Investi
14.02.2016, 22:19
Wie ich aus gut informierten Kreisen erfahren habe, hat sich die 1&1 Internet SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, gestern zu einem Intensivkurs Datenschutz beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz angemeldet.
Am 17.12.2015 rief mich gegen 10:37 Uhr eine Frau A... S... an, fragte nach mir und nach meiner Erklärung, dass ich es selbst sei, bot sie mir eine neue Dienstleistung von 1&1 an: List Local Basic. Die bei diesem Gespräch übermittelte Rufnummer lautete 0381-29830255.
Während des Telefonates stellte sich heraus, dass Frau S. Kenntnis über meine Bankverbindung hatte. Zwar war dies eine veraltete Kontonummer, aber allein die Existenz dieser Information bei 1&1 verwunderte mich.
Ich bestätigte jedoch die mir von Frau S. präsentierten Daten und bekam die Zusage, in Kürze alle Unterlagen per Mail zugesandt zu bekommen.
Am gleichen Tag erfolgte um 11:16 Uhr ein weiterer Anruf eines Herrn A.... Die bei diesem Telefonat angezeigte Rufnummer lautete 0172-7561335.
Herr A. berief sich auf ein vor wenigen Minuten mit seiner Kollegin Frau A... P... geführtes Gespräch. Wie Herr A. auf diesen Namen kam, ist mir unbekannt.
Angeblich habe es Probleme mit der von mir angegebenen Kontonummer gegeben, was für mich logisch war, denn dieses Konto existiert bereits seit mehreren Jahren nicht mehr.
Herr A. fragte nach einer alternativen Bankverbindung, die ich ihm zwecks Störerfeststellung auch nannte.
Um 11:24 Uhr des 17.12.2015 erreichte mich auch noch eine Mail mit der "Bestellbestätigung" von 1&1.
Die angekündigten Vertragsunterlagen trafen mit einer Mail um 11:45 Uhr hier ein.
Mit Datum vom 23.12.2015 buchte 1&1 ohne Vorliegen eines gültigen SEPA-Lastschriftmandates und unter Missachtung aller gesetzlichen Fristen für SEPA-Lastschriften bereits einen Betrag von 9,99 € von einem meiner Konten ab. Dieser Lastschrift wurde durch mich am 12.01.2016 widersprochen und der abgebuchte Betrag zurückgebucht.
Meine Anfrage bezüglich der bei 1&1 gespeicherten Daten zu meiner Person mündet nun in eine an Slapstick-Zeiten erinnernde Lachnummer.
Frau I. von der Abteilung Datenschutz bei 1&1 verstrickt sich in amüsante Widersprüche. Einerseits behauptet sie, meine Daten lägen aus einem früheren Vertragsverhältnis vor, was zutreffend ist, da ich vor ca. 10 Jahren Kunde von 1&1 gewesen bin. In diesem Zusammenhang beruft sie sich auf §7 Abs. 3 UWG, wonach 1&1 mich kontaktieren dürfe. Andererseits teilt sie mir mit, meine Daten seien an 1&1 durch die Fa.
d2m - direct marketing Stephan Merz
Schramberger Str. 13
78628 Rottweil
mitgeteilt worden. Dieses Unternehmen war mir bis zu diesem Schreiben nicht bekannt.
Mein Hinweis, dass sich die Regelungen des §7 Abs. 3 UWG auf die Kontaktaufnahme per elektronischer Post beziehen und mit dem Werbeanruf relativ wenig zu tun haben (sieht man davon ab, dass sich die Telefonisten/innen der 1&1 Internet SE bei ihren Kaltanrufen bei Verwendung der VoIP-Technoligie der gleichen Leitungsweg bedienen wie die als Email bekannte elektronische Post), blieb bisher trotz Fristablauf unbeantwortet.
Dies habe ich als Bitte der Fa. 1&1 Internet SE aus Montabaur interpretiert, sich doch mal ausführlich durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Infrmationsfreiheit Rheinland-Pfalz über den Umgang mit personenbezogenen Daten beraten zu lassen, Ich habe daher gestern einen schriftlichen Antrag in Form einer massiven Beschwerde nach Mainz geschickt.
Meiner Meinung nach besteht bei 1&1 auch in anderen Bereichen Bedarf an Fortbildung. Deswegen wird sich auch die BaFin mit einem Kurs "Korrekte Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens" an die Verantwortlichen der 1&1 Internet SE wenden. Denn die Abbuchung ohne schriftliches SEPA-Lastschriftmandat und Bekanntgabe der SEPA-Mandatsreferenz vor der Abbuchung ist unzulässig. Auch erfolgte die Abbuchung nicht erst nach 5 Bankarbeitstagen, wie dies bei der erstmaligen SEPA-Basislastschrift vorgeschrieben ist.
Letztendlich freut sich auch die Wettbewerbszentrale über die eingehende Anmeldung zu einer Schulung hinsichtlich Kaltanrufen. Damit dürfte zukünftig auch jeder erneute Anruf ohne vorherige Genehmigung bei wem auch immer (also nicht nur beschränkt auf Anrufe bei mir) bei der 1&1 Internet SE zu leichtem Unwohlsein führen.
