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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rhein-Medial GmbH Spam / Emailwerbung



Stingrayhf
17.08.2015, 11:13
Hallo,

ich bekomme in den letzten Tagen massiv E-Mail-Werbung von der Firma Rhein-Medial GmbH.
Die Werbemails kommen im Abstand von 1-2 Tagen für verschiedene Produkt- oder Dienstleistungsanbieter.
Im Footer von der E-Mail-Werbung wird auf folgendes hingewiesen


Diesen kostenlosen Newsletter erhalten Sie durch die Registrierung bei einem unserer Projekte oder bei einem Kooperationspartner. Der Versand erfolgte an die E-Mail-Adresse: ????????@??????????.de.

Beworbene Inhalte:
Bei Fragen zu den beworbenen Produkten und Diensten wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Die Rhein-Medial GmbH als technischer Dienstleister kann Ihnen hier leider nicht weiterhelfen.

Impressum für den technischen Versand:
Rhein-Medial GmbH, Rheinwerkallee 3, 53227 Bonn, Geschäftsführer: R* S*, AG Bonn HRB 21667, Internet: www.Rhein-Medial.de

Wenn Sie keine weiteren Informationen wünschen, können Sie den Newsletter über folgenden Link abmelden. Direkte Antworten an die Absenderadresse können nicht beantwortet werden.


Mir war die Firma Rhein-Medial GmbH bisher nicht bekannt.
Insbesondere habe ich mich nicht in eine irgendwie geartete Liste eingetragen oder an Gewinnspielen bzw. Umfragen teilgenommen oder mich bei sonstigen Dienstleistungen auf den Webseiten der Rhein-Medial GmbH registriert um derartige Informationen zu erhalten.
Auch eine Double-Opt-In-Bestätigungsmail habe ich nicht erhalten.

Hat noch jemand von euch Spam von der Rhein-Medial GmbH erhalten?

schara56
17.08.2015, 12:55
Ein E-Mail-Header (https://www.antispam-ev.de/wiki/EMailHeader) dazu wäre recht hilfreich.

Stingrayhf
17.08.2015, 16:10
Sorry den Header hatte ich vergessen.
Anbei der Header von der neusten Werbemail von heute.

Return-Path: mail [at] bounces.angebote-vergleichen.com
Received: from smtp1-03.angebote-vergleichen.com ([88.198.237.2]) by
mx-ha.gmx.net (mxgmx002) with ESMTP (Nemesis) ID: [ID filtered]
<xxxxxxxx>; Mon, 17 Aug 2015 xx:xx:xx +0200
Received: (GreenArrow 29459 invoked from network); 17 Aug 2015 xx:xx:xx -0000
DKIM-Signature: v=1; a=rsa-sha1; c=relaxed/relaxed;
d=angebote-vergleichen.com; s=finanzaffiliate3; h=Content-Type:
Reply-To:Subject:Date:Message-Id:Mime-Version:To:
List-Unsubscribe:Content-Transfer-Encoding:
X-Mailer-Info: BQH5Zwt3oaN3ZGtjAGRjZaO6KmAlM252rKMmp25gLJ5uqaZfM3WuYzg6qRO5pzgbnvkkqay6KmA2rKMm p25gLJ5uqaZ
X-CampaignID: [ID filtered]
X-Rpcampaign: brm_782958
X-Rptags: finanzaffiliate3
X-ListID: [ID filtered]
Content-Type: multipart/alternative; boundary="--------------97D0DA9F920FDBDEBEE8F10A"
Reply-To: noreply [at] angebote-vergleichen.com
X-MessageID: [ID filtered]
X-GroupID: [ID filtered]
Subject: =?UTF-8?Q?Wird=20das=20Treppensteig?==?UTF-8?Q?en=20f=C3=BCr=20Sie=20oder=20Ihre?==?UTF-8?Q?=20Angeh=C3=B6rigen=20schwier?==?UTF-8?Q?iger?=?
X-MemberID: [ID filtered]
Date: Mon, 17 Aug 2015 xx:xx:xx +0200
X-ClientID: [ID filtered]
Message-ID: [ID filtered]
Mime-Version: 1.0
To: xxxxxxxxxx
List-Unsubscribe: <mailto:***@unsubscribe.alphabet-mail.de>, <http://angebote-vergleichen.com/U?[UNSUB filtered]>
Content-Transfer-Encoding: 8bit
From: "Treppenliftvergleich" <mail [at] angebote-vergleichen.com>
Envelope-To: <xxxxxxxxxx>
X-GMX-Antispam: 0 (Mail was not recognized as spam); Detail=V3;
X-GMX-Antivirus: 0 (no virus found)
X-UI-Filterresults: notjunk:1;V01:K0:iuj0ewwqfDQ=:4bCIUsYgp0sE61Oh5K0R47LUVf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----------------97D0DA9F920FDBDEBEE8F10A
Content-Type: text/plain; charset="UTF-8"
Content-Transfer-Encoding: 8bit

deekay
17.08.2015, 17:46
Hallo Stingray aus HF ?! ;-)

die Header Angaben bitte beim nächsten mal mit [HEADER[/HEADER] einklammern

schara56
17.08.2015, 20:19
Direktspam - da hilft in der schnellen Runde ein T5F (https://www.antispam-ev.de/wiki/T5F,_auch_TFFFFF) oder halt ein Anwalt.

canonical name smtp1-03.angebote-vergleichen.com.
aliases
addresses 88.198.237.2

Domain Name: angebote-vergleichen.com
Registry Domain ID: [ID filtered]
Registrar WHOIS Server: whois.rrpproxy.net
Registrar URL: http://www.1blu.de
Updated Date: 2015-07-23Txx:xx:xx.0Z
Creation Date: 2015-07-22Txx:xx:xx.0Z
Registrar Registration Expiration Date: 2016-07-22Txx:xx:xx.0Z
Registrar: Key-Systems GmbH
Registrar IANA ID: [ID filtered]
Registrar Abuse Contact Email: abuse [at] key-systems.net
Registrar Abuse Contact Phone: +49.68949396850
Domain Status: ok http://www.icann.org/epp#ok
Registry Registrant ID: [ID filtered]
Registrant Name: R* S*
Registrant Organization: Rhein-Medial GmbH
Registrant Street: Rheinwerkallee 3
Registrant City: Bonn
Registrant State/Province:
Registrant Postal Code: 53227
Registrant Country: DE
Registrant Phone: +49.22838758734
Registrant Phone Ext:
Registrant Fax:
Registrant Fax Ext:
Registrant Email: buchhaltung [at] rhein-medial.de
Registry Admin ID: [ID filtered]
Admin Name: R* S*
Admin Organization: Rhein-Medial GmbH
Admin Street: Rheinwerkallee 3
Admin City: Bonn
Admin State/Province:
Admin Postal Code: 53227
Admin Country: DE
Admin Phone: +49.22838758XYZ
Admin Phone Ext:
Admin Fax:
Admin Fax Ext:
Admin Email: buchhaltung [at] rhein-medial.de

bigdata
06.11.2015, 13:55
Hallo zusammen,

scheint ein Supercomm-Klon zu sein.
Ich bekomme auch neuerdings Spam von denen, an eine längst vergessene Supercomm/Schober-Spamtrap.
So lange gibt es die noch gar nicht, wie ich diese Adresse nicht mehr benutze.
Mir ist es Wurscht, mit den ollen Kamellen wird es den Laden nicht lange geben.

LG

Biggi

GresaJue
20.12.2015, 17:43
Fehler!
Es gibt sie immer noch und irgendwie haben die jetzt meine Adresse bekommen oder diese kursiert bei diesen Anbietern.

Hat eine solche Widerrufsmail überhaupt abschreckende Wirkung?

Grüsse vom Jürgen

GresaJue
20.12.2015, 18:19
Zu spät zum bearbeiten, daher so:
Und das ist der Geschäftsführer dieses Vereins
*Link entfernt*

Grüsse vom Jürgen

GresaJue
20.12.2015, 21:04
ich habe es gewagt, obwohl man ja damit wohl die Mailadresse bestätigt
http://tolle-angebote.net/viewonline.php?client_id=20158&mid=*schnipp*&message_id=*schnipp*&campagne_id=817457##_MOD{ONLINEVIEW}_##
das ist der Link für den newsletter
aber dieses tolle-angebote.net ist leer, da müsste mal ein Fachmann ran

und diese Rhein-Medial mit ihrem Geschäftsführer, der auch bei facebook und xing zu finden ist, gibt sich als technischen Dienstleister aus, also lacht der wohl auch über mein T5f Schreiben
Grüsse vom Jürgen

carsten.gentsch
20.12.2015, 22:01
ich habe es gewagt, obwohl man ja damit wohl die Mailadresse bestätigt
http://tolle-angebote.net/viewonline.php?client_id=20158&mid=*schnipp*&message_id=*schnipp*&campagne_id=817457##_MOD{ONLINEVIEW}_##
das ist der Link für den newsletter
aber dieses tolle-angebote.net ist leer, da müsste mal ein Fachmann ran

und diese Rhein-Medial mit ihrem Geschäftsführer, der auch bei facebook und xing zu finden ist, gibt sich als technischen Dienstleister aus, also lacht der wohl auch über mein T5f Schreiben
Grüsse vom Jürgen

gehostet bei 1blue und Registrar ist Key-Systems GmbH da bleiben keine Fragen offen aber lt. Domain Whois sind die selber Domaininhaber;)
http://tolle-angebote.net

Aslo der Spammer ist der Domaininhaber nix mit Dienstleister sondern der Begünstigte ;) da gibt es keine Ausreden mehr.

schara56
21.12.2015, 06:48
...] aber dieses tolle-angebote.net ist leer, da müsste mal ein Fachmann ran [...Leer ist das nicht - der Aufruf mit den ganzen Parameter führt zu etwas interessanten:
von http://tolle-angebote.net/T2?*schnipp* geht es dann weiter zu https://www.tarifcheck24.com/kredit/vergleich/

6697

GresaJue
21.12.2015, 08:46
Wow
schon Antwort vom Geschäftsführer

Sehr geehrter Herr Gresajue,
gerne übersende ich Ihnen die gewünschten Daten:

Eingetragen auf sidebar-gadget.de
E-Mail: gresajue [at] XXXXXXXXX.de
IP: 87.179.xxx.xx
Datum: 2013-01-03 xx:xx:xx

DOI IP: 87.179.xxx.xx
DOI Datum: 2013-01-03 xx:xx:xx
Sie haben sich ja bereits aus dem Verteiler ausgetragen, so dass Sie ohne erneute Anmeldung ihrerseits auch keine Email mehr erhalten werden.
Freundliche Grüße
Geschäftsführer

Das Schreiben scheint gut zu sein!!!
Aus dem Verteiler ausgetragen sollte man ja wohl auch nicht machen, da es ja auch eine Bestätigung der Adresse ist

Wie komme ich bei dem sidebar-gadget.de raus?
Da hatte ich wohl mal was bei Softonic runtergeladen, passiert aber nie mehr!!!

Grüße vom Jürgen

schara56
21.12.2015, 09:10
...] Wie komme ich bei dem sidebar-gadget.de raus?
Da hatte ich wohl mal was bei Softonic runtergeladen, passiert aber nie mehr!!! [...Wie kommt Rhein-Medial an Daten welche bei Supercomm Data Marketing GmbH angeblich generiert wurden?
Mal theoretisch angenommen es wurden die Daten wirklich bei Supercomm Data Marketing GmbH / sidebar-gadget.de eingetragen: das Werbeeinverständnis ist nicht übertragbar!

