PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GLS nervt mit Statusmails bei Paketen. Zulässig???



mogano3
12.10.2013, 13:01
Guten tag, seit einiger Zeit bekomme ich bei Bestellungen, die vom Verkäufer mit GLS versendet werden, jede Menge absolut sinnleerer Mails,

bei der letzten Lieferung durch GLS z. B. gleich drei mal unmittelbar hintereinander:

Donnerstag, 10. Oktober 2013 16:25 Uhr GLS <noreply [at] gls-group.eu>
Ihr Paket von XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX: Lieferoption wählen

Liebe/r Paketempfänger/in,
unser Kunde xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxhat uns beauftragt, Ihnen das Paket mit der Paketnummer 1234567890 zuzustellen.
Sobald die Sendung versandfertig ist, werden wir sie abholen und regulär innerhalb 24 Stunden werktags (Montag - Freitag) an folgende Adresse zustellen:

blablabla....

Donnerstag, 10. Oktober 2013 18:25 Uhr
Ihr Paket von XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX ist unterwegs: Lieferoption wählen
Liebe/r Paketempfänger/in,
Ihr Paket mit der Paketnummer 1234567890, welches von unserem Kunden xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx versendet wurde, ist heute bei GLS eingetroffen.
Wir stellen das Paket voraussichtlich am 11.10.2013 zwischen 13:00 - 14:30 Uhr an folgender Adresse zu:
blablabla bla

Die blödeste Mail ist die letzte:
Freitag, 11. Oktober 2013 14:21 Uhr
Ihr Paket von XXXXXXXXXXXXXXXXXXX: Zustellinformation

Liebe/r Paketempfänger/in,
Ihr Paket mit der Nummer 1234567890, welches von unserem Kunden XXXXXXXXXXXXXXXXXXX versendet wurde, haben wir heute um 14:15 Uhr an folgender Adresse zugestellt:
M. Musterkunde
Musterstraße 99
12345 Musterstadt.

Viele Grüße Ihr GLS-Team


Was soll solch ein Müll? Ich weiß doch, dass ich mein Paket bekommen habe, diese Mails sind typisch für Informationsschrott...da wird einem Kundendienst vorgegaukelt, und jede noch so kleine Veränderung im Lieferstatus mitgeteilt.

Ich möchte einfach nur mein Paket erhalten und mir ist es völlig schnuppe, wann, wo, wie und von wem es wie angekündigt oder bewegt oder noch mal angepackt worden ist.
Ich will nich kleinlich sein, aber bei 50 - 100 Mails am Tage nervt mich JEDE unnötige Mail, erst recht mit solch schwachsinnigen Pseudo-Infos.

Ich werde Monatg mal bei GLS anrufen und fragen, ob die meine Mailadresse sperren können, der Versender hat schon eine Beschwerde, auf die er noch nicht reagiert hat.

Ich frage mich aber, ob der Versender einfach so meine Emailadresse an das Transportunternehmen GLS weitergeben darf?

Was meint ihr, wo muss ich da ansetzen?

Gruß, Mogano

DJANGO
12.10.2013, 16:58
Hatte diese Woche dasselbe Erlebnis mit GLS.

truelife
12.10.2013, 17:55
Dito, allerdings hatte der Shop bei dem ich bestellte, ein eigenes Feld für die GLS-Statusbenachrichtigungsfunktion, die in meinem Falle auch recht hilfreich war, weil ich wusste, dass der sonst übliche Nachbar das Paket nicht annahm und ich es mir dann im Depot holen konnte. Machte in dem Falle nichts, lag eh auf dem Heimweg...

Aber zu eigentlichen Frage: eine Weitergabe der Mailadresse an GLS ist AFAIK nur dann statthaft, wenn die Weitergabe zur Vertragserfüllung notwendig ist. Wenn der Versandpartner GLS dem Shop zugesichert hat, dass er den Kunden über den Status des Paketes informiert, dann braucht er hierzu einen Kontaktweg. Wenn dass der Shop nicht klar dem Kunden kommuniziert, wäre der Shopbetreiber der richtige Ansprechpartner.

Walbeck
12.10.2013, 18:04
Ich frage mich aber, ob der Versender einfach so meine Emailadresse an das Transportunternehmen GLS weitergeben darf?

Laut GLS mußt Du der Weitergabe der Emailadresse zugestimmt haben.
https://gls-group.eu/DE/de/infos-per-e-mail

Das Unternehmen, bei dem Sie bestellt haben, bereitet Ihr Paket vor und sendet GLS die Paketdaten sowie Ihre E-Mail-Adresse – wenn Sie dem zugestimmt haben (über die Geschäftsbedingungen oder beim Bestellvorgang).

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß es ausreicht, das nur in die AGB zu schreiben. M.A. nach muß der Paketempfänger um Erlaubnis gefragt werden und aktiv eingewilligt haben.

mogano3
13.10.2013, 13:25
...Wenn der Versandpartner GLS dem Shop zugesichert hat, dass er den Kunden über den Status des Paketes informiert, dann braucht er hierzu einen Kontaktweg. Wenn dass der Shop nicht klar dem Kunden kommuniziert, wäre der Shopbetreiber der richtige Ansprechpartner. So, hab soeben Nachricht vom Shopbetreiber bekommen:

"...das kann nicht verhindert werden und die Meisten unserer Kunden sind auch froh, endlich Sendungsnummern und Sendungsverlauf mitgeteilt zu bekommen."

So ein Schmarrn, jeder will seine Sendung so schnell als möglich haben, doch auf diesen ganzen Pseudo-wichtig-wichtig-update-Müll kann doch wohl jeder verzichten.

Ich werde am Montag mal bei GLS anrufen, um meine Mailadresse sperren zu lassen, mal sehen, was die dazu sagen. Dass die die Emailadresse über eine Schnittstelle des Webshops bekommen haben, ist schon klar, aber ob die diese auch nutzen dürfen?

KaiHH
13.10.2013, 13:42
Ich kenne es bisher nur so, dass der Versender mit mitteilt: "Ich habe heute Ihre Sendung bei XXX mit der Sendungsnummer xyz versendet."

So kann ich den Weg des Paketes nachverfolgen und werde nicht genervt...

Gruß
Kai

ute
13.10.2013, 14:04
Moin,


Ich kenne es bisher nur so, dass der Versender mit mitteilt: "Ich habe heute Ihre Sendung bei XXX mit der Sendungsnummer xyz versendet."

So kann ich den Weg des Paketes nachverfolgen und werde nicht genervt...


Jawoll, so und nicht anders isses ooch richtich, und selbst das nur unter der Prämisse, daß der Verbraucher-Käufer Statusmitteilungen beim Verkäufer angefordert oder diesen zugestimmt hat.

Seit der beängstigenden Zunahme von Internethandel mit allem möglichen Gedöns, vornehmlich auf dem Epay-Flohmarkt, bei Amazon etc.pp., scheint sich die Unsitte mit dem Statusfirlefanz zu potenzieren. Alles Unsinn.

Beim Verbrauchsgüterkauf in der Form des "Sendungsverkaufs" trägt der gewerbliche Versender das Transportrisiko bis zur Übergabe an den Verbraucher-Käufer; Grundlage § 474 BGB unter gleichzeitigem Ausschluß des § 447 BGB.

Ergo sind Statusmitteilungen von Frachtführern wie GLS, DHL, Wells Fargo oder sonstwem an den Verbraucher-Käufer reinrassiger Spam in hier in diesem Forum verstandenen Sinne. Der einzige, der sich derartige Statusmiteilungen antun darf, ist der Vertragspartner des Frachtführers, und das ist der gewerbliche Absender. Oder?

truelife
13.10.2013, 17:28
Ohne ins Off-Topic abtriften zu wollen: ich nutze diese Funktion, etwa auch bei DHL, wobei man sich dort selbst die Statusupdates erst mal aktivieren muss. Ich finde die Möglichkeit, mein Paket zu verfolgen, großartig. In aller Regel gebe ich Pakete dann auch nur nachverfolgbar auf und verfolge dann die Zustellung. Ist auch in der Firma mit UPS Usus: Nachverfolgung des Paketes per E-Mail, um zu wissen, wann die Ware beim Kunden ankommt. Ich möchte diese Funktion nicht missen.

Allerdings habe ich Verständnis dafür, dass mancher diese Mails nicht haben will. Als klassischen Spam im Sinne dieses Forums sehe ich diese Mails aber nicht an, auch wenn diese ggf. unerbeten zugestellt wurden.

Mittwoch
13.10.2013, 17:41
Auch nach längerer Recherche im Internet finde ich keine konkreten Aussagen zu dem Thema, noch nicht einmal etwas, was auch nur ansatzweise in die Richtung geht. Entfernt verwandt dürfte die Problematik mit Einladungs- oder Empfehlungsmails sein, aber die dazu gesprochenen Urteile halte ich für hier kaum anwendbar.

Ich würde an Deiner Stelle mal beim hessischen Landesdatenschutzbeauftragen [Hauptsitz von GLS Deutschland ist Neuenstein in Hessen] vorsprechen und ihm die Frage der Zulässigkeit stellen, zusammen mit dem Hinweis, dass sich dazu im Netz nicht viel finden lässt. Und berichte uns hier gerne von der Antwort, dann können wir das ggf. auch im Wiki vermerken.

Ich denke, dass die zumindest von DHL und UPS (von anderen weiß ich nichts dazu) praktizierte Lösung, dass man vom Versandhaus die Paketnummer bekommt, um diese dann auf dem Internetportal der Logistiker zu verfolgen, wo man optional auch seine Mailadresse zwecks Statusmails hinterlassen kann, für die juristisch unproblematischste.

Schönen Gruß
Mittwoch

TillP
13.10.2013, 18:29
Jetzt mal ganz nüchtern betrachtet:

GLS braucht die E-Mail-Adresse nicht zur Zustellung. Der Händler gibt die Ware zur Zustellung an eine Adresse auf, wenn der Händler weitergehende Daten wie E-Mail oder Telefonnummer an den Spediteur/Paketdienstleister weitergibt, so ist dies ggf. komfortabel, aber doch auf jeden Fall etwas, was nicht ohne das Einverständnis des Kunden erfolgen darf.

Also würde ich den Händler auf die Füße treten, warum dieser Daten an Dritte weitergibt ohne Anlass/Einverständnis.

mogano3
14.10.2013, 12:01
So, hab gerade mit GLS telefoniert: Diese Funktion sei ziemlich neu, die können das angeblich nicht selektiv für meine Mailadresse abstellen, das muss der Versender tun.

Mein Versender sagt nun, er wisse nicht, wie das geht, angeblich will er meine Bitte um Abstellen dieser Statusfirlefanzmails (danke für das schöne Wort, Ute!) in seine IT-Abteilung weitergeben.
Der Mensch von GLS sagte mit, man müsse nur beim Datenexpport an Gls aus dem Webshop einen Haken rausnehmen..aber genau das isse, was dann im Alltag keiner macht.

