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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jedermann Inkasso GmbH - Zahlungserinnerung wg. Ideo Labs GmbH



at0m
23.08.2016, 14:23
Hallo zusammen,

ich habe einen InkassobescheID: [ID filtered]

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http://fs5.directupload.net/images/160823/ixhx7quj.png
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Der Betreff lautet: 1. Mahnung, Akt-Nr 75.668/16, Zahlungserinnerung

Besonderheiten:

Es ist nicht meine Adresse
Der Name in der Anschrift setzt sich zusammen aus "NACHNAME Nachname" (z.B. "MUSTERMANN Mustermann" bei Max Mustermann)
Ich habe nichts mit der Ideo-Labs GmbH zu tun (meine Recherche hat ergeben, dass es sich um Online-Dating-Portale handelt)


Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Kann die Mail so ignoriert werden (ist ja kein Brief gewesen)?

Würde mich sehr über eure Hilfe freuen!

Goofy
23.08.2016, 14:36
Ein Inkassobüro ist keine Behörde. Selbst wenn die da etwas von Akt-Nr. xyz schwabulieren, dann interessiert das nicht, weil das kein behördliches oder gerichtliches Aktenzeichen ist. Das ist kein irgendwie behördlicher "Bescheid", sondern das hat ziemlich genau den Stellenwert eines mit einer Aufforderung bekritzelten 3-lagigen Feuchtpapiers: "Äy, isch krieg von Dir Geld!".

Bei einer unbegründeten Inkassomahnung gibt es keine Rechtspflicht, tätig werden und irgend etwas rechfertigungs-widersprechungs-erklärbärungs-kündigungs-begründungs-verfemmnemmbemmsungses schicken zu müssen. Die Tatsache, dass die Forderung unberechtigt ist, darf dem Inkassobüro bzw. seinem geschätzten "Mandanten" auch vorher schon klar gewesen sein. Es gibt hier also keinen Gesprächsbedarf. Bei unseriösen Forderungen wird erfahrungsgemäß häufig auch auf derlei Schreiben gar nicht eingegangen und stur weiter gemahnt.

Solange die Gegenseite es nicht mit einem gerichtlichen MahnbescheID: [ID filtered]

Auch mal lesen:

Inkassobüros
Unrechtmäßige Forderungen

tomk
23.08.2016, 14:49
In Ergänzung zu dem was Goofy geschrieben hat:
Ggf auch noch vorsichtig sein in Bezug auf Trojaner, Würmer und anderes Ungetier, was sich in den Attachments bzw. deren Verpackung befinden kann... (Es gab eine Zeit, da kamen diese Anhänge immer als "selbstauspackende .exe Datei" an, oder als mahnung.doc.exe)

Goofy
23.08.2016, 14:52
Richtig, solche Anhänge sollte man auf keinen Fall öffnen. Es ist oft vorgekommen, dass die Hackerbanden unter falschem Absendernamen solche Mails mit Trojaneranhang rumgeschickt haben.

TillP
23.08.2016, 15:01
Da es sich um ein in Deutschland ansässiges Unternehmen handelt, kann man natürlich seine Rechte nach BDSG in Anspruch nehmen und zum einen Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen und zum anderen deren Löschung nach §35 BDSG.

Dafür eine angemessen kurze Frist setzen und ggf. den LDSB mit ins Boot holen, wenn auch nach Frist keine Löschung erfolgte.

Siehe: Auskunftsverlangen nach BDSG

cmds
23.08.2016, 15:07
die Seite http://jedermanninkasso.com leitet um nach http://jedermanninkasso.at

also ist der geäusserte Verdacht auf Trojaner etc. nicht unbedingt von der Hand zu weisen, evtl. handelt es sich auch um einen JoeJob?

TillP
23.08.2016, 15:11
Und was mir noch auffällt: Ist das die komplette Seite oder wurde da eine Kopf-/Fußzeile abgeschnitten?