Kommen die benannten IPv4-Adressen überhaupt in Frage?

Ich sehe keinen strukturellen Zusammenhang zwischen Softonic, Supercomm Data Marketing GmbH und Rhein-Medial - alles juristisch getrennte Unternehmen.
Lt. Web.archive.org (http://web.archive.org/web/20150607092813/http://www.sidebar-gadget.de/impressum.html) lautete das Impressum bei sidebar-gadget.de am 19.10.2015 wie folgt:

Verantwortlich für den Inhalt gemäß §10 Abs. 3 MDStV.:

Fairmail Media Limited
69 Great Hampton Street
Birmingham
B18 6Ew

Großbritannien
Company registered in England & Wales.
Company No.: 08230498
Director: M* M*
Internet: www.fairmail-media.com
E-Mail: info [at] fairmail-media.com

Das DeNIC-Whois vom 04.10.2010 verweist auf:

Domaininhaber: S* N*
Organisation: Supercomm Data Marketing GmbH
Adresse: Auguststr. 19
PLZ: 53229
Ort: Bonn
Land: DE

Ich halte es für sinnvoll eine BDSG-Auskunft von Supercomm Data Marketing GmbH und Rhein-Medial einzufordern; notwendiger Weise an Eides statt und am besten über eine(n) Rechtsanwältin / Rechtsanwalt.

KaiHH
21.12.2015, 10:29
Am Rande bemerkt:


2013-01-03

Die Geschichte dürfte, selbst wenn die zusammen gehören sollten, schon etwas zu alt sein, um da noch spammen werben zu dürfen.


Gruß
Kai

thomas1611
21.12.2015, 10:44
schon etwas zu alt sein


gilt aber nur, sofern bisher ungenutzt - eine laufende Nutzung verfällt ja nicht nach 2 Jahren+x

KaiHH
21.12.2015, 12:42
Ja klar!

Ich ging dabei von folgendem aus:



Hallo,

ich bekomme in den letzten Tagen massiv E-Mail-Werbung von der Firma Rhein-Medial GmbH.
[.....]
Mir war die Firma Rhein-Medial GmbH bisher nicht bekannt.

So vermute ich, dass bisher nichts bei ihm aufgeschlagen ist.

Gruß
Kai

GresaJue
21.12.2015, 19:21
@schara56
bei dem Link von tolle-angebote wird wohl auf die Seite weitergeleitet, deren Inhaber die Werbung bezahlt. Ob tarifcheck24 das mit SPAM notwendig hat?
tolle-angebote.de ist leer, zumindest mit meinen Kenntnissen.

das mit dem Gedanken der Verbindung zu Softonic war nix, der Gedanke kam, da beim suchen nach sidebar-gadget am Anfang softonic erschien und ich einiges an adware und Werbung nach einem download bei softonic auf dem Rechner hatte. Das ist aber schon eine Zeitlang her.

Ist denn das Verlangen einer BDSG-Auskunft weitergehend als die Antwort von dem Geschäftsführer?

Grüße vom Jürgen

schara56
21.12.2015, 19:51
...] Ist denn das Verlangen einer BDSG-Auskunft weitergehend als die Antwort von dem Geschäftsführer? [...Mich würde hier - unter anderem - interessierten wieso die von Rhein-Medial GmbH fremde Datensätze als Zieladressaten für deren Geschäftsbetrieb nutzt.

Ich zitiere mal aus den Datenschutzerklärungen von sidebar-gadget.de:

...] Nutzung von Daten für Werbung und Marktforschung
Aufgrund Ihrer Einwilligung beim Download nutzen wir Ihre personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung und Marktforschung. Dazu verwenden wir Ihre Daten zur individuellen Erstellung und Versendung ausgewählter Informationen (Werbung) per Post, per E-Mail und in weiteren von Ihnen bestellten Services wie zum Beispiel E-Mail Newsletter. Der Versand dieser Informationen erfolgt ausschließlich durch die Fairmail Media Limited GmbH oder durch deren Auftragsdatenverarbeiter. Außerdem darf die Fairmail Media Limited Ihre Daten für an Sie gerichtete Werbung nutzen, während Sie die Internet-Seite besuchen.
Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte für Zwecke der Werbung und Marktforschung findet ansonsten nicht statt.
Der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung und Marktforschung können Sie jederzeit widersprechen bzw. Ihre diesbezügliche Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nutzen Sie dazu unser eMail-Adresse info [at] fairmail-media.com. Der Widerspruch bzw. Widerruf der Einwilligung kann aber zur Folge haben, dass Ihnen einzelne Services nicht mehr zur Verfügung stehen oder die Fairmail Media Limited das Nutzungsverhältnis beendet.
In jedem Newsletter, den Sie erhalten, werden Sie einen Verweis auf die Möglichkeit der Abmeldung vorfinden. [...
Das halte ich für recht dünnes Eis.

GresaJue
21.12.2015, 21:22
Ich komme nicht auf die Seite von sidebar-gadget.de, werde aus deiner Antwort die Datenschutzerklärung zitieren und den Herrn Geschäftsführer fragen, wie er an die Datensätze kommt. Ich glaube nicht, dass er da auch so schnell antwortet.
Ich werde auch bei tarifcheck24, die ja eigentlich ein seriöses Portal zu sein scheint, anfragen, ob sie es jetzt nötig haben mit unerlaubter SPAM zu werben.
Grüsse vom Jürgen

Stingrayhf
22.12.2015, 16:52
Ich melde mich mal in dem Thema zurück und kann vielleicht etwas Licht in das Dunkel bezüglich der Zusammenhänge bringen.
Rückmeldungen zu diesem Thema von euch sind ausdrück erwünscht ;)

Meine E-Mail-Adresse um die es geht war bis Mai 2015 nicht von E-Mail-Werbung oder Spam betroffen.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Erstmalig bekam ich im Mai 2015 Email-Werbung von der Supercomm Data Marketing GmbH an diese E-Mail-Adresse gesendet.
Mit Hilfe von einem Rechtsbeistand ließ ich die Supercomm Data Marketing GmbH abmahnen.
Gleichzeitig wurde Supercomm Data Marketing GmbH zur Auskunft gemäß BDSG §34 aufgefordert.
Die Supercomm Data Marketing GmbH gab keine Unterlassung/Verpflichtungserklärung ab.
Begründet wurde dies durch meine angebliche Anmeldung auf der Webseite www.treiber-world.de

Beauskunftet wurden folgende Daten:

meine E-Mail-Adresse mit der die anmeldung angeblich auf treiber-world.de erfolgt sein soll
Teilnahme: hht://www.treiber-world.de
SIP-Datum: Datum aus 2010
SIP-Adresse: IP-Adresse von Telefonica o2
DOI-Datum: Datum aus 2010
DOI-Adresse: IP-Adresse von Telefonica o2

Weder Supercomm noch die Webseite treiber-world.de waren mir bis zum Erhalt der Werbemails bekannt.
Ich habe mich defintiv nicht für den Erhalt von Werbung auf treiber-world.de angemeldet.
Ich wüßte auch sonst nicht was ich auf treiber-world.de gesucht haben soll.
Ich war auch nie Kunde von Telefonica o2. Schon deswegen kann ich mich nicht auf treiber-world.de angemeldet haben.
Der Datensatz zu meiner E-Mailadresse es definitiv falsch.


Mir ist insbesondere nicht klar wie meine E-Mail-Adresse in die Datenbank von treiber-world.de oder von Supercomm gelangt ist.
Gibt es diesbezüglich von euch Erkenntnisse darüber ob bei der Supercomm Data Marketing GmbH auch andere falsche Datensätze für die Anmeldung zur E-Mail-Werbung existieren?


Die Schreiben die an die Supercomm Data Marketing GmbH gerichtet waren, wurden von der Firma SCHOBER Holding International GmbH beantwortet.
Ich hatte letztmalig im Jahr 2012 SCHOBER die werbliche Nutzung meiner Daten unteresagt.
Da die Supercomm Data Marketing GmbH keine Unterlassung/Verpflichtungserklärung abgegegen hat, wurde Klage vor dem Amtsgericht Bonn eingereicht.
Vor dem Amsgericht Bonn wird die Supercomm Data Marketing GmbH von der Firma SCHOBER Holding International GmbH vertreten.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Im August 2015 habe ich dann auf die gleiche E-Mail-Adresse Werbung der Firma Rhein-Medial GmbH erhalten.
Ich vermutet nach dem Erhalt der E-Mail-Werbung bereits einen Zusammenhang mit der Supercomm Data Marketing GmbH und treiber-world.de
Die Firma Rhein-Medial GmbH war mir bis zum erhalt der E-Mail-Werbung nicht bekannt.

Mit Hilfe von einem Rechtsbeistand ließ ich die Rhein-Medial GmbH abmahnen.
Gleichzeitig wurde Rhein-Medial GmbH zur Auskunft gemäß BDSG §34 aufgefordert.
Die Rhein-Medial GmbH gab keine Unterlassung/Verpflichtungserklärung ab.
Begründet wurde dies wieder damit, dass meine E-Mail-Adresse angebliche dem Poratl www.treiber-world.de im Wege des Double Opt In Verfahrens generiert und dabei erklärt wurde, dass die Rhein-Medial GmbH als Sponsorin des Services an meine E-Mail-Adresse Werbung versenden dürfe.

Das Interessante dabei ist, die Rhein-Medial GmbH wurde am 03.08.2015 im Handelsregister eingetragen. (03.08.2015 / Neueintragung).
Am 04.08.2015, also einen Tag nach der Neueintragung, habe ich die erste Werbemail der Rhein-Medial GmbH erhalten.
Wie kann eine Firma die erst im Jahr 2015 gegründet wird, bereits im Jahr 2010 Sponsor des Services von treiber-world.de sein?

Folgende Daten erhielt die Rhein-Medial GmbH zu diesem Vorgang.
Von wem die Rhein-Medial GmbH die Daten zu diesem Vorgang erhalten hat, wurde bis heute trotz nochmaliger Nachfrage nicht beantwortet.
Ich gehe aktuell davon aus, dass meine E-Mail-Adresse von SCHOBER bzw. Supercomm an die Rhein-Medial GmbH übermittelt wurde.

Eingetragen auf: treiber-world.de
E-Mail: Meine E-Mail-Adresse
IP: gleiche IP wie bei Supercomm
Datum: gleiches Datum wie bei Supercomm
DOI IP: gleiche IP wie bei Supercomm
DOI Datum: gleiches Datum wie bei Supercomm

Die Schreiben die an die Rhein-Medial GmbH gerichtet waren, wurden von Rechtsanwalt P. beantwortet.
Auf der Webseite von Rechtsanwalt P. findet sich unter "Links" gleich an erst Stelle eine Verlinkung zur Firma Supercomm Data Marketing GmbH
Da die Rhein-Medial GmbH keine Unterlassung/Verpflichtungserklärung abgegegen hat, wurde Klage vor dem Amtsgericht Bonn eingereicht.
Vor dem Amsgericht Bonn wird die Rhein-Medial GmbH auch von Rechtsanwalt P. vertreten.


Hier gibt es meiner Meinung nach definitiv einen Zusammenhang zwischen SCHOBER, Supercomm und Rhein-Medial sowie Rechtsanwalt P.


@GresaJue

Bist Du Dir sicher das Du dich auf der Webseite sidebar-gadget.de für E-Mail-Werbung eingetragen hast?

