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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abo Falle - was tun bei falscher Adressangabe



doom1
17.02.2014, 20:03
Guten Tag zusammen,

ich erhielt (wie viele diese Tage) eine Abmahnung von Tropmi (Stichwort: opendownload), weil ich seit Ende 2008 angeblich
Ihren Service nutze. Ich kann mich an eine Anmeldung nicht erinnern, möglicherweise hat sogar
jemand meine Mailadresse dazu benutzt, ich weiß es nicht. Jedenfalls ist meine Adresse nur in Teilen
angegeben worden.
Nun Frage ich mich, ob es für mich Problematisch werden könnte, das meine Adresse nicht Ordnungs-
gemäß angegeben habe. Hätten diese Abmahner damit den Fuß in der Türe? Und ist die Sache nicht schon verjährt, wenn
diese Anmeldung Ende 2008 erfolgte?

Hippo
17.02.2014, 20:07
Das ist der 387. Versuch einer Spätlese ...
Hefts mal spaßhalber ab und dann vergiß den Müll.
Sollte wirklich wider Erwarten einer dieser Mahnpupser tatsächlich einen MahnbescheID: [ID filtered]
Hier jetzt alle Gründe aufzuführen warum die alles, aber garantiert keinen Fuß in der Tür haben würde ein Buch füllen.

truelife
17.02.2014, 20:08
Bei Verbraucherverträgen greift die sogenannte "Regelverjährung" nach dem BGB. Diese beträgt 3 Kalenderjahre nach dem Jahr, in dem die Forderung entstanden ist.

Das bedeutet:
Ist die Forderung z.B. am 15. September 2008 entstanden (oder an einem x-beliebigen anderen Tag des Jahres 2008...), dann beginnt die Verjährungsfrist im darauffolgenden Kalenderjahr zu laufen, d.h. ab dem 01.01.2009 werden 3 Kalenderjahre gerechnet.

Wenn der Anspruchssteller jedoch bis zum Ablauf der Verjährung keinen MahnbescheID: [ID filtered]

Alles weitere, wie falsche Anschriften, kann dann dahinstehen.

doom1
17.02.2014, 20:16
Danke für eure Beruhigenden Schreiben.
@truelife wenn in der Zwischenzeit eine Mahnung per Mail gesendet wurde (2012), verlängert sich die Verjährung dann?
@Hippo Wie steht es mit angeblich falschen Angaben? Wenn diese Leute aufwand betreiben meine Adresse zu ermitteln
(und das ist sicherlich nicht unmöglich), könnten Sie mir dies dann in Rechnung stellen?

Katzina
17.02.2014, 20:56
Es muss ein gerichtlicher MahnbescheID: [ID filtered]
Wenn du nichts in Auftrag gegeben hast, ist auch nichts zu bezahlen.

doom1
17.02.2014, 21:06
Es muss ein gerichtlicher MahnbescheID: [ID filtered]
Wenn du nichts in Auftrag gegeben hast, ist auch nichts zu bezahlen.

Wie bereits gesagt, die Adresse wurde abgekürzt angegeben. Damit wäre kein MahnbescheID: [ID filtered]

KaiHH
17.02.2014, 21:06
Eine Mahnung hat i.d.R. keine verjährungshemmende Wirkung, nur der MahnbescheID: [ID filtered]

Falls die tatsächlich einen MahnbescheID: [ID filtered]

Der Schuldner bekommt ein (dauerndes) Leistungsverweigerungsrecht, die „Einrede der Verjährung“ (§ 214 BGB). Einrede bedeutet, dass die Verjährung nicht von Amts oder von Gerichts wegen berücksichtigt wird, sondern vom Schuldner geltend gemacht werden muss.
Quelle: Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung_%28Deutschland%29)

Heißt: Ihr trefft euch alle vor dem Richter, und Du sagst in etwa: "Was ich noch sagen wollte... Ich mache hiermit die Einrede der Verjährung geltend."

Lange Gesichter bei den Kriminellen äh Prozessgegnern und breites Grinsen bei Dir... ;)

Wobei ich nicht weiß, inwieweit da Kosten entstehen könnten, weil du es erst in der Verhandlung gesagt hast. Das könnte Dir sicher einer der anderen hier beantworten, der mehr Erfahrung im Zivilprozessrecht hat.

Schön zusammengefasst bei Kanzlei Irion (http://www.kanzlei-irion.de/Verjaehrung.html).