Andernfalls dürfte das Schreiben nicht die Anforderungen an Geschäftsbriefe erfüllen (siehe https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/wirtschaftsrecht/unternehmensgruendung-und-fuehrung/pflichtangaben_briefe/1156854) und ist damit eine gute Grundlage für eine Abmahnung durch einen Mitbewerber (jeder Rechtsanwalt).

cmds
23.08.2016, 16:02
Das Inkasso Unternehmen und die Verbindung zu Ideo-Labs besteht schon seit 2015

Google weiss eine ganze Menge darüber zu berichten

https://www.google.de/#q=jedermann+inkasso

Goofy
23.08.2016, 16:46
Ja, dieses Inkassobüro und die Verbindung zu Ideo Labs ist lang bekannt.

Speedy56
23.08.2016, 18:28
Und wenn ein MahnbescheID: [ID filtered]

Goofy
23.08.2016, 19:11
Genau, und es gibt auch keine Rechtspflicht oder sonstige Veranlassung dazu, dem Laden seine echte Postanschrift ausliefern zu müssen - wenn man dort halt nun mal nichts bestellt und in Anspruch genommen hat. Man befindet sich mit dem Laden "nicht im Rechtsverkehr und in keiner Geschäftsbeziehung", also muss man sich nicht äußern. Man hat auf keinen Fall Nachteile dadurch, denn "Schweigen hat keinen Erklärungswert" und ist im übrigen Gold.

Wie es dazu kommt, dass sich u.U. jemand mit falschen Daten dort angemeldet haben könnte - das zu klären ist allein Sache der nockerlnfutternden Mahnbläser oder deren Berliner "Mandantschaft".

truelife
23.08.2016, 20:48
Ich rätsele ja immer noch, wie ich mir die Rückseite einer E-Mail anschauen soll...

Speedy56
23.08.2016, 20:50
Laptop umdrehen! *duckundweg*

cmds
23.08.2016, 21:13
wieso ein Problem-- hinten ist da wo zugeklebt wird

7531

at0m
24.08.2016, 07:05
Vielen, herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten!

Ja, es gibt tatsächlich noch eine zweite Seite, die ich ignoriert habe, da ich dachte, es würde sich nur um Formalien handeln.

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http://fs5.directupload.net/images/160824/untspzap.png
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Ein paar kleine Ergänzungen/Nachträge:

Ich wurde nicht mit MUSTERMANN Mustermann angeschrieben, sondern mit meinem echten Nachnamen (also z.B. MUSTERMANN Mustermann, wenn ich Max Mustermann heißen würde ;) ), jedoch nicht dem Vornamen (deshalb dieses Beispiel).
Soweit ich informiert bin, hat ein solches Schreiben per E-Mail ohnehin keine Bedeutung, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die E-Mail tatsächlich ankommt. Richtig? Solche Schreiben müssen doch immer per Post zugehen.
Meine echte Mail-Adresse lautet normalerweise "vorname.nachname [at] gmail.com", hier wurde ich jedoch mit "vornamenachname [at] GMail.com" angeschrieben. Google hat sie wohl automatisch an mich weitergeleitet.


Ich gehe einfach mal davon aus, dass es sich um gut getarnten Spam handelt und werde nicht reagieren. Eben aufgrund der falschen Anschrift, dem Fehlen des Vornamens im Schreiben und dem Versand per E-Mail.
Nicht ganz unwichtig ist auch, dass ich mit Daily-Date.de nichts zu tun habe.

Aber vielleicht stößt ja jemand mit demselben Problem auf diesen Beitrag und kann die Infos verwenden. :)

tomk
24.08.2016, 08:18
Meine echte Mail-Adresse lautet normalerweise "vorname.nachname [at] gmail.com", hier wurde ich jedoch mit "vornamenachname [at] GMail.com" angeschrieben. Google hat sie wohl automatisch an mich weitergeleitet.