War Dir die Webseite sidebar-gadget.de vorher bekannt?

Fidul
22.12.2015, 17:02
Supercomm gehört zu Schober, siehe HR.

GresaJue
22.12.2015, 20:57
@shara56
bedeutet das hier, dass die Fair- medial auch ein Whois ist
hier (http://centralops.net/co/DomainDossier.aspx?addr=www.fairmail-media.com&dom_whois=true&x=18&y=10) gefunden

Whois-Daten entfernt. Bitte Forenregeln beachten! Danke!

Grüße vom Jürgen

RATM1
22.12.2015, 21:42
69 Great Hampton Street.... :clap2:


Das größte Haus der Welt...

Quelle und Verfasser: urbanfreak.de (http://www.urbanfreak.de/das-grosste-haus-der-welt/2147483647/)

Stingrayhf
08.04.2016, 10:20
UPDATE Klage AG Bonn

- Urteil Amtsgericht Bonn 110 C 414/15 vom 24.03.2016 gegen die Rhein-Medial GmbH

aldente78
15.05.2016, 17:21
UPDATE Klage AG Bonn

- Urteil Amtsgericht Bonn 110 C 414/15 vom 24.03.2016 gegen die Rhein-Medial GmbH


Hallo. Was kam denn raus in der Verhandlung? Ich überlege auch gegen Rhein Medial vorzugegehen. Das Urteil kann man nicht sehen.

VG

schara56
15.05.2016, 18:55
Hallo. Was kam denn raus in der Verhandlung? [...Der Poster wird sich hier vermutlich nicht mehr dazu äußern:

Stingrayhf
Gast

Investi
15.05.2016, 22:51
Das Urteil kann man nicht sehen.

Das anonymisierte Urteil kann man (gegen Gebühr) beim AG Bonn anfordern.

thomas1611
21.01.2017, 12:30
nun hat mich die Rhein-Medial GmbH auch erwischt
Received: from smtp4-42.mail.nos-artisans.fr (smtp4-42.mail.nos-artisans.fr [78.47.84.233])
by www.(Postfix) with SMTP ID: [ID filtered]
for <>; Sat, +0100 (CET)
DKIM-Signature: v=1; a=rsa-sha1; c=relaxed/relaxed; d=mail.topdeals24.email; s=rheinmedial;


genaueres liefer ich zu gegebener Zeit noch nach, denn die Herkunft meiner Adresse bei denen ist schon jetzt klar.

Beworben wurde übrigens Check24

Sastef
21.01.2017, 15:06
Wie auch immer - SuperComm und Rhein-Medial sitzen bzw. saßen jedenfalls beide in Bonn und unerwünschte Werbung macht die SuperComm seit Jahren.

carkiller08
25.01.2017, 13:02
Received: from smtp4-89.mail.nos-artisans.fr ([78.47.1.249]) by ***;
Wed, 25 Jan 2017 xx:xx:xx -0800
Subject: In 5 Minuten zum schnellen Internet - Bis zu 600 EURO sparen
From: "DSL-Anbietervergleich" <mail [at] mail.handy-deals24.de>



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Sie erhalten den Newsletter aufgrund Ihrer Anmeldung bei gutscheinseite-online.de am 2016-04-02 xx:xx:xx.
[...]


Die behauptete Anmeldung ist frei erfunden.

Nachtrag: Die Seite handy-deals24.de gibt bei Aufruf ohne weitere Parameter/ID: [ID filtered]


Diese Webpräsenz befindet sich noch im Aufbau.
Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
This site is currently under construction.
Please try again later.

Die beworbene Seite wurde vor über 10 Monaten registriert.
Das Ganze ist meiner Ansicht nach darauf ausgelegt, dass eine Nutzung nur über die mit ID: [ID filtered]
via Spam beworben werden.

carkiller08
25.01.2017, 14:45
Dokumentation des Anmelde-Prozesses der Seite gutscheinseite-online.de , auf der ich mich angeblich im vergangenen Jahr angemeldet habe soll.

Für einen 500 Euro Amazon-Gutschein sollen einige Fragen beantwortet werden



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Wohnst Du in Deutschland ?
Ja
Nein

Besuchst Du regelmässig ?
Ja
Nein

Warst Du diese Woche schon mal auf ?
Ja
Nein



Dann soll man seine E-Mail eingeben und folgendes bestätigen:



[]Die Teilnahmebedingungen habe ich gelesen und akzeptiert.

[]* Ja, ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten vom Veranstalter und den hier genannten Sponsoren für eigene Werbezwecke per E-Mail, Post und/oder telefonisch genutzt und verarbeitet werden können. Ich kann die erteilte Werbeeinwilligung jederzeit per E-Mail an abmeldung [at] rhein-medial.de widerrufen. Die Gewinnspielteilnahme ist unabhängig von der Werbeeinwilligung auch auf postalischem Wege an Rhein-Medial GmbH, Hans-Böckler-Strasse 29, 53225 Bonn, möglich.

[ Jetzt teilnehmen]




Inhalt der Sponsorenliste:
Zarenga GmbH
Pfaffenweg 15
53227 Bonn

teliatis GmbH
Pfaffenweg 15
53227 Bonn


Danach erscheint folgende Meldung:




Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

Bitte beachten Sie, dass nur bestätigte Anmeldungen teilnehmen können!

Bitte schauen Sie auch im Spam- oder Junkemailordner, sollten sie die Email nicht sofort in Ihrem Posteingang finden.

Viel Erfolg!


Auf der E-Mail-Adessse, an die der Spam ging, habe ich zuvor nie eine Mail erhalten, mit der ich eine Anmeldung bestätigen sollte.

carkiller08
05.02.2017, 02:08
Und so geht es weiter:

Bei obiger Dokumentation der Anmeldeprozedur habe ich eine Wegwerf-E-Mail-Adresse angegeben , auf der anschließens eine Mail einging , in der
ein Bestätigungslink angeklickt werden sollte.


<p>Lieber Gewinner,</p>
<p>wir freuen uns sehr, dass Sie sich f=C3=BCr den 500 =E2=82=AC Amazon Gut=
schein eingetragen haben.</p>
<p>Um sicher zu stellen, dass wir Dir im Gewinnfall deinen 500 =E2=82=AC Am=
azon Gutschein zusenden k=C3=B6nnen, bitten wir Dich, auf den nachfolgenden=
Best=C3=A4tigungslink zu klicken. Damit best=C3=A4tigst Du deine Teilnahme=

https://u*******.ct.sendgrid.net/wf/click?upn=3D***langeID**

[...]



Diesen Link habe ich zu keinem Zeitpunkt angeklickt. Somit eine Teilnahme nicht bestätigt.
Auch wurde die Mail nicht aktiv geöffnet, sondern nur der Quelltext sichtbar gemacht.
Gleichzeitig kam später dennoch folgende Spam-Mail auf dieser Email-Adresse an:


Received: from smtp4-89.mail.nos-artisans.fr ([78.47.1.249]) by SNT004-MC2F48.hotmail.com with Microsoft SMTPSVC(7.5.7601.23143);
Sat, 4 Feb 2017 xx:xx:xx -0800
Reply-To: noreply [at] mail.perfect-deals24.com
From: "Garantiert Wasserdicht" <mail [at] mail.perfect-deals24.com>
Subject: Klepper Leicht-Jacke nur 129 EUR Kauf auf Rechnung + 5 Jahre Garantie




Falls der Newsletter nicht richtig angezeigt wird, klicken Sie bitte hier

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Garantiert wasserdicht, dabei leicht und atmungsaktiv. Die Klepper-Trekkingjacken begleiten Sie zuverlässig auf allen Bike- und Wandertouren.
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"http://mail.perfect-deals24.com/**ID**

Sie erhalten den Newsletter aufgrund Ihrer Anmeldung bei gutscheinseite-online.de am 2017-01-25 xx:xx:xx. Der Versand erfolgte an die E-Mail-Adresse: ***@***.

Beworbene Inhalte:
Bei Fragen zu den beworbenen Produkten und Diensten wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Die Rhein-Medial GmbH als technischer Dienstleister kann Ihnen hier leider nicht weiterhelfen.

Impressum für den technischen Versand:
Rhein-Medial GmbH, Hans-Böckler-Straße 29, 53225 Bonn, Geschäftsführer: R. S. , AG Bonn HRB 21667

Wenn Sie keine weiteren Informationen wünschen, können Sie den Newsletter über folgenden Link abmelden. Direkte Antworten an die Absenderadresse können nicht beantwortet werden. [...]


Somit ist bestätigt , dass Email-Adressen , die auf gutscheinseite-online.de von wem auch immer eingegeben werden , auch ohne belegbare Einwilligung / Anmeldebestätigung zu Werbezwecken genutzt werden .

Ich habe den Eindruck, dass jedermann auf der Seite gutscheinseite-online.de beliebige E-Mail-Adressen eingeben kann, die
anschließend zeitnah ohne jegliche Prüfung zugespammt werden.. Eine Einwilligung des Spam-Empfängers in den Empfang der Werbung kann der Spammer so nie nachweisen.
Meiner Meinung nach ist das hochgradig unserös, was die Rhein-Medial GmbH hier treibt.

PS: Der beworbene Link in der Werbe-Mail leitet übrigens weiter auf
https://www.klepper.net/klepper-leichtjacke/p/24-2164-7?wid=de_fnl&campaign=de_fnl/0/az/ha/Leichtjacke/Leichtjacke1/03022017/0&utm_source=fnl&utm_medium=az&utm_campaign=Leichtjacke1&utm_content=0302

carkiller08
07.02.2017, 19:20
Der Inhaber von Rhein-Medial antwortete auf eine kritische Google-Rezension:

Antwort vom Inhaberin der letzten Woche
Lieber ...., das ist so nicht richtig! Wir versenden zu jeder Zeit und bei jedem Projekt ein DOI. Sollte dieser nichtbestätigt werden wird diese Emailadresse auch nicht besendet. Sollte es bei dir vorgekommen sein, dann würden wir das natürlich gerne prüfen bevor hier geschäftsschädigende Aussagen getroffen werden. Sollten sich deine Behauptungen als Haltlos rausstellen werden wir dagegen rechtlich vorgehen. Es ist auch immer Fragwürdig wenn man Anonym seine Kritik äussert. Sollte ein technischer Fehler vorgelegen haben, würden wir diesen natürlich beheben bzw. auch die entsprechende Adresse entfernen. Gruß Rhein-Medial


Mag jemand als Zeuge mal eine Wegwerf-Email bei gutscheinseite-online.de einwerfen, die Bestätigungsmail ignorieren und dann berichten , was passiert ?

deekay
07.02.2017, 20:18
Sponsoren des Gewinnspiels sind schon mal zwei weitere Datenhändler:

Zarenga GmbH
Pfaffenweg 15
53227 Bonn

teliatis GmbH
Pfaffenweg 15
53227 Bonn

OHNE diesen "Sponsoren" das Werbeeinverständnis zu geben kann man an dem Gewinnspiel NICHT teilnehmen. In dem Falle soll man auf dem Postweg teilnehmen


* Ja, ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten vom Veranstalter und den hier genannten Sponsoren für eigene Werbezwecke per E-Mail, Post und/oder telefonisch genutzt und verarbeitet werden können. Ich kann die erteilte Werbeeinwilligung jederzeit per E-Mail an abmeldung [at] rhein-medial.de widerrufen. Die Gewinnspielteilnahme ist unabhängig von der Werbeeinwilligung auch auf postalischem Wege an Rhein-Medial GmbH, Hans-Böckler-Strasse 29, 53225 Bonn, möglich.