Und schon wieder werden täglich 50 Millionen neuer idiotischer Pseudo-Willi-Wichtig-Mails von GLS das Universum verseuchen...zum Kotzen.

thomas1611
14.10.2013, 12:36
wenn man das will, würde ich folgermaßen rangehen(die ganz harte Tour):
- Fordern der Sperre der Mailadresse für sämtliche Nutzungen durch GLS
- im Wiederholungsfall UE(strafbewehrt) fordern
- UE durchsetzen, falls es erneut passiert
- LDSB einschalten
Wie die die Sperre realisieren kann nicht dein Problem sein.
Das Gleiche gilt natürlich dem Paketversender - einfach der Weitergabe der Mailadresse widersprechen - Rest siehe oben.

Katzina
14.10.2013, 22:43
Meine Meinung zu dieser ganzen Problematik "Info-Mails über Postzustellungen / Sendestatusbenachrichtigungen" ist, daß diese Praxis bei den meisten Kunden auf Zustimmung stößt (mich eingeschlossen).
Eine bösartige Absicht seitens der Unternehmen ist in diesem Zusammenhang IMHO nicht erkennbar.
Deshalb sollte man die nun schon zur Gewohnheit gewordene Verfahrensweise nicht überbewerten und darunter einen Schlußstrich ziehen.

Gerlach
14.10.2013, 23:04
Nur weil es viele gibt, die etwas bestimmtes gut finden, gibt es keinen Automatismus, dass sich nun alle durch E-Mail belästigen lassen müssen. Die Kontaktaufnahme per Telefon und E-Mail ist durch den Gesetzgeber besonders geschützt.

Die Frage ist doch hauptsächlich: Sind die Daten der Kunden so eine Art Selbstbedienungsladen und jeder Unternehmer entscheidet jetzt selbst, welche Daten er wofür nutzen will?

Von der in der Frage ausgedrückten Mentalität der Obrigkeitshörigkeit müssen wir dringend weg kommen.

=====

Ich persönlich finde es als Kunde am besten, wenn mir der jeweilige Shop einen Trackinglink zur Verfügung stellt. Dann entscheide ich, wann und zu welchem Zweck ich dort nachgucke, was mit meiner Sendung so los ist. Das reicht mir persönlich vollkommen. Wenn ein Logistik-Dienstleister unbedingt einen Push-Service anbieten möchte, so soll er eine Registrierungsfunktion dafür innerhalb seiner Trackinganzeige einbauen "Wollen Sie von uns per E-Mail über Statusänderungen informiert werden?". Es spräche auch nichts dagegen, diese Registrierung auch schon über die Bestellung im Onlineshop auszuwählen. Aber es muss ein Optin sein.

Smart
15.10.2013, 18:58
Heute habe ich zum ersten mal so ein Müll erhalten.

Der Absender des Paket hatte mir am 14.10.2012 um 13:52 Uhr eine Mail gesendet mit den Link zur Sendungsverfolgung.

Meine E Mail hatte der Versender weil ich etwas beanstandet hatte und davon per Mail dem Hersteller / Versender mehrere Fotos gesendet hatte.

So wie es aus sieht sammelt DHL - Email Adressen genauso wie die Deutsche Post AG.

Morgen den Versender mal anrufen und fragen welche Daten weitergegeben wurden.

Dann DHL auf die Füße Treten.



Mo, 14.10.2013 13:50 Uhr -- Die Auftragsdaten zu dieser Sendung wurden vom Absender elektronisch an DHL übermittelt.
Mo, 14.10.2013 15:52 Uhr Bielefeld Die Sendung wurde im Start-Paketzentrum bearbeitet.
Mo, 14.10.2013 23:52 Uhr Bremen Die Sendung wurde im Ziel-Paketzentrum bearbeitet.
Di, 15.10.2013 09:47 Uhr -- Die Sendung wurde in das Zustellfahrzeug geladen.
Di, 15.10.2013 14:31 Uhr -- Die Sendung wurde erfolgreich zugestellt.



Heute am 15.10.2013 um 17:47 Uhr bei mir eingeschlagen

Mail von DHL

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
die für Sie bestimmte Sendung 425482059XXX wurde an DHL übergeben und wird voraussichtlich am 16.10.2013 zugestellt.
Weitere Informationen über den Sendungsstatus stehen Ihnen durch die direkte Statusabfrage über den folgenden Link zur Verfügung: Sendungsverfolgung
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr DHL Team
PS: Kennen Sie schon unser Privatkundenportal Paket.de? Registrieren Sie sich jetzt und profitieren Sie bei Ihren zukünftigen DHL Paketen von unseren flexiblen Empfängerservices.
Diese Mail dient lediglich der Information und garantiert nicht die Zustellung der Sendung. Auf diese Mail kann nicht geantwortet werden. Ihre E-Mailadresse wird ausschließlich für die Paketankündigung der oben genannten Sendung genutzt und nicht zu werblichen Zwecken gespeichert. Sollten Sie die Paketankündigung nicht mehr beziehen wollen, klicken Sie bitte hier: DHL Benachrichtigungsservice
________________________________________
Impressum
Deutsche Post AG
Vertreten durch den Vorstand
Klarnamen gelöscht
Handelsregister-Nr.: Registergericht Bonn HRB 6792, USt-IdNr.: DE 169838187
Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 Bonn
Website
Kontakt
Impressum

© 2013 DHL



Dieses bei DHL Benachrichtigungsservice gefunden


Steuerung der DHL Benachrichtigungsservices
Bei uns bestimmen Sie selbst, welche Nachrichten Sie erhalten möchten!
Tragen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse ein und wählen Sie aus für welchen Benachrichtigungsservice diese gesperrt bzw. entsperrt werden soll. Nach Eingabe des Sicherheitscodes und Absenden des Formulars erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Ihre Änderungen werden wirksam, nachdem Sie diesen Bestätigungslink angeklickt haben.


E-Mail

Benachrichtigungsservice
Paketankündigung
Weiterleitung des derzeitigen Sendungsstatus
Status

Sicherheitscode

Neuen Sicherheitscode generieren
Bitte geben sie hier den Sicherheitscode ein:

Chactory
17.10.2013, 20:57
Der eine erhält übertrieben oft wichtigtuerische Statusmails, ich dagegen erhalte wiederholt Aufforderungen, ein vorbestelltes, jetzt abgeschicktes Päckchen abzuholen, bin aber verreist, und vermisse eine Möglichkeit, das Paket auf Warten zu stellen. Ich glaube, diese Art von "Sinnhaftigkeit" eines aufdringlichen "Services" meinte der Threaderöffner, als er auf die vielen Mails verschnupft reagierte.

prozess
07.04.2014, 10:47
Das Thema ist zwar schon ein paar Monate alt, aber ich muss dazu mal was schreiben

Zuerst vermisse ich mal einen Hinweis darüber ob die AGBs überhaupt mal gelesen wurden und was da über evtl. Datenweitergabe an Versender drin steht.

Es ist sicherlich nicht zu bestreiten, dass der Anbieter (ich gehe jetzt mal davon aus, dass in den AGB's der entsprechende Hinweis vorhanden ist) bei der Auswahl der zu übermittelnden Statusmeldungen wohl nicht sauber gearbeitet hat.

Grundsätzlich kann ich diese übertriebene Aufregung nicht nachvollziehen.
Noch nie in der Vergangenheit konnte wir so genau überwachen, wo unser Paket ist und viel wichtiger, ob evtl. was schief gelaufen ist.
Würden wir den Idealfall voraussetzen, nämlich dass man den ganen Tag zuhause ist, nie im Keller ist um mal Wäsche in die Maschine zu stecken oder ähnliches, wo man den Zusteller dann nicht klingeln hört, dann ist die Information über das Paket wohl überflüssig. Aber bei wie vielen Leuten ist das so möglich?

Aber wie sieht es aus, wenn:
-ich tagsüber arbeite? Ich bekomme die Info per mail, dass nicht zugestellt werden konnt. Je nach Paketdienst habe ich die Möglichkeit, das Paket auf dem heimweg abends am Depot abzuholen.
-die Benachrichtigungskarte mal wieder im falschen Briefkasten gelandet ist. Ich sehe per Statusmail, war los ist.
-das Paket beim Nachbarn abgegeben wurde und der Hinweiszettel am Briefkasten von einem "freundlichen" Nachbarn abgerissen wurde. Ich sehe per Statusmail, was los ist.
-der Fahrer hat die Adresse nicht gefunden. Wenn ich die Statusmail bekomme, kann ich noch eingreifen bevor das Paket zurück geht und das Depot über den Fehler informieren.

Ich hatte auch schon mehrmals den Fall, dass ich durch die nichtzustellbarkeitsmeldung wusste dass das Paket im Auto unterwegs ist. Ich habe den Zusteller dann im Ort gesehen und konnte ihn dann direkt auf das Paket ansprechen und entgegen nehmen.

Ich bin eindeutig für mehr Information. Ich kann (zustellerabhängig) dann sogar mit einem Zettel am Briefkasten im Vorhinein steuern, bei welchem Nachbar er das Paket abgeben soll.

Ich habe mir bei der Post/DHL jetzt sogar den emaildienst einrichten lassen, der mich per mail informiert, wenn ein Paket von einem Versender ohne statusmails wegen nichtzustellbarkeit im Depot ein geht. Ich kann nach der Arbeit ohne Benachrichtigungskarte noch beim Depot vorbei fahren und das Paket, soweit der Zusteller es schon dort abgeliefert hat, gleich mitnehmen.

Also mal nicht so negativ.
Und genug mailprogramme kann man ja dahingehend einstellen, dass mails von bestimmten Absendern gleich gelöscht werden.

Gruss

KaiHH
07.04.2014, 11:13
Service ist ja toll, aber warum mit meinen Daten, wenn ich dem nicht zugestimmt habe?

Ich liege sowieso mit der Post im Clinch, weil sie es noch nicht so ganz gerafft haben, dass ich keine teiladressierten Sendungen (an die Bewohner....) haben will. 90% schaffen sie ja inzwischen aufzuhalten, aber 10% kommem noch immer durch. Also hat die meine Mailadresse nichts anzugehen, außer ICH nenne sie denen.

Dann zu den tollen Diensten...

Ein bekannter Zustelldienst schmeißt mir eine Karte in den Kasten, worauf steht: "bla bla, leider nicht angetroffen, bla bla, Internet, Abholung, Umleitung... bla bla.."

Ich rufe also dort an, um es in einen Shop leiten zu lassen: "Das geht nicht vor Übermorgen, keine Chance!" (Hallo, das Auto kommt an dem Shop doch vorbei...)
Dann frage ich, ob ich es abholen kann, am Depot: " Das ist kein Problem, ab ca. 17Uhr abends in einem Ort, der 100KM entfernt liegt." (Hallo, dann kann ich es beim Verkäufer auch gleich selber abholen...)
Kann ich es in meine Dienststelle senden lassen? "Ja klar, das kostest Sie dann XX€" (Ja genau, sorry, dass ich arbeite...)

