rainer
19.03.2013, 11:38
hi
Ich hab einen T5F an einen Spammer geschickt. Der hat mir jetzt eine Antwort per Einschreiben zugehen lassen.
Darin schreibt er:
Nach $34 BDSG haben Sie einen Rechtsanspruch auf Auskunftserteilung, sofern Sie glaubhaft der Eigentümer der E-Mail-Adresse
xxxxx [at] gmx.de
sind. Ihr Name und die streitgegenständliche E-Mail sind aber keinesfalls identisch, ja noch nicht einmal ähnlich.
Das ist ein Indiz, dass Sie nicht der Eigentümer dieser E-Mailadresse sein könnten!
Weiter schreiben die u.A.:
Aber die gespeicherten Daten sind keinesfalls ähnlich zu den Daten, die Sie im Briefkopf verwenden, dieser Sachverhalt ist zwingend aufzuklären
Die Tatsache, dass Sie aktuell über den Account xxxxxxx [at] gmx.de eine E-Mail schreiben ist zwar ein Indiz, aber kein Beweis.
Die bezweifeln jetzt das ich "Eigentümer" dieser Mail-Adresse bin. Sie fordern jetzt den Nachweis meiner Legitimation betreffend der E-Mail-Adresse xxxxx [at] gmx.de
Auch eine Variante sich um eine Auskunft zu drücken.
Als ich da nachgebohrt habe wurde mir mitgeteilt das auch wenn ich Zugriff auf das eMail-Konto habe dies immer noch kein ausreichender Beweis ist daß die Mail-Adresse mir gehört. Es könnte ja sein das mehrere Personen Zugriff auf das Mailkonto haben.
Die Frage ist jetzt welchen Anforderung die datenverarbeitende Stelle an die Legitimation der Auskunftsanforderung stellen kann.
Gruss
Rainer
Ich hab einen T5F an einen Spammer geschickt. Der hat mir jetzt eine Antwort per Einschreiben zugehen lassen.
Darin schreibt er:
Nach $34 BDSG haben Sie einen Rechtsanspruch auf Auskunftserteilung, sofern Sie glaubhaft der Eigentümer der E-Mail-Adresse
xxxxx [at] gmx.de
sind. Ihr Name und die streitgegenständliche E-Mail sind aber keinesfalls identisch, ja noch nicht einmal ähnlich.
Das ist ein Indiz, dass Sie nicht der Eigentümer dieser E-Mailadresse sein könnten!
Weiter schreiben die u.A.:
Aber die gespeicherten Daten sind keinesfalls ähnlich zu den Daten, die Sie im Briefkopf verwenden, dieser Sachverhalt ist zwingend aufzuklären
Die Tatsache, dass Sie aktuell über den Account xxxxxxx [at] gmx.de eine E-Mail schreiben ist zwar ein Indiz, aber kein Beweis.
Die bezweifeln jetzt das ich "Eigentümer" dieser Mail-Adresse bin. Sie fordern jetzt den Nachweis meiner Legitimation betreffend der E-Mail-Adresse xxxxx [at] gmx.de
Auch eine Variante sich um eine Auskunft zu drücken.
Als ich da nachgebohrt habe wurde mir mitgeteilt das auch wenn ich Zugriff auf das eMail-Konto habe dies immer noch kein ausreichender Beweis ist daß die Mail-Adresse mir gehört. Es könnte ja sein das mehrere Personen Zugriff auf das Mailkonto haben.
Die Frage ist jetzt welchen Anforderung die datenverarbeitende Stelle an die Legitimation der Auskunftsanforderung stellen kann.
Gruss
Rainer