zur Zweitkarte, dennoch dürfte der überwiegende Teil der SIM-Karten in ständiger Nutzung befindlich sein, daher meine Schätzung auf über 70%.
Gibt es eigentlich Spamfilter für SMS (nicht nur als Applikation für Smartphones)? Wenn ja, wie verbreitet mögen die sein?
Schönen offtopic-Gruß
Mittwoch
SMS Filtern: Rein technisch betrachtet kann man Kurznachrichten auf die gleiche Weise filtern wie Telefonanrufe. Damit die Nachricht gar nicht zugestellt wird müsste der Provider entsprechende Mechanismen bereit stellen. Mir ist aber nicht bekannt, dass die deutschen Mobilfunkanbieter so etwas anbieten würden.
Was technisch gesehen auf jeden Fall möglich ist ist die telefonseitige Filterung, also dass unerwünschte Nachrichten einfach nicht angezeigt werden. Dazu wird allerdings wieder eine entsprechende Software benötigt.
Im SMS-Standard selbst sind keine Filtermechanismen vorgesehen.
Ich selbst verwende auf meinem Android-Telefon die App "Handcent SMS". Damit kann ich zumindest eine Blacklist verwalten, die entsprechenden Nachrichten werden dann nicht angezeigt. Ob es auch heuristische Filter gibt weiß ich nicht, aber höchstwahrscheinlich schon.
antispam2006
18.08.2011, 18:06
Die Masche ist bekannt. Wie mareike26 schon anmerkte: Teile der Telekom (am besten per Einschreiben mit Rückschein) mit, dass Du die Rechnung beanstandest und die fraglichen Posten für das Abo nicht zahlst. Diese nimmt das zur Kenntnis, bucht in der Regel den fraglichen Posten aus und gibt das Ganze an die Firma weiter, in deren Auftrag sie die Beträge eingezogen hat. Du müsstest Dich (im Falle gerechtfertigter Forderungen) also mit der Firma auseinandersetzen, die als Anbieter in Deiner Rechnung auftaucht. Höchstwahrscheinlich wirst Du von denen dann auch eine Mahnung bekommen.
Bist du dir da sicher? Die Telekom macht es beim Festnetzanschluss. Beim Mobilfunker wird, meines wissens nach, der Premiumteil immer mit gebucht und Standardtexte ala "Wenden Sie sich an den Anbieter" verschickt.
Daher kann es passieren das man die Mobilfunkrechnung "selbst" kürzen muss.
Gruß Antispam2006
Mittwoch
18.08.2011, 19:25
Daher kann es passieren das man die Mobilfunkrechnung "selbst" kürzen muss.
Die Telekom (oder ein anderer Mobilfunkanbieter) buchen die Premiumgebühren ohne weitere Prüfungen ab, dazu gibt es für die Premiumanbieter definierte Zugänge zu den Rechnungsdatenbanken der Mobilfunkanbieter. Wenn man letzterem nun mitteilt, dass man bestimmte Posten der Rechnung bemängelt, so wird das in der Datenbank vermerkt. Normalerweise erlangt der Premiumanbieter auf diese Weise Kenntnis von der Zahlungsverweigerung; das alleine schon deswegen, weil der Mobilfunkanbieter alle für den Premiumanbieter eingetriebenen Beträge en bloc am Monatsende überweist. Die Aufschlüsselung kann über die Datenbankanbindung nachvollzogen werden.
Wenn die Mobilfunkanbieter nun einen Vermerk der Zahlungsverweigerung in die Datenbank eintragen, bedeutet das leider nicht, dass aufgrund des Vermerks der Premiumanbieter danach nicht mehr bei den betroffenen Kunden abbuchen könnte; das kann er leider weiterhin auch ohne Prüfung. Daher kann man im Folgemonat unter Umständen doppelte Gebühren auf der Rechnung haben, die man dann wieder beanstanden muss usw.
Ja, das ist lästig. Dennoch würde ich meinem Anbieter immer schriftlich mitteilen, dass ich meine Rechnung kürze und warum ich das tue. Nur so ist in eventuellen Rechtsstreitigkeiten sicher zu stellen, dass nicht plötzlich der Mobilfunkanbieter mich abmahnt, weil die Kürzung der Rechnung ja vielleicht ihm zu Lasten fallen würde. Und man hat dann ein Dokument, dass durch Dritte bezeugt werden kann, nach dem man zum Termin ... eine Nutzung eines Mehrwertdienstes bestritten hat.
So, und nun zu Deiner Frage: Rein rechtlich treten hier die Mobilfunkanbieter nur als Zahlungsdienstleister auf, die die Beträge im Auftrag mit in ihre Rechnung einbinden und dann gegen eine prozentuale Beteiligung die eingenommenen Gelder durch buchen. Die Verträge, die eine Zahlungspflicht für einen Mehrwertdienst begründen, schließt der Endkunde mit dem Anbieter der Inhalte. Demzufolge obliegt es letztgenanntem, fällige Zahlungen anzumahnen. Und bei SMS-Spam gilt in etwas das gleiche, wie bei Abofallen im Internet: Die Mahnung kommt mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit. Den Abzockern darf allerdings das Wissen unterstellt werden, dass sie nichts in der Hand haben. Sie werden es zunächst weiterhin versuchen, die Gelder über die Mobilfunkanbieter zu buchen, siehe oben.