Bei alledem hätte mir auch das Versenden von Nervmails nichts geholfen, sie hätten mich persönlich nur noch viel mehr genervt, als der Vorgang selber es schon geschafft hat...

Traking ist eine tolle Sache, wirklich! Aber mein Postfach - besonders das elektronische - bleibt frei von allem was ich nicht direkt angefordert habe!

Als Alternative einfach die Möglichkeit, dass ich mittels Tracking-ID: [ID filtered]

Gruß
Kai

erdbeernase
07.04.2014, 11:32
Aber wie sieht es aus, wenn:
-ich tagsüber arbeite? Ich bekomme die Info per mail, dass nicht zugestellt werden konnt. Je nach Paketdienst habe ich die Möglichkeit, das Paket auf dem heimweg abends am Depot abzuholen.
-die Benachrichtigungskarte mal wieder im falschen Briefkasten gelandet ist. Ich sehe per Statusmail, war los ist.
-das Paket beim Nachbarn abgegeben wurde und der Hinweiszettel am Briefkasten von einem "freundlichen" Nachbarn abgerissen wurde. Ich sehe per Statusmail, was los ist.
-der Fahrer hat die Adresse nicht gefunden. Wenn ich die Statusmail bekomme, kann ich noch eingreifen bevor das Paket zurück geht und das Depot über den Fehler informieren.

Es soll auch vorkommen das Leute private Mails nicht am Arbeitsplatz lesen dürfen und ebenso auch keine andere Möglichkeit haben da ranzukommen.
Ich finde solche Mails idiotisch zumal die angegeben Daten eh nicht stimmen. (Ich hatte auch mal eine bekommen das das Paket jetzt zugestellt wird, aber da hatte ich es schon einen Tag). Also wozu sollen solche Mails nützen?

Gerlach
07.04.2014, 11:53
Was hier aufregt liegt nun wirklich klar auf der Hand: Wieder werden persönliche Daten des Kunden ohne zu fragen für Zwecke genutzt, die sich nicht klar und deutlich aus dem konkludenten Handeln des Kunden ergeben. Das muss endlich mal aufhören!

Stattdessen wird ein "wünsch-dir-was" in die AGBs geschreiben und dann die Daten gemacht wozu man eben gerade lustig ist. Da habe ich schon alles erlebt, beispielsweise wurden die AGBs geändert und vom Shop dann auf meine ältere Bestellung angewandt und schwupp meinten sie, mir Werbe-E-Mails schicken zu dürfen. Oder die momentan extrem eingerissene Unsitte der Bewertungsanfragen. Selbst die Weitergabe meiner Daten an Dritte zu Werbezwecken wurde mir kürzlich mit einem Abschnitt aus den AGBs erklärt.

Dabei wäre im konkreten Fall eine Lösung wie schon im vorhergehenden Beitrag beschrieben denkbar einfach: Mit der Versandbestätigung wird die Tracking-ID: [ID filtered]

UWG-Hunter
15.10.2014, 13:08
Einfach dranbleiben, habe auch das Problem mit diesen Belästigungsmails ohne meine Einwilligung. Meine Erfahrungen, heutiger Stand, rückwirkend auf die letzten Wochen:

Nach Aufforderung an GLS, die Belästigungen sofort einzustellen und das bei zwei Päckchen innerhalb von 10 Tagen, die nichts gebracht haben außer nichtssagende Mails oder komplette Nichtbeachtung macht man als Betroffener folgendes:

Beschwerde und Meldung an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Bonn per email (servicebuero [at] bfdi.bund.de) - Bitte nicht nach Hessen, die wirklich guten Datenschützer dort (langjährige Erfahrung meinerseits) sind nicht zuständig (da liegt Schreiber von #9 falsch) und müssen das weiterleiten, weil hier nicht der Sitz des Unternehmens wichtig ist, sondern die Branche, also Paketschubser.
Und dort in Bonn klipp und klar klären lassen, wie es sein kann, dass ein Unternehmen, dass eben nicht ein §11er nach BDSG ist nicht die Rechte des Betroffenen umsetzt. Also wenn man GLS klar und deutlich anschreibt, dass man die Nutzung seiner emailadresse widerruft, warum man sich dann seitens GLS nicht daran hält!

Das ändert dann relativ schnell die Antwortschreiben von GLS von "Aufgrund automatisierter Prozesse erhalten Sie Statusmeldungen zur Paketverfolgung. Diesen Service bzw. Ihre E-Mail-Adresse kann nur der Versender bei Ihrer Bestellung herausnehmen.Wir bedauern natürlich, damit Ihren Unmut hervorgerufen zu haben." in ein rechtskonformes Bestätigungsmail mit einem Inhalt wie "..nach Rücksprache mit unserem Datenschutzbeauftragen wurde Ihre Domain "@xxxxxx.yyy" im Bereich der automatischen Paketbenachrichtigungen am xx.xx.2014 durch unsere Technik gesperrt."

GLS kann also sehr wohl selbst auf Wunsch des Betroffenen diese Mails abstellen, nichts erzählen lassen - auch für die Zukunft und nicht nur für das eine Paket - die Bestätigung der Sperrung kam übrigens von der "GLS Verwaltungs- und Service GmbH, in Schwerin - also auch nicht aus Hessen...

Wäre was für Antispam-WIKI, wenn man das festklammern könnte, dass man als Betroffener sehr wohl das bei GLS selbst dauerhaft abstellen kann!- danach ist das abmahnfähig. also entweder selbst, wegen der Schadensminderungspflicht oder wenn man sich das nicht zutraut halt mit Anwalt, Kostennote (zwischen 400 und 700 )zahlt am Schluss eh die Unterlassungsschuldnerin.

Je mehr hier mitmachen und - und das ist wichtig! - sich auch noch an Bonn wenden, um so eher hört belästigen ohne Einwilligung auf und es wird auf eine korrekte Art nach BDSG und UWG geachtet - Für die die das auch wollen, denn auch für die habe Ich Verständnis!.

Also Absender holt sich per aktiv zu aktivierenden "Swusch" (so wie für einen "Newsletter") die Einwilligung, auch die emailadresse, die ja zur Durchführung des Transports normalerweise nicht nötig ist ("nur Daten die zur Durchführung beim Versanddienstleister nötig sind" steht da meist in deren AGBs) auch weiterzugeben. In Händlerforen ist schon nachzulesen, dass dort den Händlern, die Anwaltskanzleien mit "Abmahnschutz" ihr eigen nennen, genau sowas von deren Anwälten geraten wird und man findet diese zusätzlichen "Swuschs" schon hie und da während des Bestellvorgangs..

Romeo
16.10.2014, 13:01
Ich finde es interessant über die Zulässigkeit von Status-Emails von Paketdiensten zu diskutieren.
Wer sich aber tatsächlich über eine Statusmail aufregt dem ist nicht zu helfen. :-)
Interessantes Thema!

Gerlach
16.10.2014, 13:40
Hat auch jeder einen anderen Umgang mit E-Mails. Bei manchen stellt E-Mail eine wichtige Kommunikationsform da, die unbedingte und sofortige Aufmerksamkeit erfordert. Da werden E-Mails auf's Handy weitergeleitet und ähnlich wie bei einem Telefonanruf wird sofort die aktuelle Tätigkeit unterbrochen, wenn dort etwas eingeht. Entsprechend ärgerlich ist es dann, wenn man dabei feststellt, dass die E-Mail nicht nur keinerlei Relevanz für einen selbst hat, sondern offenbar ein Dritter ohne meine Einwilligung darüber entscheidet, welche E-Mails er mir wann schickt. Da ist es eigentlich auch egal, ob es solche Status-Mails sind oder reine Werbe-E-Mails. Bei Werbe-E-Mails ist lediglich die rechtliche Situation klarer.

Romeo
16.10.2014, 13:48
Genau das meinte ich. Wenn ich bei einem Online-Kauf meine Email angebe, z.B. Ebay, Amazon, bekomme ich Statusmails. Ich kann nur allen empfehlen Email-Adressen nicht zu nutzen bei Onlinekäufen, die wichtig sind.
Am besten man hat 2 Email-Adressen. Eine für wichtige Dinge und Handy... eine für Einkäufe, Newsletter, GLS, DPD, UPS, DHL, EBAY, AMAZON, DAWANDA.

deekay
16.10.2014, 14:05
Lieber Romeo,

natürlich kann man über diese Mails streiten. Wieso bekommen es denn die msieten Versender hin, dem Kunden eine Mail zu schicken dass der Auftrag versendet ist und als Link habe ich eine Trackingnummer mit der ich die Zustellung verfolgen kann.

Hier aber ist es so:
GLS hat die Mail vom Kunden bekommen (vom Versender wahrscheinlich)
Frage: ist das rechtens?

GLS schickt drei Mails mit Statusinformationen an den Kunden, teilt sogar mit dass das Paket zugestellt wurde
Frage: ist das wirklich nötig (siehe meinen Kommentar oben)

Wenn ich die Trackingnummer habe kann ich aktiv die Sendung verfolgen. Und wenn es mich nicht interessiert wie der Status ist warte ich einfach ab. Das ist aber was anderes als wenn der Dienstleister von sich aus dir immer auf die Schulter tippt nach dem Motto "Hey dein Paket ist schon ein bisschen näher bei dir"

kjz1
16.10.2014, 14:21
Manchmal ist aber schon nützlich: ab und an erhalte ich Hermes-Sendungen, die an einen Hermes-Shop zur Abholung gehen. Da kommt dann eine Mail, wenn das Paket im Shop eingetroffen ist (wie soll ich auch sonst davon erfahren?). Meine Mailadresse wird dabei vom Versender eingetragen.

exe
16.10.2014, 15:20
Ich bekomme von GLS praktisch keine Lieferungen bis ich vor kurzem zwei mal etwas größeres bestellte. Diese E-Mails von GLS sind wirklich nervig. Jeder Pups erzeugt eine Status-Mail. Ich möchte mir garnicht ausmalen wieviele Mails jemand abbekommt der vielleicht gewerblich mit denen zu tun hat und mehr als eine Sendung am Tag erhält. Nochdazu sind die Statusmeldungen fehlerhaft. Da wird behauptet das Paket sei zugestellt und dabei war das nicht der Fall, sondern kam erst am nächsten Tag an.

Zumindest ich kann sagen, dass ich vom Verkäufer definitiv nicht darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass meine E-Mail-Adresse an GLS weitergegeben wurde.

UWG-Hunter
16.10.2014, 23:18
Bei Werbe-E-Mails ist lediglich die rechtliche Situation klarer.

Alle emails, die einen gewerblichen Absender tragen, sind schon mal "Werbemails" und damit nach UWG abmahnfähig.

