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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : DSL - Drücker unter falscher Flagge (hier: Kabel Deutschland)



insider
22.02.2012, 16:49
Am 16.2.2012 klingelte in der Mittagszeit eine blonde Dame mittleren Alters an der Türe:

Guten Tag, ich komme von Kabel Deutschland, wir führen eine Qualitätsmessung durch.

In den Händen hielt sie einzig eine Art Schaltgegrät mit einem Anschlußkabel in schwarz, weiter nichts.

Meine Gegenfrage: Sie können sich doch sicherlich ausweisen?

Offizielle Techniker von Kabel Deutschland sind in der Regel Subunternehmer, führen jedoch einen Lichtbildausweis von KD bei sich.

Reaktion der Dame: Leider habe ich keinen Ausweis dabei, bin grade neu angefangen, komme dann morgen mit meinem Kollegen wieder, der hat dann alles dabei *blablabla*

Weggefahren ist die Dame in einem roten Kleinwagen ohne jedwede Aufkleber, Kennzeichen auf die Entfernung leider nicht zu entziffern.


Bis heute wurde weder sie noch ihr Kollege je wieder hier gesehen ...

mareike26
22.02.2012, 17:02
Sicher, dass die DSL-Drückerin war und nicht etwa das Haus ausspionieren wollte zwecks Einbruch etc.?

wahwah
22.02.2012, 17:13
So einen Spinner hatten wir hier auch schon an der Tür, mit Voltmeter aus dem Baumarkt und Kabel Deutschland Schild aus dem schlechten Tintenstrahldrucker.

Wollte Fernsehabo verkaufen unter dem Vorwand eine "Messung" durchführen zu müssen.

Wurde achtkantig des Hauses verwiesen.

Bist Du bei Kabel Deutschland irgendwie unter Vertrag? Also Internet/Telefon/Fernsehen (vieleicht über Hausgemeinschaft)?

homer
22.02.2012, 17:47
Sicher, dass die DSL-Drückerin war und nicht etwa das Haus ausspionieren wollte zwecks Einbruch etc.?
In unserer alten Wohnung hatten wir auch mal so einen Spinner, der den Kabenalschluss ausmessen wollte. War aber ein freundlicher[TM] freier GEZ-Scherge, der von einem etwas cholerischen Hausnachbarn gefaltet und eingetütet wurde und somit leider nicht bis zu mir durchkam.

insider
23.02.2012, 12:57
Also in diesem 8-Parteien-Haus gibt es eine TV-Grundversorgung über KD, zudem beziehe ich noch Internet über den selben Anschluß.

Da ich von Natur aus eher misstrauisch bin, kam es zur obigen Abfuhr. Ok, das einzige, was man diskutieren könnte, wäre die Frage, ob DSL, Bezahl-TV oder GEZ :o

Auskunft KD-Service: Ja, es werden im Auftrag Qualitätsmessungen vor Ort durchgeführt, die Mitarbeiter können sich aber stets mit Lichtbild ausweisen.

Wenn also wie bei mir kein Ausweis verfügbar ist, segelt jemand unter falscher Flagge :mad:


insider

Wuschel_MUC
23.02.2012, 13:20
Wenn also wie bei mir kein Ausweis verfügbar ist, segelt jemand unter falscher Flagge
Rufe doch mal bei der Kripo an, ob sie im Zusammenhang mit Einbrüchen nach einem kleinen roten Auto suchen.

Wuschel

Fidul
24.02.2012, 00:37
Warum hast du nicht ersatzweise nach dem Perso gefragt?

Sie haben doch sicher nichts zu verbergen, Bürgerin?
Die Aussprache sollte sich dabei an Dirty Harry orientieren, PVNC.

KaiHH
24.02.2012, 18:13
Moin moin,

die Variante des Ausspähens der Wohnungen halte ich auch für möglich. Gerade wo die Zeit der Dämmerungseinbrüche noch nicht vorbei ist....

