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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Next ID - Office Voice Media



Waldi05
23.02.2013, 17:56
Hallo bin der Neue

und leider bin nun auch ich Opfer einer Telefonabzocke.

Kurze Geschichte hierzu:

Haben leider erst jetzt bemerkt das Next ID: [ID filtered]

Das ist nicht aufgefallen weil die buchungen immer Anfang und Ende des Monats abgebucht worden sind.
Dort stand nur immer Kabel Deutschland NICHTS von Mehrwertdienst oder Next ID

Bekomme ja Online Rechnungen von Kabel Deutschland und habe nie nachgeschaut da ich KD vertraute.
Habe ja Tel&Internet Flats und 0900 Nummer Sperren lassen und was soll passieren dachte ich.
Haben eine Geheimnummer etc.
Auch war die Schuld meine da ich das Passwort für die Online Rechnungen "verlegt" hatte etc.

So, vor 2 Tagen habe ich dann gesehen, dass mir insg. 290 Euro von meinem Konto abgebucht wurden durch Kabel Deutschland, meinem Telefonanbieter.
Die Kontouebersicht (meines Anschlusses) online brachte folgendes zu Tage:


NEXT ID: [ID filtered]
Mehrwertdienste

Voice Media Controll und meistens Dauer der Verbindung xx:xx:xx ???
Weiß nicht mal was das ist?
Habe auch kein nutzen oder sonst was.
Ganz zu schweigen das ich eine Bestellbestätigung bekommen habe etc.
Das war auf einmalda mehr weiß ich nicht.
Am Telefon haben wir höchtens 2-3 mal in einem Jahr bei RTL angerufen (0180 Numnmer) sonst nichts?!!



NEXT ID: [ID filtered]
bei Rückfragen: Telefon: 0800 237 7000, Telefax: 0800 237 8000, E-Mail: next-ID: [ID filtered]

auch andere Orte zb. Hamburg habe ich fort gelesen auf anderen Rechnungen

Die haben mir also das Geld abgebucht. Angerufen habe ich schon, da geht aber keiner ran, wahrscheinlich weil es Wochenende ist.

Was kann ich nun machen, um mein Geld zurückzubekommen und diesen Service zu beenden?
Bin grade verzweifelt. Mein Anbieter konnte mir nicht helfen im Gegenteil.

Habe Rechtsschutz und habe mit deren Tipps und Euren Vorlagen gestern ein Einschrieben an Next ID: [ID filtered]

Soll ich das Geld zurückbuchen lassen, wenn ja wie mache ich das mit den Gebühren die entstehen?

Vielen Dank!

Gruß Andi

PS:
Kann ich die 5Euro auch per Paypal zahlen?

Nebelwolf †
23.02.2013, 18:08
Hallo Andi!

Hilfreich dürfte für Dich dieser Thread bei Computerbetrug.de sein:
http://forum.computerbetrug.de/threads/handy-drittanbieter-ist-nicht-gleich-drittanbieter.34844/
Zurückbuchen ist nicht der beste Weg, sondern Lastschrift widerrufen und den strittigen Betrag aufrechnen. Aber das wird in dem Thread genau erklärt.

Die Anmeldung und Mitgliedschaft im Forum sind kostenlos, nur wenn Du im Trägerverein des Forums Mitglied sein möchtest, dann wird der Mitgliedsbeitrag von 5 Euro (oder nach belieben mehr) fällig. Die Mitgliedschaft bietet keine besonderen Vorteile, außer daß man Antispam unterstützt.

Nebelwolf

Mittwoch
23.02.2013, 18:13
Hallo Waldi05,
willkommen im Forum!


Was kann ich nun machen, um mein Geld zurückzubekommen und diesen Service zu beenden?
Wir dürfen hier keine individuelle Rechtsberatung leisten, das ist gesetzlich Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten.



Bin grade verzweifelt. Mein Anbieter konnte mir nicht helfen im Gegenteil.
Er kann Dir schon helfen, hat aber offensichtlich kein Interesse daran. Naja, demnächst wird er hoffentlich lernen, dass es keine gute Idee ist, unberechtigte Leistungen für Dritte in Rechnung zu stellen.



Habe Rechtsschutz und habe mit deren Tipps und Euren Vorlagen gestern ein Einschrieben an Next ID: [ID filtered]
Deren Tipps? Hast du eine Versicherung mit telefonischer Beratung? Garantieren die auch dafür, dass ihre Tipps verlässlich sind und stehen für den Schaden aus falschen Vorschlägen und Formulierungen ein, wie es ein Anwalt tun müsste? Ich glaube nicht. Solche Hotlines haben nur einen Zweck: Die Kosten für die Versicherung so gering wie möglich zu halten und Risiken auf die Kunden abzuwälzen.

Nichts für ungut, aber wenn Du schon versichert bist, dann nimm bitte eine Beratung bei einem auf Vertragsrecht spezialisierten Anwalt in Anspruch. Es ist keine gute Idee, selber irgendwelche Schreiben zu schicken, denn als juristischer Laie läuft man gerne mal Gefahr, durch eine unbedachte Äußerung irgendein Vertragsverhältnis anzuerkennen, dass bis dahin gar nicht existierte.

Gerade in Deinem Fall sollte ich ein Profi der Sache annehmen, denn es muss zunächst mal geklärt werden, auf welcher Basis NextID: [ID filtered]

Schönen Gruß
Mittwoch

Waldi05
23.02.2013, 18:25
Danke euch für die Infos
Die Beratung war ein Anwalt von Allianz.
Wenn das Diktierte schreiben kein Erfolgt zeigt kann ich vor Ort ein Anwalt einschalten.
Habe leider 150€ Selbstbeteiligung deswegen zögere ich bzw. Hoffe ich das Next ID: [ID filtered]
Würde mir ja gern das Geld schon zurückbuchen von Kabel Deutschland ?
Next ID: [ID filtered]
Bleibt mir wohl nichts übrig zu warten was das Einschreiben bringt.....
Das Geld kann ich ja zurückbuchen lassen bis 13 Monate wurde mir gesagt?


Hallo Andi!

Hilfreich dürfte für Dich dieser Thread bei Computerbetrug.de sein:
http://forum.computerbetrug.de/threads/handy-drittanbieter-ist-nicht-gleich-drittanbieter.34844/
Zurückbuchen ist nicht der beste Weg, sondern Lastschrift widerrufen und den strittigen Betrag aufrechnen. Aber das wird in dem Thread genau erklärt.

Die Anmeldung und Mitgliedschaft im Forum sind kostenlos, nur wenn Du im Trägerverein des Forums Mitglied sein möchtest, dann wird der Mitgliedsbeitrag von 5 Euro (oder nach belieben mehr) fällig. Die Mitgliedschaft bietet keine besonderen Vorteile, außer daß man Antispam unterstützt.

Nebelwolf
Im Link steht:
Im Festnetz gibt es echte Drittanbieter, d.h. ein nicht mit dem eigenen Teilnehmernetzbetreiber (TNB) identisches (Telekommunikations)unternehmen macht Forderungen geltend. Diese erscheinen als Beträge anderer Anbieter auf der Rechnung des TNB. Das macht der Teilnehmernetzbetreiber nicht freiwillig sondern gezwungenermaßen, da ihm diese Verpflichtung (um Wettbewerb im Telekommunikationsbereich zu ermöglichen) durch die Bundesnetzagentur bzw. Gesetz für kleine Kohle auferlegt wurde. Beschwerden sind unproblematisch, die Forderung wird vom TNB ausgebucht und der Drittanbieter muss sich entweder selbst oder durch Beauftragte (z.B.Firmen wie Nextnet) um seine Forderung kümmern. Dem TNB ist dies schnurz oder er freut sich sogar dass sein Mitbewerber für den er den Rechnungsknecht machen muss die Kohle nicht bekommt.
Bei Streitigkeiten im Festnetz es reicht daher Einwendungen gegenüber dem Drittanbieter (beweisbar) innerhalb der 8-Wochenfrist des §45 i TKG zu erheben, die Rechnung gegenüber dem TNB zu kürzen und dabei den Grund der Kürzung mitzuteilen.

Kabel D kann also die Beträge ausbuchen?
Denke aber da es 13 Monate sind ist diese Option hinfällig :(

cmds
23.02.2013, 18:36
Auf die 13 Monate Frist würde ich mich nicht verlassen.
Normalerweis bucht KD mit Einverständnis ab, die Next Forderung ist nur Teil der Abbuchung, also tunlichst die minimalste Zeit des Rückrufes beachten!
Teilbeträge einer Lastschrift können nicht zurückgebucht werden, nur die komplette Lastschrift.

Waldi05
23.02.2013, 18:41
Auf die 13 Monate Frist würde ich mich nicht verlassen.
Normalerweis bucht KD mit Einverständnis ab, die Next Forderung ist nur Teil der Abbuchung, also tunlichst die minimalste Zeit des Rückrufes beachten!
Teilbeträge einer Lastschrift können nicht zurückgebucht werden, nur die komplette Lastschrift.

Hmmm
Habe NIE ein Einverständnis gegeben!
Da schaut mal Jahre Akte SAT1 an und dann passiert ausgerechnet uns sowas.

cmds
23.02.2013, 18:52
Hmmm
Habe NIE ein Einverständnis gegeben!
...

KD macht nur Verträge mit Lastschrift!

Waldi05
23.02.2013, 18:57
Sorry meinte auch die Next ID
Die hatte von mir kein Einverständnis

cmds
23.02.2013, 18:59
Sorry meinte auch die Next ID
Die hatte von mir kein Einverständnis

Das ist schon klar, aber solange keine Drittanbietersperre bei KD eingerichtet ist, buchen die alles ab.
Daher mein Hinweis, falls die Lastschrift zurückgeholt werden soll, die kurze Frist beachten.

Waldi05
23.02.2013, 19:08
Ok
Diese Sperre habe ich gleich KD Mitgeteilt als ich das gesehen habe in dieser Woche.
Wusste gar nicht das es sowas gibt.
Fand mich Dummerweise mit der 0900 Sperre auf der sicheren Seite

truelife
23.02.2013, 21:05
Hallo Waldi05,

man lernt nie aus. Das ist nunmal Fakt. Aber wir helfen auch so ganz gerne bei Spam und Abzockversuchen, ohne dass der Hilfesuchende gleich Vereinsmitglied wird - wir freuen uns aber auf jeden Fall über jeden, der uns durch die Mitgliedschaft unterstützen will.

Du hast in deinem ersten Beitrag geschrieben, dass dir insgesamt 290 Euro von deinem Konto durch Kabel Deutschland abgebucht wurden. Mir ist jetzt noch nicht klar, ob diese komplette Summe nun durch die eingebuchte Mehrwertleistung namens "Voice Media Controll" zustandekam oder ob dort auch "normale" Telefonkosten mitabgerechnet wurden. Wenn es mehrere sind: seit wann geht die Abbucherei denn?

Ab einfachsten wäre es, wenn du z.B. einen Screenshot der Rechnung einstellen könntest, bei dem du deine persönlichen Daten z.B. mit einem Bildbearbeitungsprogramm wie Paint zuvor gelöscht hast.

