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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewerbung als EDV-Techniker - wohl eher als Spammer!



Nebelwolf †
08.10.2012, 16:26
Hallo zusammen,

hier ist der bisher frechste Bewerbungs-Spam der mich bisher erreicht hat:

From - Sat Oct 06 [...] 2012
Return-Path: <[...]@unitybox.de>
Delivery-Date: Sat, 06 Oct 2012 [...] +0200
Received: from mail01.ish.de (mailout.ish.de [80.69.98.248])
by mx.[...].de (node=mxeu2) with ESMTP (Nemesis)
ID: [ID filtered]
Received: from [88.152.86.211] (account [...]@unitybox.de HELO [...])
by mail-fe-01.mail01.ish.de (CommuniGate Pro SMTP 5.3.15)
with SMTPA ID: [ID filtered]
Reply-To: "ks-post" <[...]>
From: "ks-post" <[...]>
To: <[...]>
Subject: Bewerbung als EDV-Techniker
Date: Sat, 6 Oct 2012 [...]+0200
Adressiert ist die Bewerbung an eine Adresse, die ich vor 10 Jahren in einem Impressum verwendet und vor 6 Jahren durch eine neue Adresse ersetzt habe. Seither wird die Adresse munter von Halunken gehandelt und von Spammern benutzt. Der Typ hat sich also offensichtlich nicht einmal die Mühe gemacht ins Impressum zu schauen bevor er mir eine Bewerbung zuschickt, sondern verwendet einfach Adresslisten von Spammern.

Genauso verräterisch ist der Text der eMail:


K[...] S[...] - Kappeler Straße [...] - 40599 Düsseldorf
___________________________________________________________



B e w e r b u n g a l s E D V – T e c h n i k e r



Sehr geehrte Damen und Herren,

durch eine Anstellung bei Ihnen verspreche ich mir eine fachliche Weiterentwicklung und bin mir sicher, dass der Aufgabenbereich anspruchsvoll ist und zugleich Spaß macht.

Nach meiner Ausbildung zum Energieanlagenelektroniker arbeitete ich über 10 Jahre im EDV / IT Bereich.
Dort habe ich über die Jahre sehr gute Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Installation und Konfiguration von Servern, Desktop-PCs und Notebooks; Verwaltung und Pflege der Hard-, Software und Benutzerdaten, sowie die Wartung und Reparatur einschließlich der Garantieabwicklung erlangt.

Darüber hinaus habe ich die Prüfungen zum „Microsoft Certified Professional“ und zum „Microsoft Certified Technology Specialist“ erfolgreich abgeschlossen.

Gut kann ich mir vorstellen, meine bisher in der Ausbildungs- und Berufszeit erlangten Kenntnisse bei Ihnen einzubringen und mich in die Besonderheiten Ihres Unternehmens einzuarbeiten.

Fleiß, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein sind für mich genauso selbstverständlich, wie selbständiges, teamorientiertes und zielstrebiges Arbeiten.

Auch wenn derzeit keine Vakanzen in Ihrem Hause sind, bin ich mittel- oder längerfristig an einer Mitarbeit interessiert.

Es würde mich freuen, wenn Sie mir die Gelegenheit zu einer persönlichen Kontaktaufnahme geben würden.

Auf Wunsch sende ich Ihnen gerne meine kompletten Bewerbungsunterlagen zu.

Mit freundlichen Grüßen



K[...] S[...]

Hä? Das ist keine Bewerbung, das ist Spam. Selbst eine Kurzbewerbung umfaßt einen Lebenslauf, Alter, Ausbildung und Foto. Auch die Telefonnummer zur Kontaktaufnahme fehlt. Das Weglassen dieser personenbezogenen Daten und persönlicher Anrede läßt vermuten, daß der Spammer hier einen sehr großen Verteiler beglückt hat. Wie wenig fachliche und soziale Kompetenz muß jemand haben, wenn er nach 10 Jahren in der IT einen Spamlauf startet und glaubt, daß Personalchefs bei ihm nach Bewerbungsunterlagen betteln.

Nebelwolf

deekay
08.10.2012, 17:16
Das ist keine Bewerbung, das ist Spam

Richtig. Vielleicht muss derjenige auch ein paar Bewerbungen für die Arge vorweisen. Derartige Bewerbungen habe ich schon mal ab und an bekommen.