Bei GoogleMail kannst Du soviele Punkte setzen, wie und wo Du willst... "vor.name.nach.name [at] gmail.com" käme also auch bei Dir an...
siehe ggf. auch hier: https://support.google.com/mail/answer/10313?hl=de

deekay
24.08.2016, 09:33
Korinthenkacker sagt:
Der Verzugszinssatz ist zu hoch. 5% über dem Basiszins passt, aber der liegt bei -0,88% und das wären anstatt 4,170 nur 4,120%

Mindgespammt
24.08.2016, 10:19
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Anmeldung aufgrund der gespeicherten IP-Nummer und der Emailadresse nachgewiesen werden kann.

Mit der IP-Adresse kann unter bestimmten Voraussetzungen noch was nachvollzogen werden.
Aber mit der Emaildresse einen Beweis erbringen ? :clap2: :clap2: :clap2:




Kann die Mail so ignoriert werden (ist ja kein Brief gewesen)



Soweit ich informiert bin, hat ein solches Schreiben per E-Mail ohnehin keine Bedeutung, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die E-Mail tatsächlich ankommt. Richtig? Solche Schreiben müssen doch immer per Post zugehen.



Eben aufgrund .. dem Versand per E-Mail


Berechtigte Rechnungen und Mahnungen dürfen meist sehr wohl per e-mail verschickt werden.
Auf berechtigte Rechnungen und Mahnungen, die per e-mail ankommen sollte also reagiert werden, während man nicht bei allem, was im Briefkasten landet, stramm stehen muss.
Und was die Nachweisbarkeit angeht, dass ein e-mail angekommen ist, so sieht diese bei einem einfachen Brief nicht anders aus.




Eben aufgrund der falschen Anschrift, dem Fehlen des Vornamens im Schreiben ...



Nicht ganz unwichtig ist auch, dass ich mit Daily-Date.de nichts zu tun habe.


Das sind die springenden Punkte.
Spam dürfte diese e-mail nicht sein. Wie Goofy schon vermutet hat, dürfte sich da wohl jemand einen schlechten Scherz erlaubt haben.
Deshalb würde ich auf die Sache gar nicht reagieren, die weitere Entwicklung jedoch aufmerksam beobachten.

Eine Datenauskunft einzuholen, wie TillP angeregt hat, war auch meine erste Idee.
Die zweite allerdings: bloss nicht. Denn damit würde man denen die korrekten Daten (genauer gesagt die falschen, die von at0m, nicht die korrekten vom wirklichen Anmelder) frei Haus liefern und damit finge der Ärger erst recht an.

Hier (ich hoffe, ich darf diesen link hier nennen) ist zu dem Thema vieles gut beschrieben:
straetus-inkasso.de/faq/inkasso-betrug-erkennen.html

TillP
24.08.2016, 10:45
Eine Datenauskunft einzuholen, wie TillP angeregt hat, war auch meine erste Idee.
Die zweite allerdings: bloss nicht. Denn damit würde man denen die korrekten Daten (genauer gesagt die falschen, die von at0m, nicht die korrekten vom wirklichen Anmelder) frei Haus liefern und damit finge der Ärger erst recht an.


Man kann das Auskunftsersuchen ja per Mail stellen.
Es will ja nicht Max Mustermann, wohnhaft in Musterstadt, wissen, was über ihn gespeichert ist, sondern mustermann [at] gmail.
Man kann ja direkt darauf hinweisen, dass das Inkasso-Unternehmen über den Versand einer Mahnung per Mail konkludent zustimmt, auch z.B. Auskunftsersuchen per Mail anzunehmen. ;)


Wo wir gerade bei E-Mail sind: Ein Vertrag muss nach mittlerweile einigen Urteilen auf dem gleichen Weg zu kündigen sein wie abzuschließen. Bei einem im Internet elektronisch geschlossenen Vertrag ist also eine Kündigung mit Unterschrift in Papierform nicht erforderlich, egal, was in den AGB steht. (siehe z.B. http://www.internet-law.de/2014/11/olg-muenchen-kuendigung-per-e-mail-kann-in-agb-grundsaetzlich-nicht-ausgeschlossen-werden.html)

RA Meier-Bading
24.08.2016, 13:40
Mit der IP-Adresse kann unter bestimmten Voraussetzungen noch was nachvollzogen werden.


