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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neu - § 675 Abs. 3 BGB: Textformerfordernis für Gewinnspieleintragungs-Verträge!



Goofy
02.11.2013, 19:57
Immer noch gibt es diese unseriösen Anrufe wegen der ominösen "Gewinnspieleintragungen", mit den wohlklingenden, aber nichtssagenden Namen wie "Deutscher Superkomet", "Glücksstern 24", "Supertrulli 49" und wie sie alle heißen.

Verbraucher, die auf so einen Anruf hin angeblich ein Abo für eine "Gewinnspieleintragung" telefonisch bestellt haben, sollten wissen:

Seit dem 09.10.2013 gibt es ein sogenanntes "Textformerfordernis" für solche Gewinnspielverträge. Das bedeutet: solche Gewinnspielverträge, telefonisch geschlossen, sind grundsätzlich ungültig, solange Sie nichts schriftliches unterschrieben haben.

Dies ist eine neue Bestimmung, es gab hierzu eine Änderung im § 675 BGB, dort wurde neu der Absatz 3 eingefügt, in dem ausdrücklich jetzt dieses Textformerfordernis für diese Verträge festgeschrieben wird.

Goofy
02.11.2013, 20:00
Grundsätzlich kann man sich fragen, ob diese Gesetzesänderung wirklich zwingend notwendig war.

Man kann natürlich den Standpunkt vertreten, dass auch vorher schon die Rechtslage für die Betroffenen exzellent war. Wegen der so gut wie immer vorhandenen groben Rechtsmängel dieser sogenannten "Verträge" (etwa: keine Bestimmbarkeit des Vertragspartners...) waren auch vorher schon mindestens 90 Prozent dieser Verträge, eher mehr, als unwirksam zu betrachten.

Jedoch ergibt die neue Rechtslage doch eine höhere Rechtssicherheit für Betroffene. Insbesondere Angehörige, die ältere Leute zu betreuen haben, die häufig nicht sicher sind, bei welchen Anrufen sie was? gesagt haben könnten, haben jetzt die Sicherheit, dass diese Verträge immer ungültig sind, auch wenn (was oft vorkommt) eine ladungsfähige Anschrift des Dienstleisters angegeben wird.

Man kann daher jetzt auch in den Empfehlungen hier im Forum immer wieder auf die neue Rechtslage verweisen: diese mündlichen Gewinnspielverträge sind ungültig ohne wenn und aber, basta, fertig aus. Egal was gesagt wurde und was nicht. Das macht die Beratungsarbeit hier wieder ein Stück einfacher.

Goofy
02.11.2013, 20:10
Dazu kommt aber noch ein neuer, für einige der Abzocker, die das noch nicht wissen, ganz unangenehmer Gesichtspunkt.

Es ist nämlich so, dass in den bösen Mahnungen von Inkassobüros und Anwälten wegen Forderungen aus "Gewinnspieleintragungen" immer darauf verwiesen wird, dass angeblich ein mündlicher Vertrag geschlossen worden sei. Diese Behauptung werden die Inkassohechte aller Voraussicht nach jetzt mit der neuen Rechtslage nicht aufgeben. Denn etwas anderes haben sie nicht in der Hand.

Damit setzen die sich ab jetzt aber, auch wenn sie das noch gar nicht wissen, einer für sie ganz unangenehmen neuen Situation aus. Denn wenn die behaupten, es sei ein Vertragsschluss erfolgt, dann muss das den Schluss nahelegen, dass die ihre Behauptung auch rechtlich geprüft haben (denn sonst hätten sie diesbezüglich nämlich vollständig die Klappe zu halten). Wenn die aber jetzt äußern, es gebe einen mündlichen Vertrag ("Wir haben einen Voice-Call"...) und damit einen Zahlungsanspruch - dann müssten die aber als (mehr oder weniger...) rechtskundige Personen wissen, dass mit der neuen Rechtslage es ein zwingendes Textformerfordernis gibt. Wenn dies gegenüber dem Betroffenen bewusst verschwiegen wird, dann macht sich das Inkassobüro bzw. der Inkassoanwalt ganz direkt der Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Betrug schuldig. Ein Vorsatz wird hier ganz eindeutig erkennbar, wenn mit Absicht gegenüber rechtsunkundigen Betroffenen ein Anspruch auf ersichtlich falscher Rechtsgrundlage vertreten wird und dann behauptet wird, die Angelegenheit sei rechtlich geprüft worden und der Anspruch bestehe.

