Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 033628848125 ruft an für Hansa-Tresor
thomas1611
28.04.2015, 10:42
Die wollten verschiedene Tresore anbieten und völlig zufällig ist einer deren Außendienstler hier im Ort unterwegs.
Es wurde eine Person verlangt, die hier nie existierte, aber zufällig den gleichen Nachnahme trägt wie meine Frau trug...
Natürlich hat sich bei denen nicht rumgesprochen, das auch im B2B gewisse Bedingungen für die werbliche Ansprache eingehalten werden sollten.
Och Thomas, du weisst doch dass sie nur Termine machen und nichts verkaufen wollen ;-)
thomas1611
28.04.2015, 11:09
Weiß ich das? Will ich das wissen? Will ich mir meine Zeit rauben lassen?
Nein! Nein! Nein!
PS: Rohr 1 gewässert und abgefeuert.
truelife
28.04.2015, 11:13
Passt zu:
Hansa Tresor Vertriebs-GmbH
Eduard-Suhling-Str. 13
28217 Bremen
Amtsgericht Bremen Aktenzeichen: HRB 30130 HB
ehemals:
Hansa Tresor Vertriebs-GmbH
Am Müggelpark 23 - 25
15537 Gosen/Neu-Zittau
Amtsgericht Frankfurt/Oder, HRB 13517 FF
Die Vorwahl passt schon mal, und die Rufnummer dann auch (bis zu letzten Ziffer): http://www.golocal.de/gosen-neu-zittau/alarmanlagen/henkel-hansa-tresor-sicherheitstechnik-8HMg3/
Warum les ich da ständig "Hansa-Terror"?
Vielleicht sollte ich mal einen Termin beim Augenarzt vereinbaren.
thomas1611
28.04.2015, 11:34
Danke fürs finden. Ich hab inzwischen auch hier nochmal gewühlt.
Vor ziemlich genau 2 Jahren haben die bei mir auch schon mit der gleichen Masche angerufen.
carkiller08
28.04.2015, 12:13
Ein Kaltanrufe der Fa. Hansa Tresor ist auch bei mir aktenkundig.
Zuletzt ging im Dezember 2014 ein Anruf mit übermittelter Rufnummer 033628895569 ein.
.
Natürlich hat sich bei denen nicht rumgesprochen, das auch im B2B gewisse Bedingungen für die werbliche Ansprache eingehalten werden sollten.
Die "gewissen Bedingungen" im B2B-Bereich haben sich in der Tat noch nicht sehr weit rumgesprochen, selbst bei der BNetzA gibt es da noch diverse "Wissenslücken"über die derzeit gültige Rechtsprechung.
z.B. habe ich auf meine letzte Meldung bezügl. eines Cold-Call folgende Antwort bekommen (Auszug aus dem Antwortschreiben):
"Sie beschweren sich über belästigende Anrufe von der Rufnummer ********** . Während dieses Anrufs wurde Ihnen eine Terminvereinbarung für einen Vertreterbesuch zur Stromtarif-Optimierung zu vereinbaren angeboten.
Werbeanrufe gegenüber Gewerbetreibenden und Freiberuflern ("sonstige Marktteilnehmer") können gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nicht mit einem Bußgeld nach Maßgabe dieses Gesetzes belegt werden. Da Sie Ihrer Schilderung nach nicht als Verbraucher, sondern in Ihrer Funktion als sonstiger Marktteilnehmer angerufen wurden, stellt dies mangels gesetzlicher Grundlage keine Ordnungswidrigkeit dar."
Auf Rückfrage ob bei der "Agentur" die gängigen B2B-Urteile nicht bekannt sind, oder ob man sich bei einer evtl. eigenen gestarteten Telefon-Werbung auf diese Aussage berufen kann bekam ich keine Antwort mehr.
Irgendwie verliert man dann die Lust bei dieser steuerfinanzierten Truppe...
Gruß JoPe
carkiller08
28.07.2015, 11:28
Heute ein erneuter Kaltanruf ( CLIP 033628895569 ).
Anruferin mit starken Akzent wollte Termin zwischen mir und "ihrem Chef" Herr Z**** vereinbaren.
Beworben wurden feuersichere Tresore.
Genanntes Unternehmen : HTB (erst im weiteren Gesprächsverlauf dann auch Hansa Tresor Bremen)
Die "gewissen Bedingungen" im B2B-Bereich haben sich in der Tat noch nicht sehr weit rumgesprochen, selbst bei der BNetzA gibt es da noch diverse "Wissenslücken"über die derzeit gültige Rechtsprechung.
Was die BNetzA sagt, ist schon zutreffend: Werbung mag bei Gewerbetreibenden ggf. rechtswidrig gem. § 7 UWG sein, der Bußgeld-TB aus § 20 UWG bezieht sich demgegenüber nur auf Werbung bei Verbrauchern.
carkiller08
23.09.2015, 12:51
Mal noch ein kurzes Update:
Ich habe den Herrn Z. hier antanzen lassen. Er hat mir dann gleich schöne Beweismittel für meine unmittelbar danach erfolgte Anzeige von mehreren seit 2013 erfolgten Kaltanrufen bei der Wettbewerbszentrale da gelassen. Sehr praktisch. Kaufen wollte ich - das musste Herr Z. dann feststellen - keinen seiner tollen feuerfesten Tresore.
Da half auch die Präsentation eines Werbefilms von seinem Tablet-PC nichts (war wohl mal ein Beitrag bei Pro 7 Galileo).
Der kleinste feuerfeste Tresor kostete übrigens über 800 Euro.
Das Aktenzeichen , unter der die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Büro Stuttgart) die Sache aufgenommen hat, liegt mir vor .
Strobbie
30.09.2015, 16:43
Diese Tresordrücker hatte ich auch schon wiederholt am Rohr. Der ehemalige Chef hier war wohl so dämlich, sich von denen vollquatschen zu lassen, die beziehen sich immer wieder auf seinen Namen. In die Akte einzutragen, dass wir keine Anrufe mehr möchten und deren Opfer hier gar nicht mehr beschäftigt ist, scheint die aber heillos zu überfordern.
Zur Rechtswidrigkeit: Es wird kein Bussgeld ausgesprochen, weil keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Es kann sich lediglich bei der Bundesnetzagentur beschwert werden, da das Wettbewerbsrecht verletzt wird. Da wird dann gegebenenfalls kostenpflichtig abgemahnt. Leider ist dieser Tiger ziemlich zahnlos und mit Schreibarbeit verbunden, da die für das laufende Verfahren jeweils eine eidesstattliche Erklärung benötigen. Da muss man sich eben zurechtlegen, für welche Nervensägen man diese Arbeit auf sich nimmt.
Wuschel_MUC
30.09.2015, 17:54
... bei der Bundesnetzagentur beschwert werden, da das Wettbewerbsrecht verletzt wird...
Du meinst vermutlich die Wettbewerbszentrale, www.wettbewerbszentrale.de (http://www.wettbewerbszentrale.de) in Bad Homburg. Schicke ihnen eine Eidesstattliche Erklärung über die Anrufe der Tresordrücker, und du hast mit 99% Wahrscheinlichkeit Ruhe.
Wuschel
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