Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Am 23.06.2012 ist "BILD für alle Tag"
http://kress.de/tweet/tagesdienst/detail/beitrag/114175-zum-60-geburtstag-bild-fuer-jeden-haushalt.html
Also brauchen wir jetzt einen "keine Bild-Zeitung einwerfen"-Aufkleber?
Rund 41 Mio Haushalte "inklusive Werbeverweigerer" verspricht der Vermarkter A. S. Media Impact innerhalb eines Tages zu erreichen
Na da darf sich der Axel schon mal auf was gefasst machen. "Bitte keine Werbung und keine kostenlosen Zeitungen" sollte eindeutig genug sein. Was für Anzeigenblätter gilt sollte für eine kostenlose Bild genauso gelten, es spielt ja keine Rolle ob die Zeitung ansonsten etwas kostet oder nicht.
mareike26
18.01.2012, 16:27
Ich denke das ist einkalkuliert und wird aus der Porto-Kasse gezahlt.
Ich frage mich, ob man in dem Fall einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch durchsetzen kann, immerhin kündigen sie ja an, sich nicht an das Gesetz halten zu wollen.
Ich kenne jemanden in einem Berliner Palast, für den es ein innerer Reichsparteitag wäre, denen an den Karren zu fahren.
*partytm*
mareike26
18.01.2012, 18:19
Musterschreiben eines Anwalts: http://dl.dropbox.com/u/4236711/Muster-Anschreiben%20BILD.pdf
Speedy56
18.01.2012, 20:35
Ich werde diese Zeitung nebst einem "netten" Anschreiben in einen Umschlag stecken und portofrei zur "Entsorgung" an den Verlag zurücksenden.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/01/19/bild-soll-nicht-an-mir-verdienen/
Passend dazu interessantes aus dem lawblog
Das gilt umso mehr, als BILD offensichtlich genau kalkuliert, dass sich ein gewisser Teil der Bevölkerung nicht über das Gratisblatt freuen wird. Im Mediaplan, mit dem BILD seine Sonderausgabe bei den Werbekunden anpreist, wird ausdrücklich positiv hervorgehoben, die Gratisausgabe werde auch “Werbeverweigerern” zugestellt. Was sicher auch ein gutes Argument ist, den gewaltigen Preis von vier Millionen Euro (ohne Umsatzsteuer) für eine ganzseitige Anzeige zu rechtfertigen.
Da den Werbenden dieser Umstand ("Gratisausgabe werde auch “Werbeverweigerern” zugestellt") vor Vertragsschluss bekannt ist, koennten findige Anwaelte sicherlich Wege finden, die volle Breitseite jeden einzelnen Anzeigenkunden angedeihen zu lassen.
Ich werde diese Zeitung nebst einem "netten" Anschreiben in einen Umschlag stecken und portofrei zur "Entsorgung" an den Verlag zurücksenden.
Das kann u.U. aber recht teuer werden. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät deshalb dringend von einer unfreien Rücksendung strittiger Warenlieferungen ab (http://www.vzsa.de/UNIQ132704607425246/link1012721A).
Schicken Verbraucher die eingehenden unbestellten Lieferungen unfrei - also ohne Porto - an den Anbieter zurück, beginnt ein kostenintensives Pingpong-Spiel: Der Anbieter verweigert die Annahme, die Sendung geht wieder zurück an den Verbraucher, dieser nimmt das Paket ebenfalls nicht ab. Dann wird die Sendung in der Zentralen Paketermittlung in Wuppertal eingelagert. Eine Rechnung der Deutschen Post AG folgt allerdings auf dem Fuß. Ein Beförderungsnachentgelt, eine Aufwandspauschale für die Lagerung und ein Beförderungsentgelt für die erneute Zustellung - alles in allem rund 50 Euro – werden verlangt. Diese muss der Verbraucher angesichts des berechtigten Anspruches der Deutschen Post AG zahlen. Ein Umstand, den Betroffene schwer einsehen wollen.
Das ist doch echt eine Unverschämtheit.
Jetzt will der *hust* Verlag alle Haushalte bespamen, bloss weil ein da verlegtes Blatt 60 wird?
Ich hoffe mal ein Jurist findet sich und klagt auf Verbot der ganzen Aktion, das wäre dann eine wohlverdiente Schelle genau an der richtigen Stelle.
Wer sich so vorsätzlich über bestehende Gesetze hinwegsetzen will gehört richtig abgewatscht.
Ich werde diesen Fall beobachten und natürlich die Zustellung untersagen, das *hust* Blatt hat in meinem Briefkasten nichts zu suchen.
Wuschel_MUC
20.01.2012, 14:07
Ich hoffe mal ein Jurist findet sich und klagt auf Verbot der ganzen Aktion...
Mein Uni-Wissen über Wettbewerbsrecht ist nach 26 Jahren ungenau geworden. Vielleicht ist unter dem Stichwort "Marktverstopfung" etwas zu machen.
In Umgangssprache übersetzt: wer etwas in sehr großer Anzahl gratis auf den Markt wirft, verdirbt seinen Mitbewerbern das Geschäft, und das ist u.U. wettbewerbswidrig. Ein guter Kaufmann hat - fast - nichts zu verschenken.