Seriöse Anbieter haben auch kein Problem, den ordentlichen Mahnweg zu beschreiten und spätestens nach der zweiten Mahnung per Gericht weiterzumachen. Bei unseriösen ist das übliche Kasperletheather zu erwarten, auch als Mahnpyramide bekannt. Bei SMS-Premiumdiensten wird da auch gerne mal mit der Karte "Soll ihre Frau erfahren, dass die einen Sexdate-Dienst abonniert haben?" gespielt. Alles nur heiße Luft.
Es gibt nicht wenige Fälle, in denen die Mobilfunkanbieter ganz schnell die Inkassoverträge gelöst haben, wenn sie zu viele Beschwerden und Stornierungen ihrer Kunden bekamen. Das prominenteste Beispiel dürfte die Telomax sein. Daher einfach hartnäckig bleiben und hinsichtlich irgendwelcher Mahnungen einfach abwarten; erst, wenn ein Schreiben vom Gericht kommt, muss man reagieren. Steht aber eigentlich auch schon alles in dem oben von mir verlinkten Artikel...
Schönen Gruß
Mittwoch
GerechtSeIN
11.07.2012, 12:44
Hallo an alle die schon mal unberechtigter Weise abgezockt wurden. Ich selbst hatte auch die schlechte Erfahrung gemacht über eine SMS Falle abgezockt zu werden und deswegen möchte ich hier alle darüber informieren, damit euch so was nicht passieren kann.
Ich hatte eine SMS erhalten, es handelt sich um ein Geschicklichkeitsspiel mit den Namen
„ QUIZ THRILL „ Auf die SMS hatte ich nicht reagiert, also durchgelesen und wieder gelöscht!!! Man weiß ja, eine SMS von Unbekannte werden generell nicht beantwortet. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich dieser SMS keine Beachtung geschenkt. Eine Woche später kam die gleiche SMS nochmal, auch dieses Mal, nur durchgelesen und gelöscht. Kaum zu glauben, anscheinend reicht dieses Verhalten um ein ABO abzuschließen!!! Zum Monatsende die Überraschung auf meine Debitel Mobilfunkrechnung:
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Nutzung Sonderdienste Fremdanbieter brutto
2 Sonderdienste Fremdanbieter (SFA)
Optimus Mobile GmbH, Oberliederbacher Weg 25, 65843
Sulzbach, Deutschland, email: info [at] quizthrill.mobi, Tel: 0800/5891527 Ihre Dienste: 2x Optimus Mobile GmbH 9,98 €
18.06.2012 - 25.06.2012 9,98 €
Sonderdienste Fremdanbieter brutto 9,98 €
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Also pro Woche wurden 4,99 EUR berechnet, x 2 Wochen = 9,98 EUR. Vom Mobilfunkanbieter habe ich folgende Rufnummer erhalten: 01805/8605793 (14 Cent die Minute). Über diese Rufnummer konnte ich mein nicht abgeschlossenes ABO telefonisch kündigen. Als nächstes hatte ich mein Mobilfunkanbieter schriftlich angeschrieben und drum gebeten mir die 9,98 EUR gut zu schreiben, bzw. der Abzocker Firma Optimus Mobile GmbH nicht diesen Betrag zu überweisen. Daraufhin kam die schriftliche Antwort vom Mobilfunkbetreiber:
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Wir weisen höflich darauf hin, dass es sich auch bei als „Sonderdienste Fremdanbieter“ abgerechneten Leistungen um berechtigte Forderungen unsererseits handelt.
Werden Zusatzleistungen durch einen anderen Anbieter erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter. Wir übernehmen lediglich die Bereitstellung des technischen Zugangs und im Auftrag des Fremdanbieters die Abrechnung gegenüber dem Kunden. Dieses Vorgehen ist rechtskräftig und wird von der Bundesnetzagentur unterstützt.
Die hier in Rede stehenden Gebühren haben wir bereits an den Drittanbieter überwiesen. Insofern sind wir berechtigt, diese Ihnen gegenüber geltend zu machen und einzufordern.