Gruß
Kai

Hippo
18.02.2014, 01:17
Es besteht keine Pflicht sich VORHER zu äußern. Es reicht in der Verhandlung.
Aber keine Sorge - DAS Vergnügen werden die Dir nicht gönnen.

euregio
18.02.2014, 07:11
Das Versenden von Belustigungen ist nicht strafbar. Wenn die Forderung aus dem Jahr 2008 bestehen sollte, dann wird selbst im unwahrscheinlichen Fall eines Prozesses der Richter erstmal fragen warum man sich so lange Zeit lässt, die ganze Sache ist von vorne herein in meinen aussichtslos für die beitreibende Firma. Wer will denn nach einer so langen Zeit und dazu noch mit einer unvollständigen Adresse, beweisen was damals ablief. Ich würde mit diesen Leuten keine Brieffreundschaft anfangen und nur auf Gerichtsbriefe reagieren. Inkassofirmen würde ich jede weitere Kontaktaufnahme verbieten und sowohl ein Kantakt wie auch Hausverbot erteilen, wenn man schon reagieren will. Wer was will muss den Rechtsweg beschreiten, also das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Wenn Du frech sein willst, füge noch die besten Wünsche für die Gesundheit bei, jemand der 6 Jahre braucht um eine Forderung anzumahnen hat wohl ein erhebliches gesundheitliches Problem und dürfte sicher schwere gesundheitliche Defizite haben...

Hippo
18.02.2014, 08:25
... [at] Hippo Wie steht es mit angeblich falschen Angaben? Wenn diese Leute aufwand betreiben meine Adresse zu ermitteln
(und das ist sicherlich nicht unmöglich), könnten Sie mir dies dann in Rechnung stellen?

Ich kann Dir auch in Rechnung stellen daß ich Dir hier antworte ...
... nur ...

Wenn denen die Adresse nicht passt hätten die damals schon meckern müssen und sagen: "Diese Adresse ist unvollständig, wir gehen da keine Geschäftsbeziehung ein"
Außerdem - wenn die meinen eine tote Kuh erschießen zu müssen ist der Preis der Kugel deren Problem und nicht Deins.
Die Verjährungsfristen sind nämlich kein Geheimnis...

truelife
19.02.2014, 08:11
@truelife wenn in der Zwischenzeit eine Mahnung per Mail gesendet wurde (2012), verlängert sich die Verjährung dann?

Nein, mit einer Mahnung, egal ob per Mail oder per Einschreiben, wird nichts verlängert.

Verjährungsfristen lassen sich unterbrechen. Entweder mit einer Hemmung der Verjährung und deren Neubeginn, aber beides trifft hier nicht zu. Weitere Informationen: http://www.akademie.de/wissen/forderungsmanagement-20-haeufigsten-irrtuemer-bei-mahnen-inkasso-co/mahnung-unterbricht-verjaehrung

doom1
19.02.2014, 20:16
Wie läuft die Sache eigentlich, wenn die abgekürzte Adresse sogar existiert und an den falschen ein MahnbescheID: [ID filtered]
Wäre das für mich problematisch? Ich kann mir nicht vorstellen das es diese Adresse gibt, aber für den Fall das doch,
würde mir das Kopfschmerzen bereiten.
Prüft das Amt vor dem Versand eines Mahnbescheides die Existenz einer Adresse? Oder wird einfach versandt, und falls
die Adresse nicht existiert alles "gelöscht"?

Ich bin wirklich für jede Auskunft dankbar :)

Mittwoch
19.02.2014, 20:24
Wie läuft die Sache eigentlich, wenn die abgekürzte Adresse sogar existiert und an den falschen ein MahnbescheID: [ID filtered]
Das arme Opfer liest sich im Internet schlau und widerspricht der Forderung?


Wäre das für mich problematisch?
Wenn Du Dich wirklich der Daten einer natürlichen Person bedient hast, kommt unter Umständen Urkundenfälschung infrage, wegen derer man Dich belangen könnte.


Prüft das Amt vor dem Versand eines Mahnbescheides die Existenz einer Adresse? Oder wird einfach versandt, und falls
die Adresse nicht existiert alles "gelöscht"?
Das Amtsgericht tütet den BescheID: [ID filtered]

Schönen Gruß
Mittwoch

doom1
19.02.2014, 20:25
Hi,

Danke für deine Ausführungen! Also wäre es bedenklich wenn die Person tatsächlich existiert. Nun ich denke eher nicht, da es meine
Adresse nur abgekürzt ist...
Falls doch, was könnte das im schlimmsten Falle für mich bedeuten?