Ob eine solche Klage Aussicht auf Erfolg hat, möge ein Jurist entscheiden.
Wuschel
Bei einer einmaligen Aktion mit einer Zeitung?
Kann ich mir nicht vorstellen daß da von Marktverstopfung geredet werden kann.
Ich glaube dieses Argument wurde damals in einem Verfahren gegen ein (kostenloses) wöchentliches Anzeigenblatt mit sehr großem redaktionellen Teil gebracht. Und hat wenn ich mich recht entsinne auch nicht gezogen.
Ich würde eher bei der unzumutbaren Belästigung (UWG §7 Abs. 1 Nr. 1) ansetzen. Eine werbefinanzierte Ausgabe ist nun mal Werbung und der Betroffene wünscht dies erkennbar nicht wenn auf dem Postkasten "Bitte keine kostenlosen Zeitungen" steht. Was passiert wenn sich jemand nicht daran hält steht auch im UWG.
Wie wir in einem anderen Thread schon festgestellt haben wirkt ein einfaches "Bitte keine Werbung" zwar nicht gegen Zeitungen mit redaktionellen Inhalten, an ein "Bitte keine kostenlosen Zeitungen" muss sich der Verteiler jedoch halten.
mareike26
20.01.2012, 15:39
Was er wahrscheinlich nicht wird. Daher: Vorher BILD schriftlich das Einwerfen untersagen.
Was er wahrscheinlich nicht wird. Daher: Vorher BILD schriftlich das Einwerfen untersagen.
Ist das erforderlich? Ich untersage doch der Bild durch den Aufkleber am Briefkasten das Einwerfen in schriftlicher und nicht missverständlicher Form. Ich muss doch nicht jede einzelne Zeitung anschreiben.
Aus meiner bescheidenen Sicht stellt doch schon das Einwerfen trotz des Aufklebers eine Belästigung gegen meinen ausdrücklich erklärten Willen dar.
Mittwoch
20.01.2012, 19:41
Ist das erforderlich? Ich untersage doch der Bild durch den Aufkleber am Briefkasten das Einwerfen in schriftlicher und nicht missverständlicher Form. Ich muss doch nicht jede einzelne Zeitung anschreiben.
Wenn es um örtliche Anzeigeblätter geht, würde ich Dir beim letzten Satz zustimmen. Es ist aber anzunehmen, dass der Springer-Verlag bzw. die von ihm beauftragten AusträgerInnen das mit der Untersagung des Einwurfs dann im Nachhinein doch als nicht ganz so unmissverständlich darstellen und die Zeitung deswegen trotzdem einwerfen. Und sich auch sonst frei nach dem Motto "Was kümmerts die Eiche, wenn sich die Sau dran schubbert" benehmen oder sich zu benehmen versuchen. Doppelt geleimt hält besser, meine Aufforderung zur Unterlassung geht morgen per Einschreiben mit Rückschein in die Post. (OK, wer mag, kann es auch als normalen Brief schicken oder faxen.)
Bei einer einmaligen Aktion mit einer Zeitung?
Das ist 1 Verlag... nun stelle man sich mal vor da kommen noch zig andere Verlage mit der gleichen Begründung daher?
Den Rest kann sich nun jeder denken.
Hier will man vorsätzlich gegen bestehende gesetzliche Vorschriften verstossen und allen schon die Ankündigung auch Werbeverweigerer zuzumüllen gehört abgemahnt.
Ausserdem bestimme ich, wer mir Werbung zustellen darf... und daran hat sich auch dieser Verlag zu halten.
btw. untersage ich auch gleich noch die Weitergabe oder Speicherung meiner personenbezogenen Daten... der Vollständigkeit halber :D
Schorchgrinder
20.01.2012, 22:09
Was passiert eigentlich wenn man das zurückschickt Empfänger unbekannt?
Ziemlich wahrscheinlich dieses ...
http://dl.dropbox.com/u/3736340/compbetr/papiertonne.png
http://www.golem.de/news/onlineaktion-ueber-55-000-menschen-wollen-keine-gratis-bild-zeitung-1204-91151.html
Schnabelland
19.04.2012, 13:53
Nachdem ich gestern den Golem-Artikel gelesen habe, überkam mich der Schalk (na gut, gebe zu: hatte auch schon zwei Single Malt Whiskys intus...), und ich habe folgende E-Mail an die Bild-Zeitung abgesetzt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen diverser Online-Artikel habe ich erfahren, dass Sie die Verteilung einer Gratis-Bild-Zeitung am 23.06.12 planen.
Ich mache Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass mein Briefkasten mit dem Hinweis: "Briefkasten darf nur für persönlich adressierte Sendungen verwendet werden" versehen ist. Da einige Verteiler diesen Hinweis nicht verstehen und deren Auftraggeber dann eine Anzeige bei der Wettbewerbszentrale und/oder eine kostenpflichtige Abmahnung durch meinen Anwalt erhalten, möchte ich Ihnen nochmals speziell erläutern, was dies für Ihre Verteil-Aktion am 23.05.2012 bedeutet:
* Wenn die Bild-Zeitung, die mir zugestellt werden soll, mit meinem Namen und meiner Adresse versehen ist (=persönlich adressiert), darf sie in meinen Briefkasten eingeworfen werden.
