ernergy4you
08.10.2011, 13:31
Hallo zusammen,
Inhaber von Marken oder Patenten kennen es wahrscheinlich genauso wie jeder, der im Handelsregister eingetragen ist: Kurz nach der gesetzlich zwingenden Veröffentlichung eines neuen Eintrages erhält man Post von allerlei unseriösen Geschäftemachern, die Angebote zum Eintrag in deren völlig nutzlose Verzeichnisse unterbreiten. Sogar die Behörden selbst warnen mittlerweile zusammen mit Bestätigungsschreiben über Eintragungen vor dieser Masche.
Diese unaufgeforderten Angebote (!) sind dann stets so aufgemacht, dass man sie möglichst leicht mit einem behördlichen KostenbescheID: [ID filtered]
Adressaten, die ohne fachlichen Berater zum ersten Mal eine Marke bzw. ein Patent angemeldet oder zum ersten Mal etwas im Handelsregister haben eintragen lassen, sind wahrscheinlich nicht selten schon mit den jeweiligen behördlichen Prozessen überfordert, lesen nicht mehr alles Kleingedruckte und können dann nicht unterscheiden, ob es sich tatsächlich um ein behördliches Schreiben oder einen privatwirtschaftlichen Abzocker handelt. Wurde solch ein Angebot dann erst einmal unterzeichnet zurückgesandt oder gar der Betrag bezahlt, ist es zu spät: Der Absender besteht auf Vertragseinhaltung und lässt sämtliche Hinweise auf einen Irrtum nicht gelten.
Hintergrund der "Angebote": Der jeweilige Eintrag wird von den Behörden im amtlichen Verzeichnis (z.B. Markenregister) eingetragen, in dem jeder Interessierte recherchieren kann, um zum Beispiel zu prüfen, ob es eine Marke, die man anmelden möchte, vielleicht schon gibt (Markenregister) oder um genauere Informationen über potentielle Geschäftspartner zu erhalten (Handelsregister). Die Abzocker setzen nun einfach eine Website mit einem alternativen Register auf, in dem nur die Einträge der Adressaten erscheinen, die übertölpelt wurden. Natürlich recherchiert niemand in diesen unbekannten Registern, und gesetzlich erforderlich ist ein Eintrag dort natürlich erst Recht nicht, so dass die Einträge dort lediglich ein völlig nutzloses Datengrab darstellen, für das man dann aber üppig zur Kasse gebeten wird.
Im Prinzip ähnelt die Vorgehensweise sehr dem bekannten Adressbuchbetrug, bei dem Gewerbetreibende Post mit Entwürfen eines Gelbe-Seiten-Eintrages erhalten, den sie freigeben oder korrigieren sollen. Nur im Kleingedruckten steht dann, dass man einen 2-Jahres-Vertrag mit Kosten von ca. 50-100 Euro im Monat abschließt. Im Unterschied dazu ist die Post kurz nach Registereintragungen noch ein wenig perfider, weil man angesichts des zeitlichen Zusammenhangs mit dem ja tatsächlich erfolgten Eintrag denken soll, es handele sich noch um eine behördliche Angelegenheit.
Gerade bei Gewerbetreibenden mit Angestellten, die womöglich nicht wie der Inhaber genau über alle Vorgänge im Unternehmen informiert sind und dann manchmal arglos und vorschnell vermeintlich kostenlose Einträge oder vermeintlich gesetzlich verpflichtende Kosten freigeben, kann es hier zu unerwünschten Vertragsschlüssen kommen.
Aktuelles Beispiel eines solchen Abzockers, der sich per Post an Markeninhaber wendet:
BDAV-Betriebsdaten Archiv UG
Bernhard-Feilchenfeld-Str. 1
50969 Köln
Geschäftsführer: C. G.
www.bdav-betriebsdatenarchiv.de
Sollten auch andere User im zeitlichen Zusammenhang mit behördlichen Registereintragungen solche "Angebote" erhalten, wäre es vielleicht von Nutzen, diese in diesem Thread zu veröffentlichen und zu sammeln.
