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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieviel Anrufe sind bei einer Kundenbeziehung zumutbar?



deekay
10.09.2013, 13:07
Gibt es Urteile oder ähnliches, wie viele Werbeanrufe ein Kunde pro Woche erleiden muss? Ich bin mit meiner Firma bei einem Vermietportal gelistet, und man ruft fast täglich, manchmal auch mehrfach täglich, an um mir ein neues Kontaktmodell anzudrehen bzw. den Vertrag zu ändern.

Natürlich habe ich mir diese Art der Werbung verbeten und auch gedroht, mich dort ganz abzumelden. Vielleicht gibt es aber in der Rechtsprechung Hinweise, wie viel denn sien darf und wie viel nicht.

radan
10.09.2013, 13:39
Sobald Du ausdrücklich gesagt hast, nicht mehr angerufen werden zu wollen, ist kein Raum mehr für ein vermutetes Einverständnis, auch bei Unternehmen darf dann nicht mehr angerufen werden.

Ansonsten: Kommt drauf an. Aus der Lamäng: bei mehreren Anrufen wöchentlich vom selben Werbenden darf der Anrufer m.E. nicht mehr damit rechnen, dass der Angerufene den Anrufen aufgeschlossen gegenübersteht. Dann unzulässig. Allerdings kann sich ja aus den jeweiligen Anrufen zuvor etwas anderes ergeben haben. Wie gesagt: KOmmt daruf an.

thomas1611
10.09.2013, 14:01
wieviel zumutbar ist, verrät dir im Ernstfall der entsprechende Richter. In so einem Fall würde ich als Kunde jegliche werbliche Ansprache, mit Ausnahme des Postweges, nachweisbar untersagen[1]. Sollte es danach noch immer so weitergehen, solltest du das große Programm aufziehen.

[1] Einwurfeinschreiben

Mittwoch
10.09.2013, 17:11
Bei einer Kundenbeziehung sind so viele Anrufe zulässig, wie es die Abwicklung eines geregelten Kundenverhältnisses erfordert. So kann ein Feinkostgroßhändler mit verderblichen Waren durchaus mehrmals täglich bei Restaurants anrufen und seine Waren zu aktuellen Kursen feilbieten, wenn diese entsprechend häufig zuschlagen. Oder ein Architekt kann einen Häuslebauer mehrmals im Monat anrufen, solange es um die Klärung von Detailfragen bei dem Hausbauprojekt geht.

Wenn es aber, wie Du schilderst, darum geht, Verkäufe anzubahnen, für die ein Interesse nur mutmaßlich unterstellt wird, gilt das gleiche, wie für sämtlichen anderen Telefonspam auch: Dort eine Häufigkeit von 0 oder weniger zumutbar. Auch im Gewerbebereich, wo das mit dem mutmaßlichen Interesse bekanntlich Auslegungssache ist. Die Auslegung endet aber genau dann, wenn dem Anrufer bekannt ist, dass unaufgeforderte Unterbreitungen von Angeboten aller Art nicht erwünscht sind.

Insofern schließe ich mich thomas1611 und radan an: Erkläre, dass Du nur noch angerufen werden möchtest, wenn es um den laufenden Vertrag geht. Danach bediene das große Rohr.

Schönen Gruß
Mittwoch

Sastef
11.09.2013, 00:13
Mittwoch hat m. E. nach völlig Recht: Anrufe nur zur Abwicklung von Bestandsverträgen. Anrufe für Neuverträge erfordern Einverständnis und ich meine auch, dass das auch im Bereich B2B gilt. Nach Untersagung erübrigt sich aber die Frage, allerdings müsste die Untersagung, wenn erforderlich, dann auch von deekay bewiesen werden.

deekay
11.09.2013, 08:14
Ja es geht darum, einen neuen Vertrag zu verkaufen. Bisher ist es so, dass pro Vermietung über das Portal eine Provision fällig wird. Der Kunde muss ein Formular mit seinen Daten ausfüllen und daraus wird die Anfrage generiert die ich dann bearbeiten kann. Das neue Modell läuft ohne Provision, meine Daten sind für den Kunden direkt einsehbar. Dafür zahle ich eine Pauschale pro Monat an das Portal.

Sastef
11.09.2013, 10:43
Ja es geht darum, einen neuen Vertrag zu verkaufen. Bisher ist es so, dass pro Vermietung über das Portal eine Provision fällig wird. Der Kunde muss ein Formular mit seinen Daten ausfüllen und daraus wird die Anfrage generiert die ich dann bearbeiten kann. Das neue Modell läuft ohne Provision, meine Daten sind für den Kunden direkt einsehbar. Dafür zahle ich eine Pauschale pro Monat an das Portal.Hmm, das könnte auch eine andere Vertragsmodalität sein. Ich meine aber jedenfalls unzulässig. Auf jeden Fall nach Widerspruch. Da es einfacher ist, einen Zuegen den Werbewiderspruch machen zu lassen, als sich über diese Frage stundenlang den Kopf zu zerbrechen, gibt es eine gute Lösung.

Mittwoch
11.09.2013, 17:04
Hmm, das könnte auch eine andere Vertragsmodalität sein.
Wenn die Firma die AGB anpassen und alle Kunden auf pauschale Abrechnung umstellen möchte, dürfte ein Anruf zwecks Einholen der Änderungszustimmung zu rechtfertigen sein. Ein Tarifwechselangebot käme der Anbahnung eines Neuvertrages gleich und wäre im Falle einer bekannten verweigerten Einwilligung unzulässig. Ein eventuell vorhandener Altruismus des Anrufers [den ich für ausgesprochen unwahrscheinlich halte] ist dabei unerheblich. Zu dieser Thematik gibt es im Bereich Telefonprovider zahlreiche Urteile; dort wird auch gerne mal versucht, Bestandskunden einen Tarifwechsel aufzuschwatzen.

Schönen Gruß
Mittwoch

Sastef
11.09.2013, 19:30
Zu dieser Thematik gibt es im Bereich Telefonprovider zahlreiche Urteile; dort wird auch gerne mal versucht, Bestandskunden einen Tarifwechsel aufzuschwatzen.Ja, aber die meisten betreffen Verbraucher und sind daher nicht auf diesen Fall anzuwenden. Deine Differenzierung AGB/Tarifwechsel klingt aber recht überzeugend.

Mittwoch
11.09.2013, 22:38
Ja, aber die meisten betreffen Verbraucher und sind daher nicht auf diesen Fall anzuwenden.
Stimmt. Aber zum Glück gibt es auch einige wenige Urteile, die man bei Gewerbetreibenden ins Feld führen kann, z.B. BGH vom 20.09.2007, Az. I ZR 88/05, oder OLG Hamm vom 17.02.2009, Az. 4 U 190/08, beide aufgelistet im Wiki-Artikel Werbeanrufe an Gewerbebetriebe. Letzteres Urteil hatte oben angesprochene Werbeversuche eines Telefonanbieters zum Gegenstand.

Schönen Gruß
Mittwoch