Kann es sein, dass sich ein "l" zuviel in den Produktnamen geschummelt hat? Denn "Voice Media Control" kenne ich, allerding nicht in Bezug auf Abzocke.

Waldi05
23.02.2013, 21:15
Hallo
Das geht seID: [ID filtered]
Die Summe ist nur von Next ID
Versuche ein Foto zu machen
Was ist das Office Voice Media überhaupt?
Dort steht immer Artikel Nummer 91790 das immer um die gleiche Zeit beginnt und einer Dauer von 0:0:00 hat?
Einmal Next ID: [ID filtered]

Waldi05
23.02.2013, 21:20
http://www1.minpic.de/bild_anzeigen.php?id=201035&key=62890403&ende

Hoffe es klappt mit dem Foto
Soll ich das dort kündigen obwohl nicht bestellt oder besser weil ich sowieso zum Anwalt muss ihn es machen lassen
Nicht wenn ich dort kündige es dort als Eingeständnis erscheint ?
Ich habe ja außer die Rechnungen sonst nichts?

Ps :wenn ich nach Next ID: [ID filtered]
Lt Allianz sind diese dort auch bekannt wegen Betrug.

Goofy
23.02.2013, 21:40
Was man nicht bestellt hat, das kündigt man auch nicht. Sondern man erklärt den Widerspruch.

Die Rückforderung streitiger Beträge von Telefonrechnungen ist leider nur bis 8 Wochen nach Rechnungserhalt rückwirkend möglich. D.h. für die letzten 8 Wochen kann man vom Telefonprovider die streitigen Beträge rückfordern.

Hierzu ist dem Provider mitzuteilen, welche Beträge streitig gestellt werden. Es wird angekündigt, die Beträge von der nächsten Telefonrechnung einzubehalten. Lastschrifteinzugsermächtigung aufkündigen.

Wichtig: nicht zurückbuchen, denn dann entstehen dem Provider Rückbelastungskosten, die er Euch dann über sein Inkasso auflasten wird. Es ist taktisch unklug, dem Provider einen Anlass zur Meckerei zu bieten.

Hinweise zur Vorgehensweise:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Vorgehen_bei_Telefon-Mehrwertdienst-Betrug
Genau so vorgehen und nicht anders.
Insbesondere bitte kein Telefongequatsche mit Hotlines anfangen.

Waldi05
23.02.2013, 21:45
Danke Goofy
Ja genau den Link habe ich bei der suche vor Tagen gefunden und die Musterbriefe verwendet :)
Diese habe ich gestern an Next ID: [ID filtered]

rainer
23.02.2013, 21:45
hallo,

ich hatte auch ein ähnliches Problem - bei mir lief die illegale Abbuchung über die Telefonrechnung. Hatte es aber schon bei der 2. Rechnung bemerkt.

Daher hab ich bei beiden Rechnung die Lastschrift zurückgehen lassen und den unstrittigen Differenzbetrag der Telekom überwiesen. Next ID: [ID filtered]

Als dann Bussek & Mengede als Inkassobude eingeschaltet wurde hab ich deren Brief- und Telefonterror auch ausgesessen. Weder Next ID: [ID filtered]

Das tun die in der Regel auch nicht. Sie müssten dann die Hosen runterlassen und nachweisen wie, wann und bei wem genau die strittige Forderung zustandegekommen sein soll. Das können die aber nicht. Da müssten die ja ihre Abzockermasche offenlegen.

meine Empfehlung: bei der nächsten Abrechnung den strittigen Gesamtbetrag aufrechnen und abziehen

Dann liegt der schwarze Peter bei Next Id. Da liegt der gut ;-)

Gruss
Rainer


PS: Bussek & Mengede scheine als Inkassobude aus dem Rennen zu sein. Man munkelt da von Strafverfahren gegen diese Anwälte ;-)

truelife
23.02.2013, 22:11
Tja,

"Office Voice Media" ist was anderes als das ursprünglich erwähnte "Voice Media Control(l)"

Siehe hier:

http://forum.sat1.de/showthread.php?15935-NEXT-ID-und-Bussek-und-Mengede
http://forum.computerbetrug.de/threads/vision-bill-next-id-technologies-gmbh.34079/

Unter https://nevue.nexnet.de/odin2/login.htm?vnb=050 kannst du nachsehen, wer sich hinter der Artikel-Leistungsnummer verbirgt.

Waldi05
23.02.2013, 22:21
Sorry ja falsch geschrieben
Aber nun doch Betrug wie ich gelesen habe -.-
Der Link zum nachsehen bei Next ID: [ID filtered]

truelife
23.02.2013, 22:32
... was aber, soweit diese Angaben wahrheitsgetreu sind, nicht zu deinem Nachteil wäre.

Waldi05
23.02.2013, 22:42
Habe es gemacht
Finde aber dort auch keine weiteren Angaben wie auf der Rechnung nur meine Festnetznummer und Dauer der Verbindung xx:xx:xx
Ziel der Verbindung FestendgeldCC050?

Goofy
23.02.2013, 23:03
Wenn die Dauer der Verbindung xx:xx:xx beträgt, dann ist eben keine Mehrwertverbindung angewählt worden. Folgerichtig ist in diesem Fall die Next ID: [ID filtered]

Die Next ID: [ID filtered]

Welche Rechte hier Next ID: [ID filtered]

Der einzige Grund, weshalb sich Dein Provider zum Inkasso solcher merkwürdigen Fakturierungen hergibt, ist reines Profitinteresse, denn die Provider kassieren bei solchen Fakturierungen üblicherweise ca. 30 Prozent Provision von den Bummfidelverbindungskaspern ein.
Eine irgendwie geartete Rechtsgrundlage für das Inkasso solcher "Leistungen" geben m.E. aber die TK-Verträge nicht her. Es handelt sich weder um TK-gestützte Dienste im Sinne von Mehrwertdiensten (0900, 0180x....), auch nicht um Premium-SMS. Völlig abseits vom TKG. Das ist, wie wenn Dein Wasserwerk Dir Geld für irgendein Mopsgesangs-Abo von der Wasserrechnung abbuchen würde. Völlig sach- und vertragsfremd.

Die Tatsache, dass fast alle TK-Provider in Deutschland dieses Kasperletheater mitmachen (weil sie gut dran verdienen...), ändert nichts daran, dass diese Praktiken grob TKG- und vertragswidrig sind. Und solange die Provider in Deutschland deswegen keins auf die Mütze kriegen (von der BNETZA bestimmt nicht, denn die ist selbsterklärtermassen nur "zur Marktbeobachtung" da...), wird sich daran nichts entscheidendes ändern. Schließlich lässt sich offenbar ein großer Teil der Betroffenen die Abzocke widerstandslos gefallen, sonst wäre nämlich bald Schluss damit.

Die Berechnung dieser sogenannten "Voice-Abos" steht rechtlich also auf äußerst dünnem Treibsand, und es ist bisher kein Fall bekannt geworden, wo ein TK-Provider wegen einbehaltener streitiger Posten geklagt und auch noch den Prozess gewonnen hätte. Wenn überhaupt geklagt wird, dann wird sehr oft bei qualifizierter anwaltlicher Gegenwehr (Klageerwiderung) die Klage zurückgenommen.

SOSiLi
23.02.2013, 23:08
Festentgelt (ohne "d") bedeutet, dass es sich um ein sogenanntes Voice-Abo handelt. Kostenpunkt: 10 € für 10 Tage. Deshalb erscheint alle 10 Tage zum gleichen Zeitpunkt eine "Leistung" mit der Dauer 00:00 . Ein fiktives Beispiel: Du bestellst per Telefon für jeden Morgen 4 Brötchen von deinem Bäcker, der dafür über FAREST ID: [ID filtered]

Dir wurden bis jetzt 290 € abgebucht. Das heißt, der erste (und einzige) Anruf mit der (angeblichen) Bestellung liegt etwa 290 Tage zurück, müsste also Anfang Mai 2012 erfolgt sein.

Gruß von SOSiLi

Waldi05
23.02.2013, 23:11
Dann hoffe ich das mein schreiben an Next ID: [ID filtered]
Kann ich eigentlich sofern mir Next ID: [ID filtered]
Sind immerhin 150€

Goofy
23.02.2013, 23:14
Wenn es außergerichtlich bleibt, dann wohl nicht. Wenn Du auf Herausgabe aus Bereicherung (§ 812 BGB) klagst und gewinnst, zahlt Next ID: [ID filtered]

Waldi05
23.02.2013, 23:14
Festentgelt (ohne "d") bedeutet, dass es sich um ein sogenanntes Voice-Abo handelt. Kostenpunkt: 10 € für 10 Tage. Deshalb erscheint alle 10 Tage zum gleichen Zeitpunkt eine "Leistung" mit der Dauer 00:00 . Ein fiktives Beispiel: Du bestellst per Telefon für jeden Morgen 4 Brötchen von deinem Bäcker, der dafür über FAREST ID: [ID filtered]

Dir wurden bis jetzt 290 € abgebucht. Das heißt, der erste (und einzige) Anruf mit der (angeblichen) Bestellung liegt etwa 290 Tage zurück, müsste also Anfang Mai 2012 erfolgt sein.

Gruß von SOSiLi
Genau so ist es aber habe doch so ein Abo nicht bestellt?
Besonders achten wir darauf wenn man DIV.Tasten drücken muss und das war nicht der Fall.

Waldi05
23.02.2013, 23:15
Wenn es außergerichtlich bleibt, dann wohl nicht. Wenn Du auf Herausgabe aus Bereicherung (§ 812 BGB) klagst und gewinnst, zahlt Next ID: [ID filtered]
Dann werde ich darauf bestehen und den Schweren Weg wählen müssen.
Melde mich sobald ich was weiß.

Goofy
23.02.2013, 23:17
In der Nachweispflicht, dass das "Abo" bestellt wurde, wäre Next ID. Und hierfür reicht es auch üblicherweise nicht aus, nachzuweisen, dass irgendwelche Tastenkombinationen betätigt wurden, sondern es müsste darüber hinaus nachgewiesen werden, dass Du über alle Kosten, Vertragskonditionen sowie über Dein Widerrufsrecht nach Fernabsatzregeln des BGB belehrt wurdest. Diese Nachweise sind in solchen Fällen regelmäßig nicht zu erbringen, mir ist in Jahren Beobachtung der Szene noch kein einziger Fall untergekommen, wo ein Bummfidelverbindungskasper das erfolgreich liefern konnte.

Übrigens: über das Widerrufsrecht hätte schriftlich belehrt werden müssen, die Widerrufsfrist beginnt erst ab Zustellung der Belehrung zu laufen.