Inhaber von Marken oder Patenten kennen es wahrscheinlich genauso wie jeder, der im Handelsregister eingetragen ist: Kurz nach der gesetzlich zwingenden Veröffentlichung eines neuen Eintrages erhält man Post von allerlei unseriösen Geschäftemachern, die Angebote zum Eintrag in deren völlig nutzlose Verzeichnisse unterbreiten. Sogar die Behörden selbst warnen mittlerweile zusammen mit Bestätigungsschreiben über Eintragungen vor dieser Masche.
Diese unaufgeforderten Angebote (!) sind dann stets so aufgemacht, dass man sie möglichst leicht mit einem behördlichen KostenbescheID: [ID filtered]
Adressaten, die ohne fachlichen Berater zum ersten Mal eine Marke bzw. ein Patent angemeldet oder zum ersten Mal etwas im Handelsregister haben eintragen lassen, sind wahrscheinlich nicht selten schon mit den jeweiligen behördlichen Prozessen überfordert, lesen nicht mehr alles Kleingedruckte und können dann nicht unterscheiden, ob es sich tatsächlich um ein behördliches Schreiben oder einen privatwirtschaftlichen Abzocker handelt. Wurde solch ein Angebot dann erst einmal unterzeichnet zurückgesandt oder gar der Betrag bezahlt, ist es zu spät: Der Absender besteht auf Vertragseinhaltung und lässt sämtliche Hinweise auf einen Irrtum nicht gelten.
Hintergrund der "Angebote": Der jeweilige Eintrag wird von den Behörden im amtlichen Verzeichnis (z.B. Markenregister) eingetragen, in dem jeder Interessierte recherchieren kann, um zum Beispiel zu prüfen, ob es eine Marke, die man anmelden möchte, vielleicht schon gibt (Markenregister) oder um genauere Informationen über potentielle Geschäftspartner zu erhalten (Handelsregister). Die Abzocker setzen nun einfach eine Website mit einem alternativen Register auf, in dem nur die Einträge der Adressaten erscheinen, die übertölpelt wurden. Natürlich recherchiert niemand in diesen unbekannten Registern, und gesetzlich erforderlich ist ein Eintrag dort natürlich erst Recht nicht, so dass die Einträge dort lediglich ein völlig nutzloses Datengrab darstellen, für das man dann aber üppig zur Kasse gebeten wird.
Im Prinzip ähnelt die Vorgehensweise sehr dem bekannten Adressbuchbetrug, bei dem Gewerbetreibende Post mit Entwürfen eines Gelbe-Seiten-Eintrages erhalten, den sie freigeben oder korrigieren sollen. Nur im Kleingedruckten steht dann, dass man einen 2-Jahres-Vertrag mit Kosten von ca. 50-100 Euro im Monat abschließt. Im Unterschied dazu ist die Post kurz nach Registereintragungen noch ein wenig perfider, weil man angesichts des zeitlichen Zusammenhangs mit dem ja tatsächlich erfolgten Eintrag denken soll, es handele sich noch um eine behördliche Angelegenheit.
Gerade bei Gewerbetreibenden mit Angestellten, die womöglich nicht wie der Inhaber genau über alle Vorgänge im Unternehmen informiert sind und dann manchmal arglos und vorschnell vermeintlich kostenlose Einträge oder vermeintlich gesetzlich verpflichtende Kosten freigeben, kann es hier zu unerwünschten Vertragsschlüssen kommen.
Aktuelles Beispiel eines solchen Abzockers, der sich per Post an Markeninhaber wendet:
BDAV-Betriebsdaten Archiv UG
Bernhard-Feilchenfeld-Str. 1
50969 Köln
Geschäftsführer: C. G.
www.bdav-betriebsdatenarchiv.de
Sollten auch andere User im zeitlichen Zusammenhang mit behördlichen Registereintragungen solche "Angebote" erhalten, wäre es vielleicht von Nutzen, diese in diesem Thread zu veröffentlichen und zu sammeln.