Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lotto Abuchung
Kratos22
03.11.2014, 23:32
Hi,
meine Eltern haben leider vor einigen Jahren den Fehler gemacht auf ein Telefonat reinzufallen.
Hierbei ging es wohl um die Kündigung eines Lotto Abos.
Sie haben leider ihre Kontodaten angegeben anschließend wurde ihnen ein Vertag geschickt der leider nicht mehr vorliegt.
Ich gehe aber davon aus das sie über ihr widerrufsrecht informiert wurden und da sie nun seit fast 4 Jahren bezahlen ohne weiteres nicht mehr hinaus kommen.
Leider ist ihnen das ganze 3 mal passiert.
Ich würde das ganze gern für sie kündigen habe aber Probleme die richtigen Adressen zu finden.
Ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann mithilfe der Abuchungen.
Betrag:-59,90 EUR
Umsatzart:FOLGELASTSCHRIFT
Name oder Firma:GTS Dataproducts GmbH
IBAN oder Konto:AT56 2070 6006 0000 2000
BIC (SWIFT-Code) oder BLZ:KSPKAT2KXXX
Verwendungszweck:90000475 01.11.*14-30.*11.14 DST Hotline 01805-*494944?0*0516832
Gläubiger-ID:AT29ZZZ00000001451
Mandatsreferenz:900004751411
Betrag:-55,00 EUR
Umsatzart:FOLGELASTSCHRIFT
Name oder Firma:BalticPay Corporation
IBAN oder KontoE03 7001 1110 7500 0004 35
BIC (SWIFT-Code) oder BLZEKTDE71002
Verwendungszweck:EX362G17*Y4LP Alfadora 01245991 12-2014 Beitrag 01.12.*14-31.*12.14 EX362G17*Y4LP
Gläubiger-ID:LV57A1040103556740
Mandatsreferenz:130994516773
Kundenreferenz (End-to-End):EX362G17Y4LP
Betrag:-69,00 EUR
Umsatzart:FOLGELASTSCHRIFT
Name oder Firma:GTS Dataproducts GmbH
IBAN oder Konto:AT56 2070 6006 0000 2000
BIC (SWIFT-Code) oder BLZ:KSPKAT2KXXX
Verwendungszweck:KD-Nr.: 1614142 MegaPlay*Beitrag 11/2014?*00522382
Gläubiger-ID:AT29ZZZ00000001451
Mandatsreferenz:1614142
Das sind die entsprechenden abuchungen.
Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand weiterhelfen kann.
mfg
Mittwoch
03.11.2014, 23:56
Hallo Kratos22,
willkommen im Forum!
Das, was Du schilderst, ist eine typische Masche der Abzocke per Telefon. So typisch, dass sich fleißige Menschen daran gesetzt haben, die wichtigsten Hinweise, die man eigentlich immer irgendwie anwenden kann, im Antispam-Wiki zusammenzutragen. Ich möchte dich daher bitten, zunächst mal in aller Ruhe die Artikel
Telefonisch abgeschlossene Verträge,
Unrechtmäßige Forderungen und
Lastschrift
zu lesen und vielleicht auch dem ein oder anderen dort gesetzten Link zu folgen. Ich weiß, das ist viel Lektüre, aber bei Deinem Problem ist auch eine Menge zu bedenken. Ich glaube, dass Du danach auf jeden Fall sehr viel klarer siehst. Detailfragen kannst Du dann gerne hier stellen.
Schönen Gruß
Mittwoch
Kratos22
04.11.2014, 00:06
Hi,
danke für die Antwort und die links.
Das Problem ist das ich nicht selber am Telefon war und das ganze mehrere Jahre schon läuft.
Es wurden auch kleine Gewinnsummen ausgezahlt.
Meine Eltern glauben einen Vertrag zugeschickt bekommen zuhaben der ihnen ein 4 wöchiges kündigungsrecht einräumte.
Auch erhalten sie jeden Monat Post mit den Aktuellen Zahlen diese Firmen sitzen aber leider nicht in Deutschland.
Die untätigkeit über die Jahre kann ich selbst leider nicht nachvollziehen.
Gibt es möglichkeiten die genauen Adressen zu bekommen? Ich fürchte einfaches zurückbuchen nachdem es jahrelang akzeptiert wurde hilft nicht weiter oder?
