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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung eines Vertrages mit einer unseriösen gewinnspielgesellschaft



Jin
25.03.2015, 14:09
Hallo,
Ich habe leider ein Vertrag mit einer lotto gewinnspiel firma abgeschlossen. Meine Kündigung habe ich fristgerecht per e mail abgeschickt. Ich habe als Titel: Sofortige Kündigung des Vertrages eingegeben. Als Text habe ich das hier eingegeben: Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich meinen Vertrag mit ihnen kündigen.
Meine Kundennummer bei ihnen: Xxx
Mein Benutzername: Xxx
Mit freundlichen Grüßen,
Xxx
Zu meiner frage: Ich habe immernoch keine anwort von der Firma erhalten. Sie heißt mega millions 49. Ich habe sie seit 3 tagen angerufen über 25 mal und nie einen rückduf gekriegt. Muss ich jetzt 3 monate zahlen da ich "kündige" geschrieben habe? Und falls nicht, kann ich dann falls die mir was abbuchen einfach das Geld zurückbuchen lassen? Sollte ich dann alles was nachträglich von der Firma kommt ignorieren? Vielen dank schonmal für eure Hilfe und tut mir leID: [ID filtered]

TillP
25.03.2015, 14:25
Man kann einen Vertrag nur kündigen, wenn dieser auch rechtswirksam geschlossen wurde.
Zu einem solchen rechtswirksamen Vertragsschluss gehört auch, dass man weiß, mit wem man diesen Vertrag schließt und dass man überhaupt einen Vertrag schließt.

Ob in diesem konkreten Einzelfall ein Vertrag geschlossen wurde, lässt sich nicht ohne weitere Kenntnisse sagen.
Dazu darf man hier auch keine konkrete Rechtsberatung geben. Dies ist die Aufgabe von Anwälten.

Im Zweifel würde ich aber lieber mein Geld einem Anwalt geben, als einer unseriösen Gewinnspielgesellschaft.

truelife
25.03.2015, 14:27
Ich habe die sinnfreie Umfrage geschlossen. Erstens macht es nicht sehr viel Sinn, wenn du als Threadstarter selbst abstimmst, zweitens kann eine Einzelfallberatung hier nicht erfolgen - darauf läuft allerdings die Frage: "Was soll ich tun?" zwangsläufig hinaus.

Selbst wenn eine Rechtsberatung möglich wäre: Wie wurde der Vertrag geschlossen? Wer hat wen angerufen? Wo ist der Sitz des Vertragspartners? Wie lautet die vertraglich geschuldigte Leistung? Wurde eine Widerrufsbelehrung zugesandt?

Bitte mal lesen - und zwar zur Gänze:

Telefonisch_abgeschlossene_Vertr%C3%A4ge
Widerspruch_-_Widerruf_-_K%C3%BCndigung_/_Begriffserl%C3%A4uterung

Sachliche Rückfragen kannst du dann gerne hier stellen.

Speedy56
25.03.2015, 15:27
...hiermit möchte ich meinen Vertrag mit ihnen kündigen.

Ach... ich möchte auch so viel...

Fidul
25.03.2015, 20:09
Sie heißt mega millions 49.
Dazu finden sich Suchergebnisse aus den Jahren 2012/2013. Betrüger riefen u.a. als angebliche Verbraucherzentrale an und benutzten die übliche Kündigungsmasche.

Wie genau lief es denn bei dir? Was sind die Kontaktdaten dieser Firma?

Sastef
25.03.2015, 20:23
Eben. Wer oder was soll den "mega millions 49" sein? gibts nicht, ist ein Name wie "Kalle". Ein "Kalle" kann aber gar nicht klagen, solange er sich nicht beispielsweise korrekt "Klar Heinz Mustername" nennt. und einen Vertrag kann er unter dem Pseudonym auch nicht wirksam schließen, solange er sich nicht auch eindeutig identifiziert.

Goofy
25.03.2015, 20:38
Wenn sich das Gewinnspielunternehmen lediglich mit irgendeinem Phantasienamen meldet, dann kommt hierbei kein rechtlich bindender Vertrag zustande.

Jeder Hanswurst kann sich hinter einem Postfach verstecken und sich dann "Glückskeks 24" oder "Mega Kröten 49" nennen. Aber - was und wer soll das sein? Mit einem anonymen Phantom gibt es rechtlich keinen bindenden Vertrag. Bei einem Vertrag müssen beide Vertragspartner einander bekannt sein. Name der Firma, Anschrift zumindest ermittelbar. Kein Postfach.

