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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : VSR Verlag Service GmbH und PVZ Stockelsdorf



Gaia
05.12.2012, 01:47
Liebe Forumsgemeinde,
Unser Kind ist auf Drücker hereingefallen, als sie mit Freund auf einem Stadtfest war.
Ihr wurde mit Handgreiflichkeiten und Worten als Lesprobe getarnt ein Abo der Zeitschrift "Echo der Frau" aus einem Kleinkatalog der VSR untergejubelt und letzte Woche kam die Rechnung :mad:
Ich habe mir die Unterlagen angeschaut und die Vermittlerin hat nur mit den Anfangsbuchstaben des Vor- und Zunamens unterschrieben. Also habe ich mich hingesetzt und VSR eine e-Mail geschrieben und den Vertrag wegen Sittenwidrigkeit und arglistiger Täuschung angefochten. Ich habe auch gleich angemerkt, dass wir eine hervorragende Rechtsschutz-Versicherung haben und hervorrangende Anwälte uns im Streitfall vertreten werden. 2 Tage später habe ich bei VSR angerufen, weil noch keine Antwort da war und da habe ich der Dame auch deutlich zu verstehen gegeben, was ich von Handgreiflichkeiten und solchen Drücker-Methoden halte. Man hat mich an die PVZ Stockelsdorf verwiesen, weil man angeblich keine Daten habe. Darauf habe ich der Dame gesagt, dass VSR als Vertragspartner auch Ansprechpartner ist und sie sich darum zu kümmern habe, dass der Vertrag rückgängig gemacht wird.
Gestern kam Post von der PVZ Stockelsdorf, dass der Vertrag storniert wurde und eventuell noch gelieferte Zeitschriften als kostenloses Werbematerial betrachtet werden dürfen... geht doch :D
Es lohnt sich also sich zu wehren, auch wenn die Widerspruchsfrist verstrichen ist. Solche Drückermethoden sind leider immer noch Usus und es hat sicher noch einige Leute an dem Tag erwischt.

Die Kistlerhofer Str. 170 in München ist hier im Forum schon unangenehm aufgefallen (keine Ahnung gerade wo) und die PVZ Stockelsorf hat ja hier schon eine lange Krankenakte.

Nun habe ich noch eine Frage:
Sollen wir trotzdem Strafanzeige wegen versuchtem Betrug, arglistiger Täuschung und Nötigung erstatten?
Da es nochmal gutgegangen ist haben wir vorerst darauf verzichtet.

lG Eure Gaia

Speedy56
05.12.2012, 09:31
Ich würde - da es sich erledigt hat - nix mehr unternehmen.
Man hat ja doch nur Arbeit und weiteren Ärger damit...

Übrigens: Wenn bei uns ein Drücker vor der Tür steht sagen wir immer: "Wir haben den Lesezirkel" - das wirkt!

Arthur
05.12.2012, 09:38
Über die Läden gibt es schon seit 2009 eine umfangreiche "Akte" > http://www.echte-abzocke.de/allgemein/172-zeitschriften-abzocke-ueber-pvz-pressevertriebszentrale-stockelsdorf.html

Mittwoch
05.12.2012, 11:20
Die PVZ (Pressevertriebszentrale) in Stockelsdorf tritt auch immer wieder im Zusammenhang mit Telefon-Spam und den dort verwendeten Drückermethoden in Erscheinung. Man werfe einfach mal den Ortsnamen Stockelsdorf in die Suchmaske des Forums ein.

@Gaia: Eine Strafanzeige mit den drei Verdachtsmomenten wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt. Entweder wegen Geringfügigkeit, oder wegen nicht zu ermittelnden Details des Vergehens. Letztendlich dürfte Aussage gegen Aussage stehen.

Ist Dein Kind schon volljährig? Wenn nicht, hättest Du dem Vertrag nicht zustimmen brauchen, denn ein Abonnement fällt in der Rechtsprechung als Dauerschuldverhältnis regelmäßig nicht unter den Taschengeldparagraphen. Alle derartigen Verträge sind bis zur Zustimmung eines Erziehungsberechtigten schwebend unwirksam. [Das gilt auch für Handy-Klingeltonabos, nur so am Rande bemerkt für die, die hier mitlesen.]

