PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Handlungen bei Dating-Spam



derdan
02.10.2018, 07:11
Guten Morgen zusammen,

Ich empfange seit ein paar Tagen Dating-Spam, bei dem ich mich zwar durch einen Link im Footer austragen kann(Durch den Anbieter Mailchimp), aber dennoch habe ich dem Empfang nicht eindeutig zugestimmt!
Vor einiger Zeit habe ich mich bei einer Anzeige gemeldet und habe dort meine E-Mail in einer privaten Nachricht gesendet. Ich vermute sehr stark, dass diese Person nun meine E-Mail für Spam nutzt.

Was kann ich jetzt tun? Wäre es möglich diese Person irgendwie anzuzeigen?

Liebe Grüße

hoppala
02.10.2018, 08:11
Natürlich kann man Strafanzeige gegen jemanden stellen, die Frage ist allerdings, wie groß die Erfolgsaussichten sind. Hier gibt es ziemlich ein paar Punkte, die eine erfolgreiche Verfolgung unwahrscheinlich machen:

Der entstandene Schaden ist aus Sicht der Strafverfolgung marginal. Spam, jedenfalls die Sorte von einem regulären Mailversender mit Abmeldelink, lässt sich verhältnismäßig leicht abstellen und tut nicht wirklich weh. Wenn der Absender danach immer noch sendet, hast du zumindest einen Unterlassungsanspruch. Den durchzusetzen, erfordert aber viel Arbeit und bringt sehr wenig, solange du nicht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von demjenigen hast.
Zur Datenquelle hast du nur eine Vermutung, die sehr schwer nachzuweisen sein dürfte. Das reicht eigentlich nicht.


Du kannst im Prinzip mit einem T5F dem Mailversender das Leben ein bisschen schwer machen, wenn zu vermuten ist, dass der deine Daten aus dubiosen Quellen hat. Ob Mailchimp als amerikanisches Unternehmen darauf reagiert, wage ich zu bezweifeln, und die deutschen Datenschutzbehörden, die ansonsten aktiviert werden können, wenn jemand keine Auskunft erteilen will, sind da relativ machtlos.

hoppala

schara56
02.10.2018, 08:33
...] Was kann ich jetzt tun? Wäre es möglich diese Person irgendwie anzuzeigen? [...Welche Urls / Landingpages / Datingportale werden denn beworben?

derdan
02.10.2018, 12:24
Natürlich kann man Strafanzeige gegen jemanden stellen, die Frage ist allerdings, wie groß die Erfolgsaussichten sind. Hier gibt es ziemlich ein paar Punkte, die eine erfolgreiche Verfolgung unwahrscheinlich machen:

Der entstandene Schaden ist aus Sicht der Strafverfolgung marginal. Spam, jedenfalls die Sorte von einem regulären Mailversender mit Abmeldelink, lässt sich verhältnismäßig leicht abstellen und tut nicht wirklich weh. Wenn der Absender danach immer noch sendet, hast du zumindest einen Unterlassungsanspruch. Den durchzusetzen, erfordert aber viel Arbeit und bringt sehr wenig, solange du nicht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von demjenigen hast.
Zur Datenquelle hast du nur eine Vermutung, die sehr schwer nachzuweisen sein dürfte. Das reicht eigentlich nicht.


Du kannst im Prinzip mit einem T5F dem Mailversender das Leben ein bisschen schwer machen, wenn zu vermuten ist, dass der deine Daten aus dubiosen Quellen hat. Ob Mailchimp als amerikanisches Unternehmen darauf reagiert, wage ich zu bezweifeln, und die deutschen Datenschutzbehörden, die ansonsten aktiviert werden können, wenn jemand keine Auskunft erteilen will, sind da relativ machtlos.

hoppala

Zu Punkt 1: Also einfach abbestellen und gut ist? Finde es dennoch ganz schön unverschämt va. weil viele Leute gar nicht wissen, wie man das abbestellen kann! Also wenn ich nicht abbestellen würde hätte ich einen Unterlassungsanspruch?

Zu Punkt 2: Das stimmt wohl..

derdan
02.10.2018, 12:25
Welche Urls / Landingpages / Datingportale werden denn beworben?