Die Definition für Werbung hier in Europa ist doch - Richtlinie 2006/114/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über irreführende und vergleichende Werbung (12. Dezember 2006)

Artikel 2a - Definition Werbung: „..jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, zu fördern..“

Und an wen werde Ich wohl "erinnert" wenn mir GLS, DHL oder sonst ein Versanddienstleister mails schickt, denen Ich nicht vorher zugestimmt hatte?

Nochmal - das hatte Ich ja schon geschrieben: Wer da nichts dagegen unternehmen will oder den Weg der "zweiten Adresse" geht (soll er mal bei Ebay probieren, da wird immer die ebayadresse angespammt, so einfach ist das nicht, oder will derjenige immer seine ebay-emailadresse tauschen, bevor er etwas kauft? - das ist was für Träumer, das funktioniert nicht, weil man ja bis zur Belästigung eben nicht weis, dass die Daten weitergegeben wurden. Bis dahin denkt man, der Verkäufer, der meist sogar in seinen Datenschutzbestimmungen stehen hat "Der Umfang der Datenübermittlung beschränkt sich auf ein Mindestmaß" hält sich daran und damit an den BDSG 3a), der soll das machen.

Wer die Mails haben will oder der der sie braucht der muss auch nichts dagegen unternehmen.

Wer zu faul ist, was dagegen zu unternehmen, der soll das auch gerne hinnehmen.

Aber - Es geht um die, die das halt nicht haben wollen, denn das Gesetz sagt, dass sie sich das nicht bieten lassen müssen - so einfach!

Und dann geht das halt seinen Weg, das Unternehmen hat sich gegenüber den Landesdatenschützern zu erklären und normalerweise hört das unkorrekte dann auf und die fragen vorher (wie bei einem Newsletter)an, ob sie die weitergeben dürfen (Nutznießer sind dann die die nichts selbst unternommen haben, aber das ist OK.)

Ob das funktioniert? - Beispielsweise hier diskutieren Händler untereinander, teilweise mit Ratschlägen ihrer Anwälte - und der Tenor ist eindeutig -

http://community.epages.com/threads/9873-DPD-Trackingmail-an-Kunden-gt-Einwilligung-im-Warenkorb

Wenn es die schon kapiert haben, dann muss man es den ewig Gestrigen, die immer noch glauben "Ich darf alles belästigen was nicht widersprochen hat" eben drauf hinweisen, dass es schon seit Jahren so läuft "nur wer eingewilligt hat, darf belästigt werden, der Rest schon mal gar nicht..." (das "postalische" Belästigen mal aussen vor)

Und dafür gibt es solche Foren hier, je mehr dagegen angehen, um so leichter wird es!

UWG-Hunter
16.10.2014, 23:21
Wer sich aber tatsächlich über eine Statusmail aufregt dem ist nicht zu helfen. :-)


Eine!! Statusmail wäre schön, bei GLS sinds immer mind. 3! pro Paket - Und wenn man einen Infodienst hat, der einem Mails als SMS meldet , dann sind das bei mir 3x 4-6 Cent für einen "Service", den Ich nicht bestellt oder zugestimmt habe! - Und deshalb stelle Ich das ab!

Gerlach
17.10.2014, 01:41
Die Sichtweisen der Händler und der Nutzer hier im Antispam-Forum sind paradox. Ein Händler will auf der sicheren Seite sein und verhält sich daher "gutwilliger" als es dem Gesetze nach erforderlich wäre - jedenfalls wenn er Abmahnungen ernstlich vermeiden möchte und nicht wie so viele einkalkuliert. Die Antispam-Nutzer wiederum wollen auch nur dann "mit der Keule" gegen einen Spammer vorgehen, wenn sie rechtlich auf der absolut sicheren Seite sind und legen die Gesetze daher pessimistisch aus.

Bei den Statusmails reicht es nicht aus, wenn wir hier im Antispam-Forum das für Werbung halten, sondern ein x-beliebiger Richter muss davon überzeugt sein und das ist doch mehr als fraglich.

Daher ist hier die Strategie denke ich am besten, dem ausdrücklich zu widersprechen und erst dann die Einschaltung eines Anwalts zu erwägen, wenn dieser Widerspruch bestätigt ist, etwas Zeit vergangen ist und dennoch sich nicht an den Widerspruch gehalten wird.

UWG-Hunter
17.10.2014, 03:27
Bei den Statusmails reicht es nicht aus, wenn wir hier im Arntispam-Forum das für Werbung halten, sondern ein x-beliebiger Richter muss davon überzeugt sein und das ist doch mehr als fraglich.

Deshalb meldet man das kostenlos an die Wettbewerbszentrale, wenn sich selber keine anbieten traut und die pruefen und machen das, wenn Sie Aussicht auf Erfolg sehen. Habe das jahrelang so gehandhabt bei Ungewisssheit, ob Verstoss oder nicht.

Man ist zwar nur provisionsfreier Headhunter gewesen, aber der Erfolg kam einem ja immer auch zu Gute, weil durch die "pauschale" Abmahnung man auch selbst vor weiteren Belaestigungsspam durch das Unternehmen geschuetzt war oder im Wiederholungsfall nur die Aktennummer heraussuchen und erneut Meldung machen musste, ganz so wie man von Bad Homburg gebeten wurde ("Bitte teilen sie uns mit, wenn es zu einer erneuten Belaestigung kommen sollte...")

Die Vertragsstrafe kassierte dann zwar die Wettbewerbszentrale, aber spaetestens dann war endgueltig Schluss! Ich hatte in den letzten Jahren noch keinen Fall mit eingeschalteter Wettbewerbszentrale, bei der es mehr als eine "Nachmeldung" bedurfte - Die Wettbewerbszentrale verdoppelt ueblicherweise die Vertagsstrafe nach dem ersten Verstoss und das hat dann anscheinend immer abschreckend genug gewirkt, dass man ploetzlich die Gesetze einhalten konnte.

Grundsaetzlich kann Ich feststellen, dass mehr uber das UWG erreicht wird als ueber das BDSG, aber auch da kann einiges erreicht werden, deshalb immer auch dorthin melden..

Das selbstanbieten der UE fuehrt fast immer gluecklicher weise dazu, dass man ab dann mit einem Anwalt oder der Rechtsabteilung zu tun hat - Ein himmelhoher Unterschied zu vorher, wo meist nur der Service einem antwortet..

truelife
17.10.2014, 09:14
Grundsaetzlich kann Ich feststellen, dass mehr uber das UWG erreicht wird als ueber das BDSG, aber auch da kann einiges erreicht werden, deshalb immer auch dorthin melden..

Der individualrechtliche Anspruch wird ja aus dem UWG abgeleitet. Ich persönlich vertrete aber die Auffassung, dass ich selbst mir einen Anwalt aussuche und individuell gegen Spammer vorgehe. Dann habe ich im Zweifelsfalle zwar nur einen Titel, der mich schützt, aber das ist ja mein originäres Ziel.


Das selbstanbieten der UE fuehrt fast immer gluecklicher weise dazu, dass man ab dann mit einem Anwalt oder der Rechtsabteilung zu tun hat - Ein himmelhoher Unterschied zu vorher, wo meist nur der Service einem antwortet..

Oder man hört absolut nichts von der Gegenseite. Das ist zumindest hier in 70% der Fälle so.

UWG-Hunter
17.10.2014, 10:33
Oder man hört absolut nichts von der Gegenseite. Das ist zumindest hier in 70% der Fälle so.

Deshalb immer gleich drauf hinweisen, dass man allein entscheidet, ob das noch zusaetzlich an die Wettbewerbszentrale abgegeben wird, ganz abhaengig vom weiteren Fortgang und der Reaktion. Auch von sowas habe ich mittlerweile einige UEs vorliegen, also eine, die nur auf mich bezogen ist und eine zweite als Kopie, die danach gegenueber der Wettbewerbszentrale abgegeben wurde und das abgemahnte Verhalten gegenueber "allen Kunden" unter Strafe stellt.

Zusammen mit der Meldung an die Landesdatenschuetzer, dessen Anfrage dann auch beim Belaestiger eingeht und Ihm zeigt, dass man keine Sprueche klopft, sorgt dies fuer eine reellere Beurteilung der Situation und meist auch fuer eine ordentliche Antwort.

DerTenor am Schluss war immer!, das es besser gewesen waere, das mit Mir allein klaeren zu koennen, denn dann haette man jetzt nicht das Problem, dass man die Vertragsstrafe zahlen muesste, wenn sich auch nur irgend ein anderer Kunde auch an die Wettbewerbszentrale mit der selben Beschwerde wendet...

Also anbieten, die Gegenseite allein entscheidet, wie es weitergeht - auch ich gebe mind. 50% gleich an die Wettbewerbszentrale ab spare mir die weitere Arbeit. Aber noch Nie! in den jetzten Jahren habe Ich gar nichts unternommen.

Eine Anfrage ueber den Nachweis der Eiwilligung plus ausdruecklichen Widerruf nach BDSG geht immer sofort raus und so ein (angepasster) Vordruck ist auch nichts zeitintensives...

Sollten halt nur viel mehr machen, das kann ich nur immer wieder anstossen, dafuer sollte dieses Forum auch die richtige Plattform sein.

truelife
17.10.2014, 11:49
Das ist eine lobenswerte Einstellung. Aber wenn man mal 20, 30 Fälle hat, bei denen keine Reaktion kommt, wird es dann doch irgendwo mit der Verfolgung schwierig, wenn man hier tatsächlich die Klagen und Gerichtsverfahren selber durchfinanzieren muss. Bei BDSG-Verstößen geht ein T5F mittlerweile nicht mehr per Mail oder per Post raus, sondern ich lasse den T5F durch einen Gerichtsvollzieher zustellen. Das sorgt mitunter für schnelle Reaktionen, wobei es auch hier Patienten gibt, die sich gar nicht rühren. Danach bekommt dann der LDSB Arbeit - und wenn das nicht fruchtet, kommt die Auskunftsklage hinterher.

Romeo
17.10.2014, 14:10
Wir diskutieren ja hier nur wissenschaftlich und aus Interesse. Niemals wird irgendein höheres Gericht in Deutschland GLS wegen Verstoß gegen §7 UWG verurteilen für Statusmails. Und es wird auch niemals eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das BDSG geben. Niemals! So viel ist sicher!
Aber man darf diskutieren. Und wer sich tatsächlich aufregt kann "GLS" als Filterwort sperren.
:-)

So, zur Diskussion. Ich nehme an, der Händler ist berechtigt, die Email-Adresse an GLS weiterzugeben. Genau wie die Adresse und Telefonnummer. Dazu muss man nicht extra zustimmen. Das versteht sich von selbst.

Pessimisten werden mir in 10 Jahren zustimmen. Niemals wird ein Paketdienst verurteilt werden.