Auf diesen Umstand sollte dringend in den Strafanzeigen gegen Inkassobüros und Anwälte wegen Mahnungen aus Gewinnspielverträgen immer hingewiesen werden, weil dies ein wichtiger Umstand für die Beweisbarkeit des Betrugsvorsatzes ist.

Goofy
02.11.2013, 20:17
Nun kann man sich natürlich überlegen, ob nicht die Abzocker bald schon eine neue Taktik verfolgen werden und der armen Oma Erna einen schriftlichen Vertrag zuschicken werden.

Das aber glaube ich im Moment aus verschiedenen Gründen nicht, außer vielleicht in wenigen Ausnahmen.

Denn nach aller hier vorliegenden Erfahrung ist es so: Abzocker hassen alles, was schriftlich ist. Besonders hassen sie schriftliche Verträge, weil sie ja damit auf eine bestimmte Aussage festgenagelt werden können, die sie ja bisher immer nur in Form des dummen Gequatsches am Telefon getätigt haben - und später natürlich immer bestreiten werden.

Und sie wären auch festzunageln hinsichtlich der erforderlichen Pflichtangaben in Geschäftsbriefen, inklusive Erfordernis, eine UStID: [ID filtered]

Selbst wenn sie der armen Oma Erna ein mehr oder weniger anonymes Postfach-Schreiben zuschicken, dann sind sie immer noch auf die dort getätigten dummen Sprüche später schwarz auf weiß festzunageln, wenn man sie doch hinter ihrem Postfach erwischt (was ja diversen Abzockern schon passiert ist).

Festgenagelt zu werden mit schriftlichen Aussagen - das mögen die überhaupt nicht. Und genau daher glaube ich, dass es im Regelfall nicht zum Versuch kommen wird, die Verträge schriftlich bei der Oma Erna ratifizieren zu lassen.

Aber wir werden ja sehen.

RA Meier-Bading
04.11.2013, 10:19
Man darf auch nicht vergessen, dass für viele Laien ein Telefonat noch keinen "Vertrag" bedeutet. Wie oft höre ich hier: "aber ich habe nichts unterschrieben"! Darum dürften sich schriftliche Verträge in Grenzen halten, denn viele Leute gehen davon aus: (erst) wenn ich was unterschreibe, bin ich auch vertraglich gebunden.

Goofy
04.11.2013, 13:54
Konsequent betrachtet hätte man die Regelung auf alle telefonischen Verträge ausweiten sollen. Das war auch mal ursprünglich u.a. in einem Bundesratsentwurf so angedacht, aber die Marketing-Lobby hat sich mit Händen und Füßen dagegen gesträubt, daher wurde das im Bundestag verworfen. Jetzt haben sie es auf vielfachen Druck hin wenigstens für die Gewinnspiele einführen müssen.

Hippo
04.11.2013, 14:44
Hm ...
Wenn ich dran denke daß sich dann letztendlich der Pizzabäcker die Pizzabestellung vorher unterschreiben lassen müßte ...
Wo wollte man dann da die Grenze ziehen? Wenn ich überlege was ich schon telefonisch bestellt habe und froh war daß es so schnell ging.
Andrerseits bleibt den Neppern so die Tür auch offen.
Für mich persönlich wäre es eine Verkomplizierung vieler Geschäftsvorgänge.

Solli
04.11.2013, 14:48
Das Pizzaargument wurde von der Politik auch immer wieder gebracht. Aber das ist Unfug. Meine Forderung wäre:
- Ich rufe an (als Verbraucher): Vertrag ist telefonisch gültig.
- Unternehmer ruft Verbraucher an: Vertrag erfordert schriftliche Bestätigung.

Alternativ bzw. ergänzend könnte man auch analog zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen Ausnahmen einführen, zum Beispiel bei der Lieferung von Lebensmitteln. Wobei man dann wieder Bioprodukte aus Südtirol und ähnliche Telefonspammer an der Backe hat.