Mich würde zudem interessieren, was ich unter "Handgreiflichkeiten" verstehen kann.

Schönen Gruß
Mittwoch

blizzy
05.12.2012, 21:43
Übrigens: Wenn bei uns ein Drücker vor der Tür steht sagen wir immer: "Wir haben den Lesezirkel" - das wirkt!

Wir gießen die Blumen, und zwar vom Balkon im ersten Stock. Auf meinem Grund und Boden darf ich Wasser hinschütten, wann und wohin ich will. Ich kann nichts dafür, wenn sich ein Drücker unerlaubt auf das Grundstück begibt, trotz entsprechendem Warnschild. :)

Gaia
06.12.2012, 08:06
@Gaia: Eine Strafanzeige mit den drei Verdachtsmomenten wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt. Entweder wegen Geringfügigkeit, oder wegen nicht zu ermittelnden Details des Vergehens. Letztendlich dürfte Aussage gegen Aussage stehen.
Das habe ich mir auch gedacht und deswegen vorerst verzichtet.
Der Freund war dabei und kann das bezeugen.

Ist Dein Kind schon volljährig? Wenn nicht, hättest Du dem Vertrag nicht zustimmen brauchen, denn ein Abonnement fällt in der Rechtsprechung als Dauerschuldverhältnis regelmäßig nicht unter den Taschengeldparagraphen. Alle derartigen Verträge sind bis zur Zustimmung eines Erziehungsberechtigten schwebend unwirksam. [Das gilt auch für Handy-Klingeltonabos, nur so am Rande bemerkt für die, die hier mitlesen.]
Unsere Tochter ist 20 und ihr ist das ganze sehr unangenehm. Danke für den Hinweis, so habe ich schon das Klingelton-Gedöns erfolgreich bei Tochter und Neffe abgewehrt, als beide noch minderjährig waren.


Mich würde zudem interessieren, was ich unter "Handgreiflichkeiten" verstehen kann.
Laut Freund hat die Vermittlerin unsere Tochter am Arm gepackt und zum Stand gezerrt. Demenstprechend bin ich jetzt noch stocksauer, niemand fasst unsere Tochter an und nötigt sie zu irgendwas :mad:
Ich habe den beiden auch gesagt, dass sie die Polizei rufen sollen bzw. damit drohen, wenn wer fremdes nochmal sowas macht.
Das war auch der Grund, warum ich die Geschichte veröffentlicht habe. So geht das keinesfalls.

Gaia
06.12.2012, 08:11
I
Übrigens: Wenn bei uns ein Drücker vor der Tür steht sagen wir immer: "Wir haben den Lesezirkel" - das wirkt!
Das ist auf einem Stadtfest passiert.
Bei uns zuhause haben die keine Chance, da müssen die erst am Hund vorbei um an die Haustür zu gelangen und ich jage die immer gleich weg.

erdbeernase
06.12.2012, 17:41
da müssen die erst am Hund vorbei um an die Haustür zu gelangen und ich jage die immer gleich weg.

Du gönnst wohl dem Hund auch gar nix :-)

Goofy
06.12.2012, 21:13
Zeitschriftendrücker brauchen eigentlich eine Genehmigung des Ordnungsamts (Reisegewerbekarte). Im Regelfall liegt aber so eine Genehmigung nicht vor. Man kann daher, wenn man noch einmal in der Stadt auf solche Drücker trifft, die Polizei benachrichtigen. Man wird dann sehen, wie sofort beim Eintreffen der Polizeistreife die Aufpasser aktiv werden und die Drücker zurückpfeifen. Die springen dann sofort in den irgendwo bereitgestellten Kleinbus und sind weg. Wenn man die Aktion wiederholt, wird der Bereich von den Drückern künftig gemieden.

Wenn man besonders fies und geschickt ist, macht man den sicher irgendwo in der Nähe geparkten Kleinbus mit den Aufpassern ausfindig und bittet die Beamten, den einmal zu kontrollieren und die Gewerbegenehmigung zu erfragen.

deekay
26.07.2013, 19:25
Heute hatte ich eine Hörzu im Kasten. Mit richtigem Namen und falscher Strasse und Hausnummer in meinem Ort. Auf Nachfragen beim Hörzu Leserservice meinte man, das Abo hat die PVZ gemacht ich solle mich an die wenden.