Romeo
17.10.2014, 14:12
Das ist eine lobenswerte Einstellung. Aber wenn man mal 20, 30 Fälle hat, bei denen keine Reaktion kommt, wird es dann doch irgendwo mit der Verfolgung schwierig, wenn man hier tatsächlich die Klagen und Gerichtsverfahren selber durchfinanzieren muss. Bei BDSG-Verstößen geht ein T5F mittlerweile nicht mehr per Mail oder per Post raus, sondern ich lasse den T5F durch einen Gerichtsvollzieher zustellen. Das sorgt mitunter für schnelle Reaktionen, wobei es auch hier Patienten gibt, die sich gar nicht rühren. Danach bekommt dann der LDSB Arbeit - und wenn das nicht fruchtet, kommt die Auskunftsklage hinterher.
Nettes Hobby ;-)

Smart
17.10.2014, 14:51
@ Romeo

1. Wir betreiben das nicht als Hobby.
2. zu den Spruch von dir: Pessimisten werden mir in 10 Jahren zustimmen. Niemals wird ein Paketdienst verurteilt werden. ( Wie wäre es wenn du dich als Hellseher anmeldest.)

ich habe z.b. der Deutsche Post AG untersagt mir Werbung in den Briefkasten zu werfen, hat eine zeit gedauert, aber die haben es sein lassen.

DHL habe ich am Mittwoch den 15.10.2014 mitgeteilt das ich keine Status Mail haben möchte, was meinst du was passiert wenn ich noch mal so eine Mail bekomme.

truelife
17.10.2014, 15:02
Nettes Hobby ;-)

Oh nein, meine Hobbies liegen woanders. Aber was muss, das muss. Aber ich gebe zu, dass das dann doch ein sehr spezielles Thema ist... ;-) Dass das ganze mitunter teuer werden kann, durfte letzt erst so eine Suchergebnis-Optimierer-Bude aus dem Ruhrpott spüren. Letztlich erspart man sich mit der vorab investierten Zeit auf lange Sicht etliche Landplagen und eine wilde Datenweitergabe quer durch die Republik.

Romeo
17.10.2014, 16:32
Truelife, ich sagte nicht, dass es ein schlechtes Hobby ist ;-) Nur zu!

Betreffend Hellseherei: Ja, ich bin überzeugt davon, dass GLS für den Versand von Statusmeldungen niemals nach § 7 UWG verurteilt wird.
Es ist keine Werbung. Das UWG dient dazu, Wettbewerbsverstöße zu ahnden etc.

Der Vergleich zu Briefkasten-Spam geht völlig fehl. Das ist Werbung, die man sich verbitten kann.

GLS wird niemals verurteilt werden für Statusmeldungen!

Sollte DHL Dir noch eine Mail schicken wirst Du es auch nicht schaffen, dass DHL wegen Spam verurteilt wird.

Hier im Forum geht's übrigens um Spam. Aber wie gesagt, die Diskussion um Statusmeldungen ist interessant.

Der Hellseher

Romeo
17.10.2014, 16:35
Wieso "wir"? Ich meinte den Truelife, der das sehr exzessiv betreibt.
Da ist "nettes Hobby" nicht böse gemeint.
Oder lässt du auch Schreiben per Gerichtsvollzieher zustellen? In Deinen
bisherigen Beiträgen war davon keine Rede. Auch keine Spur von
Auskunftsklagen und dergleichen.
Ich denke, Truelife ist da weitaus aktiver.

Hobby:
Ein Hobby (deutscher Plural: Hobbys), auch Freizeitbeschäftigung oder Steckenpferd genannt,[1] ist eine Tätigkeit, die der Ausübende freiwillig und regelmäßig betreibt, die dem eigenen Lustgewinn oder der Entspannung dient und zum eigenen Selbstbild beiträgt. Ein Hobby ist kein Beruf und repräsentiert für den Ausübenden einen Teil seiner Identität. Quelle: Wikipedia

UWG-Hunter
17.10.2014, 16:52
Das ist eine lobenswerte Einstellung. Aber wenn man mal 20, 30 Fälle hat, bei denen keine Reaktion kommt, wird es dann doch irgendwo mit der Verfolgung schwierig,....

Bei mir nicht - Bei mir kostet das eben ab und an die paar Cents für die "Original Unterlagen" der Eidesstattlichen an die Wettbewerbszentrale.

Ansonsten nur Zeit, da alles übers Internet geht und erledigt werden kann.(Nachweislich)

T5F bei mir? - Per email, nach Ablauf der Hälfte der zwei Wochen nochmal nachfragen, dass dies kein Spaß ist und ein Bildchen von einem Packen Anwortschreiben der Landesdatenschützer und/oder Wettbewebszentrale (bei Banken normalerweise einen Packen Rückantworten von der BaFin) mit übermitteln. Wirkt wunden, oft kommt dann das erste "Lebenszeichen" (oder gleich ein "ich zeig sie an, sie belästigen mich schon zum zweiten mal"..)

Nach Ablauf der 2 Wochen normalerweise gleich Weitergabe an die Landesdatenschützer, keine Nachfrage mehr (da hat mich mal einer versucht als "Spammer" vor Gericht zu zerren) , Vordruck nur angepasst, alles per email - 10 Minuten Arbeit..

Ich habe bisher immer!! (ich spreche von über 10 Jahren und mehr als 3 Leitzordnern) spätestens nach einschalten der Landesdatenschützer meine Auskünfte gem. BDSG erhalten - ohne Ausnahme, keine offenen alten Fälle! Auch wenn es manchmal etwas dauerte und der Landesdatenschutz irgendwann soweit gehen musste: Natürlich haben Sie recht: Was Sie erhalten haben, ist keine Auskunft gemäß § 34 BDSG.Es wird jetzt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wegen nicht richtiger, nicht vollständiger und nicht rechtzeitiger Auskunft (§ 43 Abs. 1 Nr. 8a BDSG) sowie wegen unzulässiger Datennutzung für Zwecke der Werbung (§ 43 Abs. 2 Nr. 5b BDSG).

Und sogar der Kandidat hat dann noch brav seine Auskünfte gegeben. Zuerst an den Landesdatenschutz, nach Belehrung dann wie vorgeschrieben an den Betroffenen... Obwohl mir da sogar der Landesdatenschutz aufgrund der klaren Sachlage längst zur Auskunftsklage geraten hat..

Das ganze BDSG Zeugs läuft eigentlich recht reibungslos. Ich kann nachweisen, dass Ich die Gegenseite aufgefordert habe mit Fristsetzung (BCC des Mails an mich), nach Ablauf der Frist Landesdatenschutz. mir dem Abschlussbericht dann "wurden Ihre Daten ohne Ihre Einwilligung genutzt" anbieten einer UE, oder wenn man schon genervt ist oder keine Lust hat, dann eben Weitergabe - inkl. Abschlussbericht Landesdatenschutz - per email weiter an die Wettbewerbszentrale!
Und wenn von dort am Ende - kann etwas dauern, falls die das durchklagen müssen- der Schrieb mit dem "bitte geben sie uns Bescheid, falls dieses Unternehmen sie nochmals belästigt " kommt, dann habe Ich alles richtig gemacht, denn dann weis Ich dass das Unternehmen rund 200 Euro Kostennote abgedrückt hat plus das Versprechen, beim nächsten mal richtig zu bluten. - Statt für die Hälfte an Vertragsstrafe sich mit mir allein zu einigen..

Aber das Wichtigste ist - Ab jetzt Sperrdateien pflegen und abgleichen, bevor Massenmails rausgehen bei dem Unternehmen, denn Ausreden gibt es nun keine mehr - Und damit ist die Szene wieder um einen Belästiger ärmer, das ist das Wichtigste für mich, weil es auch mich schützt.

Kann also jeder machen - einfach mal trauen, einfach mal einlesen, einfach mal den ersten T5F (der bei mir wirklich richtig abgespeckt ist, ich lasse meist die §§ weg, das wird zuviel) - niemand muss das so hinnehmen, ohne sich wehren zu können!

truelife
17.10.2014, 18:53
Faszinierend. Ich meine, ich mache das ja auch schon seit 7-8 Jahren und ohne Anwalt habe ich teilweise auf Granit gebissen. Führst du eine Art Gegnerliste oder könntest du mal nachsehen, ob du mit gewissen Firmen (kommen dann per PN) bereits Kontakt hattest?

Ich bestehe auf der Löschung der Daten, denn nur gelöschte Daten sind gute Daten. Dann kann auch niemand mit der Begründung kommen, man habe leider "aus Versehen" die Blacklist angespammt. Weder die Löschung aus einer Positivliste zum Versand noch die Aufnahme in eine Sperrliste räumen nach nahezu einhelliger Rechtsprechung folglich die Wiederholungsgefahr aus. Entsprechende Urteile liegen mir vor, respektive wurden selbst erstritten. Es zeigt sich darin eben auch, welche große Gefahr die Ansammlung von Daten in privaten Händen (sprich: bei Spammern) zu angeblichen bloßen Sperrzwecken bedeutet: Der essentielle, dem BDSG zugrundeliegende Grundsatz der Datensparsamkeit bedeutet: Daten, die nicht erhoben wurden, können später nicht missbraucht werden. Und ich werde mitnichten freiwillig einer Datenspeicherung bei einem Spammer zustimmen, der ohnehin nur auf meiner Gegnerliste landete, weil er eben missbräuchlich mit meinen personenbezogenen Daten umging.

UWG-Hunter
18.10.2014, 14:17
Ich bestehe auf der Löschung der Daten, denn nur gelöschte Daten sind gute Daten. Dann kann auch niemand mit der Begründung kommen, man habe leider "aus Versehen" die Blacklist angespammt......Der essentielle, dem BDSG zugrundeliegende Grundsatz der Datensparsamkeit bedeutet: Daten, die nicht erhoben wurden, können später nicht missbraucht werden.

Ja, so ähnlich läuft das auch bei mir ab, und wenn sich die Gegenseite dran hält, dann funktioniert ja der 3a BDSG.

Bezüglich Positiv/Negativliste auch völlige Zustimmung - hier unmissverständlich beschrieben: http://www.kanzlei-rader.de/?p=2156 (Den gebe Ich gern immer weiter, wenn die Gegenseite mit den alten Geschichten vor der Novellierung des UWG kommt. wo man seine Kunden bis zum Widerruf erst mal belästigen durfte, ohne zu fragen )

Und das Wort "Versehen" gibt es bei mir nicht. Entweder 100% gem. BDSG oder "Verstoß", dazwischen gibt es nichts und die Handlung kann also gemeldet und abgemahnt und im Wiederholungsfall eingeklagt werden. Ich schreibe auch immer in meinem T5F, meine Daten gem BDSG zu löschen, anonymisieren oder sperren, wo anonymisieren nicht möglich ist (Die Pflege der Sperrliste war die letzten Jahre immer das, was am meisten Aufwand auf der Gegenseite machte, und das ist gut so!)