* Sollte diese Bild-Zeitung nicht persönlich adressiert sein, ist der Einwurf untersagt.
Diese E-Mail ist lediglich als freundliche Hilfestellung zu verstehen - ich möchte einfach vermeiden, dass Sie eine kostenpflichtige Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale und/oder meinen Anwalt erhalten, weil eine nicht korrekt präparierte Bild-Zeitung in meinem Briefkasten landet.
Mit freundlichen Grüßen
Schnabelland
Ach ja - auf die Angabe meiner Adresse habe ich natürlich verzichtet. Jetzt sollen die entweder meine Adresse recherchieren, um mich in die Blacklist für die Verteilung zu setzen, oder sie müssen halt alle ihre Verteiler entsprechend instruieren, oder sie sollen sich die Arbeit machen, meine Adresse auf die Bild-Zeitung zu pinseln, oder sie müssen an meinen Anwalt (falls ich durch Briefkastenöffnung unter Zeugen die Zustellung beweisen kann) oder den Anwalt der Wettbewerbszentrale (falls ich die Zustellung nicht beweisen kann und selbst als Zeuge auftrete) löhnen...
Dotshead
17.06.2012, 13:24
Bild lässt am 23.06.2012 eine kostenlose BILD-Zeitung durch die Briefträger an alle Haushalte verteilen.
Wer sich vor dem Spam schützen will, sollte unbedingt einen Aufkleber wie
"Keine kostenlosen Zeitungen" "Keine Anzeigenblätter" oder schöner "Keine kostenlose Bild-Zeitung" am Briefkasten anbringen.
http://www.bildblog.de/39472/bild-fuer-alle-vorfreude-und-respekt/
Grüße aus ME
Dots
(x) tacker
Ich werde garantiert nicht diesen Aufkleber anbringen, weil:
1. Ich habe die Zustellung schriftlich (Einschreiben) verweigert
2. Ich habe jegliche Verwendung meiner Anschrift, für jedweden Schriftverkehr, dem Axel Springer Verlag untersagt.
3. Sollte der berühmte "rote" Umschlag bei mir eingeworfen werden, handelt es sich um einen klaren Verstoss gegen das ausgesprochene Verwendungsverbot meiner Adresse
4. damit liegt der "schwarze Peter" eindeutig bei der "Blöd-Zeitung" und es ist ganz alleine deren Problem, eine Zustellung bei mir zu verhindern.
Dotshead
17.06.2012, 13:34
Das mit dem roten Umschlag halte ich auch für sehr problematisch und hab geschmunzelt als ich das gelesen habe.
mareike26
17.06.2012, 13:50
https://plus.google.com/103530505728523689178/posts/QJU9iJ9ZuVx
Hiermit untersage ich der Axel Springer AG, Tochtergesellschaften, eventuellen Auftragsnehmern und anderen Vertragspartnern ausdrücklich, mir an die oben genannte Anschrift am 23.06.2012 oder an einem anderen Tag ohne meine vorherige schriftliche Einwilligung die BILD-Zeitung oder andere Erzeugnisse, insbesondere eine adressierte, großformatige Infopostsendung in einem auffälligen roten Umschlag, der Axel-Springer AG oder ihrer Tochtergesellschaften zuzustellen oder in den Briefkasten einzulegen oder durch Dritte zustellen oder in den Briefkasten einlegen zu lassen.
Frechdachs
17.06.2012, 14:04
Hallo zusammen,
ich habe überlegt, die Zuwegung zum Grundstück zusätzlich mit Flatterband zu sperren.
Was haltet ihr davon?
Gruß Frechdachs
Man stelle sich es nur mal vor, eine große Zeitung investiert jetzt ein paar Millionen Euro und schickt an eine große Adressliste am besagten Tag rote Umschläge mit dem Hinweis: "Wir haben ihnen die Bild erspart"
Mittwoch
20.06.2012, 11:51
http://www.ruthe.de/index.php?pic=2088
Moinsen,
also ich sehe da schon Vorteile:
- ich kann meine Dinge, die ich in der Bucht verkauft habe, damit auspolstern,
- das Kreuzworträtsel kann ich ohne Nutzung des Gehirns i.d.R. binnen 5 Minuten fertigstellen
- wenn ich mal nichts zum Auspolstern habe, dann freut sich mein Entsorger über noch mehr Altpapier (das soll ja angeblich recht teuer sein?!) und
- ich bekomme mal Post, die keine Rechnung ist.... :D
Gruß
KaiHH
Helferlein
20.06.2012, 14:45
Na ich bin ja mal gespannt ob mein "Bitte keine Zeitungen"-Aufkleber hilft.
Anderfalls bin ich versucht am Samstag NaMi mal nach Berlin zu fahren :)
http://alle-gegen-bild.de/
- das Kreuzworträtsel kann ich ohne Nutzung des Gehirns i.d.R. binnen 5 Minuten fertigstellen...
Die haben es in sich.