Natürlich habe ich kein Abo irgendwo abgeschlossen

Sastef
28.07.2013, 18:33
Letztendlich dürfte Aussage gegen Aussage stehen.Quark. Im Strafprozess steht regelmäßig nicht "Aussage gegen Aussage", die Aussage des Beschuldigten/Angeklagten ist jedenfalls keine Zeugenausage, wo dieser zweifelhafte Spruch allenfalls Sinn machen kann.
Außerdem halte ich es für kontraproduktiv, aus taktischen Erwägungen ("die stellen ja vermutlich doch ein") Geschädigte von Strafanzeigen abzuhalten. Der Mechanismus läuft genau andersrum: Es muss Strafanzeigen vom Himmel regnen, bis die StA merkt, dass es vielleicht klüger ist und weniger Arbeit macht, ordentlich zu ermitteln, als einfach dauern mit blöden Floskeln einzustellen.

Grisu_LZ22
06.10.2013, 21:45
$ Weibchen hat sich auch am 19.08.2013 von einem Drücker einer Sportwerbung A.D. aus Chemnitz ein Abo für den Stern aufschwatzen lassen. Angeblich bekommen da die örtlichen Vereine - je nach Erfolg der Drückerkolonnen - Bälle, Trikots etc. Auf dem ausgehändigten "Vertrag" ist eine Widerrufsbelehrung für die Sportwerbung A.D. Für das Abo sind die wöchentlichen Kosten angegeben, nicht jedoch der jährliche, halbjährliche oder vierteljährliche Abonnementspreis - entsprechend der gewünschten Zahlungsweise. So fehlt m.E. schon mal die Angabe des Endpreises.

Am 11.09. Kam dann ein Bestätigungsschreiben der A.D. und dass sie sich freuen würden, uns zu beliefern. Auch hier ist kein Endpreis, sondern nur der wöchentliche Einzelpreis angegeben. Weiterhin schreiben sie, dass mit der Betreuung des Abo die PVZ beauftragt wäre. Auf dem ursprünglichen Vertrag erfolgt kein Hinweis, wer die Vertragsbetreuung übernehmen würde, sondern nur ein allgemeines Bla-Bla. Wir haben daraufhin einen Widerspruch wg. arglistiger Täuschung, hilfsweise den Widerruf erklärt.

Am 30.09. schrub nun die PVZ, das der Widerruf zu spät erfolgt wäre und dass eine Kündigung des Abo nicht mehr möglich sei. Ich habe heute nochmals ein Schreiben zur PVZ gesandt, in dem ich die Existenz eines Vertrages mit der PVZ bestreite, einem Vertragsverhältnis widerspreche bzw. hilfweise den Widerruf erkläre. Weiterhin schreibe ich ihnen, das uns von der PVZ keine Widerrufsbelehrung ausgehändigt wurde, somit hat sie ja noch gar nicht zu laufen begonnen.

Mal sehen, ob wir die Plagegeister losbringen...

Grisu_LZ22
19.10.2013, 21:30
Na geht doch,

die PVZ hat mir bestätigt, dass das Abo von ihrer Seite storniert sei und sie keinerlei Rechte mehr herleiten...

Man muss nur hartnäckig genug sein, dann merken die, dass sie sich u.U. auf dünnem Eis bewegen.

Walbeck
25.02.2014, 19:17
Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor der Gutschein-Masche der VSR Verlag Service GmbH.

http://www.vzhh.de/recht/106241/gutscheine-vom-vsr-verlag.aspx

Viele Verbraucher, die zurzeit von Zeitschriftenwerbern des VSR Verlags angesprochen werden, glauben für Gutscheine zum Einkaufen oder Probelesen zu unterschreiben, doch sie erhalten stattdessen kostenpflichtige Abonnements. Täglich erreichen uns mehrere Beschwerden von Betroffenen, denen in Einkaufszentren oder Supermärkten Abos untergeschoben wurden: ...