Wir bitten Sie, Ihre Rückforderungsansprüche an den Anbieter zu richten. Im Falle einer Erstattung zahlt der Fremdanbieter den Betrag direkt an Sie. Aus diesem Grund bitten wir um Verständnis dafür, dass eine Auszahlung nicht von uns veranlasst wird.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ +
Wie es aussieht , muss man einfach bezahlen. Die Frage stellt sich, verdient der Mobilfunkanbieter mit?? Der einzige richtige Weg ist, dies hier publik zu machen, mit Angabe von Namen und Tel. Nr.+ Adressdaten, damit sich jeder irgendwie selbst weiter helfen kann. Gibt bitte diese Information an alle Bekannten die ihr habt weiter, denn es kann wirklich jeden treffen!!!!
mareike26
11.07.2012, 12:57
Hallo,
nicht abonnierte Abos musst Du nicht bezahlen. Selbstverständlich hat Dein Provider kein Interesse daran, Dir das Geld zu erstatten - das würde ja Arbeit machen. Hinnehmen musst Du das aber nicht, das Geld müssen sie Dir erstatten. Bitte lies Dir den Artikel in unserem Wiki durch, da steht eigentlich alles Relevante drin: http://www.antispam-ev.de/wiki/Handy-Abo-Abzocke
Nebelwolf †
11.07.2012, 13:00
Ja, die Mobilfunkanbieter bekommen ca. 30% vom Umsatz, daher haben die Provider auch kein Problem damit, daß ihre Kunden abgezockt werden.
Man kann sich das Geld natürlich von seinem Mobilfunkanbieter zurückholen, aber die sind teilweise sehr zickig, insbesondere wenn es sich um hohe Beträge und umsatzschwache Kunden handelt. Eine sehr informative Diskussion gibt es auf Computerbetrug.de: Handy: Drittanbieter ist nicht gleich Drittanbieter (http://forum.computerbetrug.de/threads/handy-drittanbieter-ist-nicht-gleich-drittanbieter.34844/)
Nebelwolf
Mittwoch
11.07.2012, 13:04
Wie es aussieht , muss man einfach bezahlen.
Wenn man keinen Vertrag mit dem Drittanbieter geschlossen hat, muss man gar nichts! Im Zweifel – und der liegt hier ja vor – hat der Drittanbieter zu beweisen, dass Du mit ihm einen Vertrag geschlossen hast. Und das ist bei solchen Abo-Diensten in der Regel kein einfaches Unterfangen, demzufolge wäre eine Verweigerung der Zahlung sehr viel versprechend. Mehr dazu im Antispam-Vorgehen bei Telefon-Mehrwertdienst-Betrug.
Dass Dein Mobilfunkanbieter sich auf die Position stellt, hier nur als Zahlungsdienstleister aufzutreten, ist verständlich, denn letztendlich ist er nichts anderes. Der Verweis auf den Drittanbieter ist vor diesem Hintergrund ebenfalls verständlich. Dennoch kann sich der Mobilfunkanbieter nicht ganz so einfach aus der Affäre ziehen und einfach den Rechnungsbetrag abbuchen. Wenn Du Zweifel an einem Rechnungsposten hast, kannst Du die zugehörige Lastschriftbuchung bei Deiner Bank stornieren, dann wird Dir der Betrag erstattet. Kurz vor der Stornierung, spätestens gleichzeitig, teilst Du Deinem Mobilfunkanbieter schriftlich (am Besten per Einschreiben) mit, dass Du einen Rechnungsposten bemängelst, deswegen die Lastschrift stornierst und den gekürzten Rechnungsbetrag ohne den strittigen Posten überweist. Wenn Du das Geld dann auch tatsächlich am Tag des Stornos überweist, kann Dich Dein Mobilfunkanbieter nicht wegen Zahlungsrückständen mahnen, denn sein Anteil an der Rechnung wurde ja ordnungsgemäß bezahlt.
Die Frage stellt sich, verdient der Mobilfunkanbieter mit??
Ja, er bekommt für solche Buchungen anteilig Geld, weil er ja als Zahlungsdienstleister auftritt und dadurch selber Kosten hat. Genaue Angaben zu diesen Anteilen sind sehr schwer zu bekommen, die Branche hüllt sich da sehr in Schweigen. Etwas ältere Informationen von ausgestiegenen Insidern besagen, dass die Telefonanbieter zwischen einem Viertel und einem Drittel des für den Mehrwertdienst anfallenden Betrags bekommen. Diese "Gewinnspanne" ist im Vergleich zu einem regulären Telefonat bzw. einer regulären SMS riesig, was auch erklärt, warum Telefonanbieter Beschwerden zu diesen Angeboten sehr halbherzig behandeln und auch nicht stutzig werden, wenn man ihnen Belege dafür vorlegt, dass die Drittanbieter rechtswidrig Geld fordern.
Lies die Tipps im Wiki, denen ist nicht viel hinzuzufügen.
Schönen Gruß
Mittwoch
Eine Woche später kam die gleiche SMS nochmal, auch dieses Mal, nur durchgelesen und gelöscht. Kaum zu glauben, anscheinend reicht dieses Verhalten um ein ABO abzuschließen!!!
Aber wohl nur in den feuchtwarmen Träumen von Debitel und den SMS-Abzockern.
Mit der Rechtswirklichkeit hat das nun gar nichts zu tun.
