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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Spammer zickt wg. T5F rum :-(



rainer
19.03.2013, 11:38
hi

Ich hab einen T5F an einen Spammer geschickt. Der hat mir jetzt eine Antwort per Einschreiben zugehen lassen.

Darin schreibt er:


Nach $34 BDSG haben Sie einen Rechtsanspruch auf Auskunftserteilung, sofern Sie glaubhaft der Eigentümer der E-Mail-Adresse

xxxxx [at] gmx.de

sind. Ihr Name und die streitgegenständliche E-Mail sind aber keinesfalls identisch, ja noch nicht einmal ähnlich.

Das ist ein Indiz, dass Sie nicht der Eigentümer dieser E-Mailadresse sein könnten!

Weiter schreiben die u.A.:


Aber die gespeicherten Daten sind keinesfalls ähnlich zu den Daten, die Sie im Briefkopf verwenden, dieser Sachverhalt ist zwingend aufzuklären


Die Tatsache, dass Sie aktuell über den Account xxxxxxx [at] gmx.de eine E-Mail schreiben ist zwar ein Indiz, aber kein Beweis.

Die bezweifeln jetzt das ich "Eigentümer" dieser Mail-Adresse bin. Sie fordern jetzt den Nachweis meiner Legitimation betreffend der E-Mail-Adresse xxxxx [at] gmx.de

Auch eine Variante sich um eine Auskunft zu drücken.

Als ich da nachgebohrt habe wurde mir mitgeteilt das auch wenn ich Zugriff auf das eMail-Konto habe dies immer noch kein ausreichender Beweis ist daß die Mail-Adresse mir gehört. Es könnte ja sein das mehrere Personen Zugriff auf das Mailkonto haben.


Die Frage ist jetzt welchen Anforderung die datenverarbeitende Stelle an die Legitimation der Auskunftsanforderung stellen kann.

Gruss
Rainer

cmds
19.03.2013, 11:41
Soviel Ignoranz löst bei mir immer einen giftigen Beissreflex aus.
Wer es nicht kapiert muss es eben Geldwert lernen.

rainer
19.03.2013, 11:56
hi


Soviel Ignoranz löst bei mir immer einen giftigen Beissreflex aus.
Wer es nicht kapiert muss es eben Geldwert lernen.

Sehe ich auch so - aber der rechtliche Dreh- und Angelpunkt dürfte der Nachweis sein daß die eMail-Adresse mir "gehört".

Im Falle einer Klage auf Auskunft wird der Spammer frech behaupten das dies nicht meine eMail-Adresse ist. Dann bin ich in der Nachweispflicht.

Und wie kann man rechtssicher (!) den Nachweis erbringen das eine GMX-Mail-Adresse einem "gehört".

Gruss
Rainer

euregio
19.03.2013, 12:02
Die Beweislast liegt beim Spammer. Er hat zu beweisen das er eine Einwilligung hat. Ob du dich als bibbi vom Blocksberg oder Benjamin Gänseblümchen bei GMX registrierst ist unerheblich. du bist ein sog. Verfügungsberechtigter für das Konto und damit ist die Maus durch. Schließlich würdest du ja auch für den Mißbrauch haften.

truelife
19.03.2013, 12:03
Hallo Rainer,

du könntest eidesstattlich versichern, dass die E-Mail xxxxx [at] xxxx.de von deinem Provider auf deine Veranlassung hin dir zugeteilt worden wäre. Eine eidesstattliche Versicherung ist eine ausreichende Glaubhaftmachung.

Sastef
19.03.2013, 12:04
Es ist Auskunft zu erteilen zu Deinen gespeicherten persönlichen Daten. Also zu den Daten, die Deinem Namen zuordenbar sind. Das kann auch die E-Mail-Adresse sein, muss es aber nicht. So rum wird ein Schuh draus.

Solli
19.03.2013, 12:04
Und wie kann man rechtssicher (!) den Nachweis erbringen das eine GMX-Mail-Adresse einem "gehört".
Das ist doch grober Unfug. Dass du auf dieses E-Mail-Konto Zugriff hast ist leicht zu beweisen. Wenn du glaubhaft versicherst dass es sich dabei um deine privat genutzte E-Mail-Adresse handelt und diese nur von dir persönlich verwendet wird, wird wohl kein Gericht etwas anderes annehmen. Notfalls kannst du ja deine Inbox herzeigen, darin werden sich ja wohl an dich adressierte Mails befinden.

Es ist zwar eine sehr kreative Idee vom Spammer, viel Erfolg werden sie damit aber nicht haben.

Sastef
19.03.2013, 12:05
Es ist zwar eine sehr kreative Idee vom Spammer, viel Erfolg werden sie damit aber nicht haben.Würde mich mal interessieren, wer das war. Kann eigentlich nur einer sein.

Solli
19.03.2013, 16:20
Was mir grad noch so auffällt: Man stellt sowieso kein Auskunftsgesuch zu einer E-Mail-Adresse. Man stellt ein Auskunftsgesuch zu seiner Person. Wenn der Spammer die E-Mail-Adresse tatsächlich ohne Personenbezug gespeichert hat und sich dieser auch nicht z.B. duch den local part (z.B. vorname.nachname [at] example.com) ergibt lautet die Auskunft eben, dass keine Daten gespeichert sind.

Ein Unterlassungsanspruch ist davon aber völlig unabhängig. Auch in §7 UWG steht nichts von Personenbezug drin.

Sastef
19.03.2013, 17:20
Was mir grad noch so auffällt: Man stellt sowieso kein Auskunftsgesuch zu einer E-Mail-Adresse. Man stellt ein Auskunftsgesuch zu seiner Person. Wenn der Spammer die E-Mail-Adresse tatsächlich ohne Personenbezug gespeichert hat und sich dieser auch nicht z.B. duch den local part (z.B. vorname.nachname [at] example.com) ergibt lautet die Auskunft eben, dass keine Daten gespeichert sind.Meine Rede #6.