Habe gerade eben nochmal nachgeschaut. Es handelt sich um folgenden Link : http://xrbkz.xmeets.link/c/da57dc555e50572d
Achtung es sind nakte Frauen zu sehen!

truelife
02.10.2018, 12:30
http://xrbkz.xmeets.link/c/da57dc555e50572d
302 - Redirect Found -->
https://yjelm.love-in-air.net/c/679efeecdc3b4d07?&click_id=idruz5bb3482e52c2d978359981&s1=&s2=&s3=&s5=

schara56
02.10.2018, 12:32
Man landet bei einer deutschen abgehenden IP bei 6.dating welches gem. Kontaktinfo wie folgt verantwortet wird:

Ideo Labs GmbH
Leipziger Platz 15
10117 Berlin
Deutschland

Wuschel_MUC
02.10.2018, 12:34
Nicht abmelden. Damit bestätigst du deine Adresse als aktiv und ziehst noch mehr Spam an. Lies hier nach: https://www.antispam-ev.de/wiki/E-Mail-Spam_vermeiden#Beim_Erhalt_von_Spam_nichts_unternehmen.2C_was_das_Problem_noch_v erschlimmert

Schreibe die angespammte E-Mail-Adresse ab und lege dir eine neue zu. Die alte kannst du irgendwann löschen.

Das ist leider keine Patentlösung, aber wahrscheinlich die praktikabelste.:-(

Wuschel

derdan
02.10.2018, 12:35
Also das ist dann wohl die Firma, die diese Angebote herstellt. Das heisst ja aber nicht, dass diese auch die E-Mail versendet hat oder?

schara56
02.10.2018, 12:36
...] Das heisst ja aber nicht, dass diese auch die E-Mail versendet hat oder?Ohne Header schwer zu sagen.
Vermutlich aber nicht.
Ideo Labs GmbH kennt aber den Affiliate welcher den Spam geschickt hat (direkt oder indirekt).
Ein T5F kann nicht schaden; jedoch bei Ideo Labs GmbH ist dieses über einen Anwalt ratsam.

derdan
02.10.2018, 12:47
Ohne Header schwer zu sagen.
Vermutlich aber nicht.
Ideo Labs GmbH kennt aber den Affiliate welcher den Spam geschickt hat (direkt oder indirekt).
Ein T5F kann nicht schaden; jedoch bei Ideo Labs GmbH ist dieses über einen Anwalt ratsam.

Hmm okay. Also kommt der Spammer in dem Fall einfach davon, solange man selbst den Service abbestellen kann?

Hippo
02.10.2018, 13:53
...solange man selbst den Service abbestellen kann?

GENAU das sollst Du nicht tun weil Du damit Deine Adresse als aktiv (und damit wertvoller) bestätigst.
Was Du tun kannst steht in den Kommentaren weiter oben

Ralgert
02.10.2018, 13:54
Hmm okay. Also kommt der Spammer in dem Fall einfach davon, solange man selbst den Service abbestellen kann?
Hab dein Satz mal verbessert. Nur weil man etwas abbestellen kann, ist es noch nicht rechtens.

Meist. Wenn einer in D ist, weniger (Spammy mit offenen Visier oder Testbestellungm etc).
Aber um das aufzudröseln fehlen Angaben. Schmeiss doch mal die mail, bzw. den header hier hinein.
S.a. EMailHeader

derdan
02.10.2018, 14:29
Hab dein Satz mal verbessert. Nur weil man etwas abbestellen kann, ist es noch nicht rechtens.

Meist. Wenn einer in D ist, weniger (Spammy mit offenen Visier oder Testbestellungm etc).
Aber um das aufzudröseln fehlen Angaben. Schmeiss doch mal die mail, bzw. den header hier hinein.
S.a. EMailHeader

Die Daten der Mail:


The email source IP address is: 198.2.184.96
The email source IP host name is: mail96.suw91.mcdlv.net
Country: United States
City: Athens
Area Code: 706
Latitude: 33.941
Longitude: -83.4341
ISP: The Rocket Science Group, LLC
Organization: The Rocket Science Group, LLC

truelife
02.10.2018, 15:05
Bitte den kompletten Header. Welches E-Mail-Programm nutzt du?

derdan
02.10.2018, 15:59
Bitte den kompletten Header. Welches E-Mail-Programm nutzt du?

