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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : SPAM auf ehemalige FAX - Nummer



Speedy56
29.04.2016, 13:57
Ich erhalte permanent Anrufe von Faxgeräten auf meine private Telefonnummer die früher eine Faxnummer war.
Ich habe diese Nummer seit mittlerweile 12 Jahren ohne dass diese Störungen aufgehört haben.
Besonders nervig sind diese anrufe Nachts :mad: Einige male ist es mir gelungen dies Anrufe auf mein PC-Fax zu leiten und einmal konnte ich sogar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung herausholen.

Ich habe nun per Google herausgefunden dass diese ehemalige Firma (seit 15 Jahren erloschen) immer wieder in diversen Adressregistern im Internet auftaucht.
Diese Einträge werden nach Intervention von mir regelmäßig kurzfristig gelöscht und so war ich nun einige Wochen "eintragsfrei".

Heute jedoch hat die Suche auf meister.de erneut einen Treffer ergeben.

Diesmal möchte ich versuchen die verschlungenen Adressewege aufzuspüren und auszutrocknen.
Dazu habe ich mal ein T5F abgewandelt:


Widerruf der Genehmigung zur Speicherung und Veröffentlichung meiner Daten für werbliche Zwecke
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute meine Anschrift und Telefonnummern im Internet gefunden und damit konkrete Hinweise darauf, dass Sie von mir personenbezogene Daten speichern. Ich fordere Sie daher auf, bis zum 10. Mai 2016
in dem von § 34 Abs. 1 BDSG geregelten Umfang Auskunft darüber zu geben, welche konkreten Daten Sie zu meiner Person, die Sie anhand folgendem Link
http://www.meister.de/firmenort/ID-firmenname
identifizieren können:

1. gespeichert sind,
2. woher Sie die Daten bezogen haben,
3. an welchen Dritten diese Daten weitergeleitet wurden.

Die zum Zweck der Identifikation genannten Daten dürfen allein zur Beantwortung dieses Schreibens verwendet und ausdrücklich nicht für andere Zwecke verwendet werden. Sie dürfen keinesfalls an Dritte weitergeleitet und nicht länger als acht Wochen gespeichert werden. Der Auskunftsanspruch erstreckt sich außerdem über den Zweck der Speicherung und an wen Sie diese Daten weiter verkaufen oder vermieten.
Zudem fordere ich von Ihnen die Löschung der genannten Daten aus Ihrem Datenbestand und die Sperrung bei demjenigen, dem Sie meine Daten bereits weiter vermittelt haben.
Die von ihnen auf ihrer Homepage meister.de unter o.a. Link gespeicherten Daten betreffen die ehemalige Firma von xxxxxxxx.

Ich bin nunmehr rechtmäßiger Eigentümer des dargelegten Telefonanschlusses und verwende die angegebene Faxnummer als privaten Telefonanschluss.

Sollte ich die Auskunft nach Ablauf der o.g. Frist nicht in Händen halten, müssen Sie mit einer gerichtlichen Durchsetzung meines Auskunftsanspruchs rechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass ich einen Anspruch auf eine verlässliche Auskunft habe und sich bei Bestehen des bloßen Verdachtes einer sorgfaltswidrigen datenschutzrechtlichen Auskunft ein Anspruch auf Abgabe einer Versicherung an Eides Statt ergeben kann. Ebenso besteht für mich das Recht, von Ihnen die Unterschrift einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu fordern, die eine Vertragsstrafe von 2.500,00 € beinhalten kann, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen (BGHZ 113, 282 ff; LG Bonn, Urt. v. 22.11.2000, 11 O 112/00).


Der richtige Weg?

Mittwoch
29.04.2016, 16:03
Wenn nur Deine Telefonnummer betroffen ist, wie kommt dann plötzlich Deine Anschrift ins Spiel?

Prinzipiell guter Ansatz, allerdings mit einigen logischen und argumentativen Schwächen:

Wenn Du die Löschung Deiner Daten verlangst, ist die Bemerkung, dass diese nur zum Zwecke der Beantwortung verarbeitet und vier Wochen lang gespeichert werden dürfen, überflüssig. Unmittelbar nach Erstellen der Antwort muss Dein Gegenüber die Daten löschen.
Die Sperrung bei Dritten musst Du selber bei eben jenigen verlangen. Das BDSG gibt nicht her, dass Dein Gegenüber das für Dich erledigen muss.
Es ist überflüssig, zu bemerken, dass Du jetzt Eigentümer der Nummer bist. Dein Gegenüber ist in der Rechtfertigungspflicht, weil es persönliche Daten von Dir vorhält.
Die Abfrage des Speicherungszwecks fehlt.