Oft schreibt die Gegenseite dann "Haben alles von Ihnen gelöscht" und Ich antworte , dass die Aussage "löschen" sicherlich nicht richtig war im Hinblick auf dass Handelsrecht und dessen 10jährige Aufbewahrungspflicht und man solle mir bitte keine Geschichten erzählen..

Aber natürlich ist es mir am liebsten wenn Ich lese, dass man außer meiner post. Adresse alles gelöscht und den Rest gesperrt hat, weil man den Rest ja nicht mehr braucht - Blöd nur, wenn auf den Backupservern das nicht gemacht wurde und so die Daten plötzlich wieder alle da sind - schon mehrmals passiert und kam gar nicht gut an bei Mir..

Firmendaten möchte Ich bitte nicht austauschen, gerade wenn eine UE abgegeben wurde versichere Ich meinerseits, dass die Angelegenheit damit von meiner Seite ruht, bis sie wieder durch auf einen Verstoß auffällig werden - daran halte Ich mich. dafür bitte Ich um Verständnis.

Freut mich auf alle Fälle, dass auch andere das so konsequent betreiben wie Ich - Aber allgemein ist es die letzten Jahre viel ruhiger geworden, seit der Novellierung des UWG - Und da Ich die Jahre zuvor übelst auf freiwilliger Basis als Headhunter für die Wettbewerbszentrale gearbeitet habe und auch die ganzen "Adresshändler" schon abgestellt habe, muss Ich mich jetzt meist nur mit neueren Kandidaten herumschlagen. - Oder eben neueren Spielereien wie diese noch nicht geklärten Paketankündigungen und den damit verbundenen BDSG -Verstoß, so wie hier.

Romeo
20.10.2014, 00:28
Glaube nicht, dass die Wettbewerbszentrale sich bei GLS oder DHL melden würde wegen Statusmeldungen unter Berufung auf §7 UWG. Damit würde die Wettbewerbszentrale sich lächerlich machen. Die verfolgen nur Wettbewerbsverstöße. (Siehe deren Homepage)

Chactory
20.10.2014, 15:45
Bei mir ist es gerade komplett umgekehrt gelaufen. Paket von der Firma versendet, deren Versendebenachrichtungung erhalten. Von DHL nichts, aber auch gar nichts gehört. Dann von der Versandfirma die Nachricht, das Paket wäre mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" wieder zurückgekommen. Wenn ich also von DHL keine Statusmail erhalten habe, dann kann ich aus dem Stand der Diskussion in diesem Thread locker schließen, daß die versendende Firma wohl wirklich die Adresse grundlegend verdruckt oder verkehrt aufgeklebt hat. :strawberry:

Romeo
20.10.2014, 16:05
Mir gingen die Statusmeldungen auf den Sack. Habe sie gefiltert. Landen jetzt im Spamfilter. Ich brauchte die nämlich noch nie. Paket kommt und fertig.

Romeo
20.10.2014, 16:39
Und Hermes landet ab sofort auch im Filter. Zum Glück gibt es Filterregeln. Da spart man sich 99% des Spams.

Betr.:
"Hermes ProfiPaketService - Sendungsinformation"

Chactory
20.10.2014, 21:23
Vorsicht bei lernfähigem Spamfilter, dessen Gedächtnis man auf diese Weise verschmutzt. Denn das ist ja nicht im engeren Sinne Spam, sondern enthält normale und sinnvolle Sprache. Besser ist es, diese Mails in einen Newsletterfilter einzutragen und damit den Bayesfilter suaber zu halten.

truelife
21.10.2014, 07:26
Firmendaten möchte Ich bitte nicht austauschen, gerade wenn eine UE abgegeben wurde versichere Ich meinerseits, dass die Angelegenheit damit von meiner Seite ruht, bis sie wieder durch auf einen Verstoß auffällig werden - daran halte Ich mich. dafür bitte Ich um Verständnis.

Natürlich habe ich dafür Verständnis. Auch ich werde keine Komplettliste veröffentlichen. Durchsucht die Wettbewerbszentrale möglicherweise dann eigenständig die Ihr gegenüber abgegebenen, global geltenden Unterlassungserklärungen, wenn man ihr entsprechende Nachweise des erneuten Spammings schickt?

Konkretes Beispiel: Firma A hat gespammt und gegenüber der Wettbewerbszentrale eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Unterlassungserklärung umfasst Vertragsstrafen für künftiges Spamming, wobei kein konkreten Empfängerdaten genannt werden. Firma A spammt nun erneut und ich weise das Spamming anhang einer eigenen Unterlassungserklärung / eines Urteils gegenüber der Wettbewerbszentrale nach. Fordert die Wettbewerbszentrale dann die Vertragsstrafe an? Oder gleichen die keine Daten ab?

UWG-Hunter
22.10.2014, 17:58
Bei mir immer (schon ein paar mal so gewesen) so:

Wenn Ich für Mich selbst schon eine eingeholt habe, dann habe Ich das auch gleich der Wettbewerbszentrale mitgeteilt, damit die das wussten. (Wenn Ich das denn weitergeben musste, wegen herumärgern)

Ich bekomme dann ja auf alle Fälle das Aktenzeichen von denen und meist zum Abschluss ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

" Da Ich kein Mitglied der Wettbewerbszentrale bin, kann man mir leider keine Auskunft erteilen, was unternommen wurde, Ich möchte doch aber bei einem erneuten Verstoß dieser Art bitte darüber unter Angabe des Aktenzeichens informieren." (Das ist für mich dann der Hinweis, dass die was unternommen haben) Wenn die nichts machen, dann kommt nur der Eingangsschrieb mit Aktenzeichen und mit "werden prüfen und gegebenfalls dagegen vorgehen", also keine Bitte um die eidesstattliche - Was nicht heist, daß man das dann nicht beim zweiten Verstoß wieder unter Bezug auf das Aktenzeichen melden kann und man dann zur Abgabe der EV aufgefordert wird, weil dann anscheinend die Sachlage eindeutiger ist und sich das Unternehmen vielleicht beim ersten mal hätte herausreden können,und Bad homburg deshalb noch nicht Klage eingereicht hatte...

Ich melde dann einen erneuten Verstoß (bei Mir oder bei einem Bekannten, Verwandten, Arbeitskollegen) unter Angabe des Aktenzeichens und man fordert mich dann Wochen später irgendwann auf, weiter zu melden, falls das noch mal erfolgt (oder man passt nicht auf - da ja kein Mitglied und deshalb kein Auskunftrecht habe - und schreibt Mir versehentlich Schwarz auf Weiß, dass die verwirkte Strafe eingefordert wurde und eine verschärfte abverlangt wurde und Ich möge den nächsten Verstoß bitte auch wieder melden)

Ja oder der Belästigte teilt mir selbst mit, dass er ja nun auch noch gegenüber der Wettbewerbszentrale eine abgeben musste und er es bevorzugen würde, wenn Ich bei einem möglichen erneuten Verstoß bitte zuerst Ihn kontaktieren möge, bevor Ich mich an die Wettbewerbszentrale wende, man könne dann bei der Höhe meiner an mich zu zahlenden Strafe sicherlich noch reden.(Meine 2500 sind eben immer deutlich niedriger als die von der Wettbewerbszentrale..)

Irgendwie bekommt man durch das Verhalten der Wettbewerbszentrale eben immer mit, ob eine erwirkt wurde - melden kann man eine neue Belästigung immer, Geld gibts für einen selbst halt so oder so nicht, wenn nur die Wettbewerbszentrale eine erwirkt hat, aber die Belästigung wird dauerhafter abgestellt...

Zum Thema "GLS" selbst, also dem Eröffnungthread un m den Kreis zu schliessen:
"...ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und rein im Erledigungsinteresse..." wurde nun von GLS mir gegenüber eine strafbewährte UE mit "Hamburger Brauch" für zukünftige Emails an meine Emaildomain abgegeben. Das reicht mir, auch hier kein Anwalt nötig gewesen und damit unnötige Kosten und Aufwand gespart. Und der Zweck erfüllt, keine weiteren unerlaubten Belästigungen, das ist das wichtigste für mich!

Smart
31.10.2014, 13:11
Ich hänge das mal hier mit an.

Vor einiger zeit per Internet den Link der DHL gefolgt und die Statusmeldung abbestellt.

Heute kam meine Mail, dafür aber per SMS eine Statusmeldung das das Paket ann und dann bei mir ist.

Die DHL angerufen: Der doch recht unhöfliche ( zensiert) Mitarbeiter der DHL erklärte das Sie keine SMS versenden und ich mich an den Paket absender wenden soll. Bemerkung des DHL Mitarbeiter: Sie würden nur im Auftrage des Kunden handeln.

Den Absender des Paket angerufen: Der Absender hat keine Benachrichtigung veranlaßt weil er nur die Festnetznummer hat und keine Handy Nummer.

Nun DHL zieht euch sehr warm an, denn es wird ein sehr eisiger Wind Richtung Bonn wehen.

Romeo
31.10.2014, 17:49
Ich vermute, DHL wird sich nicht warm anziehen müssen. Kein Gericht in Europa wird DHL jemals wegen des Versandes von Statusmeldungen verurteilen. Auch nicht in diesem speziellen Fall. Da würde ich mir keine Hoffnungen machen.

Aber genau wissen werden wir es erst in vielen Jahren, falls dieser Fall vor Gericht geht bis in die letzten Instanzen. Bin gespannt.

Ansonsten wird das bei DHL und bei der Bundesnetzagentur nur schmunzelnd zur Kenntnis genommen. Wenn man gegen einen Konzern dieser Art vorgeht, der nicht einmal wirbt sondern nur Statusmeldungen versendet wird man zunächst als Querulant abgestempelt und braucht einen sehr langen Atem. Das übernimmt auch keine Rechtschutzversicherung.

Ich denke, in 5-10 Jahren wird man sehen, ob ich mit meiner Vermutung richtig lag.

Poste bitte sofort die Antworten. Bin sehr gespannt.


Ja, so ähnlich läuft das auch bei mir ab, und wenn sich die Gegenseite dran hält, dann funktioniert ja der 3a BDSG.
(Die Pflege der Sperrliste war die letzten Jahre immer das, was am meisten Aufwand auf der Gegenseite machte, und das ist gut so!)

Ich würde den Spammern gar nicht die Möglichkeit geben ihre Spamlisten zu bereinigen und zu pflegen. Das machen die doch gern! Das erhöht ihren Wert. Besser direkt abmahnen und gar nicht die Email-Adresse preisgeben. (BGH-konformer allgemeiner Unterlassungsanspruch)

thomas1611
31.10.2014, 18:50
Smart meint sicher nicht die Verfolgung der Statusnachricht an sich, sondern die Verknüpfung seiner irgendwoher beschafften Rufnummer mit seiner Adresse und dem Paket. Der Versender hat keine Handynummer gehabt und damit auch nicht weitergeben können.