Delivered-To: poor [at] spamvictim.tld
Received: by 2002:a17:906:7752:0:0:0:0 with SMTP ID: [ID filtered]
Sat, 29 Sep 2018 xx:xx:xx -0700 (PDT)
X-Google-Smtp-Source: ACcGV61ylSdoYpXK0JGkBybSfKJdlHA2vcNK33DuPzjWkPjYnzzb+4VhNed8DV8PMMP3J0p0LR3I
X-Received: by 2002:a5b:504:: with SMTP ID: [ID filtered]
Sat, 29 Sep 2018 xx:xx:xx -0700 (PDT)
ARC-Seal: i=1; a=rsa-sha256; t=1538236355; cv=none;
d=google.com; s=arc-20160816;
b=yCGUAqqQZgg4tdAIQKWfxvSdY/qXa/0gj7SdICKE6BqYKRjVF78c+GGORT1IBSSat8
qhiU/UKADp2rj8nkqOAWgrNNYA0/Nc0WvfLovRImaOTq8I2cVSYVb+ZDY9m6eFQxbSB7
46gGKzwD17/exIK4AeeY4bPygsyQTCREcNBChBM1VC9ODaDX96IwB9Oq/EA5NWpJrO+r
f3Zgk96ZxhTO7Vxpm1Gbv6IfXIpB7kfXfSPijnyaSFY9+YkQTja28lAcW6Yvv9HNbfGg
+zmXlHpmukm2FpHKbh9mexEXH+UhShh4g8tiTRaraGll6HQOwvA5cm6Ao3OMLCIX+IEp
ysmA==
ARC-Message-Signature: i=1; a=rsa-sha256; c=relaxed/relaxed; d=google.com; s=arc-20160816;
h=mime-version:list-unsubscribe-post:list-unsubscribe:list-id
:feedback-id:message-id:date:to:reply-to:from:subject:dkim-signature
:dkim-signature;
bh=VKjmzUsgwhoS441aUjWRkYJFZ+dZ+3J6ZG87+YqB41s=;
b=VEpEl50dDJ1wDN0VIlldQdTkdd8CZA8CPkEz8ONMPuMJSMy8YqvRPEGQRHll0z4nDP
RXeV7kIA5bNV7XSZdXpVJDGCsgl5+zKROdbbkQLxdHrQg/n2+ty7Pcs3la1bTkeR/PwZ
mc9cTv/SCG2WIsdUp/aOM7WjCrFfudb/nqoY34uHWuv3NoH5Q3abILL1cMwWR2/ykKnS
7xj+2anGPaMWu7UDYiZAyyVcGpk6Ew9BRrwHnCdM3QhFy8i4vaNQq8PqnpeTig2K16X7
8DOOIwmliYlPNMXEkTahvNfAC10byyQ9PZC3ooaWn0GTOIT6yXiqBjpv/3GMab/Dw0F0
Pr3g==
ARC-Authentication-Results: i=1; mx.google.com;
dkim=pass header.i=@mail96.suw91.mcdlv.net header.s=k1 header.b=RTwqH1qb;
dkim=pass header.i=@gmail.mcsv.net header.s=k1 header.b=CvVfZ4ml;
spf=pass (google.com: domain of poor [at] spamvictim.tld designates 198.2.184.96 as permitted sender) smtp.mailfrom="poor [at] spamvictim.tld";
dmarc=fail (p=NONE sp=QUARANTINE dis=NONE) header.from=gmail.com
Return-Path: <bounce[BOUNCE filtered]@mail96.suw91.mcdlv.net>
Received: from mail96.suw91.mcdlv.net (mail96.suw91.mcdlv.net. [198.2.184.96])
by mx.google.com with ESMTPS ID: [ID filtered]
for <poor [at] spamvictim.tld>
(version=TLS1_2 cipher=ECDHE-RSA-AES128-GCM-SHA256 bits=128/128);
Sat, 29 Sep 2018 xx:xx:xx -0700 (PDT)
Received-SPF: pass (google.com: x [at] mail96.suw91.mcdlv.net designates 198.2.184.96 as permitted sender) client-ip=198.2.184.96;
Authentication-Results: mx.google.com;
dkim=pass header.i=@mail96.suw91.mcdlv.net header.s=k1 header.b=RTwqH1qb;
dkim=pass header.i=@gmail.mcsv.net header.s=k1 header.b=CvVfZ4ml;
spf=pass (google.com: domain of bounce[BOUNCE filtered]@spamvictim.tld designates 198.2.184.96 as permitted sender) smtp.mailfrom="poor [at] spamvictim.tld";
dmarc=fail (p=NONE sp=QUARANTINE dis=NONE) header.from=gmail.com
DKIM-Signature: v=1; a=rsa-sha256; c=relaxed/relaxed; s=k1; d=mail96.suw91.mcdlv.net;
h=Subject:From:Reply-To:To:Date:Message-ID:List-ID:List-Unsubscribe:
Content-Type:MIME-Version;
bh=VKjmzUsgwhoS441aUjWRkYJFZ+dZ+3J6ZG87+YqB41s=;
b=RTwqH1qbYAEFdTv2rFo3RU9K+OBk7iMr9iPbB7feRW3mXFkYwrsavC9Nmbsc2Gun07+nkB/aIDMO
qzNKim0Ia2Mg97eF9cQqADEdmCr821eMJ9RIQ+9Iq+Un7B9RX33jNbGA0MomH8yBAGmaQ7wZUXdD
RV6OeqyxS0HzDlyWmUg=
DKIM-Signature: v=1; a=rsa-sha256; c=relaxed/relaxed; s=k1; d=gmail.mcsv.net;
h=Subject:From:Reply-To:To:Date:Message-ID:Feedback-ID:List-ID:
List-Unsubscribe:Content-Type:MIME-Version;
bh=VKjmzUsgwhoS441aUjWRkYJFZ+dZ+3J6ZG87+YqB41s=;
b=CvVfZ4mlFArUn+6AF3MOvZ+tgyGob0jHDIVWUX5Q4KDtmmwgy1bKM+6MHU28sJxZQpnvQnglJs90
Y1Cht1LVatsWM5+NrlE6LYxnYuYmsx0aQ6lDo09Ot8CPF4spYTctvWt0n4x+SjJXRMvydJzXQhVd
+RCvMu7e5fOT37B2+SE=
Received: from (127.0.0.1) by mail96.suw91.mcdlv.net ID: [ID filtered]
Subject: =?utf-8?Q?Nichts=20bei=20Quoka=20gefunden=3F=20Schau=20mal=20hier=21?=
From: =?utf-8?Q?Cougar=20Life?= <dating121 [at] gmail.com>
Reply-To: <dating121 [at] gmail.com>
To: <poor [at] spamvictim.tld>
Date: Sat, 29 Sep 2018 xx:xx:xx +0000
Message-ID: [ID filtered]
X-Mailer: MailChimp Mailer - **x**
X-Campaign: x
X-campaignID: [ID filtered]
X-Report-Abuse: Please report abuse for this campaign here: https://mailchimp.com/contact/abuse/?u=x
X-MC-User: x
Feedback-ID: [ID filtered]
List-ID: [ID filtered]
X-Accounttype: ff
X-Original-Sender: dating121 [at] gmail.com
List-Unsubscribe: <https://cougarlife.us19.list-manage.com/unsubscribe?[UNSUB filtered]>
List-Unsubscribe-Post: List-Unsubscribe=One-Click