Sastef
04.11.2013, 15:01
So ist es. Das Pizzaargument hat nun wirklich soooo nen Bart.

Goofy
04.11.2013, 16:24
Hm ...
Wenn ich dran denke daß sich dann letztendlich der Pizzabäcker die Pizzabestellung vorher unterschreiben lassen müßte ...
Wo wollte man dann da die Grenze ziehen?

Es geht nur rein um Cold-Calls. Wenn ich beim Angelino anrufe, dann tue ich das aus eigener Initiative, und dann ist es eben kein Cold-Call.

Das Pizza-Argument stammt noch von Frau Zypries, hat sich aber eisern gehalten.

Solli
04.11.2013, 16:55
Wär schon schlimm, wenn die Bundestagsabgeordneten keine Pizza mehr bestellen könnten. Aber darum geht es hier ja gar nicht.

Zu der Sache mit den Gewinnspieleintragungsdiensten: Spielen solche Dienste überhaupt noch irgendeine Rolle? Ich habe das Gefühl (sowohl persönlich als auch durch die Beiträge im Forum), dass diese Masche sehr stark zurück gegangen ist und nur noch vereinzelt als Randerscheinung auftritt. Aber auch als diesbezügliche ColdCalls noch an der Tagesordnung waren gab es bereits "innovative Geschäftsideen", mit denen man auch den neuen §675(3) umgehen könnte. Beispielsweise wird dann nicht die Eintragung als kostenpflichtiger Dienst verkauft sondern das Abo eines "Glücksheftes" - mit Gewinnspieleintragungen als "kostenloser Zusatzleistung".

Ich glaub da hat mal wieder jemand - analog zur Button-Lösung bei bereits ausgestorbenen Abofallen - ein totes Pferd erschossen.

Hippo
04.11.2013, 16:57
Gut, ich gebe zu, ich hätte auch ein anderes Beispiel nehmen können ;-)
Aber mit der Ausnahme des "aktiven" Anrufs durch den Kunden hast doch auch schon wieder das Nachweisproblem.

Solli
04.11.2013, 17:13
Das Nachweisproblem hätte aber die Gewinnbimmelbude oder wer auch immer behaupten will, einen Vertrag mit mir geschlossen zu haben. Sollen die sich doch überlegen, wie sie meine angeblich aktive Bestellung nachweisen wollen. Wurde ich kalt angerufen ist das aber schon mal von Haus aus unmöglich.

Über technische Möglichkeiten, eine aktive Bestellung nachzuweisen, möchte ich mich an dieser Stelle nicht weiter auslassen. Ich könnte mir aber verschiedene Methoden vorstellen.

Nebelwolf †
04.11.2013, 17:18
Hm ...

Ich habe schon einen Cold Call nach der neuen Gesetzeslage gehabt. Sobald ich die Unterlagen habe, soll ich eine Karte zurückschicken, um an einer Autoverlosung teilzunehmen. Leider ist bisher noch nichts eingetroffen.

Nebelwolf

truelife
04.11.2013, 17:19
Wer sagt eigentlich, dass die Gewinnspielbutze dann nicht im Quality Call etwas fallen lässt wie: "Vielen Dank für Ihren Anruf" / "Danke für den uns erteilten Auftrag"? Dann läuft alles nach Schema F weiter. CC: "Wir haben nüch angerufen... Frau Lieschen Müller hat sich doch bei uns gemeldet... Wir haben da nen Mitschnitt..."

Goofy
04.11.2013, 17:27
Zu der Sache mit den Gewinnspieleintragungsdiensten: Spielen solche Dienste überhaupt noch irgendeine Rolle? Ich habe das Gefühl (sowohl persönlich als auch durch die Beiträge im Forum), dass diese Masche sehr stark zurück gegangen ist und nur noch vereinzelt als Randerscheinung auftritt. Aber auch als diesbezügliche ColdCalls noch an der Tagesordnung waren gab es bereits "innovative Geschäftsideen", mit denen man auch den neuen §675(3) umgehen könnte. Beispielsweise wird dann nicht die Eintragung als kostenpflichtiger Dienst verkauft sondern das Abo eines "Glücksheftes" - mit Gewinnspieleintragungen als "kostenloser Zusatzleistung".