na dann werde ich mal eine bereits verbrannte Adresse nutzen, um mich anzumelden

Na schau mal an:


Return-Path:
<eclipso.at [at] sendgrid.gutscheinseiten24.de>

Received:
from o1.7n.fshared.sendgrid.net (o1.7n.fshared.sendgrid.net [167.89.55.7])
by mail.eclipso.de with ESMTPS ID: [ID filtered]
for <xxxxxxxxxxxt>; Tue, 07 Feb 2017 xx:xx:xx +0100 (CET)

Received-SPF:
None
identity=poor [at] spamvictim.tld; client-ip=167.89.55.7;
helo=o1.7n.fshared.sendgrid.net

DKIM-Signature:
v=1; a=rsa-sha1; c=relaxed/relaxed;
d=gutscheinseiten24.de;
h=from:mime-version:subject:to:content-type; s=s1;
bh=PKvI9ctQu27/vyPcRId7lliipHY=; b=YR7AtSKhavNCv49LQpmyP78ryhP5k
OQynuqgM5M2fPp2QE/+RqKGnoxP5JbH52gBXr2ueZ3QExKX+CfzVqBIAyPjv8Gvq
mDHF2iFuRSUyPgCHx0kE04X6xz4HIAhtLeDu3yzioZ5tdip8/NvTZlDsXvnp/Lh2
LZiwsYkwlDDfIA=

Received:
by filter0005p2mdw1.sendgrid.net with SMTP ID: [ID filtered]

2017-02-07 19:
13:40.600158352 +0000 UTC

Received:
from MTkzNDUzMA (vwp1467.webpack.hosteurope.de [87.230.105.223])
by ismtpd0004p1lon1.sendgrid.net (SG) with HTTP ID: [ID filtered]
for <poor [at] spamvictim.tld>; Tue, 07 Feb 2017 xx:xx:xx.303 +0000 (UTC)

Date:
Tue, 07 Feb 2017 xx:xx:xx +0000

From:
anmeldung [at] gutscheinseite-online.de

Mime-Version:
1.0

Subject:
=?UTF-8?Q?ACHTUNG!_Bitte_bestaetigen_Sie_Ihre_Teilnahme_am_500_=E2=82=AC_?=

=?UTF-8?Q?Amazon_Gutschein!?=
To:
xxxxxxxxxxxxx

Message-ID:
<Tua3vL0gS3iG_PdJj2THwg [at] ismtpd0004p1lon1.sendgrid.net>

Content-type:
multipart/alternative; boundary="----------=_1486494820-23655-188"

X-SG-EID:
Q1R6dsIFC9iVfFLq7Cp2KxCajr58kGv8MSTBonm/1/hrNFd4xJKzu7tg/D1aSLk6/EMLxiqeEs+NbG
PSFUO6lc8iAGxsdOl6+1l/fIlP5vDU9E3hamKq+P3g2b1kzKTVMSa90zCmvG03NvdeNf4W/j2pClW3
mMTDvtJThasf8Pj61g5IZkgchY7sGRh8ax7yBFXbja0tlM+HimT/o8YvBw==


Lieber Gewinner,wir freuen uns sehr, dass Sie sich für den 500 € Amazon Gutschein eingetragen haben.Um sicher zu stellen, dass wir Dir im Gewinnfall deinen 500 € Amazon Gutschein zusenden können, bitten wir Dich, auf den nachfolgenden Bestätigungslink zu klicken. Damit bestätigst Du deine Teilnahme: http://www.gutscheinseite-online.de/bestaetigung-xxxxxx
Ihr gutscheinseite-online.de-Teamhttps://u1934530.ct.sendgrid.net/wf/open?upn=gD-2BxSiJBsY-2B0UQtCS2PzW7BaqfWGXi1cUfZZOuFxZa7XN1VS4wQDZl4-2FsUAnWvdl5zf-2BDtUhEQ3ZoDwgexDAtjb15P-2BW8ubSaYS05gbL2VpUptBPPtzXt8egjDjY80Fsa4DIxhTWVMAQT27p5FM9dTVURA8BhDifEmFKviURK T1oTUXoZHF9DIyeJLH84mD7hHTJF47-2BRP7L60Dwozf8-2BA-3D-3D

carkiller08
30.03.2017, 21:10
Received: from smtp1-36.main.rhein-digital.de ([5.196.250.75]) by SNT004-MC2F41.hotmail.com with Microsoft SMTPSVC(7.5.7601.23143);
Tue, 21 Mar 2017 xx:xx:xx -0700
Subject: =?UTF-8?Q?Mit_arbeitnehmersteuererklaerung.de_ganz_einfach_Steuern_?=
=?UTF-8?Q?zur=C3=BCckholen?=
From: noreply [at] mailing.tolle-angebote24.de


http://mailing.tolle-angebote24.de/click.php/**************************/
-> Weiterleitung zu Seite
https://studentensteuererklaerung.de/
der
study clever GmbH
Ritterstraße 12-14
10969 Berlin
Deutschland
Geschäftsführer
D. C. & D. H.

Aus der Spam-Mail :


Diesen Newsletter erhalten Sie durch Ihre Registrierung bei einem unserer Projekte oder bei einem Kooperationspartner.
Der Versand erfolgte an die E-Mail-Adresse:
>***@***<

Beauskunftung Ihrer E-Mailadresse
Diesen Newsletter haben wir Ihnen an die E-Mail-Adresse >***@***< gesendet.
Diese wurde zuvor durch das Double-Opt-In-Verfahren von Ihnen bestätigt.
Sie erhalten den Newsletter aufgrund Ihrer Anmeldung bei gutscheinseite-online.de am 02.04.2016.
[...]


Ja was denn nun? Vom Kooperationspartner erhalten oder doch auf einer der eigenen Seiten geerntet ?

Ich habe den Eindruck , die Rhein Medial GmbH benutzt E-Mail-Adressen aus dubiosen Quellen.

Die öffentlich gemachte Aussage des Inhabers der Rhein Medial GmbH

Lieber ...., das ist so nicht richtig! Wir versenden zu jeder Zeit und bei jedem Projekt ein DOI. Sollte dieser nichtbestätigt werden wird diese Emailadresse auch nicht besendet. [...]

halte ich nach bisherigen Erfahrungen für unglaubwürdig.

deekay
30.03.2017, 23:03
Man muss sich auch fragen, warum die Rhein Medial GmbH aus der Hans Böckler Straße 29 in Bonn keine rechtskonformen AGB und keine rechtskonforme Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite hinterlegt hat. Man sollte doch annehmen, dass ein seriöses Unternehmen wie die Rhein Medial GmbH aus der Hans Böckler Straße 29 in Bonn die gesetzlichen Anforderungen und Regelungen kennt.

Ich würde auch mal behaupten, ein Dienst wie www.schulnoten-manager.de/ ist höchst fragwürdig. Im übrigen gibt es zb. in NRW das Schulverwaltungsprogramm Schild, mit dem Noten bequem und dem Datenschutzgesetz entsprechend eingetragen und verwaltet werden. Picanterweise sind die auf der Homepage dargestellten Personen weder Rektoren (im Falle der Gisela) noch Gesamtschullehrer. Die Google Bildersuche deckt da interessantes auf.

carkiller08
13.04.2017, 19:57
Habe heute eine Antwort auf meinen T5F von RA P. erhalten.

Neben den Daten im Footer der 1. Spammail wurde noch angegeben:

DOI IP: 65.47.158.2** (entspricht nicht meinem Zugangsanbieter, einem bekannten Unternehmen aus Deutschland)
DOI Datum und Uhrzeit : etwa eine 3/4 Stunde nach der Uhrzeit aus der 1. Spammail.

Zudem wurde behauptet es sei ein Vor-und Zuname zum DOI gespeichert worden .
Dieser entspricht nicht dem zur E-Mail-Adresse gehörenden Namen.

Dass auf gutscheinseite-online.de überhaupt schon einmal Namen mit erhoben wurden , ist bisher nicht nachgewiesen oder in irgend einer Weise
konkretisiert.

Hat jemand dieses Urteil vom AG Bonn schonmal angefordert ?
Wenn nicht , würde ich nach Ostern mal versuchen, das anonymisiert anzufordern.

Ralgert
16.04.2017, 02:49
Mag jemand als Zeuge mal eine Wegwerf-Email bei gutscheinseite-online.de einwerfen, die Bestätigungsmail ignorieren und dann berichten , was passiert ?

Anmeldung: 20170208
spams: 15

Kann sein, dass ich zwischendurch mal eine gelöscht habe.

carkiller08
09.05.2017, 09:29
Danke für die Rückmeldung.

Die Rhein Medial GmbH verweigert mir übrigens die Beauskunftung zu der Testbestellung.
Weder sie selbst noch ihr RA P. haben auf meinen T5F geantwortet (Fristablauf war vor einer Woche).

Ralgert
09.05.2017, 10:46
+17

Hast du das Urteil schon?

carkiller08
09.05.2017, 11:08
Nein, noch nicht.

thomas1611
10.05.2017, 01:10
genaueres liefere ich zu gegebener Zeit noch nach, denn die Herkunft meiner Adresse bei denen ist schon jetzt klar.


Die betroffene Mailadresse wurde bei einem anderen Unternehmen bei einem Hackerangriff erbeutet und wurde bisher ausschließlich für Phishing-Versuche mißbraucht. Die Rhein Medial GmbH hat also Mailadressen aus einem sehr dreckigen Loch gekauft.

wuxel
20.05.2017, 07:39
Hier aufgeschlagen am 29.03.2017
Diesmal allerdings in englisch
Mal ganz was neues von der Rhein-Medial GmbH


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Impressum for technical dispatch:
Rhein-Medial GmbH for online marketing,Hans-Böckler-Straße 29, 53225 Bonn, Bonn Magistrates Court HRB 21667

If you do not wish to receive any further information, you can cancel your subscription to the newsletter using the following link.

If you are unable to click on the link, please copy the following line and paste it in your browser:

Replies sent directly to the sender's address cannot be answered.
It was sent to the e-Mail address: xxxxxxxx [at] xxxxxx.xxx.

carkiller08
09.06.2017, 11:21
Heute kam endlich die Post vo AG Bonn mit dem anonymisierten Urteil 110 C 414/15.
Der Kläger war hierbei erfolgreich. Die Beklagte konnte das Gericht nicht mit Vorliegen einer
angeblichen Werbe-Einwilligung aus dem Jahre 2010 überzeugen.

wuxel
14.06.2017, 11:29
Die Beklagte konnte das Gericht nicht mit Vorliegen einer
angeblichen Werbe-Einwilligung aus dem Jahre 2010 überzeugen.

Ich kann nicht nachvollziehen warum sich die Rhein-Medial mit dieser Argumentation überhaupt dagegen vor Gericht verteidigt hat.
Der Anwalt von Rhein-Medial muss meiner Meinung nach dabei komplett versagt haben.
Wie kann man den mit einer angeblichen Werbeinwilligung von 2010 die gegenüber Rhein-Medial erteilt worden sein soll argumentieren, wenn die Rhein-Medial erst viel später im Jahr 2015 gegründet bzw. eingetragen wurde ???