Ein Abo (sprich: ein Vertrag) entsteht nur durch zwei gleichlautende Willenserklärungen. Und den Empfang einer SMS bzw. das Lesen der SMS wird kein Richter in Deutschland als Willenserklärung gelten lassen.
Zum Monatsende die Überraschung auf meine Debitel Mobilfunkrechnung:
Du bist bei Debitel? - Mein Beileid.
Bezüglich Servicequalität, Kulanz u.s.w. sind die merkbefreit wie ein Panzerschiff.
Trotzdem sollte man sich das nicht bieten lassen und das Geld zurückholen. Wie das geht, steht in dem oben von Mareike26 schon verlinkten Artikel. Genau an die Vorgehensweise halten.
Der Rödermark Blog berichtet (http://wordpress.patchworkmarkt.com/?p=31346#comments)über Gewinnspielanzeigen der Optimus Mobile GmbH, über die vermutlich auch etliche in so ein SMS-Abo reingeraten. Nur im Kleingedruckten steht, daß die Teilnahme 4,99 Euro kostet, die über die Telefonrechnung eingezogen werden, und daß es auf ein Abo hinausläuft, wenn nicht gekündigt wird.
Kleingedrucktes wird im Bezug auf Hauptleistungspflichten kein wirksamer Vertragsbestandteil. Überraschende Klausel - § 305c BGB, Verstoß gegen Treu und Glauben - § 307 BGB, Einigungsirrtum - § 155 BGB, arglistige Täuschung - § 123 BGB.
alaska1997
22.07.2012, 21:36
Hallo Forum,
erst einmal vielen Dank für Euer Forum hier.
Ich möchte mein Problem mit Quizthrill weiter spezifizieren. Ich erinnere mich nicht mehr ganz genau, aber ich glaube bevor ich eine SMS erhalten habe, habe ich eine Werbemail geöffnet und die angebotenen Quizfagen beantwortet. Ich nehme an, das hätte ich nicht tun sollen. Wie dem auch sei.
Ein weiteres Problem ist dann noch folgendes: auch wenn ich schon einmal an einem Quizspiel teilgenommen habe, erhielt ich drei SMSen die ich wohl alle geöffnet habe und auf der T-mobile Rechnung tauchen 3 Positionen auf (19,96€, 14,97 € und nochmals 14,97 €). Es sind 3 Positionen von drei verschiedenen Anbieter, wobei 2 aus Österreich. Das Dritte kommt aus Jena.
Bei einem Anbieter konnte ich bereits das Abo kündigen. Bei den beiden anderen ging das noch nicht, da die Website sehr undurchsichtig ist und ich ein Login benötige, um den Abostatus abzufragen. Eventuell bin ich abgemeldet!
Meine Frage: kann ich Eure oben genannten Empfehlungen und Ratschläge auch für meine Fall anwenden?
Noch etwas: ich habe entgegen des Rats eine Rückbuchung der T-mobile Rechnung veranlasst, aber das zwei Tage später wieder korrigiert und den Betrag in zwei Einzelpositionen zurückgebucht. Die Telekom teilte mir mit, dass ich keine Anspruch auf Erstattung hätte. Aber eine Drittanbietersperre wurde eingerichtet.
Würde die Drittanbietersperre auf für eventuell laufende Abos eine Gültigkeit haben und sperren?
Vorab an Euch viele Dank für Eure Hilfe.
Herzlichen Gruß,
Thomas
Hallo,
worauf beruft sich die Teledoof denn, dass Du keinen Anspruch auf Erstattung der (evt.) falschen Gebühren haben sollst?
Gruß
KaiHH
Hallo und willkommen hier im Forum alaska1997.
Hast Du eventuell die Werbemail noch und kannst den Header posten?
Wäre nämlich ganz interessant, wer sich dahinter versteckt und das Öffnen von SMSen stellt nach meiner Auffassung noch lange keinen Grund dar für etwas zahlen zu müssen.
Mich würde auch die Begründung der Deutschen Telekom interessieren, eigentlich müssen die den strittigen Betrag aus der Rechnung lassen, bis geklärt ist, ob die Forderung berechtigt ist oder unberechtigt.
Wenn Du Dir sicher bist nirgendwo einen Vertrag abgeschlossen zu haben (dazu bietet das Wiki hier zum Thema Verträge und Abofallen viel Infomaterial) kannst Du die Deutsche Telekom nochmals mit Nachdruck auffordern die strittigen Posten aus der Rechnung zu nehmen.
Würdest Du uns vielleicht mal die Diensteanbieter hier posten?
Eventuell gibts dazu schon im Forum Beiträge, die Dir behilflich sein können Dein Problem zu lösen.
lG Gaia
Werbemail und Header bei einer SMS?
alaska1997
23.07.2012, 10:48
Hallo,
folgende drei Anbieter haben mir über die T-mobile eine Rechnung gestellt:
Dimoco Germany GmbH
Postanschrift: Dimoco Germany GmbH
Leutragraben 1
07743 Jena
Tel: 0800 0000 557
Fax: .