Die erfolgversprechendste Strategie: alles, was in der 8-Wochen-Frist ist, vom Provider zurückholen. Darüber hinausgehende Beträge nach § 812 BGB von Next ID: [ID filtered]

Waldi05
23.02.2013, 23:22
Werde ich machen!
Habe zu keinen Zeitpunkt irgendwas erhalten denn sonst hätte ich ja sofort reagiert.
Mir ist das soooo Peinlich :(

TheDoctor
23.02.2013, 23:27
Wenn es außergerichtlich bleibt, dann wohl nicht. Wenn Du auf Herausgabe aus Bereicherung (§ 812 BGB) klagst und gewinnst, zahlt Next ID: [ID filtered]
Hier nochmal Nachfrage zwecks Klarstellung:

Für die letzten 8 Wochen widerspricht man dem Rechnungsposten, widerruft die Einzugsermächtigung (für die Zukunft - nix rückbuchen lassen) und mindert die nächste Rechnung um den strittigen Betrag vor Begleichung per Überweisung.
Für den Zeitraum vor dem 8 Wochen Stichtag (bis zu 3 Jahre rückwirkend wg. allgemeiner Verjährung), kann man dann die "Blubb ID" auf Herausgabe aus Bereicherung (§ 812 BGB) verklagen.

Wie sieht das bei (b) mit der Beweispflicht aus. Reicht es bei Klagen wegen Bereicherung den strittigen Betrag nachzuweisen, oder muss man beweisen, dass das Ganze ungerechtfertigt war. Oder ist das dann wie in der neg. Feststellungsklage, wo im Zweifel der Gegner den Vertrag/Zahlungspflicht belegen muss?
Dies sollte ja typischerweise schon aufgrund der Undefiniertheit der Vertragspartner regelmäßig scheitern.

Mittwoch
23.02.2013, 23:45
Ist bis Ablauf der Regelverjährung möglich. (Verjährung)
Auch darüber hinaus. Das sollte man zumindest versuchen. Denn die Gegenseite muss, damit Verjährung greift, auch tatsächlich die Einrede der Verjährung erheben. Tut sie dies nicht, kann man auch Forderungen, die 30 Jahre zurück entstanden, einfordern. Vergleiche Verjährung_(Deutschland)#Wirkungen_der_Verjährung:


Der Schuldner bekommt ein (dauerndes) Leistungsverweigerungsrecht, die „Einrede der Verjährung“ (§ 214 BGB). Einrede bedeutet, dass die Verjährung nicht von Amts oder von Gerichts wegen berücksichtigt wird, sondern vom Schuldner geltend gemacht werden muss.

Schönen Gruß
Mittwoch

Goofy
24.02.2013, 00:50
Wie sieht das bei (b) mit der Beweispflicht aus. Reicht es bei Klagen wegen Bereicherung den strittigen Betrag nachzuweisen, oder muss man beweisen, dass das Ganze ungerechtfertigt war.

Vielleicht kann hier jemand der Juristen noch etwas dazu sagen. Ich würde aber vermuten, dass es sich um eine sogenannte "Eingriffskondiktion" handelt, und daher hat hier der Bereicherte die Beweislast dafür, dass der Eingriff in das fremde Vermögen zulässig war.
S. dazu:
OLG Köln · Urteil vom 4. November 1992 · Az. 27 U 61/92
http://openjur.de/u/206079.html

Grundsätzlich obliegt im Fall der Leistungskondiktion dem Bereicherungsgläubiger die Darlegungs- und Beweislast für den fehlenden Rechtsgrund. Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Bereicherungsschuldner die dem Bereicherungsgläubiger zuzurechnende Leistung ohne dessen Wissen und Wollen veranlaßt hat.

Goofy
24.02.2013, 00:56
[Klage auf Herausgabe aus Bereicherung... Verjährung... 3 Jahre...]Auch darüber hinaus. Das sollte man zumindest versuchen.

Wenn man spitzfindig ist: ja, stimmt. Theoretisch.

Wenn man aber praktikabel denkt: eher nicht. Denn wenn Du bei einer verjährten Forderung Klage einreichst, brauchst Du nicht meinen, dass es der Gegenseite nicht einfällt, dass die Forderung verjährt ist. Du hast es hier schließlich nicht mit Lieschen Müller zu tun, sondern mit ausgebufften Firmenanwälten. Du kannst fest davon ausgehen, dass da die Verjährungseinrede vorgebracht wird. Daher braucht hier die theoretisch bestehende Möglichkeit der Praktikabilität halber nicht erwähnt zu werden. Also: alles was bis 3 Jahre zurückliegt, kann mit Aussicht auf Erfolg (und darauf kommt es an...) zurückgefordert werden.

Waldi05
24.02.2013, 08:56
Guten Morgen

Danke euch für die vielen Antworten.
Sehe jetzt etwas gelassen der Sache entgegen.

Werde nach deren Antwort vermutlich ein Anwalt einschalten müssen.
Glaube nicht das diese Nachgeben.
Aber dann werde ich kämpfen bis wir jeden Cent zurückbekommen haben.
Überlege auch diese Leute Anzuzeigen.

Wenn Interesse besteht kann ich mich wieder melden?!
Lg.Andi

Mittwoch
24.02.2013, 10:41
Daher braucht hier die theoretisch bestehende Möglichkeit der Praktikabilität halber nicht erwähnt zu werden.

Da bin ich anderer Ansicht. Zum Einen habe ich schon genug Fehler von Fachanwälten gesehen, wobei, da gebe ich Dir Recht, das Vergessen der Verjährungseinrede schon ein dummer Fehler wäre. Ich würde dennoch auch länger zurückliegende Forderungen geltend machen, schließlich ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Fall vor Gericht landet. Und da halte ich es schon für ein gewichtiges Argument, wenn ich sage, dass zum Beispiel mein Nachbar mir schon seit 15 Jahren elektrische Energie geklaut hat und nicht erst seit drei Jahren.

Im vorliegenden Fall ist, wo weit ich das sehe, die Frage nicht von Bedeutung.



Wenn Interesse besteht kann ich mich wieder melden?!

Wir bitten darum, auf dem Laufenden gehalten zu werden, auch damit andere Opfer sehen, was möglich ist und vielleicht auch wie.

Schönen Gruß
Mittwoch

Waldi05
24.02.2013, 10:42
Mache ich :)

DJANGO
24.02.2013, 12:07
Bei einem LCR handelt es sich um ein Standalone-Gerät, die einfach an die vorhandene TAE-Steckdose parallel zum Telefon angeschlossen werden, oder es ist Bestandteil einer Telefonanlage. TELEDATA-UPDATE liefert für die Hersteller von Least Cost Routern (LCR) und Telefonanlagen die Tarifdaten und übernimmt deren automatische Aktualisierung.
So etwas (http://www.teledata-update.de/) hast du nicht im Einsatz?

Waldi05
04.03.2013, 13:30
Hallo
Next ID: [ID filtered]
Finde bei Google nur die Seite ab in den Urlaub wo die Nummer fast passt?

Waldi05
04.03.2013, 14:25
Laut Next ID: [ID filtered]
Wusste bis heute nicht mal die Abo Nummer.
Habe auch nichts gekündigt warum auch wenn ich nichts bestellt habe.
Kennt jemand die Nummer 018057281000??

Waldi05
04.03.2013, 17:17
Sorry meinte 20.2.13
Kenne weder die Nummer noch habe ich das gekündigt.

Hier die Mail;

vielen Dank für Ihre Mail.

Die mr. next ID: [ID filtered]

Als Verbindungsnetzbetreiber erbringt die mr. next ID: [ID filtered]

Von Ihrem Anschluss wurde am 10.04.12 um 16:08 Uhr die Servicerufnummer 018057281000 angewählt und dort per Tastendruck ein Voice-Abonnement bestellt. Die Abrechnung des Abonnements erfolgt im 10-Tage-Rhythmus bis zur Kündigung.

Das Abo umfasst eine Leistung im Bereich der Erwachsenenunterhaltung, wie z.B. Erotik.

Unter den Bestellnummern ist jeweils eine Ansage hinterlegt, die über den Preis und die Dauer der Nutzung informiert. Nach der Ansage wird mit der Tastenkombination 1 und 9 das Abo bestellt.

Nach dem Drücken der Tastenkombination wird die Bestellung bestätigt und es werden die Kündigungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Eine Überprüfung hat ergeben, dass das beauftragte Abonnement für den Anschluss 08xxxxxxx am 20.02.13 beendet worden ist.

Die letzte Berechnung erfolgt, gemäß dem 10-Tage-Rhythmus, in einer Folgerechnung.

Falls Sie persönlich den fraglichen Dienst nicht bestellt oder genutzt haben, ist dies für die Erhebung der Nutzungsentgelte ohne Belang und entbindet Sie als Anschlussinhaber nicht von der Pflicht, die für Sie oder die Person, die Ihren Anschluss nutzte erbrachten Leistungen zu bezahlen.

Es grüßt Sie
Ihr Service-Team

Wuschel_MUC
04.03.2013, 18:34
Werde nach deren Antwort vermutlich einen Anwalt einschalten müssen.

Überlege auch, diese Leute anzuzeigen
Wenn der Anwalt keinen zündenderen Vorschlag hat: schicke den Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft deines Heimatorts mit der Bitte um "Prüfung auf strafrechtliche Relevanz."

Wuschel

Goofy
04.03.2013, 19:17
Als Verbindungsnetzbetreiber erbringt die mr. next ID: [ID filtered]

Na, ist doch wunderbar! :noteeth:

mr. next ID: [ID filtered]

Dann präsentierst Du Deinem Anwalt mal das folgende Urteil des BGH:
BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - III ZR 3/05 (http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/iiizr3_05.htm)

Amtl. Leitsatz:

a) Zwischen dem Inhaber eines Telefonanschlusses, von dem aus ein Mehrwertdienst angewählt wird, und dem Verbindungsnetz- sowie dem Plattformbetreiber kommt kein Vertrag über die Erbringung von Verbindungsleistungen zustande, wenn die Mitwirkung des Betreibers an der Herstellung der Verbindung nach außen nicht deutlich wird.
b) Ein Entgeltanspruch wird in diesen Fällen auch nicht durch § 15 Abs. 1 Satz 1 TKV begründet.

Damit sollte die Herausgabepflicht aus Bereicherung gem. § 812 BGB hinreichend begründbar sein.
http://actrophp.de/smilies/zische.gif

Waldi05
04.03.2013, 20:16
Ok behalte ich mal im Auge.
Soll ich zur Staatsanwaltschaft nur ein kurzen Brief schreiben oder muss auch eine Anzeige bei der Kripo vorausgehen ?
Habe Auch nochmal nach der Nummer gesucht ohne Ergebnis in Google kann doch nicht sein oder :(



Damit sollte die Herausgabepflicht aus Bereicherung gem. § 812 BGB hinreichend begründbar sein.


Schon Ausgedruckt ;)
Versuche diesen Freitag ein Termin zu bekommen.

Waldi05
04.03.2013, 20:54
Falls Sie persönlich den fraglichen Dienst nicht bestellt oder genutzt haben, ist dies für die Erhebung der Nutzungsentgelte ohne Belang und entbindet Sie als Anschlussinhaber nicht von der Pflicht, die für Sie oder die Person, die Ihren Anschluss nutzte erbrachten Leistungen zu bezahlen.

Frage mich immer noch welche Leistung????
Na ja wie gesagt Freitag gehe ich zum Anwalt.
Die 01805 Nummer ist die Euch bekannt?

Goofy
04.03.2013, 21:35
Die Nummer kennen wir (bisher) nicht.