Stichwort: BDSG

Smart
31.10.2014, 19:37
@ Romeo

Welche Glaskugel benutzt du das du meinst das es erst ein Ergebnis in 5 - 10 Jahren gibt.

Ich habe der Deutschen Post schon die Zähne gezeigt und gewonnen und auch der GEZ, dann werde ich mit der DHL auch fertig. Ich untersage der DHL mich mit SMS oder Mail zwecks Statusmeldungen zu belästigen.

Wo siehst du da ein Problem? Senden die trotz Verbot solche Statusmeldungen dann gibt es immer noch sehr gute Wege die man gehen kann.

TillP
31.10.2014, 19:44
Ich hänge das mal hier mit an.
Vor einiger zeit per Internet den Link der DHL gefolgt und die Statusmeldung abbestellt.

Heute kam meine Mail, dafür aber per SMS eine Statusmeldung das das Paket ann und dann bei mir ist.


Ich sehe bei mir, das DHL seit kurzem die Daten von Packstation/Paket.de mit den Adressen abgleicht.
In der Vergangenheit war es so, dass man die Postnummer in der (Haus-)Adresse mit angeben konnte, und dann am Vortag über die Zustellung informiert wurde.

Ich habe letztens etwas bei Conrad bestellt (ohne Lieferung an Packstation und ohne Postnummer) und erhielt auf meine Packstation-E-Mail sowie mein Handy Statusinformationen, DHL scheint da also jetzt die Adressen direkt abzugleichen.
Keine Ahnung, ob dies nur ein Test ist, auf sämtlichen Internetseiten steht immer noch, dass man die Postnummer angeben muss.
(Ich habe jetzt gerade zum zweiten Mal das Paket und die Bestellbestätigung kontrolliert, da ist keine Postnummer und Conrad schreibt auch explizit, dass nicht an Packstationen versendet wird. Warum auch immer....)

Smart
31.10.2014, 20:16
Ich sehe bei mir, das DHL seit kurzem die Daten von Packstation/Paket.de mit den Adressen abgleicht.


Die Vermutung habe ich auch, wie soll DHL an meine Handy Nummer kommen wenn der Absender diese Rufnummer nicht hat.

Romeo
01.11.2014, 01:43
DHL wird niemals nach dem BDSG bestraft werden. Ganz einfach. Ist halt so. Dazu braucht man keine Glaskugel. Die werden die Handynummer vom Auftraggeber bekommen haben. Die besorgen sich keine Handynummern auf illegale Art um dann eine Statusmeldung zu senden. Wirklich nicht. Und wenn sie die Nummern doch abgleichen ist es nicht illegal wenn DHL das tut.
Ich meine damit ja nur, dass man die kleinen hängt und die großen laufen lässt.
Deshalb wird es nie ein Urteil in dieser Sache gegen DHL geben.

UWG-Hunter
01.11.2014, 07:48
Ich würde den Spammern gar nicht die Möglichkeit geben ihre Spamlisten zu bereinigen und zu pflegen. Das machen die doch gern! Das erhöht ihren Wert. Besser direkt abmahnen und gar nicht die Email-Adresse preisgeben. (BGH-konformer allgemeiner Unterlassungsanspruch)

Bei mir steht immer noch an erster Stelle der Schutz meiner Daten - Das hat höchste Priorität...

"Löschen" können die wenigsten, weil sie ja eine geschäftliche Beziehung mit mir hatten (irgendwann mal oder eben erst vor kurzen) und wegen steuerlichen und handelsrechtlichen Vorgaben das gar nicht "löschen" können, sondern eben nur "sperren". Und das gesperrte müssen sie dann auch noch verwalten und abgleichen...


... Die werden die Handynummer vom Auftraggeber bekommen haben.....

Man muss nur genügend "Auftraggebern" eine UE verpassen und an den Landesdatenschutz melden, dann spricht sich das unter den Händlern rum und immer mehr überlegen sich das zweimal,ob sie das Risiko eingehen und die Handynummern (oder emailadressen) an Dritte weitergeben...

"Rumsprechen" z.B. hier:

http://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=29481.0
http://www.modified-shop.org/forum/index.php?PHPSESSID=8mme4j5pfhjmu2orv30ulvdh53&topic=27753.msg251186#msg251186

Und wieder ein paar, die das ab jetzt korrekt machen. Wenn sogar die RA-Kanzleien das Ihren Mitgliedern schicken...Und das kommt allen Spamgeplagten zugute, denn von denen (und den Händlern, die das mitlesen) kommt nichts mehr!

Smart
01.11.2014, 07:57
@ Romeo

Lese doch einmal in meinem Beitrag #51 den vorletzten Satz.

zu deinen Beitrag #57

Stelle dir ganz einfach vor der Auftraggeber / Versender des Paketes hat keine Handy Nummer vom Paket Empfänger. Stelle dir noch vor das die Handy Nummer ( nämlich meine) nicht in Öffentliche Verzeichnnisse steht.

UWG-Hunter
01.11.2014, 08:04
Stelle dir noch vor das die Handy Nummer ( nämlich meine) nicht in Öffentliche Verzeichnnisse steht.

Dito - weder Handy noch Festanschluss - was wohl auch der Grund ist, dass Ich in den 16 Jahren, die Ich nun schon hier wohne, nur 3 Anrufe mit werblichem (na gut, Maktkforschungs-) hintergrund bekommen habe - zwei habe Ich so am Telefon mündlich zerlegt (angeblich Zufallstelefonnummer) und einen (IDM) hats in Österreich zerbröselt vom Staat her, dem hab Ich alles auf den Hals gehetzt, der meinte, er könne das aussitzen..

Und das soll so bleiben - Telefonnummern nur wo es unbedingt nötig ist und dann 2x überlegen (und eher die Handynummer)

Smart
01.11.2014, 09:54
Nachdem ich DHL heute morgen per Fax untersagt habe mich weiter mit den Statusmeldungen zu Belästigen ist das schreiben nun auch per Einschreiben mit Rückschein an den Vorstand unterwegs.

Die Dame vom Post Shop meinte.Eine Kundin habe sich auch schon bewert wegen den Statusmeldungen.

Nachtrag:

in ca 14 Tagen werde ich meine Handynummer bei den Packstation Daten ändern.

TillP
01.11.2014, 13:26
Ich verweise mal auf die AGB von paket.de:


https://www.paket.de/pkp/DownloadBinaryServlet?nodeId=/WLP%20Repository/40001&propertyId=/WLP%20Repository/40001/file&fileName=dhl-agb-packstation-zustelloptionen.pdfIm Rahmen der Zustelloption „Wunschtag“ informiert die Deutsche Post
den Kunden über die bevorstehende Ablieferung von an ihn gerichteten
Paketen Dritter über den vom Kunden gewählten Benachrichtigungskanal
(z.B. Email, SMS oder Push-Notification).

Mit anderen Worten: Wer sich für Packstationen anmeldet, erlaubt der Post diese Benachrichtigungen und die Nutzung der hinterlegten Kontaktdaten für diesen Zweck.
Ob die AGB so rechtlich auch vor Gericht standhalten, kann ich nicht beurteilen. Zumindest die Benachrichtigung per SMS kann man über einen Haken deaktivieren.

DHL scheint hier also die Daten verwenden, die der Kunde selbst bei DHL angibt.

Zurück zum Thema: GLS greift da scheinbar auf die Daten des Versenders zurück.

Smart
01.11.2014, 13:40
Ich verweise mal auf die AGB von paket.de:



Mit anderen Worten: Wer sich für Packstationen anmeldet, erlaubt der Post diese Benachrichtigungen und die Nutzung der hinterlegten Kontaktdaten für diesen Zweck.
Zumindest die Benachrichtigung per SMS kann man über einen Haken deaktivieren.

.

Danke, aber jetzt wird es Lustig. Das man bei einer Sendung, die vom Versender an die Packstation adressiert ist eine Benachrichtigung bekommt ist klar, denn man braucht ja die Geheimzahl damit man seine Sendung abholen kann.

Erteilt man damit aber gleichzeitig eine Vollmacht das man Belästigt werden darf?

TillP
01.11.2014, 14:17
Erteilt man damit aber gleichzeitig eine Vollmacht das man Belästigt werden darf?

Ich will es mal anders formulieren: Man erteilt eine Vollmacht, dass die Deutsche Post über bevorstehende Sendungen informiert. Dies darf, laut AGB, die Deutsche Post auch ohne, dass man eine Postnummer auf der Sendung angibt. Wichtig ist, dass die Post eine Zuordnung der Sendung machen kann, z.B. in dem die Adresse gescannt und abgeglichen wird.

Ob man dies als Belästigung empfindet, muss jeder selbst entscheiden.
Letztlich ist dies ein Service, den man selbst durch Anmeldung "beauftragt" hat. Die SMS kann man durch einen einfachen Haken aktivieren oder deaktivieren, und sonst kann man ja einfach seinen Account löschen.

Smart
01.11.2014, 15:23
Letztlich ist dies ein Service, den man selbst durch Anmeldung "beauftragt" hat. Die SMS kann man durch einen einfachen Haken aktivieren oder deaktivieren, und sonst kann man ja einfach seinen Account löschen.

Ich sehe die Beauftragung nur für die Packstation, nicht für Packe die mir so oder so nach Hause gebracht werden.

Romeo
02.11.2014, 01:48
Datenschutz finde ich auch wichtig. Priorität hat bei mir:

Daten zu meiner Gesundheit.
Daten, wann ich wann bei welchen Salafisten-Veranstaltungen heimlich zugehört habe.
Adressdaten.
Adressen meiner Kinder.
Bilder. Alte Zeugnisse. Nacktbilder in Badehose.
Fotos allgemein.
Zugangsdaten zu Computern.
Zugangsdaten zu Email-Accounts, Webseiten.
Daten meiner IP-Kameras.

Dann kommen meine Handy-Emailadressen vom Smartphone.

Dann lange Zeit nichts.


.
.
.


Dann meine Telefonnummer oder mein Alter bzw. Geburtstag.

Dann Autokennzeichen, Reifendruck bei meinem A3 Sport usw.

Dann Geburtstag meines Hundes. Geburtstag meiner Oma usw.


Also jeder hat ein anderes Empfinden für seine Daten.
Manchmal muss ich aber schmunzeln wenn sich jemand über eine Email
aufregt und ich beim googlen sehen, dass diese Emailadresse mindestens 1000 mal
irgendwo veröffenlicht wurde.

;-)

Smart
02.11.2014, 05:58
@ Romeo .
ist dir eigentlich bewusst in was für ein Forum du bist

Zitat Romeo -
Manchmal muss ich aber schmunzeln wenn sich jemand über eine Email
aufregt und ich beim googlen sehen, dass diese Emailadresse mindestens 1000 mal
irgendwo veröffenlicht wurde.
;-)

Wenn jemand 200 000 mal seine Mail im Internet sichtbar schreibt, dann haben die Spanner noch lange nicht das Recht diese EMail für Werbung zu nutzen.

