deekay
27.12.2017, 21:59
From - Wed Dec 27 xx:xx:xx 2017
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Wed, 27 Dec 2017 xx:xx:xx +0100 (CET)
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Date: Wed, 27 Dec 2017 xx:xx:xx +0100
From: "Frank Sxxxx" <info [at] optcom.eu>
To: xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Subject: =?ISO-8859-1?Q?Wenn=20nicht=20jetzt,=20wann=20dann=3F=20Die=20EU-DSGVO?=
=?ISO-8859-1?Q?=20steht=20vor=20der=20T=FCr!?=
X-Mailer: Framework::Mail
X-Priority: 3 (normal)
x-sender: info [at] optcom.eu
x-receiver: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
X-CSA-Complaints: whitelist-complaints [at] eco.de
Feedback-ID: [ID filtered]
Message-ID: [ID filtered]
X-Complaints-To: abuse [at] rapidmail.de
List-Unsubscribe: <https://tf95baabb.emailsys1a.net/xxxx/xxx/xxx/xxxxx/xxxx/xxxxxxx/unsubscribe.html>
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MIME-Version: 1.0
Content-Type: multipart/alternative;
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--b06b331625cb4a2917cd907b309487994
Content-Type: text/plain; charset="UTF-8"
Content-Transfer-Encoding: quoted-printable
Datenschutzgrundverordnung muss dringend umgesetzt werden
Web-Ansicht | webview | Aper=C3=A7u web=C2=A0<https://tf95baabb.emailsys1a.=
net/mailing/xxxx/xxx/xxxx/xxx/xxxx/index.html>
Wenn nicht jetzt, wann dann?
Datenschutzgrundverordnung muss jetzt dringend umgesetzt werden
Sehr geehrte Damen und Herren,
im neuen Jahr wird alles anders. Insbesondere dann, wenn Ihr Unternehmen in der Europäischen Union geschäftlich tätig ist, wird die organisatorische Situation Ihrer Firma ab Mai 2018 ein wenig komplizierter werden.
Dann nämlich muss die neue Datenschutzgrundverordnung für Ihre Organisation umgesetzt sein.
Ein Ziel der neuen Datenschutzregeln ist es, die Vorschriften zum Datenschutz in allen 28 Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Damit unterliegen 500 Millionen Menschen und rund 20 Millionen Unternehmen direkt der EU-DSGVO. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen in der EU soll besser geschützt und dieser Schutz direkter durchgesetzt werden.
Für Unternehmen und Organisationen bedeutet dies: mehr Dokumentation, mehr Aufklärung der Betroffenen und eine Zusammenführung von Datenschutz und IT-Sicherheit.
Dabei kann die Datenschutzgrundverordnung sowohl Zuckerbrot als auch Peitsche sein.
Zuckerbrot, weil die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung mit ihrer restriktiven Politik der IT-Sicherheit durchaus ein Wettbewerbsvorteil sein kann. Peitschen sind dagegen die Strafen für eine Nichteinhaltung der Grundverordnung. Diese bewegen sich im Bußgeldbereich von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen, die noch nicht auf die EU-DSGVO vorbereitet sind, ist es noch nicht zu spät, jedoch wird es höchste Zeit, mit der Umsetzung anzufangen.
Welche Maßnahmen muss ich als verantwortliche Stelle konkret unternehmen, wer ist verantwortlich? Wie werden Betroffenenrechte umgesetzt? Welche Sanktionen drohen bei Nichtumsetzung?
Diese Fragen und konkrete Handlungsanweisungen will das Tagesseminar „Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung“ der Firma OPTCOM aufgreifen und dabei ganz konkrete Umsetzungsstrategien der Datenschutzgrundverordnung für die einzelnen Unternehmungen in OWL aufzeigen.
Die Teilnehmer erfahren, wie sie durch wenige Arbeitsschritte nicht nur ihre Organisationen entsprechend der EU-DSGVO datenschutzkonform gestalten können, sondern auch, welche Folgen eine Nichteinhaltung der DSGVO für die jeweilige Organisation haben könnte, da alles darauf hinweist, dass die Datenschutz-Grundverordnung von den Ordnungsbehörden strikt durchgesetzt werden wird.
Das Seminar findet statt am xxx.xxx.xxxx im Best Western Hotel xxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxx. (von mir anonymisiert)
Nähere Informationen und auch die Anmeldeoptionen zum Seminar „EU-Datenschutz-Grundverordnung“ finden Sie HIER
oder per MAIL.
Noch eine Bitte: Die Firma OPTCOM legt besonderen Wert auf den Schutz von personenbezogener Daten ihrer Kunden und Interessenten. Um Ihnen auch in Zukunft zeitnah Informationen über unser Schulungsprogramm übersenden zu können, bitten wir um Ihre Zustimmung per E-Mail.
Bitte drücken Sie den untenstehenden Button und senden Sie uns eine Bestätigungsmail mit dem Vermerk "Newsletter".
Wir werden Ihnen dann unregelmäßig E-Mails ggf. Newsletter mit Inhalten zu unseren Seminare oder Dienstleistungen übersenden.
Möchten Sie aus unserer Interessentenliste gestrichen werden, so klicken Sie bitte auf den Button „Abmelden“ in der Fußleiste. Ihre Anschrift und E-Mailadresse wird umgehend aus unserer Datei entfernt.
Mit besten Wünschen für ein gutes und erfolgreiches neues Jahr grüßt Sie herzlich
F.S.
-Geschäftsführung-
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Optcom GbR | Bonhoeffer Str. 4 | D - 32756 Detmold
Abmeldelink | unsubscribe | Lien de désinscription
Ja klar...über die DGVO informieren mit einem unerwünschten Newsletter mit unvollständigem Impressum. Hier spammt der Datenschutzebauftragte (TÜV) und Mitinhaber selber....
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Wenn nicht jetzt, wann dann?
Datenschutzgrundverordnung muss jetzt dringend umgesetzt werden
Sehr geehrte Damen und Herren,
im neuen Jahr wird alles anders. Insbesondere dann, wenn Ihr Unternehmen in der Europäischen Union geschäftlich tätig ist, wird die organisatorische Situation Ihrer Firma ab Mai 2018 ein wenig komplizierter werden.
Dann nämlich muss die neue Datenschutzgrundverordnung für Ihre Organisation umgesetzt sein.
Ein Ziel der neuen Datenschutzregeln ist es, die Vorschriften zum Datenschutz in allen 28 Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Damit unterliegen 500 Millionen Menschen und rund 20 Millionen Unternehmen direkt der EU-DSGVO. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen in der EU soll besser geschützt und dieser Schutz direkter durchgesetzt werden.
Für Unternehmen und Organisationen bedeutet dies: mehr Dokumentation, mehr Aufklärung der Betroffenen und eine Zusammenführung von Datenschutz und IT-Sicherheit.
Dabei kann die Datenschutzgrundverordnung sowohl Zuckerbrot als auch Peitsche sein.
Zuckerbrot, weil die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung mit ihrer restriktiven Politik der IT-Sicherheit durchaus ein Wettbewerbsvorteil sein kann. Peitschen sind dagegen die Strafen für eine Nichteinhaltung der Grundverordnung. Diese bewegen sich im Bußgeldbereich von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen, die noch nicht auf die EU-DSGVO vorbereitet sind, ist es noch nicht zu spät, jedoch wird es höchste Zeit, mit der Umsetzung anzufangen.
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Die Teilnehmer erfahren, wie sie durch wenige Arbeitsschritte nicht nur ihre Organisationen entsprechend der EU-DSGVO datenschutzkonform gestalten können, sondern auch, welche Folgen eine Nichteinhaltung der DSGVO für die jeweilige Organisation haben könnte, da alles darauf hinweist, dass die Datenschutz-Grundverordnung von den Ordnungsbehörden strikt durchgesetzt werden wird.
Das Seminar findet statt am xxx.xxx.xxxx im Best Western Hotel xxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxx. (von mir anonymisiert)
Nähere Informationen und auch die Anmeldeoptionen zum Seminar „EU-Datenschutz-Grundverordnung“ finden Sie HIER
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Noch eine Bitte: Die Firma OPTCOM legt besonderen Wert auf den Schutz von personenbezogener Daten ihrer Kunden und Interessenten. Um Ihnen auch in Zukunft zeitnah Informationen über unser Schulungsprogramm übersenden zu können, bitten wir um Ihre Zustimmung per E-Mail.
Bitte drücken Sie den untenstehenden Button und senden Sie uns eine Bestätigungsmail mit dem Vermerk "Newsletter".
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F.S.
-Geschäftsführung-
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