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Solli
26.03.2013, 09:25
Der an sich seriöse Konzertticket-Anbieter Eventim versendet E-Mail-Werbung an Empfänger, die dies ausdrücklich nicht gewünscht haben. Aus diesem Grund widme ich ihm hier einen eigenen Thread.

Ich habe vorgestern bei Eventim online Tickets gekauft, dabei musste ich auch meine E-Mail-Adresse angeben. Darunter befindet sich ein Kästchen zum ankreuzen, wenn man den Newsletter NICHT will, also Opt-Out statt Opt-In: "Bitte senden Sie mir Ihren Newsletter nicht zu, sondern nur eine Auftragsbestätigung" (siehe Anhang). Dieses Kästchen habe ich aktiviert.

Allerdings scheint das Eventim völlig egal zu sein, man sendet trotzdem fleißig Werbung per E-Mail:

Return-Path: <return [at] newsletter.eventim.de>
Received: from [193.169.181.177] (helo=mail18-177.srv2.de)
by xxx with esmtp (Exim 4.69)
(envelope-from <return [at] newsletter.eventim.de>)
ID: [ID filtered]
for xxx; Mon, 25 Mar 2013 xx:xx:xx +0100
Date: Mon, 25 Mar 2013 xx:xx:xx +0100 (CET)
From: "eventim.de Ticketnews" <ticketnews [at] newsletter.eventim.de>
Reply-To: "eventim.de Ticketnews" <ticketnews [at] newsletter.eventim.de>
To: xxx
Subject: Laith Al-Deen mit "live acoustic"-Set - Tickets jetzt bei Eventim!
MIME-Version: 1.0
Content-Type: text/html; charset=ISO-8859-1
Content-Transfer-Encoding: quoted-printable
List-ID: [ID filtered]
X-CSA-Complaints: whitelist-complaints [at] eco.de

Sogar mit Siegel der Certified Spammer Alliance... Versender ist die Optivo GmbH.

Den HTML-Inhalt spare ich mir an dieser Stelle. Angepriesen werden Tickets für Laith Al-Deen.

Beschwerde an die eco / CSA und die Wettbewerbszentrale geht sofort raus. "Abmelden" werde ich mich bei Eventim / Optivo allerdings nicht, nachdem ich mich ja auch nie angemeldet habe.


Sie erhalten dieses Mailing, weil Sie in der Vergangenheit Tickets bei eventim.de gekauft haben.
Wenn Sie zukünftig in diesem Zusammenhang nicht mehr angeschrieben werden wollen,
klicken Sie bitte hier und senden uns eine kurze Nachricht mit dem Betreff "Abmeldung".

4745

radan
26.03.2013, 09:35
Dreist, lohnt sich aber halt für den Spammer, so lange ihm niemand auf die Füße steht.

tomk
26.03.2013, 10:33
Der an sich seriöse Konzertticket-Anbieter Eventim
Ich sag' nur "Ticketversicherung (http://www.eventim.de/tickets.html?affiliate=EVE&fun=thelpcontent&doc=feature/helpContact/details&hilfeid=44)":

Während des Bestellvorgangs ist die "Ticketversicherung" für Sie im Warenkorb ausgewählt.

big_ed
03.04.2013, 12:41
Sogar mit Siegel der Certified Spammer Alliance... Versender ist die Optivo GmbH.
Die scheinen ja besonders "konsequent" zu sein:

Versender, gegen die im Zeitraum von sechs Monaten aufgrund ungerechtfertigter E-Mail-Zusendung mehr als drei Rügen im Sinne der Verfahrensordnung ausgesprochen werden mussten:
Optivo GmbH (10 Rügen)
http://www.certified-senders.eu/csa_html/de/273.htm

Solli
07.05.2013, 15:46
Das Beschwerdemanagement der eco ist natürlich so *räusper* hilfsbereit, wie ich es erwartet habe. Immerhin haben sie wohl mal nachgefragt. Eventim hat darauf geantwortet:


Solli ist eventim.de-Kunde. Am 24.03.13 hat er Tickets für ein Konzert gekauft. Er hat kurz darauf ein Mailing erhalten, in dem ein ähnliches Event beworben wurde (à die rechtliche Grundlage ist hier also § 7 Abs. 3 UWG). Auf das Widerspruchsrecht für die werbliche Verwendung der Adresse wurde im Bestellprozess hingewiesen. (Screenshot)

Bullshit! §7 (3) UWG greift nur, wenn "der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat". Genau das habe ich duch ankreuzen des Opt-Out aber getan. Oder wie soll man "bitte senden Sie mir Ihren Newsletter nicht zu" sonst interpretieren?

radan
07.05.2013, 16:30
Man könnte sich, wenn man blöd machen wollte, auf den Standpunkt stellen, dass Du der Zusendung des Newsletters widersprochen hast, nicht aber der Zusendung von Werbung iSv 7 III UWG.
Dann wäre aber nicht gem. 7 III UWG "klar und deutlich" darauf hingewiesen worden.

Solli
07.05.2013, 16:58
Dann wäre aber nicht gem. 7 III UWG "klar und deutlich" darauf hingewiesen worden.
Den Hinweis gab es sogar tatsächlich noch zusätzlich. Allerdings irgendwo versteckt in den Datenschutzbedingungen, ob das "klar und deutlich" ist ist mehr als fraglich.

Aber unabhängig davon: Wenn ich aktiv angebe, dass ich keinen Newsletter wünsche, muss der Versender schon davon ausgehen, dass ich dem Erhalt einer Mail mit dem Titel "ticketnews" widersprochen habe.