Gruß
KaiHH

euregio
24.02.2012, 22:19
Vielfach sind diese Drückerkolonnen unterwegs um neben DSL, Strom oder Telefonverträgen auch noch Sky Abos unters Volk zu bringen. Die Masche mit dem Messgerät ist wohl dazu gedacht Kompetenz vorzutäuschen. Solche Vertriebsteams werden meist nach der Rekrutierung in irgendwelchen Absteigen einer Schnellschulung unterzogen und dann aufs Volk losgelassen. Hier das passende Stellenangebot. Das würde passen. http://de.gigajob.com/Stellenangebot-17251580/Verk%C3%A4ufer-Promoter-Kundenberater-Au%C3%9Fendienst-gesucht.html

ghost0815
24.02.2012, 23:07
Die Masche mit dem Messgerät ist wohl dazu gedacht Kompetenz vorzutäuschen
Verkaufspsychologie. Die größte Hürde beim Türverkauf aka Drücken ist das Betreten der 4 Wände des "potentiellen Kunden".
Mit einem Messgerät bestückt erahnt der Großteil der "Beglückten" im Vorfeld nicht dass etwas verscherbelt werden soll, zumal ich mir gut auch Geschäfte mit wirklich Druck vorstellen kann.
Messgerät ran, kopfschütteln, ernstes Gesicht, Blick zum "Kunden": Wenn Sie nicht umgehend auf xyz umstellen ist Ihr Empfang gewesen, u.ä. Kann man auch als Service präsentieren. Ein geschulter Drücker wird es so verkaufen dass viele nicht ansatzweise begreifen dass es ein reiner Verkauf war.

Drückerkolonnen haben, normalerweise, ein Belohnungssystem. Wer zu wenig "Scheine", also Aufträge, geschrieben hat bekommt am Wochenende, wenn die Anderen ihre Kohle versaufen gehen oder fahren, Extraschulungen, in welchen "Verkaufsstrategie" eingehämmert wird, wobei Einhämmern manchmal wörtlich zu nehmen ist.

Ein Ausspähen der Wohnungen oder Einbruchsvorbereitung halte ich für unwahrscheinlich, zuviel Aufwand.

insider
08.03.2012, 07:47
Ein Ausspähen der Wohnungen oder Einbruchsvorbereitung halte ich für unwahrscheinlich, zuviel Aufwand.

Zwar gibt es im hiesigen Raum zur Zeit eine Häufung von Wohnungseinbrüchen, diese wird jedoch eher osteuropäischer Banden zugeschrieben. Meine Beobachtung wurde sicherheitshalber weiter geleitet.


insider

deekay
08.03.2012, 09:39
Eine Häufung von Einbrüchen gibt es wohl auch in Bad Salzuflen (Lippe). Und bei einem entfernten Nachbarn wurde vor Wochen eingebrochen und man hat ihm den Wagenschlüsse geklaut und seinen teuren Mercedes AMG aus der Garage gestohlen.

Solli
28.03.2012, 10:35
Am Freitag klingelte jemand mit Telekom-Jacke an unserer Wohnungstür. Ich war nicht daheim, aber meine Freundin machte ihm einen Spalt breit auf und fragte, was er wolle. Ob wir denn einen Anschluss bei der Telekom hätten? Nein. Bei welchem Anbieter wir dann seien? Geht Sie nichts an. Ich hätte da ein Angebot... Nicht interessiert, auf Wiedersehen.

Ich hätte vielleicht noch nach einem Ausweis oder dergleichen gefragt. Aber ich bin mir zu 99% sicher, dass der Mensch nicht im Auftrag der Telekom unterwegs war.

Wuschel_MUC
28.03.2012, 16:34
...klingelte jemand mit Telekom-Jacke... Ob wir denn einen Anschluss bei der Telekom hätten? Nein. Bei welchem Anbieter wir dann seien? Geht Sie nichts an. Ich hätte da ein Angebot...ich bin mir zu 99% sicher, dass der Mensch nicht im Auftrag der Telekom unterwegs war.
Um das zu erfahren, hätte sie ihm ein Auftragsformular abschnorren oder einen Dienstausweis verlangen müssen.