Smart
08.10.2012, 18:30
Kann es sein das der Bewerber in der Richtung ( Anti-Diskriminierungsgesetz )abzocken will. Die Regel Entschädigung ist 3 Monatsgehälter.

Das kommt sehr oft vor.

Wuschel_MUC
08.10.2012, 20:28
Kann es sein das der Bewerber in der Richtung ( Anti-Diskriminierungsgesetz )abzocken will...
Da müsste er erst einmal darlegen, wie er diskriminiert wurde.

Falls Monsieur wirklich auf Stellensuche ist: er hat sich zu dämlich angestellt, als dass man ihn einstellen könnte. Dafür gibt's keine Abfindung.

Wuschel

deekay
08.10.2012, 22:51
Das Anti-Diskriminierungsgesetz greift doch auch nur wenn auch wirklich eine Stelle ausgeschrieben wird oder?

mareike26
08.10.2012, 23:23
Das AGG greift bei Diskiminierung aufgrund des Geschlechts, Alters, der Religion/Weltanschauung, der ethnischen Herkunft, Behinderung oder sexuellen Identität.
Es greift nicht bei Dummheit und/oder Schlampigkeit bzw. dreistem Spam. Es besteht kein Recht darauf, dass eine E-Mail an eine nicht verwendete E-Mail-Adresse überhaupt zur Kenntnis genommen, geschweige denn ernstgenommen wird, zumal sie weder eine Antwort auf eine ausgeschriebene Stelle ist, noch als Bewerbung erngenommen werden kann. Ein Recht auf Antwort besteht dann schon einmal überhaupt nicht. So etwas wandert bei mir ohne Kommentar in den virtuellen Mülleimer.
Insofern frage ich mich gerade, was Smart mit seinem Bezug auf AGG meinte.

Smart
09.10.2012, 06:08
So etwas wandert bei mir ohne Kommentar in den virtuellen Mülleimer.
Insofern frage ich mich gerade, was Smart mit seinem Bezug auf AGG meinte.

Mit Spammern macht man keine Geschäfte. Also keine Anstellung. Wenn der Spammer nun klagt und sagt: Ich werde Benachteiligt weil ich per Mail beworben habe.

Ich habe etliche Klagen gelesen die mit AGG begründet waren und habe nur den Kopf geschüttelt.

mareike26
09.10.2012, 10:46
Benachteiligt, weil er sich per Mail beworben hat?
Er hat sich nicht auf eine ausgeschriebene Stelle beworben -> kein AGG

Die von Arbeitgebern verlorenen Fälle wegen AGG beruhen meist auf wenigen Grundlagen:
- Der Arbeitgeber hat eine selten dämliche Stellenausschreibung verfasst
- Der Arbeitgeber war dumm genug, dem Bewerber einen Grund für die Nichteinstellung zu liefern.
- Der Arbeitgeber hat sich mit dem Bewerber gezankt, anstatt ihn auflaufen zu lassen, den Mund zu halten und und einen Fachmann zu fragen

In jedem Fall ging afaik vorher eine Stellenausschreibung voraus.

mareike26
09.10.2012, 21:36
Nachtrag: Ich habe mir das heute noch einmal durch den Kopf gehen lassen.
Wer dumm genug ist, eine nicht benutzte Email-Adresse zwecks Bewerbung anzuschreiben, und so einen Text eine Bewerbung zu nennen, ist auch dumm genug, eine entsprechende Adress-CD mit dem Vorsatz zu kaufen, die Firmen einmal alle anzuschreiben und zu schauen, wen man dann wegen AGG verklagen kann.

Wuschel_MUC
10.10.2012, 00:11
Wer dumm genug ist, eine nicht benutzte Email-Adresse zwecks Bewerbung anzuschreiben, ... ist auch dumm genug, eine entsprechende Adress-CD mit dem Vorsatz zu kaufen, die Firmen einmal alle anzuschreiben und zu schauen, wen man dann wegen AGG verklagen kann.
Das wäre dümmer als die Polizei erlaubt. Spätestens beim Anwalts- und Gerichtskostenvorschuss dürfte Monsieur einknicken. Die Gewinnaussichten sind ohnehin gering.

Ich habe nach dem Examen eine Stelle mit Hilfe eines Serienbriefs gefunden. Es dürften vielleicht 50 Briefe gewesen sein. Die Adressen waren aus dem SYSTEMS-Ausstellerkatalog.

Wuschel