Steuernummer:
E-mail: mno-log [at] services.dimoco.at
Optimus Mobile GmbH
Postanschrift: Optimus Mobile GmbH
Oberliederbacher Weg 25
65843 Sulzbach
Tel: 0800 589 1 527
Fax: 0180 5 8605792
Steuernummer:
E-mail: info [at] quizthrill.mobi
Ordanduu GmbH
Postanschrift: Ordanduu GmbH
Oberliederbacher Weg 25
65843 Sulzbach
www.champions-quiz.de
Tel: 0180 5 5161518
Fax: 0180 5 5161517
Steuernummer:
E-mail: info [at] ordanduu-quiz.com
Die SMSen habe ich leider nicht mehr. Aber die SMS-Überschriften lauteten Quizthrill.
Soll ich Euren Vordruck nutzen, um von T-mobile das Geld zurück zu verlangen? Ebenso habe ich bereits drei Abokündigugen vorbereitet und möchte diese per Einschreiben an die 3 Anbieter versenden, um sicher zu gehen, dsas die Kündigungen auch wirksam sind.
Vielen Dank.
Werbemail und Header bei einer SMS?
alaska1997 bezog sich auf eine Werbemail, die damit im Zusammenhang stehen könnte und der Link spricht für sich.
alaska1997,
DIMOCO und Optimus haben hier schon eine Krankenakte.
Da wundert es mich persönlich sehr, wieso sich die DTAG so querstellt.
Schaut Euch mal bitte das an:
http://whois.domaintools.com/ordanduu-quiz.com
Da taucht ein alter Bekannter mit langer Krankenakte hier im Forum auf.
alaska1997
23.07.2012, 12:00
Hallo,
hier mein verfasstes Schrieben an die Telekom. Ich wäre für eine Kommentierung dankbar. Ich habe natürlich Eure Vorlage benutzt und hoffe, die relevanten Punkte verstanden habe und diese richtig umgestzt habe.
Telekom Deutschland GmbH 23.07.2012
Landgrabenweg 151
53227 Bonn
Mehrwertdienstleistung durch Mehrwertnummer DIMOCO Germany, Optimus Mobile und Ordanduu GmbH, Bestreiten der Rechnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich unterhalte einen Telefonanschluss mit der Rahmenvertragsnummer *** bei ihnen.
Am 03.07.2012 stellte sie mir eine Telefonrechnung *** aus, die mehrere Posten für eine angeblich von mir in Anspruch genommene Mehrwertdienstleistung enthielt.
Diese Rechnung haben sie als Verbindungsnetzbetreiber für den mir nicht beauftragten und bekannten Endanbieter der fraglichen Leistung ausgewiesen.
Die weiteren, mir in der Rechnung ersichtlichen Angaben und zugehörige Forderungen:
Dimoco Germany GmbH
Postanschrift: Dimoco Germany GmbH
Leutragraben 1
07743 Jena
Tel: 0800 0000 557
E-mail: mno-log [at] services.dimoco.at 19,96 €
Optimus Mobile GmbH
Postanschrift: Optimus Mobile GmbH
Oberliederbacher Weg 25
65843 Sulzbach
Tel: 0800 589 1 527
Fax: 0180 5 8605792
E-mail: info [at] quizthrill.mobi 14,97 €
Ordanduu GmbH
Postanschrift: Ordanduu GmbH
Oberliederbacher Weg 25
65843 Sulzbach
www.champions-quiz.de 14,97 €
Tel: 0180 5 5161518
Fax: 0180 5 5161517
Ich bestreite die Forderung der genannten Positionen aus der Rechnung vollumfänglich.
Da Sie selbst als Verbindungsnetzbetreiber gem. TKG auftreten, sind Sie darüber hinaus nicht mein Vertragspartner und hätten daher auch dann kein Recht auf ein Inkasso der Mehrwertdienstleistung, wenn diese von mir in Anspruch genommen worden wäre. S. dazu: BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - III ZR 3/05.
Dabei ist eine Preisangabe, wie sie im TKG verbindlich vorgeschrieben ist, nicht erfolgt.
Die zu dem fraglichen Zeitpunkt hergestellte Mehrwertverbindung wurde nicht willentlich, sondern im Rahmen arglistiger Täuschung mittels einer Werbung und ohne Kenntlichmachung eventuell anfallender Kosten herbeigeführt.
Ich behalte mir vor, dass ich den Vorgang zur weiteren Bearbeitung der zuständigen Staatsanwaltschaft übermitteln werde.
Rein vorsorglich erlaube ich mir den Hinweis, dass eine Mitteilung an die Bundesnetzagentur bezüglich Ihres Unternehmens erfolgen wird, wenn ich von Ihnen keine schlüssige Antwort erhalte.
Mit diesem Schreiben haben Sie Kenntnis davon erhalten, dass ich die Forderung aus der Rechnung bestreite.