*Ergänzung:*
Ich habe gelesen, das man Fantasiedaten angeben kann, um seine Anonymität zu schützen. (Falls man von einem kostenlosem Angebot ausgeht)
Wäre die Abkürzung meiner wahren Adresse nicht sowas? Ist es nicht ok, wenn jemand zufälligerweise diese Adresse hat?

Mittwoch
19.02.2014, 21:13
Falls doch, was könnte das im schlimmsten Falle für mich bedeuten?
Urkundenfälschung oder Computerbetrug, vermutlich eher letzteres. Der schlimmste Fall setzt aber voraus, dass man Dir die Tat und den Vorsatz (das sind zwei verschiedene Paar Schuhe) nachweisen kann. Schon ersteres dürfte extrem schwierig sein.



Ich habe gelesen, das man Fantasiedaten angeben kann, um seine Anonymität zu schützen. (Falls man von einem kostenlosem Angebot ausgeht)
Ein Angebot ist nicht kostenlos, wenn man dafür seine Daten preisgeben soll. Wenn Dir Deine Anonymität wichtig ist, gib gar keine Daten an und verzichte auf das Angebot. So einfach ist das.

Du wärst auch nicht sonderlich begeistert, wenn jemand zufällig Deine Daten irgendwo eingibt.

Schönen Gruß
Mittwoch

doom1
19.02.2014, 22:41
Hi,

ja das mit den Angaben war ein Fehler, aber es würde mich ohnehin extremst wundern wenn
eine solche Adresse existiert.

Ich gehe nach all euren Ausführungen davon aus, dass mir die ganze Angelegenheit keine Probleme
bereiten sollte. Das ist wirklich beruhigend :)

Vielen Dank für eure kompetente Hilfe!

truelife
20.02.2014, 07:55
Hi,

ja das mit den Angaben war ein Fehler, aber es würde mich ohnehin extremst wundern wenn
eine solche Adresse existiert.

Das ließt sich jetzt aber nicht nach "jedenfalls ist meine Adresse nur in Teilen angegeben worden", sondern eher nach: "ich hab da ne falsche Adresse angegeben"... :lil:

Soweit mir bekannt, hat man bei Trompi/opendownload immer schriftlich (also per Brief) gemahnt. Erst wenn die Post zurückkam (weil falsche Adresse) blöckte man den angeblichen "Kunden" per Mail an. den Formularfeldern war eh gänzlich egal, was man da eintippte, ob "Gänseblümchenallee 177" oder "lhkjdfvbgöplkre 802890" - er war dem Feld schlicht und ergreifend egal. Eine Plausibilitätsprüfung gab es nicht.

Weitere Info: http://www.antispam-ev.de/wiki/FAQ:_Verhalten_bei_%22Gratis%22-Abo-Abzocke#Sie_haben_sich_angemeldet.2C_haben_aber_falsche_Daten_angegeben.

doom1
20.02.2014, 10:49
Das ließt sich jetzt aber nicht nach "jedenfalls ist meine Adresse nur in Teilen angegeben worden", sondern eher nach: "ich hab da ne falsche Adresse angegeben"... :lil:

Soweit mir bekannt, hat man bei Trompi/opendownload immer schriftlich (also per Brief) gemahnt. Erst wenn die Post zurückkam (weil falsche Adresse) blöckte man den angeblichen "Kunden" per Mail an. den Formularfeldern war eh gänzlich egal, was man da eintippte, ob "Gänseblümchenallee 177" oder "lhkjdfvbgöplkre 802890" - er war dem Feld schlicht und ergreifend egal. Eine Plausibilitätsprüfung gab es nicht.

Weitere Info: http://www.antispam-ev.de/wiki/FAQ:_Verhalten_bei_%22Gratis%22-Abo-Abzocke#Sie_haben_sich_angemeldet.2C_haben_aber_falsche_Daten_angegeben.

Die Adresse wurde tatsächlich in Teilen angegeben, aber es wäre ja theoretisch möglich dass irgendwo jemand diese abgekürzte Adresse besitzt (bzw., das diese Adresse zumindest Ähnlichkeit mit einer existierenden hat, und dann doch zugestellt wird. Ich weiß ja nicht wie das bei der Post läuft...)
Wobei bereits Postleitzahl und Ort nicht mehr zusammenpassen...

Danke für den Link, das werde ich mir nun mal genauer ansehen.