Wie auch immer: Ich habe gerade noch einmal die Registrierungsseite von Eventim überprüft und festgestellt, dass diese überarbeitet wurde. Scheinbar muss man den Newsletter nun aktiv bestellen, die automatische Anmeldung dazu wurde abgeschafft. Vielleicht hat meine Beschwerde (und mutmaßlich weitere) ja tatsächlich etwas gebracht. Testhalber habe ich mich nochmal mit einer wegwerf-Adresse registriert, mal schauen ob die jetzt newsletterfrei bleibt.

Sassenburger
10.05.2013, 12:55
Der an sich seriöse Konzertticket-Anbieter Eventim versendet E-Mail-Werbung an Empfänger, die dies ausdrücklich nicht gewünscht haben. Aus diesem Grund widme ich ihm hier einen eigenen Thread.
...

Als "seriös" würde ich diese Firma nicht gerade bezeichnen... Wie viele andere, so hatte auch ich bei dem Musikportal www.eventim-music.de der Firma Eventim Musik gekauft. Am 17.3.2005 wurde mir in einem Newsletter des Musikportals mitgeteilt, dass das Musikportal nur noch bis zum 31.3.2005 existieren würde. Gekaufte Musik sollte aber, aufgrund der Nutzungsbedingungen, auch dann noch mit dem dazugehörigen "MY-PLAYLIST"-Player abgespielt werden können, wenn dass Musikportal nicht mehr existiert.
Am 31.3.2005, also genau an dem Tag, an dem dass Musikportal www.eventim-music.de eingestellt wurde, spielte der "MY-PLAYLIST"-Player plötzlich verrückt und behauptete in einem Hinweistext bei jedem Musiktitel, dass die betreffende Musikdatei nicht mehr abgespielt werden könnte, weil "angeblich" die Nutzungszeit abgelaufen wäre. Wirklich merkwürdig! Dabei hatte ich nur Musikdateien heruntergeladen, die "unbegrenzt lange" abgespielt werden konnten. Denn die Musikdateien, die man tatsächlich nur für einen bestimmten Zeitraum hätte abspielen können, hätte ich ganz bestimmt nicht gekauft, denn so etwas ist doch Schwachsinn! Weil es schon spät abends war, beschloss ich der Sache am nächsten Tag auf den Grund zu gehen....
Als ich dann am nächsten Tag, also am ersten Tag, an dem dass Musikportal www.eventim-music.de der Firma Eventim nicht mehr existierte, den "MY-PLAYLIST"-Player starten wollte, tauchte auf meinem Monitor plötzlich dass Hinweisfenster einer Fehlermeldung auf, aus dem hervorging, dass der Player abgestürzt war. Da dies am 1.4.2005 passiert ist, hätte man auch annehmen können, dass sich da irgendjemand nur einen üblen Aprilscherz erlaubt hat, doch darüber konnte ich überhaupt nicht lachen.... Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch gehofft, dass ich dass Problem mit einem Neustart meines PC's beheben könnte, doch nachdem mein PC hochgefahren war und ich wieder versucht hatte den Player zu starten, musste ich leider feststellen, dass der Player noch immer abstürzte. Deshalb griff ich in die "Windows XP"-Trickkiste und versuchte dass Problem mit der "Systemwiederherstellung" zu lösen. Doch leider funktionierte auch dass nicht.... Kaum zu glauben, aber leider wahr, 110 Lieder einfach weg, also ein Schaden von 108,90 Euro.
Ich habe mich dann wegen dieses Problems 4 Mal an Eventim gewendet und um Hilfe gebeten. Tja.... und jetzt ratet mal, was mir die Firma Eventim darauf geantwortet hat? Richtig, NICHTS!!!! Die Mitarbeiter der Firma Eventim haben die ungeheuerliche Unverschämtheit besessen, noch nicht einmal auf meine E-Mails zu antworten. Traurig aber wahr, obwohl ich drei Wochen lang versucht habe, von der Firma Eventim eine Antwort zu bekommen, haben sich die Mitarbeiter der Firma Eventim bis heute nicht dazu herablassen können, auf meine Anfragen zu antworten. Kurzum, mein Problem interessierte die Firma Eventim einen Scheiß. So nach dem Motto: "Es ist zwar unsere Schuld dass Sie Ihre Lieder verloren haben, aber da wir ja schon Ihr Geld haben, sehen wir keine Notwendigkeit uns darum zu kümmern! Uns doch egal.... Da haben Sie wohl Pech gehabt!" Da stand ich nun, hatte 108,90 Euro für 110 Musikdateien auf meiner Festplatte bezahlt, die nun völlig Wertlos waren und die Firma Eventim hielt es noch nicht einmal für nötig mir zu antworten....
Diese Sache ist doch "sehr merkwürdig" oder? Am 31.3.2005 wurde dass Musikportal www.eventim-music.de der Firma Eventim geschlossen und am gleichen Tag lassen sich plötzlich die gekauften Musikdateien nicht mehr abspielen. Dann einen Tag später, funktioniert der "MY-PLAYLIST"-Player gar nicht mehr und stürzt beim Start immer gleich ab. Und zu allem Überfluss beantwortet die Firma Eventim keine E-Mails mehr, die sich auf dass Musikportal www.eventim-music.de beziehen. DAS KANN KEIN ZUFALL SEIN! Mein Verdacht: Irgendjemand bei der Firma Eventim hatte die "MY-PLAYLIST"-Player so manipuliert, dass sich ab dem 31.3.2005 keine Musikdateien mehr abspielen lassen und der Player einen Tag später gar nicht mehr funktionierte. Die Anweisung zur automatischen SELBSTZERSTÖRUNG, haben sich die Kunden dann wohl bei den letzten Downloads von Musikdateien, mit auf den "MY-PLAYLIST"-Player heruntergeladen. In diesem Fall wäre das eindeutig BETRUG, weil die Kunden, aufgrund der Nutzungsbedingungen, dass Recht erworben hatten, die gekauften Musikdateien DAUERHAFT nutzen zu können.
Weil ich nichts mehr von der Firma Eventim gehört habe, hatte ich mich per Suchmaschinen im Internetnet auf die Suche nach Leuten gemacht, die mit dem Musikportal www.eventim-music.de dass gleiche erlebt hatten wie ich. Auf der Internetseite www.scheiss-eventim.da.ru wurde ich tatsächlich fündig... Diese Internetseite hatte ein Freundeskreis von Informatikstudenten ins Internet gestellt, dem genau dass gleiche passiert war wie mir. Doch nicht nur denen.... Im Gästebuch dieser Internetseite fanden sich HUNDERTE Einträge von Leuten, denen dass gleiche passiert war. Am 31.3.2005 ließen sich keine Musikdateien mehr abspielen, einen Tag später funktionierte der "MY-PLAYLIST"-Player gar nicht mehr und die Firma Eventim beantwortete auch keine E-Mails zum ehemaligen Musikportal. Also wurde der "MY-PLAYLIST"-Player wohl tatsächlich manipuliert...
Doch die Firma Eventim hat sich verrechnet! Denn diesen Informatikstudenten ist es durch Analyse des Programmcodes des "MY-PLAYLIST"-Players gelungen, den Aufbau des Dateiformats "L3P" zu entschlüsseln, dass für die Musikdateien im Musikportal www.eventim-music.de verwendet wurde. Um den anderen von der Firma Eventim geschädigten Kunden zu helfen, haben sie auf ihrer Internetseite eine spezielle Software zum kostenlosen Download angeboten, mit der man die "L3P"-Dateien ohne Qualitätsverluste, direkt in "WAV"-Dateien (Wavesound) umwandeln konnte. Diese Software hieß "L3P-WAV Konverter" und funktionierte tatsächlich. Nun brauchte ich nur noch die "WAV"-Dateien (Wavesound) in "MP3"-Dateien umzuwandeln und konnte den ganzen Datenmüll der Firma Eventim endlich löschen. Manchmal hat man halt auch Glück...

