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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Radarfallen



Solli
24.11.2011, 13:50
Was bitte soll denn dieser Müll? Ich verstehe die Intention dahinter gerade nicht. Folgende Mail kam per Bcc an unsere Liste. Den Empfänger im To-Feld kenne ich nicht, vermutlich ist das auch nur ein Spam-Opfer.

Received: from segermany.com (unknown [94.75.234.157])
by xxx
for <xxx>; Thu, 24 Nov 2011 xx:xx:xx +0100 (CET)
Received: from segermany.com (unknown [128.241.236.79])
by segermany.com (Postfix) with ESMTP ID: [ID filtered]
Thu, 24 Nov 2011 xx:xx:xx +0100 (CET)
Message-ID: [ID filtered]
From: "Radarfallen" <radar [at] segermany.com>
To: <poor [at] spamvictim.tld>
Date: Thu, 24 Nov 2011 xx:xx:xx +0200
MIME-Version: 1.0
Content-Type: multipart/mixed;
boundary="----=_NextPart_000_000F_01CCAA91.998C9990"
X-MSMail-Priority: Normal
X-Mailer: Microsoft Office Outlook 12.0
X-MimeOLE: Produced By Microsoft MimeOLE V12.0
Subject: =?windows-1251?q?Sind_Blitzer_reine_Abzocke=3F_Sag_uns_?=
=?windows-1251?q?Deine_Meinung!?=
Reply-To: Radarfallen <radar [at] segermany.com>


An fast jeder Ecke steht heutzutage ein Blitzer.
Ist das reine Abzocke, um die leeren Staatskassen aufzufüllen?
Oder brauchen wir die Radarfallen wirklich, um Raser abzuschrecken und unsere Straßen sicherer zu machen?
Sag uns Deine Meinung und gewinne einen GPS Blitzer-Warner

Sie können den Newsletter abbestellen, wenn Sie eine Email an diese Adresse senden: abbestellen [at] mmcontacts.net

Vielleicht entgeht mir auch was, weil ich Mails nicht in HTML lese. Oder ich soll einfach Post an radar [at] segermany.com schicken.

Angehängt ist übrigens noch ein 0 kB großes (und logischerweise nicht darstellbares) Bild namens heir3.jpg.

P.S.: Ich hab grad gesehen dass das über Leaseweb abgekippt wurde, kann also gerne getackert werden. Tja, man sollte ein RIPE-Whois machen bevor man einen neuen Thread erstellt... Sorry!

P.P.S.: Ich hab's jetzt doch noch geschafft an den HTML-Teil zu kommen ohne ihn im Browser darzustellen. Dieser enthält einen Link auf http://www.tomgerm.com/adwclub. Dort befindet sich eine Datensammel-Eingabemaske mit implizitem Werbeeinverständnis. Damit dürfte die Intention klar sein: Man sammelt Adressen für Blitzerwarner-Spam (und evtl. weitere Zwecke).

Arthur
24.11.2011, 14:42
. Dieser enthält einen Link auf http://www.tomgerm.com/adwclub. Dort befindet sich eine Datensammel-Eingabemaske mit implizitem Werbeeinverständnis.
unter dieser Domain http://www.adwclub.com/ womit wir wieder in der Ukraine gelandet sind

Hier wird auch davor gewarnt : http://www.verbraucherschutz.tv/2011/11/24/vorsicht-adresssammler-adwclub-com-sammelt-adressen-mir-blitzer-umfrage

sind schon seit 2010 bekannt

Solli
24.11.2011, 15:01
Sehr spannend ist auch die Seite tomgerm.com ohne was dahinter... Dort findet man ein paar Weiterleitungen, zum Beispiel auf die hier ebenfalls bekannte Seite ruproperty.com.

Ich hab die Blitzer-Eingabemaske jetzt mal mit Fake-Daten gefüttert (Name "Hans Wurst" und eine Wegwerfadresse), mal schaun wer mir dort hin Post schicken will.