Ich weise darauf hin, dass Sie als Verbindungsnetzbetreiber keinen Zahlungsanspruch an mich geltend machen können. Des Weiteren bitte ich dringend, von der Zustellung von Mahnungen/Inkassoschreiben abzusehen.
Eine Beschwerde gegen etwaige wiederholte Inkassoschreiben an den für das Inkassobüro zuständigen Gerichtspräsidenten behalte ich mir vor.
Mit freundlichen Grüßen,
***
___________________
Danke!
alaska1997
23.07.2012, 13:52
Hallo mareike26,
hast du an meinem Eintrag Änderungen vorgenommen? Zumindest wird das unten angegeben!
Sicher! Vielen Dank, das habe ich übersehen.
Hast du eine Meinung zu meinem Schreiben?
Du hast den falschen Musterbrief erwischt. Du musst den für den Provider nehmen, nicht den für den Verbindungsnetzbetreiber.
alaska1997
23.07.2012, 14:22
Herzlichen Dank,
das habe ich mir gedacht aufgrund einiger Formulierungen. Habe den Richtigen jetzt gefunden.
celticnorby
29.08.2013, 20:22
Moin,
ich bin sei 20 Jahren Geschäftskunde bei der T***Kom mit aktuell 1 DSL/Festnetz und 3 Mobilfunkverträgen bei diesem Verein in der Kundenkartei. Ich habe vor mehr als 4 Wochen stritige Mehrwertdienste reklamiert (Quiztrill oder so einen SMS Mist) (mehrfach per ER) an Vorstand und Beschwerdestelle und erhalte nur völlig unqualifizierte Bausteinbriefe zurück, selbstverständlich habe ich zu keiner Zeit solch ein hirnloses Abo bestellt. Inzwischen habe ich die Nase voll von dieser ignoranten Haltung der T***Kom und beabsichtige in einem letzten Schreiben die Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund für alle mit der T***Kom geschlossenen Verträge anzukündigen und mit Fristsetzung 14 Tage bei weiterer ablehnender Haltung bereits heute auszusprechen.
Hat jemand schon mal zu solch drastischen Mitteln gegriffen , und was kann die T***Kom hier rechtlich entgegensetzen ?
Ahoi
Celticnorby
truelife
29.08.2013, 21:13
Hallo Celticnorby,
willkommen im Forum des Antispam e.V.! Wir haben extra für Fälle wie den deinigen ein Wiki, welches sich explizit mit dem von dir angesprochenen Problem beschäftigt: Widerspruch_an_Provider_bei_Abzocke_mit_Handy-Abo_-_nicht_bestellt
Dort findest du einen Musterbrief, der vielen Kunden bereits geholfen hat, Gelder wieder zurückzubekommen. Wer wird denn in der Rechnung als Abopartner genannt, für den die Forderung eingezogen wird? Einen grundsätzlichen Überblick gibt es hier: Handy-Abo-Abzocke
celticnorby
29.08.2013, 22:10
Moin truelife,
besten Dank für die fixe Antwort, Widerspruch 1 + 2 ist alles bereits passiert, sonst wäre ich nicht inzwischen so sauer. Das einzige was die hochmotivierten "Service-Kräfte" der T***Kom bislang zustande gebracht haben ist, völlig oberflächliche Textbausteine als Antwortschreiben zu generieren... ich vermute fast vollautomatisch per System. Selbst mein 3tes Einschreiben (auch an den Vorstand) ca. 10 Seiten wurde mit solch einem unqualifizierten Bausteinmix beantwortet. Deshalb werde ich nun nach einer 14 Tagesfrist alle Verträge mit T***Kom Deutschland fristlos aus wichtigem Grund kündigen 1 mal DSL mit allem, und 3 mal Mobilfunk. Ebenso erstatte ich nach Fristablauf Strafanzeige gegen Optimus (Betrug) und T***Kom (Beihilfe zum Betrug). Sorry die haben mich derart gereitzt, jetzt will ichs genau wissen..... ich bin ebenfalls Unternehmer und seit ca. 30 Jahren T***Kom Kunde ... anscheinend bekommen die alleine für "mein" Abzock-Abo Millionenprovision oder die haben kaufmännisch rein gar nichts auf der Schippe....
Ahoi
Celticnorby
Ein Sonderkündigungsrecht besteht lediglich bei grober Vertragsverletzung durch eine der Vertragsparteien.
Ob das penetrante Weiterbetreiben bestrittener Forderungen bereits als eine grobe Vertragsverletzung gelten kann, die eine "Kündigung aus wichtigem Grund" rechtfertigt, das halte ich für sehr fraglich. Hier hat man eine Ermessensfrage, wo man schwer vorhersagen kann, wie der Richter da entscheiden wird. Vor allem ist mir diesbezüglich kein Referenzurteil aus der Rechtsprechung bekannt, wo diese konkrete Frage mal ausentschieden worden wäre.
