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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [HILFE] Abzocke von NEXT ID technologies GmbH



Speedies
04.09.2011, 19:03
Hallo Leute,

leider bin nun auch ich Opfer einer Telefonabzocke.

Kurze Geschichte hierzu:

Vor einigen Wochen rief mich jemand mit einem Osteuropaeischem Akzent an und meinte, dass ich einen Aralgutschein gewonnen haette. Sie hat mir ne Nummer gegeben, um diesen zu aktivieren. Sie wusste dabei auch meine Anschrift.

Also habe ich unter der Nummer angerufen (ich weiss leider nicht mehr, welche das war) und musste die Taste "1" druecken, um die Karte zu aktivieren. Ich, als naive Person, habe das sogar gemacht. :( Bitte nicht hauen. Ich aergere mich schon genug.
Mit diesem Tastendruck habe ich mich wohl fuer Gewinnspiele angemeldet, die woechentlich gehen. Ich habe das auch nach paar minuten verstanden und diese Nummer zurueckangerufen. Dabei gab es die Option, die Teilnahme zu beenden. Dies habe ich auch gemacht.

So, vor 2 Tagen habe ich dann gesehen, dass mir 9,90 Euro von meinem Konto abgebucht wurden durch Alice, meinem Telefonanbieter. Die Kontouebersicht (meines Anschlusses) online brachte folgendes zu Tage:


NEXT ID: [ID filtered]
Mehrwertdienste

NEXT ID: [ID filtered]
bei Rückfragen: Telefon: 0800 237 7000, Telefax: 0800 237 8000, E-Mail: next-id [at] rechnungsinfo.de

Die haben mir also das Geld abgebucht. Angerufen habe ich schon, da geht aber keiner ran, wahrscheinlich weil es Wochenende ist.

Was kann ich nun machen, um mein Geld zurueckzubekommen und diesen Service zu beenden? Bin grade verzweifelt. Mein Anbieter konnte mir nicht helfen. :(

Vielen Dank!

Gruss,
Speedies

Goofy
04.09.2011, 19:26
Lies bitte mal diesen Thread:
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?31986-Abzocke-Telefonrechnung-10-%A4-Tankgutschein-Aral-Sofortgewinn49&highlight=ARAL

Und diesen Info-Artikel:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Abzocke_%C3%BCber_die_Telefonrechnung_nach_Gewinnspiel-Werbeanruf

Und sich genau an die dort beschriebene Vorgehensweise halten.

Wichtig: das Geld für die Telefonabrechnung nicht von der Bank zurückbuchen lassen, das gibt nämlich wegen der Rücklastschriftgebühren Ärger mit dem Telefonprovider (hier: Alice). Sondern gegenüber Alice ankündigen, dass das Geld von der nächsten Telefonrechnung einbehalten wird, bzw. Alice um Gutschrift bitten. Steht aber alles im Artikel.

hoppala
04.09.2011, 20:02
Mit diesem Tastendruck habe ich mich wohl fuer Gewinnspiele angemeldet, die woechentlich gehen.

Mit diesem Tastendruck hast du dich, wenn du die Geschichte komplett erzählt hast, weder für eine Mondkreuzfahrt noch für einen 1-Jahres-Kurs in Speed-Mikado noch für irgendwelche Gewinnspiele angemeldet. Wenn überhaupt, dann hast du damit "einen Aralgutschein aktiviert" (den es so vermutlich gar nicht gibt). Also ohne Verzweiflung das tun, was Goofy aufgelistet hat.
Und lass dir von deinem Anbieter nicht weismachen, dass man da nichts tun kann. Du bestreitest die Forderung, damit ist Alice aus der Sache raus, und NEXT ID: [ID filtered]

hoppala

Speedies
04.09.2011, 20:04
Danke fuer die Antwort. Ich konnte die Nummern inzwischen herausfinden, indem ich meine Anrufliste durchgegangen bin.

Also ich wurde von dieser Nummer angerufen: 091113137317
Hier Infos zur Nummer:
http://www.tellows.de/num/091113137317

Und dann sollte ich diese Nummer anrufen, um den Gutschein zu erhalten: 08002217711
Infos:
http://www.tellows.de/num/08002217711

Walbeck
04.09.2011, 20:21
Und dann sollte ich diese Nummer anrufen, um den Gutschein zu erhalten: 08002217711

Merkwürdig - diese Nummer wurde laut Bundesnetzagentur (http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/DE/Verbraucher/RufnummernmissbrauchSpamDialer/InformationenMissbrauchTelefonwerbung/ListeMassnahmen/ListeMassnahmen_Basepage.html) angeblich schon abgeschaltet.

27.07.2011 8002274422, 8002217711, 8002217744, 8000112122, 8005890270, 8006644537
Spam Telefon Abschaltung der Rufnummern zum 29.07.2011

Speedies
04.09.2011, 20:24
Merkwürdig - diese Nummer wurde laut Bundesnetzagentur (http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/DE/Verbraucher/RufnummernmissbrauchSpamDialer/InformationenMissbrauchTelefonwerbung/ListeMassnahmen/ListeMassnahmen_Basepage.html) angeblich schon abgeschaltet.

Das koennte sein. In dem Fall liegt der Anruf dann wirklich schon laenger als paar Wochen zurueck. Ich kann mich nicht mehr ganz genau daran erinnern.
Aber warum koennen die mir dann noch was in Rechnung stellen, wenn es die nicht mehr gibt?

Walbeck
04.09.2011, 20:28
Die Firma gibt ja noch, bloß diese Telefonnummern wurden gesperrt. Stört die wahrscheinlich auch nicht weiter, dann wird halt eine andere Nummer aus dem Fundus benutzt.

Speedies
04.09.2011, 20:31
Was waere jetzt die beste Moeglichkeit mit geringstem Aufwand fuer eine Ruckerstattung der Kosten? Einen Brief an den Verbindungsnetzbetreiber, Telefonprovider oder an die Bundesnetzagentur?

Ist die Firma, die bei mir angerufen hat, die gleiche wie hier, sprich Sofortgewinn49? click (https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?31986-Abzocke-Telefonrechnung-10-%A4-Tankgutschein-Aral-Sofortgewinn49)

Goofy
04.09.2011, 21:04
Das allermindeste, was Du tun musst, ist der Brief an Deinen Telefonprovider.
Und ja, wahrscheinlich ist es diese "sofortgewinn49" oder wie auch immer. Ist aber egal, denn es gibt sowieso keine solche eingetragene Firma, und die Namen sind Schall und Rauch, die können morgen schon wieder "haumichblau24" heißen.

Speedies
04.09.2011, 21:31
Okay. Danke.

Kann es sein, dass es eine Weile dauern wird, bis ich mein Geld wiedersehe? Danach scheint mir naemlich so. :(

Speedies
04.09.2011, 21:50
Mit diesem Tastendruck hast du dich, wenn du die Geschichte komplett erzählt hast, weder für eine Mondkreuzfahrt noch für einen 1-Jahres-Kurs in Speed-Mikado noch für irgendwelche Gewinnspiele angemeldet. Wenn überhaupt, dann hast du damit "einen Aralgutschein aktiviert" (den es so vermutlich gar nicht gibt).


Es ist so abgelaufen (quote stammt von tellows.de):


Hier wird ein Gewinnspielabo mittel Tankgutschein beworben, dazu soll man 08002274422 anrufen und (zur Bestätigung des Auftrages - Opt in) Ziffern drücken
Ich kann mich erinnern, dass irgendwas von nem Gewinnspielabo die Rede war, aber das war mir nicht klar genug. Sonst haette ich ja das nicht gemacht. Das lief alles so schnell und "chaotisch" ab.
Die Dame, die mich angerufen hat, hat ja gesagt: Sie muessen nur diese Tasten Kombi druecken, um den Gutschein zu bekommen. Von Gewinnspiel war bei Ihrem Anruf nie die Rede. Ich habe daher auch nicht sooo genau hingehoert, als ich die 0800 Nummer angerufen habe, da ich ja wusste, was ich druecken muss. Die ist mir wohl zum Verhaengnis geworden. :( :(



Du bestreitest die Forderung, damit ist Alice aus der Sache raus, und NEXT ID: [ID filtered]


Die haben das Geld aber schon per Lastschrift abgebucht.

Goofy
04.09.2011, 22:24
Es geht doch nicht um Alice, weil Du Alice ja mit dem im Artikel aufgeführten Formbrief um Erstattung des streitigen Teils der Telefonrechnung bitten sollst. Sondern bei den "Mahnungen" geht es um NextID. Wenn NextID: [ID filtered]

Tu mir einen Gefallen und dreh nicht Dein Hirn durch den Wolf und mach es einfach nur so, wie im Artikel beschrieben. Dann funktioniert das komplikationslos.

/me
05.09.2011, 15:47
Es geht doch nicht um Alice, weil Du Alice ja mit dem im Artikel aufgeführten Formbrief um Erstattung des streitigen Teils der Telefonrechnung bitten sollst. Sondern bei den "Mahnungen" geht es um NextID.
NextID: [ID filtered]

Es handelt sich auf jeden Fall nicht um eine reine Briefkastenfirma. Das Unternehmen hat benutzte Büroräume an der angegebenen Adresse.

Solli
05.09.2011, 16:00
Es kann gut sein dass die das sagen. Aber das ist dann deren Problem. Ob und wenn ja wie sich Next ID: [ID filtered]

Falls später Mahnschreiben kommen können die wie bereits erwähnt wurde getrost ignoriert werden. Mich würde dann allerdings sehr interessieren, wer da mahnt. Also ob Next ID: [ID filtered]

Goofy
05.09.2011, 16:40
NextID: [ID filtered]

Wäre ja umso besser. Wenn NextID: [ID filtered]
S. dazu: BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - III ZR 3/05

Speedies
05.09.2011, 18:44
So, ich habe versucht, Next ID: [ID filtered]

Habe auch Alice angerufen und die meinten, dass die laut Gesetz verpflichtet sind, den Betrag von 9,90€ einzufordern und dies hätten Sie gemacht, indem Sie mir 9,90 € abgebucht haben. Hätte ich irgendwelche Probleme, dann sollte ich mich direkt an Next ID: [ID filtered]

Chinchilla
05.09.2011, 18:49
Das Einfordern haben sie getan, Du hast/wirst widersprechen und damit müssen sie die Position auf der rechnung stornieren und Next ID: [ID filtered]

Goofy
05.09.2011, 19:57
Genau so sieht das aus.

Wenn Alice sich weigert, das Geld rückzuerstatten, kündigst Du am besten den Vertrag zur nächstmöglichen Frist und kürzt dann eine der nächsten Rechnungen um den betreffenden Betrag.

Die T-Com macht bei solchen Sachen nämlich keine Probleme, andere Provider (bis auf einige wenige) eigentlich auch nicht. Wenn Alice meint, sich querstellen zu müssen, dann diskutieren wir das gern ausgiebig hier im Forum aus. Wenn Alice mit den Folgen der Starrköpfigkeit leben kann - nun denn. Für mich wäre das schon ein Grund, tunlichst künftig die Finger von so einem Provider zu lassen. Denn was Alice Dir da erzählt hat, ist absoluter Stuß mit Senfsauce und hat mit geltendem TK-Recht aber nun überhaupt nichts zu tun.

Du sollst auch bitte nicht anfangen, solche Streitigkeiten am Telefon auszutragen. Himmeldonnerwetter! Was glaubst Du, warum wir empfehlen, die Musterbriefe zu schreiben. Dieses ver.... Telefongegackere hat absolut keinen Zweck, das merke ich immer wieder, das hier ist prompt auch schon wieder so ein Fall. Und das ist einer der ganz typischen Laienfehler, womit die dann immer alles nur noch schlimmer machen.

Finger weg vom Telefon! Alles ausschließlich schriftlich!
Was am Telefon gegackert wurde (oder auch nicht), kann hinterher kein Mensch mehr beweisen. Das ist grad wie vor einer Parkuhr ein Adventslied gesungen!

DJANGO
05.09.2011, 19:58
Einzugsermächtigung gegenüber Alice widerrufen und die nächste Rechnung unter Abzug der 9,90 Euro mit entsprechendem Hinweis überweisen. Nur das ist die Sprache, die die "goldige Alice" :mad: versteht!

stargate22
15.09.2011, 21:00
Hallo,
leider ist auch meine Mutter (Telefon läuft über meinen Anschluß) Opfer von NextID: [ID filtered]
Also ein kurzes Mail an NextID: [ID filtered]

11 Tage später habe ich die Antwortmail erhalten: Es wurde eine Servicerufnummer von meinem Anschluss gewählt und dort per Tastendruck ein Gewinnspielabo bestellt. Die Abrechnung erfolgt nun im 7-Tage-Rhythmus bis zur Kündigung. Durch Anruf einer 01805-481999 Nr. (0,14 cent je Minute) könnte ich das Abo kündigen. Freundlicherweise würde man meine Mail jedoch als Grund zur Kündigung sehen - ich müsste nur noch für die in der Zeit aufgelaufenen Kosten aufkommen, die mit der nächsten Telekom-Rechnung abgebucht würden.

Leider wurde in der Antwortmail nicht die Rufnummer genannt, die meine Mutter angerufen haben soll (bzw. hat).

In der Zwischenzeit habe ich meine Mutter (79 Jahre alt) befragt, ob sie denn an irgendeinem Gewinnspiel per Telefon teilgenommen hat oder einen Gutschein einlösen wollte. Ja, sagte sie, sie habe einen Anruf bekommen, bei dem sie von einer Dame gedrängt wurde, eine 0800 Rufnummer anzurufen und dort einen 10-Euro-Aral-Gutschein einzulösen.Glücklicherweise hat sich meine Mutter die Nr aufgeschrieben: 0800 227 4422.

Nach kurzem Googeln bin ich auf der Seite der Bundesnetzagentur gelandet, habe mein Problem kurz geschildert und war äußerst überrascht, dass ich am nächsten Tag von einem Mitarbeiter der BNetzA zurückgerufen wurde.
Die Nummer sei bereits bekannt und wurde zum 29.07.2011 abgeschaltet - Rechtswidrige Nutzung der Rufnummer-. Kurze Zeit später kam eine Mail mit Aktenzeichen und dem Hinweis auf die Abschaltung.

Als erste Maßnahme habe ich durch meine Bank die Rechnung der Telekom zurückbuchen lassen. Danach habe ich mit der Telekom gesprochen und den NextID-Betrag ausbuchen lassen. Anschließend den Differenzbetrag an die Telekom überwiesen.

Heute ist die erste Mahnung der NextID: [ID filtered]

Gleichfalls ist heute die Telekomrechnung für Monat Oktober eingetroffen - diesmal mit 49,50 Euro NextID. Auch hier habe ich die Rechnung kürzen lassen und nur die Differenz an die Telekom gezahlt.

Nun meine Hauptfrage: Ich habe mir das Widerspruchsschreiben "Bestreiten des Rechnungspostens" heruntergeladen und wollte es an NextID: [ID filtered]

Welches weitere Vorgehen könnt Ihr mir den empfehlen?
Danke im voraus für die Unterstützung!

Goofy
15.09.2011, 23:27
Für die Strafanzeige ist zuständig die Staatsanwaltschaft am Geschäftssitz des betreffenden Unternehmens. Der Geschäftssitz muss nicht identisch sein mit dem Ort der Handelsregistereintragung (der ist dafür uninteressant).

In diesem Fall wäre also die StA Bonn zuständig.
http://www.sta-bonn.nrw.de/

stargate22
16.09.2011, 22:21
Hallo Goofy,

vielen Dank für die Info - die Strafanzeige (mit allen Anlagen) an die Staatsanwaltschaft Bonn geht morgen früh zur Post.
Der Formbrief mit dem Widerruf der Forderungen an die Next ID: [ID filtered]

Bin mal gespannt, was als nächstes passiert.

stargate22
02.10.2011, 21:17
Hallo,
neues von NextID: [ID filtered]

Kann ich hier den Antwortbrief gegen ungerechtfertige Inkassoforderungen nehmen oder gibt es noch einen Musterbrief zum Anschreiben von Kanzleien?

Habe zusätzlich die Telekom angeschrieben und ein qualifizierten Prüfprotokoll gem § 45 TkG angefordert - Freitag nachmittag kam vorab der Rückruf der Telekom, dass keine Verbindungsdaten für diesen Anbieter aufgezeichnet wurden / werden. In den nächsten Tagen bekomme ich diese Aussage noch schriftlich zugesandt.

Sollte ich auch die Bundesrechtsanwaltskammer Berlin anschreiben und den Fall schildern?

Danke für die Infos im voraus!

DJANGO
03.10.2011, 11:13
..neues von NextID: [ID filtered]
Du bist nicht allein (http://www.google.de/search?hl=&q=Kanzlei+Bussek+%26+Mengede&sourceid=navclient-ff&rlz=1B3GGLL_de___DE377&ie=UTF-8).....
http://www.google.de/search?hl=&q=Kanzlei+Bussek+%26+Mengede&sourceid=navclient-ff&rlz=1B3GGLL_de___DE377&ie=UTF-8

Goofy
03.10.2011, 13:01
Kann ich hier den Antwortbrief gegen ungerechtfertige Inkassoforderungen nehmen oder gibt es noch einen Musterbrief zum Anschreiben von Kanzleien?

Etwas besser ist das hier:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Widerspruch_bei_Klabauterforderungen_fraglich_oder_nicht_genutzter_Mehrwertdiens te



Sollte ich auch die Bundesrechtsanwaltskammer Berlin anschreiben und den Fall schildern?


Weck die nicht auf.

Gemäß der Mentalität der meisten deutschen Juristen gehört es zum allgemeinen Lebensrisiko des Bürgers, auch mit unberechtigten Forderungen von Rechtsanwälten konfrontiert zu werden. Nach deutschem Anwaltsrecht kann ein Rechtsanwalt wegen einer unberechtigten Forderung nur dann belangt werden, wenn er a) nachweislich davon Kenntnis hatte, dass die Forderung niemals bestanden haben konnte, und b) deswegen rechtskräftig wegen Betrugs oder Beihilfe zum Betrug verurteilt wurde, und dann auch noch das Strafmaß mindestens 12 Monate beträgt.

All das ist in Deutschland ziemlich unwahrscheinlich. Unseriöse Forderungsanwälte und Inkassobüros haben in Deutschland politisch verbrieften Welpenschutz.
http://www.antispam-ev.de/wiki/Inkassokriminalit%C3%A4t
http://www.antispam-ev.de/news/?/archives/285-Deutschland-ist-ein-Abzockerparadies.-Wie-kommt-das.html

TheDoctor
03.10.2011, 16:12
Kann ich hier den Antwortbrief gegen ungerechtfertige Inkassoforderungen nehmen oder gibt es noch einen Musterbrief zum Anschreiben von Kanzleien?

Na wenn Du meinst....

Ich würde mich in der selben Angelegenheit nicht mehrfach äußern. Wenn ich "Abzockhoschi X" gegenüber schon widersprochen habe (wenn überhaupt), dann diskutier' ich doch nicht noch gegebenenfalls mit dessen Inkassogehilfen A, B oder C rum.
Beim klassischen Ablauf der unseriösen Forderungen hört die Kette ja nie auf (siehe auch Zahlungsforderung,_der_Werdegang - und dann soll ich mich jedem einzelnen ggf. neuen Inkasso-Mietsklaven gegenüber erneut äußern? Das kostet mich alles Zeit und Geld - die kann ich besser in 'nen lecker Tee und dessen Genuss investieren ;)

stargate22
04.10.2011, 08:51
Hallo,
danke für die Unterstützung! Habe abschließend noch einen Widerspruch an die Kanzlei abgeschickt sowie die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg über die Machenschaften der Fa. NextID: [ID filtered]
Sobald es was Neues gibt, werde ich berichten.

@ goofy: Danke für den Hinweis - das Porto an die Bundesrechtanwaltskammer Berlin kann ich mir also sparen

stargate22
08.10.2011, 20:58
Hallo,

anbei der aktuelle Zwischenstand:

- habe am Freitag, 07.10.11, die Eingangsbestätigung meiner Beschwerde von der Wettbewerbszentrale Bad Homburg bekommen - dort soll der Fall jetzt geprüft werden - mal sehen, ob was dabei rauskommt.

- habe heute am 08.10.11 ein neues Schreiben der Anwaltskanzlei Bussek & Mengede erhalten - nun mit den Forderungen aus Monat 08 und 09.2011. Zur "Vermeidung weiterer Maßnahmen" wurde mir nun als Zahlungsziel der 11.10.2011 genannt.

- habe bereits am Freitag, 07.10.11 kurz mit meinem Rechtsschutz telefoniert. Nach der kurzen Schilderung des Falls wurde mir die gleiche Empfehlung wie hier im Forum gegeben: Nicht zahlen, die Gegenseite muss erstmal aussagekräftige Unterlagen vorlegen.

Goofy
08.10.2011, 21:03
Worauf Du warten kannst, bis Pinguine Eier in der Sahara legen.

stargate22
09.11.2011, 20:49
Hallo,

neues von Bussek & Co: Nachdem trotz Zahlungsziel 11.10.11 bis heute noch nichts weiter passiert ist (zu den Forderungen aus Monat 08. und 09.11) habe ich auf der Rechnung Monat 10.11 wieder einen Betrag der Next ID: [ID filtered]
Heute kam per Post eine neue Forderung von Bussek & Mengede über den Betrag aus Monat 10.11 - diesmal mit Zahlungsziel 14.11.11.

Bin mal gespannt, ob auf der nächsten Telekom-Rechnung wieder ein "Mehrwertdienst" aufgelistet ist. Habe von der Telekom die Info erhalten, dass es keine Möglichkeit gibt, diese Forderungen schon im Vorfeld zu sperren/ zu unterbinden.

truelife
09.11.2011, 21:01
Dann hat der Telekom-Mitarbeiter keine Ahnung, welche Dienstleistungen sein Unternehmen bietet.

Anschluss-Sperre --> http://www.telekom.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/WFS/EKI-PK-Site/de_DE/-/EUR/ViewProductDetails-Start;sid=q4AXzI6gLp49zMMw3noGeIWlqNKQXAMqiOyyRtUKqNKQXI1d-56aRq3Ma-yfMw==?ProductRefID=0302001000130%40EKI-PK&StageProductRefID=0302001000130%40EKI-PK

Welche sogenannte Verkehrsklasse die richtige ist, muss du für dich selbst entscheiden. Siehe auch: http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3388/theme-71990605/theme-2000262

Ansonsten schau in unser Wiki: http://antispam-ev.de/wiki/Abzocke_%C3%BCber_die_Telefonrechnung_nach_Gewinnspiel-Werbeanruf

Cornelia
10.11.2011, 01:06
Dann hat der Telekom-Mitarbeiter keine Ahnung, welche Dienstleistungen sein Unternehmen bietet.

Anschluss-Sperre --> http://www.telekom.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/WFS/EKI-PK-Site/de_DE/-/EUR/ViewProductDetails-Start;sid=q4AXzI6gLp49zMMw3noGeIWlqNKQXAMqiOyyRtUKqNKQXI1d-56aRq3Ma-yfMw==?ProductRefID=0302001000130%40EKI-PK&StageProductRefID=0302001000130%40EKI-PK

Welche sogenannte Verkehrsklasse die richtige ist, muss du für dich selbst entscheiden. Siehe auch: http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3388/theme-71990605/theme-2000262

Das wird wohl wieder irgendein Student gewesen sein der sein Taschengeld aufbessert....man kann auf jeden Fall auch seinen Anschluß bei der Telekom gegen Drittanbieter sperren lassen! Dann müssen die Drittanbieter die Adresse ermitteln und ne Rechnung schicken und dagegen kann man dann locker vorgehen wenn die Forderung unberechtigt ist.

FSnyder
10.11.2011, 15:06
Hi,

man kann auch die strittige Rechnung der T-Com zurückbuchen lassen und sofort den unstrittigen Betrag wieder überweisen. Dazu der T-Com mitteilen, welchem Betrag man konkret widerspricht.
Ab diesem Moment ist die T-Com aus der Geschichte raus, da sie kein Inkasso für diese Anbieter betreibt!
Diese Herzchen "dürfen" sich dann direkt mit Dir rumärgern. ;)

Grüße
Snyder

Goofy
10.11.2011, 15:33
Und wenn sich da der "Verbindungsnetzbetreiber" meldet und Kohle haben will, dann kriegt er schon mal allein deswegen keins: BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - III ZR 3/05. (Verbindungsnetzbetreiber ist kein Vertragspartner des TK-Endkunden und demzufolge nicht inkassoberechtigt.)