Gewinnbimmler sind stark zurückgegangen, aber trotzdem noch aktiv. Zudem scheinen sie verstärkt die Zielgruppe der alten Leute zu beharken.

Umgehungen des § 675(3) BGB mit "Glücksheften" sind natürlich denkbar. Aber dann müsste $Abzocker wiederum nachweisen, dass beim Anruf eben nicht von einer Gewinnspieleintragung, sondern von einem Käseblatt-Abo die Rede war. Die müssen damit den Bereich der klassischen Gewinnspiellegende verlassen.


Gut, ich gebe zu, ich hätte auch ein anderes Beispiel nehmen können ;-)
Aber mit der Ausnahme des "aktiven" Anrufs durch den Kunden hast doch auch schon wieder das Nachweisproblem.
Das Nachweisproblem hat nicht der Kunde, sondern der "Dienstleister". Beim Pizzabäcker spricht der Anschein dafür, dass der Kunde angerufen hat. Bei "Gewinnkomet49" dagegen ist das bis auf weiteres zu bestreiten.

DJANGO
04.11.2013, 17:43
Off topic:

Das Pizza-Argument stammt noch von Frau Zypries, hat sich aber eisern gehalten.
Und ob mans glaubt oder nicht: Diese Dame ist wieder schwer im Kommen.
Brigitte Zypries (59) [im Gespräch als] Justiz- oder Internetministerin (http://www.bild.de/politik/inland/koalitionsverhandlungen/lesen-sie-mal-wer-alles-minister-werden-will-33223736.bild.html)...:mad:

Legendär! (http://www.youtube.com/watch?v=X92GtG1G_hY)

"Friehher wussste ich nich, wie man Ingenör schreipt, jezz bin ich selber eines"

Goofy
04.11.2013, 22:08
Wer sagt eigentlich, dass die Gewinnspielbutze dann nicht im Quality Call etwas fallen lässt wie: "Vielen Dank für Ihren Anruf" / "Danke für den uns erteilten Auftrag"? Dann läuft alles nach Schema F weiter. CC: "Wir haben nüch angerufen... Frau Lieschen Müller hat sich doch bei uns gemeldet... Wir haben da nen Mitschnitt..."

Ist natürlich nicht auszuschließen. Erhöht aber auf der anderen Seite auch deutlich das Risiko hinsichtlich des Betrugsnachweises. Und zwar dann, wenn der erstbeste Betroffene einen Einzelverbindungsnachweis präsentiert, aus dem eindeutig hervorgeht, dass er dorthin nicht angerufen haben kann. Und schon ist der Betrug schwarz auf weiß dokumentiert.

Natürlich gibt es Umgehungsmöglichkeiten, aber die sind z.T. umständlich und haben ihre Risiken.

Fidul
04.11.2013, 23:07
Bzgl. der notwendigen schriftlichen Bestätigung möchte ich noch auf unseren Postident-Thread (https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?32619) verweisen. Es ist nicht auszuschließen, daß die bekannten Banden demnächst testen, ob sich der erhöhte Aufwand lohnt.

truelife
05.11.2013, 11:23
Wie auch immer die Betrügerbanden in Zukunft weiter betrügen wollen: der Betrugsvorwurf lässt sich dann konkreter festhalten, als bislang.


Und zwar dann, wenn der erstbeste Betroffene einen Einzelverbindungsnachweis präsentiert, aus dem eindeutig hervorgeht, dass er dorthin nicht angerufen haben kann.

CC: Ach, Frau Lieschen Müller hat sicher von Ihrem Handy aus angerufen / war bei einer Freundin, die auch schon bei uns mitspielt und rief von dort aus vor lauter Begeisterung an / technischer Fehler der Telekom...

Der Vertragspartner wird kreativ genug sein, um sich eine Ausrede auszudenken...

cmds
05.11.2013, 12:13
Oder die spekulieren mit der Neugier der Angerufenen und wir werden wieder ein Ansteigen der "Ping" Anrufe erleben?