Solli
10.05.2013, 13:48
Mir ging es in diesem Thread eigentlich nur um unerlaubt zugesandte Werbung von der Firma Eventim. Aber zu deinem Problem mit den gekauften Musikdateien:

Das mit dem DRM ist so ne Sache. Wenn ich digitale Musik kaufe dann nur unverschlüsselte MP3s, die ich nach belieben abspielen, kopieren, auf MP3-Player übertragen und auf CD brennen kann. Und zwar sowohl jetzt als auch in Zukunft.

Ich kenne das genaue Geschäftsmodell von Eventim und deren Nutzungsbedingungen nicht. Vermutlich erwarb man nur das Recht, die Musik eine bestimmte Zeit lang anzuhören. Und "unbegrenzt" bedeutete in diesem Zusammenhang vermutlich nur "solange das Portal besteht". Das muss man persönlich nicht fair finden, ich finde es zum kotzen. Aber wie die Sache rechtlich aussieht ist eine ganz andere Frage. Diese Frage werden wir im Nachhinein ohne genauer Kenntnis der Geschäftsbedingungen nicht klären können.

Dass man die Musikdateien dann entschlüsselt ist natürlich verständlich. Aber höchstwahrscheinlich verstößt man damit gegen Gesetze, auch wenn das Portal von Eventim gar nicht mehr besteht. Auch hier wage ich keine rechtliche Beurteilung, aber ich möchte zumindest davor warnen. Jedenfalls sollte man nicht in einem öffentlichen Forum dazu aufrufen.

Nebenbei bemerkt: Was du daheim tust ist deine Sache. Wenn du Sicherungskopien von deinen DVDs anlegst oder kopiergeschützte Audio-CDs in MP3s konvertierst geht mich das genausowenig an wie was du mit deinen DRM-geschützten MP3s machst. Dazu öffentlich aufrufen oder anleiten kann aber eine Straftat sein.

Sassenburger
10.05.2013, 23:50
Hallo Solli!
Also die Musikdateien hatten kein begrenztes Nutzungsrecht. Durch die Manipulation der Player hat Eventim gegen die eigenen Vertragsbedingungen (Eventim - Käufer) verstoßen und dadurch ist der Kaufvertrag zwischen Eventim und mir hinfällig geworden. Deshalb war ich auch nicht mehr daran gebunden mich daran zu halten, dass die Dateien nicht in andere Formate umgewandelt werden dürfen. Die betreffende E-Mail von Eventim, in der mir zugesichert wird, dass ich den Player (Software) und die gekauften Musikdateien auch weiterhin benutzen kann/darf, habe ich immer noch in meinem Outlook archiviert, genauso wie die Rechnungs-E-Mails für den Kauf der Musikdateien.
Einen Aufruf Dateien umzuwandeln habe ich übrigens auch nicht gemacht, denn dieser Musikshop von Eventim existiert ja schließlich schon seit 8 Jahren nicht mehr und demzufolge kann auch niemand mehr Musikdateien von Eventim haben, die man umwandeln könnte. Strafrechtlich relevant wäre die Sache außerdem nur für Eventim, weil man dass als gewerbemäßigen Betrug werten kann.