Marksl
28.11.2011, 19:05
Hallo an alle Mitbetroffenen,
ich entschuldige mich schon mal im voraus weil bestimmt die Antwort auf meine Frage hier schon steht. Da mich der ganze Bürokratenwahnsinn hier doch reichlich überfordert, möchte ich doch noch mal gezielt auf meinen Fall nachfragen.
Meine Mutter wurde auch angerufen und ein 10€ Aral Gutschein versprochen, sie müsse nur eine Nummer zurück rufen. Hat sie auch leider gemacht. Der Gutschein kam einige Tage später per Post, die Annahme wurde aber verweigert und der Gutschein ging wieder zurück.
Mittlerweile bucht die next ID: [ID filtered]
Hab inzwischen die Formbriefe hier aus`m Forum an 1&1 und die next ID: [ID filtered]

Was muss/kann ich jetzt als nächstes tun. Kann ich die unberechtigte Lastschrift über die ersten 9,90 Euro einfach wieder von der Bank rückbuchen lassen, oder muss ich warten ob mir 1&1 das Geld zurück überweist? Was muss ich bei künftigen Mehrwertrechnungen tun?
Wenn ich es richtig verstehe überweise ich in Zuknuft nur noch die berechtigten Telefonrechungen von 1&1 und die Mehrwertrechnungen von next ID: [ID filtered]
Überförderte Grüsse
Marksl

Goofy
28.11.2011, 19:52
Rückbuchen würde ich nicht machen. Das gibt Ärger mit 1&1, weil die dann Rücklastschriftgebühren zahlen müssen.

Ich würde die Lastschriftermächtigung entziehen und den Differenzbetrag bei der nächsten Rechnung einbehalten, wenn 1&1 das nicht erstattet. Wenn 1&1 sich hier bockig stellt, dann hätten wir das gern gewusst, denn dann gibt es öffentlichen Ärger.

Marksl
28.11.2011, 20:28
Die Einzugsermächtigung habe ich 1&1 ja schon mit dem Formbrief hier aus dem Forum entzogen, so das sie nichts mehr per Lastschrift einziehen dürfen. Muss ich 1&1 irgendwie vorher nochmal gesondert darüber informieren das ich die 9,90 Euro von der nächsten Rechnung abziehe oder kann ich das einfach so machen? Sorry für`s nachfragen, bin einfach unsicher dabei und will keinen juristischen Bock schiessen.
Werde hier berichten wie es bei mir weiter geht und ob 1&1 probleme macht oder nicht.

Vielen Dank schon mal Goofy, Deine Antwort hilft mir viel weiter!!!

Goofy
28.11.2011, 20:53
Wenn 1&1 nicht antwortet, würde ich sicherheitshalber noch das Einbehalten vorher ankündigen.

truelife
29.11.2011, 01:39
[...]ich entschuldige mich schon mal im voraus weil bestimmt die Antwort auf meine Frage hier schon steht. Da mich der ganze Bürokratenwahnsinn hier doch reichlich überfordert, möchte ich doch noch mal gezielt auf meinen Fall nachfragen.

Auch eine Art, den Thread nicht lesen zu müssen, aber jemand anderes soll sich die Mühe machen und auf deine Frage Stellung nehmen. Ich bedaure, dass Goofy dir geantwortet hat.

Ich erinnere an dieser Stelle nochmals daran, dass dem Verein eine Prsseanfrage zu diesem Thema vorliegt: http://forum.computerbetrug.de/threads/tankgutschein-presseanfrage-via-antispam-truelife.35446/

Fidul
29.11.2011, 02:12
Mittlerweile bucht die next ID: [ID filtered]
Wie sind denn diese Rechnungsposten bezeichnet? Steht da irgendeine Leistungsnummer dabei?

Gaia
29.11.2011, 07:18
Marksl,
Ruf bei 1&1 an und erkläre die Situation und lasse den Telefonanschluss für Drittanbieter sperren. Fordere für die bereits abgebuchten Beträge eine Gutschrift oder kündige das Einbehalten von der nächsten Rechnung an. Bitte mach das auch in Schriftform und lass Dir alles bestätigen, damit Du was in der Hand hast. Ich bin auch 1&1-Kunde und ich habe bis dato keine grossen Probleme mit denen gehabt, hoffentlich lässt sich das so bei Dir auch klären.
Schärf Deiner Mutter ein bei solchen Anrufen ohne etwas zu sagen aufzulegen und wenn irgendwelche Mahn- bzw. Drohbriefchen einflattern bloss nichts zu bezahlen.

DJANGO
29.11.2011, 13:53
Produkt-IDs: 91960, 91994, 92022, 92023, 92024, Artikel-/Leistungsnummern: 67965, 82583 - betr. NextID: [ID filtered]
Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung per 11.05.2011 (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?32744-BNetzA-Produkt-IDs-91960-91994-92022-92023-92024-Verbot-Rechnungslegung-Inkasso&p=322334#post322334)

Marksl
29.11.2011, 17:44
Auch eine Art, den Thread nicht lesen zu müssen, aber jemand anderes soll sich die Mühe machen und auf deine Frage Stellung nehmen. Ich bedaure, dass Goofy dir geantwortet hat.

Ich erinnere an dieser Stelle nochmals daran, dass dem Verein eine Prsseanfrage zu diesem Thema vorliegt: http://forum.computerbetrug.de/threads/tankgutschein-presseanfrage-via-antispam-truelife.35446/


Leider bin ich nicht so schlau was die rechtliche Seite bei so etwas betrifft, wie Du es scheinbar bist. Ich habe den und andere threads vorher gelesen, mir war aber das genaue vorgehen nach den Widersprüchen dennoch nicht klar. Deshalb bin ich anderen Leute die auf details eingehen dankbar.
Find ich ürbigens gut das Du Dir die Mühe gemacht hast auch zu antworten, solche Antworten bringen die Leute mit problemen immer weiter!

Deinen tollen Link kenne ich übrigens auch schon bevor Du ihn hier gepostet hast. Doch leider weiss ich zum einen nicht welche Nummer bei uns angerufen hat und zum anderen möchte nicht jeder vor die Kamera......zum Beispiel meine Mutter!!!

mareike26
29.11.2011, 17:45
Hallo, lies bitte einmal den Beitrag von Gaia weiter oben.

Marksl
29.11.2011, 17:56
Wie sind denn diese Rechnungsposten bezeichnet? Steht da irgendeine Leistungsnummer dabei?

Ich habe eine separate "Rechnung für Dienste anderer Anbieter" bekommen. Im Einzelverbindungsnachweis war dann bei allen bisherigen Rechnungen die Artikelnummer 91994 in jeder Woche einmal um genau xx:xx:xx Uhr für genau xx:xx:xx Stunden dauer aufgeführt.


Marksl,
Ruf bei 1&1 an und erkläre die Situation und lasse den Telefonanschluss für Drittanbieter sperren. Fordere für die bereits abgebuchten Beträge eine Gutschrift oder kündige das Einbehalten von der nächsten Rechnung an. Bitte mach das auch in Schriftform und lass Dir alles bestätigen, damit Du was in der Hand hast. Ich bin auch 1&1-Kunde und ich habe bis dato keine grossen Probleme mit denen gehabt, hoffentlich lässt sich das so bei Dir auch klären.
Schärf Deiner Mutter ein bei solchen Anrufen ohne etwas zu sagen aufzulegen und wenn irgendwelche Mahn- bzw. Drohbriefchen einflattern bloss nichts zu bezahlen.

Ich möchte eigentlich den Anschluss für Drittanbieter nicht komplett sperren lassen, da mein Bruder immer mal wieder über call by call Anbieter nach Mexico zu seinen Schwiegerleuten telefoniert.....da hilft halt die deutsche Telefonflat nix.
Hab meinen Leuten schon vor dem Anruf klar gemacht das am Telefon kein Geschäft mit fremden Anrufern, Telefonanbietern oder sonstigem gemacht wird, sondern sie sofort auflegen sollen......passiert ist es meiner Mutter dann trotzdem.
Muss jetzt erstmal abwarten welche Rechungen vom Konto meines Vaters abegucht worden sind, der hat halt noch kein Internetbanking wo man jederzeit den aktuellen stand hat. Werde mir anschliessend überlegen ob ich so vorgehe wie Du beschrieben hast.
Danke trotzdem für die Tipps!

siebich
29.11.2011, 17:58
Versucht doch einfach mal die Auslandstelefonate via Skype zu führen. Kostet nichts wenn das Gegenüber im Ausland auch Skype benutzt und man kann die angeratenen Sperrungen durchführen.

Hippo
29.11.2011, 18:11
Selbst wenn das Gegenüber kein Skype hat kann man da günstig telefonieren.
>>> http://www.skype.com/intl/de/prices/payg-rates#cc=MX

Frechdachs
29.11.2011, 20:12
Hallo zusammen,

ist ewt OT,
aber kostenlos kann man auch mit Peter Zahlt (http://www.peterzahlt.de/index.do) telefonieren.

Gruß Frechdachs

Fidul
29.11.2011, 21:23
Im Einzelverbindungsnachweis war dann bei allen bisherigen Rechnungen die Artikelnummer 91994 in jeder Woche einmal um genau xx:xx:xx Uhr für genau xx:xx:xx Stunden dauer aufgeführt.
Na wunderbar (s.o.)! Dadurch sollte sich diese "Forderung" abrupt erledigt haben. Und wenn nicht, dann §§§!

Marksl
30.11.2011, 18:36
Danke euch für die Tipps!
Skype kenne ich/wir und wird auch sehr oft benutzt, auch die variante mit Guthaben bei Skype auf Festnetz anzurufen (wird ebenfalls ab und zu genutzt). Peter Zahlt ist mir komplett neu und auch eine interessante alternative......alle haben aber eines gemeinsam, das man eben den PC dazu an haben muss.
Ihr habt mich aber inzwischen doch davon überzeugt das ich wohl Drittanbieter sperren lassen werde....soviel kann man garnicht bei den call by call Anbietern gut machen, wenn man dafür so Abzockabos auf der anderen seite an der Backe hat.



Na wunderbar (s.o.)! Dadurch sollte sich diese "Forderung" abrupt erledigt haben. Und wenn nicht, dann §§§!

Das es nicht rechtens ist und man nichts bezahlt wenn man sich richtig wehrt ist mir schon klar, dass das ganze spiel aber abrupt erledigt ist kann ich noch nicht so richtig glauben. Bestimmt werden die es noch ein paar mal versuchen bevor ich ruhe bekomme.
Dank euch fühl ich mich aber in moment deutlich sicherer mit dem sch.... als vorher :D

Fidul
01.12.2011, 01:21
Berichte doch, wie die Sache weitergeht und ob NextID: [ID filtered]

Marksl
12.12.2011, 18:42
Hallo,
hier geht`s wieder ein kleines Stückchen weiter. Mein Schreiben an 1&1 wurde am 23.11. zugestellt (Rückschein). Am 29.11. wurde dann die 2. rechnung von 1&1 für netz ID: [ID filtered]
Sie sagte auch, wenn ich der Meinung bin die Forderungen sind unberechtigt, kann ich einfach das Geld per Rücklastschrift von der Bank zurück buchen lassen. Da das ganze 1&1 nichts angeht würden sie in der hinsicht auch keine weiteren Schritte unternehmen wenn ich das Geld zurück hole.
Spricht noch irgendwas dagegen das ich zumindest die letzte Forderung von 29,70 Euro vom 15.11. einfach von der Bank zurück buchen lasse?
Eine neue Rechung von Drittanbietern habe ich noch nicht erhalten. Wenn dann kommt die aber auch erst nächste Woche. Ob was kommt lasse ich euch natürlich dann auch wissen!
Übrigens bin ich eurem Rat gefolgt und habe unseren Anschluss für Drittanbieter sperren lassen.
Gruss Marksl

DJANGO
12.12.2011, 19:13
Spricht noch irgendwas dagegen das ich zumindest die letzte Forderung von 29,70 Euro vom 15.11. einfach von der Bank zurück buchen lasse?
Meine Bekannten haben die Lastschriften (nach vergeblichen Versuchen, mit 1 & 1 auf andere Art und Weise klarzukommen) zurückbuchen lassen und nur den korrekten Betrag überwiesen. Sie haben 1 & 1 darüber in Kenntnis gesetzt und auch auf die vergeblichen Versuche, die Belastung der Betrügerbeute zu verhindern, verwiesen. Außerdem haben sie die Einzugsermächtigung zurückgezogen, um weitere unberechtigte Gaunerbelastungen zu vermeiden.

Bislang gabs diesbezüglich keinerlei Resonanz von 1 & 1. Wenn die Burschen nicht hören wollen, müssen sie es eben in Forum von Rücklastschriftkosten fühlen!

Goofy
12.12.2011, 20:00
Sehe ich auch so. Wenn der berechtigte Anspruch auf Erstattung nach Widerspruch gegen die Telefonrechnung nicht sachgerecht bearbeitet wird, hat sich 1&1 den wirtschaftlichen Schaden aus den Rücklastschriftgebühren selbst zuzuschreiben.

1&1 ist vollständig restmerkbefreit, die brauchen das so.

Chinchilla
12.12.2011, 20:29
Prinzipiell die richtige Vorgehensweise, vor allem wenn die Rüklastschrift noch empfohlen wird. Sowas Ähnliches habe ich auch mal bei 1&1 machen müssen und so ging es weiter:
- sinnloser Schriftverkehr
- Rücklastschriften und Differenz wurden in Rechnung gestellt
- sinnloser Schriftverkehr
- Ab gewissem Rückstandsbetrag wurde die Vertragsleistung gesperrt
- Ich habe alle Verträge fristlos gekündigt und natürlich die Rechnungsbeträge gekürzt wo es ging. Schlußendlich hatten sie dann doch noch ca. 30 Euro zuviel, da alles im Voraus kassiert wird.
- fristlose Kündigung von 1&1 nicht anerkannt
- sinnloser Schriftverkehr
- Fristlose Kündigung durch 1&1 wegen Zahlungsrückstand
- Post von Inkassobude
- einmaliger sinnloser Schriftverkehr
- Post von Inkassanwalt
- Ruhe nach ca. 1 Jahr!

Mann kann sich bei 1&1 also durchaus noch auf Spaß freuen.

Marksl
14.12.2011, 17:22
Hallo,
habe meinen Vater angewiesen die Rücklastschrift vorzunehmen.
Ich hoffe mal nicht das mir der gleiche Ärger, wie Dir Chinchilla, noch bevor steht. Wenn 1&1 still hält wie am Telefon gesagt, bin ich schon mal ein gutes stück weiter.
Marksl

SOSiLi
14.12.2011, 18:15
Wenn 1&1 still hält wie am Telefon gesagt, bin ich schon mal ein gutes stück weiter.
Marksl

1&1 muss still halten! Weiter oben hatte Django schon am 29.11.2011 (Beitrag Nr. 42) berichtet, dass von der Bundesnetzagentur ein Verbot für die betreffende Produkt-ID: [ID filtered]

"Aufgrund von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat die Bundesnetzagentur mit Bescheiden vom 24.11.2011 gegenüber sämtlichen Netzbetreibern ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ... ab dem 12.05.2011 ... angeordnet."

Auch bei 1&1 muss also im November dieser BescheID: [ID filtered]

Gruß von SOSiLi

Marksl
15.12.2011, 17:40
Wichtige Information von Dir!
Danke SOSILI

stargate22
04.01.2012, 15:29
hallo [at] alle,
ich wollte mich nochmals für die großartige Unterstützung bei meinem "next-id-problem" bedanken. Aktueller Stand seit #28 dieses Treads: die Telekom-Rechnungen für November und Dezember 2011 sind ohne "Mehrwertdienste", bisher keine weiteren Mahnungen per Post.

Ich hoffe, dass das zukünftig auch so bleibt.

Allen einen guten Start ins neue Jahr!

gation
04.01.2012, 15:38
Klasse, Rückmeldungen sind immer prima! Gutes Neues Jahr!

killerrot
25.01.2012, 16:13
Hallo brauche Hilfe habe eine Rechnung bekommen über 250€ .Soll am 24.12.2011 4 mal eine 0900xxxx telefon -nr angerufen haben .die uhrzeit des anrufs sollte sein um ..


91904 00499003000700 24.12.2011 xx:xx:xx xx:xx:xx 19% 100,3362
91904 00499003000700 24.12.2011 xx:xx:xx xx:xx:xx 19% 100,3362
91904 00499003000700 24.12.2011 xx:xx:xx xx:xx:xx 19% 11,7059
91904 00499003000700 24.12.2011 xx:xx:xx xx:xx:xx 19% 1,6723
91904 00499003000700 24.12.2011 xx:xx:xx xx:xx:xx 19% 1,6723

Habe um die Zeit im Bett Gelegen und geschlafen.. Die Telfon -nr war eine andere wie meine Rufnr. Habe 1+1 Informiert hatte da eine Rechnung von 760,€ .Nach Rückruf bei 1+1 wurde die Rechnung aus Kulanz zurück genommen.
Nach e-mail kontakt mit mr. next ID: [ID filtered]
Die mr. next ID: [ID filtered]

Als Verbindungsnetzbetreiber erbringt die mr. next ID: [ID filtered]

Bei der von Ihnen angewählten Servicerufnummer handelt es sich um den kostenpflichtigen Mehrwertdienst.

Unter den 0900- Mehrwertdiensterufnummern können verschiedene Dienstleistungen abgerechnet werden. Diese erstrecken sich von Informationsdiensten, Beratungsdiensten bis hin zum Betrieb von Chatlines und sind durch spezielle Dienstekennzahlen (09001 für Informationsdienste, 09003 für Unterhaltungsdienste und 09005 für sonstige Dienste, z.B. Erotik) für den Nutzer sichtbar gekennzeichnet.

Nach den uns vorliegenden Daten sind die von Ihnen beanstandeten Verbindungen eindeutig von Ihrem Anschluss aus zu Stande gekommen.

Falls Sie persönlich die fraglichen Verbindungen nicht genutzt haben, ist dies für die Erhebung der Nutzungsentgelte ohne Belang und entbindet Sie als Anschlussinhaber nicht von der Pflicht, die für Sie oder die Person, die Ihren Anschluss nutzte erbrachten Leistungen zu bezahlen.

Es grüßt Sie
Ihr mr. next ID: [ID filtered]

DJANGO
25.01.2012, 16:28
0900 - 3 - 000700

Diensteanbieter:


ATLAS Interactive
Deutschland GmbH
Christoph-Probst-Weg 3

20251 Hamburg

Datum der Zuteilung der Rufnummer:
16.August.2010 ; 9:17 Uhr

Google kennt die (http://www.google.de/search?hl=&q=%22ATLAS+Interactive%22&sourceid=navclient-ff&rlz=1B3GGLL_de___DE377&ie=UTF-8)

ghost0815
25.01.2012, 16:32
Bevor ich weiteres zusammentrage sieht eigentlich schon ein Blinder das Eigentor des Rechnungsstellers:
Um xx:xx:xx ein Gespräch über xx:xx:xx, aber gleichzeitig xx:xx:xx xx:xx:xx.

Warten wir was die Profis hier dazu schreiben, ich persönlich würde mir einen Einzelverbindungsnachweis des Providers 1&1 anfordern (für den fraglichen Zeitraum) und ganz simpel nicht weiter auf Mails der Firma mr. next antworten, dafür gibt es einen SPAM Filter.
Alles was nicht per Post zugestellt wird ist erstmal belanglos, da der Rechnungssteller ganz einfach keine Daten hat.
In die Tonne klatschen & fertig.

wahwah
25.01.2012, 16:48
Die meisten 0900'er Nummern werden pro angefangene Minute (60/1) Taktung abgerechnet.

Somit sind zwei Verbindungen innerhalb einer Minute möglich.

truelife
25.01.2012, 17:02
Fordere doch mal die Vorlage eines gültigen, qualifizierten Prüfprotokolls gemäß § 45i TKG bei deinem Provider an. Dann sehen wir weiter.

Goofy
25.01.2012, 17:41
Wir haben dafür auch bereits Musterschreiben. In so einem Fall bitte genau die Vorgehensweise beachten, die hier beschrieben wird:
Vorgehen bei Telefon-Mehrwertdienst-Betrug

gation
26.01.2012, 00:56
Google kennt die (http://www.google.de/search?hl=&q=%22ATLAS+Interactive%22&sourceid=navclient-ff&rlz=1B3GGLL_de___DE377&ie=UTF-8)
Du etwa nicht? Atlas ist einer der allergrößten Firmen im weltweiten "Mehrwert"-Markt mit einer Historie, die zurückreicht in die goldenen Zeiten, als man Millionen scheffeln konnte mit Nummern in der Südsee...
http://www.focus.de/finanzen/news/telefonsex-der-gebuehrenbetrug_aid_149961.html

http://www.socialgamesobserver.com/guest-post-dvtm-9822
Lesenswert!

Sehenswert die Firmenseite auf den Bahamas:
http://www.atlasgroup.bm
(und wenn man die Seite genau genug anschaut, versteht man auch den Bezug zum alten Focusartikel besser)


Today, most gaming portals using methods of mobile payment use the end user tariff of EUR 1.99 / SMS. Meaning, the end user sends a text message at a price of EUR 1.99 and by just sending this message the payment is made. Without the engagement of the DVTM the TKG would have required a hand-shake procedure. In that case the end-user, wanting to pay EUR 1.99, would have to send a text message and in return receive a SMS-MT message, informing the end user about the price and asking him to confirm the message by sending a second text message. In that case payment would only be made if the user sends this second SMS-MO.
No need to say, that this complicated hand-shake process would have a disastrous effect on the conversion rate.
Na klar, Herr P. Das wäre voll kacke, wenn es schwieriger wäre, die Leute abzuzocken. Schon klar!

Gaia
26.01.2012, 05:15
killerrot,
Das ist ja ein starkes Stück. Hast Du zufällig als Router eine Fritz!Box?
Die speichert nämlich alle eingehenden und ausgehenden Anrufe und die Liste kann man auf dem PC speichern. Das Prüfprotokoll des Anbieters, wie von truelife beschrieben, dürfte den Sachverhalt klären und Du solltest noch Deinen Anschluss für Drittanbieter sperren. Damit schiebst Du erneutem Mehrwertdienst-Betrug gleich einen Riegel vor (ich habe bei der Telekom alle Mehrwertdienste ausser 0180 sperren lassen, da ich einige Services mit 0180 nutzen muss).

Ich hoffe Du kannst Deine Unschuld nachweisen und das Blafasel des Ladens ist mal wieder typisch.
Das Geld abfassen, aber die Verantwortung des Nachweises der Tatsächlichkeit net übernehmen wollen und irgendwie fehlt hier auch die genaue Bezeichnung des angeblich genutzten Dienstes.
Es reicht net aus einfach zu sagen Du habest irgendeine Telefonnummer angerufen, da gehört die genaue Dienstbezeichnung mit ladungsfähiger Anschrift des Dienstbetreibers der Mehrwertnummer dazu, damit man als Verbraucher die Möglichkeit hat das nachzuprüfen.

gation,
Kannst Du bitte mal den Text ins Deutsche übersetzen? Mein bisschen Schulenglisch vor 20 Jahren reicht net mehr aus um den Text wirklich verstehen zu können.

FSnyder
27.01.2012, 19:23
Hi,

guck mal bitte HIER (http://www.ip-phone-forum.de/showthread.php?t=243384&pagenumber=).
Da ist ein ähnliches Problem. Die Accounts wurden (ich will jetzt nicht sagen "reihenweise", aber doch in erheblicher Anzahl) gehackt, neue Rufnummern eingerichtet und von diesen aus eine 0137er Mehrwertnummer angerufen. Damit wurden den Usern Kosten von hunderten Euro verursacht. Bei dir wurde eben eine 0900er Nummer angerufen. Ich an Deiner Stelle würde (da es bei Dir ja offenbar genau so abgleaufen ist) der Rechnung bei 1und1 widersprechen und Strafanzeige erstatten. Aber das steht alles im verlinkten Fred drin, auch dass es vermutlich ein Sicherheitsproblem bei 1und1 gibt, das sowas überhaupt erst ermöglicht.

Grüße
Snyder

Marksl
26.02.2012, 14:16
Hallo an alle,
ich möchte euch auch noch eine Rückmeldung zu meinem Fall geben. Es ist nach den 2 Mehrwertrechungen und meinen Einschreiben an Next ID: [ID filtered]
Das einzige was 1&1 scheibar ignoiert hat ist, das ich denen die Lastschrifteinzugsermächtigung entzogen hatte. 1&1 bucht weiter fröhlich seine Rechungen ab, da aber weider alles läuft wie es soll, ist es okay für mich.....so muss ich nicht jeden Monat die Überweisung manuell machen.