Das Dummgeschwätz mit dem "..für die Erhebung der Nutzungsentgelte ohne Belang..." braucht Dich nicht weiter zu interessieren. Die behaupten natürlich, dass ein Familienmitglied/Freund etc., dem Du mal das Handy gegeben haben könntest, das "Abo" bestellt hat. Blödsinn. Wie gesagt: der Laden ist gar nicht Vertragspartei, egal wer da angeblich die Tasten gedrückt haben soll (und den technischen Nachweis sollen die doch erst einmal führen).

Waldi05
04.03.2013, 21:46
Danke :)
Sobald ich was weis melde ich mich wieder.
Soll ich Next ID: [ID filtered]
Ach ja das ganze spielt sich an der Festnetz Nummer ab ;)

Goofy
04.03.2013, 22:14
Anwalt machen lassen.
Egal ob Festnetz oder Mobilfunk: diese Abzocke mit den sogenannten "Voice-Abos" (ich nenne sie lieber: Mopsgesangs-Abos...) ist in einer rechtlichen Grauzone angesiedelt und wird einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Das funktioniert auch nur deswegen, weil sich viel zu wenige wehren.

brixmaster
04.03.2013, 23:23
Die Nummer kann man nur vom Festnetz anrufen.

Waldi05
05.03.2013, 09:30
Moin
Kennst du diese insbesondere den Inhaber?

Jogy4711
05.03.2013, 11:12
WOT (http://www.mywot.com/en/scorecard/mrnetgroup.com?utm_source=addon&utm_content=rw-viewsc) bring auch sehr interessante Nutzerkommentare über diese seriöse Buzze


Mich wundert in dem Zusammenhang(Telefonabzocke?), das selbst teltarif de und der ansonsten allwissende GURGEL die 018057281000 aus 04/2012 nicht kennt.
Was meiner Meinung nach vermuten lässt, dass diese Nummer nicht existent ist/war.

Waldi05
05.03.2013, 11:28
Riecht dann aber richtig nach Betrug?

Goofy
05.03.2013, 11:56
Nach Betrug riecht es sowieso - auch wenn die Nummer tatsächlich registriert ist bzw. war.

KaiHH
05.03.2013, 13:21
Ich möchte Goofy ein wenig korrigieren: Es stinkt fürchterlich.. ;)

Waldi05
05.03.2013, 13:56
Hoffe doch das Gerechtigkeit Siegt.
Also gab es die Nummer?
Ich weis bis heute nur das ich abgezockt wurde von Next ID: [ID filtered]
Wer hinter der Nummer steckt und welche Leistung diese Abo bringen soll ;)

rainer
05.03.2013, 17:39
hallo,

das ist Betrug. Das hat Next ID: [ID filtered]

Ich hab mir stur gestellt und keinen Cent bezahlt. Die Mahnungen von Next ID: [ID filtered]

War recht lustig. Bussek & Mengede hatte einen Telefoncomputer über den man z.B. Ratenzahlungen per Tastendruck vereinbaren konnte. Das Ding war löchrig wie ein Schweizer Käse. Im Netz gibt es Berichte über Manipulationen dieses Telefoncomputers. Da hat man anscheinend recht einfach die Beträge die andere Gläubiger angeblich schuldeten abfragen können.

Gruss
Rainer

Waldi05
05.03.2013, 19:26
Das ist ja Hart :skull:
Mal sehen was beim Anwalt rauskommt.
Wegen der Rufnummer habe ich bei der Bundesnetzagentur angefragt und mich Beschwert.
Wenn ich wieder Infos habe melde ich mich - Vielen Dank für die Hilfreichen Infos und Links
Antwort:


Sehr geehrter Herr xxxxx,



vielen Dank für Ihre neuerliche E-Mail.



Durch das am 10. Mai 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen wurde § 66h des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geändert.



Die Auskunftsansprüche für Verbraucher sind erweitert worden und nun in § 66i TKG geregelt.



Nunmehr kann jeder, der ein berechtigtes Interesse daran hat, in Textform von der Bundesnetzagentur Auskunft über den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen verlangen, der eine Nummer von der Bundesnetzagentur zugeteilt bekommen hat.

Durch diese weiter gefassten Auskunftsansprüche wird es für Sie als Verbraucher einfacher, einen Ansprechpartner für Rückfragen zu finden oder zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen.



Die ladungsfähige Anschrift des Zuteilungsnehmers einer 0180-Rufnummer für Service-Dienste kann erfragt werden bei:


Bundesnetzagentur, Nummernverwaltung, Aktienstraße 1-7, 45473 Mülheim
Fax: (0208)4507-180,
E-Mail: nummernauskunft-180 [at] bnetza.de



Mit freundlichen Grüssen



Ihr Verbraucherservice

verbraucherservice [at] bnetza.de

http://www.bundesnetzagentur.de

05.03.2013

Waldi05
06.03.2013, 09:14
Da tut Next ID: [ID filtered]
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5. März 2013, in der Sie den Nutzer bzw. Betreiber folgender Rufnummer erfragen:

0180-57281000

Die Bundesnetzagentur teilt Ihnen gemäß § 66i des Telekommunikationsgesetzes (TKG, Stand 10.05.2012) den Zuteilungsnehmer der Service-Dienste-Nummer mit.

Zuteilungsnehmer für die Rufnummer 0180-57281000:
mr. next ID: [ID filtered]
Mildred-Scheel-Str. 1
53175 Bonn

Informationen der Bundesnetzagentur zur Missbrauchsbekämpfung finden Sie hier:
www.bundesnetzagentur.de
und dann an der rechten Seite unter 'Rufnummernmissbrauch'

Dort sind auch die entsprechenden Formulare für die Meldung des Rufnummernmissbrauchs zu finden.

Eine 'Liste eingeleiteter Maßnahmen' von uns finden Sie unter http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Verbraucher/RufnummernmissbrauchSpamDialer/InformationenMissbrauchTelefonwerbung/ListeMassnahmen/ListeMassnahmen_Basepage.html

Mit freundlichen Grüßen

DJANGO
06.03.2013, 10:29
Man kennt es ja, dieses scheinheilige Pack (ohne hier ein bestimmtes Unternehmen näher zu bezeichnen, denn es gibt einige von der Sorte :mad: ). Diese Brüder vermieten die Nummern weiter und weiter und weiter, bis letztendlich der Mann im Mond oder die kleinen grünen Männchen vom Mars als "Letztverantwortliche" übrigbleiben! Es wird verschleiert auf Teufel komm raus.

Diese Masche kennt man bereits seit Jahrzehnten, und die Politik sieht keinen Handlungsbedarf, denn eindeutige gesetzliche Regelungen könnten ja "der Wirtschaft schaden"!

Goofy
06.03.2013, 17:43
Diese Brüder vermieten die Nummern weiter und weiter und weiter, bis letztendlich der Mann im Mond oder die kleinen grünen Männchen vom Mars als "Letztverantwortliche" übrigbleiben! Es wird verschleiert auf Teufel komm raus.

Ja, das System ist klar. Niemand ist verantwortlich, aber Kohle wollen sie alle.

Waldi05
06.03.2013, 21:49
Gerade gesehen die haben wieder abgebucht -.-
Trotz Hinweis an Kabel Deutschland am 19.2. Mehrwertdienste zu sperren etc.
Na ja am Freitag bin ich wie gesagt beim Anwalt.
Hoffe Kabel Deutschland bekommt auch eine auf den Deckel diese Knaller.

Goofy
06.03.2013, 23:01
Vielleicht war das die "letztmalige Schlussabrechnung gemäß dem 10-Tages-Turnus", wie sie der erfahrene Verbummfidelhummnibummbetreiber gegenüber Dir angekündigt hatte. Nun denn - einbehalten von der Rechnung bei Kabel Deutschland, und Kabel Deutschland darf sich dann mit dem erfahrenen Bummfidelnetzbetreiber herumzanken.

Wenn Kabel Deutschland jetzt Zicken macht: nur zu, solche Forenthreads wie dieser hier sind immer wieder die denkbar besteTM Werbung für merkresistente TK-Provider.

carkiller08
06.03.2013, 23:42
Trotz Hinweis an Kabel Deutschland am 19.2. Mehrwertdienste zu sperren etc.

Da es hier laut Beschreibung um ein(Voice-) Abo geht, verhindert eine Sperrung des Zugangs zu Mehrwertdiensten überhaupt nicht, daß weiter abgebucht wird.
Die Einrichtung einer Drittanbieter-Sperre bei Kabel D. ist hier das Mittel der Wahl, um weitere Abrechnungen über die Telefonrechnung zu verhindern.
Oder hattest du die Drittanbieter-Sperre bei Kabel D. einrichten lassen , wie am 23.2 erwähnt ?

Waldi05
08.03.2013, 13:04
So um 14:30 Termin Anwalt.
Hier eine Antwort von Kabel Deutschland das Mehrwertdienste nicht gesperrt werden können :(

Zitat:
Sehr geehrter Herr Xxx,

vielen Dank, dass Sie uns die Lage noch einmal aus Ihrer Sicht geschildert haben.

Wir haben die Fakten noch einmal für Sie geprüft. Wir kommen aber zu keinem anderen Ergebnis. Bitte beachten Sie deshalb unsere vorangegangenen Schreiben. Diese Erläuterungen gelten nach wie vor.

Eine Sperrung der sogenannten Mehrwertdienste ist nicht möglich. Diese Kosten können nur unterbunden werden, wenn diese bestimmten Rufnummern nicht angewählt werden.

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kabel Deutschland Beschwerdemanagement

Kabel Deutschland
Kundenservice
99116 Erfurt

Waldi05
08.03.2013, 13:06
Da es hier laut Beschreibung um ein(Voice-) Abo geht, verhindert eine Sperrung des Zugangs zu Mehrwertdiensten überhaupt nicht, daß weiter abgebucht wird.
Die Einrichtung einer Drittanbieter-Sperre bei Kabel D. ist hier das Mittel der Wahl, um weitere Abrechnungen über die Telefonrechnung zu verhindern.
Oder hattest du die Drittanbieter-Sperre bei Kabel D. einrichten lassen , wie am 23.2 erwähnt ?

Leider nein.
Aber hingewiesen das ich kein Vertrag habe und die Abbuchungen nicht genehmigt sind?!

Goofy
08.03.2013, 13:15
Die spinnen. Sowohl für Festnetz als auch für Mobilfunk muss auf Verlangen des TK-Teilnehmers eine Sperre für Mehrwertnummern (auch 01805xxx) eingerichtet werden. Steht alles im TKG, und das ist auf Deutsch verfasst und nicht auf Suaheli, und gilt auch für Kabel Deutschland.

Beschwerde an die Bundesnetzagentur. Ansonsten Anwalt machen lassen.

Ich weiß schon, warum ich nicht der Werbebrieflawine von Kabel Deutschland aufsitze...
Wenn ich das hier lesen, können die mich grad 3-mal mehr kreuzweise. Alternativen gibt es genug am Markt, außerdem sollen bei Kabel Deutschland momentan die Internet-Bitraten ziemlich in den Keller gehen.

Viel Werbung, aber Mist-Service, unkulant und merkbefreit, und schlechter werdende Leistungen.