Ungefähr so:
Deutsche Stadt am Rhein...
....äääh...
........4 Buchstaben...
............öööh...
..............hmmm....
...................letzte Silbe = ..."ÖLN"....
..........................öööööööhm....
.................................bwwwwffff.....
Schnabelland
21.06.2012, 13:48
Das ist aber noch nix gegen die Rätsel im Kölner Express:
"Wie nennt man den Ausbruch eines Vulkans?
a) Erosion
b) Eruption
c) Ejakulation".
Und nun stelle man sich den typischen Express-Leser beim Lösen dieser Aufgabe vor:
"Ey, mann, Erosion und Eruption hab ich noch nie gehört - wird wohl Ejakulation sein..."
Wie mir soeben ein Zusteller der Post bestätigt hat, wurde von "ganz oben" die Anweisung gegeben, daß die Zustellung der BLÖD absoluten Vorrang hat.
Die normale Post kann durchaus liegen bleiben mit Zustellung dann am Montag, aber die BLÖD muß am Samstag zugestellt werden. Danke dafür, Deutsche Post AG.
Da bewegt sich die Deutsche Post AG auf sehr dünnem Eis, denn die Postzustellung (dafür gibts die Post) hat Vorrang vor der Zustellung von Printmedien.
Sollte das stimmen und publik werden darf sich die Deutsche Post AG warm anziehen, wenn z.B. wichtige Einschreiben verspätet zugestellt werden.
Den Postboten sind die "roten Briefumschläge" auch bereits vor einigen Tagen vorgestellt worden. Offenbar geht es unserem ehemaligen Staatsunternehmen doch sehr gut. Mal sehen, wann die den nächsten Antrag auf Erhöhung des Briefportos stellen und wie sie ihn begründen.
Frechdachs
22.06.2012, 13:22
Da bewegt sich die Deutsche Post AG auf sehr dünnem Eis, denn die Postzustellung (dafür gibts die Post) hat Vorrang vor der Zustellung von Printmedien.
Sollte das stimmen und publik werden darf sich die Deutsche Post AG warm anziehen, wenn z.B. wichtige Einschreiben verspätet zugestellt werden.Hallo zusammen,
die sonst Samstags übliche "Einkauf Aktuell" ist hier heute bereits zugestellt worden. Sonst kommt die auch schon mal Montags, wenn der Zusteller viel zu tun hat.
Gruß Frechdachs
...darf sich die Deutsche Post AG warm anziehen, wenn z.B. wichtige Einschreiben verspätet zugestellt werden.
"Verspätet" ist relativ. Die Post gibt ja keine Garantie darauf dass normale Briefe und Einschreiben innerhalb einer bestimmten Zeit zugestellt werden:
Für die Zustellung des Einschreiben gilt die Laufzeitvorgabe E+1 (1 Tag nach Einlieferung). Die Deutsche Post AG gewährt allerdings keine Laufzeitgarantie.
Ich habe vorhin unsere Postzustellerin gefragt und die sagte, dass trotz der BLÖD-Aktion die Post wie üblich zugestellt werden muss.
Über den Zweck der morgigen Aktion hat sie nur ironisch den Mund verzogen.
Wenn ich der Blöd jetzt noch mitteile, dass ich kein Altpapier in meinem Briefkasten haben will..... Ob die das noch gebacken bekommen? :D
Trotz meines Verbotes an Springer via campact.de wurde dieser Müll heute in meinen Briefkasten geworfen. Ein roter Umschlag war nirgends zu sehen. Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen? Einen Verbotsaufkleber habe ich übrigens nicht an meinem Briefkasten.
Ich hatte einen roten A4-Umschlag im Briefkasten. Darin ist aber keine Zeitung, sondern ein Brief.
In diesem wird bestätigt, dass ich wegen Widerspruchs keine Bildzeitung erhalte.
Mich freut es, dem Springer-Verlag einen, wenn auch geringen, zusätzlichen Aufwand beschert zu haben.
klausp
Hier auch eingetroffen - obwohl ich:
dem Axel Springer untersagt habe, meine Adresse zu speichern
untersagt habe, für werbliche Zwecke zu verwenden
Da in dem Anschreiben aber explizit im letzten Satz steht, das ich, wenn ich möchte, ein Freiexemplar dieses Machwerks bekommen kann, hat der Verlag das Werbe-Verbot missachtet!
schara56
23.06.2012, 13:15
[x] - ebenso eingetroffen - Sachverhalt wie bei cmds
Ebenso eingetroffen. Widersprochen hatte ich auch nur über campact.de, also scheint das grundsätzlich geklappt zu haben.
cmds Sicht teile ich nicht, da zwar das Schreiben das "Angebot" behält, bei fehlerhafter Nicht-Zustellung eine Zeitung zuzusenden, aber in erster Linie das Schreiben eine Bestätigung über den Widerspruch zur Zusendung und Speicherung der Daten ist. Darauf wird sich Bild berufen. Natürlich könnte man jetzt die Kosten für Bild in die Höhe treiben, indem jetzt alle doch die Bild-Zeitung möchten...