Solli
19.12.2011, 09:22
Es hat etwas gedauert, aber "endlich" habe ich den POICON-Newsletter erhalten. Gut, den Blitzerwarner-Spam habe ich ja erwartet. Aber mal sehen wer mich noch so alles unter dieser Adresse anschreibt.

Received: from fmx-4.kjm2.de (fmx-4.kjm2.de [85.10.252.154])
by e4ward.com;
Sun, 18 Dec 2011 xx:xx:xx -0500 (EST)
Received: from kajomimail (mailer.kjm1.de [85.10.252.210])
by fmx-4.kjm2.de (Postfix) with ESMTP ID: [ID filtered]
for <poor [at] spamvictim.tld>; Sun, 18 Dec 2011 xx:xx:xx +0100 (CET)
Date: Sun, 18 Dec 2011 xx:xx:xx +0100
From: "POICON - Newsletter" <newsletter [at] poicon.com>
To: "Wurst Hans" <poor [at] spamvictim.tld>
Subject: Endlich Schluss mit teuren=?iso-8859-1?Q?=20=DCberraschungen?=! Die neuen POI Pilot Blitzerwarner sind da.
MIME-Version: 1.0
Content-Type: multipart/alternative; boundary="=_8b27de1a43e91de8bb5dba227466d7cc"
List-Unsubscribe: XXXXXXXXXXXX
X-Mailer: kjmmail v5.0
X-KM-Flags: 1.398764.231
Reply-To: poicon-kjm2.de-blitzer-solli.e4ward.com-120318-e565-5 [at] reply.e4ward.com
X-e4ward-RCPT: blitzer [at] solli.e4ward.com
Message-ID: [ID filtered]


Guten Tag,

[...]

Um diese teuren Überraschungen im Straßenverkehr zu vermeiden, gibt es ab sofort endlich einen vernünftigen Schutz gegen Knöllchen und unliebsame Schnappschüsse: Die GPS Blitzer-Warner POI Pilot oder für alle, die ein Navi oder SmartPhone haben, unsere POIbase-Software.

[...]

Herzliche Grüße und allzeit gute Fahrt

Dein POICON-Team

---

Die GPS Blitzerwarner POI Pilot 3000 und 5000

[...]

Jetzt hier bestellen: ab 39,90€: http://poicon.kjm1.de/ref.php?id=xyz

[...]

Natürlich stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen oder für Ihre nächste Bestellung gern zur Verfügung.

E-Mail: info [at] poicon.com
Hotline: +49 (0)1805-76 42 66* (Mo.-Fr.: 10-17 Uhr)
Fax: +49 (0)1805-76 42 99*

* 0,14€/Min. aus dem Festnetz der T-Com, Verbindungen aus dem Mobilfunknetz können abweichen.

[...]

---

Impressum

POICON GmbH & Co. KG
Lilienstraße 11 - Lilienhof
20095 Hamburg

Persönlich haftende Gesellschafterin: POICON GmbH, AG Hamburg, HRB 98260
Managing Director: S* Q*, T* F* S*
Commercial Register: Hamburg HRA 104517
VAT ID: [ID filtered]

[...]

schara56
19.12.2011, 10:27
Uuuhh...da wird ein T5F an kajomi GmbH fällig.

Wuschel_MUC
19.12.2011, 10:58
Uuuhh...da wird ein T5F an kajomi GmbH fällig.
Radarwarner sind in Deutschland nicht erlaubt. Also könntest du auch die Staatsanwaltschaft um "Prüfung auf strafrechtliche Relevanz" bitten.

Wuschel

Solli
19.12.2011, 11:08
Naja, anderswo setzen erfundene Personen die Löschung von Blogbeiträgen durch. Warum sollte dann nicht auch mein "Hans Wurst" einen T5F stellen... Aber ich bin mir fast sicher dass man mir nur schreibt ich hätte meine Daten inclusive Werbeeinverständnis bei oben zitierter Umfrage eingegeben (was ja auch stimmt). Mit dem ursprünglichen Spam-Run will vermutlich weder kajomi noch Poicon etwas zu tun haben.