Waldi05
08.03.2013, 20:03
Kurzer Zwischenbericht
Mein Anwalt Schreibt diesen Verein wie er diese Abzocker nannte.
Er meinte ich soll die Beträge zurückbuchen lassen so weit wie es geht.
Daraufhin sagte ich das Kabel Deutschland gedroht hat mein Anschluss zu sperren.
Ja sogar mir eine Preisliste zugeschickt haben was das kostet.
Darauf sagte er dass er die gleich anschreibt also Kabel Deutschland und notfalls auf Schadens Ersatz klagt Wenn die sich quer stellen.
Ich lass ja keine Telefonrechnung zurückbuchen sondern nur die strittigen Posten von Next ID.
Anschließend war ich auf Anraten des Anwalts bei meiner Hausbank.
Die haben gleich mal acht Wochen zurückgebucht😁
Die anderen Monate Muss mein Bankberater mit dem Chef absprechen.
Ist grundsätzlich möglich kann aber sein das mein Anwalt das beantragen muss.
Er fragte ob ich irgendwas schriftliches bekommen habe beim Abo Abschluss.
Ich habe nichts in der Hand habe ich gesagt kein Widerruf kein Vertrag gar nichts.
Er hat sich verschiedene Unterlagen behalten Und schickt mir kommende Woche die Kopien zu die er an die Abzocker schickt.
Rede jetzt noch mit meiner Rechtsschutzversicherung ob sie mir die 150 € Selbstbeteiligung erlassen.
Falls nicht muss ich diese auch einklagen.
War beim Anwalt relativ ein kurzes Gespräch.
Bei der Bank sagte mir die Abbuchungen Anfang und Mitte des Monats sind schon merkwürdig bzw. Wenn man die Kontoauszüge überfliegt das man das schnell übersieht.
Melde mich dann später wieder vom PC aus da ich jetzt hier alles mit dem Handy tippe😄

Goofy
08.03.2013, 20:11
Na, das hört sich doch schon mal gut an.

Und Kabel Deutschland kann sich schon einmal auf äußerst negative Publicity freuen, wenn die sich hier weiter so zickig geben wie bisher. Die haben es jetzt in der Hand.

Waldi05
08.03.2013, 20:19
Auf jeden Goofy
Der Kundenservice ist unter aller Sau.
Sorry für den Ausdruck ist aber so.
Service Wüste Deutschland!!!!
Lest mal auf deren Facebook Seite die Kommentare ;)
Kommende Woche schickt mir der Anwalt Kopien zu und informiere euch dann wieder.
Bin jetzt gespannt wie Kabel Deutscheland :) reagiert und die Next ID: [ID filtered]
Konnte letzte Nacht kaum schlafen wegen den Termin aber jetzt fällt alles ab.
Bin ja gespannt wie es weiter geht ....oder lieber nicht :)
Egal habe jetzt ein Anwalt und euch auf meiner Seite ^^

truelife
08.03.2013, 22:19
Konnte letzte Nacht kaum schlafen wegen den Termin aber jetzt fällt alles ab.

Auweia. Dabei ist es absolut kein "Ding", wenn man mal zu einem Rechtsanwalt geht. Das ist doch im Prinzip auch nur jemand, der seinen Beruf ausübt und eine Dienstleistung anbietet. Seltsamerweise - und du, Waldi05, bist da keine Ausnahme, haben sehr viele Leut zumindest ein wenig Angst vor einem Anwaltsbesuch. Interessanterweise ist das bei z. B. Friseurbesuchen nicht der Fall, obwohl ein Friseur auch nur seinen Beruf ausübt und eine Dienstleistung anbietet.

Das du uns auf dem Laufenden halten willst, finde ich im Übrigen großartig!

Waldi05
09.03.2013, 08:15
Ja stimmt schon :)
Steiger mich da immer rein.
Meine Angst war das der Anwalt sagt das Geld ist weg haha
Dem ist ja nicht so und wenn nun Kabel Deuschland sich weiter mit Standard Briefen zu Blöd kommt und mir den Anschluss sperrt obwohl ich nicht die Telefon Rechnung zurückgebucht habe nur die Posten von Next ID: [ID filtered]
Ach ja versuche mal die Kontoauszüge hier einzusetzen damit alle sehen wie Hinterfotzig Kabel Deuschland abbucht.
Sogar mein Bankberater musste genau hinsehen und meine da steckt Methode dahinter um diese auseinander zu halten.
Melde mich wieder..
Lg.Andi

DJANGO
09.03.2013, 09:10
Freut mich auch immer, wenn mich in der übriggebliebenen "Fussgängerzone" von Ludwigshafen einer von Kabel Deutschland anquatscht und mir sein "SuperDuperInternet" andrehen will. Und wir nach der "SuperDuperBeratung" dann feststellen, dass Kabel Deutschland überhaupt nicht für meinen Heimatort zuständig ist, sondern die andere Fakultät (http://www.kabelbw.de/kabelbw/cms/startseite/index.html), die einem tagaus, tagein mit Mails, persönlichen Schreiben sowie Schreiben "an die Bewohner des Hauses" zumüllt.

KaiHH
09.03.2013, 11:15
Diese informativen nervigen Schreiben kenne ich von KD aber auch nur zu gut.

Erst diverse Anrufe / Faxe (vor meiner Zeit hier) und Briefe (im Laufe meiner Zeit hier) brachten Erfolg. Selbst die nervigen "An die Bewohner..." kommen von KD nicht mehr.

Bäume, ihr sollt weiter leben. ;)

Gruß
Kai

Waldi05
09.03.2013, 11:37
Bei uns in Globus Markt steht so einer neben 1+1
Sollte er mich ansprechen beim nächsten Besuch werde ich ihn mal aufklären!!
Werde ab heute jede Werbung Unfrei zurücksenden

Erftwalk
09.03.2013, 12:55
Werde ab heute jede Werbung Unfrei zurücksenden

Das kannst du vergessen, das landet bei der Post in der blauen Tonne.

Waldi05
09.03.2013, 12:59
Das kannst du vergessen, das landet bei der Post in der blauen Tonne.

Ok Thx für die Info

Mittwoch
09.03.2013, 17:36
Zur Offtopic-Diskussion über die Datendurchsatzraten bei Kabel Deutschland geht es hier entlang. Ich bitte darum, hier beim Thema zu bleiben. Danke!

Schönen Gruß
Mittwoch

Waldi05
11.03.2013, 09:33
Da es hier laut Beschreibung um ein(Voice-) Abo geht, verhindert eine Sperrung des Zugangs zu Mehrwertdiensten überhaupt nicht, daß weiter abgebucht wird.
Die Einrichtung einer Drittanbieter-Sperre bei Kabel D. ist hier das Mittel der Wahl, um weitere Abrechnungen über die Telefonrechnung zu verhindern.
Oder hattest du die Drittanbieter-Sperre bei Kabel D. einrichten lassen , wie am 23.2 erwähnt ?


Hallo Carkiller
Wurde auch Abgeleht von Kabel Deutschland
Zitat:

Sehr geehrter Herr xxxxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der gestellten Rechnung.

In der vorangegangenen E-Mail beziehen wir uns auf die Berechnung sogenannter Drittanbieter (Mehrwertdienste). Eine Sperrung dieser Rufnummern ist leider nicht möglich.

Wir hoffen, dass wir den Fall für Sie klären konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kabel Deutschland Beschwerdemanagement

Waldi05
13.03.2013, 19:32
Hier die Antwort wegen der Sperrung von diesen Diensten
Lese ich das richtig das Kabel das machen muss?

Zitat

Sehr geehrter Herr xxxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich über die Sperrmöglichkeiten bestimmter Rufnummern im Festnetz- und Mobilfunkbereich informieren möchten.

Nach § 45d Abs. 2 Telekommunikationsgesetz hatte der Kunde bisher nur die Möglichkeit, die Nutzung seines Festnetzzugangs durch eine netzseitige unentgeltliche Sperrung bestimmte Rufnummernbereiche im Sinne des § 3 Nr. 18a TKG zu beschränken.

Durch das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen vom 03. Mai 2012 (BGBl. I Nr. 19 v. 09.05.2012, S. 958 ff.) wurden die europarechtlichen Vorgaben aus der EU-Richtlinie 2002/22/EG umgesetzt und das TKG geändert.

Mit Inkrafttreten der TKG-Novelle am 10.05.2012 gilt der § 45d Abs. 2 TKG nun auch für den Mobilfunkbereich, da der Passus "an einem festen Standort" gestrichen wurde. Damit können Teilnehmer auch für den Mobilfunkbereich die netzseitige Sperre bestimmter Rufnummernbereiche i.S.d. § 3 Nr. 18a TKG von ihrem Anbieter verlangen. Das gilt jedoch nur, wenn es dem Anbieter technisch bereits möglich ist.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass mit Einfügung eines neuen Absatzes 3 in § 45d TKG die Verbraucherrechte noch weiter gestärkt wurden. Danach kann der Teilnehmer von seinem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste sowie von dem Anbieter des Anschlusses an das öffentliche Mobilfunknetz verlangen, dass die Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung netzseitig gesperrt wird. Damit kann er verhindern, dass Leistungen, die keine Verbindungsleistungen sind über seine Telefonrechnung abgerechnet werden."

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
verbraucherservice [at] bnetza.de
http://www.bundesnetzagentur.de
13.03.2013

Waldi05
13.03.2013, 19:38
Habe heute ein Brief vom meinen Anwalt bekommen
Er hat Next ID: [ID filtered]
Weitere Abbuchungen und es wird Anzeige Erstattet.
Bis 20.3. wird Next ID: [ID filtered]
Ebenso hält sich unsere Partei vor die bereits kassierten Beträge zurückzufordern.
Zu Vermeidung von Wiederholungen nehmen wir Bezug auf die zahlreich in der Öffentlichkeit bekannten Beschwerden gegen ihr Geschäftsgebaren usw.
Das ganze wird auch wegen arglistigster Täuschung angefochten etc.
Bin gespannt wie es weitergeht.
Von der Bank habe ich wegen der rückbuchung noch nichts gehört.
Gruß Waldi

Goofy
13.03.2013, 20:35
Kabel Deutschland muss eine Sperre für Drittanbieter einrichten. § 45d Abs. 2 TKG. Das gilt schon sehr lange, daher muss KD auch die technischen Möglichkeiten hierfür vorhalten. Neu hinzugekommen ist die Verpflichtung letztes Jahr auch noch für Mobilfunk, davor galt das nur für Festnetz.

Waldi05
13.03.2013, 21:27
Ok dann werde ich eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen da sich Kabel Deutschland nicht zuständig fühlt.

Waldi05
14.03.2013, 12:01
Wollte euch informieren das meine Bank die ganzen Beträge auch 2012
Zurückbuchen wird.
Nur ein Schreiben vom Anwalt. :)

Hippo
14.03.2013, 12:33
Manchmal müssen Banken halt nachdrücklich an ihre Pflichten erinnert werden.
Ich hoffe daß der Anwalt seine Kostennote auch von der Bank bezahlt bekommt und nicht von Dir!
Die Beauftragung des Anwalts ist ja durch die anfängliche Weigerung der Bank erst notwendig geworden.