Das ist übrigens das besagte Schreiben:
3897
Und das Bild in größer: http://i.imgur.com/q9BVr.jpg
Ich hatte den Widerspruch per Einschreiben zustellen lassen.
Wenn ich widerspreche kann es nicht zu einer "fehlerhaften" Nichtzustellung kommen! Es ist nicht mein Problem, das zu verifizieren.
Bei mir wurde zuerst die "Blöd" eingeworfen, 30 Min. später klingelte die Zustellerin und bat darum, ihr die Zeitung zurückzugeben und sie übergab mir den Roten Umschlag.
Ich hatte mich schon tierisch gefreut - aber da die Zustellerin eine der ganz netten ist und es nie Probleme mit ihr gab, habe ich fünfe gerade sein lassen, schaden will ich ihr nicht.
Auch bei mir Kommando zurück. Die Aushilfspostbotin (Originalton: Wir stellen diesen Bezirk heute mit 2 Mann zu) hat geklingelt, überreichte mir den roten Umschlag und fragte höflich, ob sie die BLÖD wieder mitnehmen und für mich entsorgen soll.
Sie hat sich sicher 3-4 mal entschuldigt.
Der Stammzusteller hätte mir die BLÖD gar nicht erst eingeworfen. Aufgrund der Höflichkeit werde ich dann natürlich auch nichts unternehmen und entsorge das Papier auch noch selbst.
Ich denke mal, der Druck von seiten der Post auf die Zusteller war enorm hoch.
Habe keinen Widerspruch zum Springerverlag geschickt, war mir das Porto für das Einschreiben nicht wert.
Jedenfalls hab ich den Postboten angetroffen und dankend die Briefe entgegen genommen, aber die Bild nicht angenommen. Der guckte dann nur auf den Briefkasten und meinte: "Das ist aber kein Widerspruch", wohl in Anspielung auf den Hinweis "Keine Werbung", der ja grds. für Gratiszeitungen nach der aktuellen Rechtsprechung nicht gilt. Hatte dann keine Lust ihm zu erzählen, dass meine Verweigerung der Annahme wohl ausreichen sollte.
Man sollte doch auch einfach mal Ruhe bewahren. Es gab diese Aktion von Bild, diese Aktion ist nach geltendem Recht legal.
Wer der Zustellung widersprochen hat, entweder schriftlich, per Internet oder durch einen Aufkleber ("keine kostenlosen Zeitungen) hat die Zeitung nicht erhalten. Da jetzt irgend etwas zu konstruieren, weil man diesen roten Umschlag erhalten hat, ist doch etwas übertrieben. Da gibt es deutlich schlimmere Spammer, die sich ständig über geltende Gesetze hinwegsetzen.
bei uns hat der kleine Ruthe-Aufkleber am Briefkasten gewirkt...
Dotshead
23.06.2012, 22:49
Man sollte doch auch einfach mal Ruhe bewahren. Es gab diese Aktion von Bild, diese Aktion ist nach geltendem Recht legal.
Wer der Zustellung widersprochen hat, entweder schriftlich, per Internet oder durch einen Aufkleber ("keine kostenlosen Zeitungen) hat die Zeitung nicht erhalten. Da jetzt irgend etwas zu konstruieren, weil man diesen roten Umschlag erhalten hat, ist doch etwas übertrieben. Da gibt es deutlich schlimmere Spammer, die sich ständig über geltende Gesetze hinwegsetzen.
Recht blauäugig deine Meinung. Aber egal
Wer der Zustellung widersprochen hat, ....... hat die Zeitung nicht erhalten.
ich hatte per Internet widersprochen und habe die Zeitung erhalten.
Jedenfalls hab ich den Postboten angetroffen und dankend die Briefe entgegen genommen, aber die Bild nicht angenommen.
Me too, und da hab ich mir so eine Mühe gegeben mit dem "Ich-will-den-BILD-Müll-nichtmal-geschenkt"-Aufkleber.
Beim Schwiegermonster hab ich mich mit einer Zustellerin auf dem Fahrrad unterhalten, die fand die Aktion auch mehr als flüssig.
Passend dazu: http://www.kleveblog.de/2012/06/helges-hande-echte-drecksarbeit/
Die Webseite bams.de ist hier nicht erreichbar. So wird des fei nix. :p
Die tatsächliche Belästigung anhand einer 1-fachen Zustellung dürfte sich in eng bemessenen Grenzen halten, schließlich ist bei den meisten Haushalten der Weg zwischen Briefkasten und grüner Tonne nicht allzu weit.
Schwerer wiegt da schon die Anweisung an die DPAG, diese Sendungen bevorzugt zuzustellen.
"Wer zahlt, schafft an..."
Welchen Effekt sich die Strategen von der Aktion erhoffen, bleibt für mich im Dunkeln. Das Blatt ist eh weit verbreitet, und wer es nicht liest, hat sicher seine guten Gründe dafür und wird sich auch durch eine kostenlose Werbelieferung kaum umstimmen lassen.
Allerdings: sowohl bei BILD als auch bei BamS sind die Auflagen wohl seit langer Zeit schon rückläufig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild_%28Zeitung%29
Und zwar drastisch. Seit 1998 hat sich das fast halbiert. Die Grafik spricht eine eindeutige Sprache.