Wenn es schon keinen rechtlich bindenden Vertrag gibt, dann muss man auch nichts kündigen, widerrufen, erklärbären, anfechtungsverschwurbeln oder verhummnibummsverfemmnemmbennsen. Mit einer Postfachfirma, die in keinem Handelsregister steht und die nirgends ermittelbar ist, muss man auch keine Konversation pflegen. Überhaupt gar nichts muss man da.

Lastschriften rückbuchen und basta.

Der typische Fortgang bei anonymen Postfach-Gewinnspielfirmen: ein paar Mahnungen, gern auch mal von Inkassobüros oder einem Anwalt - und das war es dann.

Ggf. Strafanzeige wegen des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs erstatten.

Die Beamten darauf hinweisen, dass es beim Bundeskriminalamt eine zentrale Ermittlungsstelle gibt, wo diese Betrügereien mit sogenannten "Gewinnspieleintragungen" bearbeitet werden. Dorthin sollte der Vorgang am besten abgegeben werden.

Jin
25.03.2015, 20:45
Danke für die hilfreichen antworten. Tut mir leID: [ID filtered]

Fidul
25.03.2015, 20:51
Poste doch ruhig mal die Daten der Firma, damit andere potentielle Opfer auch was zum Googlen haben. :)

Jin
25.03.2015, 22:54
Ok hier sind die Daten der besagten firma:
Anschrift:
MegaMillions49
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Tel.: 01805-012709
Fax: 01805-012872
E-Mail: mm49 [at] megagewinner.com

Ladungsfähige Anschrift: Mega-Millions49 ist ein Produkt von NAZ REKLAM, Abaykunanbay Cad. No: 6/18 06680, Cankaya, Ankara, Türkei.
Geschäftsführer: Ufuk Görgel

Sastef
25.03.2015, 23:25
NAZ REKLAMdürfte auch kein Unternehmen ein, sondern einfach der Geschäftsname des "Geschäftsführers" Görgel. Nicht mal jetzt identifizieren sie sich klar. Wie soll da ein Vertrag entstanden sein? Kann ja jetzt jeder kommen und behaupten, er sei Dingens Millions.

Helmi98
26.03.2015, 00:15
Wie hast Du den Vertrag abgeschlossen? Schriftlich bestätigt? Gewinnspielvertäge benötigen eine Unterschrift von Dir. Hast Du nichts unterschrieben, gibt es keinen Vertrag.
Nachlesen kannst Du das hier:
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link1811180A.html

Investi
26.03.2015, 00:47
Die AGB sind ja eher der Rubrik "Lachen ist gesund" (dann könnte ein Kaltanruf unter das Heilmittelwerbegesetz fallen) zuzuteilen, als ernstgemeinten Verträgen. Der Anwalt, der diese AGB aufgesetzt bzw. durchgewunken hat, dürfte seine Anwaltszulassung bestimmt nicht auf legalem Weg erworben haben.

Mittwoch
26.03.2015, 06:33
Die AGB sind ja eher der Rubrik "Lachen ist gesund" (dann könnte ein Kaltanruf unter das Heilmittelwerbegesetz fallen) zuzuteilen, als ernstgemeinten Verträgen.
Mal ganz davon abgesehen, dass sie offenbar den Verkauf von "Gesellschaftsanteilen" zum Hauptgegenstand haben. Hier wird also ein Finanztransfergeschäft geschlossen/angebahnt, dass unter Umständen sogar unter die staatliche Aufsicht fällt. Ob die BaFin davon weiß?

Schönen Gruß
Mittwoch

truelife
26.03.2015, 06:55
Eben - es geht nicht um Lotto - es geht um Firmenbeteiligungen, Gutscheine und um einiges mehr, was die wohl selbst nicht kapieren. Letzen Endes geht es aber nur darum, das die dein Geld wollen - für so gut wie keine Gegenleistung.

Spikes
26.03.2015, 07:18
Ladungsfähige Anschrift: Mega-Millions49 ist ein Produkt von NAZ REKLAM, Abaykunanbay Cad. No: 6/18 06680, Cankaya, Ankara, Türkei.
Geschäftsführer: Ufuk Görgel
Korregiert :p
Seit wann ist eine Adresse in der Türkei eine Ladungsfähige Adresse? Behaupten das so diese Lotto-Fritzen?

