Smart
18.01.2016, 18:32
Im November 2014 einen neuen Wagen gekauft, der Verkäufer fragte nach der Zustimmung - Werbung - News Letter, diese Zustimmung hat er NICHT bekommen.
Am 16.11.2015 schlug dann auf eine Mail von mir so ein News Letter vom Autohaus Max Moritz aus Aurich ein.
Habe den Verkaufsleiter angerufen und um Löschung und dann um eine Bestätigung gebeten. Der Mann war gar nicht Begeistert und meinte das ich das schriftlich machen solle. Gesagt getan, T5F per Fax Max Moritz.
Wie nicht anders zu erwarten keine Auskunft. Erst nachdem ich mich an höhere Stelle gewandt hatte bekam ich die Auskunft von einer Firma ISiCO.
...... in Ihrem konkreten Fall kam es scheinbar zu einen Übertragungsfehler, weshalb im System fälschlicherweise hinterlegt war, dass Sie mit ihrer Einwilligung den Erhalt von E-Mail Newslettern ausdrücklich zugestimmt hätten.
Die üblichen Entschuldigungen.
Dann habe ich den Verkaufsleiter angerufen und darum gebeten das er mir schriftlich geben möchte das ich nie wieder Werbung von Max Moritz erhalte. Nee das wolle er nicht die Auskunft ( T5F )müsste genügen.
Nachdem ich von dem Autohaus nicht angetan bin, habe ich die Angelegenheit der Wettbewerbszentrale gegeben, die Wettbewerbszentrale hat den Fall angenommen.
Nun zickt Max Moritz mit sehr ............. bei der Internetadresse XXXXXXXXXXX handelt es sich um eine sogenannte tote Internetseite. Weiter hin wird meine Eigenschaft als Privat Person angezweifelt.
Am 16.11.2015 schlug dann auf eine Mail von mir so ein News Letter vom Autohaus Max Moritz aus Aurich ein.
Habe den Verkaufsleiter angerufen und um Löschung und dann um eine Bestätigung gebeten. Der Mann war gar nicht Begeistert und meinte das ich das schriftlich machen solle. Gesagt getan, T5F per Fax Max Moritz.
Wie nicht anders zu erwarten keine Auskunft. Erst nachdem ich mich an höhere Stelle gewandt hatte bekam ich die Auskunft von einer Firma ISiCO.
...... in Ihrem konkreten Fall kam es scheinbar zu einen Übertragungsfehler, weshalb im System fälschlicherweise hinterlegt war, dass Sie mit ihrer Einwilligung den Erhalt von E-Mail Newslettern ausdrücklich zugestimmt hätten.
Die üblichen Entschuldigungen.
Dann habe ich den Verkaufsleiter angerufen und darum gebeten das er mir schriftlich geben möchte das ich nie wieder Werbung von Max Moritz erhalte. Nee das wolle er nicht die Auskunft ( T5F )müsste genügen.
Nachdem ich von dem Autohaus nicht angetan bin, habe ich die Angelegenheit der Wettbewerbszentrale gegeben, die Wettbewerbszentrale hat den Fall angenommen.
Nun zickt Max Moritz mit sehr ............. bei der Internetadresse XXXXXXXXXXX handelt es sich um eine sogenannte tote Internetseite. Weiter hin wird meine Eigenschaft als Privat Person angezweifelt.