Unter eben diesem Licht ist wohl auch diese Werbeaktion zu sehen. Den Verantwortlichen scheint der hier ablesbare Langzeit-Trend äußerst unheimlich zu sein, und jetzt versuchen sie, über so eine Aktion etwas zu reißen. Fraglich, ob das funktionieren wird.
Ich glaube mich so weit aus dem Fenster lehnen zu dürfen, dass diese Aktion den schon recht schlechten Ruf des Blattes und die Ablehnung durch die Leser von Printmedien nur noch untermauert hat.
Ich persönlich kann nur hoffen, dass kein anderer Verlag diesem schlechten Beispiel folgt.
Das wird nicht passieren. Andere Verlage haben gar nicht das Geld für so etwas.
Eines hat die Bild, und dies muss man ihr lassen, aber erreicht: Sie ist wieder in aller Munde.
So viele Leute, wie sich nun wieder über sie unterhalten, gab es sicher lange nicht mehr.
Gruß
KaiHH
Allenfalls für drei Tage - und dann ist das Thema auch wieder durch. Und ob davon die Auflagen steigen, das sei mal dahingestellt. Für mich ist das eine Aktion, die nicht etwa Stärke, sondern Hilflosigkeit zeigt.
Und ob davon die Auflagen steigen, das sei mal dahingestellt.
Kann mir nicht vorstellen, dass durch eine solche Aktion nennenswerte Leser/abonenntenzuwächse
gewonnen werden können. Halte diese Aktion eher für contraproduktiv.
Nachtrag: http://carta.info/45145/60-jahre-bildzeitung-manipulation-als-markenkern/
60 Jahre Bildzeitung: Manipulation als Markenkern
An diesem Samstag war Briefkastenalarm. Der Bildbriefträger brachte ein Geburtstags-Präsent. Sechs all-gemeine Gedanken anlässlich des BILD-Jubiläums.
Mein Gott, dieser ganze Sturm im Wasserglas weil ein einziges Mal ein Schundblättchen frei Haus geliefert wird?
Habt ihr alle zuviel Zeit oder sonst keine Hobbies? In die Tonne damit und fertig.
Eniac
Schwerer wiegt da schon die Anweisung an die DPAG, diese Sendungen bevorzugt zuzustellen.
"Wer zahlt, schafft an..."
Zwei Pakete, die beide am Freitag Vormittg aufgegeben wurden, wurden von DHL jedenfalls nicht zugestellt. Beides an kleinere Orte, wo wohl (wie bspw. bei mir vor Ort) Paket und Brief vom selben Fahrer kommen.
Danke dann auch DHL / DPAG.
Ich vermute mal, das ist auch hier der Grund, warum der Postbote nur das Klopapier lieferte, aber nicht mein wichtiges Paket! Zumindest gammelte es früh morgens im 50km entfernten Paketzentrum herum, fand den Weg hier her aber nicht mehr. :mad:
3905
Die Sponsoren bei BLÖD für alle:
Hauptsponsoren (http://www.nachdenkseiten.de/?p=13650#more-13650)
Oha... DHL ist 2mal Sponsor und
Die Marketingausgaben der werbetreibenden Unternehmen gehen natürlich in voller Höhe in den Endkundenpreis der beworbenen Produkte und Dienstleistungen mit ein. Im Endeffekt zahlen Sie als Kunde der beworbenen Produkte demnach die gänzlich eigennützige „Gratisaktion“ der BILD-Zeitung. Wer sich zu Recht darüber ärgert und es ablehnt, über die Ladenkasse indirekt auch Springers gigantische PR- und Volksverdummungsaktion zu bezahlen, der sollte sich ernsthaft überlegen, ob er die werbetreibenden Unternehmen auch weiterhin als Kunde unterstützten will.
Quelle: http://www.nachdenkseiten.de/?p=13650#more-13650
das bestätigt mich in meiner ablehnenden Haltung zu dem Blatt und der Aktion.
Mittwoch
25.06.2012, 11:57
Oha... DHL ist 2mal Sponsor
*Vermut* Kann es sein, dass da vielleicht eine Hand die andere gewaschen hat? Immerhin ist DHL eine Tochter der Deutschen Post AG, und letztere hat immerhin die Verteilung übernommen. Im gegenseitigen Interesse könnte man sich bei der Preisgestaltung entgegen gekommen sein.
Schönen Gruß
Mittwoch
erdbeernase
25.06.2012, 15:41
ich hatte per Internet widersprochen und habe die Zeitung erhalten.
bei mir ebenso :-(
Frechdachs
25.06.2012, 16:23
Hallo zusammen,
auch ich hatte via Internet der Zustellung widersprochen.
Zusätzlich hatte ich einen Hinweis am Brifkasten, daß ich weder die Bildzeitung noch den roten DIN A4 Umschlag haben wollte.
Mein Briefkasten war sauber.
Gruß Frechdachs
Mittwoch
25.06.2012, 16:32
Mein Briefkasten war sauber.