Mir hat das Urteil jedenfalls geholfen.
Die Rhein-Medial hat für die unerwünschte E-Mailwerbung vom 29.03.2017 eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben.

euregio
14.06.2017, 11:45
In der Regel kann man davon ausgehen das eine Werbeeinwilligung nach 18 Monaten abläuft. Das wird auch so in den diversen Publikationen verbreitet, auch Dr. Bahr der ja gerne die Werbewirtschaft vertritt, nennt diesen Zeitraum für die Gültigkeit eines Opt-In.
Man kann nur spekulieren, warum Rhein-Media sich auf derartige Dinge vor Gericht einlässt. Wichtig ist die abgegebene UE und das die Kosten erstattet werden, alles andere ist Kaffeesatzleserei.

Yehudi
21.06.2017, 18:48
Hallo

Ich bin Laie auf dem Gebiet, ich möchte noch einmal genau nachfragen - bei mir steht z.B. : "Sie erhalten den Newsletter aufgrund Ihrer Anmeldung bei [url]www.tolle-angebote24"deh-eh" oder einer unserer Partnerseiten am XX.03.2015 XX:XX:XX. Das rechtswirksamen Double-Opt-In haben Sie mit der IP Adresse XXX am XX.03.2015 XX:XX:XX bestätigt". Ich erkenne die Mails, die ich durch diese dumme Anmeldung erhalte und glaube, das ich bei "Abmeldung des Newsletters" auch keine weiteren Mails von den jeweiligen Firmen erhalte. Aber das löst das Problem ja nicht, man ist ja noch auf der Liste.
Muss man da wirklich einen Anwalt für teures Geld einschalten, um die Rhein-Medial dazu zu zwingen, das einzustellen?

Gerlach
21.06.2017, 19:33
Muss man da wirklich einen Anwalt für teures Geld einschalten, um die Rhein-Medial dazu zu zwingen, das einzustellen?

Wenn du unrechtmäßig mit Mails belästigt wirst, dann kannst du einen Anwalt beauftragen und die Gegenseite muss deine Kosten erstatten. Das ist das allgemeine Vorgehen. Die Tücke liegt im Einzelfall und daher wirst du nicht drum herum kommen, mal eine Erstberatung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Nur der kann dir verbindlich sagen, ob das allgemeine Vorgehen auch in deinem Einzelfall funktioniert.

Yehudi
21.06.2017, 20:29
Wenn du unrechtmäßig mit Mails belästigt wirst, dann kannst du einen Anwalt beauftragen und die Gegenseite muss deine Kosten erstatten. Das ist das allgemeine Vorgehen. Die Tücke liegt im Einzelfall und daher wirst du nicht drum herum kommen, mal eine Erstberatung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Nur der kann dir verbindlich sagen, ob das allgemeine Vorgehen auch in deinem Einzelfall funktioniert.

Danke für Deine Antwort! Nun habe ich mich ja dort angemeldet, "Handwerkerangebot" oder so etwas. Eine fiese Masche und ganz schön umständlich, sich dagegen zu wehren..

Gerlach
21.06.2017, 22:24
Nun habe ich mich ja dort angemeldet [...]

Das klingt so als wärst du mal mit der Werbung einverstanden gewesen. Da wäre das Standardvorgehen, der Verwendung der Daten zu Werbezwecken zu widersprechen (das macht man typischerweise dem gegenüber, dem man seine Daten ursprünglich gegeben hat). Wird das ignoriert, so geht es mit meiner vorherigen Antwort weiter.

Ganz allgemein ist das Klicken eines Austragelinks nicht mit einem Widerspruch wie ich ihn meine gleichzusetzen. Einmal hat man das Problem, das Klicken des Austragelinks nicht beweisen zu können. Dann stellt sich die Frage, ob das denn jetzt nur das Austragen von diesem einen Newsletter (von mutmaßlich vielen) bedeutet und ob das auch beispielsweise für andersartige Werbe-Mails vom gleichen Absender gilt (beispielsweise Umfragen zur Marktforschung).

Ich nutze in meinen Widersprüchen diesen Text (was der richtige Text für einen selbst ist, muss natürlich jeder selbst wissen und entscheiden):

Widerspruch gemäß Bundesdatenschutzgesetz/Wettbewerbsrecht:
Ich widerspreche der Nutzung, Verarbeitung und/oder Übermittlung meiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung gemäß § 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz und gemäß Wettbewerbsrecht. Ich will somit auch keine Zufriedenheitsumfragen, Erinnerungen, Bewertungsaufforderungen, Geburtstags- und Neujahrswünsche oder dergleichen von Ihnen erhalten.

euregio
22.06.2017, 06:00
Man kann den Satz von Gerlach um folgenden Passus ergänzen. Gemäß §35 BDSG bitte ich darum meine Daten zu sperren und mir diese Sperrung schriftlich zu bestätigen. Damit hast du dann zum einen Beleg, zum anderen ist die eindeutige Sperraufforderung gemäß BDSG umzusetzen. Sollte dann noch Werbung eintrudeln würde ich die Sache samt der Belege an den Landesdatenschutzbeauftragten geben bzw. an den Anwalt des Vertrauens. Wobei man auch ganz klar sagen muss, dass sich der Einsatz gegen Firmen mit Sitz im Ausland nur bedingt lohnt, da dort meist nur ein Briefkasten hängt bzw. Mailservice.

wuxel
28.06.2017, 09:14
In Bezug auf die Einwilligung zur E-Mailwerbung gibt es vom BGH ein intressantes Urteil.

BGH, Urteil vom 14.03.2017, Az. VI ZR 721/15
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=77970&pos=0&anz=1



Die Einwilligung erfolgt für den konkreten Fall, wenn klar ist, welche Produkte oder Dienstleistungen welcher Unternehmen sie konkret erfasst. […]

Diesen Anforderungen wird die von der Beklagten behauptete Einwilligung nicht gerecht.

Selbst, wenn im Streitfall die Liste der "Sponsoren" abschließend und ohne Erweiterungsmöglichkeit bestimmt wäre, bleibt offen, für welche Produkte und Dienstleistungen diese werben. Aus ihren Firmen allein kann nicht auf die zur zukünftigen Bewerbung anstehenden Produkte geschlossen werden. Deren Zusammensetzung und Umfang kann wechseln oder erweitert werden. Soweit es sich wie im Streitfall bei den Sponsoren auch um Marketingunternehmen handelt, die selbst für Kunden Werbekampagnen entwerfen und durchführen, wird der Kreis der beworbenen Unternehmen und Produkte gänzlich unübersehbar



Grundsätzlich gilt die Rechtsprechung des BGH nicht nur für neu abzugebende Einwilligungserklärungen. Auch bereits abgegebene Einwilligungen sowie derzeit verwendete Erklärungen sind im Streitfall an den Maßstäben der neuen BGH Rechtsprechung zu messen. Ob es nötig sein könnte, dass bereits erteilte Einwilligungen erneut eingeholt werden müssen, ist eine Frage des Einzelfalls und kann nicht pauschal beantwortet werden. In jedem Fall sollten Händler ihre Einwilligungserklärungen jetzt auf den Prüfstand stellen, um Abmahnungen zu verhindern – nur die wenigsten Erklärungen dürften bereits eine Produktliste enthalten.

Ich bin gespannt wie die Rhein-Medial GmbH die Anforderungen der neuen BGH-Rechtssprechung mit den bisher eingeholten „Generaleinwilligungen“ zukünftig erfüllen möchte.

Rüdiger
30.08.2017, 21:39
Hallo!

Bin neu hier, lese diesen Thread mit großem Interesse und danke sehr für die Tipps. Habe heute die T5F an abmeldung [at] rhein-medial.de geschickt.
Hatte schon vor Wochen ein Einschreiben/Rückschein an Rhein-Medial geschickt - es wurde beim Postamt nicht abgeholt. Die haben also die Annahme verweigert.

Hippo
31.08.2017, 00:39
... und jetzt glaubst Du daß sie auf die Mail reagieren?

wuxel
31.08.2017, 08:05
Ich hatte bereits mehrfach das Vergnügen mit der Rhein-Medial GmbH gehabt und unerwünschten E-Mail-Spam erhalten.
Aus den bisher gemachten Erfahrungen kann ich sagen das die Rhein-Medial GmbH und dessen Rechtsanwalt absolut schmerzfrei sind.
Selbst mir anwaltlicher Unjterstützung habe bisher KEINE vollständige Auskunft von der Rhein-Medial GmbH erhalten. Es ist immernoch völlig unklar woher meine Daten stammen. Ich werde das jetzt an die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutz weitergeben.
Mit deinen Schreiben wirst du meiner Meinung nach demzufolge nichts erreichen.
Hier hilft wirklich nur sich einen Anwalt zu nehmen und abzumahnen.
Dabei sollte man sich beim ersten mal auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Rhein-Medial GmbH vorbereiten.
Die hier genannten Urteile sollten dabei jedoch hilfreich sein.

Bannane
29.09.2017, 09:51
Hallo zusammen,

mein Spam Ordner ist ebenfalls voll mit diversen Newlettern der Firma Rhein-Medial.
Da immer wieder gerätselt wird, woher die Daten kommen, hier mal ein Hinweis.

Durch besuch des Xing Profils von Herrn S*** wird ersichtlich, dass er vor seiner Tätigkeit bei RheinMedial Geschäftsführer des mittlerweile Insolventen Unternehmens Quotatis war.
Irgendeine anfängliche Mail enthielt mal Datum/Uhrzeit der angeblichen Anmeldung bei einem Partner. (So oder so ähnlich war es formuliert).
Ich habe dann meine Emails durchsucht und heraus gefunden, dass ich am genannten Tag tatsächlich bei Quotatis ein Angebot für eine Heizungsanlage angefragt hatte.

Ich denke hier hat man einfach die Datenbestände der alten Firma in die neue mitgenommen.

Der Spam an sich ist mir relativ egal, da es nicht eine einzige Mail von RheinMedial in meine Inbox schafft. Ob das Vorgehen allerdings legal ist, frage ich mich schon.

Im Mo
08.10.2017, 16:05
Ich bekomme ebenfalls ständig Werbung von Rhein Medial und habe die Vermutung, dass das über Zalando kam. Denn nachdem ich das erste mal bei Zalando was bestellt hatte, kam kurz danach Werbung für Schuhe, und dann für alles mögliche andere von dieser Adresse.

Wuschel_MUC
08.10.2017, 17:45
Das ließe sich eigentlich nur mit einer jungfräulichen E-Mail-Adresse und einer Testbestellung herausfinden.

Schaue mal in die Zalando-AGBs, ob da etwas über Datenweitergabe steht.

Wuschel

Im Mo
08.10.2017, 19:58
E-Mail-Adresse gibt es schon lange. Die habe ich speziell für Bestellungen etc. um Spam von meiner eigentlichen Mail-Adresse fernzuhalten.
Werde mal bei datenschutz [at] zalando.de um Auskunft bitten. Vielleicht bringt das ja was. Natürlich schreiben sie in der Datenschutzrichtlinie, keine Daten weiter zu geben. Fragt sich nur, ob das stimmt.

Gerlach
08.10.2017, 20:47
Ich gehe bei solchen Verdachtsmomenten immer von beiden Seiten vor mit Auskunfsverlangen nach BDSG.

Es ist auch möglich, dass es gar keine Datenweitergabe gab, sondern ein Tracking was viele Werbenetzwerke nutzen. Da hat sich ein Tracking-Ereignis auf der Internetseite des Schuh-Shops (Zalando) ergeben und das wurde an das Werbenetzwerk übermittelt und das schickt dir daher die Schuh-Werbe-E-Mail an die mit dem Tracking bei denen verknüpfte E-Mail-Adresse. Es kann Zufall sein, dass Zalando und das Werbenetzwerk dieselbe Adresse von dir kennen.