Ich hatte mal ein ähnliches "Vergnügen" mit einem Klinkenputzer, der auch ein Telekom-Schildchen am Hemd trug und nicht wusste, ob unser Anschluss von der Telekom sei oder nicht. Er war von einer einschlägig bekannten Firma.

Es hängt alles davon ab, ob man sich die Zeit für einen solchen Menschen nehmen kann oder nicht <grrrrrr>.

Wuschel

the_geniuz
14.09.2012, 09:48
Kleiner Nachtrag zu Kabel Deutschland: Kabel Deutschland beschäftigt freiberufliche Vertriebsmitarbeiter. Soweit ich weiß, arbeitet Kabel Deutschland generell nicht mit der GEZ zusammen und sofern es sich um einen dieser freiberuflichen Mitarbeiter handelt besteht dahingehend zumindest keine Gefahr.

Hintergrund ist, dass Kabel Deutschland Mietshäuser mit Kabel Signalen versorgt. Das funktioniert in zwei verschiedenen Varianten. Die Hausverwaltung zahlt einen monatlichen Betrag an KDG und legt diesen über die Nebenkosten auf die Mieter um. Die zweite Variante ist, dass die Hausverwaltung dem Kabelversorger (TeleColumbus, Kabel BW, UnityMedia u.a. machen es nicht anders) nur ermächtigt das Objekt zu versorgen. Dies ist für die HV kostenfrei und die Mieter müssen sogenannte EInzelnutzerverträge abschließen. In vielen Fällen ist der Kabelnetzbetreiber aber nicht in der Lage, Wohnungen einzeln mit einem Signal anzusteuern. Hat das Hausnetz ein gewisses Alter, liegt in der Regel ein sogenanntes Baumnetz vor. Das heißt es geht ein Signal nacheinander in alle Wohnungen und entweder geht es in sämtliche WE, oder in keine einzige. In Berlin wird geschätzt, dass aufgrund dieser Konstellation ca. 100.000 Wohnungen ein Kabelsignal empfangen (nutzen) ohne dass der Kabelnetzbetreiber hierfür Geld erhält.

Das Gerät, dass der Kabel Deutschland Mitarbeiter bei sich hatte ist ein sogenannter Pegeltester. Hiermit wird eigentlich im Falle einer technischen Störung die Signalstärke an der Multimedia Dose gemessen. Vertriebler erzählen den Kunden in der Regel, dass eine Messung notwendig ist um ins Haus zu kommen und zu sehen ob der Kabelanschluss genutzt wird. Ist das der Fall wird dem jeweiligen Mieter ein Vertrag aufgenötigt, da dieser ja bisher illegal genutzt hat (nach der Argumentation des Kabelnetzbetreibers). Liegt der EInzelnutzervertrag vor, oder das Haus wird per Mehrnutzervertrag versorgt (Variante 1 siehe oben) versucht der Mitarbeiter digitale Zusatzpakete und/oder Telefon und Internet zu verkaufen. Generell gilt, dass man diese Leute nicht in die Wohnung lassen sollte und sich nicht unter Druck setzen lassen sollte. Allerdings gilt auch, dass man fürdie Nutzung des Kabelanschlusses bezahlen muss und sich mal schlau machen sollte, ob dieser in den Nebenkosten der Miete enthalten ist, oder seperat an einen Kabelnetzbetreiber gezahlt werden muss.

Was die Telekom betrifft: Die Deutsche Telekom hat im Privatkundenbereich keinen Vertriebsaußendienst. Es gibt einen recht großen Dienstleister, der von der Telekom beauftragt ist und jede Menge Freiberufler, die für Partnerprogramme tätig sind. Ausschließlich im Geschäftskundenbereich hat die Telekom einen eigenen Direktvertrieb.

Gaia
14.09.2012, 10:32
Ist das der Fall wird dem jeweiligen Mieter ein Vertrag aufgenötigt, da dieser ja bisher illegal genutzt hat (nach der Argumentation des Kabelnetzbetreibers).
Den Herrn würde ich umgehend aus dem Haus befördern und mit Strafanzeige wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung drohen sowie schriftlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Nur weil ein Signal anliegt ist das noch lange kein Beweis für eine illegale Nutzung.


