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Lifeguard78
27.11.2015, 14:00
Hab grad von QSC die Antwort bekommen, dass der Versender in der Kaiserstraße in Frankfurt sitzen würde.

Allerdings hat die Kaiserstraße keine dreistelligen Hausnummern.
Kann man eigentlich gegen TK Anbieter vorgehen, die registrierungen mit nicht plausiblen Adressdaten zulassen

Goofy
27.11.2015, 14:12
Meines Wissens wäre das juristisch Neuland. Evtl. denkbar über eine Inanspruchnahme im Sinne der Mitstörerhaftung, weil keine zumutbare und technisch mögliche Identitätsprüfung erfolgt ist. Aber m.E. rechtlich wackelig. Vielleicht sagt einer unserer Juristen mal was dazu.

Sicherer wäre die Sache dann, wenn der TK-Anbieter über die Falschdaten informiert wurde und aber dann nicht zeitnah abschaltet, so dass weitere Störungen erfolgen.

Lifeguard78
27.11.2015, 14:41
Das nervige ist, die rückfaxnr 0203 / 70901760 wurde von denen sofort aus dem Verkehr genommen.
Das Fax kam aber anonym an, und das Faxgerät hatte die Kennung 06987005853 welche ebenfalls bei QSC registriert ist, geschickt.
Damit ist der Nachweis, dass QSC der Störer sein könnte, recht dünn.

Goofy
27.11.2015, 14:45
Evtl. mit Fangschaltung versuchen. Ist allerdings nicht billig.

truelife
27.11.2015, 16:59
069/8700 = kostenfreie Nummer über ventengo-cospace.de - laut §111 TKG werden die Daten eine neu zugeteilten Rufnummer zum Rufnummerninhaber erhoben, aber soweit mir bekannt, nicht auf Plausibilität geprüft.

Lifeguard78
27.11.2015, 21:17
Greift dann da §149 I 29-31 TKG.
Ein Verstoß nach 29 wäre mit bis 300'000€ doch recht bitter.

Goofy
27.11.2015, 22:56
Naja, es geht um die Datenerhebung, die in § 111 TKG gefordert wird.

1. Problem hierbei:

§ 111 TKG schreibt vor, dass die Daten u.a. des Anschlussinhabers zu erheben und zu speichern sind. Der Gesetzgeber hat aber leider vergessen, der Vollständigkeit halber noch explizit zu bestimmen, dass das TK-Unternehmen bitte auch prüfen soll, dass die Angaben, die der Anschlussinhaber da macht, auch tatsächlich richtig sind. Also: das TK-Unternehmen erhebt und speichert die Daten. Irgendwelche halt. Dass diese Daten schon bei der Erhebung validiert werden müssen, steht nirgendwo. Also ist es dem hochinnovativen Unternehmen wurstegal. :noteeth: Denn "bei Kenntnis" bezüglich tatsächlich falscher Daten ("wer hätte das ahnen können...") wird ja dann auch sofort gesperrt.

2. Problem:

Das "Engagemen" der BNETZA selbst bei klaren Verstößen gegen das TKG hinsichtlich der Verhängung von Ordnungsgeldern ist hinlänglich bekannt. Überhaupt muss das erst einmal durch 24 Ausschuss- und dann durch 51 Unterausschusssitzungen durch, zwecks Ermittlung einer Planbedarfsfeststellung hinsichtlich der Evaluation eines eventuellen Handlungsbedarfs, ob möglicherweise nächstes Jahr bei Vollmond tatsächlich weitere Maßnahmen zu ergreifen sind. Und selbst wenn: die verhängten Bußgelder sind i.d.R. lächerlich niedrig.
Wenn es heißt: "Bis zu 300.000 Euro", dann können das tatsächlich dann auch z.B. 250 Euro werden. Das weiß man da nie.