Ich habe meine E-Mail da mal ersetzt durch "MEINEEMAILADRESSE" (Nicht dass noch mehr Spam kommt^^)

Ralgert
02.10.2018, 17:44
Ich habe meine E-Mail da mal ersetzt durch "MEINEEMAILADRESSE"

Anonymisierung ist immer gut. Auch gefundene IDs ändern, da es dem header-script auch mal was durchflutschen kann.


(Nicht dass noch mehr Spam kommt^^)

Lt. eigener Aussage verschickt allein der Briefaffe über 1 Milliarde Spams Mails pro Tag.

Warum man einen Anwalt bei Ideo Labs GmbH anheuern sollte, ergibt sich allein schon durch die Überschriften bei der Google-Suche.
Sinnvoll ist es, wie schon oben beschrieben, die Email-Adresse zu wechseln.

derdan
02.10.2018, 18:41
Anonymisierung ist immer gut. Auch gefundene IDs ändern, da es dem header-script auch mal was durchflutschen kann.

Lt. eigener Aussage verschickt allein der Briefaffe über 1 Milliarde Spams Mails pro Tag.

Warum man einen Anwalt bei Ideo Labs GmbH anheuern sollte, ergibt sich allein schon durch die Überschriften bei der Google-Suche.
Sinnvoll ist es, wie schon oben beschrieben, die Email-Adresse zu wechseln.

Ich habe mich bei dem Angebot ja nicht angemeldet und stecke deswegen in keiner Abo-Falle oder sonstiges.

truelife
02.10.2018, 19:14
Ich bin einer der Verfechter der These, nicht die E-Mail-Adresse zu wechseln. Denn es ist ja auch nichts anderes als die Kapitulation vor dem Spammer.

Grundsätzlich kann man natürlich die E-Mail-Adresse wechseln oder den Spam hinnehmen, - oder versuchen sich "auszutragen", was im Regelfall zu nur mehr Spam führt. Oder man macht dem Spammer Feuer untern Hintern. Entwerder mit einem T5F, siehe Link im Beitrag von hoppala oder man schickt direkt den Anwalt los, siehe Beitrag von schara56. Das ist letztlich alles eine Geschmackssache und die des persönlichen Stils. Ich beispielsweise habe keine Lust mehr, mich von Spammern hinhalten und verschaukeln zu lassen. Da schreibe nicht mehr ich den Brief, sondern der Anwalt. Und wenn man nicht reagiert, wird halt geklagt.

derdan
03.10.2018, 09:32
Ich bin einer der Verfechter der These, nicht die E-Mail-Adresse zu wechseln. Denn es ist ja auch nichts anderes als die Kapitulation vor dem Spammer.

