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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mehrwertdienstbetrug? - mr next id - 0900 1001320



T-Wurm
13.08.2015, 07:48
Hallo hier, ich liege derzeit im Clinch mit der Fa. mr next id. Über die Festnetzrechnung ( All-Ip Anschluss) meines Providers Telekom wurden mir ein paar Hundert € Rechnungspositionen abgebucht, für die angebliche Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten ( 0900- ). Die Gespräche sind tatsächlich im Einzelverbindungsnachweis der Telekom ausgewiesen. Nach kurzem Nachforschen in der Familie ( sind auch zwei "Pubertiere" die es zu fragen galt, die aber zu den Gesprächszeiten in der Schule waren!) war klar; diese Telefonate wurden von uns nicht willentlich geführt! Also Geld zurückgeholt über die Bank, Telekom bezahlt und bei mr next ID: [ID filtered]
Ich fürchte, wenn es zum Prozess kommt, wird es nicht leicht. Denn die Gespräch sind ja augenscheinlich zustande gekommen, aber eben wohl nach einer vorangegangenen Hacker-Attacke. Gibt es hier schon jemanden, der mit dieser anscheinend neuen Methode der Abzocke Erfahrung hat?

Hippo
13.08.2015, 09:33
Nur mal als eventuelle Möglichkeit in den Raum geworfen - prüfe mal ob Dein Router ev die Schwachstelle sein könnte vergleichbar zu den Angriffen auf ungepatchte Fritzboxen vor geraumer Zeit.

T-Wurm
13.08.2015, 12:22
Das war mit das erste, was ich gecheckt habe. Für mein HGW lagen keine aktuellen Risiken vor; eine Lücke von Feb. 2014 hatte ich damals direkt gepatcht. Aber der Router war alt und ich kann nicht ausschließen - er machte seit Anfang 2015 Mätzchen, ..verlor mal eben die Kundendaten usw. - sodass ich ihn alle paar Wochen neu aufsetzen musste. Habe ihn jetzt ausgetauscht. Anitvir aufem Rechner immer aktuell gehalten. ABER muss ich beweisen, dass ich hier betrogen worden bin, weil die Gespräche im EVN sichtbar sind? Oder muss der Verbundnetzladen eine belastbares Prüfprotokoll liefern oder...?

Nebelwolf †
13.08.2015, 12:47
Next ID: [ID filtered]

Im §45i des Telekommunikationsgesetzes (http://dejure.org/gesetze/TKG/45i.html) steht nichts davon, daß sich ein Anbieter von der Durchführung der Prüfung befreien lassen kann. Inkasso-Buden bauen gerne eine agressive Drohkulisse auf, die aber nur warme Luft ist. Das bedeutet nicht, daß es wirklich zum Prozeß kommt. Ohne Prüfprotokoll und ohne Beleg, daß es einen Kostenhinweis gegeben hat, steht man vor Gericht relativ blöd da, wenn der gegnerische Anwalt nicht völlig auf den Kopf gefallen ist.

Nebelwolf

truelife
13.08.2015, 13:02
Blöde Frage von mir erstmal vorneweg: Dein Vertragspartner ist die Telekom. Wieso diskutierst du dann mit mr. next id?

T-Wurm
13.08.2015, 13:59
Diskutiert habe ich nicht mit mr. next id. Lediglich schriftlich Ihrer Forderung widersprochen, was ja auch so wohl notwendig ist. Und die Telekom hat die 0900 Gespräche in ihrem EVN; i.e. sieht sie als erfolgt an. Mit der DT habe ich auch keinerlei Probs. Die haben mir gesagt, nachdem sie ihr Geld von mir bekommen haben, dass ich halt davon ausgehen kann, dass mr next ID: [ID filtered]

Goofy
13.08.2015, 14:30
So...jetzt hat mr next ID: [ID filtered]

Dämliche Kasperei. Damit kommen die vor keinem Gericht durch. Es gibt kein "Zertifkat nach TKG". Der Minderwertladen hat gemäß § 45i TKG das Prüfprotokoll beizubringen und damit basta. Hierzu ist gemäß TKG immer am Einzelfall zu prüfen.

Wenn der Kaspernetzbetreiber dieses Prüfprotokoll nicht beibringen kann oder will, dann hat er vor Gericht schlechte Karten. Und solange kann man sich eigentlich entspannt zurücklehnen. Erst wenn tatsächlich ein Prüfprotokoll präsentiert wird, sollte man Rechtsberatung von einem Anwalt in Anspruch nehmen, der sich mit TK-Recht auskennt.