Mir drängt sich aber gerade die Frage auf, ob Poicon mit dem Vertrieb von Blitzerwarnern vielleicht gegen deutsches Recht verstößt. Natürlich ist es absolut legal, eine Datenbank mit "Unfallschwerpunkten wie engen Kurven, unbeschrankten Bahnübergängen, ..." zu vertreiben. Allerdings werden die Produkte ja explizit als Blitzer-Warner beworben. Gibt es irgendein Gesetz und/oder Urteil, dass der Verkauf solcher Blitzerwarner verboten ist?

Was ich zu diesem Thema gefunden habe ist §23 Abs. 1b StVO, welche das Mitführen eines derartigen Geräts untersagt: "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)." Laut Bußgeldkatalog kostet das 75 Euro.

Arthur
19.12.2011, 11:21
"Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."
Die GPS Blitzer-Warner POI Pilot oder für alle, die ein Navi oder SmartPhone haben, unsere POIbase-Software.
Wenn das tatsächlich per Software in einem anderen "harmlosen" Gerät "versteckt" werden kann, dürfte das ein sehr schwieriges Problem des Aufspürens werden.

erftwalk
19.12.2011, 11:38
Soll sich doch jeder so ein Ding ins Auto packen und drauflosbrettern. Die allermeisten festen Geschwindigkeitskontrollen funktionieren mit Induktionsschleifen in der Fahrbahn oder mit Lichtschranken. Und dagegen hilft kein Kraut, ähm Gerät.

Arthur
19.12.2011, 11:50
so oder so: Die Strafen für den Betrieb solcher Geräte in KFZ sind viel zu gering.
Ein Führerscheinentzug über einen längeren Zeitraum halte ich für angemessen,
da der derjenige, der eine solche Einrichtung betreibt, damit nachweist,
dass er beabsichtigt vorsätzlich gegen die Straßenverkehrordnung zu verstossen.
und damit die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf zu nehmen
Eine anderen Grund für den Betrieb solcher Geräte gibt es nicht.

Solli
19.12.2011, 12:11
Zur Technik: Die Produkte, um die es hier geht, sind nur Datenbanken mit den Positionen fest installierter Blitzer. Diese gibt es zum einen als Wegpunkte-Datei ("POI, Points of Interest" - wörtlich übersetzt "Sehenswürdigkeiten") für navi oder Smartphone. Zum anderen verkauft besagte Firma kleine GPS-Geräte, bei denen diese Datei schon vorinstalliert ist. Es ist also genauso zuverlässig wie wenn man die Blitzer-Positionen aus einem Buch oder diversen Foren nimmt und per Hand ins Navi eingibt, wobei dies etwas aufwändig wäre. Diese "Blitzerwarner" können also nicht vor temporären Blitzern warnen, sie erkennen auch nicht ob der Blitzer aktiv ist oder nicht.

Es handelt sich auch wohlgemerkt um keine Radar-Störgeräte. Insofern ist es unerheblich, mit welcher Technik gemessen wird.

Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach §23 Abs. 1b StVO: Es ist durchaus vorstellbar, dass bei einer Polizeikontrolle geprüft wird, ob entsprechende Software auf dem Navi installiert ist. Zumindest wenn man auf den ersten Blick sieht dass Blitzkästen in der Landkarte verzeichnet sind dürfte man Probleme bekommen. Ganz sicher bekommt man aber Ärger, wenn man ein Gerät wie den "POI Pilot" mit sich führt.

