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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALBA Verlag // Bestfall GmbH



Johannes
19.12.2013, 14:06
Anfang Dezember erhielten wir auf unsere Info [at] -Firmen-eMail-Adresse eine Mail, in der wir zur Teilnahme an einem Kongress und einer "Fachmesse" eingeladen wurden. Man beruft sich im Impressum der entsprechenden Website unter anderem auf das "Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz", versandt wurde die Mail offenbar von der "Bestfall GmbH", einer "Agentur für Public Relations".
Da weder das Thema, noch das Bundesland für uns relevant sind UND wir weder zur Bestfall, noch zum entsprechenden Ministerium je kontakt hatten, haben wir nachgefragt, warum wir diese eMail erhalten haben und woher unsere Daten stammen. Als Antwort kam von der Bestfall GmbH sinngemäß, dass
a) unsere Daten einem bestimmten Verzeichnis entstammen, dass vom "ALBA Verlag" in Meerbusch herausgegeben wird (das betreffende Verzeichnis wurde konkret benannt) und dass wir
b) unser Einverständnis in die Veröffentlichung gegeben hätten und
c) das Versenden solcher eMails "im Rahmen der marktüblichen Kommunikation" liegt.

Wir haben dem vorsorglich unmitelbar widersprochen und diese "Antwort" an den ALBA-Verlag weitergeleitet mit der Frage, welche Daten dort wo und wie von uns veröffentlicht wurden und warum bei Nutzern offenbar der Eindruck entsteht, wir hätten irgendeine Art von "Einwilligung" in Veröffentlichung und / oder Nutzung gegeben.

Von der ALBA-Verlags GmbH kamen dann wiederholt ausweichende Reaktionen in denen wir zB aufgefordert wurden, zunächst einmal zu benennen WO und in WELCHEN deren Publikationen WELCHE Daten von uns veröffentlicht worden sein sollten. (Zitat vom ALBA-Verlag: "Teilen _Sie uns_ bitte mit, wo wir was von Ihnen veröffentlicht haben sollen. Ansonsten dürfen wir davon ausgehen, nicht Ihr Ansprechpartner zu sein." Mein erneuter Hinweis auf das konkret benannte Verzeichnis wurde kommentiert mit "es kann nicht unsere Aufgabe sein, vagen Vermutungen nachzugehen und eine Recherche über alle Veröffentlichungen anzustellen, die jemals bei Alba erschienen sind."

Ich finde, das hat schon "Stettin"-Qualitäten: Eine "Agentur für Public Relations", die im Auftrag immerhin für ein Ministerium fröhlich duch die Gegend spammt und das als "marktübliche Kommunikation" bezeichnet und ein Verlag, der Daten veröffentlicht aber dann vom Betroffenen nicht nur konkretre Auskunft hierzu verlangt, sondern diese konkreten Hinweise dann ignoriert.

thomas1611
20.12.2013, 08:22
Das ist mMn ein eindeutiger Fall von Auskunftsverweigerung - ich würde in so einem Fall zumindest den zuständigen DSB des Bundeslandes kontaktieren. Ähnlich viel viel Spaß für den Alba Verlag bringt auch eine Auskunftsklage.

Johannes
20.12.2013, 16:28
Fuktionieren die im T5F angegebenen §§ eigentlich auch für Unternemhen oder beziehen die sich lediglich auf Auskunftspflichten gegenüber Privatpersonen?

Mittwoch
20.12.2013, 17:02
Fuktionieren die im T5F angegebenen §§ eigentlich auch für Unternemhen oder beziehen die sich lediglich auf Auskunftspflichten gegenüber Privatpersonen?
Das BDSG beschränkt sich in den Begriffsbestimmungen auf natürliche Personen:


(1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).
Juristische Personen können demnach nicht das BDSG für sich geltend machen. Alle datenverarbeitenden Stellen sind allerdings zur Datensparsamkeit verpflichtet, und die kann IMO auch von juristischen Personen beansprucht werden (IANAL). Wenn man als Gewerbetreibender einem anderen Gewerbetreibenden unmissverständlich klar gemacht hat, dass man keine weitere Belästigung wünscht, so hat der zurechtgewiesene Gewerbler keinen Grund, mehr als nur die allernötigsten Angaben zu speichern zwecks Sperrliste oder dergleichen.

Schönen Gruß
Mittwoch

Johannes
20.12.2013, 17:13
Das BDSG beschränkt sich in den Begriffsbestimmungen auf natürliche Personen...

OK, so hatte ich das auch gelesen.
Danke für die Info!