Ich danke euch für eure unterstützung und Beratung sehr!!!
Viele Grüsse Marksl

Goofy
26.02.2012, 15:01
Gut zu lesen, dass es funktioniert.
Wichtig war die Beachtung der Vorgehensweise: alles schriftlich machen, kein Telefongequatsche mit Hotlines (da wird man nämlich nur hingehalten und für blöd verkauft). Wenn man das beachtet, sind normalerweise die Aussichten gut.

Wir wissen auch, dass die TK-Provider inzwischen zunehmend weniger klagefreudig sind - und zwar dann, wenn man selbst alles schriftlich und rechtzeitig gemacht hat. Die wenigen Klagen von Providern werden darüber hinaus auch ganz häufig bereits beim Eingang der guten Klageerwiderung vom Provider zurückgenommen. Es gibt kaum noch Urteile in TK-Mehrwertfragen. Bei richtiger Vorgehensweise des Betroffenen ist das Risiko, verklagt und auch noch verurteilt zu werden, extrem gering.

rainer
27.02.2012, 08:08
hallo,

mal einfach so ne Idee:

Wenn man den Anteil der Mehrwertdienste in der Telefonrechnung zurückgehen lässt bekommt man von Next ID: [ID filtered]

Wäre es da nicht sinnvoll gleich drauf eine negative Feststellungsklage gegen diese Forderung zu erheben?

Dann wir Next ID: [ID filtered]

Das Risiko dürfte für den Kläger da recht gering sein. Next ID: [ID filtered]

Gruss
Rainer

rainer
27.02.2012, 08:15
hallo,

gmpfl - wer die FAQ vor dem Posten liest hat mehr vom Leben ...

=> http://antispam-ev.de/wiki/Negative_Feststellungsklage

da steht ja die Antwort auf meine Frage schon drin

Gruss
Rainer

Goofy
27.02.2012, 08:52
Wenn man das machen will, sollte man das im Artikel beschriebene Procedere beachten: einmal selbst Widerspruch erklären mit beweisbarer Zustellung, anschließend im Falle weiterer Mahnungen sofort NFK einreichen.

rainer
28.02.2012, 15:34
hi

Next ID: [ID filtered]

Die auch schon mehrfach per eMail aufgestellten falschen (!) Behauptungen ich hätte mit der Tastenkombination 1 und 9 ein Abo bestellt steht da auch wieder drin.

Interessant ist folgender Satz:


Sie haben um einen Verbindungsnachweis gebeten. Wir möchten drauf hinweisen, dass es sich bei dem uns berechneten Beiträgen nicht um Verbindungsentgelte, sondern um ein Festentgelt handelt.

Was zum Teufel ist ein "Festentgelt" ?

Die Münzen in meinem Geldbeutel sind fest - und zwar so fest das Next ID: [ID filtered]

Ausserdem sein mein Einwand nicht geeignet eine technische Prüfung zu veranlassen. Das sei nur angezeigt wenn ein Nachweis für ein agerechnetes Verbindungsaufkommen zu erbringen ist. In meinem Fall handelt es sich ja um die Abrechnung eines Festentgelts.

Die Sache werde ich jetzt aussitzen. Die letzte Telefonrechnung hab ich auch gleich kürzen lassen. Die darauf wieder von Next ID: [ID filtered]

Falls noch weitere Mahnung kommen gehts in die nächste Runde. Bin mal gespannt wann die aufgeben ...

Rainer

DJANGO
28.02.2012, 17:16
Ich nehme ja schwer an, dass es sich bei den 9,90 Euro noch um Millionenferkel-Nachwehen (http://www.handelszeitung.ch/unternehmen/1000-polizisten-64-razzias-schlag-gegen-call-center-mafia) handelt. Next ID: [ID filtered]

Goofy
28.02.2012, 19:48
Ein "Festentgelt", das nicht für einen tk-gestützten Dienst erhoben wird, kann nur auf Grund einer angeblichen Fernabsatzdienstleistung erhoben werden. Wenn es schon Fernabsatz ist, dann soll MrNexnet erst einmal darlegen, wann, wo und wie Du


über Identität und Anschrift des Leistungsanbieters informiert wurdest
über Art und Inhalt der gebotenen "Leistung" informiert wurdest
über Kostenpflicht, Zahlungsmodalitäten und Kündigungswege informiert wurdest
über Dein Widerrufsrecht belehrt wurdest



Rechtsgrundlage: § 312c BGB/Art. 246 EGBGB. "Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen".

Sofern MrNexnet das Geld für eine fremde Partei einzieht, müsste MrNexnet darüber hinaus erst einmal nachweisen, woher sie das Recht auf Inkasso der fremden Forderung hernehmen. D.h. Vorlage einer Abtretungsurkunde nach § 410 BGB.

Das alles kann MrNexnet sowieso nicht beibringen. Daher wird hier auch nicht geklagt, sondern ein paar böse Mahnungen aus dem Drucker gejagt, gerne auch mal über die Anwaltskanzlei Bussek/Mengede oder Acoreus Inkasso. Nach einigen bösen Drohbriefen ist dann bei Nichtzahlung und auch bei Nichtreaktion Ruhe.

KaiHH
29.02.2012, 20:06
Hallo,

verstehe ich es gerade richtig: Die Next ID: [ID filtered]

Sprich: Sie können / wollen auch nicht ordentlich belegen, wann die berüchtigte berühmte Nummernkombination gedrückt wurde?

Interessante Idee....

Meine Frau sollte (als Gewerbetreibende) der Next ID: [ID filtered]

Gruß
KaiHH

rainer
29.02.2012, 22:09
hallo,


verstehe ich es gerade richtig: Die Next ID: [ID filtered]

Sprich: Sie können / wollen auch nicht ordentlich belegen, wann die berüchtigte berühmte Nummernkombination gedrückt wurde?

genau - das ist auch die Achillesferse dieses Nutzlosangebote.

Der Anbieter muss nachweisen das hier ein Abo abgeschlossen wird. Und nicht das Opfer ;-)

Es gibt meiner Ansicht nach für den Anbieter keine technische Möglichkeit die Tastenkombination rechtsicher nachzuweisen.

Bei Anrufen von 0900-Nummer sieht das ja ganz anders aus. Da wird ja die kostenpflichtige Aktion ( = der Anruf ) vom Netzbetreiber protokolliert. Das ist dann relativ rechtssicher. Die Verbindungsentgelte können da in der Regel eingetrieben werden.

Aber mit dem "Festentgelt" haben die aber ein massives Problem. Die können zwar nachweisen das jemand angerufen hat. Aber das begründet noch lange kein Abo. Auch das Drücken einer bestimmten Tastenkombination reicht da nicht aus. Ich kann ja während dem Anruf die Tasten ohne Ansage bzw. Aufforderung schon mal vorab gedrückt haben. Das ist dann aber rechtlich wirkungslos. Es fehlt da die ausdrückliche Einwilligung auf die konkrete Frage ob das Abo abgeschlossen werden möchte.

Ich denke das relativ neue Geschäftsmodell sollte dringend von Gerichten überprüft werden. Sobald da die ersten Urteile von höheren Instanzen gegen diese Abkassiermethoden rechtskräftig sind werden die Kartenhäuser der Anbieter zusammenbrechen. Leider wird das noch dauern oder ev. gar nicht passieren. Die Anbieter werden einen Teufel tun das Geschäftsmodell rechtlich überprüfen zu lassen. Die werden stattdessen bei "Widerstand" den Schwanz einziehen und auf ihre Forderungen verzichten. Das ist es immer noch lukrativer auf diese Weise der Minderheit die sich wehrt auszuweichen und dann weiterhin die schweigende Mehrheit weiter abzuzocken.

Gruss
Rainer

ghost0815
01.03.2012, 03:15
Der Anbieter muss nachweisen das hier ein Abo abgeschlossen wird. Und nicht das Opfer ;-)
Full ack, so steht es im BGB

Es gibt meiner Ansicht nach für den Anbieter keine technische Möglichkeit die Tastenkombination rechtsicher nachzuweisen.
Möööp. Das lässt sich technisch sehr einfach nachweisen, gemäß der Rechtssprechung müsste jedoch der Anrufer zuvor über die Aufzeichnung informiert werden und dieser muss der Aufzeichnung zustimmen, genau das ist jedoch nicht gegeben.

Bei Anrufen von 0900-Nummer sieht das ja ganz anders aus. Da wird ja die kostenpflichtige Aktion ( = der Anruf ) vom Netzbetreiber protokolliert. Das ist dann relativ rechtssicher. Die Verbindungsentgelte können da in der Regel eingetrieben werden.
Möööp. Hier feht der Beweis dass der in Rechnung gestellte wissentlich diesen Mehrwertdienst selber angerufen hat, schließlich muss der Anbieter einen Eingriff durch Software o.ä. ausschließen können.

Mach es kurz, Abzocke kann man mit Inkasso versuchen einzutreiben, mehr aber auch nicht

rainer
01.03.2012, 11:28
hi


Mach es kurz, Abzocke kann man mit Inkasso versuchen einzutreiben, mehr aber auch nicht

richtig - deshalb die Überlegung deren Abzockeversuche mit einer negativen Feststellungsklage zu begegnen.

Und dabei dies sauber dokumentieren und veröffentlichen. Das tut denen dann wirklich weh! Deutlich mehr wie meine Weigerung zu zahlen.

Rainer

KaiHH
01.03.2012, 13:16
Moin moin,

evt. solltest Du denen einfach mal, sofern noch eine Brieffreundschaft nötig wird, schreiben: "Ich bitte Sie eindringlich Ihre Forderung gegen mich mittels des gerichtlichen Mahnverfahrens einzutreiben, andernfalls sehe ich mich gezwungen mit einer negativen Feststellungklage ihre Geschäftpraktiken durch die Justiz überprüfen zu lassen."

Ob und wie sie reagieren ist natürlich nicht vorhersehbar, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sie es wirklich riskieren wollen, hier zu verlieren. (Gerade wenn Du evt. noch von deinen Veröffentlichungen in diversen einschlägigen Foren im Internet berichtest.....).

Gruß
KaiHH

rainer
01.03.2012, 13:31
hallo,

Wieso soll ich Next ID: [ID filtered]

Wenn ich das mit der negativen Feststellungsklage durchziehe erfahren die das schon rechtzeitig genugt.

Bei der von dir vorgeschlagene Weg kann es passieren das die den Notausgang benützen. Die verzichten dann recht schnell auf die Forderung. Die wollen da ja kein Risiko eingehen.

Wenn ich schnell meine Ruhe haben will ist das dann ein gangbarer Weg der nicht viel Aufwand meinerseits erfordert.

Meine Intension ist es aber eher hier mal die Sache juristisch durchzuziehen. Und da ist die negative Feststellungsklage gut geeignet.

Ich warte jetzt einfach mal ab. Die erste Mahnung von Next ID: [ID filtered]

Rainer

rainer
03.03.2012, 13:59
hi,


Ich warte jetzt einfach mal ab. Die erste Mahnung von Next ID: [ID filtered]

hui - das ist aber schnell gegangen:

=> Mahnung von Bussek & Mengede

volles Programm - alle Beträge die Next ID: [ID filtered]

dazu Zinsen auf die Hauptforderung die ab dem 06.01. berechnet werden.

Lustigerweise stammt eine der Rechnungen die in der Hauptforderung aufgeführt wird von Ende Januar :-()

Mahnkosten berechnen die mit 5 Euro

Dann kommt noch eine Anwaltsgebühr von 32,50 und Auslagenpauschale von 6,50 Euro dazu.

Da wird auf Biegen und Brechen versucht Verbraucher abzuzocken!


Ich habe jetzt zwei Möglichkeiten:

=> den MahnbescheID: [ID filtered]

oder

=> jetzt gleich mit der negativen Feststellungsklage durchstarten

Was meint Ihr?

Gruss
Rainer

ghost0815
03.03.2012, 14:05
Letzteres, voll einen vor's Bug bevor ein Rückzieher kommt.

KaiHH
03.03.2012, 15:14
Moin moin,

die Kanzlei ist altbekannt im Netz:


http://www.turus.net/ (http://www.turus.net/gesellschaft/5289-vorsicht-betrueger-bussek-a-mengede-mahnen-fuer-mr-nexnet-gmbh-ab.html)

http://www.123recht.net/ (http://www.123recht.net/Schreiben-von-RA-Bussek-Mengede-__f200324.html)


usw...

Ein wirklich toller Anwalt, den schreibe ich in mein WeißSchwarzbuch....

SOSiLi
03.03.2012, 23:04
Zur mr. next ID: [ID filtered]

Zum 01.01.2011 hat die mr. net group GmbH & Co. KG (Flensburg) des M*R* die NEXT ID-Firmengruppe übernommen next-ID: [ID filtered]

Die NEXT ID: [ID filtered]

Zu diesem Thema verweise ich auf das Forum von computerbetrug.de. Die dortige Diskussion über die Voice-Abos ist nicht nur aufschlussreich, sondern auch zum Schmunzeln geeignet Voice-Abos (http://forum.computerbetrug.de/threads/voiceabo-voice-abo-festnetzabo.29440/) .

Die Berliner Anwaltskanzlei scheint ein fester Bestandteil der mr. net group zu sein, gekoppelt an das Tochterunternehmen mr. nexnet GmbH (Berlin) nexnet (http://www.service-nexnet.de/) . Dazu empfehle ich einen amüsanten Filmbeitrag von WISO: Mahnungen (http://www.konsumer.info/?p=3733) .

Gruß von SOSiLi

gation
04.03.2012, 00:56
Als NEXT ID: [ID filtered]

Und die doppelt dänennahe (weil dänisch kontrollierte) Next-ID: [ID filtered]
Der frühere Telekomchef K.-U. R. holte einst u.a. R.Z. (http://tinyurl.com/7q5hy64)zur damaligen "Talkline ID".
Ein interessanter Artikel aus 2001: Damals hätte fast Mannesmann/Arcor/Vodafone die Mehrwertsparte vom dänischen Inhaber TDC abgekauft. (http://www.welt.de/print-welt/article484238/Arcor_verliert_Interesse_an_Talkline_ID.html) Das wäre lustig gewesen: Crosskirkdialer über Arcornummern. Schade eigentlich, dass Arcor damals das Interesse verloren hat.

Goofy
04.03.2012, 10:27
Wieso soll ich Next ID: [ID filtered]

Wenn ich das mit der negativen Feststellungsklage durchziehe erfahren die das schon rechtzeitig genugt.

Die Vorwarnung ist dringend erforderlich, und zwar aus verfahrenstaktischen Gründen. Denn sonst bleibst Du auf einem Teil der Kosten sitzen.

Du musst mindestens die Gegenseite davon in Kenntnis setzen, dass Du die Forderung bestreitest. Allerdings musst Du nicht explizit die negative Feststellungsklage ankündigen.

Wenn die Gegenseite nicht nachweislich (d.h. per Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein!) Kenntnis von der Streitigkeit hat, dann passiert unweigerlich folgendes: die Gegenseite nimmt bei Einreichen der negativen Feststellungsklage noch vor dem Prozesstermin den Anspruch zurück, erklärt den Forderungsverzicht und erreicht dadurch zwangsläufig Deine Klagerücknahme. Dann ist es aber so, dass Du auf einem Teil der Prozesskosten und auch auf Deinen Anwaltskosten sitzen bleibst. Weil die Gegenseite geltend machen kann, vor Deiner Klage "im Guten Glauben" an die Rechtmäßigkeit der Forderung gewesen sein zu dürfen.

Erst wenn die Gegenseite nachweislich Kenntnis von der Streitigkeit der Forderung hat (hierzu reicht Dein eigenes Schreiben des Widerspruchs mit beweisbarer Zustellung) und trotzdem weiter mahnt, dann zahlt die Gegenseite bei negativer Feststellungsklage alles, Prozesskosten und Deine Anwaltskosten, auch wenn sie vor dem Prozesstermin taktisch den Schwanz einzieht und den Verzicht erklärt. Wenn die Gegenseite nicht den Verzicht erklärt, dann unterliegt sie im Prozess trotzdem aufgrund der kaum möglichen Beweiserbringung. Die Gegenseite hat in der NFK die Beweislast, als fordernde Partei, die sich "eines Anspruchs berühmt".

rainer
04.03.2012, 12:39
hallo,


Die Vorwarnung ist dringend erforderlich, und zwar aus verfahrenstaktischen Gründen. Denn sonst bleibst Du auf einem Teil der Kosten sitzen.

danke für den Hinwies


Du musst mindestens die Gegenseite davon in Kenntnis setzen, dass Du die Forderung bestreitest.

Schon per Fax passiert. mr. next ID: [ID filtered]


Nach den uns vorliegenden Daten ist der von Ihnen beanstandete Dienst von Ihrem Anschluss genutzt worden. Aus diesem Grund befinden Sie sich weiterhin in der Zahlpflicht.

Da die auf mein Fax per Brief reagiert haben bin ich ja da schon auf der sicheren Seite. Die haben den Eingang und meine Beanstandung ( = Einwendung gegen die Telefonrechnung ) bestätigt.

Der Brief von next ID: [ID filtered]


Allerdings musst Du nicht explizit die negative Feststellungsklage ankündigen.

das meinte ich ja - man darf nur nicht den Kopf in Sand stecken - aktiv dagegen vorgehen. Aber nicht alle Karten auf den Tisch legen ;-)

Gruss
Jürgen

blizzy
04.03.2012, 13:57
Aktiv vorgehen? Bloß nicht. Ignorieren und vergessen. Das ist deren Tod. Würden das alle machen, wäre der Abzocke schnell ein Ende gesetzt.
So aber serviert man denen ja direkt eine Existenzberechtigung.

KaiHH
04.03.2012, 14:05
Moin moin,

ich habe gestern einen interessanten Hinweis bezüglich der nextID: [ID filtered]

Dort wurde angemerkt, dass sehr wohl eine Verbindung bestand. Diese Verbindung musste bestehen, damit der "Vertrag" mittels "1" und "9" "abgeschlossen" werden konnte. Auch wenn diese "Verbindung" nur 1 Sekunde andauerte, so ist dieses sehr wohl mittels eines qualifizierten Prüfprotokolls gemäß § 45i TKG nachweisbar. Sollte die nextID: [ID filtered]

Ich halte diesen Ansatz für sehr interessant, mal abgesehen davon, dass ich einen Vertrag mittels "1" und "9" drücken sowieso für sehr bedenklich halte. Gerade was die Beweisbarkeit (tolles Wort, oder?) angeht.

Gruß
KaiHH

Goofy
04.03.2012, 20:01
Selbst wenn Next ID: [ID filtered]

carkiller08
08.03.2012, 19:47
hiesige Geschäfts-Nr. HRB 90503 (Fall 17)
Datum 06.03.2012

...
in der Handelsregistersache

mr.next ID: [ID filtered]

wird auf Verfügung der Rechtspflegerin H***** vom 02.03.2012 mitgeteilt:

Aufgrund Ihres Schreibens vom 27.12.2012 ist die Gesellschaft mr.next ID: [ID filtered]
aufgefordert worden, einen Blanko-Geschäftsbrief vorzulegen.
Ein solcher liegt dem Registergericht jetzt vor. Dieser enthält die ordnungsgemäße Angabe des Sitzes der Gesellschaft.
Auf die Verpflichtung zur ständigen entsprechenden Angabe ist die Gesellschaft vom Registergericht hingewiesen worden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. B******
Justizfachangestellte


Vorgeschichte: Ich habe die mr.next ID: [ID filtered]
wegen wiederholten Verstosses gegen §35a (1) GmbHG (Pflichtangaben in Geschäftsbriefen) angezeigt und 2 bemängelte Schreiben als Kopien beigefügt.
In sämtlichen erhaltenen Geschäftsbriefen (insg. 3 Stück) aus einer Streitigkeit wegen einem angeblichen Voice-Abo über eine 0180-Nummer war generell kein Sitz der Gesellschaf und auch ansonsten keine ladungsfähige Anschrift angegeben (nur PF).
Interessant dabei, daß die mr.next ID: [ID filtered]

Ich halte es für den Fall, dass mr.next ID: [ID filtered]
genauen Firmensitz angibt, für empfehlenswert, dies dem zuständigen Registergericht mitzuteilen.

rainer
19.03.2012, 16:25
Vorgeschichte: [...]
Ich halte es für den Fall, dass mr.next ID: [ID filtered]
genauen Firmensitz angibt, für empfehlenswert, dies dem zuständigen Registergericht mitzuteilen.

schön - hab auch Schreiben von denen wo nur ein Postfach angegeben wurde.

hat das für Next-ID: [ID filtered]

Gruss
Rainer

carkiller08
19.03.2012, 17:38
Bei Verstoß gegen §35a (1) GmbHG
sieht §79 (1) GmbHG ein Zwangsgeld bis 5000,- EUR
gegen den bzw. hier gegen die beiden Geschäftsführer der GmbH vor.

GmbHG (http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__79.html)

Meine Empfehlung : Anzeige schicken mit der Kopie des Schreibens / Geschäftsbriefes
an das

Amtsgericht Hamburg
Registergericht
Caffamacherreihe 20
20355 Hamburg

Betreff : Anzeige aufgrund Verstosses gegen §35a (1) GmbHG

Darin würde ich dann schildern, daß ein Geschäftsbrief der
mr. next ID: [ID filtered]
AG Hamburg HRB90503
Geschäftsführer J. R. , G. S.
(genaue Namen bitte selbst ergoogeln)
eingegangen ist , der keinen Sitz der GmbH im Sinne §35a (1) GmbHG
und auch ansonsten keine ladungsfähige Anschift enthält.

Aufgrund dieser Rechtsverletzung und unter Hinweis auf die Geschäftsnummer des Amtsgerichtes " HRB90503 (Fall 17) " ( entspr. fortgesetztes Fehlverhalten ) sollte dann beantragt werden, gegen die Geschäftsführer J.. R........ und B.... Sch......
ein Zwangsgeld nach §79(1) GmbHG festzusetzen.

Wichtig: Das Zwangsgeld kann nur gegen die Geschäftsführer und nicht gegen die GmbH festgesetzt werden. Falls das beanstandete Schreiben nach dem 6.3.2012 eingegangen ist, würde ich das Gericht auch gleich explizit darauf hinweisen, daß
die mr. next ID: [ID filtered]
als die, welche dem Gericht als Blanko-Geschäftsbrief vorgelegt wurden. Möglicherweise entstehen daraus weitere
Rechtsfolgen für die beiden Geschäftsführer.

rainer
27.03.2012, 00:54
hi

jetzt gehts los: Bussek & Mengede macht telefonisch Druck

ich steck da wohl voll in derem Inkassoverfahren drin.

Nach den schriftlichen Mahnung haben die jetzt einen Zahn zugelegt und probieren mit "Telefonterror"

Auf die Frage wann ich bezahlen werde hab ich kurz angebunden geantwortet: "nie"

Rainer

Goofy
27.03.2012, 06:38
Frag doch mal, wann Du endlich mit dem Eingang der Klageschrift rechnen kannst. :clown:
"Nie."

rainer
08.04.2012, 11:47
hi

ist eigentlich bekannt ob Next ID: [ID filtered]

Oder hören die nach dem Telefonterror von selbst auf?

Gruss
Rainer

Goofy
08.04.2012, 13:23
Das Sat1-Forum (akte) ist randvoll mit Beiträgen zu Bussek+Mengede/NextID. Soweit ich mich erinnere, hat dort aber nie jemand über Mahnbescheide berichtet, auch nicht über Gerichtsverfahren.
http://forum.sat1.de/showthread.php?2546-Wem-sind-quot-Rechtsanwaltskanlei-Bussek-amp-Mengede-quot-oder-quot-NEXNET-GmbH-quot-ein-Begriff (http://forum.sat1.de/showthread.php?2546-Wem-sind-quot-Rechtsanwaltskanlei-Bussek-amp-Mengede-quot-oder-quot-NEXNET-GmbH-quot-ein-Begriff&highlight=Bussek)


Und wenn schon: einem MahnbescheID: [ID filtered]
Mahnbescheid

Beim Eingang der Klageschrift (worüber noch nie berichtet wurde) sucht man sich eben einen Anwalt und beauftragt den mit der Klageabwehr. Der wird die Gegenseite als erstes dazu auffordern, stichhaltige Grundlagen für die substanzlose Forderung beizubringen. An die Möglichkeit, das zu bringen, scheinen NextID: [ID filtered]

Es ist wie bei jeder Abzocke: man hofft auf die Angstzahler. Nach ein paar bösen Briefen bzw. Anrufen hört das von allein auf. Gegen die lästigen Anrufe gibt es ja auch geeignete Hilfsmittel.
Hitparade zum Ärgern von CCAs
Telefon Konfiguration

honigmondmv
20.04.2012, 22:37
Einen gerichtlichen mahnbescheID: [ID filtered]
zurückrufen. Machen wir aben nicht.