TillP
11.05.2013, 09:33
Wenn es strafrechtlich relevant ist und Eventim dort einen Betrug begangen hat, ist eine Anzeige der richtige Weg.

Die Folgerung: "Mein Geschäftspartner handelt vertragsverletztend, also tue ich das auch." ist falsch. Du sagst, der Kaufvertrag sei hinfällig geworden. In dem Fall hast du aber kein Recht, die Musik dann einfach Raubmordzukopieren, sondern ein Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises.
Das was du schilderst ist nichts anderes als Selbstjustiz, diese ist in Deutschland aber nicht vorgesehen.


Wenn die Lage so klar ist, wie du schilderst, dann nimmt man sich einen Anwalt. Und gewinnt.

Sassenburger
11.05.2013, 14:11
@TillP
>>>>Wenn es strafrechtlich relevant ist und Eventim dort einen Betrug begangen hat, ist eine Anzeige der richtige Weg.
Damals hätte ich dass durchaus machen können. Jetzt ist die Sache verjährt.

>>>>Die Folgerung: "Mein Geschäftspartner handelt vertragsverletztend, also tue ich das auch." ist falsch. Du sagst, der Kaufvertrag sei hinfällig geworden. In dem Fall hast du aber kein Recht, die Musik dann einfach Raubmordzukopieren, sondern ein Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises.
Das was du schilderst ist nichts anderes als Selbstjustiz, diese ist in Deutschland aber nicht vorgesehen.
Das Geld hätte ich dann aber nur mit einem Anwalt einfordern können, weil Eventim selbst auf keine Nachrichten von mir reagiert hat. Die Rückerstattung des Kaufpreises hatte ich ja auch gefordert. Dass Recht die Dateien umzuwandeln hatte ich hingegen sehr wohl, weil der Vertrag, der mir das untersagt hat, ja bereits vor der Umwandlung nicht mehr bestanden hat. (Vertragsbruch) Die Musik innerhalb der Dateien hatte ich hingegen käuflich erworben und auch dass Recht, diese Dauerhaft zu nutzen. Mit Selbstjustiz hat das übrigens nichts zu tun, weil ich Eventim keinen Schaden zugefügt habe.
Die Beschwerden an Eventim, sowie die automatischen Empfangsbestätigungen, habe ich jetzt auch noch im Outlook gefunden. In der letzten Beschwerde kündige ich sogar an, dass ich - wenn Eventim wieder nicht antwortet - nach einem Weg suchen werde, die Dateien zu konvertieren, weil ich den Kaufvertrag als nichtig ansehe. Damit bin ich sogar juristisch auf der sicheren Seite, weil Eventim dem nicht widersprochen hat. Fazit: Eventim hat mein Geld und ich habe meine Musik. Es ist also niemanden ein Schaden entstanden.

Vielleicht werde ich mal über diese Sache mit Eventim auf meiner Internetseite berichten... Natürlich neutral formuliert. Screenshots der Software ("MY-PLAYLIST"-Player), der Dateiliste, sowie der Fehlermeldung des Absturzes der Software, habe ich auch noch finden können.

Noch etwas zu Anwälten und Gerichten:
Die Schadenssumme ist mit 108,90 Euro so gering, dass kein Anwalt hier tätig werden wird. Gerichte kümmern sich auch nur um Fälle, in denen es um mehr als 1000 Euro geht. Ausnahme: Ladendiebstahl und Fälle von öffentlichem Interesse
Beispiel:
Anfang diesen Jahres habe ich Strafanzeige gegen eBay erstattet, wegen "Beihilfe zum Gewerbemäßigen Betrug". eBay hatte sich geweigert die Auktionen der "Handy Booster" zu beenden und diese zukünftig nicht mehr zuzulassen. Die zuständige Staatsanwältin vom Amtsgericht in Berlin, hat mir die Klage aber in einem Schreiben abgelehnt. Der Grund ist wohl der, dass die Artikel nur ein paar Euro kosten und daher Strafrechtlich nicht relevant sind. Betrug ist in Deutschland offensichtlich legal, wenn es nur um geringe Beträge geht! Vielleicht hatte die zuständige Staatsanwältin auch zu wenig Ahnung von der Materie, oder einfach nur Angst davor, sich mit eBay anzulegen.

truelife
11.05.2013, 16:07
Du wirfst hier Zivilrecht und Strafrecht durcheinander.

Im Zivilrecht kannst du theoretisch um einen Euro streiten und auch vor Gericht ziehen. Sobald aber ein Staatsanwalt tätig wird, befinden wir uns im Strafrecht - und da wird zurecht nicht jede Klage zugelassen. Daher ist es eben nicht richtig, dass man mit einem Streitwert von unter 1000€ nicht vor Gericht ziehen dürfte.

TillP
11.05.2013, 17:42
@TillP
Dass Recht die Dateien umzuwandeln hatte ich hingegen sehr wohl, weil der Vertrag, der mir das untersagt hat, ja bereits vor der Umwandlung nicht mehr bestanden hat. (Vertragsbruch) Die Musik innerhalb der Dateien hatte ich hingegen käuflich erworben und auch dass Recht, diese Dauerhaft zu nutzen. Mit Selbstjustiz hat das übrigens nichts zu tun, weil ich Eventim keinen Schaden zugefügt habe.
Die Beschwerden an Eventim, sowie die automatischen Empfangsbestätigungen, habe ich jetzt auch noch im Outlook gefunden. In der letzten Beschwerde kündige ich sogar an, dass ich - wenn Eventim wieder nicht antwortet - nach einem Weg suchen werde, die Dateien zu konvertieren, weil ich den Kaufvertrag als nichtig ansehe. Damit bin ich sogar juristisch auf der sicheren Seite, weil Eventim dem nicht widersprochen hat. Fazit: Eventim hat mein Geld und ich habe meine Musik. Es ist also niemanden ein Schaden entstanden.


