Speedy56
29.04.2016, 13:57
Ich erhalte permanent Anrufe von Faxgeräten auf meine private Telefonnummer die früher eine Faxnummer war.
Ich habe diese Nummer seit mittlerweile 12 Jahren ohne dass diese Störungen aufgehört haben.
Besonders nervig sind diese anrufe Nachts :mad: Einige male ist es mir gelungen dies Anrufe auf mein PC-Fax zu leiten und einmal konnte ich sogar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung herausholen.
Ich habe nun per Google herausgefunden dass diese ehemalige Firma (seit 15 Jahren erloschen) immer wieder in diversen Adressregistern im Internet auftaucht.
Diese Einträge werden nach Intervention von mir regelmäßig kurzfristig gelöscht und so war ich nun einige Wochen "eintragsfrei".
Heute jedoch hat die Suche auf meister.de erneut einen Treffer ergeben.
Diesmal möchte ich versuchen die verschlungenen Adressewege aufzuspüren und auszutrocknen.
Dazu habe ich mal ein T5F abgewandelt:
Widerruf der Genehmigung zur Speicherung und Veröffentlichung meiner Daten für werbliche Zwecke
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute meine Anschrift und Telefonnummern im Internet gefunden und damit konkrete Hinweise darauf, dass Sie von mir personenbezogene Daten speichern. Ich fordere Sie daher auf, bis zum 10. Mai 2016
in dem von § 34 Abs. 1 BDSG geregelten Umfang Auskunft darüber zu geben, welche konkreten Daten Sie zu meiner Person, die Sie anhand folgendem Link
http://www.meister.de/firmenort/ID-firmenname
identifizieren können:
1. gespeichert sind,
2. woher Sie die Daten bezogen haben,
3. an welchen Dritten diese Daten weitergeleitet wurden.
Die zum Zweck der Identifikation genannten Daten dürfen allein zur Beantwortung dieses Schreibens verwendet und ausdrücklich nicht für andere Zwecke verwendet werden. Sie dürfen keinesfalls an Dritte weitergeleitet und nicht länger als acht Wochen gespeichert werden. Der Auskunftsanspruch erstreckt sich außerdem über den Zweck der Speicherung und an wen Sie diese Daten weiter verkaufen oder vermieten.
Zudem fordere ich von Ihnen die Löschung der genannten Daten aus Ihrem Datenbestand und die Sperrung bei demjenigen, dem Sie meine Daten bereits weiter vermittelt haben.
Die von ihnen auf ihrer Homepage meister.de unter o.a. Link gespeicherten Daten betreffen die ehemalige Firma von xxxxxxxx.
Ich bin nunmehr rechtmäßiger Eigentümer des dargelegten Telefonanschlusses und verwende die angegebene Faxnummer als privaten Telefonanschluss.
Sollte ich die Auskunft nach Ablauf der o.g. Frist nicht in Händen halten, müssen Sie mit einer gerichtlichen Durchsetzung meines Auskunftsanspruchs rechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass ich einen Anspruch auf eine verlässliche Auskunft habe und sich bei Bestehen des bloßen Verdachtes einer sorgfaltswidrigen datenschutzrechtlichen Auskunft ein Anspruch auf Abgabe einer Versicherung an Eides Statt ergeben kann. Ebenso besteht für mich das Recht, von Ihnen die Unterschrift einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu fordern, die eine Vertragsstrafe von 2.500,00 € beinhalten kann, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen (BGHZ 113, 282 ff; LG Bonn, Urt. v. 22.11.2000, 11 O 112/00).
Der richtige Weg?
Ich habe diese Nummer seit mittlerweile 12 Jahren ohne dass diese Störungen aufgehört haben.
Besonders nervig sind diese anrufe Nachts :mad: Einige male ist es mir gelungen dies Anrufe auf mein PC-Fax zu leiten und einmal konnte ich sogar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung herausholen.
Ich habe nun per Google herausgefunden dass diese ehemalige Firma (seit 15 Jahren erloschen) immer wieder in diversen Adressregistern im Internet auftaucht.
Diese Einträge werden nach Intervention von mir regelmäßig kurzfristig gelöscht und so war ich nun einige Wochen "eintragsfrei".
Heute jedoch hat die Suche auf meister.de erneut einen Treffer ergeben.
Diesmal möchte ich versuchen die verschlungenen Adressewege aufzuspüren und auszutrocknen.
Dazu habe ich mal ein T5F abgewandelt:
Widerruf der Genehmigung zur Speicherung und Veröffentlichung meiner Daten für werbliche Zwecke
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute meine Anschrift und Telefonnummern im Internet gefunden und damit konkrete Hinweise darauf, dass Sie von mir personenbezogene Daten speichern. Ich fordere Sie daher auf, bis zum 10. Mai 2016
in dem von § 34 Abs. 1 BDSG geregelten Umfang Auskunft darüber zu geben, welche konkreten Daten Sie zu meiner Person, die Sie anhand folgendem Link
http://www.meister.de/firmenort/ID-firmenname
identifizieren können:
1. gespeichert sind,
2. woher Sie die Daten bezogen haben,
3. an welchen Dritten diese Daten weitergeleitet wurden.
Die zum Zweck der Identifikation genannten Daten dürfen allein zur Beantwortung dieses Schreibens verwendet und ausdrücklich nicht für andere Zwecke verwendet werden. Sie dürfen keinesfalls an Dritte weitergeleitet und nicht länger als acht Wochen gespeichert werden. Der Auskunftsanspruch erstreckt sich außerdem über den Zweck der Speicherung und an wen Sie diese Daten weiter verkaufen oder vermieten.
Zudem fordere ich von Ihnen die Löschung der genannten Daten aus Ihrem Datenbestand und die Sperrung bei demjenigen, dem Sie meine Daten bereits weiter vermittelt haben.
Die von ihnen auf ihrer Homepage meister.de unter o.a. Link gespeicherten Daten betreffen die ehemalige Firma von xxxxxxxx.
Ich bin nunmehr rechtmäßiger Eigentümer des dargelegten Telefonanschlusses und verwende die angegebene Faxnummer als privaten Telefonanschluss.
Sollte ich die Auskunft nach Ablauf der o.g. Frist nicht in Händen halten, müssen Sie mit einer gerichtlichen Durchsetzung meines Auskunftsanspruchs rechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass ich einen Anspruch auf eine verlässliche Auskunft habe und sich bei Bestehen des bloßen Verdachtes einer sorgfaltswidrigen datenschutzrechtlichen Auskunft ein Anspruch auf Abgabe einer Versicherung an Eides Statt ergeben kann. Ebenso besteht für mich das Recht, von Ihnen die Unterschrift einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu fordern, die eine Vertragsstrafe von 2.500,00 € beinhalten kann, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen (BGHZ 113, 282 ff; LG Bonn, Urt. v. 22.11.2000, 11 O 112/00).
Der richtige Weg?