[edit]
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, auf der Homepage steht es doch. Die Ladungsfähige Adresse bezog sich wohl auf folgende Adresse:

Mega-Millions49
Kundenservice
Kaiser - Wilhelm - Ring 27-29
50672 Köln
Bei der Adresse handelt es sich um einen Adresse eines Busines Centers.
(http://http://www.regus.de/locations/business-centre/cologne-kaiser-wilhelm-ring)

truelife
26.03.2015, 08:23
Seit wann ist eine Adresse in der Türkei eine Ladungsfähige Adresse? Behaupten das so diese Lotto-Fritzen?
Seit wann soll denn jemand mit türkischer Anschrift nicht ladungsfähig sein?


Wer lesen kann ist klar im Vorteil, auf der Homepage steht es doch.
Nein, das ist die Anschrift des "Kundenservice". Mit anderen Worten: Regus sammelt die Post und schickt die dann gebündelt weiter.

Jin
31.03.2015, 21:33
ok ich hätte lediglich nur noch eine frage: was passiert, wenn ich ein einschreiben mit rückschein versende, jedoch trotzdem der brief nicht zugestellt wird? ich möchte keine rechtsberatung da ihr das ja nicht dürft ich will nur wissen ob meine kündigung dann anerkannt wird in irgendeiner art oder muss ich weiterhin versuchen diese firma zu erreichen? Hab auch mit dem anwalt gesprochen und der war weniger hilfreich. das ich zahlen soll weiß ich selbst, dass ich daten angegeben habe ebenfalls, jedoch tat er so als müsste ich allwissend sein. manchmal frage ich wie leute ihren job kriegen. eins auf: slebst schuld, pech. das weiß ich auch.... 50€ für nix ausgegeben. naja auf jedenfall hat er mir gesagt das ich die 3 monatige kündigungsfrist abbezahlen soll, und dieses einschreiben mit rückschein versenden soll nur habe ich ebenfalls das hier gelesen:

Rechtsirrtum Nr. 15: Wichtige Unterlagen muss man immer per Einschreiben mit Rückschein verschicken
[…]
Jedoch ist das Einschreiben mit Rückschein – auch wenn die Deutsche Post AG es empfiehlt – in vielen Fällen überflüssig und kann sogar schädlich sein!

Beispiel: [siehe Quelle]

Quelle: Anwaltseiten24.de (http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/einschreiben-mit-rueckschein.html)
Kann mir jemand lediglich nur sagen was passiert, wenn der brief aus irgendeinem grund nicht zugestellt werden kann? weil ich möchte dann nicht 12 monate abbezahlen, sondern wenn überhaupt 3.

danke schonmal.

Jin

Mittwoch
31.03.2015, 22:12
Wenn ich ein Einschreiben mit Rückschein verschicke, das ein Schreiben enthält, welches der Empfänger unbedingt zur Kenntnis nehmen soll (deswegen verschicke ich es ja per Einschreiben), und der Empfänger ist nicht erreichbar / holt es nicht ab / …, so kann das dann nicht mein Problem sein. Ich bekomme das Einschreiben samt Rückschein mit dem Vermerk "Unzustellbar" zurück und bewahre den verschlossenen(!) Umschlag zusammen mit dem Rückschein sorgsam auf.

Wenn dann der Empfänger behauptet, nie ein Schreiben bekommen zu haben, kann ich mich in einem Rechtsstreit darauf berufen bzw. es mit dem verschlossenen Umschlag samt Rückschein auch beweisen, alles in meiner Macht stehende getan zu haben, um das Schreiben dem Empfänger zuzustellen. Wenn er das nicht will, muss er die Konsequenzen tragen, nicht ich.

Gesteigerte Form des Einschreibens ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Kann jeder beantragen, unabhängig vom Schriftstück, kostet AFAIK etwa 40 Euro und wird beurkundet. Wenn der Gerichtsvollzieher dann feststellt, dass das Schriftstück nicht zugestellt werden konnte, ist man im Streitfall auf der absolut sicheren Seite.

Schönen Gruß
Mittwoch

Jin
31.03.2015, 22:30
Wenn ich ein Einschreiben mit Rückschein verschicke, das ein Schreiben enthält, welches der Empfänger unbedingt zur Kenntnis nehmen soll (deswegen verschicke ich es ja per Einschreiben), und der Empfänger ist nicht erreichbar / holt es nicht ab / …, so kann das dann nicht mein Problem sein. Ich bekomme das Einschreiben samt Rückschein mit dem Vermerk "Unzustellbar" zurück und bewahre den verschlossenen(!) Umschlag zusammen mit dem Rückschein sorgsam auf.

ok dann muss ich anscheinend selbst wenn die das nicht annehmen diese 3 monate bezahlen was ich immernoch nich kappiere wieso der anwalt mir das sagt, obwohl er selbst sagt das sind betrüger und noch nich genug, der hat gesagt ich könnte ja in der zeit spielen..... ich verstehs einfach nicht. ich glaub ich such mir nochmal einen anderen anwalt, oder keine ahnung, ich will diesen schmarn nich bezahlen -.-

Katzina
31.03.2015, 22:33
Im Thread #3 stehen die Antworten auf deine Fragen doch bereits drin - du mußt die entsprechenden Links dort aufrufen und danach handeln - es kommt auf den Vertragsabschluß an. Wie, wo, in welcher Form hast du einen "Vertrag" abgeschlossen....