Bitte Vorsicht mit solchen Äußerungen. Die Leute lesen: "Scheiß, die können mich vielleicht doch anhand meiner IP identifizieren". Das ist albern. Es mag in weniger als 0,1% der Fälle ausnahmsweise Möglichkeiten geben. Faktisch ist die Antwort immer: wenn die nur die IP und die Emailadresse haben, können (und vor allem: werden) die einem gar nichts.
Und falls tatsächlich Post per Brief kommen sollte, kann man ja immernoch reagieren. Es gibt keinerlei Grund, die mit echten Daten zu versorgen.

Mindgespammt
24.08.2016, 14:52
Bitte Vorsicht mit solchen Äußerungen. Die Leute lesen: "Scheiß, die können mich vielleicht doch anhand meiner IP identifizieren". Das ist albern. Es mag in weniger als 0,1% der Fälle ausnahmsweise Möglichkeiten geben. Faktisch ist die Antwort immer: wenn die nur die IP und die Emailadresse haben, können (und vor allem: werden) die einem gar nichts.


D'accord. Da habe ich mich wohl arg missverständlich ausgedrückt.

Ich wollte keine Angst verbreiten sondern auf Sinn und Unsinn der Behauptung von Jedermann-Inkasso hinweisen.
Dass der Hinweis von Jedermann-Inkasso auf die Emailadresse ein Witz ist und die IP-Adresse nicht so einfach weiterhilft, wie Jedermann-Inkasso das weismache möchte.


Die Emailadresse nützt überhaupt nichts, die kann schliesslich ET oder der Mann im Mond eingetragen haben.

FALLS überhaupt etwas beitragen könnte, wäre es die IP-Adresse. Dazu müsste aber einiges erfüllt sein: es sind nur Ermittlungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft berechtigt, bei einem Provider die Daten eines Anschlussinhabers einzuholen. Und das offiziell auch nur, wenn eine richterliche Anordnung vorliegt. Die wiederum wird nur erteilt, wenn eine nachweisbare Straftat vorliegt.

Goofy
24.08.2016, 15:16
Die IP-Adresse kann allenfalls jemand identifizieren (vorausgesetzt, ein Richter erteilt einen entsprechenden Beschluss an den Provider, dass die Daten herauszugeben sind, die Wahrscheinlichkeit hierfür ist sowieso gering...). Aber selbst wenn: dann ist das immer noch kein Beweis für einen Vertragsschluss. Es kann noch nicht einmal bewiesen werden, dass der betreffende Surfer überhaupt auf der Webseite war - denn an die IP-Adresse kann ein Webseitenbetreiber auch durch einfaches Raten oder durch Datenlieferung von fremder Stelle gekommen sein. Eine IP-Adresse beweist rein gar nichts.

Ohnehin löschen die meisten Provider die Daten nach 1 Woche, danach kann selbst auf Anfrage der Staatsanwaltschaft nicht mehr festgestellt werden, wer zur angegebenen Zeit xyz mit der IP-Adresse xxx.xxx.xxx.xxx im Netz war. Jedenfalls bei den weit verbreiteten dynamischen Adressen.

brixmaster
24.08.2016, 15:45
Immer wieder witzig, Zu ihrer Sicherheit kann einer Kündigung nur schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift durchgeführt werden.
Aber Anmeldung ist kein Problem, da kann jeder es einfachst bewerkstelligen. ;)
Zum Glück gibt es das Urteil bezüglich Partnertauschbörsen, das ein Anbieter auch Kündigungen per Mail zu akzeptieren hat.