Goofy
20.04.2012, 22:47
Es gibt auch keine Verpflichtung dazu.

Arthur
20.04.2012, 22:56
Mahnbescheide werden losgelassen, um den Drohpegel zu erhöhen.
Im Prinzip sind es nichts weiter als 23€ teure ( für das amtliche Siegel) Mahnmüllschreiben,
die mit einem simplen Kreuzchen auf dem Antwortbogen außer Gefecht gesetzt werden können.
Die Stunde der Wahrheit käme mit einer Klage. Von der habe ich aber in diesem Zusammenhang
noch nie etwas gelesen oder gehört.

rainer
23.04.2012, 17:22
hi


Mahnbescheide werden losgelassen, um den Drohpegel zu erhöhen.
Im Prinzip sind es nichts weiter als 23€ teure ( für das amtliche Siegel) Mahnmüllschreiben,

schade - dieses Vergnügen hatte ich jetzt noch nicht.

Mausic06
25.04.2012, 20:15
Hallo gemeinde,
ich habe auch von Mr. next ID: [ID filtered]
Name Hotline-Nummer Ersatznr. Eintrag
freenet mail etc. Infohotline bei Störungen 09001750350 0800-30 30 660
ich habe tatsächlich bei freenet wegen einer störung angerufen. allerdings nicht die 0900 sondern die 0800 gewählt wie soll ich mich nun verhalten???


Letzte Woche haben wir Post der rakanzlei b...&m... Erhalten. Aus 17,66€ wurden ganz schnell mal eben 47€ ,ein Mann meinte wir sollen Zahlen. Kann da was im Nachhinein von denen kommen?
Wie sollen wir uns überhaupt verhalten?

Goofy
25.04.2012, 20:30
Kann es sein, dass Ihr bei Freenet von der kostenlosten 0800 auf eine kostenpflichtige 0900 weitergeschaltet wurdet? Dann hätte das aber angekündigt werden müssen.

Du solltest aber den Einzelverbindungsnachweis bitte nicht von Next ID: [ID filtered]

Von Next ID: [ID filtered]

Steht aber eigentlich alles in dem verlinkten Musterbrief.
http://www.antispam-ev.de/wiki/Widerspruch_bei_Klabauterforderungen_fraglich_oder_nicht_genutzter_Mehrwertdiens te

Mausic06
25.04.2012, 20:34
kann man den von letztem Jahr noch evn´s anfordern??

Goofy
25.04.2012, 20:43
Versuchen kannst Du es, aber es kann natürlich gut sein, dass nichts mehr verfügbar ist.

Trotzdem - entscheidend ist: Next ID: [ID filtered]

Außerdem ist Next ID: [ID filtered]

Da passiert nichts.
Nur etwas Genöle und Gemecker, und dann war es das.

Mausic06
28.04.2012, 12:16
Heute an einem Samstag ruft die Anwaltskanzlei B & M an mit einer 0800 Nummer.... Jetzt schicken die uns noch ein Mahnbescheid. Eine Dame die den anschein machte kompetent zu sein und im Hintergrund andere telefonierende Stimmen. tolles Call Center... Haben heute dieses Schreiben raus welches hier im Link war... bin gespannt was da kommt.

Wäre es denn unter umständen möglich das die auch tatsächlich ehrliche Sachen bearbeiten? Denn ich habe ja mal bei diesem Freenet dienst angerufen weil ich Probleme mit meinem Postfach hatte. leider kann ich micht nicht mehr daran erinnern welche Nummer ich gewählt habe.

truelife
28.04.2012, 12:45
Poste doch bitte mal die komplette 0800er-Nummer.

Mausic06
28.04.2012, 13:34
080000010067

Arthur
28.04.2012, 13:55
080000010067
Die Nummer ist schon sehr lang bekannt. (http://www.google.de/#hl=de&output=search&sclient=psy-ab&q=080000010067+&oq=&aq=&aqi=&aql=&gs_nf=&gs_l=&psj=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.r_qf.,cf.osb&fp=50133d68e156ea85&biw=1024&bih=581)Hier in sehr ähnlicher Angelegenheit in 2010
http://www.unitymediaforum.de/viewtopic.php?f=10&t=10259

Mausic06
28.04.2012, 14:36
Ich weiß jetzt das die unter dieser Nummer immer wieder anrufen. Aber das ist doch echt ein abgekartertes Spiel wir haben Samstag. Welche rakanzlei arbeitet samstags bitte? hoffe das unser widerspruch was bringt. Habe nämlich heute gelesen das die bei dem Punkt prufprotokoll entweder schreiben man soll auf Rechnungshofs.de nachschauen oder eben das es das prüfprotokoll erst ab einem Betrag von 300€ gibt. Wie sollte ich mich dann verhalten?

Goofy
28.04.2012, 14:51
Völliger Quatsch. Es steht nirgends im TKG, dass ein Prüfprotokoll gem. § 45i TKG erst ab einem streitigen Betrag von 300 Euro zu erstellen sei. Und die alberne Rechnung-Seite besagt überhaupt gar nichts, jedenfalls enthält sie kein qualifziertes Prüfprotokoll.

Man muss auch nicht solche Drohanrufe von Mahnanwalt-Kanzleien annehmen. Dieses Verhalten, mit Anrufen die Betroffenen zu belästigen, ist als äußerst unseriös zu betrachten und im Regelfall bei seriösen Forderungsstellern völlig unüblich.

Man kann bei solchen Anrufen sofort auflegen bzw. die Nummer an der Telefonanlage blocken. Das geht mit einer Fritz-Fon-Box oder auch mit bestimmten Telefonapparaten wie z.B. den Panasonic-Drahtlosgeräten.

Nachdem man mit dem oben verlinkten Musterbrief einmal nachweislich der Forderung widersprochen hat, muss man sich zur Sache nicht weiter äußern, jedenfalls solange die Gegenseite nicht schlüssige Dokumentationen wie z.B. das im Musterbrief geforderte Prüfprotokoll vorlegt.

Bei MahnbescheID: [ID filtered]
Mahnbescheid

Einen Anwalt braucht man zwingend erst in dem ganz unwahrscheinlichen Fall, dass die Gegenseite Klage vor Gericht einreicht. Haben wir bisher noch nicht von gehört, trotz vermutlich Zehntausender Betroffener.

Solange die Gegenseite außergerichtlich herumkaspert, droht, nölt und mahnt, kann es Euch egal sein. Anwälte sind keine Behörden und haben keine Sonderrechte, solange sie nicht einen Prozess führen und diesen dann auch noch gewinnen.

Mausic06
03.05.2012, 15:19
Seltsamer Weise hat seit dem letzten Anruf des Call-Centers der RAkanzlei niemand mehr angerufen. habe viel im I-Net rechachiert und hab immer zu gelesen das ab dem 1. Anruf die täglich angerufen haben. ich hatte dieser Schnepfe am Telefon ja gesagt das ich wenn sie nochmal anruft Anzeige erstatten werde. Mal sehen ob mein Einschreiben ankommt

rainer
03.05.2012, 16:46
hi


ich hatte dieser Schnepfe am Telefon ja gesagt das ich ....

Drück doch den Weibern ein schlüpfriges Gespräch rein. Das hilft ;-)

Mausic06
04.05.2012, 21:39
Einschreiben ist tatsächlich angekommen. Heute war der Rückschein im Briefkasten. Jetzt heißt es warten was nun kommt...

rainer
10.05.2012, 10:10
hi

Busseck & Mengede haben ein massives Sicherheitsproblem :-(

Unter der Telefonnummer 030 42006655 betreiben die ein Telefoncomputersystem in dem man sich über die offenen Forderungen informieren kann.

In den Mahnschreiben die Busseck & Mengede an die angeblichen Schuldner rauschicken ist ein Aktenzeichen in der Form 10530003xxxx

Mit diesem Aktenzeichen meldet man sich bei dem System an. Eine weitere Verifikation wer da nun anruft erfolgt nicht :-()

Dort kann man z.B. eine Ratenzahlung vereinbaren. Das erfolgt direkt am Telefoncomputer. Der Ratenbetrag wird über die Telefontastatur eingegeben und bestätigt.

Eine weitere Verifikation des Anrufers erfolgt nicht. Es reicht also wenn jemand ein passendes Aktenzeichen kennt.

Da diese wohl fortlaufend vergeben werden ist es einfach möglich mit wenig Aufwand ein gültiges Aktenzeichen in der Art 10530003xxxx zu erraten und dann weitere Aktionen wie z.B. eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Dabei erfährt man auch die Höhe der Forderung die unter dem jeweiligen Aktenzeichen verbucht ist.

mit erstaunten Grüssen
Rainer

Goofy
10.05.2012, 12:44
Bei dieser Kanzlei wundert man sich über gar nichts mehr.
Natürlich kommt angesichts der fehlenden persönlichen Verifizierung keine wirksame, bindende Vereinbarung zustande.
Werden da auch Namen durchgesagt? Dann wäre es sicher ein Fall für den LDSB.

rainer
10.05.2012, 12:55
hi


Bei dieser Kanzlei wundert man sich über gar nichts mehr.

Die sind selber schuld. Die darüber angeblich abgeschlossenen Ratenzahlungsvereinbarungen können die rechtlich gesehen in die Tonne kloppen.


Natürlich kommt angesichts der fehlenden persönlichen Verifizierung keine wirksame, bindende Vereinbarung zustande.

genauso wie bei dem Abo das angeblich abgeschlossen wurde.


Werden da auch Namen durchgesagt? Dann wäre es sicher ein Fall für den LDSB.

nö - man dann da aber prüfen ob ein Aktenzeichen gültig ist und welchen Betrag die Forderung die da angeblich besteht hat.

Wenn jetzt ein Witzbold einfach mal den Nummernkreis der Aktenzeichen durchgeht wird der Laden dort sicherlich etwas aufgemischt ;-)

Die Vereinbarung einer Ratenzahlung über das Telefoncomputersystem löst anscheinend eine schriftliche Bestätigung aus.

Gruss
Rainer

Mausic06
11.05.2012, 13:56
Haben heute Antwort auf unseren Widerspruch bekommen. Folgender Inhalt stand da: mr next sei ein erfahrener telefondienstleidter, der sich auf Service-rufnummern (0800,0900) und Auskunftsdienste(118xx)spezialisiert hat. Für werbung, Inhalt und Gestaltung sei der jeweilige Anbieter selbst verantwortlich. Ich habe bei der kostenpflichtigen Kundenorientierung von Freenet ag angerufen. (was ich wirklich getan habe) Aber fraglich ist ob die wirklich mal recht haben und vor allem seit wann zählt man für die Auskunft? Ja tut man hab ich gerade gegondelt. Aber nach allem was ich im Netz schon über mr next und deren Anwälte Gelsen habe. Kann es möglich sein das sie in meinem fall ausnahmsweise mal recht haben?

Goofy
11.05.2012, 14:47
Du widersprichst Dir. In Deinem ersten Posting hast Du geschrieben, Du hättest eine 0800-Auskunftsnummer von Freenet angerufen. Diese 0800-Nummern sind aber eben nicht kostenpflichtig. Wenn Freenet Dich auf eine teure 0900 weitergeschaltet hat, dann hätten sie Dir die Kostenpflicht ankündigen müssen.

MrNexnet tritt als Verbindungsnetzbetreiber auf und hat folglich kein Recht auf Inkasso. Der einzige, der etwas zu fordern hätte, wäre Freenet - aber nur, wenn die Dir nachweisen, dass Du eine 0900 angerufen hast bzw. vor Weiterschaltung über die Kostenpflicht informiert wurdest.

Mausic06
11.05.2012, 18:06
wie gesagt ich habe diese 0800 nummer gewählt bei der mir keiner helfen konnte und mich weiterleitete... ich soll auf Rechnungsinfo.de nachschauen um dies zu überprüfen. ich kann selbst nicht mehr nachvollziehen wann und wie lange usw ich da angerufen habe da es im Dez und Januar war...Egal ich werde es zahlen müssen nehme ich an...

Goofy
11.05.2012, 19:15
Es ist nicht Deine Aufgabe, nachvollziehen zu müssen, wann und wie lange Du angeblich eine Mehrwertnummer angerufen haben sollst. Sondern der "Dienstleister" müsste das anhand eines qualifzierten Prüfprotokolls gem. § 45i TKG tun. Solange er das nicht bringt, kannst Du seine Forderungen ignorieren.

Selbst wenn er es bringt, kann man die Forderung ignorieren, weil er gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs als "Verbindungsnetzbetreiber" nicht inkassoberechtigt ist.

Die Frage, ob man da wirklich zahlen muss, dürfte sich damit von allein beantworten. Wir hindern jedoch hier niemanden daran, zu zahlen (und das völlig unnötigerweise), nur um "seine Ruhe zu haben". Super, hat ja gut geklappt, das ist für die eine Einladung, das nochmal zu probieren. Meinetwegen. An sich steht hier bereits alles, was man wissen muss. Auch der Antwortbrief wurde schon verlinkt. Aber wer es gern teuer haben will, kann es machen, wie er denkt.

Mausic06
15.05.2012, 22:36
wo genau finde ich denn dieses Antwortschreiben. habe nun nochmal versucht alles Revue passieren zu lassen also ich bin mir sicher das ich diese kostenfreie Störungsnummer gewählt habe. Da ich keines der Dinge wie gefordert erhalten habe werde ich den Anwälten wieder ein nettes schreiben zukommen lassen.

Kann mir jemand den Link des Antwortschreibens mal schicken?? vielen Dank

wahwah
15.05.2012, 23:18
Du hast dieses Thema (obwohl es Dich betrifft) nicht wirklich gelesen oder?

Also nochmals: Hier steht alles drin (inkl. Musterschreiben) -> HIER LESEN! (http://www.antispam-ev.de/wiki/Widerspruch_bei_Klabauterforderungen_fraglich_oder_nicht_genutzter_Mehrwertdiens te)

Mausic06
16.05.2012, 14:04
Selbstverstädnlich habe ich die 13 Seiten gelesen. Dachte es hing um noch ein anderes Schreiben als dieses was auch benutzt habe... wie gefordert habe ich kein Prüfprotokoll geschweige denn die beauftragung durch Mr.Next bekommen... Was nun??? stillschweigen???

Wuschel_MUC
16.05.2012, 15:41
Selbstverstädnlich habe ich die 13 Seiten gelesen. Dachte es hing um noch ein anderes Schreiben als dieses was auch benutzt habe... wie gefordert habe ich kein Prüfprotokoll geschweige denn die beauftragung durch Mr.Next bekommen... Was nun??? stillschweigen???
Wird wohl am besten sein. So lange sie kein Prüfprotokoll liefern, werden sie dich kaum verklagen. Goofy hat dir schon geschrieben:
Solange er das nicht bringt, kannst Du seine Forderungen ignorieren.
Bleib' cool, lege die Beine auf den Tisch und gönne dir ein Tässchen Tee.

Wuschel

Goofy
16.05.2012, 17:10
Genauso sieht das aus. Man muss bei einer unberechtigten Forderung höchstens ein einziges Mal seinen Standpunkt klarstellen. Wenn danach die Gegenseite nicht die geforderten (und auch rechtlich nötigen) Dokumente beibringt, und wenn die Gegenseite ohne auf den Widerspruch qualifiziert einzugehen nur sinnlose Mahnungen und Drohungen absondert, dann kann man das Theater jetzt bis auf weiteres geflissentlich ignorieren. Denn dann bedeutet das nur, dass die Dokumentation eben nicht beigebracht werden kann. Also werden die höchstwahrscheinlich auch nicht klagen. Und selbst wenn, dann kann man sich immer noch einen Anwalt suchen und den eine Klageerwiderung schreiben lassen.

Bei MahnbescheID: [ID filtered]

Arthur
16.05.2012, 17:56
Bei MahnbescheID: [ID filtered]
Mahnbescheide sind aus deren Sicht "unwirtschaftlich" da sie 23€ pro Stück kosten.
Das Geschäftsprizip lautet minimalster Einsatz im Mahndrohlotteriespiel.

Mausic06
23.05.2012, 13:41
Heute erneuter Eingang einer Zahlungsaufforderung.

Letztmahlig außergerichtliche Gelegenheit den Betrag zu begleichen bis zum 28.05.12 Zahlungen sind nur noch auf dasKonto der Anwaltskanulei zu tätigen. ich könnte die auch kontaktieren sei es mir aus finanzieller Sicht nicht möglich zu zahlen. Schwachsinn wegen 47,78 machen die so einen aufriss.

Ich bezahle nichts da sie mir die geforderten Sachen nicht belegt haben: 1 Beauftragung durch mr.Next sie zu vertreten und das Prüfprotokoll. Ich solle ja auf rechnungsinfo nachschauen, da ich EVN der letzten 6 Monate ausschließlich nur da finden würde... Was ist aber wenn die wirklich das gerichtliche Manhverfahren gegen mich einleiten??

Mittwoch
23.05.2012, 13:55
Was ist aber wenn die wirklich das gerichtliche Manhverfahren gegen mich einleiten??
Steht alles im Antispam-Abzocke_-_Hilfe!_Was_kann_mir_passieren? Mag nicht wörtlich auf Deinen Fall zutreffen, aber wenigstens sinngemäß sthet dort, was passieren kann und was man, wenn man mag, tun kann.

Schönen Gruß
Mittwoch

rainer
15.06.2012, 11:10
hi

Bussek & Mengede haben mich nicht mehr lieb :-(

die haben sich nicht mehr bei mir gemeldet.

ein Zeichen das die bei erhöhten Aufwand aufgeben und die ungerechtfertigten Forderungen nicht mehr weiter betreiben

an die anderen Opfer:

=> der Tipp bei solchen Forderungen stur bleiben und die Aktionen dieser Unwaltskanzlei zu ignorieren ist sehr sinnvoll

nicht einschüchtern lassen - stur bleiben - falls Bussek & Mengede anrufen denen deutlich die Meinung sagen und dann auflegen.

Rainer

Tinkabell
15.06.2012, 22:57
Hi
Bei mir ist es ähnlich,ich habe auch mit dieser Firma zutun und habe schon einige zeit nichts gehört,aber man weiß ja nie,
ich werde auf keinen Fall die Forderung bezahlen,schauen wir mal was noch so passiert!

Goofy
16.06.2012, 14:17
Es wird mit der üblichen Mahnpyramide weitergehen.
>>>http://www.antispam-ev.de/wiki/Zahlungsforderung,_der_Werdegang#Die_Mahnungspyramide

Meistens wird es der Gegenseite nach 5-10 Mahnungen zu langweilig und auch zu teuer, und dann schläft das erfahrungsgemäß sang- und klanglos ein. Ansonsten soll die Gegenseite Klage einreichen, wenn sie was will. Na, warum machen die das wohl nicht?

Wuschel_MUC
16.06.2012, 15:36
...soll die Gegenseite Klage einreichen, wenn sie was will. Na, warum machen die das wohl nicht?
Vielleicht lässt sich die Mahnpyramide etwas abkürzen? Besorge dir ein Formular für einen Mahnbescheid, fülle ihn so aus, wie ihn NextID: [ID filtered]

Keinen frechen Brief dazuschreiben, nur ein paar Zeilen "mit der Bitte um umgehende Erledigung".

Ein Kollege von mir hat das mal mit irgendwelchen Abzockern gemacht und hatte danach Ruhe.

Viel Spaß!
Wuschel

rainer
23.07.2012, 09:08
hi

Bussek & Mengede bzw. Next ID: [ID filtered]

Abmahnungen von Bussek & Mengede und von Next Id

http://baufachforum.de/index.php?rub_id=1&det_id=303_3

http://baufachforum.de/data/unit_files/303/415_8_16_Unterlassung_Bussek_und_Mengede.pdf

http://baufachforum.de/data/unit_files/303/415_8_17_Unterlassung_mr__nexnet.pdf

http://baufachforum.de/data/unit_files/303/415_8_18_Offener_Brief_an_die_Anwaelte.pdf

Goofy
23.07.2012, 09:21
Ich bin gespannt, wie das ausgeht. Aber so wie ich den Fall nach (zugegebenermassen etwas oberflächlichem) Betrachten sehe, wird sich die Kanzlei eine Watsche einfangen. Ich sehe da nichts, was etwa falsche Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik wäre. Und die öffentliche Auseinandersetzung mit den Praktiken der Kanzlei ist zulässig und liegt im öffentlichen Interesse.

cmds
23.07.2012, 09:39
Könnte das ein "Versuchsballon" gegen einen vermutlich kleineren Blogger sein, um sich dann an Grössere zu wagen?

Gaia
23.07.2012, 10:02
Sorry ich bekomme gerade einen Lachanfall beim Lesen der Unterlassungsaufforderung gegen Herrn B..

Netter Versuch Nebelkerzen zu werfen seitens der Anwaltskanzlei, deren Krankenakte hier ja auch schon beachtlich ist und wo vielfach festgestellt wurde, dass die Forderungen unberechtigt sind.
Ganz sicher fängt sich die Kanzlei eine Watsche und ich hoffe die wird schallend, damit die Herrschaften in ihre Schranken verwiesen werden.
Die Kanzlei vergisst mal wieder, dass auch wenn über einen Telefonanbieter eingezogen wird (die Deutsche Telekom sollte sich hierzu auch die aktuelle Rechtssprechung ansehen, denn so einfach ist das mitnichten, wie die DTAG sich das vorstellt [eher denke ich die sind zu bequem sich wirklich damit auseinander zu setzen und möchten sich aus der Verantwortung stehlen]), der Nachweis der Tatsächlichkeit der Forderung erbracht werden muss und das ist so keinesfalls geschehen, auch wenn es anders herum behauptet wird.

Die Kanzlei beschwert sich über die Ratschläge, die aber fallbezogen vollkommen richtig sind.
Herr K. müsste als Anwalt wissen, dass diese Unterlassungserklärung allenfalls als Klopapier taugt, denn vor Gericht hält diese in keinem Punkt stand und ich wünsche Herrn B. viel Erfolg beim Kampf gegen die Kanzlei und die Firma.

Weiter so Herr B.!
JedeR mehr, die/der sich wehrt, gräbt dem Sumpf dieser Abzockerei das Wasser ab.

rainer
23.07.2012, 23:33
Könnte das ein "Versuchsballon" gegen einen vermutlich kleineren Blogger sein, um sich dann an Grössere zu wagen?

Bussek & Mengede bzw. Next ID: [ID filtered]

Ich bin der Ansicht das dies jedes Opfer bestärkten soll stur zu bleiben und den Inkassomethoden von Bussek & Mengede Stirn zu bieten.

rainer
24.07.2012, 18:05
hi

aus der Abmahnung von Bussek & Mengede im Auftrag der mr. nexnet GmbH:


3. es ab sofort unterlassen, ausdrücklich und/oder sinngemäß zu behaupten und/oder den Eindruck zu erwecken, dass die mr. nexnet GmbH unberechtigt und in illegaler Weise Forderungen geltend macht.

Diese Forderung ist nicht durchsetzbar. Der Beklagte braucht da nur einen Zeugen bzw. einen Fall mit dem er nachweisen kann daß Forderungen der mr. nexnet GmBH die von Bussek & Mengede im Rahmen deren Inkassoversuche geltend gemacht werden unberechtigt sind. Das Eintreiben von unberechtigten Forderungen ist illegal ;-)

Die mr. nexnet GmbH und Bussek & Mengede provozieren damit ja gerade das was sie bisher vermieden haben: eine gerichtliche Prüfung von Forderungen

Mit dieser Abmahnung leiten die den "Selbstmord" ihres Geschäftsmodells ein ;-)

Nur zu! Damit provozieren sie eine Gerichtsentscheidung mit der viele Abzocke-Opfer sich noch besser gegen deren Forderungen wehren können.

Ich nenn das ein wunderschönes Eigentor!

Gruss
Rainer

KaiHH
24.07.2012, 21:00
Hier im Forum schrieb mal ein Mitstreiter: "Vor Gericht bekommst Du ein Urteil, nicht unbedingt Recht...."

Ich hab´ da ein bisschen Bauchschmerzen, dass da nicht doch ein merkbefreiterwürdiger Richter am Werk sein könnte...

Gruß
Kai

Goofy
24.07.2012, 21:33
Natürlich braucht er einen guten Anwalt, der sich im Äußerungsrecht und auch im TK-Recht auskennt.