Meiner auch, zumindest am Samstag. Heute bekam ich auch den roten Umschlag, nachdem ich per Einschreiben darum gebeten hatte, mir nichts zuzustellen.
Zusätzlich hatte ich einen Hinweis am Briefkasten, daß ich weder die Bildzeitung noch den roten DIN A4 Umschlag haben wollte.
Der rote Umschlag ist zwar "nur" Infopost, allerdings eine persönlich adressierte Sendung, und die muss die Post zustellen. Eine Annahmeverweigerung gibt es dabei nicht, das geht nur bei eingeschriebenen Sendungen und Paketen, da diese gesondert zugestellt werden. Ein entsprechender Hinweis auf Deinem Briefkasten muss demnach nicht beachtet werden.
Dass mich erst heute der rote Umschlag erreichte, führe ich darauf zurück, dass die Zeitungen am Samstag vorrangig zu behandeln waren. Kann man weiter oben alles nachlesen.
Schönen Gruß
Mittwoch
Aber wenn dem roten Briefumschlag widersprochen wurde, durfte der Springer-Verlag den gar nicht zustellen. Der Post kann man zwar nichts, aber dem Verlag schon :)
Da bin ich auch mal gespannt... sooo gratis ist diese Aktion nämlich mitnichten gewesen und es wird immer offensichtlicher, dass zahlenden Endkunden Leistungen verwehrt wurden, nur um diese Aktion durchzuführen. Das kann es beim besten Willen net sein.
Mittwoch
25.06.2012, 17:35
Aber wenn dem roten Briefumschlag widersprochen wurde, durfte der Springer-Verlag den gar nicht zustellen.
IMO kann man das nicht. IANAL, aber einer gegnerischen Partei, der man einen Unterlassungsanspruch anträgt, kann man wohl kaum untersagen, in dieser Sache Briefe an den Forderungssteller zu schicken. Ginge das, würde ich wahrscheinlich eine Briefaktion starten, die hart an der Grenze zum Briefspam liegt, denn ich kenne einige Firmen, denen ich auch die Kontaktaufnahme in rechtlichen Dingen per se untersage würde.
Schönen Gruß
Mittwoch
Ich sehe ehrlich gesagt nicht, was dagegen spricht: Ansprüche wegen unzulässiger Werbung/Mitteilungen kann man auf Grund der Verletzung des Eigentums (§ 1004 BGB) oder Besitzes (§ 862 BGB) bzw. wegen Störung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (§1004 iVm. 823 BGB) abwehren. Damit kann man grundsätzlich abwehren, was man abwehren möchte. Will ich vom Springerverlag nichts und er weiß davon, dann hat er sich daran zu halten.
Man könnte vielleicht argumentieren, dass es widersprüchlich ist, den Verlag erst anzuschreiben, dann aber keine Post erhalten zu wollen. Aber gerade der Punkt, dass man eben nichts bekommen wollte, war ja Anlass für die Kontaktaufnahme. Von daher nichts Widersprüchliches. Und ob jetzt Werbung oder "Bestätigung" - beides "stört" mein Eigentum und mein APR.
Im Ergebnis tun wir mit dem Schild "Keine Werbung" ja nichts anderes: Wir untersagen einer Kategorie von Sendungen die Zustellung. Das kann man per Schild oder per direkter Untersagung an das Unternehmen realisieren (siehe bspw. den Fall gegen diese Post-Werbesache, da reichte einem LG ja auch der Widerspruch an die Post). Bei der Untersagung des roten Briefes an den Springer-Verlag ist die Sachlage sehr ähnlich: Man will nicht sein Eigentum für eine solche Marketingaktion bereithalten.
Dass alles ist für mich eher interessante Gedankenspielerei. In der Tat mag es übertrieben sein, den Verlag auf Unterlassung von Briefen in Anspruch zu nehmen. Einen Anspruch darauf sehe ich allerdings schon.
erftwalk
25.06.2012, 20:10
Man könnte vielleicht argumentieren, dass es widersprüchlich ist, den Verlag erst anzuschreiben, dann aber keine Post erhalten zu wollen. Aber gerade der Punkt, dass man eben nichts bekommen wollte, war ja Anlass für die Kontaktaufnahme. Von daher nichts Widersprüchliches. Und ob jetzt Werbung oder "Bestätigung" - beides "stört" mein Eigentum und mein APR.
Liebe Leute,
was da jetzt abläuft ist in meinen Augen akademische Korinthenkakerei. Wollt ihr nicht jetzt schon Widersruch einlegen, wenn die BILDungszeitung in 60 Jahren wieder mit einer Gratisausgabe erscheint?
Ich wollte diese Zeitung auch nicht und deshalb bekommt sie einen Ehrenplatz in der blauen Tonne.
Lieber erftwalk,
bevor du dich zu sehr aufregst: Lies bitte meinen letzten Absatz.
Dazu darf ich anmerken, dass relevante Teile der hier im Forum beschriebenen Tätigkeiten durch Wegschmeißen /-klicken /-hören für den einzelnen zu bewältigen wären. Es gibt aber auch Situationen, in denen nimmt man manches nicht hin. Beim einen ist das die Bild-Zeitung, beim anderen die Spam-Mail oder sonstige Werbung. Ich verstehe dieses Forum dafür, sich darüber auszutauschen - ohne dafür von der Seite angemacht zu werden.