Auch das konkret beworbene Unternehmen würde ich mit einem Auskunftsverlangen nach BDSG beglücken. Diese Unternehmen werden wahrscheinlich beauskunften, keine Daten zu haben. Aber auch solche Auskünfte sind hilfreich wenn es später um die Frage geht, ob hier das beworbene Unternehmen selbst unlauter gehandelt hat.

Wuschel_MUC
08.10.2017, 20:53
Natürlich schreiben sie in der Datenschutzrichtlinie, keine Daten weiter zu geben.
Dann wäre auch ein Datendiebstahl denkbar.

Wuschel

euregio
10.10.2017, 05:22
Ich glaube bei derartig merkbefreiten Unternehmen hilft nur die Keule. Berechtigte Zweifel offen nennen und zusätzlich die Aufsichtsbehörden in Kenntnis setzen. In meinen Augen kalkulieren diese "Unternehmen" sog. Streuverluste mit ein und verschicken in meinen Augen immer nur Serienbriefe über die Herkunft der Daten. Einwilligungen werden anscheinend per Generator erzeugt und sind wohl kaum gerichtsfest und belastbar. Allerdings scheuen die meisten Menschen den Konflikt und die damit verbundenen Kosten, was diesen Firmen sehr wohl bewusst ist. Hinzu kommt eine gewisse Lethargie der Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden. Manchmal hilft es einfach hartnäckig zu sein und die Dinge eskalieren zu lassen. Das BDSG und auch der Paragraph 202 STGB sind eindeutig, daher kann es sich lohnen Rechtsbeschwerde einzulegen bzw. direkt darauf hinzuweisen das man dies tun wird. Bei der genannten Firma handelt es sich in meinen Augen um sog. "Intensivtäter", welche sehr wohl wissen das ihr Tun strafbar ist.

elfriede8
25.06.2018, 16:04
Bei mir sind von Rhein-Medial zwei Spams für Vergölst und für Hello Fresh eingegangen. Ich soll meine Adresse auf einem Portal von Rhein-Medial (Schornsteinfeger-vergleichen.de) angegeben haben, was ich nicht sicher ausschließen kann. Dort gibt es zwei mögliche Zustimmungserklärungen:

Ich möchte den täglichen Newsletter der Rhein-Medial GmbH mit Informationen zu deren Angeboten aus den hier aufgelisteten Bereichen per E-Mail erhalten.

Ja, ich bin damit einverstanden, dass meine Daten von der Rhein-Medial GmbH für eigene Werbezwecke per E-Mail genutzt werden können.

Beide Erklärungen erlauben keine Werbung für Dritte.

Rhein-Medial hat zunächst mitgeteilt, welche Daten gespeichert waren. Ein Ausdruck der Zustimmungserklärung ist nicht übermittelt worden. Nach längerem Hin und Her darüber, teilte der Anwalt von Rhein-Medial, Herr C.P., mit, Rhein-Medial habe keine Daten von mir mehr gespeichert.
Darüber werden sich nicht nur Vergölst und Hello Fresh, sondern auch das Amtsgericht Bonn freuen.

elfriede8
08.07.2018, 09:21
Herr Rechtsanwalt C.P. vertritt jetzt auch Hello Fresh wegen der E-Mail-Werbung.

Er hat jetzt vorgetragen, ein Einschreiben an Hello Fresh sei dort nicht eingegangen. Das ist deshalb besonders bemerkenswert, weil Hello Fresh auf das Einschreiben unter Bezug darauf geantwortet hat, mit dem Versand der Werbung sei Rhein-Medial beauftragt worden. Dieses Antwortschreiben von Hello Fresh liegt dem Gericht vor.

elfriede8
21.07.2018, 17:34
Vergölst wird jetzt auch von RA C.P. vertreten. Er argumentiert: Vergölst habe Rhein-Medial den Aufrag erteilt an Adressen mit DOI zu versenden. Wenn Rhein-Medial dies nicht eingehalten habe, habe Rhein-Medial den Auftrag eigenmächtig überschritten, sodass nach BGH I ZR 109/06 Vergölst nicht hafte. (Der BGH hat die Haftung bejaht.)

Rhein-Medial habe die Daten der Anmeldung gelöscht, weil eine weitere Verarbeitung nach der DSGVO nicht mehr zulässig gewesen sei. Deshalb kehre sich die Beweislast um, sodass der Angespamte dafür beweispflichtig sei, dass er keine Zustimmung erteilt hat.

elfriede8
22.07.2018, 09:44
Ich muss noch eine Formulierung von RA C.P. ergänzen: Vergölst, HelloFresh und Rhein-Medial sind lediglich "Abmahnopfer", gegen die rechtsmissbräuchlich Klagen erhoben worden sei.

Dazu: Alle drei sind vorgerichtlich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert worden. Weil dies nicht anwaltlich erfolgte,wären keine Kosten entstanden.

RA C.P. gibt für die Löschung der Daten, s.o. 25.6., zwei Erklärungen. Zuerst: Die Löschung der Daten sei in Folge der Umstellungsarbeiten im Zusammenhang mit der DSGVO versehentlich erfolgt. Dann: Die Löschung sei erfolgt, weil die Daten nach der DSGVO nicht verabeitet werden durften. (Ein Widerspruch gegen die Verarbeitung war aber nicht erfolgt. Verlangt waren Auskünfte und Unterlassung der Werbung.)

Maddine
29.07.2018, 22:11
Moin, ich muss mich jetzt auch mit diesem interessanten Thema beschäftigen... Schön dass ihr so engagiert dabei seid. Ich verstehe leider noch nicht alles.

Wuxel, wie hast Du denn von Rhein-Medial die Unterlassungserklärung bekommen? Ich konnte nicht erkennen, ob das in einem Gerichtsverfahren passiert ist oder ob Du sie "einfach" angeschrieben hast. Ich frage mich nämlich, wie man das macht, wenn die doch sogar ein Einschreiben verweigern dürfen - wie ich gerade bei der Post nachgelesen habe - und das nach der Erfahrung von Rüdiger auch tun.
Hilft es denn diesbezüglich, über einen Anwalt zu gehen? Wie verschickt ihr denn eure Unterlassungsaufforderungen?

truelife
30.07.2018, 07:54
Wuxel hat ein Verfahren vor Gericht geführt. Das endet allerdings in aller Regel nicht mit einer abgegebenen Unterlassungserklärung durch die Beklagte, sondern durch das Gericht im Rahmen einer Unterlassungsverfügung. Wenn danach weiter gespammt wird, gibt es Ordnungsgeld an die Staatskasse.

Es kommt ferner auf die Art des Einschreibens an. Ein Einwurfeinschreiben kann der Empfänger nicht verweigern, weil er beim bloßen Einwurf ja nicht gefragt wird. Übergabe-Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein kann der Empfänger verweigern

Ich persönlich stelle Auskunftsanfragen bei Spammern nur noch per Gerichtsvollzieher zu. Dem Gerichtsvollzieher ist es völlig egal, ob der Empfänger den Brief haben will. Er stellt ihn trotzdem zu. Außerdem macht er sich eine Kopie, beglaubigt das ganze und stellt mir die Kopie ebenfalls zu. Ich weiß also, wann der Empfänger welches Schriftstück erhalten hat und habe den Gerichtsvollzieher als Zeugen. Das ist mir der Betrag um die 10€ für die Zustellung wert.

Unterlassungserklärungen fordere ich nicht selbst an. Das gebe ich an den Anwalt meines Vertrauens weiter.

truelife
30.07.2018, 10:13
Nach längerem Hin und Her darüber, teilte der Anwalt von Rhein-Medial, Herr C.P., mit, Rhein-Medial habe keine Daten von mir mehr gespeichert.


Vergölst wird jetzt auch von RA C.P. vertreten. Er argumentiert: Vergölst habe Rhein-Medial den Aufrag erteilt an Adressen mit DOI zu versenden. Wenn Rhein-Medial dies nicht eingehalten habe, habe Rhein-Medial den Auftrag eigenmächtig überschritten, sodass nach BGH I ZR 109/06 Vergölst nicht hafte.

Damit fährt er seine andere Mandantschaft voll in die Moppelkotze. Gut gemacht!

radan
30.07.2018, 10:51
Doppelvertretungen sind für Anwälte höchst gefährlich:
Zum einen gibt es den Straftatbestand des Parteiverrats, § 356 StGB, zum anderen berufsrechtlich das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA - letztere u.a. mit der charmanten Folge aus Abs. 4 der Norm: "(4) Wer erkennt, dass er entgegen den Absätzen 1 bis 3 tätig ist, hat unverzüglich seinen Mandanten davon zu unterrichten und alle Mandate in derselben Rechtssache zu beenden."

elfriede8
30.07.2018, 13:15
Es dürfte zweifelhaft sein, dass berufsrechtliche Pflichten verletzt werden wenn zwischen den drei Beteiligten Einvernehmen darüber besteht, dass Rhein-Medial auch die Kosten von HelloFresh und Vergölst tragen wird. Es ist anzunehmen, dass eben aus diesem Grund derselbe Rechtsanwalt beaufragt wurde. Er kann dann alles mit Rhein-Medial abrechnen, die anderen beiden wären dann nur Platzhalter.

elfriede8
28.08.2018, 13:25
Herr RA C.P. hatte die Klageerwiderungsfrist für Rhein-Medial verlängern lassen und dann in der verlängerten Frist keine Klageerwiderung eingereicht. (So etwas passiert eher selten.)

Mal sehen, welche taktische Bewandnis es damit hat.

elfriede8
15.09.2018, 14:15
Das Amtsgericht Bonn hat jetzt mitgeteilt, dass Herr Rechtsanwalt C.P. unter der bisherigen Anschrift, die auf seinem Briefkopf steht und mit der er im bundesweiten Anwaltsverzeichns eingetragen ist, nicht geladen werden konnte.

Ich halte dies für mitteilenswert, weil so etwas eigentlich niemals vorkommen darf.

Smart
15.09.2018, 16:39
und wenn am dem Tag ein Super Postbote mit dem Brief unterwegs war.

in Herford auf einen Brief gewartet, auf auf nachfrage beim Absender: Unzustellbar weil unbekannt verzogen.
Meine Briefe wurden im 2 KM Entfernung bei meinen Ex Arbeitgeber in den Briefkasten geworfen.

Hier in Ostfriesland ist es mehrfach vorgekommen dass es a. die Straße nicht gibt, B. es gibt die Straße aber nicht die Hausnummer ( Straße hat zwei Häuser, Hausnummer weiß auf Roten Grund und sehr groß) und dann bin ich auch noch unbekannt verzogen.

elfriede8
29.10.2018, 19:07
Die Ladung konnte wegen eines Fehlers des Gerichts nicht zugestellt werden.

Das AG Bonn scheint keine einheitliche Linie bei der Streitwertfestsetzung zu haben. Trotz des Hinweises auf eine Festsetzung auf 5000 Euro durch das AG Bonn, deutete die zuständige Richterin an, sie werde prüfen, ob der Streitwert so festgesetzt werden könne, dass keine Berufung gegen ihr Urteil möglich sei.
Dies war "besonders geschickt", weil damit für beide Beteiligten jegliche Vergleichsüberlegungen zu Ende waren. Alllerdings bestand dafür sowie so keine Aussicht.

