Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Werbeanruf für eine Tageszeitung und daraus folgende Datenauskunft
Wie gesagt es erfolgte ein Werbeanruf und ich habe dementsprechend mal eine Datenauskunft und Werbeeinwilligung angefragt.
Aus der Datenauskunft: Herkunft der Daten: Allgemein zugängliches Adress und Rufnummernverzeichnis Klicktel.de
und jetzt der Burner
Gesetzliche Erlaubnistatbestände / Einwilligung:
Die werbliche Ansprache erfolgte ohne Ihre Einwilligung gem. §28 Abs. 2 Nr.1 BDSG in Verbindung mit §28Abs.3 Satz3 BDSG
Zu den für eine werbliche Ansprache nach §28 Abs. 3 BDSG privillegierten Daten (Name,Anschrift) ist Gemäß §28 Abs. 3.S.3 BDSG Ihre Telefonnummer hinzugespeichert worden.
Ich halte das mal für eine Frechheit. Da werden Cold Calls mit fadenscheinigen Gründen von einer Fa. Hxxx Verlagsdienstleistungen gemacht. Irgendwie juckt es mich in den Fingern die Sache einmal endgültig klären zu lassen.
Mittwoch
16.05.2014, 01:29
Jaja, das Listenprivileg, ewiger Quell absurder Fehlinterpretationen durch Direktvermarkter…
Aus der Datenauskunft: Herkunft der Daten: Allgemein zugängliches Adress und Rufnummernverzeichnis Klicktel.de
Aus den AGB der telegate Media AG, Betreiberin des Portals Klicktel.de:
§4 […] Datenbanken mit Adressdaten dürfen nicht zu gewerblichen oder zu Zwecken genutzt werden, die üblicherweise gewerblich verfolgt werden, insbesondere nicht für Direktmarketing und kommerzielle Adress- oder Telefonauskunftsdienste. […]
Quelle (http://www.telegate-media.de/footer/agb/agb-fuer-software-produkte-unternehmer/)
Ich würde an Deiner Stelle die Angelegenheit der telegate Media AG vorlegen, auf dass die dem Zeitungsverlag mal ordentlich auf die Finger klopfen.
Zu den sonstigen rechtlichen Möglichkeiten muss ich Dir nichts sagen, da bist Du erfahren genug.
Schönen Gruß
Mittwoch
Bekanntlich regelt das Datenschutzrecht die datenschutzrechtlichen Befugnisse zur Speicherung, Verarbeitung usw., sagt aber grundsätzlich nichts darüber, ob die Verarbeitung eventuell unlauter, also zum Beispiel unzumutbar belästigend ist. Faule Ausrede also. Ob es telegate jucken wird, das wage ich zu bezweifeln.
Zumindest eines steht außer Zweifel. Das beauftragte Unternehmen hält sich nicht an die Robinson Liste der Werbeverweigerer. Für einen solchen Dienstleister ist so etwas schon heftig.
Für einen solchen Dienstleister ist so etwas schon heftig.Zeitungswerbung? Ach, völlig normal, gerade in dieser jahrelang von interessierter Stelle durchgesetzten Sondervorschriften (Widerrufsrecht) privilegierten Branche.
telegate
22.05.2014, 13:36
Dieser Aufruf ist nicht mit der Forenleitung abgesprochen - der/die UserIn ist uns nicht bekannt, bzw. hat sich nicht bei der Forenleitung legitimiert
Hallo "euregio",
wir - die telegate zu der u.a. die Marke klickTel gehört - würden dem Thema gerne nachgehen und bräuchten dazu Ihre Unterstützung.
Wäre es für Sie möglich, uns bitte in einer PM den Verlag mitzuteilen?
Ganz herzlichen Dank!
Mit besten Grüßen
Anja aus dem Team telegate
truelife
22.05.2014, 13:48
Hallo Anja, bitte melde dich bei der Forenleitung per E-Mail über die hier genannten Kontaktweg: Impressum
Die ist notwendig, da der User nicht wissen kann, ob du tatsächlich die Person bist, die du behauptest zu sein. Daher sollte die Absendemailadresse dann auch von telegate stammen und die gesetzlich notwendigen Informationen enthalten. Daraufhin kann dann der User selbst entscheiden, ob er sich mit dir in Verbindung setzen will.
Auch der Dienstleister hat sich gemeldet und konnte natürlich keine Werbeeinwilligung vorlegen. Wieder einmal ein Fall von Abo Werbung über Telefonbuch. Irgendwie scheint es in der Branche nur Lippenbekenntnisse zu geben und man macht trotzdem weiter wie immer....
Irgendwie scheint es in der Branche nur Lippenbekenntnisse zu geben und man macht trotzdem weiter wie immer....
Weil die wenigsten so beharrlich sind wie die Forennutzer hier.
@ Telegate
möchten Sie dann den User euregio auch solche Unwahrheiten schreiben wie Sie es bei mir getan haben? Ich kann jeden nur Empfehlen sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zu Beschweren
30932
Der Landesbeauftragte für Datenschutz ist schon informiert, neben der Bundesnetzagentur und ein Mitbewerber aus dem Bereich Abowerbung hat sich auch richtig gefreut über die erteilte Auskunft und die die fehlende Werbeeinwilligung.
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