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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Funktionsweise von Newsletter2Go



truelife
26.01.2018, 10:25
Hallo zusammen,

in einem aktuellen Spamfall äußerte der Spammer sinngemäß, dass meine Abbestell-Wünsche bezüglich des Newsletters jeweils an den Newsletter-Anbieter "newsletter2go" weitergeleitet worden wären, aber - aufgrund des weiteren Erhaltens des Newsletters - dort möglicherweise nicht umgesetzt worden seien.

Ich habe nunmehr die Funktionsweise auf der Homepage angesehen: https://www.newsletter2go.de/features/newsletter-software/

Mir scheint es eher so zu sein, als ob Newsletter2Go eine Art Online-Software ist, in die man sich von jedem Rechner der Welt aus einloggen kann, um von dort aus seine Newsletter zu gestalten und zu designen. Sprich: beim Betreiber, also der Newsletter2Go GmbH, Nürnberger Straße 8, 10787 Berlin, gibt es niemanden, der z.B. eine E-Mail-Adresse beim Spamversand manuell blacklistet - sondern das muss der Versender alles selbst machen?

thomas1611
26.01.2018, 11:02
gibt es niemanden, der z.B. eine E-Mail-Adresse beim Spamversand manuell blacklistet - sondern das muss der Versender alles selbst machen?
so sollte es sein, unter Umständen kann eine Adressliste mitgemietet werden, aber das ist reiner Spekulatius.

RA Meier-Bading
26.01.2018, 11:10
... und sollte die Blacklist durch Auspendeln mit einer Wünschelrute bei Mondschein geupdatet werden - es ist für die Rechtslage scheißegal. Nachweisbar abbestellt ist abbestellt, fertig.

truelife
26.01.2018, 11:29
Unbestritten, RA Meier-Bading. Mir geht es (auch) darum, zu erfahren, ob Newsletter2Go selbst auch ein Störer sein könnte. Denn - gesetzt der Fall, der Spammer habe recht - wäre dann auch eine Haftung von Newsletter2Go denkbar.

Gerlach
03.02.2018, 13:05
Tja, Sympathiepunkte wird man als Firma Newsletter2Go wohl nie sammeln, denn die dort angebotenen Dienstleistungen helfen eben gerade Spammern bei deren Aktivitäten. Ich hatte bisher nur einmal mit Newsletter2Go zu tun und da war das Verhalten mir gegenüber vorbildlich. Offenbar war Newsletter2Go in dem Fall ein reiner Auftragsdatenverarbeiter, d.h. alle angeschriebenen Adressen stammten vom Auftraggeber, der auch für den Versand selbst voll verantwortlich war. (Dass die ganze Sache aufgrund der Trantütigkeit des Datenschutzbeauftragten in Berlin noch immer nicht entgültig aufgeklärt ist, steht auf einem anderen Blatt.)

Sastef
09.07.2019, 19:48
Unbestritten, RA Meier-Bading. Mir geht es (auch) darum, zu erfahren, ob Newsletter2Go selbst auch ein Störer sein könnte. Denn - gesetzt der Fall, der Spammer habe recht - wäre dann auch eine Haftung von Newsletter2Go denkbar.Inzwischen ist es wesentlich klarer, daß Newsletter2Go nicht eine völlig neutrale Position hat und daß deren Haftung infrage kommt und vor allem gesichert, daß bei allen Mails über diesen Dienst für das Mailing an deren Sitz in Berlin ein Gerichtsstand begründet wird.