Ralgert
30.10.2018, 17:08
Hmm, Berufungsmöglichkeit als Faktor für den Streitwert. Kann das nicht ein Aufhänger für einen Befangenheitsantrag sein?

elfriede8
30.10.2018, 17:27
So wie sie es formuliert hat, wohl nicht.

Und: Befangenheitsanträge verstärken eher solche Tendenzen, weil sie nur in ganz wenigen Fällen erfolgreich sind. Oder andersrum: Die Richterin dürfte die Praxis ihres Landgerichts Bonn kennen. (Berufungskammern freuen sich manchmal, wenn keine Berufung möglich ist. - Ein Verfahren weniger). Denkbar ist auch, dass ein abgelehnter Befangenheitsantrag ein "jetzt erst recht" auslöst.

elfriede8
30.10.2018, 20:13
Ich muss ergänzen: Die Richterin hat offen gelassen, ob sie verurteilen wird oder die Klage abgewiesen werden könnte.

elfriede8
25.12.2018, 20:20
Wegen der von Rhein-Medial versandten E-Mail-Werbung für Vergölst hat das Amtsgericht Hannover die Vernehmung des Geschäftsführers R.S. von Rhein-Medial zum Beweis dafür angeordnet, dass Rhein-Medial den Versand so organisiert hat, dass Werbung nur an solche Adressen versendet wird, die dem Erhalt von Werbung im DOI-Verfahren zugestimmt haben.
Diesen Antrag hatte RA C.P. für Vergölst gestellt, weil eine Zustimmung des Empfängers der E-Mail zum Erhalt von Werbung bestritten worden war.

Sastef
26.12.2018, 01:04
Ist denn von denen überhaupt konkret vorgetragen worden, wie die Zustimmungserklärung nach der angeblichen Anweisung beschaffen sein soll?

elfriede8
26.12.2018, 11:01
Ja.
Rhein-Medial behauptet, die behauptete Bestätigungs-E-Mail nicht gespeichert zu haben.

Sastef
26.12.2018, 11:36
Wie, die Einwilligungserklärung stand angeblich nur in einer Bestätigungs-, also wohl DOI-Anfragemail? Das ist irgendwie alles nicht verständlich.
Was auch immer behauptet wurde - ist denn die angeblich erklärte Einwilligung überhaupt wirksam und gilt das für die angebliche Anweisung auch? Das ist doch regelmäßig schon nicht der Fall.

Wuschel_MUC
26.12.2018, 11:51
Rhein-Medial behauptet, die behauptete Bestätigungs-E-Mail nicht gespeichert zu haben.
Moment mal, so eine Bestätigungs-E-Mail wäre doch ein Handelsbrief und müsste zehn Jahre aufbewahrt werden? Oder ist den Herrschaften angenehmerweise eine Festplatte abgeraucht?

Wuschel

carsten.gentsch
26.12.2018, 12:05
Moment mal, so eine Bestätigungs-E-Mail wäre doch ein Handelsbrief und müsste zehn Jahre aufbewahrt werden? Oder ist den Herrschaften angenehmerweise eine Festplatte abgeraucht?

Wuschel

Wo doch aber die Pflicht zur Aufbewahrung der Emails besteht (mag mich erinnern das Geschäfts Emails bis zu 10 Jahre zu sichern sind?)... und ein Backup gab es nicht... Wunder aber auch. War bestimmt der Admin krank.

Gruß

anscheint hat bei UI jemand vergessen die Spamfilter zu canceln bisher kam fast nix an ;)

PS ich lese immer wieder gern die Episoden und Geschichten der "Besonders Geschäftstüchtigen Telefon und Email Stricher.".... BGTES mein neues Lieblingswort.

Wuschel_MUC
26.12.2018, 12:10
...War bestimmt der Admin krank.
Zu Zeiten von Verteidigungsminister Franz Josef Strauß wurden mal Akten durch einen Wasserrohrbruch vernichtet.

Egal, irgendeine Story vom Pferd kommt immer - und niemand glaubt sie.

Wuschel

rainer
26.12.2018, 13:33
Ja.
Rhein-Medial behauptet, die behauptete Bestätigungs-E-Mail nicht gespeichert zu haben.

dumm, dümmer - am Dümmsten

ist nun halt denen ihr Problem.

die müssen das Einverständnis nachweisen.

Rainer

elfriede8
26.12.2018, 15:19
Diese Erklärung kann angekreuzt werden:

Im Tausch zum Zwecke der bargeldlosen Bezahlung der Dienstleistung der Seitenbetreiberin für mich, stimme ich zu, den täglichen Newsletter der Rhein-Medial GmbH mit Informationen zu deren Angeboten aus den hier aufgelisteten Bereichen per E-Mail zu erhalten. Meine Daten werden keinesfalls an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung kann ich jederzeit per E-Mail an abmeldung [at] rhein-medial.de mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung weiterer Informationen enthalten.

Das hier (nicht hervorgehoben) kann angeklickt werden. Dann kommt ein Hinweis, darauf dass man aus vielen möglichen Bereichen Informationen erhalten wird, ohne dass die jeweiligen Firmen angegeben sind. Dieser Hinweis kann nur einmal geöffnet werden, kein zweites Mal. Mir ist es nicht gelungen, diesen Hinweis zu kopieren.

Das AG Hannover geht offensichtlich gegen die bekannte Rechtsprechung davon aus, dass der Nachweis des Einverständnisses auch dadurch geführt werden kann, dass die jetzt vorhandene Einwilligung zu dem behaupteten Zeitpunkt vorhanden war und technisch sichergestellt ist, dass ohne das erteilte Einverständnis durch Rhein-Medial keine Werbung hätte versendet werden können.

elfriede8
27.12.2018, 20:48
Zu # 34:

Zarenga GmbH
Pfaffenweg 15
53227 Bonn

teliatis GmbH
Pfaffenweg 15
53227 Bonn

Der Rechtsanwalt von Rhein-Medial, Herr C.P., hat zufällig dieselbe Anschrift.

Sastef
27.12.2018, 20:57
Der Rechtsanwalt von Rhein-Medial, Herr C.P., hat zufällig dieselbe Anschrift.
Er macht unverschämten Wind, aber doll ist seine Erfolgsquote damit wohl eher nicht ...

Sastef
27.12.2018, 21:07
Das AG Hannover geht offensichtlich gegen die bekannte Rechtsprechung davon aus, dass der Nachweis des Einverständnisses auch dadurch geführt werden kann, dass die jetzt vorhandene Einwilligung zu dem behaupteten Zeitpunkt vorhanden war und technisch sichergestellt ist, dass ohne das erteilte Einverständnis durch Rhein-Medial keine Werbung hätte versendet werden können.Das Amtsgericht Hannover mag auch noch diese abstruse Auffassung zum Erklärungsnachweis vertreten. Vor allem aber hat es schon anderweitig den Schuß nicht gehört. Die Tatsache, ob die Erklärung abgegeben hat, ist nämlich überhaupt nicht beweisbedürftig, denn selbst wenn es eine solche Erklärung gegeben hätte, wäre sie völlig wertlos, weil sie nicht hinreichend konkret ist. Wenn die Firmen, deren Produkte beworben wurden, nicht genannt sind, ist das ebenso ein Wirksamkeitshindernis, wie wenn die Produkte nicht klar erkennbar eingegrenzt sind (aus vielen möglichen Bereichen). Keine Ahnung, ob das dem Gericht vorgetragen wurde, aber es bedarf auch als breit tätiger Amtsrichter schon einer besonderen Ahnungslosigkeit, um die insoweit klare, jahrelange OLG-Rechtsprechung und nun auch die BGH-Rechtsprechung (BGH "Robinson-Liste") zu übersehen. Das gilt jedenfalls, wenn es sich nicht um Werbung direkt und ausschließlich für die Rhein Medial handelt, was ich für unwahrscheinlich halte. Ist AG Hannover Sitz des begünstigten Werbeauftraggebers der Rhein Medial oder ist am Empfangsort der Mail geklagt worden?

elfriede8
27.12.2018, 21:27
BGH VI ZR 721/15 ist zitiert worden und erläutert worden.

Werbende Firma: Vergölst in Hannover

elfriede8
18.02.2019, 11:58
...] Die Rhein-Medial hat für die unerwünschte E-Mailwerbung vom 29.03.2017 eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben.

Selbst oder durch RA C.P.?


In der Sache gegen Vergölst hat der GF von Rhein-Medial jetzt als Zeuge ausgesagt, dass er ausschließen kann, dass Rhein-Medial E-Mail-Werbung ohne Zustimmung mit DOI versendet.

wuxel
19.02.2019, 19:31
Die strafbewährte Unterlassungserklärung ist von der Rhein-Medial auf einem Briefbogen der Rhein-Medial mit Logo und Impressum usw. abgegeben worden.
Unterschrieben vom Geschäftsführer R.S.

Die unterschriebene Unterlassungserklärung wurde von RA C.P. mit einem Anschreiben von RA C.P. übersendet.
RA C.P. teilte in seinem Anschreiben unter anderem mit, dass Rhein-Medial keinerlei Daten zu meiner Person gespeichert hat und der Versand der E-Mail durch ein Versehen eines Mitarbeiters, der eine E-Mailadresse von Hand fehlerhaft eintrug, erfolgt ist. Weiterhin teilte er mit, dass die falsch eingegebene E-Mailadresse gelöscht wurde.
Ein DOI gab es zu keinem Zeitpunkt.

Sastef
19.02.2019, 20:31
strafbewährteKleiner Hinweis: Es heißt strafbewehrt, von Bewehrung, Wehr etc, nicht etwa von Bewährung.

radan
19.02.2019, 21:58
Die strafbewährte Unterlassungserklärung ist von der Rhein-Medial auf einem Briefbogen der Rhein-Medial mit Logo und Impressum usw. abgegeben worden.

Immer dran denken, UEs auch nachwieslich anzunehmen.

schara56
20.02.2019, 04:53
...] und der Versand der E-Mail durch ein Versehen eines Mitarbeiters, der eine E-Mailadresse von Hand fehlerhaft eintrug, erfolgt ist. [...Potztausend!
Immer diese unfähigen Mitarbeiter!
Der ein trägt wild-fremde Adressen in den Verteiler ein, der nächste nimmt anstelle des Verteilers leider die Black-List und der letzte wird dann (zum Wohle des Arbeitgebers) von Zuhause aus durch reine Eigeninitiative weitere Mailings mit dem Firmenverteiler / -Black-List durchführen.

radan
20.02.2019, 14:09
Da kommt auch immer viel Pech zusammen. Immer wieder.

elfriede8
20.02.2019, 15:18
Ist es nicht eher Glück?
Der Geschäftsführer von Rhein-Medial R.S. sagt unter Wahrheitspflicht als Zeuge, dass er es ausschließen kann, dass Rhein-Medial Werbung ohne Zustimmung versendet. Das kann doch mit einer glücklichen Fügung erklärt werden, wenn er das Urteil des AG Bonn gegen Rhein-Medial wegen Versands ohne Zustimmung vergessen hat.
Oder vergessen hat, dass er die oben zitierte Unterlassungserklärung unterschrieben hat.
Oder vergessen hat, dass er diese an seinen Rechtsanwalt C-P. zur Weitergabe an Wuxel übergeben hat.
RA C.P. saß dabei, als er seine Zeugenaussage machte, ohne R.S. auf diese Vorgänge hinzuweisen.
Oder hatte auch RA C.P. diese beiden Beispiele für den Versand ohne DOI-Zustimmung vergessen?