Sastef
25.07.2012, 13:19
Nur zu! Damit provozieren sie eine Gerichtsentscheidung mit der viele Abzocke-Opfer sich noch besser gegen deren Forderungen wehren können.

Ich nenn das ein wunderschönes Eigentor!Dein Wort in Gottes Ohr, aber ich fürchte, in Kürze werden Bussek und Mengende eine eV aus - sagen wir mal :skull: - Hamburg haben.

Der gute Mann weiß nicht, mit wem er sich anlegt, er weiß erst Recht nicht, wie man das richtig macht. Er formuliert unpräzise und laienhaft. Das sollte in Deutschland möglich sein, ist es aber nicht. Ein Teil der Forderungen von der Kanzlei dürften zu weit gehen, aber nicht alle. Nicht selten werden die echten Forderungen in einem Strauß von Placebos versteckt, dann die echten vor Gericht gebracht und dort zu 100 % die Sache eingesackt. Der Mann hat meiner Einschätzung nach auch keinen (kompetenten) Anwalt konsultiert, sondern blufft.

Das dürfte sich in Kürze rächen.

KaiHH
25.07.2012, 13:32
Auch interessant zu lesen:

http://www.teltarif.de/internet-by-call-urteil-recht-klage-abgewiesen/news/46502.html

Mr. Nexnet hat sich dort, incl. deren Anwälte, ziemlich *hust* angestellt... ;)

Gruß
KaiHH

Nachtrag:
Die Nexnet GmbH, die für Fernsprechanbieter wie BT Ignite (früher Viag Intercom), Telegate und MCI Worldcom als Beschwerdestelle arbeitet, muss Kunden bei Einwänden gegen die Telefonrechnung ihre Verbindungsdaten exakt aufschlüsseln, ohne im Voraus Geld zu verlangen. Bislang hat Nexnet vorab 23,20 Euro verlangt. Allerdings hat das Gericht nicht über die Frage entschieden, ob die Kunden den Service im Nachhinein bezahlen müssen. Die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen meint nein und rät Kunden, die bereits gezahlt haben, das Geld unter Hinweis auf das Urteil zurückzufordern (Landgericht Berlin, Az. 26 O 78/03).
(Quelle: www.test.de (http://www.test.de/Urteil-Geld-zurueck-bei-Nexnet-1118593-2118593/)

Ich weiß natürlich nicht, ob bei diesem 9-Jahre altem Urteil noch etwas in Sachen Rechtsmittel gelaufen ist.

Sastef
25.07.2012, 14:23
Wie auch immer ich sehe in meiner Glaskugel folgendes:

Die Behauptungen von unserem Meister Sachverständigen sind mutig weit formuliert. So weit, dass es vermutlich für eine eV reicht, wonach er es zu unterlassen hat, zu behaupten, die wären nicht bevollmächtigt und die Forderungen seien alle unberechtigt. Oder sowas in der Art. Dann kommen B&M und pflastern das auf jede denkbare Webseite dieser Welt und sagen: "Seht Ihr, haben wir doch immer gesagt. Wir sind irdnungsgemäß bevollmächtigt und die Forderungen sind alle berechtigt. Kann man ja an dem Urteil sehen." Dass eine solche Entscheidung diese Aussage eben natürlich nicht hergäbe, wird untergehen, denn der Herr Sachverständige wird ob der Kosten geschockt sein und die Segel streichen. Tausende lassen sich beeindrucken und zahlen auf womöglich unberechtigte Forderungen.

Was Besseres als ein unbedachter Held wie der Herr Sachverständige kann B&M kaum passieren, um ihr Geschäftsmodell zu stabilisieren. :sick:

Richtig macht man es anders. Wer kämpfen will, soll negative Feststellungsklage erheben und obsiegende Urteile veröffentlichen. Am besten massenhaft. Oder Fehler suchen, die die machen und die dann fachgerecht der juristischen Verwertung zuführen.

Wowoka
25.07.2012, 21:14
Auch ich sehe das ähnlich wie @Sastef.
Der Mann hat sich mit seinen pauschalen Formulierungen viel zu weit aus dem Fenster gelehnt.
Und statt Schadensbegrenzung zu betreiben, wird noch eine Schippe drauf gelegt.
Wenn das so weiter geht, geht der Schuss nach hinten los.

Gaia
26.07.2012, 11:53
Ich an seiner Stelle würde nichts mehr veröffentlichen und negative Feststellungsklage erheben.
Ich wollte schon danach fragen, weil mir der Fall Melango.de beim Lesen einfiel (keine Ahnung, ob das als Vergleich taugt).

Wilfried Berger
26.07.2012, 18:50
Hallo alle Zusammen,
ich habe hier so eure Kommentare gelesen. Ich bin der mutige.
Ich habe heute wieder ganz neue Blätter eingestellt. Jetzt kam sogar wie ich das am 22.07.2012 der Staatsanwaltschaft zur Prüfung angeregt habe, eine Ratenvereinbarung. Ohne meinem zutun.
Das macht doch sicherlich etwas Angst, wie mit der großen Menge von Verbrauchern umgegangen wird. Es steht doch letztendlich immer in der Abwägung, ob derjenige der Geld verdienen möchte unter die Gürtellinie geht und der Verbraucher über all diese Dinge das Maul halten soll? Übrigens bin ich Legasteniger und habe mit dieser Behinderung bereits Bücher geschrieben. Ich glaube nicht, dass ein Verbraucher nicht das Recht hat sich laienhaft auszudrücken. Wenn es daran hängt, ob der Verbraucher zu seinem Recht kommt, sollte sicherlich nicht entscheidend sein wie er sich ausdrückt. Wenn doch, >gute Nacht Deutschland<. Entscheidend ist letztendlich, dass man sicherlich wie hier im Forum mit Nicknamen sich ausdrücken kann. Ich denke, dass das was ausgesagt werden sollte, auch mit realem Namen gemacht werden kann. Alles andere ist letztendlich als Aussage >feige<. Bzw. diejenigen haben dann Angst sich vor Gericht auszudrücken. Und ich bin der Meinung einen solchen Vorfall chronologisch zu veröffentlichen für den Verbraucher mehr als möglich sein müsste. >Schaumer mal<!
Gruß aus Pfullendorf
Wilfried Berger

Sastef
26.07.2012, 20:40
Lieber Wilfried Berger,

ich wünsche ja das Beste, aber ich habe leider schon zu viele erlebt, die mit diesen Ambitionen baden gingen. Ihr Mut wird hier durchaus anerkannt und gerade deshalb sorgen wir uns. Auch ich wünschte mir eine komfortablere und freiheitlichere Rechtsprechung für Kritik, nur vorerst müssen wir die Realität zur Kenntnis nehmen und da bin ich was Ihr Anliegen anbelangt ehrlich besorgt. Lassen Sie uns wissen, wie es weitergeht, ggf. auch nur intern. Nicht alles sollte bei diesen Gegnern offen in einem Forum ausgetauscht werden.

Gaia
27.07.2012, 09:39
Das sehe ich auch wie Sastef.
Ich selbst habe einen etwas anders gelagerten Fall, halte mich aber aus ermittlungstehnischen Gründen zurück. Gerade weil man sicher mitliest möchte ich diverste Details ausserhalb der Öffentlichkeit lassen und ich möchte auch vermeiden mich mit einer falschen Formulierung angreifbar zu machen.

Herr Berger,
Ihr Unmut ist nachvollziehbar, aber Übermut tut selten gut.
Nehmen Sie sich bitte einen guten Fachanwalt und gehen Sie juristisch sachlich gegen die Kanzlei und die Firma vor.
Später können Sie ja gern den Fall publizieren, wenn Sie sich durchgesetzt haben. Momentan spielen Sie Ihren Gegnern eher zu, als dass Sie etwas erreichen.

lG Gaia

Goofy
27.07.2012, 13:01
Ich meine auch, dass aus taktischen Gründen jetzt bis zum Abschluss der Sache nichts mehr öffentlich ausgebreitet werden sollte.

rainer
14.08.2012, 15:36
hi

die Dokumentation auf der Webseite des Baufachforums ist immer noch online.

Zumindest eine eilbedürftige Einstweilige Verfügung hat es da wohl doch nicht gegeben ,-)

Hat Bussek & Mengede da doch wohl nur mit dem Säbel gerasselt?

Gruss

Wilfried Berger
25.08.2012, 18:20
Guten Tag, sehr geehrte Schreiber/innen,
erst einmal besten Dank für eure guten Wünsche endlich das Maul zu halten und nicht die >Großen< zu provozieren.

Aber, ich denke, dass wenn wir stetig nur kuschen, wenn jemand mit den Ketten rasselt, wir nicht mehr die Berechtigung haben in diesem Staat zu leben. Denn dann haben nur diejenigen das Recht, die etwas >ausgebuffter< sind wie die große Allgemeinheit.
Ich habe euch im BauFachForum mal wieder das Neueste von heute eingestellt.

Grundlegend ist doch ganz einfach, dass nicht jeder einem anderen eine einstweilige Verfügung (eV) an den Hals hängen kann. Ersten muss ja die ganze Sache derjenige bezahlen, der Sie verliert. Das könnt Ihr aus der Klage der Firma ClearoPAG unter der gleichen Rubrik im BauFachForum erkennen. Dieser Prozesstag ging für die Firma verloren und Sie musste 36.000.-€ bezahlen. Umgekehrt hätte ich im unterlegenen Fall diesen Tagessatz bezahlen müssen.

Vielleicht mal zu eurer Bewusstseinserweiterung meine Überlegungen:
Eine eV fordert ganz eindeutige rechtliche Merkmale. Das heißt, dass einmal eine Dringlichkeit vorliegen muss und einmal das Unterlassungsdelikt klar definiert werden muss. Das wiederum heißt, dass keine Forderungen gestellt werden können, bei denen Rechtsfragen erst erarbeitet werden müssen. Also….ob ich sagen darf, dass mr. nexnet keine Rechnung gestellt hat. Mr. nexnet, hat definitiv keine Rechnung gestellt. Die Rechnung kam von der deutschen Telekom. Also doch in Frage steht, ob dann sofort eine Mahnung kommen kann? Und um diese Frage zu klären werden Gutachter und Fachläute benötigt um dies zu aufzudecken. Sogar die Generalstaatsanwaltschaft. Und gerade diese Fachläute sieht das Verfahren der eV nicht vor. Sondern dies ist lediglich dem Hauptverfahren vorbehalten.
Aber, wesentlich gravierender ist ja noch, dass eindeutig eine Dringlichkeit vorliegen muss, die jetzt mit der Verlängerung meiner Frist bis 11.09.2012 vom 10.07.2012 nicht mehr gegeben ist.

Daher sollten wir nicht immer gleich kuschen, sondern vielleicht auch einmal das Buch von Sun Zu lesen, das er vor 2500 Jahren über die Kunst der Kriegsführung geschrieben hat. Wir sollten auch lernen Schach zu spielen.

Schauen wir doch einfach einmal aus der Unterlassungserklärung den Streitwert an, erkennen wir doch, dass dieser >nur< bei 10.000.-€ angesiedelt war. Ein Betrag, der sonst bei 50.000.-€ angesiedelt ist weil die Anwälte aus diesem Betrag 1,3 Gerichtsgebühren abrechnen können. Daher haben die Anwälte das Prozessrisiko so hoch eingeschätzt, dass Sie selber kein Geld verlieren wollten. Denn mein Anwalt rechet im Falle dessen, wenn ich gewinne auch mit diesem Betrag gegenüber der Kläger ab.

Daher sollten wir nicht immer nur >Kuscheltiere< sein.

Gruß vom BauFachForum

Wilfried Berger

Sastef
25.08.2012, 21:49
Das könnt Ihr aus der Klage der Firma ClearoPAG unter der gleichen Rubrik im BauFachForum erkennen. Dieser Prozesstag ging für die Firma verloren und Sie musste 36.000.-€ bezahlen. Umgekehrt hätte ich im unterlegenen Fall diesen Tagessatz bezahlen müssen."Prozesstag", "36.000", "Tagessatz". Wenn das auf einen Zivilprozess Bezug nimmt, dann macht das Wort Tagessatz keinerlei Sinn. Wenn es auf einen Strafprozess Bezug nimmt, dann ist die Rolle der ClearoPAG (was auch immer das sein soll) völlig unklar. Diese Aneinanderreihung von unpräzisen Ausführungen ist wirklich sowas von unverständlich, dass jeglicher Kommentar hierzu sinnlos erscheint. Was die Haarspalterei mit der Rechnung von Telekom und nexnet anbelangt, kann ich nur entgeistert den Kopf schütteln. Mit solchen vermeintlich altklugen Fieseligkeiten, hier auch noch obendrein öffentlich und unter Klarnamen für den Gegner lesbar ausgebreitet, wünsche ich bei jeder gerichtlichen Auseinandersetzung schon mal viel Spass! :facepalm:

Gaia
26.08.2012, 01:04
Herr Berger,
Stillschweigen bis zu konkreten Punkten bewahren heisst mitnichten kuschen.
Man soll nie dem Gegner zuarbeiten durch unbedachte Publikationen, sachlich fachjuristisch ausserhalb der Öffentlichkeit gegenhalten ist der richtige Weg.
Wenn Sie ein rechtskräftiges Urteil zu Ihren Gunsten vorweisen können ist es Ihnen möglich Ihre Publikationen gerichtsfest zu untermauern, ansonsten stehen Sie nur im Schatten zweckpopulistischem Nebelkerzenwerfens. Sie müssen immer auf Ihre Glaubwürdigkeit bedacht sein... sonst werden Sie schnell als Stammtischkrakeeler abgestempelt.
Ich persönlich nehme die Hinweise und Tipps in diesem Forum an, für meinen aktuellen Fall ist das von immensem Vorteil.

Wilfried Berger
28.08.2012, 21:52
Hallo zusammen,
ich bin kein Jurist, stehe allerdings pro Woche einmal vor Gericht. Wenn man einmal sieht, was Juristen aus den Vorträgen vor der mündlichen Verhandlung alles vortragen und was dann innerhalb der Stunde oder zwei aus all diesen Vorträgen über bleibt, macht dies einem Rechtsfremden der wöchentlich mit Gerichten zu tun hat, einfach nur >Angst<. Da helfen auch keine Fallbeispiele.
Wenn eine Familienrichterin von einem Amtsgericht, über Bauschäden urteilen muss, können die Vorträge vor der mündlichen Verhandlung sein wie Sie wollen. Sie werden nicht verstanden und auch nicht erkannt.

Also, sollten wir uns auf Tatsachen verlassen. Was ist Bestandteil und was nicht. Wenn wir dann ein negatives Urteil bekommen, dann müssen wir den Weg der höheren Rechtsprechung gehen. Und wenn Sie die Unterlassungsklage bei 10.000.-€ gesehen haben, beginnt das ganze bei einem Landgericht und endet beim BGH. Daher wird ja penetrant darauf geachtet, dass die Streitsumme nicht unter 5.000.-€ liegt. Den dann ist beim Landgericht Ende.

Zwischenzeitlich sind beim BauFachForum, hoch interessante Schriftsätze eingegangen. Ich denke, dass ich euch diese die nächsten Tage genehmigt einstellen kann. Eines bleibt jedoch gleich vorhergesagt lieber/e Gaia...

Um eine solche Sache zu klären, ist das Gericht nicht die richtige Lösung. Solche Dinge gehören hier im Internet vorgetragen. Heute morgen um 10 - 11 Uhr, waren im BauFachForum ca. 38 Suchmaschinen von England, Amerika, Belgien und China anwesend, die gerade solche Sachen höchst freundlich erfassen. Und das ist letztendlich die Macht des Verbrauchers. Nicht eine Rechtsprechung!! Lesen Sie dazu mal mein heutiger Bericht >Erbschleicher< unter >Sprüche von Berger< dann werden Sie erkennen, dass Gerechtigkeit nicht auf einer Waage abgewogen werden kann.

Daher habe ich auch heute nochmals einen Nachtrag an die Staatsanwaltschaft gemacht. Und... eine Liste begonnen, bei dem sich gleich Behandelte eintragen lassen können. Lieber/e Gaia... Es ist schon toll für einen Geschäftemacher darauf zu hoffen, dass alle wie ein Emu, den Kopf in den Sand stecken. Aber, es darf auch die Frage unterhalb des Sandes gestellt werden, wo die doppelt verbuchten Gebühren hingekommen sind? Bzw. Was hat die Telekom mit dem Geld gemacht?

Gruß aus Pfullendorf

Wilfried Berger

Gaia
29.08.2012, 01:00
Herr Berger,
Ich bin auch keine Juristin, ich spreche nur aus einer bitteren Erfahrung heraus, die mich meine Eistenz gekostet hat. Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland schon immer 2 verschiedene Paar Schuhe und wenn Sie sich im Forum umschauen werden Sie auch das eine oder andere Urteil finden, das einem die Haare zu Berge stehen lässt. Sicher möchte jedeR Gerechtigkeit, aber man muss dabei immer auf dem Boden der sachlich-fachjuristischen Tatsachen bleiben.

Sicher erregen Sie mit Ihren Publikationen Aufmerksamkeit, nur zu welchem Preis?
Sie müssen sich immer die Frage stellen, was Ihnen und anderen Betroffenen wirklich nutzt um sich aktiv auf juristisch sicherem Boden wehren zu können und Sie müssen dabei auch glaubwürdig bleiben können.
Hier im Thread hat Ihnen ein Anwalt schon wichtige Tipps geposted und da ich gerade einen Fall von Inkassostalking habe nehme ich die Ratschläge auch für mich an.

Hier steckt niemand den Kopf in den Sand Herr Berger.
Die Arbeit des Vereins und von uns Usern stützt sich auf Sachlichkeit und saubere juristische Vorgehensweisen, denn nur so kann man den Abzockern und Betrügern über kurz oder lang den Nährboden entziehen.

Goofy
29.08.2012, 08:36
Ohne Zweifel ist die Herstellung einer öffentlichen Aufmerksamkeit im Internet ein Weg, der die Abzocker ganz empfindlich stört. Wenn man das aber macht, dann muss man in Deutschland leider sehr genau wissen, was man da macht und wie man es macht. Sonst wird man systematisch totgeklagt. Als Privatmann kann man das kaum stemmen.

rainer
29.08.2012, 12:24
hi


Ohne Zweifel ist die Herstellung einer öffentlichen Aufmerksamkeit im Internet ein Weg, der die Abzocker ganz empfindlich stört. Wenn man das aber macht, dann muss man in Deutschland leider sehr genau wissen, was man da macht und wie man es macht. Sonst wird man systematisch totgeklagt. Als Privatmann kann man das kaum stemmen.

Wenn aufpasst und einige Grundregeln beachtet kann man auch in Deutschland noch (!) durch freie Meinungsäusserung und Informationen die Arbeit der Abzocker massiv stören.

Dabei muss man peinlichst genau drauf achten nur die Wahrheit zu schreiben und die Behauptungen die man dabei aufstellt notfalls auch gerichtsicher beweisen zu können.

Auch die Wortwahl bzw. die Formulierung ist wichtig.

Z.B.:

- Die Firma XYZ zockt Leute ab

oder

- Das Verhalten der Firma XYZ weckt meiner Ansicht nach den Anschein der Abzocke

Im Falle eines Falles muss man die 1. Aussage vor Gericht nachweisen. Das kann, auch wenn man recht hat, schwierig bis nahezu unmöglich werden.

Die zweite Aussage ist eine Meinungsäusserung. Gegen die kann die betroffene Firma schwerlich vorgehen.

Wenn man was schreibt sollte man also sicher vorher über die Inhalte und die Art und Weise wie man es rüberbringen will Gedanken machen. Parallel dazu die Beweismittel vorsorglich sichern und sich damit einem ewaigen Rechtstreit wappnen. Das wird hoffentlich selten notwendig sein. Falls aber mal eine solche Abzockerfirma drauf anlegt kann man der Sache beruhigt entgegensehen.

Gruss
Rainer

white_Devil
17.09.2012, 15:50
hallo zusammen...

also, next ID: [ID filtered]
Die wollten mir jetzt zum 3ten mal geld abbuchen..
1x 299€ oder so
2x 346,50€
3x 304,50€

Habe mich jetzt an akte2012 gewendet da die schon voriges jahr auf die leute aufmerksam wurden und "next id" somit EIGENTLICH keine rechnungen mehr ausstellen dürfen.
Da mir die Bundesnetzagentur nicht helfen konnte werde ich mich an einen anwalt wenden und diese Leute verklagen denn ich finde es unteraller sau das die 1000e leute abzocken und noch immer nicht im knast sitzen.

Für alle die auch Probleme mit "next id" haben, sucht euch einen anwalt und verklagt die leute.
und vorallem NICHT ZAHLEN... alles was die euch abbuchen solltet ihr natürlich sofort zurück buchen lassen.

Wuschel_MUC
17.09.2012, 17:26
...werde ich mich an einen anwalt wenden und diese Leute verklagen...
Für eine Strafanzeige brauchst du erst mal keinen Anwalt.

Entweder gehst du mit dem Kontoauszug zur Polizei und erstattest dort Anzeige. Den Rest macht der Staatsanwalt.

Oder du schreibst gleich an die Staatsanwaltschaft deines Wohnorts, fügst eine Kopie des Kontoauszugs bei und stellst Strafanzeige. Das spart dir die Warterei auf der Polizeiinspektion.

Manche Polizisten denken nicht gleich daran, dass bei Betrug auch der Versuch strafbar ist. Das "Argument", "Sie haben doch zurückbuchen lassen, also sind Sie nicht geschädigt", zählt also nicht.

Wenn du als Nebenkläger auftreten willst oder zivilrechtliche Ansprüche gelten machen willst, ist es natürlich sinnvoll, einen Anwalt beizuziehen. Vergiss nicht, dich nach den Kosten und dem eventuellen Nutzen zu erkundigen.

Wuschel

Landstrasse
09.11.2012, 12:11
Hallo ich habe 2 Anschlüsse einmal bei 1&1 und bei der Telekom einen seit April 2012 und den anderen seit Mai 2012 seit dem ich bei diesen beiden Anbietern bin will eine Fima die sich next ID: [ID filtered]
Habe heute in Köln bei der Kripo gegen diese Fa. eine Anzeige Erstattet weil ich die Schnautze voll habe

Gaia
09.11.2012, 12:33
Hallo und herzlich willkommen im Forum.
Zunächst erlaube bitte die Frage, wozu man 2 Anschlüsse braucht?
Soweit ich weiss bieten beide Anbieter Einzelverbindungsnachweise an und wenn Du da keine Posten der next ID: [ID filtered]

Mh... wenn ich das so lese sieht das nach einer neuen Abzockrunde seitens next ID: [ID filtered]

/edit:
Würdet Ihr beiden dem Verein die Schreiben von net ID: [ID filtered]
Kontaktmöglichkeiten stehen im Impressum.

Goofy
09.11.2012, 13:10
Bitte mal lesen:
Widerspruch bei Klabauterforderungen fraglich oder nicht genutzter Mehrwertdienste

Wilfried Berger
17.11.2012, 03:49
Hallo Forum,
endlich haben die eingereichten Beweise vom BauFachForum ausgereicht, dass die Staatsanwaltschaft Berlin Klage geben die Anwälte erhoben haben.
Auch liegt zwischenzeitlich der lang gesuchte >Offline - Billing - Verfahrens - Vertrag< vor, der die Sache zum Platzen gebracht hat.
MahnbescheID: [ID filtered]

Link zu den neuesten Veröffentlichungen:
http://www.baufachforum.de/index.php?rub_id=1&det_id=303_3


Somit haben sich die Bemühungen vom BauFachForum endlich gelohnt.

Gruß aus Pfullendorf

Wilfried Berger

Goofy
17.11.2012, 12:28
Danke für den Hinweis, man wird das aufmerksam weiter verfolgen.

Lexi83
14.12.2012, 13:11
Hallo Zusammen,

ich habe heute einen Brief bekommen , wo es auch um ID: [ID filtered]

Was soll ich jetzt tun ?

Wäre über eine schnelle Antwort Dankbar !!!!

Danke euch im vorraus :)

LG Lexi

alicesophie
14.12.2012, 13:17
Wenn das wirklich ein echter Gerichtsvollzieher ist, dann müsstest du aber vorher eigentlich Post vom Gericht bekommen haben. War das der Fall?

Ansonsten würd ich sagen: Hin zum Anwalt deines geringsten Misstrauens und den einen Blick drauf werfen lassen auf den Kram. Einfach so kommt eine Pfändung nämlich nicht. Da muss ein Haufen Kram vorher gelaufen sein.