Stilistisch habe ich bessere Erfahrungen damit gemacht, den letzten Absatz nicht ganz so passiv zu formulieren, sondern eher in Richtung "Wenn sie nicht…, dann werde ich…" zu gehen. Außerdem würde ich darauf verzichten, mich jetzt schon auf eine Vertragsstrafe festzulegen, welche im Übrigen mit mindestens 5001 Euro besser gewählt wäre, weil man dann im Falle eines Verstoßes direkt vor ein Landgericht ziehen könnte, aber das nur am Rande.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!

Schönen Gruß
Mittwoch

Speedy56
29.04.2016, 21:25
Danke Mittwoch,

die Vorlage kam aus dem Wiki... auch stilistisch.
Schon klar dass ich an die Dritten selber herantreten werde - vor allem aber auch an jene wo die Daten immer wieder herkommen.
Adresse ist jetzt auch meine, Firmeninhaber war mein Vater und ich wohne jetzt in der Umgebauten Werkstatt.

Werde auf alle Fälle weiter berichten wo was herkommt und wo's hingegangen ist...

Viele Grüße
Speedy56

Speedy56
02.05.2016, 17:59
So, promt kam die - nicht vollständig zufriedenstellende - Antwort:


Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx,

wir bestätigen Ihnen hiermit den Erhalt Ihrer E-Mail vom 29.04. und nehmen hierzu wie folgt Stellung:

Der Ihrerseits beanstandete Datensatz auf www.meister.de wurde unverzüglich nach Kenntniserlangung Ihrer Löschungsaufforderung entfernt und gelöscht, siehe http://www.meister.de/xxxxxx/yyyyyyyyyy
Ferner wurde Ihr Löschungsbegehren von uns unverzüglich an Google weitergeleitet und dort ebenfalls die Löschung bei Google über das Webmaster Tool beantragt. In diesem Zusammenhang können wir Ihnen lediglich mitteilen, dass eine Löschung regelmäßig sehr zeitnah erfolgt, wir jedoch hierauf leider keinerlei Einfluss haben.
Es handelte sich um Daten, die im Rahmen unserer eigenen Recherche aus online frei verfügbaren Daten zusammengestellt wurden.
Der Datenverwendungszweck war der, einer kostenlosen Veröffentlichung von Firmenprofilen oder Datensätzen mit gewerblichen Hintergrund auf dem Handwerksportal Meister.de
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgte nicht.
Wir hoffen sehr, hiermit zu einer zufriedenstellenden Klärung des Sachverhalts beigetragen zu haben und verbleiben


Mit besten Grüßen

S. F.
Redaktion
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit


Ich unterstelle hier erstmal keine böse Absicht.
Deshalb hab ich mal höflich nach den "öffentlich zugänglichen Quellen" gefragt:


Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für die schnelle Reaktion!

Sie schreiben jedoch:

„Es handelte sich um Daten, die im Rahmen unserer eigenen Recherche aus online frei verfügbaren Daten zusammengestellt wurden.“

Bitte teilen sie mir noch mit aus welchen Quellen dies „frei verfügbaren Daten“ kommen damit ich diesen Sumpf endlich trockenlegen kann!

Mit freundlichen Grüßen
ich

Mittwoch
02.05.2016, 22:27
Deshalb hab ich mal höflich nach den "öffentlich zugänglichen Quellen" gefragt:
Homepages der gelisteten Betriebe, Mitgliederverzeichnisse der Kammern, Telefonbuch, Presseberichte, Messeverzeichnisse
Halt alles, was sich mit vertretbarem Aufwand automatisiert digital auslesen lässt, um dann ein weiteres Verzeichnis mit IMO geringem Nutzen online stellen zu können, in der Hoffnung, von der Werbung und der Vermarktung von Premiumeinträgen leben zu können. Wenn man Glück hat, verirrt sich dann mal jemand über die gängigen Suchmaschinen, die natürlich eigene entsprechende Angebote (Maps, Kartendienste) immer darüber platzieren, auf das Verzeichnis.

Schon der Versuch des Faxspams sagt alles.

Schönen Gruß
Mittwoch