Bin leider auch etwas verzweifelt da aufgrund von Krankheit meinen Eltern das Geld ausgeht weswegen ich es überhaupt erfahren habe und mich nun darum kümmern möchte.
mfg
Mittwoch
04.11.2014, 00:23
Nur, weil Deine Eltern irgendwas zugeschickt bekommen haben, was einem Vertrag ähnelt, bedeutet das noch lange nicht, dass auch einer besteht. Tatsächlich sind die gesetzlichen Hürden für ein Zustandekommen desselber derart hoch, dass man bei der hier im Forum zigfach dokumentierten Lotto-Kündigungsmasche-Abzocke per Telefon mit hoher Warscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass kein Vertrag zustande kam.
Demzufolge wären die Abbuchungen unrechtmäßig, und man könnte sie getrost stornieren, soweit es die im Wiki-Artikel genannten Fristen erlauben. Und wenn die eigenen Hausbank sich quer stellt, weil sie die Arbeit scheut oder argumentiert, dass das Geld ja bei Bank XY schon versickert sei, würde ich durchaus eine saftige Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) in Betracht ziehen. Steht aber alles im Wiki.
Die Tatsache, dass Deine Eltern schon jahrelang die Abbuchungen toleriert haben, ändert auch nichts daran, dass vielleicht kein Vertrag zustande kam. Nur weil ich etwas zahle, schließe ich damit (auch nachträglich) noch lange keinen Vertrag ab, der mich dazu verpflichten würde, auch weiterhin zu zahlen.
Es gibt hier durchaus Foristi, die einfach knallhart die Gelder zurück buchen haben lassen, so weit es ging, und auch alle folgenden Lastschriften storniert haben. Hätte man es mit echten Verträgen und ernst zu nehmenden Vertragspartnern zu tun, würden diese nicht lange fackeln und den Weg beschreiten, der in Zahlungsforderung, der Werdegang beschrieben ist. Die Erfahrungen im Forum zeigen allerdings, dass bei Abzocken, wie Du sie umrissen hast, in der Regel vielleicht noch ein Inkassobüro böse Briefe schreibt, mehr passiert aber auch nicht, siehe Abzocke - Hilfe! Was kann mir passieren.
Die bereits angesprochenen Foristi haben gute Erfahrungen damit gemacht, zweifelhafte Lastschriften konsequent zu stornieren, sich zurück zu lehnen und eingehende Post nach kurzer Prüfung einfach abzuheften (ohne Reaktion), und auf Post vom Gericht zu warten, die fast sicher nicht eintreffen wird. Irgendwann schläft dann auch der Postfluss ein und Lastschriften gibts auch nicht mehr. Man muss nur dickfellig und konsequent sein.
Schönen Gruß
Mittwoch
Kratos22
04.11.2014, 00:41
Hi, vielen Dank für deine Hilfe!
Das hört sich zunächst sehr gut an!
Eine frage hätte ich noch.
Mein Vater hat im Internet versucht email adressen zu finden die zu den Abbuchungen passen könnten.
support [at] balticpay.eu
und
das-lotto-service.at
Hierbei bittet er um Kündigung.
Kann dies bedeuten das er den Vertrag anerkannt hat?
Ansonsten buche ich das ganze umgehend zurück und befolge deinen Rat!
vielen Dank
Kratos22
04.11.2014, 00:45
Ach und das hab ich noch gefunden von der Verbraucherzentralle
Obwohl ein Telefonanruf ohne vorheriges Einverständnis gegen geltendes Recht verstößt, können auf diesem Weg alleine durch mündliche Erklärung wirksame Verträge abgeschlossen werden.
Beweispflichtig dafür, dass ein Vertrag geschlossen wurde, ist der Anbieter.
Aber selbst wenn Sie am Telefon einem Vertrag zugestimmt hätten, gilt folgendes:
Verbrauchern steht bei den meisten telefonisch oder im Internet abgeschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß den Bestimmungen für Fernabsatzgeschäfte zu. Der Lauf der Widerrufsfrist beginnt jedoch frühestens dann, wenn Ihnen eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform ausgehändigt wurde. Bei telefonisch geschlossenen Verträgen beträgt die Widerrufsfrist in der Regel vier Wochen, mindestens aber 14 Tage (alte Rechtslage für Verträge bis einschließlich 12.06.2014).