Solli
14.12.2012, 13:20
Egal ob man dir mit dem Hauptobergeneralgerichtsvollzieher droht oder der Papst persönlich vorbei kommen will: Diese Drohungen sind in etwa 99,999% der Fälle heiße Luft. So lange kein gelber Brief vom Amtsgericht kommt musst du gar nicht reagieren. Deshalb ist mein wichtigster Ratschlag: Ruhe bewahren, nichts vorschnell unternehmen!

Wenn du dann mal tief durchgeatmet hast lies dir in Ruhe dieses Thema und folgenden Artikel durch: Inkassobüros

P.S.: Ja, es wäre mal interessant zu wissen, von wem der besagte Brief kam und was vorher an Rechnungen, Mahnungen und dergleichen eingetroffen ist. Außerdem ist es entscheidend, ob die Forderung rechtmäßig ist oder nicht: Unrechtmäßige Forderungen

Goofy
14.12.2012, 14:06
...Blos das sich bei mir der Obergerichtsvollzieher ankündigt und der will das ich fast 400 Euro bis 27.12. überweise oder in bar zahle !


Dann müsste es aber eigentlich einen vollstreckbaren gerichtlichen Titel geben, und das würde bedeuten, dass Du bei 2 gelben Briefen vom Gericht (MahnbescheID: [ID filtered]

Ich würde die Sache einem Anwalt geben.

Solli
14.12.2012, 14:35
Das ist natürlich die Frage: Hat sich tatsächlich der Gerichtsvollzieher angekündigt, oder hat man dir lediglich damit gedroht? An wüsten Drohungen habe ich schon so einiges erlebt, das wäre kaum verwunderlich. Im ersten Fall hätte dagegen wie Goofy schreibt ein MahnbescheID: [ID filtered]

Oh und falls sich jemand nur als "Obergerichtsvollzieher" bezeichnet, es jedoch nicht ist, macht er sich der Amtsanmaßung strafbar.

Mittwoch
14.12.2012, 16:04
Was soll ich jetzt tun ?
Scanne das Schreiben bitte ein und schicke es per Mail oder per Fax an den Verein Antispam e.V., Kontaktdaten siehe Impressum. Vertrauliche Behandlung wird zugesichert. Alternativ kannst Du hier bitte den Text des Schreibens abgetippt wiedergeben, natürlich ohne dabei die Stellen abzuschreiben, die Rückschlüsse auf Deine Person zulassen. Mich (uns?) würde nämlich brennend interessieren, was Dir ganz genau angedroht wurde.

Danke und schönen Gruß
Mittwoch

FSnyder
14.12.2012, 17:28
Hi,

die Frage ist auch, ob es wirklich einen Obergerichtsvollzieher gibt. Selbst wenn, würde sich dieser garantiert nicht als solcher ankündigen, schon gar nicht für eine solche poplige Forderung.
Ich denke, da versuchen diese Herzchen eine neue "Qualität" in ihre Drohgebärden zu bringen.
Wenn man die "Gegenwehr" richtig macht (Anzeige), kann das für sie allerdings gewaltig nach hinten losgehen...... ;)

Grüße
Snyder

Goofy
14.12.2012, 17:30
Doch, es gibt schon Obergerichtsvollzieher. Die Frage ist nur, warum unbedingt gleich der tätig werden sollte und nicht der "normale" Gerichtsvollzieher reichen würde. Jedenfalls bei einem Betrag von 400 Euro...

KaiHH
14.12.2012, 22:27
Ja, die kommen auch bei kleineren Summen, sofern es sich um deren Bezirk handelt.
Ich selber lasse auch z.Zt. zwangsvollstrecken, und meine zuständige GV ist eine Obergerichtsvollzieherin.

Wenn meine Infos stimmen, dann sind GV mit A8 und OGV mit A9 besoldet.

Gruß
Kai

FSnyder
15.12.2012, 10:02
Hi,

aha, wieder was gelernt. ;)
Aber selbst wenn, wird sicher nicht auf dem Ankündigungsschreiben stehen, dass der Ober-, Haupt-, oderwasweißch- Gerichtsvollzieher kommt.
Das würde ja vielleicht manche "Kunden" noch adeln........ ;)

Grüße
Snyder
PS: Das Schreiben scheint eine glatte Steilvorlage für "Kloppe" an diese Herzchen zu sein,

alicesophie
15.12.2012, 10:17
Ich bin sehr gespannt auf die Bewertung der Admins, sofern sie die entsprechenden Dokumente jemals zu sehen bekommen. Ich bin aber beinahe geneigt, Geld auf "Abzocke" und "Drohkulisse" zu setzen. Leider gibt der Hilferuf keinerlei Hinweis darauf, was in dem Schreiben steht - kann also von Androhung der Vollstreckung bis hin zu "Ich bin der Obergendarmerieanwaltsgehilfsvollzieher und ich nehm dir alles was du hast" so ziemlich alles gewesen sein. Wenn da aber wirklich seitens der Klitsche ein Schreiben kam, das vorgibt, tatsächlich von einem Oberbahnhofsvorstehergerichtsvollzieher zu sein, dann wäre das in der Tat ein gewaltiges Eigentor, das die Behörden bestimmt brennend interessiert.

Lexi83
15.12.2012, 11:41
Hallo Mittwoch ,

hier mal der abschrieb von dem Brief :


Sehr geehrte Frau .........,

In der Zwangsvollstreckungssache mr.next ID: [ID filtered]
Aktenzeichen ............... gegen Sie


Wurde ich mit der Zwangsvollstreckung beauftragt !

Forderung : 378.66 €

Ich fordere Sie auf, bis spätestens
Mittwoch,27.12.2012
die noch offene Forderung auf u.g. Dienstkonto zu überweisen, bzw.
das Geld in bar an mich zu zahlen, während meiner Sprechzeiten ohne vorherige Terminabsprache.

Ich hab den jetzt so abgeschrieben wie ich ihn bekommen habe, sogar mit der dicken und unterstrichenen schrieft !

LG Lexi

P.S.: An ALLE !!! Nein ich habe vorher keine Gelben Briefe vom Gericht bekommen !!!! Den Gerichtsvollziehen den gibt es wirklich , habe ich von einem Bekannten von mir erfahren !

Goofy
15.12.2012, 11:44
Gab es vorher MahnbescheID: [ID filtered]

Lexi83
15.12.2012, 11:52
Hallo Goofy ,

nein die gab es nicht !

Lexi83
15.12.2012, 11:54
Hallo Zusammen ,

ich habe vor am Montag den 17.12.2012 mal bei diesem Obergerichtsvollzieher vorbei zu gehen , mal sehen was er dazu sagt !

alicesophie
15.12.2012, 12:21
Ich an deiner Stelle würde am Montag erst einmal einen Anwalt fragen, was er dazu sagt. Der kann dann auch die Kommunikation mit dem Obergerichtsvollzieher übernehmen.

Irgendwas riecht an der Geschichte fishy, und ich bin sicher, dass es kein Fisch ist...

Goofy
15.12.2012, 12:29
Ich würde auch die Sache einem Anwalt abgeben. Wenn eine Vollstreckung im Raum steht, kann nur der Anwalt dagegen etwas machen, z.B. Vollstreckungsgegenklage. Der Anwalt sollte unbedingt Akteneinsicht nehmen und sich einmal die Zustellvermerke des Mahnbescheids und Vollstreckungsbescheids geben lassen. Irgend etwas stinkt da ganz faul. Das muss aber jemand klären, der sich damit auskennt. Bitte nicht in Eigenregie herumfiddeln, das geht fürchterlich in die Hose und wird schweinisch teuer.

mareike26
15.12.2012, 14:42
Hallo Zusammen ,

ich habe vor am Montag den 17.12.2012 mal bei diesem Obergerichtsvollzieher vorbei zu gehen , mal sehen was er dazu sagt !

Nein :)
Schau, Du bist in dieses Forum gekommen, weil Du Hilfe und Rat suchst.
Dies ist unser Rat: Du gehst am Montag schnurstracks zu einem Anwalt, einem, der sich auf Verbraucherschutzrecht spezialisiert hat.

Wir sind hier große Fans von Hilfe zur Selbsthilfe, sonst gäbe es dieses Forum nicht. Die meisten von uns - wie Goofy - sind schon sehr lange dabei, haben im Lauf der Jahre schon eine Menge dreister und krimineller Abzocke gesehen, und wissen, wie man sich wehrt. In einfach gelagerten Fällen gibt es übliche, effektive Vorgehensweisen, diesen Leuten selber die Stirn zu bieten. Da braucht es keinen Anwalt.

Dies ist hier nicht der Fall. Diese Leute sind mit allen Wassern gewaschen und schon lange im Geschäft. Da kommst Du alleine nicht weiter. Die kennen jeden Trick unter der Sonne, und jetzt, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist (und das war keine Schuldzuweisung!), braucht es einen Spezialisten, es wieder herauszuziehen.
Das Geld für einen Anwalt ist in diesem Fall gut angelegt. Wir sind hier der Meinung, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.
Sollte das so sein, dann wird Dir der Anwalt helfen, Dein Geld zu behalten. Die Kosten für den Anwalt kannst Du Dir dann von denen wiederholen.

In jedem Fall gilt: Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Die nötige Munition kannst Du aber nicht selber besorgen.
Lieber gebe ich mein teuer erarbeitetes Geld einem Anwalt als das selber zu versaubeuteln und mich hinterher schwarz zu ärgern.

Ich bitte Dich, uns zu vertrauen.
Der Antispam e.V. habt als eingetragener Verbraucherschutzverein (!) auch in eigener Sache ständig mit Abzockern zu tun.
Wir kennen uns nach mittlerweile mehr als 10 Jahren wirklich aus.
Geh zum Anwalt.

(Und schick uns doch bitte einmal einen Scan des Schreibens oder faxe es uns. Ich bin wirklich gespannt, ob das echt ist. Wir sichern Dir absolute Vertraulichkeit zu.)

KaiHH
15.12.2012, 17:38
Mich wundert nur, dass er angeblich keinerlei Schreiben per Postzustellungsurkunde (PZU) bekommen hat.

Wenn ich so richtig böse sein würde, dann könnte ich mal den Verdacht in den Raum stellen, dass die ihm aus dem Postkasten geklaut wurden. (Ja, sehr weit hergeholt, ich weiß)

Gruß
Kai

mareike26
15.12.2012, 17:54
Deswegen wollen wir ja erst einmal das Schreiben sehen, und schauen, ob es echt ist.

Goofy
15.12.2012, 18:23
Der Anwalt soll Akteneinsicht nehmen. Damit sollte feststellbar sein, welcher Zusteller die Bescheide wo eingeworfen hat.

Wilfried Berger
17.12.2012, 10:08
Guten Tag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich bin gerade dabei, meine Prozesse gegen die Anwälte Bussek und Mengede vorzubereiten.
Dazu suche ich Gleichgesinnte, die von den Anwälten eine Vollmacht bekommen haben, dass Sie die Forderung von mr. nexnet eintreiben dürfen.

Für mich wär es wichtig, einmal die Unterschriften mit denen von meiner vorliegenden Vollmacht zu vergleichen.

Würde mich freuen, wenn ich vom ein oder anderen hören würde.

Nachrichten bitte unter ***

Gruß aus Pfullendorf

Wilfried Berger

mareike26
17.12.2012, 17:48
Wir warnen grundsätzlich Kontaktaufnahmen mit den Forenmods unbekannten Usern, und löschen die entsprechenden Kontaktdaten.
Das Forum arbeitet in einem sensiblen Bereich, da ist grundsätzlich äußerste Vorsicht geboten - man weiss nie, wer am anderen Ende sitzt.

alexanderwatch
18.12.2012, 15:34
Meine Kinder haben auch einen Mehwertdienst über das Telefon aktiviert, da wurden 4,99 Euro pro Woche abgezogen. Und ich habe es erst auf der folgenden Rechnung gesehen. Eine Reklamation bei der Telekom brachte gar nichts:mad: Den Mehwertdienst konnte ich nur über eine kostenpflichtige Nr. erreichen, ewig in der Warteschleife. WIESO Darf die Telekom das eigentlich????? Ich habe den Rechnungsbetrag zurük gehen lassen und dann den um 20,- Euro gekürzten Betrag
wieder überwiesen, da drohte die Telekom mit Abschaltung.

mareike26
18.12.2012, 15:41
In diesem Fall darf die Telekom nicht mit Abschaltung drohen.
Die Telekom darf eine Menge nicht, tut es aber trotzdem: Dreist kommt eben weiter, und versuchen kann man es ja mal.
Sieh auch hier: Vorgehen bei Telefon-Mehrwertdienst-Betrug (http://www.antispam-ev.de/wiki/Vorgehen_bei_Telefon-Mehrwertdienst-Betrug)

Außerdem, wie schon oben gesagt: der Verbindungsnetzbetreiber ist nicht Ihr Vertragspartner, und er hat daher kein Recht auf Inkasso von Mehrwertdienstleistungen.
...
Der Provider darf den Anschluß nicht sperren, weil Sie dem Provider nichts schuldig sind. Was Sie nicht bezahlen sind Abrechnungen von Drittanbietern, die ihre horrenden Beträge nur über die Provider kassieren.
Das Problem ist nun: manche Provider werden leider das Geld für die Mehrwertdienste/Premium-SMS trotzdem inkassieren wollen. In manchen Fällen braucht es Überzeugungsarbeit seitens eines Rechtsanwalts. Man sollte sich in solch hartnäckigen Fällen auch nicht scheuen, den Telefonvertrag zugunsten eines alternativen Anbieters zu kündigen. Alternativen gibt es schließlich zur Genüge am Markt.

rainer
24.01.2013, 11:01
hi

zur Info: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat zwischenzeitlich gegen die Rechtsanwälte Bussek und Mengede. u.a. unter dem Aktenzeichen 51 Js 2374/09 vor dem Amtsgericht Berlin Tiergarten Anklage wg. Betrug erhoben

Rainer

WhoCares
07.02.2013, 19:43
Hallo & Guten Abend,

sorry wenn ich nicht alle 20 Seiten vorher gelesen habe. Ich habe mit den Brüdern offensichtlich auch ein Problem.
Mein Handy hatte am 09.01.13 um kurz vor 7 keinen Tastenschutz und ist in meiner Hose gelandet. Wie auch immer ist die Nummer 4411111111 gewählt worden.

Nu hatte ich auf meiner Rechnung einen Mehrbetrag von 39 €uro.
Fakt ist also, die Nummer wurde gewählt, ja. Eine sog. "Leistung" ist jedoch nie in Anspruch genommen worden.

Gibt es eine Möglichkeit aus der Nummer raus zu kommen, und wenn ja, welche?

Goofy
07.02.2013, 20:08
Es muss auf der Rechnung stehen, welche Nummer angewählt wurde. Möglicherweise war das die "44111" (die restlichen Ziffern werden ignoriert). Dann wäre das eine Premium-SMS-Nummer. Mir ist dann aber nicht klar, wie da die 39 Euro zustandekommen können. Eine Premium-SMS darf m.W. höchstens 4,99 pro Anwahl kosten.

Am besten so vorgehen wie hier beschrieben:
Vorgehen bei Telefon-Mehrwertdienst-Betrug

FSnyder
07.02.2013, 20:39
Hi,

eine SMS "aus der Hosentasche" zu versenden funktioniert nicht so einfach. Dazu müssten einfach viel zu viele Tasten in der richtigen Reihenfolge gedrückt werden.
Aber es gibt auch solche 5stelligen Premiumnummern für Telefonate!
Also habe ich mal nach der 44111 gegoogelt. Und was findet man da?!
"Ein Anruf der Lokalisten-Fon-Hotline unter der Kurzwahl 44111 schlägt mit 49 Cent pro Minute zu Buche."
Da müsste die Verbindung ganz schön lange bestanden haben, aber ganz unwahrscheinlich isses nicht...... ;)

Grüße
Snyder

Goofy
07.02.2013, 22:03
http://www.teltarif.de/i/premiumsms.html

Die Kurzwahl-Nummern für Premium-SMS reichen von 11111 bis 99999. Dabei kann der Nutzer an der SMS-Servicenummer selbst nicht erkennen, was für Unkosten auf ihn warten - und eine Tarifobergrenze gibt es nicht. Gesetzlich sind die Premium-Dienste-Anbieter generell dazu verpflichtet, den Kunden zum Beispiel in der Werbung über die anfallenden Kosten zu informieren, bevor dieser den Dienst in Anspruch nimmt. Bei Premium-SMS-Diensten, die auf einmalige Nutzung ausgelegt sind, muss der Anbieter - bis auf einige wenige Ausnahmen - bei Preisen ab 2 Euro laut Bundesnetzagentur zudem "vor Beginn der Entgeltpflicht" über die Kosten informieren und sich den Erhalt dieser Information bestätigen lassen. Kommt der Anbieter den Informations-Pflichten nicht nach, muss der Kunde auch nicht zahlen.

WhoCares
07.02.2013, 22:12
Was für einen Nutzen hätte ich, Unwahrheit zu schreiben und dann eine Einschätzung zu wünschen? Erschließt sich mir nicht.
Der Anruf startete um 06:54. In etwa die Zeit wo ich mich ins Auto setze und zur Arbeit fahre. Einmal durch Hamburg ist ne gute halbe bis dreiviertel Stunde.

Oh. Und es war keine SMS, es war ein ausgehender Anruf.

@ Goofy.

Wie gesagt keine SMS, aber habe mal viel Schreibkram auf mich genommen um die knapp 40 Euro nicht zu zahlen.

Danke erstmal bis hierhin.

FSnyder
08.02.2013, 07:27
Hi,

mal ganz locker durch die Hose atmen! Es hat und will Dir hier Niemand etwas unterstellen!
Die Antworten sind eine rein sachliche Auflistung der Möglichkeiten, wie diese Kosten zu Stande gekommen sein können. Da meine Glaskugel nicht funktioniert, wusste ich nicht, dass Du das Handy während einer Autofahrt in der Tasche hattest. Wenn das so ist, dann ist es noch wahrscheinlicher, dass es diese Nummer angewählt hat. Dort kann dann auch die geforderte Tarifansage erfolgt sein (die man in der Tasche nicht hört), so dass es für Dich sehr sehr schwierig (bis unmöglich) werden wird, diese 40 EUs nicht zahlen zu müssen.
Das ist meine ganz persönlich Einschätzung der Situation an Hand der Informationen, die Du uns bisher gegeben hast.

Grüße
Snyder

KaiHH
08.02.2013, 10:50
Durch Hamburg in der Zeit? Das schaffst Du nicht im Berufsverkehr. ;)

Aber im Ernst: Wenn tatsächlich die Nummer gewählt wurde, und die evt. sogar eine Preisansage haben, dann könnte Dir evt. nur helfen, dass die Bestätigung (wie Goofy in seinem Zitat schrieb) nicht zustande gekommen sein kann. Außer, und da sehe ich die Gefahr, wenn dort angesagt wird: "Drücken Sie die "1" um fortzufahren..."

Du hast ja selber geschrieben, dass Du die 4411111111 gewählt hattest. Also ist dies im Bereich des Möglichen, oder?

Klar sind diese Nummern frech teuer, aber die Leistung könnten sie erbracht haben, so liest es sich zumindest für mich hier, heraus.

Gruß
Kai

WhoCares
08.02.2013, 15:28
@FSnyder: Nix für ungut. Kam gestern Abend nur nicht so gut an, wie Du Dir vorstellen kannst :(

@KaiHH: Von Bahrenfeld nach Tonndorf geht schon um die Zeit. Ist ja quasi gegen den Strom. 10 Minuten später ist es ein Kampf.

Aber BTT: Ja, das ist im Bereich des möglichen. Wäre nicht die erste, aber die günstigste Dummheit bisher...
Bleibt nur eine Frage: Habe ich damit ein Abo abgeschlossen? Muss ich jetzt bis zu nächsten Rechnung warten, oder sollte ich die Nummer einfach mal wählen und mir den R*tz anhören OHNE weitere Tasten zu drücken?

madsi
08.02.2013, 19:37
Mal von dem Problem der "genutzten Leistung" abgesehen, kannst du die Tasten nicht sperren? Wenns nicht mehr geht (ich kann davon auch ein Lied singen, aber wie folgt) solltest du über eine Handy-Neuanschaffung nachdenken. Für den genannten Betrag kriegst du sicher irgendwo was passendes, den nächsten "Spaß" deines Handys noch nicht mitgerechnet...

FSnyder
08.02.2013, 19:37
Hi,

da das eine (mehr oder weniger) "normale" Hotline ist, denke ich nicht, dass da ein Abo oder ähnliches hinterherkommt.

Grüße
Snyder

WhoCares
12.02.2013, 13:57
Mal von dem Problem der "genutzten Leistung" abgesehen, kannst du die Tasten nicht sperren? Wenns nicht mehr geht (ich kann davon auch ein Lied singen, aber wie folgt) solltest du über eine Handy-Neuanschaffung nachdenken. Für den genannten Betrag kriegst du sicher irgendwo was passendes, den nächsten "Spaß" deines Handys noch nicht mitgerechnet...

Tasten lassen sich sicher sperren, es lag wohl ein schwerer "Bediener-Fehler" vor. Ich guck mir die nächste Rechnung an und lass die Vordrucke hier liegen.

Ich danke euch allen auf jeden Fall.

palou83
14.02.2013, 20:56
AUCH SELTSAME FORDERUNGEN VON MR NEXT NET

Hallo, seit zwei Monaten bin ich ebenfalls mit der Firma im klinch, allerdings ist es bei mir die Firma mr next net ID: [ID filtered]

Ich bin Festnetzkunde bei Vodaphone. Auf meiner Novembertelefonrechnung tauchte erstmals ein posten über rund 35 Euro plus MWST auf. Dazu die Info: "Urban Research & Consulting ID: [ID filtered]

als antwort bekam ich von vodaphon den hinweis, das man mein schreiben erhalten habe, dass ich mich aber an drittanwender zu wenden hätte - ebendies hatte auch schon der typ an der hotline von vodaphone gesagt. einschreiben an mr n mit bestreitung, nachfrage worum es sich eigentlich handele und hinweis, dass ich ein vertragsverhältnis bestreite. keine raktion.

dann im februar die rechnung für januar - nun forderte m n 25 Euro und MWst für diesen Monat. ID: [ID filtered]

Dann heute eine mahnung von mr n zur rechnung vom Januar mit dem hinweis man sei selber nur "technischer Dienstleister".

Habe das Gefühl in einer abofalle zu sitzen. denn wenn man "Urban research & consulting" googelt stößt man auf eine firma in den NL die offenbar das "Billing" für Astrologiehotlines usw. macht.

Ich will meinen zweiten und meinen dritten fehler nicht verschweigen. Ich hatte ursprünglich die löschung meiner daten beantragt - bei der einrichtung vor zig jahren hatte ich nicht drüber nachgedacht und hatte ja bisher auch keine probleme. allerdings habe ich mitlerweile einen evz bei vodaphone beantragt müsste also ab diesem monat einen geben. der dritte fehler war, dass ich zwischenzeitlich parallel via email mit mr n in kontakt getreten bin. zuerst wollte man weitere daten von mir, dann sagte man, man könne mir keine auskünfte über den rechnungsposten geben, weil ich ja die daten bei vodaphone löschen lassen würde.

das der stand. Kann mir bitte jemand einen tip geben wie ich jetzt weiter vorgehen soll? Vor allem wie ich aus diesem abo wieder raus komme?

Besten Dank!!!!

Goofy
14.02.2013, 22:18
rief bei vodaphone an, widerrief meine einzugsermächtigung, kürzte die rechnung und informierte vodaphone zusätzlich per schreiben.

als antwort bekam ich von vodaphon den hinweis, das man mein schreiben erhalten habe, dass ich mich aber an drittanwender zu wenden hätte - ...

Das ist das übliche dumme Hinhaltegeschwätz aller deutscher Mobilfunkprovider bei solchen Streitigkeiten. Auch wenn dieser Schwachfug den deutschen TK-Kunden zigtausendfach jeden Monat erzählt wird: es ist schlichtweg falsch. In der Erstattungspflicht ist primär Vodafone.


Dann heute eine mahnung von mr n zur rechnung vom Januar mit dem hinweis man sei selber nur "technischer Dienstleister".

Das übliche Dummgeschwätz all dieser sogenannten "Verbindungsnetzbetreiber". Das interessiert überhaupt nicht. In der Erstattungspflicht ist Vodafone, und die können sich mit MrNexnet zanken. MrNexnet hat als Verbindungsnetzbetreiber gar kein Inkassorecht gegenüber Dir, weil MrNexnet nicht Dein Vertragspartner für die angebliche "Leistung" ist. Vertragspartner ist diese niederländische Astrologiefirma (so es die überhaupt gibt). Die müsste dann einen Zahlungsanspruch gegenüber Dir geltend machen und auch beweisen, wann Du wie welche Mehrwertleistung in Anspruch genommen haben sollst, oder wann Du wie und wo einem Fernabsatzvertrag zugestimmt haben sollst.


allerdings habe ich mitlerweile einen evz bei vodaphone beantragt müsste also ab diesem monat einen geben.