Frechdachs
05.11.2013, 13:11
Oder die spekulieren mit der Neugier der Angerufenen und wir werden wieder ein Ansteigen der "Ping" Anrufe erleben?Hallo Cmds,

das kann man so oder so sehen.
Auf jeden Fall können die dann keine Pinganrufe mit gespoofter Nummer machen.

Gruß Frechdachs

truelife
05.11.2013, 13:46
Das zwar nicht, aber es gibt zunehmend Nummern, die zwar einem Nutzer zugeteilt sind, dieser aber aus unerfindlichen Gründen angeblich nicht selbst nach draussen telefonieren kann und somit für Anrufe nicht verantwortlich sein. Taucht immer wieder beim Anbieter Netzquadrat auf. Ganz seltsame Sache, das. So sind auch die Rückrufnummern der Masche, dass man für einen Gewinn noch Steuern entrichten müsste, oft über Netzquadrat geschaltet.

radan
05.11.2013, 16:18
Das zwar nicht, aber es gibt zunehmend Nummern, die zwar einem Nutzer zugeteilt sind, dieser aber aus unerfindlichen Gründen angeblich nicht selbst nach draussen telefonieren kann und somit für Anrufe nicht verantwortlich sein. Taucht immer wieder beim Anbieter Netzquadrat auf. Ganz seltsame Sache, das. So sind auch die Rückrufnummern der Masche, dass man für einen Gewinn noch Steuern entrichten müsste, oft über Netzquadrat geschaltet.

Es gibt da so einen bestimmten Typ Anruf, da habe ich mir angewöhnt, gar nicht mehr zu schauen, in welchem Netz die Nummer geschaltet ist, weil solche betrügerischen Anrufe so häufig in das Netz von Netzquadrat zurückgingen.

Sastef
05.11.2013, 17:45
Ja, so ist es!

radan
19.11.2013, 14:49
Was anzumerken wäre: Aktuell eingelangter rechtswidriger Werbeanruf für die Firma Protectum, angezeigt wurde die Nummer 089-21552674.
Geschaltet ist diese offensichtlich im Netz von - Netzquadrat.

truelife
19.11.2013, 15:02
Mal blöd gefragt: ich will jetzt von der Telekom mit meinem Festnetz in das Netz von Netzquadrat wechseln. Wo kann ich denn Telefontarife einsehen? Es gibt schlichweg keine Webseite, die Netzquadrat als Carrier listen würde...Noch nicht mal in den Mediadaten kann ich etwas über die Tätigkeit als Telefondienstleister finden: http://www.netzquadrat.de/mediadaten_nq.pdf

radan
19.11.2013, 16:47
Es scheint wohl so zu sein, dass Netzquadrat hinter sipgate steht, also technisch die Nummern besitzt, die über sipgate verkauft werden.
Sagt jedenfalls Netzquadrat.

Katzina
23.11.2013, 01:11
Quelle: Stiftung Warentest, 12/2013 S.33

...Betroffene Verbraucher können sich direkt an die Bundesnetzagentur wenden. Die Regulierungsbehörde untersucht und ahndet die Vergehen dann. Sie benötigt dafür unter anderem das Datum und die im Display angezeigte Rufnummer. Von unzulässiger Werbung Geplagte wenden sich per E-Mail an:rufnummernmissbrauch [at] bnetza.de

Arthur
23.11.2013, 10:36
on-line: http://www.test.de/Bundesnetzagentur-Werbeanrufe-verhindern-1734604-0/



Verbrauchern, die unerwünschte automatische Werbeanrufe und Kurzmitteilungen bekommen, hilft die Bundesnetzagentur. Sie schaltet die Rufnummer ab, von der die Anrufe kommen. Es genügt ein formloses Schreiben mit Datum und Uhrzeit der Belästigung sowie der Rückrufnummer aus der Werbung.
E-Mail: rufnummernmissbrauch [at] bnetza.de. Adresse: Bundesnetzagentur, Schütt 13, 67433 Neustadt.

Goofy
23.11.2013, 13:27
Ob die dann wohl ggf. auch Netzquadrat abschalten? :p