Es gibt aber auch Situationen, in denen nimmt man manches nicht hin. Beim einen ist das die Bild-Zeitung, beim anderen die Spam-Mail oder sonstige Werbung.
Die ganze Aktion kann man auch wie folgt sehen:
http://s14.directupload.net/images/120625/temp/85379sri.jpg (http://s14.directupload.net/file/d/2932/85379sri_jpg.htm)
Bild in Originalgröße (http://s14.directupload.net/file/d/2932/85379sri_jpg.htm)
Ich wollte diese Zeitung auch nicht und deshalb bekommt sie einen Ehrenplatz in der blauen Tonne.
Schaetze dich gluecklich, dass es nur diese eine Sendung war, die dich unerwuenscht erreichte.
Nur findest du es nicht uebertrieben, sich nur wegen einer unerwuenschten Sache in einem Forum anzumelden? :devil:
Bitte streitet Euch nicht.
Fakt ist doch, dass diese Aktion net wirklich gratis ist und mit der Werbung gerade in dieser Ausgabe auch sehr gut verdient wurde.
Zudem wurden übliche Zustellungsabläufe behindert und wie einige Posts hier bestätigen, auch trotz Widerspruch zugestellt.
Hier lohnt es sich wirklich kritisch zu hinterfragen, denn hinter der Fassade riecht es.
erftwalk
26.06.2012, 09:44
Nur findest du es nicht uebertrieben, sich nur wegen einer unerwuenschten Sache in einem Forum anzumelden? :devil:
Also Ralgert, bevor du solche Behautungen aufstellst, sollte du erst mal lesen. Ich bin länger im Forum als du und habe auch bereits mehr Beiträge geschrieben.
Mit ging es nur darum, dass ich die Aktion auch nicht für glücklich halte. Der Springer-Verlag hat sich möglicherweise mehr Feinde als Freunde mit der Gratiszeitung geschaffen. Andererseits finde ich es übertrieben, gleich ein knappes halbes Dutzend §§ auszugraben, gegen die Springer verstoßen hat. Für mich ist wichtig, dass diese Aktion ganz sicher so bald nicht wiederholt wird.
Auch die Rolle, die die Post bei der Aktion gespielt, ist sicher nicht ganz sauber. Aber auch da sollte man die Kirche im Dorf lassen. Bei uns wird schon seit Monaten montags keine Post ausgetragen. Die Post bestreitet das offiziell, einen Zusteller sieht man montags allerdings nie. Gestern allerdings gab es Post. Ob diese Post am Samstag liegengeblieben ist, kann man nur vermuten, nicht aber beweisen. Also was soll's?
... ] Für mich ist wichtig, dass diese Aktion ganz sicher so bald nicht wiederholt wird.
Das ist es unter anderem mir auch und aus dem Grund sollte man dem Verlag und den beteiligten Firmen an der richtigen Stelle nachhaltig auf die Füsse treten.
Auch die Rolle, die die Post bei der Aktion gespielt, ist sicher nicht ganz sauber. Aber auch da sollte man die Kirche im Dorf lassen. Bei uns wird schon seit Monaten montags keine Post ausgetragen. Die Post bestreitet das offiziell, einen Zusteller sieht man montags allerdings nie. Gestern allerdings gab es Post. Ob diese Post am Samstag liegengeblieben ist, kann man nur vermuten, nicht aber beweisen. Also was soll's?
Solange Kunden für Leistungen zahlen können die erwarten, dass diese auch erbracht werden, egal ob irgendwer gerade eine Sonderaktion wie in diesem Fall startet.
Darunter darf die übliche Zustellung von Postsendungen net leiden und wenn dann auch noch eine Tochtergesellschaft Sponsor ist werden natürlich Zusammenhänge hinterfragt und das ist gut so.
Nee, ernsthaft streiten wollte ich mich nicht; deshalb auch das Grinseteufelchen dahinter.
Es ging mir darum, das es sich eben nicht um eine einzelne Sache handelt.
antispam2006
30.06.2012, 19:48
Den Postboten sind die "roten Briefumschläge" auch bereits vor einigen Tagen vorgestellt worden. Offenbar geht es unserem ehemaligen Staatsunternehmen doch sehr gut. Mal sehen, wann die den nächsten Antrag auf Erhöhung des Briefportos stellen und wie sie ihn begründen.
Woher du das wieder wusstest? :-) Man überlegt schon laut über eine Portoerhöhung.
http://www.gmx.net/themen/finanzen/wirtschaft/529ci08-post-erwaegt-porto-erhoehung
Gruß Antispam2006
Schorchgrinder
30.06.2012, 20:56
3937 Sinnvolle Verwendung finde ich
mareike26
30.06.2012, 21:57
Nein danke, dafür ist mir mein Allerwertester doch zu schade. Das muss sich doch anfühlen wie Schmirgelpapier.
https://netzpolitik.org/2012/springer-verlag-wehrt-sich-gegen-datenschutz-auskunft/ :facepalm:
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