Trotzdem müsste Vodafone Dir auf Anfrage ein sogenanntes "qualifiziertes Prüfprotokoll gem. § 45i TKG" aushändigen.

Wichtig: Rechnungsposten auf Deiner Telefonrechnung kannst Du nur max. 8 Wochen nach Erhalt bestreiten.

Lies mal:
Vorgehen bei Telefon-Mehrwertdienst-Betrug

palou83
15.02.2013, 10:39
Guten moregn und vielen Dank für die schnelle und ausführliche antwiort.

Das ist das übliche dumme Hinhaltegeschwätz [...] Auch wenn dieser Schwachfug den deutschen TK-Kunden zigtausendfach jeden Monat erzählt wird: es ist schlichtweg falsch. In der Erstattungspflicht ist primär Vodafone.
Es hat auch keine Relevanz, dass Mr. nets nix in seiner Mahnung behauptet, die Forderungen seien nun an sie übergegangen und dass sie (statt vodaphone) stattdessen mahnen würden?

Noch eine Frage: Den Beitrag "Vorgehen bei Telefon-Mehrwertdienst-Betrug" habe ich gelesen und bin auch entsprechend vorgegangen, habe also insbesondere fristgerecht (innerhalb von acht wochen) die posten streitig gestellt sowohl bei voderphone als auch bei mr n. Und habe dort vor allem um Auskunft gebeten, worum es sich handelt. Jedoch die halten wie beschrieben hin und schieben das mir in die schuhe - nach dem Motto: SIe haben ja die Daten löschen lassen.

Und schließlich: Wie zum Teufel komme ich aus diesem Abo raus? Oder muss ich mich jetzt darauf gefasst machen, den Rest meines Lebens - bzw. der VOdaphonevertragslaufzeit - jeden Monat diesen Betrag auf meiner Rechnung zu finden? (Gibt die BNA auch auskunft zu solchen Abodiensten die keine Rufnummer angeben bzw. nur diese ominöse ID-Nr.?)

Beste Grüße und einen schönen Tag wünscht Palou

Goofy
15.02.2013, 11:29
Es hat auch keine Relevanz, dass Mr. nets nix in seiner Mahnung behauptet, die Forderungen seien nun an sie übergegangen und dass sie (statt vodaphone) stattdessen mahnen würden?

Das können die gern erzählen, wenn der Tag lang ist. Erstmal sollen sie die Abtretungsurkunde im Original rüberwachsen lassen (und zwar keine vom Hausmeister in Holland unterzeichnete pauschale Übereinkunft zur Abrechnung, sondern eine Abtretung nach § 410 BGB, die sich genau auf Deine Forderung bezieht...), und dann haben sie Dir gemäß § 404 BGB nachzuweisen, wann, wo und wie Du das Abo bei den Käsköppen bestellt haben sollst. An beidem werden sie aller Voraussicht nach jämmerlich scheitern.



Noch eine Frage: Den Beitrag "Vorgehen bei Telefon-Mehrwertdienst-Betrug" habe ich gelesen und bin auch entsprechend vorgegangen, habe also insbesondere fristgerecht (innerhalb von acht wochen) die posten streitig gestellt sowohl bei voderphone als auch bei mr n. Und habe dort vor allem um Auskunft gebeten, worum es sich handelt. Jedoch die halten wie beschrieben hin und schieben das mir in die schuhe - nach dem Motto: SIe haben ja die Daten löschen lassen.

Das entbindet die nicht von der Nachweispflicht wegen Drittanbieterforderungen.




Und schließlich: Wie zum Teufel komme ich aus diesem Abo raus? Oder muss ich mich jetzt darauf gefasst machen, den Rest meines Lebens - bzw. der VOdaphonevertragslaufzeit - jeden Monat diesen Betrag auf meiner Rechnung zu finden? (Gibt die BNA auch auskunft zu solchen Abodiensten die keine Rufnummer angeben bzw. nur diese ominöse ID-Nr.?)

Bei Vodafone die Sperrung aller Leistungen von Drittanbietern anfordern. Dann ist Schluss mit dem Zirkus.

palou83
15.02.2013, 12:22
Vielen Dank für die Antwort?

Würdest Du also Empfehlen die Mahnung von der mr n billing und dings mit der forderung nach einer Abtretungsurkunde nach § 410 BGB zu beantworten? Soll ich das auch noch mal mit der anforderung des technischen prüfdings verbinden?

Was die "Sperrung aller Leistungen von Drittanbietern" so habe ich die bereits im januar angefordert. Vodaphone hat mir bestätigt dass 0900er-"Primium"-Nr. jetzt gesperrt sind... aber erstreckt sich das dann auch auf solche Abbos? (Denn die Posten tauchen ja auf, obwohl ich keine Nummer angewählt habe und werden mit 0:00:00 Minuten berechnet, weswegen ich auf das Abo schließe)

Kann man mit der ominösen ID-Nummer irgendwo den Anbieter/Leistung genau bestimmen? Die Vermutung dass die nl-firma dahintersteckt (die haben übrigens auch zwei Postanschriften in holland) ist ja eine schlussfolgerung von mir wegen des firmennamens, eine bestätigung hat mr n oder vodaphone mir gegenüber nie gegeben. (wegen des verweis auf die fehlenden daten).

beste grüße
sendet palou

PS: Offenbar ist eine "generelle Spressung von Drittanbietern" bei Festnetztelefonen nicht möglich. Siehe: http://forum.telekom.de/foren/read/service/dsl-festnetz/telefonie/drittanbieter-sperrung-bei-festnetzanschluss,439,6448657.html

Es bleibt also leider immer noch die Frage wie ich aus diesem Abo rauskomme, von dem ich ja leider nicht mal weis, wer wofür hier irgendwas berechnet.

Beste Grüße
palou

Goofy
15.02.2013, 15:26
Würdest Du also Empfehlen die Mahnung von der mr n billing und dings mit der forderung nach einer Abtretungsurkunde nach § 410 BGB zu beantworten? Soll ich das auch noch mal mit der anforderung des technischen prüfdings verbinden?

Kann man machen.



Was die "Sperrung aller Leistungen von Drittanbietern" so habe ich die bereits im januar angefordert. Vodaphone hat mir bestätigt dass 0900er-"Primium"-Nr. jetzt gesperrt sind... aber erstreckt sich das dann auch auf solche Abbos? (Denn die Posten tauchen ja auf, obwohl ich keine Nummer angewählt habe und werden mit 0:00:00 Minuten berechnet, weswegen ich auf das Abo schließe)

Soweit ich weiß, ist es z.B. bei der Telekom eben doch so, dass (obwohl sich die Schutzklasse 5 nur auf 0900-er erstreckt...) sich die Sperre mit Schutzklasse 5 auch auf die Buchungen dieser Kasper-Abbuchungen auswirkt. Wir wissen, dass die Telekom mit so einer Sperre solche "Abos" nicht mehr abbucht. Bei Vodafone ist es vermutlich ähnlich, schließlich fängt ja schon MrNexnet an zu nölen, weil sie von Vodafone das Geld nicht kriegen.

Diese Abos sind meiner Ansicht nach ohnehin keine TK-gestützten Dienste, sondern reiner Fernabsatz. Die Berechnung von Fernabsatz-Dauerschuldverhältnissen über die Telefonrechnung ist meiner Ansicht nach durch die TK-Verträge auch gar nicht abgedeckt (egal, ob eine Sperre eingerichtet wurde oder nicht). Insofern ist das Verhalten aller Provider in Deutschland (nämlich die Abrechnung solcher Kasper-Abos über die Telefonrechnung) ohnehin grob TKG- und vertragswidrig. Anderslautende Klauseln in den AGB wären als überraschend gem. § 305c zu betrachten und sind damit unwirksam. Der TK-Endkunde rechnet nicht damit und muss auch nicht damit rechnen, dass Nicht-TK-gestützte Dienste über die Telefonrechnung (also vollkommen sachfremd) verbucht werden.

Die 0900-Sperre dient nur als Argumentationssicherheit dahingehend, dass der Verbraucher alles hat sperren lassen, was zu sperren war.



Kann man mit der ominösen ID-Nummer irgendwo den Anbieter/Leistung genau bestimmen?

Diese Nummern sind vermutlich Schall und Rauch und besagen gar nichts.



Es bleibt also leider immer noch die Frage wie ich aus diesem Abo rauskomme, von dem ich ja leider nicht mal weis, wer wofür hier irgendwas berechnet.

Du hast kein Abo bestellt, also bist Du auch in keinem Abo drin. Im übrigen kann MrNexnet nach Deinem Widerspruch nun beim besten Willen nicht mehr davon ausgehen, dass Du die Abbuchung für das "Abo" weiterhin widerspruchslos duldest.

palou83
22.02.2013, 11:08
Da möglicherweise andere Tk-Nutzer das selbe Problem haben, hier ein kurze Übersicht über die neusten Entwicklungen. Nach einem erneuten Einschreiben an Vodaphone und mr n (auf deren mahnung) wurde es ruhig.

Doch plötzlich traf eine email der firma in den nl ein, die ich durch eine google-recherche als möglichen ursprünglichen anbieter identifiziert hatte (mr n hatte mir diese info ja vorenthalten). Ich hatte mich an die firma xyz in nl gewandt, mit der frage ob man dort davon ausgehe, dass zwischen ihnen und mir ein vertragsverhätnis bestehe. hier ein auszug aus der antwort:

"die XYZ verfügt über keine Endkundendaten. Die XYZträgt lediglich die
inhaltliche Verantwortung für ihre Dienste.

Die Abrechnung der Inhalte erfolgt ausschließlich über
Telefonnetzbetreiber, in dem vorliegenden Fall über den
Telefonnetzbetreiber mr.next ID: [ID filtered]

Wir möchten Sie deshalb bitten sich bei Rechnungs- und Vertragsfragen
direkt an den entsprechenden Telefonnetzbetreiber zu wenden, hierzu
finden Sie auch jeweils eine kostenfreie Rufnummer auf der Rechnung."

so weit, so schlecht - das übliche hin- und herschieben der verantwortlichkeiten. vodaphone verwies an mr n. mr n an den eigentlichen anbieter des dienstes, den man aber nicht benannte, und der - nach eigener recherche - verweist wieder an mr n.

Aber zumindest ein gutes hatte die mail. mir wurde nämlich weiter mitgeteilt, man - also xyZ - habe sich an mr n gewandt und mal nachgefragt, ob es da einen vertrag gebe und mr n habe daraufhin mitgeteilt, sein sog. "VoiceAbonnement" sei im November abgeschlossen jedoch ende januar gekündigt worden.

Zumindest stehen warscheinlich also keine neuen forderungen ins haus. Der vorgang bleibt aber abenteuerlich. Firma a sagt, wir wissen nichts - da müssen Sie firma b fragen, wer das ist sagen wir ihnen aber nicht. firma b sagt, wir wissen nichts, aber firma a hat uns mitgeteilt das ist so und so...

Bleiben die mahnungen, die jetzt wohl weiter auflaufen werden...

Goofy
22.02.2013, 12:00
Da es sich um eine (fragliche...) Fernabsatzleistung handelt, die eben nicht durch Nutzung einer Mehrwertnummer zustandegekommen sein soll, kann es sich also nicht um einen TK-gestützten Dienst handeln. Bei einer reinen Fernabsatzleistung müsste die niederländische Käse-Glaskugelfirma aber zwangsläufig Nutzerdaten des Endkunden haben. Ein Fernabsatzvertrag kann nur zustandekommen, wenn beide Vertragsparteien einander bekannt sind.

Mr Nexnet ist ersichtlich nicht Dein Vertragspartner. Da keine Mehrwertnummer angewählt wurde, ist auch nicht ersichtlich, wieso hier überhaupt Mr Nexnet als Verbindungsnetzbetreiber auftreten will. Es gab da gar keine TK-gestützte Leistung, folgerichtig gab es auch keine Verbindung zu tätigen. Es ist auch nicht ersichtlich, in welcher Form Mr Nexnet sonst irgendeine "Dienstleistung" erbracht haben will.

Außer der Abbuchung von Geldern, d.h. dem Griff in den Geldbeutel des TK-Endkunden, ist hier nicht ersichtlich, welche "Leistung" hier von wem erbracht worden sein soll.

Also: eine vollständige Nullnummer und Luftnummer. Aber nichtsdestotrotz in meinen Augen versuchter gewerbsmäßiger Betrug.

rainer
20.05.2013, 16:29
na also:

Next-ID: [ID filtered]

Voiceabo über Telefonrechnung: Kunde gewinnt Klage gegen Next-ID: [ID filtered]


Die betroffene Firma Next-ID: [ID filtered]
War zu erwarten. Wenn die vor Gericht erschienen wären hätten die ja die Hose runterlassen und ihr Abzocke-Modell offenlegen müssen.

In meinem Fall hab ich ja die unberechtigen Forderungen in der Telefonrechnung durch Rückgabe der Lastschrift abwehren können. Bei den Mahnungen von Next-ID: [ID filtered]

Rainer

Kegonen
21.05.2013, 15:36
dann wissen wir ja welche Firma in 2 monate Insolvenz anmeldet^^ nicht das noch die Beteiber ihre Gehalts und Bounszahlungen zurück geben müssen im Zivilrecht. Aber auch ihr werdet es merken wenn der Staatsanwalt vor der tür steht^^.
Auch wenn es Jahre dauert. Und wer jetzt immer noch auf die "alten Geschäftsmodelle" setzt wird es merken.

Spreewiese
15.08.2013, 16:07
Hallo,

dieses Forum/Seite hat uns schon sehr geholfen. Beim Handy meiner Frau wurden im letzten Monat (11.7.2013) 18,70 € von NextID: [ID filtered]

1.) Kann ab jetzt sicher nichts mehr über T-Mobile abgebucht werden? Ich hatte irgendwo gelesen, dass ggf. Anbieter, die bereits genutzt wurden wieder abbuchen können? Stimmt das? Hat der Spuk jetzt sein Ende (bzw. maximal noch für die 11 Tage im August)

2.) 2 Einschreiben kosten allein fast 10 €, dann das ganze Hin- und Her mit Inkasso, MahnbescheID: [ID filtered]

3.) Die Seite www.rechnungsinfo.de wurde als Kontaktmöglichkeit angegeben. Dort könnte man seine Handynr. eingeben und ggf. Dinge stornieren. Gibt es damit Erfahrungen eurerseits? Würdet ihr das empfehlen? Kann man der Seite trauen? Ggf. würden so keine zukünftigen Kosten entstehen.

4.) Heißt das "Sprachdienst 444444", dass die nur abbuchen, wenn man mit irgendwas telefoniert oder buchen die auch so ab?

Oberste Maxime sollte aus unserer Sicht sein, dass das Thema möglichst bald und mit geringstem finanziellen und zeitlichen Gesamt-Aufwand durch ist. Die Nummer können wir nicht mehr nachvollziehen. Kann man es trotzdem irgendwie an die Bundesnetzagentur melden?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
beste Grüße aus Berlin,
A & M

Mittwoch
15.08.2013, 17:07
1.) Kann ab jetzt sicher nichts mehr über T-Mobile abgebucht werden? Ich hatte irgendwo gelesen, dass ggf. Anbieter, die bereits genutzt wurden wieder abbuchen können? Stimmt das?
Maßgeblich ist der novellierte Paragraph 45d, Absatz 3 (http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__45d.html) des Telekommunikationsgesetzes. Dort heißt es:


(3) Der Teilnehmer kann von dem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste und von dem Anbieter des Anschlusses an das öffentliche Mobilfunknetz verlangen, dass die Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.
Ab dem Wirksamwerden der Drittanbietersperre dürfen dann also Deine Indentifizierungsmerkmale nicht mehr an Drittanbieter weitergegeben werden. Diese bräuchten sie allerdings zwecks Abrechnung. Wenn Dir also nach Wirksamwerden von Gelder abgebucht bzw. in Rechnung gestellt werden, wurde das Gesetz seitens des rosa Riesen nicht beachtet, und du kannst entsprechend Ersatz verlangen.

Die Telekom-Hilfeseiten sagen dazu Folgendes (http://www.t-mobile.de/faq/1,1951,18-_,00.html?c=699):


Sobald die Sperre eingerichtet ist, können Sie die jeweiligen Dienste nicht mehr nutzen.
Wenn Du also die Sperrung aller Drittanbieter (es ist auch selektive Sperrung möglich) veranlasst hast, dürfte Dir die Telekom nichts mehr in Rechnung stellen, auch nicht für Dienste, die Du früher mal in Anspruch nahmst und seinerzeit ordentlich bezahlt hast.



Wäre es jetzt nach Drittanbietersperre zu Ende bzw. was würdet Ihr als Mindestmaßnahme empfehlen.
Steht alles im Antispam-Wiki: Vorgehen_bei_Telefon-Mehrwertdienst-Betrug


Können die weiter davon Ausgehen, dass man das Abo (oder was auch immer) will, wen man diese Drittanbietersperre drin hat?
Je nach Umfang der Sperre wäre ein neu abgeschlossenes Abo rechtswidrig, siehe oben. Bei alten Abos müsste man im Einzelfall schauen, ob und wie lange ein wirksamer Vertrag zustande kam. Das dürfen wir hier aber nicht, dazu müssen wir Dich an Anwälte oder Verbraucherzentralen verweisen.


3.) Die Seite www.rechnungsinfo.de wurde als Kontaktmöglichkeit angegeben. Dort könnte man seine Handynr. eingeben und ggf. Dinge stornieren. Gibt es damit Erfahrungen eurerseits? Würdet ihr das empfehlen? Kann man der Seite trauen?
Klares Nein. Wenn Ihr Euch sicher seid, nichts bestellt zu haben, habt Ihr auch keine Pflicht, irgendwas zu stornieren. Auf solchen Seiten läuft man Gefahr, durch unbedarfte Handlungen einen Vertrag ins Leben zu rufen, der bis dahin noch gar nicht bestand. Also Finger weg und abwarten. Wer Geld will, soll gefälligst beweisen, warum er Geld will. Steht aber alles im Wiki, siehe oben.


4.) Heißt das "Sprachdienst 444444", dass die nur abbuchen, wenn man mit irgendwas telefoniert oder buchen die auch so ab?
Wenn ein Abo zustande kam, können die auch so abbuchen. aber das ist hier im Forum nicht abschließend zu beurteilen.


Oberste Maxime sollte aus unserer Sicht sein, dass das Thema möglichst bald und mit geringstem finanziellen und zeitlichen Gesamt-Aufwand durch ist.
Der zeitliche Aufwand ist leider nicht wegzudiskutieren. Finanziell ist die Sache sehr überschaubar, dürfte unter den 18,70 Euro liegen, die Euch abgebucht wurden.

Schönen Gruß
Mittwoch

Spreewiese
15.08.2013, 17:09
Ergänzung, da ich die Editierfunktion nicht finden konnte...
------------------------
Laut T-Mobile-Hotline kann nach der Drittanbietersperre Next-ID: [ID filtered]

EDIT: Und jetzt war sie doch da die Editier-Funktion :)

Vielen Dank für die vielen Hinweise. Dann werde ich wohl doch nochmal die Verbraucherzentrale anrufen. Konkret geht es mir darum:
18,70 € als Lehrgeld bezahlen, dass man keine fremden Nummern anrufen soll

vs.

mind. die Kosten für zwei Einschreiben plus hohe Wahrscheinlichkeit für Inkasso, Mahnbescheide etc.

Goofy
15.08.2013, 17:15
Natürlich "können sie Rechnungen schicken". Na und? Eine Rechnung schicken kann jeder. Auch Dein Nachbar kann Dir eine Rechnung schicken, weil Du angeblich ein Abo von 2 Tonnen Pferdemist jede Woche bestellt hast. Die Frage ist nur, ob Du das bezahlst. :clown:

Spreewiese
15.08.2013, 17:52
Danke für eure hilfreichen Antworten. Das würde heißen, dass das Thema damit durch ist und man halt das als Lehrgeld zahlen musste. Eine Schweinerei und das hoch drei, aber eh man sich dann noch mit Inkasso-Gangstern etc. rumschlägt, belassen wir es eher dabei. 18,70 € sind da besser als x Einschreiben (à 4,60 €) und Rumgenerve und dann doch noch ggf. Anwaltskosten, um dann wahrscheinlich die 18,70 € doch nicht wiederzusehen.

Auch wenn diese Abzocker damit ganz genau das erreicht haben, was sie wollen. Allein aus Prinzip müsste man...

RA Meier-Bading
15.08.2013, 17:56
Es kann Dir doch egal sein, wie viel Du nicht zahlst.

Goofy
15.08.2013, 17:58
Ja, ja, man müsste doch, man sollte doch, man könnte doch. Wenn alle so denken, dann geht die Rechnung der Abzocker auf.

Mittwoch
15.08.2013, 18:00
EDIT: Und jetzt war sie doch da die Editier-Funktion :)
Man kann hier im Forum eigene Beiträge lediglich 30 Minuten nach dem ersten Absenden editieren.



Konkret geht es mir darum:
18,70 € als Lehrgeld bezahlen, dass man keine fremden Nummern anrufen soll
vs.
mind. die Kosten für zwei Einschreiben plus hohe Wahrscheinlichkeit für Inkasso, Mahnbescheide etc.
Das Lehrgeld würde dazu beitragen, dass die NEXT ID: [ID filtered]

Deine Angst vor Kosten ist verständlich. Dennoch ist sie weitgehend unbegründet. Die Telekom hat Deinen Schilderungen zufolge bereits über Ihre Hotline Kenntnis davon, dass Du einen zweifelhaften Rechnungsposten reklamieren möchtest. Meiner Ansicht nach würde es folglich ausreichen, denen lediglich einen normalen Brief zu schicken, in dem Du mitteilst, dass Du die Rechnung kürzen wirst.

Mit der NEXT ID: [ID filtered]

Reagieren müsstest Du erst dann, wenn ein gerichtlicher MahnbescheID: [ID filtered]

Ja, es kann sein, dass die NEXT ID: [ID filtered]

Schönen Gruß
Mittwoch

Spreewiese
15.08.2013, 23:11
Es kann Dir doch egal sein, wie viel Du nicht zahlst. Diesen Kommentar verstehe ich leider nicht. Wie ist er gemeint? Einen RA müsste ich doch bezahlen, wenn ich ihn beauftrage mir zur Seite zu stehen. NEXT ID: [ID filtered]
Es ging mir darum, dass der Protest gegen diese 20 € unter Umständen weitere Kosten nach sich ziehen könnte für uns und seien es nur die x Einschreiben, die vielleicht nötig sind und dann gibt es weder die 20 € noch bezahlt mir einer die ganzen Einschreiben etc.

Vielen Dank an Mittwoch für die ausführliche Schilderung und das Mut zusprechen. Als Laie scheut man sich schon vor diesen Sachen.
Bitte versteht uns nicht falsch. NEXT ID: [ID filtered]

Die ganze Situation ist doch echt besch*****! Solchen Leute müssten zur Rechenschaft gezogen werden und das wohl nicht nur vom Vebraucher, der sich kaum wehren kann. Und ja, man überlegt, ob man es nicht sein lässt, weil es "nur" 20 € sind, aber die Zeit, die man sich damit rumärgert, bekommt man nicht wieder. Man man man, dass so etwas überhaupt möglich ist verstehe ich nicht!!!

RA Meier-Bading
16.08.2013, 09:47
Ich meinte: es kann Dir doch egal sein, ob Du jetzt 18,70 € Gebühren nicht zahlst oder ob Du 18,70 + 39,00 € Mahnkosten + 25,00 € Kontoführungsgebühren (und was die Branche mitunter noch alles so haben will) nicht zahlst. Das Ergebnis ist das selbe: Du zahlst nicht. Und nicht zahlen kann man auch ohne Anwalt. Einen unberechtigten Schufa-Eintrag entfernen, OK, da kann man drüber reden, aber Schufa-Einträge trotz Widerspruch machen die ja nicht, damit drohen sie allenfalls.

Und wieso willst Du x Einschreiben dort hinsenden? Ein Fax mit einem vorsorglichen und hilfsweisen Widerruf und Schufa-Widerspruch sollte doch wohl genügen. Kostet Dich 15 Cent.