deekay
24.08.2016, 22:19
Nehmen wir mal an, du hättest dich angemeldet:



Vertragsabschluss


Die Nutzung der digitalen Inhalte setzt die Registrierung voraus.
Mit der Registrierung geht der Kunde zunächst ein kostenloses Vertragsverhältnis mit dem Anbieter ein. Dieses richtet sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Kunde kann nach der kostenlosen Registrierung eine kostenpflichtige Mitgliedschaft beim Anbieter erwerben, um Zugang zu erweiterten digitalen Inhalten zu erhalten. Mit dem Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft geht der Kunde ein weiteres Vertragsverhältnis mit dem Anbieter ein, welches sich ebenfalls nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen richtet. Der Anbieter informiert den Kunden vor dem Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft über den Inhalt, die Kosten und die Zahlungsmodalitäten der jeweiligen kostenpflichtigen Leistungen.
Im Lastschriftverfahren erteilt der Kunde dem Anbieter die unwiderrufliche Berechtigung, alle während der Vertragslaufzeit fällig werdenden Forderungen per Bankeinzug einzuziehen.
Der Rechnungsbetrag ist für den gewählten Zeitraum im Voraus zu leisten. Sollte der Kunde bei Ratenzahlung mit der teilweisen oder vollständigen Zahlung einer fälligen Rate in Verzug kommen, wird die gesamte Restforderung fällig.
Der Anbieter behält sich vor, bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug durch den Kunden Inkassounternehmen zu beauftragen und diese Kosten vom Kunden einzufordern. Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, Verzugszinsen zu erheben, deren Höhe sich nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet.
Der Anbieter behält sich vor, die Kosten, die durch die unberechtigte Stornierung einer Kreditkartenzahlung oder den unberechtigten Widerspruch gegen einen Lastschrifteinzug entstehen, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vom Kunden einzufordern.



- Das Impressum der Seite ist eine Grafik
- man kann sich mit einer x-beliebigen Adresse anmelden
- es erfolgt keine Verifizierung der Adresse (wie zb. bei Forenanmeldungen durch einen Link den man dann bestätigen muss)

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Die Aufmachung der Seite ist schön irreführend und der Hammer ist diese Klausel:



Mir ist bekannt, dass ich durch diese Zustimmung mit Bereitstellung der digitalen Inhalte mein Widerrufsrecht verliere. Für die gewählte Zahlungsart fallen keine zusätzlichen Gebühren an.


Dazu steht widersprüchlich folgendes rechts:



Damit ich alle Vorteile ohne Unterbrechung nutzen kann, verlängert sich die Mitgliedschaft um eine sich daran anschließende reguläre sechsmonatige Mitgliedschaft für nur 89,90 € mtl., wenn ich nicht vorher kündige. Die Kündigungsfrist des 14-tägigen Probe-Abos beträgt 1 Woche. Bei sich daran anschließenden Vertragsverlängerungen beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 126 BGB). Die Anwendung des § 127 Abs. 2 BGB wird ausgeschlossen. Sie ist an folgende Adresse zu richten: Ideo Labs GmbH, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin, Deutschland. Zudem kann bequem online über die Kündigungsfunktion des Webportals gekündigt werden. Sämtliche Preise sind inkl. MwSt.

Investi
24.08.2016, 22:48
Sehr interessant:

Goofy
25.08.2016, 09:19
4.Im Lastschriftverfahren erteilt der Kunde dem Anbieter die unwiderrufliche Berechtigung, alle während der Vertragslaufzeit fällig werdenden Forderungen per Bankeinzug einzuziehen.

Auch noch so ein Blödsinn.

JensT
09.05.2017, 23:47
Also eallien der NAme "Jedermann Inkasso" ist j schon höchst Fake-Verdächtig. Ich meine so nennt doch kein Geschäftsmann eine seriöse Firma oder?