Wurde ordnungsgemäß über das widerrufsrecht informiert, können Sie den Vertrag jetzt nicht mehr widerrufen, sondern nur ordentlich kündigen.
Bin noch etwas unsicher und wäre dankbar wenn du oder jemand anders nochmal drüber schaut.
gruß und vielen dank!!
Die Ängste die Du beschreibst wären vielleicht gerechtfertigt wenn man es mit ordentliche Kaufleuten zu tun hätte.
Aber wie Mittwoch Dir schon ausführlich beschrieben hat dürfte das zu 99,9999999999999% nicht der Fall sein.
Also - für 13 Monate die Abbuchungen stornieren lassen, ein der Jahreszeit angemessenes Getränk holen und sich gemütlich zurücklehnen und die Mahnkläffer kläffen lassen.
Es gibt dann wirklich nur noch exakt EINE Situation in der Du/Dein Senior reagieren muß.
Nämlich wenn am Südpol Bananen wachsen, bzw die Brüder einen echten MahnbescheID: [ID filtered]
Feddisch ...
Mittwoch
04.11.2014, 07:58
Hierbei bittet er um Kündigung.
Kann dies bedeuten das er den Vertrag anerkannt hat?
Wenn schon beim Telefonat die Erfordernisse für einen Vertragsschluss nicht erfüllt waren, so müssten die Versäumnisse, die es beim Telefonat gab, im Nachhinein bereinigt werden, und zwar vollständig. Dazu reicht es in der Regel nicht aus, wenn man nachträglich irgendwelche Vertragsunterlagen bekommen hat, denn solange man seinerseits keine eindeutige Willenserklärung abgegeben hat, sieht es für den Vertragsschluss schlecht aus. Und an dieser Willenserklärung scheitert es in der Regel bei Abzockprojekten, deren Opfer Dein Vater anscheinend wurde. Steht alles im Wiki.
Eine Kündigung stellt nun zwar eine Willenserklärung dar. Aber eben nicht eine, die einen Vertrag nachträglich ratifiziert. Das Gegenteil ist der Fall, immerhin bringt man damit ja den Willen zum Ausdruck, etwaigen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen zu wollen.
Dass die Verbraucherzentralen das schreiben, ist dann verständlich, wenn man in Betracht zieht, dass sie Rechtsberatung durchführen dürfen, für die sie nachträglich in Haftung genommen werden können. Ohne genaue Kenntnis des Falls werden die sich hüten, irgendwelche allgemeinen Tipps abzugeben, die sich bei Nicht-Abzock-Fällen als gefährlich erweisen könnten. Insofern stellen sie auf ihren Internetseiten korrekterweise fest, dass man auch am Telefon einen rechtsgültigen Vertrag abschließen kann und weisen auf die gesetzlichen Pflichtregelungen hin, die in diesem Fall greifen.
Ich kann Deine Ängste verstehen. Wie Hippo schon sagt, wenn man es mit anständigen Geschäftsleuten zu tun hätte, wären sie auch gerechtfertigt. Lottoteilnahmen per Telefon an vorwiegend alte Leute zu verkaufen gehört aber nicht zu den Geschäftskategorien, die anständige Geschäftsleute betreiben würden – diverse Strafverfahren gegen Drahtzieher dieser Masche sprechen eine eindeutige Sprache. Und in solchen Fällen schützt das deutsche Recht den Verbraucher sehr gut, denn die Beweispflicht, dass ein Vertrag zustande kam, obliegt der fordernden Partei. Wer also Geld sehen will, muss beweisen, dass das gerechtfertigt ist.
Wie das anständige Geschäftsleute tun würden, steht im Artikel Zahlungsforderung, der Werdegang. Alles, was davon abweicht, ist ein gutes Indiz dafür, dass an der Forderung etwas faul war/ist. Und dann kann man sich beruhigt zurück lehnen. Im Artikel Abzocke - Hilfe! Was kann mir passieren steht schon mit guten Gründen zu lesen, dass die nebulösen Ängste vor irgendwelchen ernstzunehmenden Konsequenzen völlig überzogen sind, eben weil man es hier nicht mit anständigen Leuten zu tun hat, sondern mit lichtscheuem Gesindel.