Liegt der EInzelnutzervertrag vor, oder das Haus wird per Mehrnutzervertrag versorgt (Variante 1 siehe oben) versucht der Mitarbeiter digitale Zusatzpakete und/oder Telefon und Internet zu verkaufen. Generell gilt, dass man diese Leute nicht in die Wohnung lassen sollte und sich nicht unter Druck setzen lassen sollte.
Solche Haustürgeschäfte sind verboten, solange sie unverlangt und unerwünscht erfolgen um den Mieter zu einem Vertragsabschluss zu nötigen. Hier ist es auch angeraten die Polizei einzuschalten um dem Drücker die Grenzen aufzuzeigen und es gilt auch hier, dass allein der Mieter bestimmt, wen er in die Wohnung lässt, oder ein Gerichtsbeschluss den Zutritt gestattet (ausgenommen polizeiliche Massnahmen und die von Rettungskräften zum Schutz von Leib und Leben).


Allerdings gilt auch, dass man für die Nutzung des Kabelanschlusses bezahlen muss und sich mal schlau machen sollte, ob dieser in den Nebenkosten der Miete enthalten ist, oder seperat an einen Kabelnetzbetreiber gezahlt werden muss.
Da gebe ich Dir in vollem Umfang Recht und damit kann man sich schon im Vorfeld Ärger vom Hals halten.

mareike26
14.09.2012, 11:04
Verleumdung? Falsche Verdächtigung? Ich kann Deinen Zorn ja verstehen, aber es passiert immer wieder, dass Du in Deiner blinden Wut mit völlig abstrusen Straftatbeständen um Dich wirfst, die mit dem Fall gar nichts zu tun haben. Das ist nicht hilfreich und entlockt dem Drücker nicht einmal ein müdes Lächeln. Naja, ein lauthalses Auslachen vielleicht.

Gaia
14.09.2012, 11:25
Das glaube ich weniger, da der Herr seine Behauptung beweisen muss und solange er dafür keine Beweise hat kann man damit drohen. Abstrus sind wohl eher solche Versuche Mieter zu irgendwelchen Verträgen zu nötigen.

mareike26
14.09.2012, 11:32
Das glaube ich weniger, da der Herr seine Behauptung beweisen muss und solange er dafür keine Beweise hat kann man damit drohen.
Quark. Man droht nicht mit völlig irrelevante Straftatbeständen, nur weil der Drücker etwas behauptet, was er nicht beweisen kann. Man droht nie mit etwas, ausser, man ist bereit, es auch zu tun. Und daher sollte man nicht mit Sachen drohen, die in diesem Fall nicht anwendbar sind.
Es handelt sich um keine Verleumdung und ganz gewiss auch keine falsche Verdächtigung.

blowfish
14.09.2012, 12:46
Auch mal Senf dazu geben. Wie wohl THE_GENIUZ meine, wird nachgesehen ob die Anschlussdose genutzt wird, also ein Fernseher oder Radio da dran ist. In diesem Fall macht sich der Mieter strafbar und muss mit Kosequenzen rechnen oder eben einen Vertrag abschließen.

Solli
14.09.2012, 13:12
Erschleichen von Leistungen ist prinzipiell eine Straftat, das ist richtig. Ob im Einzelfall eine Straftat begangen wurde entscheidet jedoch nicht der Außendienstmitarbeiter, sondern ein Gericht. Es gilt die Unschuldsvermutung, die besagt, dass jeder Mensch so lange als unschuldig anzusehen ist, bis er vor Gericht schuldig gesprochen wurde. Demnach hat auch der Anbieter oder seine Mitarbeiter keinerlei Rechte gegenüber dem Verbraucher.