Für solche Unklarheiten gibt es im Netz Checklisten wie z.B. diese hier (http://www.zahlungserinnerung-vorlage.de/unberechtigte-zahlungsaufforderung-email-post/). Damit kannst du selber prüfen ob die Zahlungserinnerung oder Mahnung unberechtigt bzw. gefaked ist.

RA Meier-Bading
10.05.2017, 11:42
Damit kannst du selber prüfen ob die Zahlungserinnerung oder Mahnung unberechtigt bzw. gefaked ist.

Nein, kann man nicht. Man kann man anhand solcher Listen allenfalls ein paar Formalien bezüglich des Inkassobüros checken, aber nicht, ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht. Denn nur weil ein Inkassobüro im Register verzeichnet ist, heißt das ja noch lange nicht, dass auch die Forderung besteht.

Auch die tollen Tipps auf der Seite sind eher nicht ratsam. Statt dessen merke:
Wenn ein Inkassoschreiben per Email kommt, sollte man keinesfalls die Anlage öffnen! Das ist zu 90% ein Virus, der einem die Festplatte verschlüsseln und dann Lösegeld erpressen will (Stand Mai 2017).

Goofy
10.05.2017, 13:22
Zudem: selbst wenn ein Vertragsverhältnis besteht, kann eine Inkassoforderung trotzdem unrechtmässig sein. Ein mir bekannter Beispielfall: bestehende Ratenzahlungsvereinbarung, vom Gläubiger ohne Kündigung der Vereinbarung "einfach so" die gesamte Restsumme per sofort fällig gestellt und mit komplettem Restbetrag gleich "einfach so" ans Inkassobüro übermittelt, hier der übliche Gebührenaufschlag etc. - § 514 BGB, § 254 BGB etc. "einfach so" mal eben völlig ignoriert. Ergebnis: Satz mit X, die kriegen nix - außer die weiteren monatlichen Zahlungen an den Gläubiger.

Zu prüfen ist eben immer der Einzelfall.

Wenn man sich aber sicher ist, dass kein Anspruch besteht (z.B. Inkassobüro bzw. forderungsstellende Firma gibts gar nicht, keine Bestellung erfolgt, keine Preisinformation u.s.w.), dann gibt es keinerlei Rechtspflicht, auf irgendeine Quatschforderung überhaupt reagieren zu müssen. Macht auch keinen Sinn, wenn es weder das Inkassobüro noch die Firma überhaupt gibt. Da kann man sich solche Schreibselvorlagen getrost sparen.

Und klar: diese Mahnungen per e-Mail sind zu über 99 Prozent virenverseucht und sollten ohne Öffnen des Anhangs sofort gelöscht werden.

TheDoctor
10.05.2017, 17:20
Also eallien der NAme "Jedermann Inkasso" ist j schon höchst Fake-Verdächtig. Ich meine so nennt doch kein Geschäftsmann eine seriöse Firma oder?

Vorsicht - mit solchen Annahmen kann man ganz ganz böse auf die Nase fallen. Bloß weil "$JensT" sich nicht vorstellen kann, daß jemand eine Firma so nennen würde, heißt noch lange nicht, daß es solche Firmen nicht gibt.

Spaßeshalber kann man ja mal auf https://www.unternehmensregister.de (Webseite der Bundesanzeiger Verlag GmbH, die im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz das Unternehmensregister führt) nach solchen Dingen suchen:


"Jedermann": 20 Firmen mit diesem Begriff im Namen
"Schall & Rauch": 7 Firmen
"Pusteblume": 16 Firmen
... (läßt sich beliebig fortsetzen)


Da sieht man schön, daß "jedermann" (siehe oben), auch ein beliebiger "Hinz & Kunz" (3 Firmen) auch und besonders "Jens" (1216 Treffer) durchaus als Firma bestehen können.