Vorher ist die Sache als bestritten zu betrachten. Inkassobüros haben keine Sonderrechte, ein Eintrag bei der Schufa oder ähnlicher Zirkus ist bei bestrittener Forderung unzulässig.

Trotzdem vielleicht mal versuchen, vom alten Router die Verbindungsprotokolle auszulesen. Der muss ja dazu eigentlich nicht mit dem Internet verbunden sein.

Könnten zu der betreffenden Zeit irgendwelche Computer oder Smartphones über das W-LAN mit dem Router verbunden gewesen sein? Dann diese Geräte ebenfalls auf Viren bzw. schädliche Apps checken.

Das W-LAN-Passwort und das Router-Passwort sollte natürlich auch sicher sein. Hierzu die Sicherheitsempfehlungen des Herstellers beachten. Eigentlich sind aber seit geraumer Zeit bei diesen Geräten bereits ab Werk sichere Passwörter voreingestellt.

Fidul
13.08.2015, 23:18
Welche 0900er waren es denn?

T-Wurm
09.09.2015, 08:22
Hallo,
ich habe mich eine Weile nicht gemeldet, sorry! mr.next ID: [ID filtered]

T-Wurm
09.09.2015, 08:24
@Fidul:

Es wurde angeblich die Nummer: 0900 100 1320 gewählt. Und das gleich 10x in 4 Stunden...

T-Wurm
09.09.2015, 08:28
@Goofy
Es gibt keine auswertbaren Protokolle auf dem alten Router. Gerade in der Zeitphase der angeblichen Mehrwertdienstnutzungen habe ich das Ding sicher 3x auf Werksdaten zurückgesetzt.

Ich habe auch eine Anzeige erstattet. Sollte ich die noch hinterherschicken?

Bestritten ist es ja erstmal..problematisch ist wohl, dass es natürlich möglich ist, dass ich einen Dialer hatte oder irgendein Hackerszenario gepasst hat. Wir haben 4 Rechner im Haus, VoIP, Entertain, ...eben ein All-IP Anschluss. Ob die Kids ihr Antivir immer brav anlassen und updaten lassen, kann ich nicht wirklich kontrollieren. Mach ich halt stichprobenartig. An den Tag könnte auch ein Rechner angewesen sein...sogar mein Mann vergisst manchmal ihn auszumachen. Handy eher nicht, war ja niemand da!

Goofy
09.09.2015, 09:43
Ich habe auch eine Anzeige erstattet. Sollte ich die noch hinterherschicken?


Kann nicht schaden.



Bestritten ist es ja erstmal..problematisch ist wohl, dass es natürlich möglich ist, dass ich einen Dialer hatte oder irgendein Hackerszenario gepasst hat.


Dann sollten aber die Virenschutzprogramme bzw. Prüfsoftware wie HijackThis Spuren auf dem Rechner finden.

Wenn nichts gefunden wird, ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass dies die Ursache war.

Zudem gibt es für VoIP-Verbindungen meines Wissens gar keine technisch funktionierenden Dialer. Die gab es früher mal an den alten Analoganschlüssen bzw. auch noch (schon eher wieder speziell...) am ISDN-Anschluss in Form von CAPII-Dialern.

Aber wie auch immer: bevor der Minderwertladen kein Prüfprotokoll beibringt, kann man sich ohnehin ganz entspannt zurücklehnen.



Wir haben 4 Rechner im Haus, VoIP, Entertain, ...eben ein All-IP Anschluss. Ob die Kids ihr Antivir immer brav anlassen und updaten lassen, kann ich nicht wirklich kontrollieren. Mach ich halt stichprobenartig. An den Tag könnte auch ein Rechner angewesen sein...sogar mein Mann vergisst manchmal ihn auszumachen. Handy eher nicht, war ja niemand da!

Rechner prüfen, evtl. auch mal den Kaspersky-Online-Scanner drüber laufen lassen und auch mal mit HijackThis checken.

Ansonsten ist aber dieser Laden dafür bekannt, dass nicht selten Forderungen gestellt werden, die vollends nicht nachvollziehbar sind.