Wer einen anderen rechtswidrig durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt macht sich der Nötigung gemäß §240 StGB strafbar. Fraglich ist in diesem beispiel jedoch die Rechtswidrigkeit: "Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist." (§240 (2) StGB). Die Androhung einer Anzeige ist ein sehr schmaler Grat. Erlaubt sind Aussagen wie: "Wenn du mir weh tust zeige ich dich wegen Körperverletzung an". Hier steht die angedrohte Anzeige im direkten Zusammenhang mit der zu unterlassenden Tat. Nicht erlaubt dagegen ist eine Aussage wie "Wenn du mir den bestellten Fernseher nicht bis zum XY lieferst zeige ich dich bei der Steuerfahndung an." (Vgl. http://www.aufrecht.de/news-und-beitraege/vorsichtig-drohen-der-schmale-grat-zwischen-druck-und-noetigung.html). Hier hat die Androhung nichts damit zu tun, ob der bezahlte Fernseher geliefert wurde oder nicht.

Im konkreten Beispiel bedeutet dies: Sicherlich erlaubt und keine Nötigung im Sinne des StGB wäre eine Androhung nach folgender Art: "Unterlassen Sie die Nutzung des nicht bezahlten Kabelanschlusses, oder ich zeige Sie wegen Leistungserschleichung an." Ob jedoch "Schließen Sie einen neuen Vertrag ab, oder ich zeige Sie wegen Leistungsunterschleichung an" noch im Rahmen ist müsste vor Gericht geklärt werden.

mareike26
14.09.2012, 14:10
Können wir bitte zum Thema zurückkommen? Danke.

Goofy
15.09.2012, 12:29
Das gehört doch zum Thema, wenn auch eher indirekt.
Aber auch ich halte das mit dem Vorwurf der "Nötigung" bzw. "Verleumdung/falschen Verdächtigung" für eher nicht anwendbar.

Primär kommt es darauf an, was der Außendienstler konkret geäußert hat. Hat er wirklich konkret z.B. gesagt: "Wenn Sie keinen Vertrag abschließen, zeige ich Sie an?" - Vermutlich eher nicht, so dämlich ist er dann doch nicht. Wenn er das aber so nicht gesagt hat, sondern nur eine "illegale Nutzung" vorgeworfen hat, dann ist das viel zu wachsweich. Da wird nichts draus, und daher halte ich solche Empfehlungen der Strafanzeige gegen den Außendienstler für ziemlich zwecklos.

Natürlich ist das geschilderte Verhalten der Außendienstler sehr grenzwertig, und daher kann man hier seinen Unmut darüber äußern, sollte dann aber schon auf den nüchternen Boden der Tatsachen zurückkommen. Umgekehrt sollte eine Diskussion über solche Tatbestände in einem Internetforum möglich sein, ohne dass mit negativen Bewertungen unter dem Kommentar "Du schreibst über Sachen, von denen Du keine Ahnung hast..." um sich geworfen wird. Das halte ich für einen denkbar schlechten Stil der Führung einer Diskussion, wenn es um grundsätzlich zulässige Meinungsäußerungen zu einem kontroversen Thema geht.

mareike26
15.09.2012, 15:21
Ich halte es durchaus für sinnvoll, zu diskutieren, wie man solchem Drücker-Pack beikommt. Das geht aber nur mit Methoden, bei denen es sich eben nicht totlacht. Und mit Strafanzeigen mit nicht anwendbaren Straftatbeständen zu drohen, halte ich nicht für sinnvoll.
Sinnvoller ist es imho, völlig gelassen ein Hausverbot zu erteilen. Man muss niemanden einfach mal so in seine eigene Wohnung lassen.

Und dann ist natürlich die Frage, wie das mit dem Erschleichen von Leistungen aussieht. Wer davon ausgegangen ist, dass die Kabelgebühr über die Hausverwaltung bezahlt wurde und in den Nebenkosten versteckt war, kann sich imho schlecht strafbar gemacht haben.

Goofy
15.09.2012, 16:51
Hausverbot - sehr richtig.

Noch was zum "Erschleichen von Leistungen". Das würde hier gar nicht greifen.
http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Also: es ist kein Automat, es ist auch kein TK-Netz (TV ist nicht TK), kein Verkehrsmittel, auch keine Zutrittserschleichung.