Smart
16.03.2019, 20:40
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derhub
16.03.2019, 22:46
Zu # 34:

Zarenga GmbH
Pfaffenweg 15
53227 Bonn

teliatis GmbH
Pfaffenweg 15
53227 Bonn

Der Rechtsanwalt von Rhein-Medial, Herr C.P., hat zufällig dieselbe Anschrift.

Der GF von Zarenga ist Gründer von Supercomm Data Marketing GmbH (Schober

Teliatis und Rhein-Medial haben wohl den selben Webdesigner.

Smart
17.03.2019, 17:32
Irone AN !

Bitte sagt nicht dass die Herrschaften bei Rhein-Medial Faul sind, die arbeiten selber oder lassen ihre Spam Maschine sogar am Sonntag Arbeiten.

Irone aus !



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Sastef
17.03.2019, 19:27
Alles schön. Maßgeblich und spannend ist aber doch vor allem auch, wohin verlinkt wird, wer also mutmaßlicher Auftraggeber ist.

Smart
17.03.2019, 20:04
@ Sastef
Habe denen erst mal per Fax die DSGVO anfrage gesendet und dann mal sehen welche Geschichte einen aufgetischt wird und ob die antworten.

thomas1611
17.03.2019, 20:16
Rechne mal am besten mit allem, aber nicht mit ner vollständigen Auskunft

Smart
18.03.2019, 16:43
Irone an.

Bei Rhein-Medial ist man sehr nett und antwortet sofort, es gibt auch noch nette Spamer !

Irone aus

Auf mein Telefax vom März 2019 wurde an die besagte E Mail folgendes gesendet mit Datum: März 2019

Eingetragen auf XXXXXXXX
Land: XXXXXXXX
E-Mail XXXXXXXX
IP:XXXXXXXXXXX
Datum: XXXXXXXX
Doi IP: xxxxxxxxx
DOI Datum: XXXXXXXX

Schlusssatz:
Bitte Teilen Sie uns mit, ob wir ihre Daten löschen oder Sperren sollen, vielen Dank

Rhein Medial GmbH

und nun die zweite Mail Datum 18.03.2019

Sehe ich das richtig das man angeblich die Daten nach 14 Sekunden gelöscht hat.

Dann hätte ich mich angeblich im März 2017 angemeldet, die angebliche IP gehört der EWE, bloß zu diesem Zeitpunkt war ich dort nicht Kunde.

in meinem Telefax stand nichts von Löschen sondern die Daten sind zu sperren.

da kann man nur sagen: wer lesen kann ist im Vorteil.

deekay
18.03.2019, 17:27
Auf fnet.de kann man sich wohl Bedienungsanleitungen herunterladen. Laut AGB muss man sich aber registrieren und erhält dann Werbung.


§ 2 Registrierung

Für die Registrierung sind mindestens die Pflichtfelder in der Registrierungsmaske wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Dies sind:


e-Mail-Adresse


Änderungen dieser Daten (z. B. bei einem Umzug oder dem Wechsel der E-Mailadresse), hat der Nutzer der Digital-Mail-Solution GmbH unverzüglich mitzuteilen. Nutzer sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.


§ 3 Teilnahme


Die Teilnahme / der Download ist nur über das Internet (Online) möglich.


§ 4 Werbeeinverständnis


Mit der Angabe seiner persönlichen Daten erklärt der Nutzer sein Einverständnis, dass er von Digital-Mail-Solution GmbH und den hier genannten Sponsoren Werbung per E-Mail an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse erhält. Der Nutzer kann der werblichen Nutzung seiner Daten durch Digital-Mail-Solution GmbH jederzeit durch eine E-Mail an info @ digital-mail-solution.com widersprechen.

Smart
18.03.2019, 17:35
alles ganz gut und schön, bloß die Daten stimmen nicht, wie kann ich mich mit einer IP von EWE anmelden wenn ich zu diesem Zeitpunkt kein Kunde der EWE war, sondern bei der Telekom, da hatte ich doch bei der angeblichen Anmeldung eine IP der Telekom haben müssen.

Wuschel_MUC
18.03.2019, 18:15
alles ganz gut und schön, bloß die Daten stimmen nicht, wie kann ich mich mit einer IP von EWE anmelden wenn ich zu diesem Zeitpunkt kein Kunde der EWE war, sondern bei der Telekom, da hatte ich doch bei der angeblichen Anmeldung eine IP der Telekom haben müssen.Dann war es der Große Unbekannte.

Wuschel

Sastef
18.03.2019, 18:50
Irone an. [...Ich würde den Teufel tun und alles hier rausposaunen. Wartest Du darauf, daß die dann demnächst mit den hier von Dir ohne Not offenbarten Informationen ein besser passendes DOI zusammenbasteln?

elfriede8
18.03.2019, 20:51
Das Portal fnet.de gehört einer Fa. Digital Mail Solution GmbH, deren Geschäftsführer der GF R.S. von Rhein-Medial ist. Sie ist in Berlin am 10.04.2018 ins Handelsregister eingetragen worden.

Sastef
18.03.2019, 21:30
Einwilligung dürfte unwirksam sein, selbst wenn Sie angeklickt worden wäre. Sitz in Berlin - wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

elfriede8
19.03.2019, 20:57
Das Landgericht Bonn hat heute Rhein-Medial zur Unterlassung verurteilt.
Das Gericht hatte darauf hingewiesen, dass der Unterlassungsanspruch bestehe, die Beklagte eine Zustimmung nicht nachgewiesen habe, eine Zustimmung aber nicht wirksam sei, weil aus dem ersten Hinweis auf die Newsletter auf Mails mit eigenen Angeboten von Rhein-Medial gesprochen werde, dann aber eine Aufzählung von Interessengebieten folge. Das sei widersprüchlich und nach AGB-Recht bedenklich. In jedem Fall sei unabhängig von einer möglicherweise erteilten Zustimmung dies nicht wirksam, weil sie den Grundsätzen der BGH-Rechtsprechung widerspreche, dass Generaleinwilligungen nicht wirksam seien.
Nach diesem Hinweis hat RA C. P. für Rhein-Medial den Unterlassungsabnspruch anerkannt.

elfriede8
31.03.2019, 18:21
Rhein-Medial hat den Text der Anmeldung nicht geändert.


Rhein-Medial zeigt sich von den Hinweisen des Landgerichts Bonn zu der Unwirksamkeit der dort vorgesehenen Zustimmung zum Erhalt von Werbung offensichtlich völlig unbeeindruckt und setzt das Sammeln von unwirksamen Werbezustimmungen fort. Deutlicher kann man wohl nicht zeigen, dass einem gerichtliche Rechtsansichten gleichgültig sind und dass man sich durch solche Hinweise in seiner Geschäftspraxis nicht stören lässt.

Sastef
31.03.2019, 18:51
[SIZE=3]Rhein-Medial hat den Text der Anmeldung nicht geändert. Ja klar, was sonst? Solange die nicht zweitausend Verfahren verlieren, und fünfhundert ordnungsmittel kassieren, juckt die das wirtschaftlich nicht angesichts der Streitwert- und Ordnungsmittelpolitik unserer Gerichte.

elfriede8
20.05.2019, 11:35
Das AG Hannover hat jetzt in dem schon genannten Verfahren die Fa. Vergölst in Hannover zur Unterlassung von E-Mail-Werbung verurteilt. Technischer Versender war Rhein-Medial. Vergölst wurde von RA C.P. vertreten.
Die Urteilsgründe liegen mir noch nicht vor. Der Streitwert wurde auf 3500 Euro festgesetzt.

Josch80
10.07.2020, 09:53
Hallo zusammen,
ich habe eure Beiträge in diesem Thema mit viel Interesse gelesen. Auch ich habe Spam über die verschlungenen Wege der Rhein Medial erhalten. Die Datenauskunft ist haarsträubend. Da passt einfach nichts zusammen. Da ich auch nach mehrmaliger Fristsetzung keine überzeugende Datenauskunft erhalten habe, möchte ich nun einen Anwalt beauftragen. Wisst ihr, welcher Anwalt / Anwälte bereits erfolgreich gegen die Rhein Medial vertreten haben? Oder könnt ihr ansonsten jemanden empfehlen? Finde hierzu leider nichts.
Ich werde zu einem späteren Zeitpunkt ausführlicher über den Fall berichten.
Viele Grüße
Josch80

isenaecher
10.07.2020, 10:36
Hallo Josch80,

wenn Du einen Anwalt hinzuziehen willst, ist das Dein gutes Recht. Verursacht für Dich aber erst mal Kosten. Und ob das am Ende kostenneutral für Dich ausgeht, steht in den Sternen. Ich habe in solchen Fällen den jeweiligen mutmaßlichen Spammer erst mal beim jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten verpetzt. Die haben die Möglichkeit, empfindliche Geldbußen zu verhängen. :cool:

Eine Empfehlung für einen Rechtsanwalt auszusprechen ist ein heikles Thema. Von mir bekommst Du keine. Ich kenne Dich ja nicht. Und selbst wenn ich Dich kennen würde, würde ich persönlich es nicht tun.

Gruß
Isenaecher

Smart
10.07.2020, 10:50
Rhein-Medial meinte, mir fast Täglich Werbung zuzusenden.

Nachdem ich einen Ra. die Angelegenheit übergeben hatte, mag Rhein-Medial mich nicht mehr.

Rhein-Medial hat denn auch die Rechnung des Ra. bezahlt und ich bekomme keine Werbung mehr.

Josch80
11.07.2020, 08:29
Hallo Isenaecher und Smart,
vielen Dank für eure Antworten! Mir ist bewusst, dass auch immer ein Risiko dabei ist, einen Anwalt einzuschalten. Theoretisch kann es auch ein Kostenausfallrisiko geben. Allerdings habe ich auch die Erfahrung gemacht, dass private Nachrichten an Spammer nur wenig bewirken. Rhein-Medial ist ein sehr spezieller Fall. Die Verstrickungen mit zahlreichen Schwesterunternehmen ist unübersichtlich und man lebt dort eine ganz besondere Form der Rechtsauslegung. Einen Anwalt zu beauftragen, der mit denen schon einmal zu tun hatte, kann da Sinn machen. Vielleicht formuliere ich meine Frage anders und frage nicht nach einer "Empfehlung", sondern einfach nach Anwälten, die schon einmal mit Rhein Medial zu tun hatten. @Isenaecher, das dürfte dann auch nicht mehr heikel sein.
Beim LDI habe ich auch schon Spammer "verpetzt" und bin dort wohl in der Schublade "zu viel zu tun" gelandet.
Einen einzigen Anwalt habe ich nun schon, der sich mit Rheim Medial auskennt. Werde den mal kontaktieren und fragen, ob er denen noch mal ans Fell will :).
Gruß
Josch80

Smart
15.07.2020, 09:20
Hallo Josch80
hast du schon Nägel mit Köpfen gemacht um deine Mail Spamfrei zu bekommen.
Würde mich freuen und andere vermutlich auch wenn man gute Nachrichten hört.

Wie wäre es, wenn du mal so eine Spam Mail hier einstellst und auch den Header.

Nora
15.07.2020, 12:50
Hallo Josch80, auch ich habe an einer eigentlichen spamfreien Mail Werbung erhalten. Wenn du einen Ra. gefunden hast würde ich mich freuen wenn du mir per PN etwas helfen könntest.