Dass Du es denen zeigen und dort Kosten verursachen willst, kam mir bisher nicht so durch - ich habe auch nur überflogen. DAS wird schwierig und kommt auf den Fall an.

Mittwoch
16.08.2013, 10:04
Einen RA müsste ich doch bezahlen, wenn ich ihn beauftrage mir zur Seite zu stehen.
Wenn Du Dir einen Rechtsbeistand holst, fallen für Dich tatsächlich Kosten an, und die Chance steht bestenfalls 50:50, dass Du dir diese bei NEXT ID: [ID filtered]

Wie bereits gesagt: Erst bei einem gerichtlichen MahnbescheID: [ID filtered]

Bis zum gerichtlichen MahnbescheID: [ID filtered]

Das Einzige, mit dem Du Dich jetzt rumschlagen musst, ist die Telekom. Diese muss wissen, dass Du nur einen Rechnungsposten anzweifelst, der keine von der Telekom erbrachten Leistungen betrifft. Steht alles im bereits verlinkten Wiki-Artikel.



Die ganze Situation ist doch echt besch*****! Solchen Leute müssten zur Rechenschaft gezogen werden und das wohl nicht nur vom Vebraucher, der sich kaum wehren kann. Und ja, man überlegt, ob man es nicht sein lässt, weil es "nur" 20 € sind, aber die Zeit, die man sich damit rumärgert, bekommt man nicht wieder. Man man man, dass so etwas überhaupt möglich ist verstehe ich nicht!!!
Ja, die Situation ist nervig. Leider gibt es in Deutschland Defizite im Recht (https://www.antispam-ev.de/news/index.php?/archives/285-Deutschland-ist-ein-Abzockerparadies.-Wie-kommt-das.html), die Lücken für Abzocker aller Art lassen. Diverse Verbraucherschutzverbände, unter anderem der Antispam e.V., wirken darauf hin, das zu ändern, aber die Mühlen des Gesetzgebers arbeiten sehr langsam. Bis dahin versuchen wir, hier bestmöglich Hilfestellung zu geben.

Ich verstehe nicht, warum Du so sehr auf dem Argument Einschreiben rumreitest. Die Einzigen, denen ich an Deiner Stelle gegenwärtig überhaupt einen Brief schicken würde, ist die Telekom, und da halte ich, wie bereits gesagt, ein Einschreiben nicht für unbedingt erforderlich.

Du kannst Dich als Verbraucher durchaus wehren, indem Du nichts an die NEXT ID: [ID filtered]

Schönen Gruß
Mittwoch

Arthur
16.08.2013, 11:28
Wie bereits gesagt: Erst bei einem gerichtlichen MahnbescheID: [ID filtered]
Ein gerichtlicher MahnbescheID: [ID filtered]
http://www.antispam-ev.de/wiki/Mahnbescheid

rainer
16.08.2013, 11:49
hallo,

Ich kann die Ausführungen meiner Vorposter mit den Tipps zum Aussitzen voll bestätigen. Als ich von bzw. über die NextID: [ID filtered]

Die Mahnungen von NextID: [ID filtered]

Wie erwartet gab es dann von denen keine Reaktionen mehr. Die Sache hat NEXT ID: [ID filtered]

Inzwischen habe ich von denen meine Ruhe und die haben einen sehr schlechten Ruf. Und das ist gut so ;-)

Rainer

Mittwoch
16.08.2013, 12:01
Ein gerichtlicher MahnbescheID: [ID filtered]
Tja, aber wenn die Gegenseite schon bereit ist, die 23 Euro für die Zustellung des Mahnbescheids zu zahlen, ist das ein Indiz dafür, dass an der Forderung vielleicht doch etwas dran sein könnte. Insofern wäre es zu diesem Zeitpunkt meiner Ansicht nach sinnvoll, sich fachlich kompetente Beratung zu holen, um die Frage schon wenigstens in Angriff genommen zu haben, falls es zu einer Klage kommen sollte.

Aber wie bereits gesagt: Die Erfahrung hier im Forum zeigt, dass bei Abzockmaschen aller Art ein gerichtlicher MahnbescheID: [ID filtered]

rainer
16.08.2013, 12:09
Aber wie bereits gesagt: Die Erfahrung hier im Forum zeigt, dass bei Abzockmaschen aller Art ein gerichtlicher MahnbescheID: [ID filtered]

Gibt es Beispiele wo solche Abzocker doch mit einem gerichtlichen MahnbescheID: [ID filtered]

Rainer

homer
16.08.2013, 12:25
Gibt es Beispiele wo solche Abzocker doch mit einem gerichtlichen MahnbescheID: [ID filtered]

Ich hatte in der Familien den Fall mit einer Rentner-Abofalle von, IIRC, Bela Vita und den Brüdern von UGV Inkasso. Die haben dann noch ein Gerichtsverfahren angeworfen, aber nach einer saftigen Erwiderung durch unseren Anwalt feige den Schwanz eingezogen und die Klage zurückgenommen.

Mittwoch
16.08.2013, 12:29
Gibt es Beispiele wo solche Abzocker doch mit einem gerichtlichen MahnbescheID: [ID filtered]
Ja die gibt es, wenn auch nur sehr sporadisch. Gewisse Inkassounternehmen lassen es hin und wieder mal bis zu einem gerichtlichen Mahnbeschied kommen. Und auch hier im Thread findet sich ein Beispiel.

ex-kunde
10.12.2013, 18:34
Hallo rainer und carkiller08,

ich hoffe, ich darf mich hier mit einer Nachfrage an Euch wenden, auch wenn es auch nicht zu 100% hier reinpasst.

Ist bei der Sache von Next-ID: [ID filtered]

@carkiller08: Sehe ich das richtig? Hast Du hier zweieinhalb Monate auf eine Antwort vom Registergericht warten müssen? Und dann teilen Sie dir lediglich mit, dass Next-ID: [ID filtered]

@rainer: Hast du dich dann auch noch ans Registergericht gewendet? Hast Du hoffentlich gemacht? Ist da was herausgekommen?

Leider ist der Fall bei mir noch etwas komplizierter, weil die Firma mehrere GmbHs in Deutschland betreibt und auch eine S.a.r.L. in Luxemburg hat. Ich kann deshalb nicht mal sagen, woher die Schreiben kommen. Ich hoffe das Gericht klärt das auf?!?

Würde mich riesig freuen, wenn Ihr mir hier kurz BescheID: [ID filtered]


Schönen Tag
ex-kunde

carkiller08
11.12.2013, 08:22
Das Registergericht wird wohl erst Maßnahnahmen gegen Next-ID: [ID filtered]
wenn dort Rechtsverletzungen wiederholt angezeigt und festgestellt werden.

Enstprechende Anzeigen und Reaktionen des Gerichtes sollten aber
entsprechend dokumentiert werden (z.b. auch in diesem Forum).

Bubis
11.12.2013, 11:23
Hallo Leute,

ich habe mich in eurem Forum bereits erkundigt und alles zu dem Thema "Abzocke durch Drittanbieter" gelesen. Da die meisten Beiträge sind jedoch älter als 10.05.2012. (in Kraft treten des neuen TKG) bin ich mir in einem Punkt nicht ganz sicher und wollte diesen nochmal erfragen. Ich bin bereit für mein Recht zu kämpfen und bis zum Gericht zu gehen...da scheue ich keinen Aufwand, auch keinen finanziellen (bin ohnehin Rechtsschutzversichert :)

Meine Situation.

Ich habe auf meiner Rechnung bei o2 zwei Postitionen von Drittanbietern ("Mr. next id" und "Amano mobile"), welche angeblich genutzt haben soll (Rechnungsbetrag von ca. 120 Euro). Wenn diese Verbindungen tatsächlich stattgefunden haben sollen, so versehentlich ("Hosentaschenanruf"). Was mich stutzig macht ist, dass ich in den 7 Jahren, in denen ich nun schon mein Handy nutze und auch Kunde bei o2 bin, mir soetwas noch nie passiert ist... nun aber in diesem Abrechnugnmonat angeblich gleich zweimal. Das ist für mich statistisch gesehen eine Sache der Unmöglichkeit, dass angeblich zwei solche Anrufe in einem Monat in der Tasche getätigt worden sein sollen.

Ich habe, wie auf eurem Forum beschrieben, die genannten Forderungen beanstandet, sowohl bei o2 als auch bei den Drittanbietern. Ermächtigung zum Lastschrifteinzug durch o2 ist entzogen und gekündigt ist auch schon (Vertragsverhältnis sogar schon diesen monat). Den streitigen Betrag habe ich bis heute nicht überwiesen, o2 hat darufhin meinen Telefonanschluss gesperrt (was meinen Erkundigungen nach laut §45k rechtswidrig ist, da der Betrag schriftlich beanstandet wurde.) Meine Forderung an o2 war, dass sie die Positionen streichen sollen von meiner Rechnung und ich selbser auf direktem Wege mit den Drittanbietern abrechnun werde. O2 beharrt jedoch darauf die den Betrag einzuziehen. Die Begründung ist sie sein für mich bereits in Vorleistung gegangen und müssten nun Betrag von mir einfordern. Dies sei auch angeblich nach neuem TKG §45h Abs. 4 gesetzlich geregelt.Übrigens habe ich in den AGB und im Hauptvertrag nichts von Drittanbieterleistungen oder Mehrwertdiensten oder Premiumdiensten finden können. Also auf vetragliche Grundlagen kann sich o2 nicht stützen, nur auf gestzliche Regelungen

Nun meine frage:
Aus TKG 45 Abs.4 werde ich nicht wirklich schlau, das ist mir zu kompliziert formuliert.
Muss ich an o2 zahlen, auch wenn die mir keine Abtretungserklärung vorlegen können? Wenn keine Abtretungserklärung vorhanden...müssen sie auf meine Forderungen eingehen und die Positionen von der Rechnung streichen und mich das Anliegen selber klären lassen mit den Drittanbietern ? Wenn ja, wo ist das geregelt, worauf kann ich mich stützen?

Ich bin für jedes Kommentar dankbar und kann euch garantieren, dass ich mein Recht bis zum Ende versuchen werde durchzusetzen und euch alle auf dem Laufendem halten werde :)

Mit freundlichen Grüßen
Bubis

Goofy
11.12.2013, 17:10
TKG 45 Abs.4 regelt, dass der Provider im Namen des Drittanbieters die Forderungen einzieht. Mehr nicht. Es ist dort mit keinem Wort gesagt, dass Beanstandungen der betreffenden Rechnungsposten nicht an den Provider gerichtet werden dürfen. Im Gegenteil ist eben gerade wegen der Forderungsabtretung der Provider jetzt der allererste Ansprechpartner für Beanstandungen. (§ 404 BGB). Der Drittanbieter ist gar nicht mehr Inhaber der Forderung, folglich auch nicht passivlegitimiert (d.h. nicht Ansprechpartner für den Regreß). Maßgeblich ist allein das Rechnungsverhältnis mit dem Provider. Der Provider hat zu erstatten. Wie er sich das Geld von dem Timbuktu-Nummernbetreiber wiederholt, ist dann allein Sache des Providers. Er ist jedenfalls im Mobilfunkbereich schließlich nicht verpflichtet nach TKG, diese Fakturierungsverträge mit Drittanbietern zu schließen.

Die Sperre der Sim-Karte ist bei Beanstandungen von Rechnungsposten wegen Drittanbietern grob rechtswidrig und rechtfertigt für sich genommen schon eine außerordentliche Vertragskündigung wegen grober Rechtsverstöße.

truelife
11.12.2013, 19:28
Sicher, dass TKG §45h Abs. 4 gemeint ist?


(4) Leistungen anderer beteiligter Anbieter von Netzdienstleistungen oder Diensteanbieter, die über den Anschluss eines Teilnehmernetzbetreibers von einem Endnutzer in Anspruch genommen werden, gelten für Zwecke der Umsatzsteuer als vom Teilnehmernetzbetreiber in eigenem Namen und für Rechnung des beteiligten Anbieters von Netzdienstleistungen oder Diensteanbieters an den Endnutzer erbracht; dies gilt entsprechend für Leistungen anderer beteiligter Anbieter von Netzdienstleistungen oder Diensteanbieter gegenüber einem beteiligten Anbieter von Netzdienstleistungen, der über diese Leistungen in eigenem Namen und für fremde Rechnung gegenüber dem Teilnehmernetzbetreiber oder einem weiteren beteiligten Anbieter von Netzdienstleistungen abrechnet.

Quelle: u.a.: http://dejure.org/gesetze/TKG/45h.html

Ich vermute, o2 hat einfach einen Satz des TKG benannt, daraus geschlussfolgt, dü müsstest zahlen - und Schluss. Um Goofys Lieblingsbeispiel zu nutzen: Nachbars Hund hinter dem Gartenzaun kläfft, weil er dein Leberwurstbrötchen haben will. Das ist so. Ob dieser Wunsch etwas mit den realen Begleitumständen zu tun hat, ist dem Hund egal. Er will das Brötchen, o2 will die Kohle. Warum ist erst einmal ganz egal, o2 will sie einfach.

In aller Regel sind solche Drittanbieterposten ursprünglich tatsächlich von Drittanbietern erhoben worden. Für die ist es ausreichend, zu behaupten, "Kunde mit der Mobilfunknummer 0123/45678901 hat Abo abgeschlossen. Wumm. Püfungen gibt es da keine." Diese gesamten Forderungssumme kauf der Netzbetreiber dann auf - und bezahlt ca. 35% der insgesamt tatsächlich später abzurechnenden Summe. Das geschieht nicht etwa aufgrund eines gesetzlichen Zwangs, sondern auf rein freiwilliger Grundlage, letztendlich natürlich mit der trivialen Absicht der Bereicherung durch Einbehalt einer Provision. Die Verträge, die Verbindungsnetzbetreiber mit wie auch immer gearteten "Verbindungsnetzbetreibern", "Plattformbetreibern", "technischen Dienstleistern" und "Subunternehmern" geschlossen hat, unterliegen allein seiner rechtlichen Verantwortung und Ihrem eigenen wirtschaftlichen Risiko. Daher gibt es auch nur ungefähr 35% der tatsächlich geforderten Summe.

Welche Leistungen wurden denn abgerechnet?

Clarah
13.12.2013, 10:19
Ich weiß nicht, ob ich in diesem thread richtig bin, den ich gefunden habe im Zusammenhang mit den unlauteren Machenschaften von der next ID: [ID filtered]
Aber wenn ich einfach bezahle und die 30,- Euro abschreibe, wird der Betrug dann nicht weitergehen?

Mit freundlichen Grüßen

Clarah

Opal1
13.12.2013, 10:21
Ich habe auf meiner Rechnung auch einen Posten der Mr.Next ID: [ID filtered]
Der Widerspruch für den Provider ist schon getippt, der Betrag wird jedoch erst nächste Woche abgebucht, sodass ich den Brief erst danach wegschicken werde.

Meine eigentliche Frage ist nun, ob ich nun auch dem Drittanbieter (Sperre ist bereits eingerichtet) ein Widerspruchseinschreiben schicken muss/soll, evtl mit der Aufforderung, mir eine Kopie des angeblichen Vertrags zuzuschicken, bzw. diese angebliche Leistung höchst vorsorglich zu kündigen, auch wenn ich sie niemals abgeschlossen habe (ich weiß nichtmal ob es sich um ein Abo handelt, dies kann ich frühestens am 17.12. auf meinem EVN nachsehen).
Sich mit den Drittanbietern telefonisch auseinanderzusetzen macht ja in der Regel wenig Sinn, wie man in anderen Foren/ Beiträgen lesen kann.

KaiHH
13.12.2013, 10:36
Hallo,

ohne speziell auf Deinen Fall einzugehen:

Einen Vertrag, der nicht besteht, kann man nicht kündigen. Es soll, so munkeln böse Menschen, sogar Anwälte geben, die aus einer "falschen Kündigung" versuchen einen Vertrag zu konstruieren.

Ich persönliche würde
denen mitteilen, dass Du keinen Vertrag geschlossen hast, somit kein Vertragsverhältnis besteht.

Guter Lesestoff:

Antispam-Wiki (http://www.antispam-ev.de/wiki/Widerspruch_-_Widerruf_-_K%C3%BCndigung_/_Begriffserl%C3%A4uterung)

Gruß
Kai

Bubis
13.12.2013, 13:05
Zunächst einmal möchte ich mich bei Goofy und truelife herzlich bedanken für eure Antworten. DANKE :D

@ truelife : Es wurden zwei Gespräche abgerechnet. Ich soll angeblich 28 min. die 85555 (Mr. next ID: [ID filtered]

Angenommen o2 legt mir ein Protokoll einer technische Prüfung hin (§45i Abs. 1), aus welcher hervorgeht, dass diese Verbindung tatsächlich stattgefunden haben sollen. Wie kann ich nun vorgehen? Was ist eurer Meinung nach hier die beste Strategie? Das Gesetz muss einen doch auch dann davor schützen, wenn durch irgendwelche Hinterlistigkeiten (Trojaner etc.) oder aber sogar Zufälle solch eine Verbindung zustande gekommen ist. Ich las in eurem Forum, dass bei Gewinn spielen etc. die Teilnahme bestätigt werden muss (z.B. durch Drücken einer speziellen Taste oder Antworten per SMS)... ist das bei Sprachanrufen auch so oder reicht da eine simple Kostenansage vorab ?


PS: habe gerade von o2 die dritte und angeblich letzte Mahnung erhalten, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten ... was tun ?

Gruß
Bubis

Goofy
13.12.2013, 13:54
Das Gesetz muss einen doch auch dann davor schützen, wenn durch irgendwelche Hinterlistigkeiten (Trojaner etc.) oder aber sogar Zufälle solch eine Verbindung zustande gekommen ist.

Nein, das Gesetz schützt davor nicht. Nennt der Jurist "Fahrlässigkeit".

Es kommt hier auf das Ergebnis des Prüfprotokolls an. Wenn das Prüfprotokoll ergibt, dass der Anruf stattgefunden hat, kommt man um die Zahlung nicht herum.

Falls nicht, dann wird O2 möglicherweise trotzdem drohen und mahnen (ohne allerdings das Protokoll vorzulegen). In dem Fall muss man ein dickes Fell haben und sich auf eine (widerrechtliche!) Sperrung der SIM-Karte einstellen, was man dann wiederum als Anlass für eine außerordentliche Kündigung nehmen kann.

Solli
13.12.2013, 14:13
Nein, das Gesetz schützt davor nicht. Nennt der Jurist "Fahrlässigkeit".
Jein. Es stimmt, dass man für eine Verbindung zahlen muss, die man "versehentlich" (sprich. fahrlässig) aufgebaut hat. Bei Trojanern und dergleichen könnte aber (Computer-)Betrug bzw. Datenveränderung vorliegen. Und wenn eine Verbindung abgerechnet wurde, die nie stattgefunden hat, handelt es sich ziemlich sicher auch um Betrug.

Goofy
13.12.2013, 15:19
Natürlich liegt bei Handy-Trojaner-Apps der Fall anders, aber dann ist der Anschlussinhaber in der Darlegungspflicht.

Bubis
13.12.2013, 16:13
Die Abzocke "Verbindungsaufbau durch Zufall" scheint ja ein wasserdichtes Konzept zu sein. Und bei allein 80 Mio. Einwohner in DE dürfte die Anzahl solch zufälliger Anrufe in der Hosentasche nicht gering ausfallen. Vor allem, wenn man bedenkt, das manche Abzocke-Kurzwahlen zum Beispiel reserviert sind von 4 mal die neun (9999) bis 21 mal die neun (999999999999999999999).

Zu beweisen, dass in meinem Handy wohl etwas manipuliert oder aber schief gelaufen sein muss... könnte ebenfalls ziemlich schwierig werden. Gerade bei alten Handys kann ich mir vorstellen, dass eine Manipulation viel einfacher ist als bei den komplexen Betriebssystemen der Smartphones (auf welchen auch Antivirusprogramme draufgeladen werden können etc.)

Ich las in eurem Forum, dass bei Gewinn spielen etc. die Teilnahme bestätigt werden muss (z.B. durch Drücken einer speziellen Taste oder Antworten per SMS)... ist das bei Sprachanrufen auch so oder reicht da eine simple Kostenansage vorab ? Weiss das jemand ?

Solli
13.12.2013, 16:26
Ich weiß ja gar nicht, wofür denn überhaupt Geld kassiert werden soll. Bei Mehrwertdiensten muss der Preis genannt werden, eine Bestätigung durch den Anrufer ist aber nicht erforderlich.

P.S.: Tastensperre gab's auch schon bei alten Handys. Außerdem kann ich nur empfehlen, eine Drittanbietersperre einrichten zu lassen.

Goofy
13.12.2013, 20:43
Verträge für kostenpflichtige "Gewinnspieleintragungen" bedürfen inzwischen ausschließlich der Schriftform (Mail/SMS reicht nicht).

Darum geht es hier aber gar nicht, sondern es geht um die Nutzung von Mehrwertnummern. Die typischen Hosentaschen-Nummern (z.B. 66666 oder 99999) sind gar keine Mehrwertnummern der zugelassenen 090X- und 070X-Gassen, sondern es handelt sich um Premium-SMS-Nummern. Diese Premium-SMSen dürfen nach meiner Kenntnis höchstens 4,99 pro SMS kosten. Eine zeitabhängige Mehrwertdienstverrechnung von Netzanrufen (nicht SMS) auf diesen Nummern ist m.W. gar nicht zulässig.

Daher wird auch O2 ziemlich sicher kein qualifziertes Prüfprotokoll rausrücken.

Opal1
18.01.2014, 22:05
Bei mir gibt es Neuigkeiten. Der Vertragspartner hat nun erstmals Stellung genommen. Entgegen aller Erwartungen fiel der Brief sehr höflich aus, ohne Drohung, Mahnung etc. Natürlich wurde darauf hingewiesen das der Mobilfunkanbieter nur den technischen Zugang bereitstellt, abkassieren darf & sonst nichts mit der Sache zu tun hat. Bei Risiken & Nebenwirkungen haftet der Drittanbieter ;)
Netterweise wurden, trotz Aufforderung, keine Infos über den Drittanbieter mitgeteilt, aber dafür die Kündigung eventuell abgeschlossener Abonnements veranlasst (seit wann sind die so zuvorkommend?!)
Auch auf das angeforderte Prüfprotokoll ist man natürlich mit keinem Sterbenswörtchen eingegangen. Stattdessen will man beim Drittanbieter entsprechende Logfiles anfordern (die es natürlich nicht gibt, da kein Anruf stattgefunden hat).
Kurzum: Laut Mobilfunkanbieter ist alles rechtens, die Gebühren sind weiterhin fällig.
Na, mal schauen wer von uns hier den längeren Atem hat.

Sastef
18.01.2014, 23:11
Netterweise wurden, trotz Aufforderung, keine Infos über den Drittanbieter mitgeteilt, aber dafür die Kündigung eventuell abgeschlossener Abonnements veranlasst (seit wann sind die so zuvorkommend?!)Na sowas aber auch.

ZeroCool
05.11.2014, 23:11
Hallo Leute,

Person X hat es auch, war auf der Rechnung und Person X hat natürlich niemals die 1 und die 9 zum abschließen eines ABO´s gedrückt. X hatte Mailkontakt über die Mailadresse von Eingangskommentar. X stellte die Frage was FestentgeldCCO für eine Zielnummer sei, die für Null Sekunden angerufen wurde und 8€ kostet, wie man kündigt und sein Geld zurück bekommt. Dann kam eben das von Satz 1 (s.o.) und das die Leistung/Dienst eingestellt wurde, auf Grund des Schreibens von X. Allerding will X sein Geld wieder zurück haben daher ging alles an einen Anwalt. Zuvor habe ich versucht über den Anbieter zu kündigen (z.b. Kabeldeutschland). Aber dieser antwortet dass der Anbieter der Leistung für alles zuständig ist. Dann hat X ganz frech veranlasst sämtliche mr.next Sonderrechnungen separat zu schicken. Den Kundenservice hat X auch angeschrieben, die habe keine Informationen. Die hat X dann gleich angeschnautzt. Lastschrift wurde vorher aus anderen Gründen beendet. Sollte man unbedingt machen, sonst fällt es evtl. nicht auf, wenn man nicht seine Rechnungen ansieht. So...das wars also im Grunde sollte man mr.next gegenwärtig direkt anschreiben, wenn man von denen mal ne Rechnung bekommen soll, bzw. auch wenn nicht,....das ist übrigens auch sehr seltsam. Ab dem Widerspruch kam der erste Brief von NEXT und es war gleich eine Mahnung!!! Weil halt Next, seit dem erkennen, nicht von X bezahlt wurde. - Ende