Wenn man so etwas also macht, dann begibt man sich in ein ziemlich glitschiges Niemandsland und sollte sich über das Kostenrisiko im Unterliegensfall schon im klaren sein. Ich persönlich würde davon eher abraten, aber jeder so, wie er es für richtig hält.
Der Fall würde aber sofort ganz klar liegen, wenn die T-Com bei bestrittener Forderung die Sim-Karte sperren würde. Denn das wäre ein klarer Rechtsverstoß gegen § 45k TKG, und dann hätte man wohl unbestreitbar aufgrund der groben Vertrags- und Rechtsverletzung ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht.
Jedoch sind mir bezüglich der T-Com keine Fälle von Sim-Kartensperren bei bestrittener Drittanbieterforderung bekannt. Das scheint die T-Com nicht zu machen. Wenigstens da haben sie offenbar noch Skrupel. Andere Provider dagegen haben solche Skrupel gar nicht, z.B. hat Telefonica-O2 bereits mal eine einstweilige Verfügung wegen so einer Sache kassiert.
Wenn man bei der T-Com die Rechnung korrekt bestreitet und bei penetranter Weigerung der T-Com, die Einwände zu akzeptieren, rabiat die Rechnungen für die Folgemonate um den streitigen Betrag kürzt, dann zeigt die Erfahrung in solchen Fällen, dass die T-Com zwar einige böse Mahn- und Drohbriefe schreibt, aber nicht die Sim-Karte sperrt und offensichtlich wohl auch nicht die Verträge kündigt. Die blasen nur die Backen auf, wissen aber selbst genau, auf was für dünnem Eis sie tanzen.
Widerwärtig ist diese Geschäftspraxis natürlich allemal, aber als Verbraucher muss man dann eben ein dickes Fell haben. Ansonsten hilft einem leider keiner, denn der Bundesnetzagentur ist das offensichtlich egal.
celticnorby
29.08.2013, 23:31
Moin Goofy,
ich werde nach Fristablauf berichten , eine Kündigung aus wichtigem Grund (analog zur Arbeitswelt) ist ein fehlendes Vertrauen, was ich bei Beihilfe zu Betrug durchaus sehe... ich werde diese dann selbstverständlich parallel zu den Strafanzeigen veranlassen. Das finanzielle Risiko gehe ich auf jeden Fall ein, solch ein widerwärtiges Verhalten eines DAX Konzerns kann ich allein moralisch nicht durchgehen lassen..... insbesondere nicht wenn ich so was lese:
https://www.telekom.com/verantwortung/gesellschaftliche-verantwortung/24462
pfui...
Und ganz klar werden die strittigen Beträge bei den nächsten Rechnungen gekürzt, das sehe ich hinsichtlich Mahnung und Drohung völlig schmerzfrei....
Ich bin gespannt wie weit die Brüder gehen, rein kaufmännisch gesehen dürfte das jetzt schon eine Nullnummer sein. Und hinsichtlich der Strafanzeigen bleibt von meinen Gebühren dieses Jahr ganz bestimmt nix übrig um den Konzerngewinn zu steigern..... das nehme ich seit dem letzten Bausteinbrief vom "Kundendienst" als sportliche Herausforderung gerne an.
Ahoi
Der Telekom und anderen Telefonprovidern müssen da schon haufenweise Beschwerden vorliegen.
Hier schildert ein Betroffener, wie er sich so ein Abo einfing.
https://forum.vodafone.de/t5/Andere-Vodafone-Services/QUIZTHRILL-BEWARE/td-p/180097
celticnorby
30.08.2013, 20:45
Moin,
nur nochmal zum Verständnis wie sich eine solche Abzock-Prozedur im realen Leben darstellen könnte:
- Man ist Stammkunde in einem feinen Restaurant, isst dort jeden Tag zu Mittag.
- Eines Tages kommt beim essen jemand aus der Gosse wirft eine Tüte Pommes auf den Tisch und verschwindet.
- Als man bezahlen will , schreibt der Kellner vom feinen Restaurant die Tüte Pommes mit auf die Rechnung und behauptet das hätte schon seine Richtigkeit......
Irre was in diesem Land alles möglich ist.....
Ahoi
celticnorby
05.09.2013, 20:43
Moin,
Sachstand Optimus - Telekom - Quizthrill
inzwischen hat die Tele--m nach 4 Schreiben (einen Großteil der bestrittenen Forderung "aus Kulanz" erstattet , in etwa zeitgleich erreichte uns ein Schreiben der Fa. Optimus ( dieses entspricht im übrigen nicht § 35 a GmbHG ) in welchem ein Datum (Vertragsabschluss) genannt wurde was wir rechtssicher bestreiten können. Ebenso wurde dort eine "Kündigung" mit Datum des Schreibens genannt.