Über die Angemessenheit des Bußgelds möchte ich nicht diskutieren. Allerdings halte ich es unabhängig von gesetzlichen Verboten in zweierlei Hinsicht grob fahrlässig, sich auf derartige Geräte zu verlassen: Erstens helfen sie nicht gegen temporäre Blitzer, Polizisten mit Laserpistolen, Videowägen der Autobahnpolizei und dergleichen. Zweitens sind Tempokontrollen nicht der eigentliche Grund, warum man mit angepasster Geschwindigkeit fahren sollte...

truelife
19.12.2011, 19:31
Die per Spamfax angebotenen Radarwarner können angeblich auch mobile Kontrollen orten. Beispiele sind hier in den Videos 1 + 3 zu sehen, wobei mir nicht bekannt ist, ob die per Spamfax beworbenen Geräte identisch mit den hier dargestellten Produkten sind: http://ebas-ag.de/?videos

Solli
20.12.2011, 10:13
Zum Thema mobile Blitzer: Es gibt durchaus Smartphone-Apps, die auch vor mobilen Blitzern warnen können. Das Grundprinzip ist, dass die aktuellen Blitzer aus einer Datenbank geladen werden, weiterhin hat man als Benutzer die Möglichkeit, selbst Blitzer zu melden. Derartige Anwendungen gibt es auch als Erweiterungen für Navigationssoftware (z.B. Navigon).
Insofern kann ich mir schon vorstellen, dass die Smartphone-Software von Poicon auch mobile Blitzer kennt, bei der Hardwarelösung halte ich das aber für sehr unwahrscheinlich. Bestenfalls kennt das Gerät noch Stellen, an denen häufig geblitzt wird. Alles andere dürfte in das Reich der Werbeversprechen fallen und so realistisch sein wie die Wunderheilwirkung von Schlangenöl.

Ich weiß, es gibt durchaus auch Hardware-Lösungen, die Radarfallen anhand der Ausstrahlung erkennen. Im militärischen Bereich ist das ein "alter Hut", und auch im Straßenverkehr wird so etwas seit längerem eingesetzt. Ich bin mir aber ziemlich sicher dass es sich in diesem Fall nicht um Radarwarner handelt: Alleine der Name "POI Pilot" lässt vermuten, dass das Prinzip der Points of Interest (Standortdaten) verwendet wird.

Zum Thema Legalität: Man muss ja nur mal auf der Herstellerhomepage nachlesen. Dort heißt es:

Sind POI Pilot GPS Warner eigentlich erlaubt?

Ja, der Verkauf und Kauf des POI Pilot ist in Deutschland erlaubt, da auf dem Gerät keine Daten vorinstalliert sind. Der Kunde muss diese aktiv selbst installieren und für sich entscheiden, was er nutzen will.

Die Nutzung z.B. der Sicherheits- und Service-POIs wie Aquaplaning, unbeschrankte Bahnübergänge, Tankstellen, Kindergärten, Freizeittipps uvm. ist uneingeschränkt erlaubt.
Aha! So machen sie es sich natürlich einfach. Die Frage ist nur, woher man dann diese Daten bekommt. Wenn man diese auch von Poicon herunterladen kann haben sie das Problem nur verlagert.

Weiter heißt es:

Genau wie bei vorinstallierten Blitzer-Warnern bei Navigationssystemen darf nur die Ansage von Blitzer-Standorten während der Fahrt nicht genutzt werden. Die Rechtsprechung ist sich hier uneinig und wird höchstens als Ordnungswidrigkeit behandelt (Vergleichbar mit Telefonie während der Fahrt).
"Höchstens als Ordnungswidrigkeit" ist hübsch formuliert: Klar ist das "nur" eine Ordnungswidrigkeit, genauso wie bei Rot über die Ampel fahren, mit über 0,5 Promille unterwegs sein oder rechts überholen. Es kostet trotzdem 75 Euro und gibt einen Punkt.

Zur Rechtssprechung habe ich im Wikipedia-Artikel "Radarwarnanlage" noch ein interessantes Urteil gefunden. Allerdings bezieht es sich auf Radarwarner (wie oben im offtopic erwähnt), nicht auf POI-Datenbanken.

Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Radarwarngeräts ist sittenwidrig, wenn der Kauf nach dem für beide Parteien erkennbaren Vertragszweck auf eine Verwendung des Radarwarngeräts im Geltungsbereich der deutschen Straßenverkehrsordnung gerichtet ist. Ein Anspruch auf Rückabwicklung eines solchen Vertrages steht dem Käufer nicht zu.