Sorry, aber du widersprichst dir gerade selbst:
1) Es gibt kein "schweigendes Einverständnis". Ein fehlender Widerspruch seitens Eventim ist keine Zustimmung, die Dateien umzuwandeln.
2) Zum einen sagst du, der Vertrag gilt nicht mehr, weil Eventim vertragsbrüchig ist. Das ist falsch, in der Regel gilt ein Vertrag dann trotzdem, vor allem, wenn bereits eine Teilleistung eingetreten ist. (Wie eine Lieferung von Musik).
3) Dann aber berufst du dich auf den Vertrag, den du selbst als nicht gültig betrachtest und nutzt diesen als Grundlage, nach dem du ein Recht auf die Musik hast.

Und zu guter letzt: Bei digitalen Musikkäufen erwirbst du eben nicht die Musik, sondern ein Nutzungsrecht an einer bestimmten Datei in einem bestimmten, teilweise geschützten Format, dass diese Musik enthält.
Selbst wenn ich eine Original-CD besitze darf ich die zugehörigen MP3 nicht einfach von einer Tauschbörse im Internet laden.

Sassenburger
11.05.2013, 20:19
Du wirfst hier Zivilrecht und Strafrecht durcheinander.

Im Zivilrecht kannst du theoretisch um einen Euro streiten und auch vor Gericht ziehen. Sobald aber ein Staatsanwalt tätig wird, befinden wir uns im Strafrecht - und da wird zurecht nicht jede Klage zugelassen. Daher ist es eben nicht richtig, dass man mit einem Streitwert von unter 1000€ nicht vor Gericht ziehen dürfte.

Auch im Zivilrecht müssen Klagen einen gewissen Streitwert haben. Beim Amtsgericht im Gifhorn werden Fälle mit weniger als 1000 Euro nur ungern verhandelt. Auch da habe ich Erfahrung. Es ging im Zivilrecht um 660 Euro für eine neue PKW-Scheibe. Dem Richter war der Streitwert zu gering.



Und zu guter letzt: Bei digitalen Musikkäufen erwirbst du eben nicht die Musik, sondern ein Nutzungsrecht an einer bestimmten Datei in einem bestimmten, teilweise geschützten Format, dass diese Musik enthält.

Eben! Und dieses Nutzungsrecht besteht auch weiterhin und zwar weil ich dafür bezahlt habe. Außerdem dürfte die Sache sogar so sein, dass das Untersagen Dateien umzuwandeln, grundsätzlich ungültig ist, weil sich das nicht mit dem Urheberrecht verträgt. Zum eigenen Gebrauch darf ich alles kopieren oder umwandeln. Man darf sogar Kopien an Freunde und Bekannte weitergeben (nur ausleihen). Das steht alles im Urheberecht. Wenn auf einer CD steht, dass sie gegen das Kopieren geschützt ist, dann ist das ein Sonderfall und dass kopieren wahrscheinlich nicht erlaubt. Zapft man hingegen den internen Datenstrom der Soundkarte an, dann ist es aber trotzdem erlaubt, weil das dann juristisch nur ein Mitschnitt, aber keine Kopie ist.
Aber egal... Ich habe meine Musik und was andere darüber denken ist mir egal. Ich bin schließlich juristisch und erst recht moralisch im Recht.

truelife
11.05.2013, 20:46
Gerichte kümmern sich auch nur um Fälle, in denen es um mehr als 1000 Euro geht. Ausnahme: Ladendiebstahl und Fälle von öffentlichem Interesse


Auch im Zivilrecht müssen Klagen einen gewissen Streitwert haben. Beim Amtsgericht im Gifhorn werden Fälle mit weniger als 1000 Euro nur ungern verhandelt. Auch da habe ich Erfahrung. Es ging im Zivilrecht um 660 Euro für eine neue PKW-Scheibe. Dem Richter war der Streitwert zu gering.

Nur weil ein Amtsrichter keinen Bock hat, etwas um die 660€ herum zu verhandeln, schließt du daraus, dass man nur mit Streitwerten über 1000 Euro zum Amtsgericht ziehen dürfte?

Sassenburger
11.05.2013, 20:50
Nur weil ein Amtsrichter keinen Bock hat, etwas um die 660€ herum zu verhandeln, schließt du daraus, dass man nur mit Streitwerten über 1000 Euro zum Amtsgericht ziehen dürfte?

Versuchen würde ich es, jedoch nicht beim Amtsgericht in Gifhorn. Zitat des Richters: "660 Euro. Bei derart kleinen Beträgen freut sich jeder Richter. Aber notgedrungen muss ich die Sache ja trotzdem verhandeln."
Der Richter hatte tatsächlich keinen Bock!
Bringen würde eine Klage auch nichts, weil ich die Nebenkosten wie die Fahrten zum Anwalt und Gericht nicht ersetzt bekomme. Der Verlust an Freizeit ist vom Schaden her sogar höher zu bewerten als die 108,90 Euro. Wenn ich ein Netto-Monatsgehalt durch die Anzahl meiner freien Minuten (Freizeit) teile, dann hat jede Minute meiner Freizeit einen Wert von 0,73 Euro. Freizeit bekommt man auch nicht ersetzt.