Goofy
31.03.2015, 22:35
Der Nichtzustellbarkeitsvermerk beim Einschreiben reicht völlig aus.

Hat der Anwalt überhaupt die Vertragsgrundlage überprüft? Hat er überprüft, ob es diese "Firma" überhaupt gibt?

Wir beobachten die Szene der Gewinnspielbetrügereien seit ca. 2008 und kennen nicht einen einzigen Fall, wo ein Nichtzahler vor Gericht zur Zahlung irgendwelcher "3 Monate" bei äußerst fragwürdiger Vertragsgrundlage verurteilt worden wäre.

Allein Versuche der Klage finden regelmäßig schon gar nicht statt.

Aber sei es drum, wer den Abzockern für ominöse 3 Monate bei äußerst fragwürdiger Vertragsgrundlage und noch mehr fragwürdiger "Leistung" Geld in den Rachen schieben möchte, der soll das tun.

Ob das so notwendig ist, das hätte man anhand der vielen hier verfügbaren Information durchaus selbst beurteilen können.

Wuschel_MUC
31.03.2015, 23:00
... Vertragsgrundlage überprüft?... ob es diese "Firma" überhaupt gibt?...
Die hartnäckige Fragerei klingt fast, als ob wir zu einer unzulässigen Rechtsberatung provoziert werden sollen.

Vielleicht könnte unser Fragesteller Jin bei der Verbraucherzentrale Rat holen. Das kostet meist nur 10,- Euro.

Zum Nachlesen: Rechtsdienstleistungsgesetz (https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz).

Wuschel

truelife
01.04.2015, 07:22
Gesteigerte Form des Einschreibens ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Kann jeder beantragen, unabhängig vom Schriftstück, kostet AFAIK etwa 40 Euro und wird beurkundet.

Ja nach Zustellart (also ob der Gerichtsvollzieher selbst hingeht oder per Post zustellen lässt, nach zurückgelegter Wegstrecke (nur beim Gerichtsvollzieher berechnet) und Anzahl der Seiten, die zugestellt werden) 10 - 17€.

Investi
02.04.2015, 16:59
Hier sind mal die AGB von Mega-Millions49 zum Stand 08.02.2012.

Die Angaben im Impressum von Megagewinner.com und in den sogenannten "AGB" weichen bezüglich des Anbieters des Dienstes weit voneinander ab. Aber auch ansonsten kann zumindest ich nicht herauslesen, was denn nun eigentlich der Vertragsgegenstand sein soll.

RATM1
02.04.2015, 17:05
Nicht nur die Angaben im Impressum....

50672 Köln liegt nicht gerade gleich neben 63201 Langen... Naja, in den Jahren mag auch diese Strecke per pedes zu bewältigen sein.




(1) Der Vertragsschluss erfolgt durch telefonische Anmeldung des Teilnehmers und die anschließende Bestätigung per Brief oder Email durch den
Anbieter. Voraussetzung für Teilnahme ist die voilständige und wahrheitsgemäße Angabe sämtlicher, erforderlicher Daten des Teilnehmers,
insbesondere Name. Adresse und Zahlungsinformationen. Eventuelle Anderungen sind per Email an mm4g [at] megagewinner.com zeitnah
mitzuteilen.

(3) Vertragsbeginn ist der Tag des Vertragsabschlusses. Das heißt der telefonischen Anmeldung im Sinne des Absatz 1. Der Teilnehmer hat die
Möglichkeit, seine Vertragserklärung zu widerrufen (siehe Wderrufsbelehrung).

Ergo kann der Anbieter eigentlich "Spam" anhand "gekaufter" Adressen inkl. Telefonnummern versenden, welcher durch die diversen Freemail- Anbieter aufgrund der Versender- Adresse mutmaßlich im gleichnamigen "Spam" Eingangsordner landen kann bzw. überhaupt nicht zugestellt wird. Somit entsteht also ein rechtlich sicherer Vertrag.

Sehe ich das richtig...

Ralgert
03.04.2015, 07:08
Somit entsteht also ein rechtlich sicherer Vertrag.

Nein. Aber so haetten die es gerne :-)