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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Wichtige Information: Änderung unserer Newsletter-Richtlinien"



smonkey
20.08.2012, 18:57
Hallo zusammen,

ich habe kürzlich eine E-Mail von Redcoon erhalten in der ich über ein Gewinnspiel dazu animiert werde den Newsletter zu abonnieren:

http://img855.imageshack.us/img855/1917/redcoon.jpg

In wie weit stellt diese E-Mail selbst Spam da?
Ist der dadurch gegebene "Opt-In" überhaupt zulässig?
Ist es legitim das Gewinnspiel nur für Newsletter Abonnenten zu erlauben?

Viele Grüße,

Gerlach
20.08.2012, 20:02
Meiner Meinung nach klarer Fall von Spam.

FSnyder
20.08.2012, 20:56
Hi,

Gegenfrage: Hast Du denn den Newsletter bisher bezogen?
Wenn ja, dann isses IMO legitim. Wenn nicht, dann isses Spam.

Und ja, es ist jedem Anbieter selbst überlassen, zu welchen Konditionen er ein "Gewinnspiel" betreibt.
Nur muss er sehen, dass er bei der "Werbung" dafür nicht ins Fettnäpfchen tritt...... ;)

Grüße
Snyder

Mittwoch
20.08.2012, 22:30
ich habe kürzlich eine E-Mail von Redcoon erhalten in der ich über ein Gewinnspiel dazu animiert werde den Newsletter zu abonnieren:
[...]
In wie weit stellt diese E-Mail selbst Spam da?
Hast du Redcoon gegenüber erklärt, in derartige Schreiben werblicher Natur einzuwilligen? Wenn nicht, ist das Spam.

In Deinem Screenshot heißt es sinngemäß, dass diese Mitteilung an alle bisherigen Abonnenten eines Newsletters ging. Für selbigen ist ein Einverständnis Voraussetzung, wenn auch nicht zwingend Double Opt-In*. Solltest Du dieses nicht gegeben haben, stellt schon die bisherige Zusendung des Newsletters Spam dar.



Ist der dadurch gegebene "Opt-In" überhaupt zulässig?
Wenn diese Mail ausschließlich an Leute ging, die den Newsletter aktiv bestellt haben, könnte man aus der Aufforderung zum Anklicken eines personalisierten Links (war das in Deinem Screenshot einer?) ein Double-Opt-In konstruieren, vorausgesetzt natürlich, dass diejenigen, die nicht klicken, auch keine weiteren Zusendungen bekommen. Warum Redcoon jetzt plötzlich eine weitere Bestätigung fordert bzw. welche Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) diese erforderlich macht, ist mir schleierhaft.

Dass überhaupt Bezug zum BDSG genommen wird, finde ich schon seltsam. Es ist zwar richtig, dass die Datenhaltung der Newsletter-Mailadressen und eventuell dazugehöriger Kundenprofile unter den Wirkungsbereich des BDSG fällt, das Erfordernis einer Zustimmung zum Empfang leitet sich hingegen aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ab, welches im Zusammenhang mit Spam eigentlich die Rechtsgrundlage ist.



Ist es legitim das Gewinnspiel nur für Newsletter Abonnenten zu erlauben?
Ja, ein Gewerbetreibender darf ein Gewinnspiel nur auf seinen Kundenkreis oder sonst wie einschränken. Es muss lediglich klar erkenntlich sein, wer zugelassen ist. Und es dürfen keine Gegenleistungen verlangt werden, andernfalls berührt man das illegale Glücksspiel. Selbst öffentlich beworbene Gewinnspiele kann man unter nahezu beliebige Teilnahmebedingungen stellen, solange keine direkte oder versteckte Teilnahmegebühr erhoben wird. Das ist dann auch der Grund, warum man z.B. bei irgendwelchen Gewinncode-Aktionen auf Konsumprodukten nahezu sicher den Hinweis findet, dass man zu gleichen Chancen auch per Postkarte am Gewinnspiel teilnehmen kann, also streng genommen das Produkt gar nicht kaufen muss. Gleiches gilt für die Teilnahme per Mehrwertdienst-Telefonnummer.

Schönen Gruß
Mittwoch

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* Bevor man mich hier in der Luft zerfetzt: Ein Double-Opt-In ist nur dann erforderlich, wenn man sich aus freien Stücken für einen Newsletter oder dergleichen anmeldet, und dann eigentlich auch nur gesetzt dem Fall, dass Hinz und Kunz beliebige Daten auch von wildfremden Menschen in die Anmeldemaske eingeben können. Es ist ebenso ausreichend, wenn man im Rahmen einer Bestellung per zu setzendem Haken aktiv einen Newsletter bestellt, oder dies als Kunde in seinem passwortgeschützten Kundenprofil tut. Da reicht dann schon ein einfaches Opt-In, weil die Rechtsprechung davon ausgeht, dass infolge des Vertragsverhältnisses ein ausreichendes Vertrauensverhältnis zwischen Versender um Empfänger besteht. Ein opt-Out in diesem Kontext ist allerdings klar wettbewerbswidrig. Ebenso verlangen seriöse Firmen auch bei ihren Kunden ein Double-Opt-In, da sie nur so wirklich auf Nummer sicher gehen können.

smonkey
20.08.2012, 23:46
Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Den Newsletter erhalte ich seit Mai 2010 nach dem ich dort eine Bestellung aufgegeben hatte. Auf Grund der Zeitspanne kann ich heute leider nur noch spekulieren wie es damals zustande gekommen ist. Da ich aber in der Regel bewusst kein Häkchen für Newsletter setze, vermute ich dass ich damit auch kein "Opt-In" gegeben habe. Ein "Double-Opt-In" zu dem Zeitpunkt kann ich auf jeden Fall ausschließen. Daher versucht Redcoon vermutlich Adressanten die entweder kein, oder nur einem einfaches "Opt-In" gegeben haben, nachträglich zu einem "(Double-)Opt-In" zu bewegen.

Das Kuriose daran ist nur, wenn bereits ohnehin eine rechtsgültige Legitimation vorgelegen hat, wäre diese Aktion unnötig aber es würden viele Empfänger verloren gehen. Daher ist vermutlich naheliegender, dass bisher keine richtiges "Opt-In" vorlegen hat, was allerdings dieses und alle vorangegangen Mailings als "SPAM" klassifiziert.
Aber immerhin werden hier bestehende Abonnements überprüft und in meinen Augen akzeptable Lösungen zur Säuberung ergriffen.

Viele Grüße

Gerlach
21.08.2012, 00:05
Wenn du jetzt über 2 Jahre den Newsletter bezogen hast - wenn auch ohne deine Einwilligung -, dann wird es vermutlich schwer, jetzt bei der aktuellen Mail etwas zu Ungunsten von Redcoon zu konstruieren. Ich würde denen einfach einen Widerspruch gemäß Bundesdatenschutzgesetz zukommen lassen, um klare Verhältnisse zu schaffen. Wenn Redcoon tatsächlich in der Vergangenheit Kunden ohne deren entsprechende eindeutige Willenserklärung auf den Newsletter gesetzt hat, so ist die jetzige Nachricht in der Tat eine akzeptable Reaktion seitens Redcoon. Man darf Fehler einsehen.