Zur Musik:
Was sollte ich denn Eurer Meinung nach machen? Die 110 MP3-Dateien löschen? Warum? Ich habe doch für die Musik bezahlt! Von Eventim werde ich mein Geld wohl kaum zurückbekommen und verklagen kann ich Eventim auch nicht, weil die Sache schon 8 Jahre her und demnach seit 5 Jahren verjährt ist.

Hippo
11.05.2013, 21:23
...Was sollte ich denn Eurer Meinung nach machen?...

Bei uns sagt man: Gehe nicht zu Deinen Fürst wenn Du nicht gerufen wirst ...
Übersetzt: Machen, Maul halten, freuen daß es geklappt hat und nicht versuchen ein Konstrukt zu basteln mit dem Du Unrecht zu Recht verbiegen kannst.
Gefühltes Unrecht ist oft eben kein juristisches Unrecht!

truelife
11.05.2013, 21:40
0,73€ * 60 = Wert einer Stunde = 43,80€

Durchschnittlich hat jeder Arbeitnehmer 8 gänzliche freie Tage (zumeist Samstag + Sonntag a 24 Stunden) im Monat + ca. 16 Stunden an allen durchschnittlich 22 Werktagen. Also: 8*24 + 16*22 = 192+352 = 544 Stunden Freizeit im Monat.

Wenn ich das mit dem Wert einer Stunde multipliziere (43,80 €/h * 544h), komme ich auf ein Nettogehalt von 23.827,20€. Und bei dem würde ich mich nicht auch nicht vor Gericht mit Eventim herumschlagen, (falls dies denn noch möglich wäre,) sondern würde mir die Songs ganz legal auf CD kaufen. Dann hätte ich dabei auch nicht das Problem mit DRM oder separater Abspielsoftware. 108,90€ würde ich dann unter Erfahrung abbuchen, eben nicht digital, sondern ganz oldschool auf Datenträger zu kaufen.

Sassenburger
11.05.2013, 21:49
0,73€ * 60 = Wert einer Stunde = 43,80€

Durchschnittlich hat jeder Arbeitnehmer 8 gänzliche freie Tage (zumeist Samstag + Sonntag a 24 Stunden) im Monat + ca. 16 Stunden an allen durchschnittlich 22 Werktagen. Also: 8*24 + 16*22 = 192+352 = 544 Stunden Freizeit im Monat.

Wenn ich das mit dem Wert einer Stunde multipliziere (43,80 €/h * 544h), komme ich auf ein Nettogehalt von 23.827,20€. Und bei dem würde ich mich nicht auch nicht vor Gericht mit Eventim herumschlagen, (falls dies denn noch möglich wäre,) sondern würde mir die Songs ganz legal auf CD kaufen. Dann hätte ich dabei auch nicht das Problem mit DRM oder separater Abspielsoftware. 108,90€ würde ich dann unter Erfahrung abbuchen, eben nicht digital, sondern ganz oldschool auf Datenträger zu kaufen.

Ja, stimmt! Da habe ich mich verrechnet. Es sind nur 0,15 Euro pro Minute. Die Schlafphasen zählen nicht als gefühlte Freizeit.

TillP
11.05.2013, 22:48
Zum eigenen Gebrauch darf ich alles kopieren oder umwandeln. Man darf sogar Kopien an Freunde und Bekannte weitergeben (nur ausleihen). Das steht alles im Urheberecht. Wenn auf einer CD steht, dass sie gegen das Kopieren geschützt ist, dann ist das ein Sonderfall und dass kopieren wahrscheinlich nicht erlaubt.

Streiche das wahrscheinlich. Sogar der praktisch unwirksame Kopierschutz von DVDs gilt als "wirksamer" Kopierschutz. Das Umgehen eines Kopierschutzes, sei es bei einer CD, DVD oder eben durch DRM geschützten Datei ist verboten.



Ich habe meine Musik und was andere darüber denken ist mir egal. Ich bin schließlich juristisch und erst recht moralisch im Recht.

Falsch, du bist juristisch im Unrecht. Du hast damals die Musik zu bestimmten Konditionen erworben (Nur abspielbar mit bestimmter Software, kann nur 3 mal auf CD gebrannt werden etc.). Ob diese Konditionen so sinnvoll oder zeitgemäß sind, ist erst einmal uninteressant. Aber mit dem Umwandeln in ein nicht geschütztes Format hast du diese Konditionen erweitert.
Damit bist du juristisch nicht im Recht.


Aber für mich ist hier jetzt EOT. Diese ganzen Diskussionen um Urheberrecht haben schon vor 15 Jahren nichts gebracht.

Sassenburger
11.05.2013, 22:54
Und das brennen als Audio-CD wäre auch nichts anderes als eine Umwandlung der originalen Datei gewesen. :grin: Stimmt, dass man die Musik 3 Mal brennen durfte, hatte ich inzwischen schon vergessen.