Waldi05
14.03.2013, 13:15
Hallo

Nein Bank machte keine Zicken ;)
Brauchen nur ein Anwalts schreiben der das bestätigt wievielt etc zurückgebucht werden soll .

Hippo
14.03.2013, 13:27
Dann sollen sie das auch zahlen wenn DIE das wollten.
Wer die Musik bestellt der zahlt sie auch!

gerste
14.03.2013, 17:03
Meist hapert es ja nur am richtiggen Bezug zu den AGB der Bank.
Bei meiner Bank - wird bei den meisten Banken wohl ähnlich verklausuliert sein - gibt es für unberechtigte Einzüge gar keine Widerrufsmöglichkeit. In den AGB wird an der Stelle nach dem Widerruf berechtigter Lastschriften auf den Paragrafen über Schadensersatzforderungen des Kunden gegen die Bank verwiesen. Dort wird allerdings jeder Geldtransfer, den der Kunde reklamiert, in einem Absatz behandelt. Berechtigte Reklamation innerhalb 13 Monaten (also die 13-Monatsfrist) verpflichtet die Bank, den Kunden (sein Konto) so zu stellen als sei die Buchung nie erfolgt. Die Geldtransfers umfassen eben auch Überweisungen, Barabhebungen, Einzahlungen, Gebühren etc.pp.
Die mittlerweile 8-Wochen-Frist für Rückbuchung von genehmigten Lastschriften ist in dem Sinne wohl endgültig, weil die "Rückbuchung" älterer unberechtigter Lastschriften eben aus einer Schadensersatzforderung gegenüber der eigenen Bank herrührt. Vielleicht geben viele Bankangestellte deshalb die eventuell formaljuristisch korrekte Auskunft, das ein Rückbuchen der Beträge nach 8 (früher 6) Wochen nicht möglich wäre. Dann muss man halt eine Schadensersatzforderung gegen die eigene Bank richten, und im Falle von Einzügen wird die Bank dann von der Empfängerbank den Nachweis einer rechtswirksamen Einzugsermächtigung innerhalb angemessener Frist verlangen, nach erfolgloser Ablauf dieser Frist Dein Konto berichtigen und die Summe samt Kosten Deiner Bank von der Empfängerbank als Schadensersatz verlangen. Den Unterschied sieht man ja auch schon in den Fristen und dem Aufwand: innerhalb von 8 Wochen geht ein Widerspruch je nach Bank per Internet oder Telefon und erfolgt meist innerhalb eines Bankarbeitstages. Nach Ablauf der 8 Wochen-Frist wird man um ein unterschriebens Schriftstück und ein paar Wochen Wartezeit nicht herumkommen.

Waldi05
14.03.2013, 17:18
Ich bin aber auch gespannt wie Kabel Deutschland reagiert .
Haben mir ja gesagt ich darf nicht zurückbuchen bla bla
Anwalt hat gesagt ist mein gutes rechts mein Geld zu holen.
Hoffe sie sperren mein Ansxhluss nicht.
In diesem fall hat der Anwalt gesagt wird Kabel Deutschland auf Schadens Ersatz verklagt.

Waldi05
20.03.2013, 14:20
Was ist nun los ?
Mein Anwalt rät nun ab die Beträge zurückbuchen zu lassen DA diese Kabel Deutschland eingezogen hat.
Könnte Ärger geben??????
Habe ja bereits nach den Anwalts Besuch 2 Monate zurückgeholt.
Weiter schreibt er nichts dazu!
Bin irritiert .

Waldi05
20.03.2013, 14:27
Hier das schreiben:
wir nehmen Bezug auf Ihre Nachricht und können ein derartiges Schreiben derzeit nicht abfassen, weil Sie wohl seinerzeit einer Abbuchung von Ihrem Konto gegenüber Mr. Next ID: [ID filtered]



Mit freundlichen Grüßen


Habe NIE zugestimmt !!!!
Heißt die Abzocker lassen über den Telefonanbieter abbuchen und ich bin mein Geld los?
Kabel Deutschland sagt ich solle mich an Next ID: [ID filtered]
Keiner ist verantwortlich.
Mein Anwalt auch er wusste das Kabel abgebucht hat und nun sowas.
Bin Stinksauer und fühle mich ganz verlassen.
Was jetzt?

Wowoka
20.03.2013, 15:26
Es scheint so, als hätte dein Anwalt nicht viel Ahnung von der Materie.
Es ist doch so, dass Kabel D dein Provider ist und Next ID: [ID filtered]
Was spricht denn dagegen, die eingezogenen Gelder zurückbuchen zu lassen und nur die unstrittigen Beträge zu überweisen.?
Sollen die Drittanbieter, wie in diesem Fall Next ID, doch ihre Forderungen direkt an ihre Opfer senden.

Waldi05
20.03.2013, 15:35
Denke ich auch.
Das beste ist ja die Beträge Next ID: [ID filtered]
Müsste nicht mal was zurücküberweisen an Differenz.

Kegonen
20.03.2013, 15:54
Meiner meinung nach, lass das geld zurück buchen aber nur soviel wie Next ID: [ID filtered]

Goofy
20.03.2013, 16:56
Ich schreibe in allen meinen Info-Artikeln und Beiträgen, dass es ein taktischer Fehler ist, zurückzubuchen. Weil dann Rückbelastungskosten anfallen, diese Rückbelastungskosten stellt der Provider dann in Rechnung und macht deswegen ein Inkasso-Kasperletheater. Hierfür sollte man dem Provider erst gar keinen Vorwand liefern.

Sondern man macht es anders:

1) Lastschrifteinzugsermächtigung aufkündigen.
2) Streitigen Betrag gegenüber dem Provider in dem Beanstandungsschreiben genau aufführen. Ankündigen, dass der streitige Betrag von der nächsten Rechnung einbehalten wird.
3) Mit der nächsten Rechnung den streitigen Betrag abziehen und nur den unstreitigen Teil bezahlen.
4) Rückbuchen nur dann, wenn der Provider trotz Entzugs der Lastschrifteinzugsermächtigung immer noch selbst abbucht.

Genau so steht es auch in den Widerspruchsbriefen an den Provider drin.

In der Ersatzpflicht ist einzig und allein der Provider und niemand sonst. Es handelt sich um eine abgetretene Forderung, Forderungsinhaber und damit "passivlegitimiert" ist nur der Provider. Der darf sich dann wegen des Fehlbetrags mit NextID: [ID filtered]

Waldi05
20.03.2013, 16:57
Die Bank braucht ja die "Erlaubnis" von Anwalt
Mit den Positionen die zurückgeholt werden sollen.
Der Anwalt schreibt aber auch wenn die Bank einverstanden ist soll es sie Bank zurückbuchen.
Hänge jetzt fest.
Ich schreibe den Anwalt nochmal.
Überlege schon zu wechseln weis aber nicht wie die Rechtsschutz Versicherung reagiert bzw es erlaubt.
Eigentlich ist der Anwalt auch für Internet / IT recht "geeignet" :(

Waldi05
20.03.2013, 16:58
Ich schreibe in allen meinen Info-Artikeln und Beiträgen, dass es ein taktischer Fehler ist, zurückzubuchen. Weil dann Rückbelastungskosten anfallen, diese Rückbelastungskosten stellt der Provider dann in Rechnung und macht deswegen ein Inkasso-Kasperletheater. Hierfür sollte man dem Provider erst gar keinen Vorwand liefern.

Sondern man macht es anders:

1) Lastschrifteinzugsermächtigung aufkündigen.
2) Streitigen Betrag gegenüber dem Provider in dem Beanstandungsschreiben genau aufführen. Ankündigen, dass der streitige Betrag von der nächsten Rechnung einbehalten wird.
3) Mit der nächsten Rechnung den streitigen Betrag abziehen und nur den unstreitigen Teil bezahlen.

Genau so steht es auch in den Widerspruchsbriefen an den Provider drin.

Werde das den Anwalt vorschlagen.

Waldi05
20.03.2013, 18:48
Überlege gerade die Rückbuchung s Kosten selbst zu tragen und die später Next Next ID: [ID filtered]
Weiß jetzt überhaupt gar nicht wie viel kosten anfallen würden Weil die Bank ja acht Monate zurückgebucht.
Oder ist das unklug?
Muss jetzt eh abwarten was mein Anwalt zurückschreibt.

Goofy
20.03.2013, 19:31
Dein Anwalt hat wahrscheinlich vergessen, dass da Rückbelastungsgebühren anfallen. Er wird sich das sicher nochmal durch den Kopf gehen lassen. Warte mal ab, was er sagt.

Waldi05
20.03.2013, 19:34
Dein Anwalt hat wahrscheinlich vergessen, dass da Rückbelastungsgebühren anfallen. Er wird sich das sicher nochmal durch den Kopf gehen lassen. Warte mal ab, was er sagt.
Mache ich ;)
Habe gerade eine Mail an den Bankberater geschickt und nachgefragt was das eigentlich kostet das ganze zurückbuchen.

Goofy
20.03.2013, 21:41
Dich kostet das nichts, aber Kabel Deutschland muss Rückbelastungsgebühr zahlen, und die werden daher ein Theater veranstalten.

TheDoctor
21.03.2013, 10:10
Es ist immer wieder erstaunlich, wie kompliziert die Sachbearbeiter bei Telefonanbieter (und in andern Fällen auch Bank) die Sache darstellen wollen, und einem Hütchen-Spiel gleich versuchen, den schwarzen Peter so lange hin und herzuschieben, bis der Kunde entnervt aufgibt.

Um eine ähnliche Sachlage aus dem Alltag hoffentlich für alle nachvollziehbar darzustellen:

Jemand lässt eine Person seines Vertrauens eine zweite "Geldbörse" für ihn führen, mit der er diese Person berechtige Zahlungen begleichen lässt. Nennen wir diese Person mal wahlweise Kassenwart, Kämmerer, Sugardaddy oder Ehegatte ;)
Jemand hat außerdem bei "Gaststätte ABC" einen "Deckel" auf den er einen Monat lang Kosten anschreiben lässt, die dann jeweils zum Monatsende aus der zweiten Geldbörse beglichen werden.
Jetzt geht "B.E. Trüger" hin und lässt bei der Gaststätte dubiose "Extra-Beträge" mit auf den Deckel schreiben. Gastwirt gibt "B.E. Trüger" sofort einen Teil des Geldes (sagen wir mal ~80% des angeschriebenen Betrages), steckt sich den Rest ein, und holt sich am Monatsende den kompletten Betrag bei der extra Geldbörse aus #1 wieder.

Welcher normal denkende Mensch würde hier nicht sofort „Halt! Stop! – Das stinkt! Die wollen mich über den Tisch ziehen“ schreien?