Schönen Gruß
Mittwoch
truelife
04.11.2014, 08:09
Natürlich können durch einen an sich illegalen Werbeanruf echte Verträge abgeschlossen werden. Das steht ausser Frage. Alkerdungs gibt es gewisse Informationspflichten, welche der Vertragspartner nennen muss, etwa die ladungsfähige Firmenanschrift - und nicht etwa Glückstipp 49. In weit über 200 Werbeanrufen habe ich es noch nie erlebt, dass eines dieser Callcenter der Gewinnspielmafia tatsächlich echte, überprüfbare Daten angegeben hätte. Wenn ich in all diesen Anrufen "Ja" gesagt hätte, wäre trotzdem kein Vertrag entstanden. Im Übrigen: in Deutschland und Österreich sitzen schon einige Hintermänner hinter schwedischen Gardinen, andere stehen vor Gericht. Ich würde für meinen Fall immer alles radikal zurückbuchen, auch wenn mir Kleinstgewinne überwiesen wurden.
Name oder Firma:GTS Dataproducts GmbH
IBAN oder Konto:AT56 2070 6006 0000 2000
BIC (SWIFT-Code) oder BLZ:KSPKAT2KXXX
Siehe http://www.firmendb.de/firmen/141515.php
Das Firmengeflecht wurde hier schon mal behandelt: https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?33816-Lotterieanruf&p=339048&viewfull=1#post339048
Eniac
carkiller08
04.11.2014, 09:00
Für den Zahlungsdienstleister GTS Dataproducts GmbH kann ich bestätigen, dass nach dem Zurückholen der Lastschriften nichts passiert.
Weder GTS noch die Anbieter , für die angeblich eingezogen wurde, haben sich danach nochmal gemeldet oder erneut versucht, an mein Geld zu kommen.
Diesen Zahlungsdienstleister habe ich bei seiner Bank ( Kärntner Sparkasse AG) inzwischen aufgrund unzulässiger Lastschriften für die Produkte "Bonuschance" und "Lottotipp49" auch bösgläubig gemacht .
carkiller08
04.11.2014, 09:42
Hierbei bittet er um Kündigung.
Kann dies bedeuten das er den Vertrag anerkannt hat?
Das Wort "Kündigung" würde ich nicht erwähnen , wenn ich davon ausgehen würde, dass kein gültiger Vertrag besteht.
Besser wäre in dem Falle , der unberechtigten Forderung - auch unberechtigten Lastschriften - zu widersprechen.
Kratos22
04.11.2014, 16:39
Hi,
vielen Dank für die vielen Antworten ihr habt mir echt sehr geholfen!!
Joa das wort kündigung ist leider schon gefallen aber ich denkmal das passt dann.
Werd das ganze zurückbuchen und ich denke ich melde mich mit Sicherheit nochmal wenn was kommt ;) so kenn ich mich.
Sollte ich bei der Bank dann auch darum bitten diese Abuchungen künftig zu unterbinden?
mfg
Wuschel_MUC
04.11.2014, 16:46
Sollte ich bei der Bank dann auch darum bitten diese Abuchungen künftig zu unterbinden?
Kannst du machen, aber wahrscheinlich mag das die Bank nicht machen.
Bitte trotzdem darum, vielleicht schreibt doch mal ein barmherziger Softwerker eine solche Funktion für die Banken-Software?
Wuschel
Mittwoch
04.11.2014, 17:04
Bitte trotzdem darum, vielleicht schreibt doch mal ein barmherziger Softwerker eine solche Funktion für die Banken-Software?
Das wäre mit den SEPA-Regeln nicht vereinbar. Lastschriftmandante müssen ausgeführt werden – ausreichende Kontodeckung und Nichtvorliegen wie Kontensperrungen oder -pfändungen natürlich vorausgesetzt.
@Kratos22: Du kannst die Hausbank Deiner Eltern ja mal auffordern lassen, sich von der abbuchenden Bank das SEPA-gerechte Lastschriftmandat vorlegen zu lassen. Ich wette, dass die gegnerische Bank das nicht kann. Mit etwas Glück und gut informierten Bankern kann (ich sage nicht muss) es dann sogar möglich sein, jenseits der 13-Monats-Frist zurück zu buchen.
Schönen Gruß
Mittwoch
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