Zwar wäre es möglicherweise Nötigung, wenn der Außendienstler konkret äußern würde: "Sie unterschreiben jetzt den Vertrag, oder ich zeige sie wegen [Leistungskreditbetrugs/Erschleichen von Leistungen/blabla] an. Selbst wenn die Leistungserschleichung gar nicht greift, kann das der Rechtslaie nicht wissen und lässt sich u.U. zur Unterschrift nötigen.

Aber höchstwahrscheinlich wird der Außendienstler das so gar nicht äußern. Sondern er wird diffus/nebulös sich in Andeutungen ergehen, die dann einen Staatsanwalt nicht interessieren werden.

Daher bringen (bei allem Verständnis für den Unmut) solche Aufforderungen zur Strafanzeige nichts. Hausverbot kann und sollte man natürlich erteilen.

Wenn man sich stur stellt und den Kabelvertrag nicht unterzeichnet, glaube ich auch nicht wirklich, dass Kabel Deutschland in solchen Fällen auf Schadenersatz wegen der unberechtigten Nutzung klagen würde. Es würden sich hier gleich mehrere Rechtsfragen stellen:

Kann KD beweisen, wie lange die Nutzung bereits zurückliegt? Wenn der Betroffene äußert, erst seit einer Woche das Gerät angeschlossen gehabt zu haben, wird KD kaum etwas anderes beweisen können.
Wenn KD technisch nicht in der Lage ist, sicherzustellen, dass eine Nutzung des Kabelangebots ohne Bezahlung unmöglich ist: kann KD dann überhaupt rechtlich einen Schadenersatz verlangen? Schon das halte ich für äußerst fraglich. Es gab keinen Vertrag, trotzdem wurde ohne Verpflichtung eine Leistung bereitgestellt. Die Bereitstellung einer Leistung ohne Vertrag rechtfertigt nach BGB keinen Anspruch auf Schadenersatz. Ist etwa analog zum Milchmann, der an einem Wohnhaus mit 8 Parteien immer 8 Flaschen ausliefert, weil er nicht in der Lage ist, festzustellen, wer bei ihm bestellt hat und wer nicht. Wenn er jetzt nach einem Jahr ankommt und von den Parteien Nr. 1, 3 und 7 Schadenersatz für die Milchlieferung des letzten Jahres fordert, hat er wohl Pech gehabt.

Daher kann man meiner Ansicht nach die blumigen Drohungen solcher Außendienstler ignorieren.

insider
27.09.2012, 17:38
Leider immer noch aktuell!

Heute nachmittag war dann eine "Beata" (mit starkem Ostakzent) an der Türe, dieses Mal mit einem umgehängten Ausweis von KD, wieder wegen einer "Qualitätsprüfung".

Da ich die Dame an der Türe in geschätzten 15 Sekunden abgefertigt hatte, konnte ich keine Prüfung des Ausweises vornehmen.

Aufschlußreich war allerdings, das gleich darauf beim direkten Nachbarn geklingelt wurde und hier (zumindestens) kein Internet über KD anliegt ...


insider


PS: Ich habe ausdrücklich nichts gegen unsere ausländischen Mitbürger, fand jedoch diese Kombination im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen osteuropäischer Bandenkriminalität in unserer Region sehr suspekt!

PolisMassa
02.10.2013, 17:55
Ich glaube wirklich nicht, dass ein seriöser Mitarbeiter zu derartigen Maschen greift. Das klingt doch normal eher nach „Haben Sie Ihren Anschluss angemeldet?“ und nicht nach „Wenn Sie keinen neuen Vertrag abschließen, dann…“. Ich persönlich hatte in einem ähnlichen, wenn auch nicht ganz so druckvollem, Fall einfach beim entsprechenden Kabelanbieter (http://www.kabelfernsehen.org/anbieter/) angerufen und nachgefragt, ob in unserer Region Leute im Auftrag unterwegs sind. Es könnte ja eben auch keine Drückerkolonne sondern Ausspionieren sein…

Grüße
PolisMassa:cool: