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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : (SPAM) OPTCOM für Seminare zur Datenschutzgrundverordnung



deekay
27.12.2017, 21:59
From - Wed Dec 27 xx:xx:xx 2017
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Authentication-Results: strato.com; arc=none
Authentication-Results: strato.com; dkim=pass header.d=rmh5.net
Authentication-Results: strato.com; dkim-adsp=pass header.from="info [at] optcom.eu"
Authentication-Results: strato.com; spf=pass smtp.mailfrom="x [at] u117806.rmh1.net"
X-Strato-MessageType: email
X-RZG-CLASS-ID: [ID filtered]
Received-SPF: pass
(strato.com: domain u117806.rmh1.net designates 46.253.16.55 as permitted sender)
mechanism=ip4;
client-ip=46.253.16.55;
helo="m11.rmh5.net";
envelope-from="x [at] u117806.rmh1.net";
receiver=smtp.rzone.de;
identity=mailfrom;
Received: from m11.rmh5.net ([46.253.16.55])
by smtp.rzone.de (RZmta 42.14 OK)
with ESMTPS ID: [ID filtered]
(using TLSv1.2 with cipher ECDHE-RSA-AES256-GCM-SHA384 (curve secp521r1 with 521 ECDH bits, eq. 15360 bits RSA))
(Client dID: [ID filtered]
for <xxxxxxxxxxxxxxxxx>;
Wed, 27 Dec 2017 xx:xx:xx +0100 (CET)
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Date: Wed, 27 Dec 2017 xx:xx:xx +0100
From: "Frank Sxxxx" <info [at] optcom.eu>
To: xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Subject: =?ISO-8859-1?Q?Wenn=20nicht=20jetzt,=20wann=20dann=3F=20Die=20EU-DSGVO?=
=?ISO-8859-1?Q?=20steht=20vor=20der=20T=FCr!?=
X-Mailer: Framework::Mail
X-Priority: 3 (normal)
x-sender: info [at] optcom.eu
x-receiver: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
X-CSA-Complaints: whitelist-complaints [at] eco.de
Feedback-ID: [ID filtered]
Message-ID: [ID filtered]
X-Complaints-To: abuse [at] rapidmail.de
List-Unsubscribe: <https://tf95baabb.emailsys1a.net/xxxx/xxx/xxx/xxxxx/xxxx/xxxxxxx/unsubscribe.html>
Precedence: bulk
MIME-Version: 1.0
Content-Type: multipart/alternative;
boundary="b06b331625cb4a2917cd907b309487994"

--b06b331625cb4a2917cd907b309487994
Content-Type: text/plain; charset="UTF-8"
Content-Transfer-Encoding: quoted-printable

Datenschutzgrundverordnung muss dringend umgesetzt werden

Web-Ansicht | webview | Aper=C3=A7u web=C2=A0<https://tf95baabb.emailsys1a.=
net/mailing/xxxx/xxx/xxxx/xxx/xxxx/index.html>


Wenn nicht jetzt, wann dann?
Datenschutzgrundverordnung muss jetzt dringend umgesetzt werden

Sehr geehrte Damen und Herren,
im neuen Jahr wird alles anders. Insbesondere dann, wenn Ihr Unternehmen in der Europäischen Union geschäftlich tätig ist, wird die organisatorische Situation Ihrer Firma ab Mai 2018 ein wenig komplizierter werden.

Dann nämlich muss die neue Datenschutzgrundverordnung für Ihre Organisation umgesetzt sein.
Ein Ziel der neuen Datenschutzregeln ist es, die Vorschriften zum Datenschutz in allen 28 Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Damit unterliegen 500 Millionen Menschen und rund 20 Millionen Unternehmen direkt der EU-DSGVO. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen in der EU soll besser geschützt und dieser Schutz direkter durchgesetzt werden.
Für Unternehmen und Organisationen bedeutet dies: mehr Dokumentation, mehr Aufklärung der Betroffenen und eine Zusammenführung von Datenschutz und IT-Sicherheit.

Dabei kann die Datenschutzgrundverordnung sowohl Zuckerbrot als auch Peitsche sein.
Zuckerbrot, weil die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung mit ihrer restriktiven Politik der IT-Sicherheit durchaus ein Wettbewerbsvorteil sein kann. Peitschen sind dagegen die Strafen für eine Nichteinhaltung der Grundverordnung. Diese bewegen sich im Bußgeldbereich von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen, die noch nicht auf die EU-DSGVO vorbereitet sind, ist es noch nicht zu spät, jedoch wird es höchste Zeit, mit der Umsetzung anzufangen.

Welche Maßnahmen muss ich als verantwortliche Stelle konkret unternehmen, wer ist verantwortlich? Wie werden Betroffenenrechte umgesetzt? Welche Sanktionen drohen bei Nichtumsetzung?

Diese Fragen und konkrete Handlungsanweisungen will das Tagesseminar „Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung“ der Firma OPTCOM aufgreifen und dabei ganz konkrete Umsetzungsstrategien der Datenschutzgrundverordnung für die einzelnen Unternehmungen in OWL aufzeigen.
Die Teilnehmer erfahren, wie sie durch wenige Arbeitsschritte nicht nur ihre Organisationen entsprechend der EU-DSGVO datenschutzkonform gestalten können, sondern auch, welche Folgen eine Nichteinhaltung der DSGVO für die jeweilige Organisation haben könnte, da alles darauf hinweist, dass die Datenschutz-Grundverordnung von den Ordnungsbehörden strikt durchgesetzt werden wird.
Das Seminar findet statt am xxx.xxx.xxxx im Best Western Hotel xxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxx. (von mir anonymisiert)
Nähere Informationen und auch die Anmeldeoptionen zum Seminar „EU-Datenschutz-Grundverordnung“ finden Sie HIER
oder per MAIL.

Noch eine Bitte: Die Firma OPTCOM legt besonderen Wert auf den Schutz von personenbezogener Daten ihrer Kunden und Interessenten. Um Ihnen auch in Zukunft zeitnah Informationen über unser Schulungsprogramm übersenden zu können, bitten wir um Ihre Zustimmung per E-Mail.

Bitte drücken Sie den untenstehenden Button und senden Sie uns eine Bestätigungsmail mit dem Vermerk "Newsletter".
Wir werden Ihnen dann unregelmäßig E-Mails ggf. Newsletter mit Inhalten zu unseren Seminare oder Dienstleistungen übersenden.
Möchten Sie aus unserer Interessentenliste gestrichen werden, so klicken Sie bitte auf den Button „Abmelden“ in der Fußleiste. Ihre Anschrift und E-Mailadresse wird umgehend aus unserer Datei entfernt.

Mit besten Wünschen für ein gutes und erfolgreiches neues Jahr grüßt Sie herzlich

F.S.
-Geschäftsführung-

facebook
Optcom GbR | Bonhoeffer Str. 4 | D - 32756 Detmold
Abmeldelink | unsubscribe | Lien de désinscription

Ja klar...über die DGVO informieren mit einem unerwünschten Newsletter mit unvollständigem Impressum. Hier spammt der Datenschutzebauftragte (TÜV) und Mitinhaber selber....

deekay
27.12.2017, 23:14
selten so einen Müll gelesen:


Wie Sie natürlich wissen habe ich keine Einverständniserklärung zur Übersendung einer Informationsmail von Ihnen erhalten.

Das Anschreiben erfolgte an einer im Internet frei verfügbaren E-Mailadresse auf Basis eines B2B Werbekontakt wie es das UWG durchaus zulässt.
Die E-Mail ging an die E-Mailadresse xxxxxxxxxxxxx, und nicht an die einer Privatperson. Somit konnte man durchaus annehmen, dass das beworbene Gewerbe die angebotene Leistung benötigen könnte.

Sofern jedoch eine Privatperson angeschrieben worden wäre, und mit einer gewerblichen Werbung belästigt wurde, ist dies nur mit einer Einwilligungserklärung des Betroffenen lt. UWG zulässig.

Diesbezüglich bestätige ich Ihre Einlassung. Dieser Sachverhalt liegt hier aber nicht vor.

Die geschäftliche Werbung für Dienstleistungen der Optcom GbR ist im übrigen über den §28 BDSG zulässig da es sich um Datenverarbeitung zur Erfüllung des eigenen Geschäftszwecks handelt.

schara56
28.12.2017, 07:49
Zwei Indizien für garantierte Spam konnte ich feststellen:

55: X-CSA-Complaints: whitelist-complaints [at] eco.de
http://www.optcom.eu/impressum

Optcom GbR
Bonhoefferstraße 4
32756 Detmold
Telefon 05231/ 680409
E-Mail info [at] optcom.eu
Geschäftsführung: S* D*, F* S*

Verantwortlich für den Inhalt
S* D*, F* S*

Steuernummer:
ist beantragt. Folgt in Kürze

Auwei: http://www.optcom.eu/trainings/softwareschulungen
https://www2.pic-upload.de/thumb/34547886/001.jpg (https://www.pic-upload.de/view-34547886/001.jpg.html)
#006600

Geh doch mal die Rapidmail GmbH parallel dazu an:

emailsys1a.net

Registry Registrant ID: [ID filtered]
Registrant Name: K* P*
Registrant Organization: rapidmail GmbH
Registrant Street: rapidmail GmbH
Registrant Street: Augustinerplatz 2
Registrant City: Freiburg
Registrant State/Province: BW
Registrant Postal Code: 79098
Registrant Country: DE
Registrant Phone: +49.4073098250
Registrant Phone Ext:
Registrant Fax: +49.4073098252
Registrant Fax Ext:
Registrant Email: kpyliouras [at] rapidsoft.de
rmh1.net

Registry Registrant ID: [ID filtered]
Registrant Name: K* P*
Registrant Organization: rapidmail GmbH
Registrant Street: Augustinerplatz 2
Registrant City: Freiburg
Registrant State/Province: DE
Registrant Postal Code: 79098
Registrant Country: DE
Registrant Phone: +49.4073098250
Registrant Phone Ext:
Registrant Fax: +49.4073098250
Registrant Fax Ext:
Registrant Email: kpyliouras [at] rapidsoft.de
46.253.16.55

inetnum: 46.253.16.0 - 46.253.16.255
netname: MEGASPACE
descr: Megaspace IS GmbH
country: DE
admin-c: DD526-RIPE
tech-c: DD526-RIPE
status: ASSIGNED PA
mnt-by: MEGASPACE-MNT
mnt-lower: MEGASPACE-MNT
mnt-routes: MEGASPACE-MNT
created: 2016-01-19Txx:xx:xxZ
last-modified: 2016-01-19Txx:xx:xxZ
source: RIPE

truelife
28.12.2017, 12:54
selten so einen Müll gelesen:

Mich wundert, warum du noch mit solchen Leuten diskutierst. Spam ab an den Anwalt und gut ist. Und zur Not bringt das zuständige Gericht dem Spammer das BGB und das BDSG noch etwas näher.

deekay
28.12.2017, 13:31
In einem kleinen Landkreis muss man vorsichtig agieren...daher gehe ich nicht mit allen Spammern hart um. Schlimmer ist der billige Rechtfertigungsversuch des Datenschutzbeauftragten (TÜV) - gleichzeitig Geschäftsführer einer Firma die Seminare zur DSGVO macht.

KaiHH
28.12.2017, 17:44
Fällt das in diesem Fall in die Schublade "Dummheit" oder "Vorsatz"? ;)

Gruß
Kai

deekay
28.12.2017, 19:20
Meine Antwort:

ich habe vom Grundsatz her nichts gegen einmalige Mails. In diesem Falle war es aber nun doch so, dass Sie ohne mein Einverständnis meine Mailadresse in Ihr Newslettersystem eingetragen haben. Wieso sonst, sollte ich mich denn entweder "anmelden" oder "abmelden". Delikaterweise wurde die Mail auch nicht über Ihre Systeme verschickt, sondern über die technische Infrastruktur der Firma Rapidmail. Auch dies spricht nicht für eine einmalige Mail mit einem Seminarhinweis.

entscheidet selber....

Seine Antwort:

zunächst herzlichen Dank für Ihre Rückantwort.

Nein, es gibt aktuell noch keinen Newsletter. Die Mail die Sie erhalten haben ist tatsächlich nur ein Hinweis auf das EUDSGVO – Seminar was ich gebe. Also tatsächlich eine einmalige E-Mail. Natürlich hatte ich daran gedacht, sofern sich tatsächlich jemand anmelden sollten, so einen Newsletter anzubieten. Allerdings kann ich Ihnen versichern, es gab und gibt aktuell keinen Newsletter, weder für Ihre Mailadresse noch für andere. Die Firma OPTCOM hat außer dem Internetauftritt, einer Seite auf Facebook, keinerlei weitere Online-Medien im Einsatz. Rapidmail habe ich nur genutzt, weil sich die Gestaltung der E-Mail in HTML sehr leicht und schnell gestalten ließ.

Tatsächlich gibt im §7 UWG einen sehr engen Rahmen in dem man Mails ohne vorherige Einwilligung versenden kann. Gleichwohl werde ich mich demnächst bei der Ansprache von Unbekannten eher auf das Telefon beschränken, da die Regelungen dafür sehr eindeutiger formuliert sind.

Ich möchte mich nochmals für die Unannehmlichkeiten entschuldigen, und ihnen versichern, Sie erhalten weder jetzt noch in Zukunft E-Mails von der Firma Optcom. Schon gar nicht einen Newsletter, da ein solcher, wie oben ausgeführt, nicht existiert.

Trotzdem Ihnen einen schönen Jahresübergang und ein erfolgreiches neues Jahr

schara56
29.12.2017, 07:10
...] Gleichwohl werde ich mich demnächst bei der Ansprache von Unbekannten eher auf das Telefon beschränken [...Cold-call mit Ankündigung?

truelife
29.12.2017, 10:46
Dachte ich auch dran. Da hat einer die Weisheit mit Löffeln gefressen und ist total von sich überzeugt.

Gerlach
29.12.2017, 12:46
Ich kann die Haltung von deekay schon nachvollziehen. Gelegentlich verfahre ich auch "weich", allerdings einhellige Erfahrung: Es wird nicht gedankt.