Fein, ab heute nehme ich diese Herausforderung sportlich an. Wir werden Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen die Optimus GmbH einreichen und ein für alle mal klären wer wo und in welcher Form mit wem einen Vertrag abgeschlossen hat. Mal sehen ob die Burschen von Optimus auch sattelfest sind :-)
Und selbstverständlich lassen wir auch bei der Telekom nicht locker, und zwar so lange nicht bis das Wort "Kulanz" aus den Textbausteinen verschwunden ist und wir den letzten Cent erstattet bekommen haben.
Ahoi
celticnorby
05.09.2013, 22:44
Moin ...
------------------------schnipp------------------------------
A message that you sent could not be delivered to one or more of its
recipients. This is a permanent error. The following address(es) failed:
info [at] optimus-mobile.de
SMTP error from remote mail server after RCPT TO:<poor [at] spamvictim.tld>:
host mail.planet49.com [62.80.8.170]: 550 Unrouteable address
-----------------------schnapp-------------------------------
+ nicht per Fax erreichbar
kennt jemand noch eine andere e-mail adresse ?
Lese ich da ein Planet49? Man werfe die und die Optimus ins Handelsregister ein bis das Stroh raschelt.
celticnorby
05.09.2013, 23:23
ja, das ist jedenfalls der gelistete Mailserver wo info [at] optimus-mobile.de aufschlägt und welcher sicherlich rein zufällig die Mail nicht annimmt.
Wie auch immer, klebe ich ne Marke drauf und nehm die gelbe Schecke....
Kann das übrigens sein das es ein Urteil gibt in welchem es einer Fa. untersagt ist eine 0180er Telefon als Geschäftsnummer zu betreiben ?
in etwa zeitgleich erreichte uns ein Schreiben der Fa. Optimus ( dieses entspricht im übrigen nicht § 35 a GmbHG ) in welchem ein Datum (Vertragsabschluss) genannt wurde was wir rechtssicher bestreiten können.
Willst du rechtssicher bestreiten, dass es ein Datum gab? Funktioniert allenfalls beim 31. Februar.
Im Ernst: Wenn dir irgendjemand einen Vertrag unterjubeln will, hat derjenige rechtssicher die Existenz dieses Vetrages zu beweisen. Dir als Opfer obliegt es keinesfalls, die Existenz des Vertrags rechtssicher zu bestreiten.
celticnorby
06.09.2013, 19:02
Selbstverständlich bestreite ich zunächst die Existenz eines geschlossenen Vertrages bzw. das Zustandekommen eines solchen. Das dies zum von Optimus genannten Zeitpunkt nachweisbar nicht möglich war ist nicht entscheident, das ist richtig. Entscheident ist zunächst erstmal das ich mir solch einen Betrug nicht bieten lasse und fest entschlossen bin eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Hinsichtlich dessen was im Netz zu den Gestalten von Optimus ,Talk2 usw. so alles zu finden ist müsste doch irgendwann mal ein Richter diesen Brüdern einen dauerhaften Riegel vorschieben....
celticnorby
10.09.2013, 19:08
Nach diversen Beschwerden per ER an den Vorstand (auch die beiden hier veröffentlichten Vordrucke) reicht dieser offenbar die Fälle an den normalen Kundendienst weiter der diese ,wie in meinem Fall , erst mal versucht per Textbausteinen abzubügeln. Diesen habe ich selbstverständlich stets vollumfänglich widersprochen und auch die unqualifizierte Darstellung als unwahr bezeichnet .
Im Gegenzug habe ich unter Fristsetzung (14 Tage) angedroht ALLE Geschäftsverbindungen mit der Telekom FRISTLOS zum Ablauf der gesetzten Frist zu kündigen. Auch dieses Schreiben scheint die Herren des Kundenservice nicht wirklich zu interessieren , hinsichtlich meiner Verträge wurde dann aus „Kulanz“ ca. 2/3 meiner Forderung dem Kundenkonto gutgeschrieben. Selbstverständlich habe ich auch diesem Schreiben widersprochen und nochmals auf die klare Rechtslage und meine gesetzte Frist hingewiesen (waren ja nur noch 2 Tage) und das ich nunmehr nach Fristablauf auch Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft einreiche.
Heute per E-Mail meldete sich das „Serviceteam des Vorstandes“ , der Restbetrag incl. aller meiner bisherigen Auslagen sei dem Kundenkonto gutgeschrieben und man sei sicher das man nun eine zufriedenstellende Lösung gefunden hätte, ich möge doch die Telekom in guter Erinnerung behalten und ich sei als Kunde WICHTIG. Auch das Wort Kulanz musste ich nicht mehr lesen.
Den von mir geforderten Nachweis für den rechtsverbindlichen Abschluss eines Abo's würde mir von Optimus zugestellt.
Also Kundenfreundlichkeit schaut in meinen Augen anders aus und in Erinnerung wird mir das Geschäftsgebaren der Telekom ganz bestimmt bleiben.
Nichts desto trotz , werde ich Strafantrag gegen die Fa. Optimus stellen und bin gespannt wie Gerichte dies sehen.....
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.