Und hier mal ein erschreckend analoger Fall:


Jemand lässt eine Person seines Vertrauens Bank ein[...] zweite "Geldbörse" Konto für ihn führen, mit der er diese Person Bank berechtige Zahlungen begleichen lässt. [...]
Jemand hat außerdem bei "Gaststätte ABC" Telefonanbieter einen "Deckel" auf den er einen Monat lang Kosten anschreiben lässt (Postpaid-)Vertrag, d[er] dann jeweils zum Monatsende aus der zweiten Geldbörse dem Konto beglichen w[ird].
Jetzt geht "B.E. Trüger" Verbindungsnetzvermumpfelkasper hin und lässt bei der Gaststätte dem Telefonanbieter dubiose "Extra-Beträge" mit auf den Deckel die Monatsrechnung schreiben. Gastwirt Telefonanbieter gibt "B.E. Trüger" Verbindungsnetzvermumpfelkasper sofort einen Teil des Geldes (sagen wir mal ~80% des [...] Betrages), steckt sich den Rest ein, und holt sich am Monatsende den kompletten Betrag bei de[m] extra Geldbörse Konto aus #1 wieder.


Und hier soll dann auf einmal alles koscher sein und mit rechten Dingen zugegangen sein? :mad::mad::mad:

Ich bin jedesmal auf's neue erschrocken, dass hier nicht zumindest der Telefonanbieter wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs mit zu belangen ist. Der bereichert sich ja am (ungerechtfertigten) Griff in die Tasche des Kunden mit. Bei der Bank mag man ja noch Gutgläubigkeit unterstellen - schließlich wird die in 99,9% aller Fälle nur das getan haben, was man ihr gesagt hat: nämlich monatlich den Telefonanbieter die Rechnung abbuchen lassen.

Es gibt aber keinen Grund außer Profitgier für den Telefonanbieter bei einem solchen Geschacher mitzumachen. Und insbesondere hat der am Ende mal ganz klein zu sein und die Füße stillzuhalten, wenn der Kunde den Diebstahl ungerechtfertigten Griff in sein Portemonnaie bemerkt, und sagt "Ne, so nicht mein Freund - Du hast X Euro zu viel bei mir abgebucht, die ziehe ich einfach von der nächsten Rechnung ab, bevor ich die bezahle, und ab jetzt nur noch per Überweisung - Dir traue ich nicht weiter als ich eine Palette Eurer Geschäftsberichte werfen kann".

Von daher:
Nichts einreden lassen, keine Diskussionen, sich nicht von Pontius zu Pilatus schicken lassen:

Dem Telefonkasper sagen: Teilbetrag 'X' aus der Rechnung war ungerechtfertigt und dem Teil widersprechen - meine Vorposter haben da ja schon ausreichend geschrieben, wie man einen Widerspruch zur Rechnung am besten macht.
Einzugsermächtigung widerrufen
Nächste Rechnung um Teilbetrag 'X' gekürzt überweisen

Jegliche Versuche, sich da an Dritte, vierte, fünfte Strohmänner weiterverweisen zu lassen ins Leere laufen lassen.

Waldi05
21.03.2013, 11:42
Sehr schönes Beispiel
Ach ja Kabel D verlangt für Rechnungen erstellen um die 4€ "Gebühren"

KaiHH
21.03.2013, 12:39
Kannst Du die Rechnungen nicht z.B. auch online einsehen, und wenn ja: ist dort alles genau aufgeschlüsselt?

Gruß
Kai

Waldi05
21.03.2013, 13:00
Hatte vorher Online Rechnung und diese leider nicht oft abgerufen.
Jane jetzt umgestellt auf Papier Rechnungen.
Verlangen Kabel D auch 1,50 oder 2,50€!!

Waldi05
22.03.2013, 13:02
Habe heute eine Mahnung von Next ID: [ID filtered]
Habe die letzten beiden Abbuchungen von Kabel D zurückgeholt.
Eigentlich dachte ich das Kabel D Ärger macht.
Mahnung sende ich den Anwalt zu.
Man droht mir mit Inkasso etc. Und das beste Sperrung im Netz von Next ID: [ID filtered]

rainer
22.03.2013, 13:28
Habe heute eine Mahnung von Next ID: [ID filtered]
Habe die letzten beiden Abbuchungen von Kabel D zurückgeholt.
Eigentlich dachte ich das Kabel D Ärger macht.
Mahnung sende ich den Anwalt zu.
Man droht mir mit Inkasso etc. Und das beste Sperrung im Netz von Next ID: [ID filtered]

Das hab ich schon hinter mir. Habs erfolgreich ausgesessen. Auch die Nervereien des Inkassobüros Bussek & Mengede das Next ID: [ID filtered]

Mein Tipp: stur bleiben

Rainer

Waldi05
22.03.2013, 13:48
Werde ich machen:lil:
Habe die Mahnung den Anwalt gefaxt und hoffe auf Antwort.
Was mich wundert das Kabel D noch nicht geschrieben hat auf die Lastschrift Rückbuchung.
Waren ja "nur" die letzten beiden.
Vielleicht kommt ja noch was von denen?
So wie es aber aussieht haben die nur Next ID: [ID filtered]

Waldi05
23.03.2013, 13:07
Hallo zusammen heute habe ich eine Kopie des Schreibens von meinen Anwalt bekommen an Next ID: [ID filtered]
An Kabel Deutschland hat er geschrieben wegen den dreisten Machenschaften mit Next ID: [ID filtered]
Er hat Next ID: [ID filtered]
Wenn Next ID: [ID filtered]
Er hat auch geschrieben wenn möglich soll ich nun doch das Geld zurück buchen kann aber Ärger geben mit Kabel Deutschland.
Mal sehen bei den letzten beiden Lastschriften die ich zurückgebucht habe hat Kabel Deutschland nicht reagiert sondern hat das ganze an Next ID: [ID filtered]
Muss jetzt eh warten ob Next ID: [ID filtered]

mcharry
09.04.2013, 12:58
Hallo Guten Tag,
auch mir ist sowas passiert, habe auf meiner Telekom Rechnung vom März 13 einen Betrag von Netto 33,28€ und April 13 einen Betrag von 24,96€. Ausgewiesen wird dort die Firma: mr. next ID: [ID filtered]
Habe den Betrag vom März zurückgebucht und den Telekom eigenen Betrag wieder an die Teleokm überwiesen. Die Rechnung vom April habe ich direkt über die Telekom trennen lassen und darum gebeten den Betrag des Drittanbieters nicht zubezahlen.
Kann mir jemand sagen wie und was ich in nun in einem Widerspruchschreiben und an wen ich das schreiben soll. Bin leider nicht so fit in solchen Sachen. Habe auch schon dei Verbraucherzentrale der BundesNetzAgentur angerufen, doch von denen bekam ich nur die Auskunft ich solle Widerspruch gegen den Betrag an die Firma mr. next ID: [ID filtered]
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte. Ich weis nicht ob ich Widerspruch einlegen soll oder nicht.

Vielen Dank schon mal im Vorraus

mfg Gerd

Mittwoch
09.04.2013, 13:07
Hallo mcharry,
willkommen im Forum!


Habe den Betrag vom März zurückgebucht und den Telekom eigenen Betrag wieder an die Teleokm überwiesen. Die Rechnung vom April habe ich direkt über die Telekom trennen lassen und darum gebeten den Betrag des Drittanbieters nicht zubezahlen.
Bitte teile der Telekom auch noch schriftlich(!) mit, dass Du den Rechnungsposten der NextID: [ID filtered]



Kann mir jemand sagen wie und was ich in nun in einem Widerspruchschreiben und an wen ich das schreiben soll.
Eine Orientierung bietet das Antispam-Wiki: …Widerspruch - Widerruf - Kündigung / Begriffserläuterung, inklusive Musterschreiben. Etwas spezieller auf diese Masche geht der Artikel Abzocke über die Telefonrechnung nach Gewinnspiel-Werbeanruf ein. Auch wenn Du nicht angerufen wurdest, kannst Du viel des dort Empfohlenen auf Dich anwenden.


Ich weis nicht ob ich Widerspruch einlegen soll oder nicht.
Hier bietet es sich an, einen Widerspruch (nicht: Widerruf) einzulegen, so geht man auf Nummer sicher. Wie bei der Telekom hier aber auch bitte ausschließlich schriftlich und per Einschreiben. Alles andere wäre im Nachhinein nicht beweisbar, falls es unwahrscheinlicherweise zur Rechtsstreitigkeiten kommt. Kaputt macht man mit einem Widerspruch erst einmal nichts.

Schönen Gruß
Mittwoch

rainer
10.04.2013, 01:35
hi

mein Tipp: stur bleiben - Widerspruch einlegen und auf Mahnungen und Inkassoversuche nicht reagieren. Nicht einschüchtern lassen. Next ID: [ID filtered]

Als [peep] mich über Next ID: [ID filtered]

Rainer

mcharry
10.04.2013, 13:10
hi

habe da mal einen Widerspruch, aus den Vorlagen hier im netz, zusammengestellt. Würde mich freuen wenn da jemand mal drüber schauen könnte, ob man es so gestalten kann oder ob es auch in kürzerer Form geht.

danke Gerd

Mittwoch
10.04.2013, 13:30
Würde mich freuen wenn da jemand mal drüber schauen könnte, ob man es so gestalten kann oder ob es auch in kürzerer Form geht.
Individuelle Rechtsberatung ist in Deutschland gesetzlich den Verbraucherzentralen und Anwälten vorbehalten. Wir dürfen hier so etwas nicht.

Schönen Gruß
Mittwoch

mcharry
10.04.2013, 13:35
Danke, ist zwar in meinen Augen keine Rechstberatung, aber nun da kann man halt nix machen. okay, werde dann mal mein Glück versuchen und Euch auf dem laufenden halten was daraus noch alles wird.

Schönen Tag noch
Gerd

Goofy
10.04.2013, 18:16
...ist zwar in meinen Augen keine Rechstberatung, ...
Doch, das wäre es, ganz eindeutig.


http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/
§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
"Guckt Euch mal den Schriftsatz an, ob das so geht" ist rechtliche Prüfung am Einzelfall.

Waldi05
11.04.2013, 20:03
Hallo
Bei mir rührt sich im Moment nichts.
Außer von Next ID.
Habe eine Rechnung erhalten vom 19.3.2013 mit dem Abrechnungs Zeitraum 4.2.13-14.2.13!!
Abgebucht wurde das am 3.4.13
Frechheit oder so verspätet?
Bank Bucht das zurück.
Weiter abbuchen geht nimmer da mein Anwalt kabel Deutschland geschrieben hat das diese entzogen wird.

Waldi05
16.04.2013, 11:25
Hallo
Was soll ich machen?
Bank kann das ganze Geld zurückbuchen.
Uns fehlt das Geld.
Anwalt schreibt zweideutig.
Muss sagen bei der letzten Rücklastschrift hat sich Kabel rausgehalten und es an Next ID: [ID filtered]
Gab als zumindest von Kabel keine Konsequenzen.
Hier das schreiben vom Anwalt auf meine frage ob die Bank es zurückholen soll:

Wenn Ihr Bankberater der Auffassung ist, dass er die früheren bezahlten Beträge zurückbuchen kann, dann möge er dies versuchen. Das Problem wird sein, dass Kabel Deutschland dann an Sie wieder herantritt und die Beträge einfordert, weil Kabel Deutschland nur der Geldeinzieher für Mr. Next ID: [ID filtered]

Mit freundlichen Grüßen

Grisu_LZ22
16.04.2013, 12:54
Ich würde die Beträge zurückbuchen lassen und den unstrittigen Betrag an Kabel D überweisen. Dann das ganze schriftlich per Einschreiben auch nochmals aufgeschlüsselt an Kabel D senden.