Meinen Unterlassungsanspruch möchte 1&1 erst nach einem gebührenpflichtigen Anwaltsschreiben erfüllen.
Am 17.12.2015 rief mich gegen 10:37 Uhr eine Frau A... S... an, fragte nach mir und nach meiner Erklärung, dass ich es selbst sei, bot sie mir eine neue Dienstleistung von 1&1 an: List Local Basic. Die bei diesem Gespräch übermittelte Rufnummer lautete 0381-29830255.
Während des Telefonates stellte sich heraus, dass Frau S. Kenntnis über meine Bankverbindung hatte. Zwar war dies eine veraltete Kontonummer, aber allein die Existenz dieser Information bei 1&1 verwunderte mich.
Ich bestätigte jedoch die mir von Frau S. präsentierten Daten und bekam die Zusage, in Kürze alle Unterlagen per Mail zugesandt zu bekommen.
Am gleichen Tag erfolgte um 11:16 Uhr ein weiterer Anruf eines Herrn A.... Die bei diesem Telefonat angezeigte Rufnummer lautete 0172-7561335.
Herr A. berief sich auf ein vor wenigen Minuten mit seiner Kollegin Frau A... P... geführtes Gespräch. Wie Herr A. auf diesen Namen kam, ist mir unbekannt.
Angeblich habe es Probleme mit der von mir angegebenen Kontonummer gegeben, was für mich logisch war, denn dieses Konto existiert bereits seit mehreren Jahren nicht mehr.
Herr A. fragte nach einer alternativen Bankverbindung, die ich ihm zwecks Störerfeststellung auch nannte.
Um 11:24 Uhr des 17.12.2015 erreichte mich auch noch eine Mail mit der "Bestellbestätigung" von 1&1.
Die angekündigten Vertragsunterlagen trafen mit einer Mail um 11:45 Uhr hier ein.
Mit Datum vom 23.12.2015 buchte 1&1 ohne Vorliegen eines gültigen SEPA-Lastschriftmandates und unter Missachtung aller gesetzlichen Fristen für SEPA-Lastschriften bereits einen Betrag von 9,99 € von einem meiner Konten ab. Dieser Lastschrift wurde durch mich am 12.01.2016 widersprochen und der abgebuchte Betrag zurückgebucht.
Meine Anfrage bezüglich der bei 1&1 gespeicherten Daten zu meiner Person mündet nun in eine an Slapstick-Zeiten erinnernde Lachnummer.
Frau I. von der Abteilung Datenschutz bei 1&1 verstrickt sich in amüsante Widersprüche. Einerseits behauptet sie, meine Daten lägen aus einem früheren Vertragsverhältnis vor, was zutreffend ist, da ich vor ca. 10 Jahren Kunde von 1&1 gewesen bin. In diesem Zusammenhang beruft sie sich auf §7 Abs. 3 UWG, wonach 1&1 mich kontaktieren dürfe. Andererseits teilt sie mir mit, meine Daten seien an 1&1 durch die Fa.
d2m - direct marketing Stephan Merz
Schramberger Str. 13
78628 Rottweil
mitgeteilt worden. Dieses Unternehmen war mir bis zu diesem Schreiben nicht bekannt.
Mein Hinweis, dass sich die Regelungen des §7 Abs. 3 UWG auf die Kontaktaufnahme per elektronischer Post beziehen und mit dem Werbeanruf relativ wenig zu tun haben (sieht man davon ab, dass sich die Telefonisten/innen der 1&1 Internet SE bei ihren Kaltanrufen bei Verwendung der VoIP-Technoligie der gleichen Leitungsweg bedienen wie die als Email bekannte elektronische Post), blieb bisher trotz Fristablauf unbeantwortet.
Dies habe ich als Bitte der Fa. 1&1 Internet SE aus Montabaur interpretiert, sich doch mal ausführlich durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Infrmationsfreiheit Rheinland-Pfalz über den Umgang mit personenbezogenen Daten beraten zu lassen, Ich habe daher gestern einen schriftlichen Antrag in Form einer massiven Beschwerde nach Mainz geschickt.
Meiner Meinung nach besteht bei 1&1 auch in anderen Bereichen Bedarf an Fortbildung. Deswegen wird sich auch die BaFin mit einem Kurs "Korrekte Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens" an die Verantwortlichen der 1&1 Internet SE wenden. Denn die Abbuchung ohne schriftliches SEPA-Lastschriftmandat und Bekanntgabe der SEPA-Mandatsreferenz vor der Abbuchung ist unzulässig. Auch erfolgte die Abbuchung nicht erst nach 5 Bankarbeitstagen, wie dies bei der erstmaligen SEPA-Basislastschrift vorgeschrieben ist.
Letztendlich freut sich auch die Wettbewerbszentrale über die eingehende Anmeldung zu einer Schulung hinsichtlich Kaltanrufen. Damit dürfte zukünftig auch jeder erneute Anruf ohne vorherige Genehmigung bei wem auch immer (also nicht nur beschränkt auf Anrufe bei mir) bei der 1&1 Internet SE zu leichtem Unwohlsein führen.
Meinen Unterlassungsanspruch möchte 1&1 erst nach einem gebührenpflichtigen Anwaltsschreiben erfüllen.