Romeo
02.11.2014, 13:38
Smart, das weiß ich sehr wohl. Wir haben es hier in diesem Thread aber nicht mit Spam zu tun. Spam = §7 UWG = Beslästigende Werbung. GLS-Statusmails sind keine Werbung.

Das hast Du sicher jetzt verwechselt. Das Thema ging nur noch in Richtung BDSG.

Deshalb habe ich jetzt ein rotes Knöpfchen. Aber ich kann und will in einem Forum nicht nur Sachen schreiben die anderen "gefallen". Ich versuche neutral zu bleiben. GLS-Statusmails sind keine Werbung. (Dafür bekomme ich jetzt noch einen Minuspunkt) OK, ich kann damit leben.

TillP
02.11.2014, 14:05
Es ist unerheblich, ob diese Mails Werbung sind oder nicht.

GLS verschickt diese Mails, weil GLS sich davon einen Vorteil erhofft, im Wettbewerb gegen Mitbewerber.
Damit haben wir zwei einfache Fakten:
GLS hat einen finanziellen Vorteil
Die Mail wird vom Empfänger als unverlangt eingestuft


Dies reicht, damit diese Mails als Spam gelten. Wenn der Absender eines Paketes meine Daten an GLS weitergibt, obwohl die E-Mail-Adresse für die Zusendung eines Paketes nun mal nicht erforderlich ist, ist dies vom Datenschutz her ein Problem. Und wenn ich selbst diese Adresse überall veröffentliche, dennoch hat nicht jeder das Recht, mir dort einfach unverlangt Mails zuzusenden.

Bei DHL ist die Sache jetzt etwas komplizierter, weil man dort als Paket.de-Nutzer sein Einverständnis (ggf. unwissend) gegeben hat. Da müssten dann die Gerichte klären, ob dies eine überraschende Klausel in den AGB ist, da der normale Nutzer davon ausgeht, dass diese Information für Pakete gilt, die eine Postnummer in der Adresse beinhalten. DHL hat den "Service" jetzt scheinbar ausgeweitet, dass einfach die Adressen abgeglichen werden.


Aber der entscheidende Unterschied ist:

Im Falle DHL besteht eine Kundenbeziehung zwischen DHL und mir. DHL nutzt die Daten, die ich DHL gegeben habe.
Bei GLS besteht eine Kundenbeziehung zwischen dem Versender und mir. Und es gibt eine Kundenbeziehung zwischen dem Versender und GLS. Es gibt aber keine Kundenbeziehung zwischen GLS und mir. Und der Versender gibt unnötigerweise Daten von mir an GLS weiter. Das ist das Problem.




PS: Zu der Thematik: Sind "Statusmails" Werbung: In den Mails taucht der Firmenname auf, damit ist es im Zweifelsfall Werbung. Auch Newsletter, Umfragen und anderes werden nach der Rechtsprechung unter den Begriff Werbung erfasst. Oder kurz: Jede Mail eines Unternehmens außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung ist im Zweifelsfall Werbung.

cmds
02.11.2014, 14:06
...
Deshalb habe ich jetzt ein rotes Knöpfchen. Aber ich kann und will in einem Forum nicht nur Sachen schreiben die anderen "gefallen". Ich versuche neutral zu bleiben. GLS-Statusmails sind keine Werbung. (Dafür bekomme ich jetzt noch einen Minuspunkt) OK, ich kann damit leben.

Über Bewertungen wird hier nicht diskutiert - Einwände gegen Bewertungen nur über das Kontaktformular (https://www.antispam-ev.de/?topic=contact) keine PN

KaiHH
02.11.2014, 16:04
Sry Romeo, aber ich habe so langsam den Eindruck, als dass Du hier absichtlich versuchst eine Art Missstimmung zu erzeugen. Je mehr ich von Dir lese, desto stärker wird dieser Eindruck.
Gruß
Kai

Smart
25.11.2014, 19:18
Am 01.11.2014 Beschwerde an den Vorstand der Deutsche Post AG Herrn Dr.F. A
( Einschreiben u. Rückschein )
Antwort am 04.11.2014 .

Es folgte dann noch ein Brief und auch ein Telefonat: Mann überlege die Benachrichtungen ( Statusmeldung ) wieder abzuschaffen da das nicht so gut ankommt. Die Adressen ( Telefon Nr. für SMS und auch die E-Mail ) stammen von den Daten der Packstation.

weiter wurde versichert, das man meine Daten für Statusmeldungen gesperrt habe.

In meinem Einschreiben an dem Vorstand vom 01.11.2014 stand dick und Fett:
Hiermit untersage ich Ihnen mich per Mail oder per SMS mit diesen Statusmeldungen zu Belästigen.

Heute, am 25.11.2014 um 14:18 Uhr schlug eine Mail mit Absender DHL bei mir ein:

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Ihre Sendung 000340XXXXXXXXX von XXXXXXXXXXXXXXXXXXX wurde der DHL übergeben .... usw.

und nun geht es in die nächste Runde.

Mit dem Postwurf Spezial hat die Deutsche Post ja auch den kürzeren bei mir gezogen

KaiHH
25.11.2014, 22:01
Nach der Bestätigung könnte - zumindest hoffe ich es - deren Luft da oben verdammt dünn werden....

Meine Daumen sind gedrück @ Smart!

truelife
25.11.2014, 22:32
Aus der folgenden Antwort der Post/DHL:


Sehr geehrter smart,

wir bitten das Versehen vielmals zu entschuldigen. Der Praktikant hat da leider den falschen Knopf gedrückt...

Oder mit anderen Worten: alle netten Entschuldigungen, die einfach nur so erklärt werden, haben absolut keinen bindenden Charakter. Da wird die Luft im Vorstand weder dünn, noch zum Schneiden dick.

Smart
11.12.2014, 20:10
Eine Bekannte hat bei XXXXX etwas bestellt, ich habe den Zugriff auf ihrer Mail weil sie kein Internet hat.
Sie ist auch nicht bei einer Packstation angemeldet.
Heute kam die Mail das die Sendung morgen zwischen XXX und XXX Uhr eintreffen.

Anfang nächster Woche mal die DHL daran erinnern das ich noch immer auf die Bestätigung warte das ich nicht benachrichtigt werde.

Sobald ich dieses schreiben habe und ich doch noch eine Statusmeldung erhalte wird es sehr Lustig.

Fidul
13.12.2014, 22:05
Die Zustelldiskussion ist im passenden Thread gelandet: https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?33021

Sastef
29.12.2014, 15:23
Soeben habe ich ein Paket erhalten und danach die E-Mail-Mitteilung, dass es bei meinem Wunschnachbarn "(<mein Name>)" zugestellt worden sein soll. Soviel zur Organisation von DHL.

UWG-Hunter
09.05.2015, 08:25
Um das ein bisschen nach oben zu holen - Wie würdet Ihr sowas angehen, da hat mich ein Bekannter drauf aufmerksam gemacht, als es um Katzenfutter ging:

Um die Bestellaufträge bestmöglich zu erfüllen, übermittelt bitiba den jeweiligen Zustellunternehmen die E-Mail-Adresse der Kunden. Diese Übermittlung ist zwingender Bestandteil der Vertragsbeziehung mit bitiba. Dem Kunden steht diesbezüglich daher kein Wahl- bzw. Widerspruchsrecht zu.


Nachzulesen unter http://www.bitiba.de/content/terms - Steht aber seit neustem auch unter den anderen Ablegern von Zooplus, vorher haben die die Emailadresse auch so ohne Einwilligung weitergegeben, und erst nachdem sie äuffällig beim Landesdatenschutz wurden, kam nun dieser Passus dazu. Vor 8 Wochen sah das noch so aus: http://web.archive.org/web/20150315023705/http://www.bitiba.de/content/terms - Die Nr. 4, die in der seit April gültigen nun den Zwang beinhaltet..

Während des Bestellvogangs keine extra Kästchen dafür, kriegt man also erst später mit, wenn DHL nervt... - Und dann kommt man da ja nicht mehr raus, weil die allein entscheiden und man angeblich nicht wählen kann..

Smart
09.05.2015, 09:21
ich bekomme keine Status Mail mehr von DHL. Sehr nett an den Vorstand der DHL eine Beschwerde und schon war Ruhe.

UWG-Hunter
09.05.2015, 10:10
ich bekomme keine Status Mail mehr von DHL. Sehr nett an den Vorstand der DHL eine Beschwerde und schon war Ruhe.

Mir lügt der Service vor, das könne man nicht abstellen, Zitat"..dass wir in bestimmten Fällen keine Verantwortung für die Zuleitung entsprechender E-ails übernehmen können . Dies ist z.b. der Fall, wenn uns wenn uns Absender eine verschlüsselte E-Mail-Adresse übermitteln uns wir letztlich keinen Einfluss darauf haben, welche Mails ihnen dann vom Absender (Verkäufer) zugeleitet werden.."

Die (Human Recources Deutschland) lügen einem echt vor, das die Mails nicht von ihnen kommen würden, muss man sich mal vorstellen.. (Das kam als Brief, nicht als Email von der Abteilung Datenschutz in Bonn)

Kannst du mal die genaue Anschrift vom Vorstand übermitteln, an den du das geschickt hast? - Dann probier Ich mal den Weg.

Katzina
09.05.2015, 22:57
Impressum Deutsche Post AG

Vertreten durch den Vorstand:

[...]
Adresse:
Charles-de-Gaulle-Str. 20
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 182-0
E-Mail: impressum.brief[at]deutschepost.de
oder nutzen Sie unsere Kontaktformulare

Mittwoch
09.05.2015, 23:20
Aus gegebenem Anlass weise ich auf die Forenregeln hin, insbesondere auf §1 Punkt 3. Das Klarnamenverbot bezieht sich auch auf Namen in Pflichtangaben im Geschäftsverkehr, also hier z.B. die Namen der Vorstände. Auch wenn die Deutsche Post gesetzlich zur Veröffentlichung der Namen verpflichtet ist, sollen sie nicht hier im Forum genannt werden.

Die gesamte Geschäftsanschrift kann auch der Homepage eines jeden Unternehmens entnommen werden. Bei seriösen Unternehmen stehen die Pflichtangaben im Impressum. Für die Deutsche Post AG findet man sie hier. (http://www.dpdhl.com/de/impressum.html)

Schönen Gruß
Mittwoch

Smart
01.03.2016, 19:44
Habe etwas im I net bestellt, meine Mail angegeben und dann die Rechnung der Firma bekommen und 1 Tag später die Bestätigung das das Geld angekommen ist und das Paket per DPD zum Versand gekommen ist.

Nun Nervt DPD mit:

Lieber Paketempfänger,

Ihre Sendung von XXXXXXX GbR wird

am nächsten Werktag

an folgende Adresse geliefert: ( meine Adresse )