Der Satz
...weil Kabel Deutschland nur der Geldeinzieher.... und daher Beträge verauslagt hat... von einem Anwalt ist m.E. absoluter Käse.
Siehe auch unser Wiki Abzocke_%C3%BCber_die_Telefonrechnung_nach_Gewinnspiel-Werbeanruf

Bitte beachte auch, dass wir hier keine Rechtsberatung vornehmen dürfen. Dafür gibt es Rechtsanwälte.

Noch eine Bitte von mir: Sei so nett und beachte die Forenregeln bezüglich der Lesbarkeit der Beiträge SoS

Waldi05
16.04.2013, 13:03
Danke
Die Strittigen Beträge sind die Gebühren der Bank oder?

Wuschel_MUC
16.04.2013, 13:07
Die Strittigen Beträge sind die Gebühren der Bank oder?
Frag' deinen Anwalt. Strittig ist, was du nicht zahlen willst.

Auskunft über Bankentgelte für Rücklastschriften erteilt deine Bank.

Sorry, ein bisschen mitdenken solltest du schon.

Wuschel

Waldi05
16.04.2013, 13:11
Sorry meine UNstrittigen Betrag.
Kabel hat ja zweimal abgebucht.
Einmal ihre Rechnung und dann den Betrag von Next ID
Meine damit ob ich die Gebühren zu tragen habe?

rainer
16.04.2013, 13:27
hi


Sorry meine UNstrittigen Betrag.
Kabel hat ja zweimal abgebucht.
Einmal ihre Rechnung und dann den Betrag von Next ID
Meine damit ob ich die Gebühren zu tragen habe?
Da würde ich mir keine Gedanken machen.

Als Next ID: [ID filtered]

Rainer

DJANGO
16.04.2013, 14:55
Vielleicht lernen die was daraus. Optimist....:)

Waldi05
16.04.2013, 20:12
Habe jetzt den Anwalt angeschrieben was Sache ist.
Die gesetzt Frist an Next ID: [ID filtered]
Nicht das die "Pleite" sind oder sonst was und ich sehe kein Cent mehr.
Sorry von mein ersten Beitrag heute(Fehler)
Habe den Text in der Arbeit schnell getippt :(

Waldi05
17.04.2013, 12:02
Hallo
Hier unten die Antwort vom Anwalt.
Komme nicht klar was er meint?
Und wie komme ich sonst zu mein Geld außer zurückbuchen.
Next ID: [ID filtered]
--------------

(...)haben Sie von Kabel Deutschland nun die Rechnungstellungen erhalten und ist dort wiederum die Gebühr für Mr. Next ID: [ID filtered]

Weder Kabel Deutschland noch Mr. Next ID: [ID filtered]


Mit freundlichen Grüßen


Edit.
Meint der Anwalt ob Next ID: [ID filtered]
Dann NEIN Kabel schickt eine getrennte Rechnung?!

truelife
17.04.2013, 12:30
Mit Verlaub: Genau dass sollte dir doch dein Anwalt beantworten, oder? Nicht falsch verstehen: aber sollen wir dessen Job machen? Ansonsten liest sich:


(...)haben Sie von Kabel Deutschland nun die Rechnungstellungen erhalten und ist dort wiederum die Gebühr für Mr. Next ID: [ID filtered]

auch eher als eine Frage als eine Aussage.

Waldi05
17.04.2013, 12:36
Gebe ich dir Recht.
Werde mit den Anwalt nicht froh :(
Hole jetzt das Geld von der Bank zurück sonst geht das noch ein Jahr lang.

Waldi05
19.04.2013, 09:09
Schon wieder ein schreiben vom Anwalt.
Was meint er mit zurückzahlen können wir es immer noch.
Etwa an Kabel falls diese es fordern.
Frage mich warum ich ein Anwalt habe.
Glaube wechseln ist nicht möglich bei einer Rechtsschutz Versicherung?
Er sagt auch nicht wie es weitergeht :(
Werde mich mal mit der Versicherung in Verbindung setzen.

(...)Entscheiden Sie bitte selbst mit Ihrem Banker, ob Sie nun die Rückbuchung vornehmen oder nicht, nachdem Sie das Geld zurück haben wollen, würden wir es einfach versuchen, zurückzahlen können Sie es ja immer wieder noch.



Mit freundlichen Grüßen

Grisu_LZ22
19.04.2013, 10:20
@Waldi05:
Nochmals- Rechtsberatung hier im Forum ist verboten - dafür gibt es Rechtsanwälte oder die Verbraucherzentrale(n).

Die User hier haben Dir mehrfach Tipps gegeben was sie unternehmen würden. Bitte lies auch die Informationen im Wiki.

Mit einzeln herausgerissenen Zitaten aus Briefen ist auch wenig anzufangen, da hierbei der gesamte Zusammenhang verloren geht. Leider ist auch die Antispam-Glaskugel, die u. U. Antwort auf die Zitatschnipsel geben kann mit dem Update von XP auf Windows 8 überfordert gewesen und abgestürzt... :clown:

Was Deinen Anwalt betrifft, das musst Du alleine entscheiden, ob Du mit ihm glücklich wirst. Auch ob ein Wechsel des Anwalts möglich ist können wir Dir nicht sagen, da wir deine Rechtsschutzpolice nicht kennen (wollen).

Solli
19.04.2013, 10:27
Dem schließe ich mich an. Noch zwei ganz allgemeine Tipps:

- Wenn du deinen Anwalt nicht verstehst frag ihn, ob er es dir nochmal erklären kann. Oft ist auch ein (Telefon-) Gespräch hilfreicher als Schriftwechsel.
- Wenn du mit deinem Anwalt unzufrieden bist such dir einen anderen. Wenn du nicht weißt ob deine Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen anderen Anwalt übernimmt frag bei der Versicherung nach.

Zur Sache wurde ja schon einiges gesagt, weiteres dazu findest du im Wiki.

Goofy
19.04.2013, 11:00
Ich empfehle für solche Sachen Anwälte, die auf TK-Recht (Telekommunikationsrecht) spezialisiert sind. Zu erfragen bei der Anwaltskammer oder bei Google zu finden.

Waldi05
19.04.2013, 11:51
Hallo
Der ist zuständig für TK Recht.
Weis jetzt warum, habe telefoniert.
Er kann nicht ausschließen das doch ein Vertrag vorliegt und ich mich eben nimmer errinern kann.
Ich sagt das kein Ordungsgemässer Vertrag vorliegt egal in welcher Form.
Next ID: [ID filtered]
SeID: [ID filtered]
Ein Wechsel des Anwalts ist nicht möglich lt. Versicherung

Goofy
19.04.2013, 11:57
Es kommt nicht darauf an, ob er es ausschliessen kann, sondern ob Du es ausschliessen kannst. Außerdem wäre Next ID: [ID filtered]

Grisu_LZ22
19.04.2013, 12:00
....Er kann nicht ausschließen das doch ein Vertrag vorliegt und ich mich eben nimmer errinern kann...
Zum Thema "Vertrag" empfehle ich einen Blick in unser Wiki Vertrag.
Lies Dir das bitte durch und dann entscheide für Dich, ob ein Vertragsabschluss stattgefunden hat.

Waldi05
20.04.2013, 21:01
Wie gesagt habe nie nie nie sowas abgeschlossen.
Heute (waren nicht Zuhause) hat Sohn gesagt der Anwalt hatte angerufen.
Leider habe ich ihn nicht mehr erreicht.
ABER jetzt kommt es angeblich zahlt Next ID: [ID filtered]
Mal sehen ;)

Und zum Thema Vertrag hatte geschrieben wissen nicht wie es dazu gekommen ist und die Tatsache das Next ID: [ID filtered]

Goofy
21.04.2013, 12:06
Warte erst einmal ab, was jetzt schriftlich kommt. Aber das hört sich doch schon einmal recht gut an. Und wenn das so stimmt, dann zeigt das doch wieder einmal, dass man eben nur energisch dranbleiben muss.

Waldi05
21.04.2013, 12:16
Stimmt
UND möchte die 150€ Selbstbeteiligung von Next ID: [ID filtered]
Außer Allianz verzichtet darauf.

Sastef
21.04.2013, 14:27
Auf jeden Fall ist es sehr zweifelhaft, dass die Gegenseite permanent mit Dir direkt Kontakt aufnimmt, auch deren Anwalt und Deinen offenbar umgeht. Das ist unzulässig. Ich habe hier den Eindruck, die Kommunikation stimmt überhaupt nicht zwischen Euch. Wenn Du einen Anwalt hast, dann solltest Du ihn das machen lassen und auf keinen Fall irgendwie noch zwischendurch parallel Schriftverkehr mit der Gegenseite führen.

Waldi05
21.04.2013, 14:38
Auf jeden Fall ist es sehr zweifelhaft, dass die Gegenseite permanent mit Dir direkt Kontakt aufnimmt, auch deren Anwalt und Deinen offenbar umgeht. Das ist unzulässig. Ich habe hier den Eindruck, die Kommunikation stimmt überhaupt nicht zwischen Euch. Wenn Du einen Anwalt hast, dann solltest Du ihn das machen lassen und auf keinen Fall irgendwie noch zwischendurch parallel Schriftverkehr mit der Gegenseite führen.

Wo steht das?
Nix macht alles der Anwalt keine Sorge.

Waldi05
11.05.2013, 15:15
Hallo

wollte euch sagen das ich alles ( knapp 300€) von Next ID: [ID filtered]
Anwaltskosten sind 60€
Die 150€ Selbsbeteiligung wird von der Versicherung aus Kulanz erlassen.
Ende gut Alles gut :)
Danke auch für eure Geduld.

Goofy
11.05.2013, 19:04
Hört man gern. Glückwunsch!
Wieder einmal sieht man, dass Hartnäckigkeit sich auszahlt, und dass man sich auch von Providern und "Verbindungsnetzbetreibern" nicht alles bieten lassen muss.

Man muss eben seine Rechte kennen und auch wahrnehmen. Daran scheitert es leider oft. Wenn nur 30 Prozent der Betroffenen sich so wehren würden, dann wäre sehr schnell Schluss mit dieser Kasperei. Das würde denen nämlich dann alles zu teuer. Das ganze funktioniert nur, solange die Leute alle schön brav kuschen und zahlen.

Waldi05
11.05.2013, 19:11
Stimmt
Dir Goofy nochmal ein besonderen Dank für die Tipps ;)

Goofy
11.05.2013, 19:24
Von den 300 Euro kannst Du einen Caipirinha trinken gehen auf den Antispam e.V., der ist auch grün.

Waldi05
11.05.2013, 20:02
Hehe ja also stoße auf euch heute auf jeden fall an :)

truelife
11.05.2013, 21:47
Von den 300 Euro kannst Du einen Caipirinha trinken gehen...

Oder auch 10, oder 50 ;-)

Auch von mir: herzlichen Glückwunsch!