Der Shop von Eventim ist übrigens wieder da! Diesmal braucht man aber keinen eigenständigen Player für die Dateien, weil es jetzt reguläre MP3-Dateien ohne Schutz sind, die man so oft kopieren darf wie man will. (nur eigener Gebrauch)

Sassenburger
12.05.2013, 02:26
Also mir hat die Sache jetzt doch keine Ruhe gelassen... Ich habe mich ins Deutsche Urheberrecht eingelesen und folgendes herausgefunden: Wenn ich Filme oder Musik kaufe, dann darf ich davon - egal um was für eine Art von Medium es sich handelt - grundsätzlich bis zu sieben Kopien anfertigen. Dass schließt auch die Umwandlung in andere Formate mit ein. Dass kopieren ist selbst dann erlaubt, wenn ein Datenträger einen Kopierschutz hat. Dieser darf umgangen werden. Wird in den Geschäftsbedingungen, oder auf einem CD-Cover dass kopieren untersagt, dann ist dieses Verbot ungültig. Entscheidend ist, dass man die Kopien nur zum eigenen privaten Gebrauch anfertigen darf. Dass kopieren darf auch durch eine dritte Person, also zum Beispiel durch einen Freund durchgeführt werden. Möglich macht dass die "Schrankenbestimmung des Urheberrechts", die den §15 UrhG unwirksam macht. Legal ist dass aber nur dann, wenn man dass originale Medium rechtmäßig erworben hat, sich dieses auch weiterhin im eigenen Besitz befindet und auch der Ursprung des Mediums legal war. Es gibt sogar Fälle in denen man Medien kopieren darf, die man nicht gekauft hat. Dass ist dann der Fall, wenn dass Medium seit mehr als 2 Jahren nicht mehr käuflich erhältlich ist. Gibt es also zum Beispiel ein Buch nicht mehr zu kaufen, dann darf man ein Exemplar, das man zum Beispiel aus einer Bibliothek ausgeliehen hat, ganz legal zuhause für sich selbst kopieren. Das gilt auch für Filme, Musik, Videospiele und so weiter... Vorsicht! Sollte dass Medium später doch wieder erhältlich sein, dann sollte man die Kopie besser vernichten und dass Medium kaufen. Man "wollte" es ja schließlich auch zuvor kaufen!

Solli
13.05.2013, 17:17
Die Diskussion ist doch bezüglich DVDs schon uralt. Und bei DRM-geschützten Musikdateien ist die Rechtslage die gleiche. Such mal nach "DVD Kopierschutz Privatkopie" oder dergleichen.

Fakt ist: Man darf keinen Kopierschutz umgehen, auch nicht um Privatkopien anzufertigen. Die Ausnahmen des §95b UrhG gelten hier nicht oder nur in ganz bestimmten Fällen. Wenn du die Kopie also nicht beispielsweise für wissenschaftliche Zwecke angefertigt hast ist sie illegal.

TheDoctor
13.05.2013, 20:19
Die Diskussion ist doch bezüglich DVDs schon uralt. Und bei DRM-geschützten Musikdateien ist die Rechtslage die gleiche. Such mal nach "DVD Kopierschutz Privatkopie" oder dergleichen.

Fakt ist: Man darf keinen Kopierschutz umgehen, auch nicht um Privatkopien anzufertigen. Die Ausnahmen des §95b UrhG gelten hier nicht oder nur in ganz bestimmten Fällen. Wenn du die Kopie also nicht beispielsweise für wissenschaftliche Zwecke angefertigt hast ist sie illegal.
Ja, das deutsche Urheberrecht ist da recht schizophren - naja, bei all den Körben, muss am Ende nichts verbraucherfreundliches rumkommen. Es gilt aber auch in diesen Fall wieder der alte Spruch: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wenn ich also 'nen Satz zugeschraubte Dinge rumliegen hätte, die ich ganz legal erworben hab, dann würde ich entweder die Schrauben zum Eigengebrauch abmachen, oder anders sehen, dass ich vergleichbares ohne Schrauben finde - es gibt ja z.B. auch noch sowas wie Radio, wo man anno dazumal sogar Kasetten drangeklebt hat ;)

Solli
14.05.2013, 12:27
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Sehr richtig, genau das habe ich gemeint. Was ich daheim mit meinen DVDs oder (hypothetischen) geschützten Audiodateien mache juckt keinen und es kriegt auch keiner mit. Selbst wenn bliebe das straffrei (vgl. §108b UrhG: "wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt..."). Man sollte nur nicht den Fehler machen und Raubkopien verbreiten, egal ob gewerblich oder nicht.

Gerlach
09.05.2022, 18:54
Am 29.4.2022 hatte ich mich auf http://www.eventim.de registriert, um ein Konzertticket zu kaufen. Leider gibt es für viele Konzerte kaum Alternativen für den Kauf von Konzertkarten (mehr).

Im Anmeldeprozess habe ich selbstverständlich keinen Newsletter bestellt oder sonst in die Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken eingewilligt. Stattdessen habe ich zeitgleich an die in der Datenschutzerklärung hierfür genannte E-Mail-Adresse kundenservice [at] eventim.de einen Widerspruch in jegliche Werbung geschickt.

Dennoch trudelte bereits 2 Tage später die erste Werbe-E-Mail in Form einer Umfrage ein:



Return-Path: <return [at] service.eventim.de>
Authentication-Results: kundenserver.de; dkim=pass header.i=kundenservice [at] service.eventim.de
Authentication-Results: kundenserver.de; dkim=pass header.i=@srv2.de
Received: from [217.72.192.67] ([217.72.192.67]) by mx.kundenserver.de
(mxeue109 [217.72.192.67]) with ESMTPS (Nemesis) ID: [ID filtered]
for <???@???.de>; Sun, 01 May 2022 xx:xx:xx +0200
Received: from mail23-56.srv2.de ([91.241.74.56]) by mx.kundenserver.de
(mxeue109 [217.72.192.67]) with ESMTPS (Nemesis) ID: [ID filtered]
for <???@???.de>; Sun, 01 May 2022 xx:xx:xx +0200
DKIM-Signature: v=1; a=rsa-sha256; c=relaxed; s=mailing; d=service.eventim.de;
h=Date:From:Reply-To:To:Message-ID:Subject:MIME-Version:Content-Type:X-ulpe:
List-Id:X-CSA-Complaints:List-Unsubscribe:List-Unsubscribe-Post:Feedback-ID;
i=kundenservice [at] service.eventim.de;
bh=xxx;
b=xxx
DKIM-Signature: v=1; a=rsa-sha256; c=relaxed; s=mailing; d=srv2.de;
h=Date:From:Reply-To:To:Message-ID:Subject:MIME-Version:Content-Type:X-ulpe:
List-Id:X-CSA-Complaints:List-Unsubscribe:List-Unsubscribe-Post:Feedback-ID;
bh=xxx;
b=xxx
Date: Sun, 1 May 2022 xx:xx:xx +0200 (CEST)
From: "eventim.de Kundenservice" <kundenservice [at] service.eventim.de>
Reply-To: "eventim.de Kundenservice" <kundenservice [at] service.eventim.de>
To: ???@???.de
Message-ID: [ID filtered]
Subject: Aufgepasst: Ihre Meinung ist gefragt
MIME-Version: 1.0
Content-Type: multipart/alternative;
boundary="----=_Part_xxx"
X-ulpe: re-xxx [at] service.eventim.de
List-ID: [ID filtered]
X-Report-Spam: complaints [at] episerver.com
X-CSA-Complaints: csa-complaints [at] eco.de
X-Mailer: Episerver
X-sender: kundenservice [at] service.eventim.de
List-Unsubscribe: <https://api.eventim.com/evi/api/evi/public/permission-link/xxx/revoke>
List-Unsubscribe-Post: List-Unsubscribe=One-Click
Feedback-ID: [ID filtered]
Envelope-To: <???@???.de>
X-Spam-Flag: NO
X-UI-Filterresults: notjunk:1;V03:K0:xxx

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Hallo Herr ***,

vor Kurzem haben Sie bei uns Tickets erworben, vielen Dank dafür!

Da wir permanent unser Angebot für Sie verbessern wollen, ist Ihre persönliche Meinung für uns sehr wichtig. Deswegen laden wir Sie herzlich zu dieser Umfrage ein, die selbstverständlich anonym erfolgt und nur ca. 5 Minuten dauern wird.

Wir bedanken uns für Ihre Teilnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr EVENTIM-Team


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CTS EVENTIM AG & Co. KGaA | Contrescarpe 75 A | D-28195 Bremen
Sitz: München | AG München, HRB 212700 | USt.-IdNr. DE 181155470
Persönlich haftende Gesellschafterin:
EVENTIM Management AG | Sitz: Hamburg | AG Hamburg, HRB 129556
Vorstand: K*-P* S* (Vorsitzender), A* G*, A* R*
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. B*d K*


Und während mein Widerspruch entweder noch auf Bearbeitung wartet oder einfach ignoriert wird trudelt bereits die nächste Werbe-E-Mail ein:



Return-Path: <return [at] service.eventim.de>
Authentication-Results: kundenserver.de; dkim=pass header.i=email [at] service.eventim.de
Authentication-Results: kundenserver.de; dkim=pass header.i=@srv2.de
Received: from [217.72.192.67] ([217.72.192.67]) by mx.kundenserver.de
(mxeue110 [217.72.192.67]) with ESMTPS (Nemesis) ID: [ID filtered]
for <???@???.de>; Mon, 09 May 2022 xx:xx:xx +0200
Received: from mail23-251.srv2.de ([91.241.74.251]) by mx.kundenserver.de
(mxeue110 [217.72.192.67]) with ESMTPS (Nemesis) ID: [ID filtered]
for <???@???.de>; Mon, 09 May 2022 xx:xx:xx +0200
DKIM-Signature: v=1; a=rsa-sha256; c=relaxed; s=mailing; d=service.eventim.de;
h=Date:From:Reply-To:To:Message-ID:Subject:MIME-Version:Content-Type:X-ulpe:
List-Id:X-CSA-Complaints:List-Unsubscribe:List-Unsubscribe-Post:Feedback-ID;
i=email [at] service.eventim.de;
bh=xxx;
b=xxx
DKIM-Signature: v=1; a=rsa-sha256; c=relaxed; s=mailing; d=srv2.de;
h=Date:From:Reply-To:To:Message-ID:Subject:MIME-Version:Content-Type:X-ulpe:
List-Id:X-CSA-Complaints:List-Unsubscribe:List-Unsubscribe-Post:Feedback-ID;
bh=xxx;
b=xxx
Date: Mon, 9 May 2022 xx:xx:xx +0200 (CEST)
From: "eventim.de News" <email [at] service.eventim.de>
Reply-To: "eventim.de News" <email [at] service.eventim.de>
To: ???@???.de
Message-ID: [ID filtered]
Subject: =?UTF-8?Q?Live_in_Hannover_und_Umgebung:_Entd?=
=?UTF-8?Q?ecken_Sie_Top-Events_in_Ihrer_N=C3=A4he!?=
MIME-Version: 1.0
Content-Type: multipart/alternative;
boundary="----=_Part_xxx"
X-ulpe: re-xxx [at] service.eventim.de
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X-Report-Spam: complaints [at] episerver.com
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Meiner Meinung nach handelt Eventim hier in besonderer Weise frech.

isenaecher
10.05.2022, 01:14
Da würde ich doch mal das ganz große Besteck raus holen. Erst mal ganz unschuldig, ohne auf Deinen Kartenerwerb hinzuweisen, beim Datenschutzbeauftragten von Eventim nachfragen, woher sie Deine E-Mail Adresse haben. Die Antwort kann ich mir schon vorstellen. Und auf Grund der Antwort, dann beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten verpfeifen.