Bekannt ist auch, dass dann gern die Anwaltskanzlei Bussek und Mengede auf den Plan tritt. Solange die aber nicht vor Gericht gehen (und ohne das Prüfprotokoll ist das für die dann sehr schwierig...) kann das wurst sein. Ein Anwalt ist keine Behörde, der hat keine Sonderrechte - solange er nicht vor Gericht geht und auch noch dort gewinnt.

thomas1611
09.09.2015, 09:46
Link (http://www.guthaben.de/zahlungsmethoden/0900-1001-320)

da wird die Nummer auch angegeben. Insbesondere die Möglichkeit einer Umwandlung in Gamecards oder Handyguthaben macht die Ermittlung nicht unbedingt einfacher.

Auf Guthaben.de können Sie jetzt einfach und zuverlässig per Telefon bezahlen. Wählen Sie beim Bestellvorgang die Option „Telefon“. Danach wählen Sie die Nummer 0900 1001 320 und bleiben in der Leitung bis die Verbindung nach einiger Zeit automatisch getrennt wird. Ihre Zahlung ist dann getätigt. Mit der IVR Zahlung möchten wir Ihnen auf Guthaben.de eine weitere bequeme und zuverlässige Zahlungsmethode anbieten. IVR Zahlungen sind bei größeren Bestellungen nicht möglich.

rainer
09.09.2015, 10:54
Ansonsten ist aber dieser Laden dafür bekannt, dass nicht selten Forderungen gestellt werden, die vollends nicht nachvollziehbar sind.

Bekannt ist auch, dass dann gern die Anwaltskanzlei Bussek und Mengede auf den Plan tritt. Solange die aber nicht vor Gericht gehen (und ohne das Prüfprotokoll ist das für die dann sehr schwierig...) kann das wurst sein. Ein Anwalt ist keine Behörde, der hat keine Sonderrechte - solange er nicht vor Gericht geht und auch noch dort gewinnt.

kann ich bestätigen. Mir wurde auch schon mal ein angebliches Abo das dann von next.ID: [ID filtered]

Rainer

carsten.gentsch
09.09.2015, 12:38
Hallo
ja die next.ID: [ID filtered]

T-Wurm
09.02.2016, 08:18
Nach mr. next ID: [ID filtered]
Beschrieben habe ich schon alles unter "Mehrwertdienstbetrug?-mr next ID: [ID filtered]
Also...die Hanser Inkasso schreibt auf einmal nicht mehr, dass von unserem Festnetz IP-Anschluss Mehrwertdienste angeklingelt worden seien, sondern "Es wurde ein Artikel/eine Leistung gewählt und nach der Anwahl der Zahlungsweise über TelServ B.V. die Telefonanschlussnummer eingegeben, welche für die Abrechnung über Ihre Telefonrechnung erforderlich ist. An diese Telefonanschlussnummer wurde eine Transaktionsnummer (TAN) per SMS geschickt, welche dann durch den Nutzer online in das Bezahlfenster eingegeben wurde. Mit dem Drücken des "bezahlen"-Buttons wird die Transaktion aktiv bestätigt und inder nächsten Telefonrechnung erscheint der Rechnungsbetrag.
Eine technische Prüfung im Sinne des Telekommunikationsgesetz (TKG) ist nur dann angezeigt, wenn ein Nachweis für das abgerechnete Verbindungsaufkommen zu erbringen ist. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um die Abrechnung eines Festentgeltes, somit entfällt eine Prüfung gemäß TKG."
Im EVN steht, dass von 3 meiner Festnetzanschlussnummern ( hab ich noch aus ISDN Zeiten, ist aber nur eine zugeordnet in der Routerkonfig ) 10 abgehende Gespräche zu 0900 1001320 geführt wurden. Ist das nicht etwas anderes, als das was die jetzt beschreiben?
Jedenfalls hat auch dieser Blödsinn nicht stattgefunden. Widersprochen hatte ich ja im Sommer ordentlich. Was mach ich jetzt ? Ignorieren?

Goofy
09.02.2016, 10:24
Wenn man einer unberechtigten Feststellungsklage bereits einmal (mit beweisbarer Zustellung = Einschreiben...) widersprochen hat, dann muss man sich zu weiterem Mahnquatsch nicht mehr äußern.

Wenn weiterer Mahnquatsch kommt, hat man zwei Möglichkeiten:

1) Ignorieren
oder
2) Negative Feststellungsklage