Grundsätzlich kann man natürlich die E-Mail-Adresse wechseln oder den Spam hinnehmen, - oder versuchen sich "auszutragen", was im Regelfall zu nur mehr Spam führt. Oder man macht dem Spammer Feuer untern Hintern. Entwerder mit einem T5F, siehe Link im Beitrag von hoppala oder man schickt direkt den Anwalt los, siehe Beitrag von schara56. Das ist letztlich alles eine Geschmackssache und die des persönlichen Stils. Ich beispielsweise habe keine Lust mehr, mich von Spammern hinhalten und verschaukeln zu lassen. Da schreibe nicht mehr ich den Brief, sondern der Anwalt. Und wenn man nicht reagiert, wird halt geklagt.

Guten Morgen truelife,

Ich sehe das ähnlich wie du. Es ist zwar nur eine E-Mail aber es werden sicherlich weitere kommen! Hattest du denn schon Erfolge mit dem Anwalt? Ich würde mich sehr über Geschichten darüber freuen!
Wenn die kosten für die Klage bei Erfolg wenigstens gedeckt werden würden, dann wäre ich dazu schon bereit. Es geht mir ums Prinzip.

Gerlach
03.10.2018, 10:37
Grundsätzlich hast du Anspruch auf Erstattung deiner Kosten, die dir aus der Abwehr der Rechtsverletzung entstehen - vorausgesetzt die Gegenseite unterwirft sich der Abmahnung oder ein Gericht entscheidet entsprechend.

Hier gibt es ein paar typische Risiken, die dir niemand abnehmen kann:
- die Gegenseite legt gefälschte Beweise vor (z.B. eine angebliche Einwilligung) und die Fälschung wird vom Gericht nicht erkannt
- du begehst Formfehler (z.B. mahnst du den Verursacher erst mit einer eigenen E-Mail ab und anschließend beauftragst du einen Anwalt erneut mit Abmahnung - dann könnte dir ein Gericht die Kosten der anwaltlichen Abmahnung verweigern wollen)
- die Gegenseite ist insolvent oder für das Gericht nicht erreichbar (dann hast du niemanden, von dem du dir deine Kosten wieder zurück holen kannst)

Wenn es vor Gericht geht, so stell dich darauf ein, dass du 1-2 Jahre warten musst bis du ein Urteil und dein für Anwalt und Gericht ausgelegtes Geld zurück hast.

Ich persönlich beauftrage regelmäßig Anwälte und ziehe auch konsequent vor Gericht. Das mache ich in den stets völlig klaren Fällen unter Vermeidung der oben genannten Risiken. Dennoch habe ich etwa eine 25%-Quote von Kosten, auf denen ich am Ende sitzen bleibe (z.B. weil ein Gericht rechtsirrig urteilt aber Revision nicht zulässt oder Streitwerte willkürlich festgelegt werden; regelmäßig wird hier BGH-Rechtsprechung ignoriert was einem nichts nützt, wenn man aus den ersten 1-2 Instanzen nicht weiter kommt). Wenn du im Forum viel liest, dann findest du auch regelmäßig Threads wo User über ihr gerichtliches Vorgehen berichten.

Beispiele von mir:
https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?36912 (anwaltliche Abmahnung bereits erfolgreich)
https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?34331 (anwaltliche Abmahnung bereits erfolgreich)
https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?34896 (hier Vorgehen über Wettbewerbszentrale, die wohl auch abmahnend tätig geworden ist; Vorteil hier: kein eigenes Risiko)

Mindgespammt
03.10.2018, 11:57
... Vor einiger Zeit habe ich mich bei einer Anzeige gemeldet und habe dort meine E-Mail in einer privaten Nachricht gesendet. ...
Ohne einerseits ins persönliche Detail gehen zu wollen ist es andererseits doch wichtig: war das wirklich eine private Seite oder wurde dort zwar privat vorgegaukelt, es steckt real aber ein Adressensammler dahinter?

elfriede8
03.10.2018, 13:03
Ich kann die Schilderungen von Gerlach bestätigen.

Das Urteil des BGH vom 10.7.2018 (VI ZR 225/17) konnte nur deshalb ergehen, weil das Landgericht Braunschweig so "fair" war, die Revision zuzulassen. Wies aber dabei auf die hohen Kosten der Revision hin. (Der Beklagten in BGH VI ZR 225/17 dürften Kosten von insgesamt etwa 10000 Euro entstanden sein. Das Kostenrisiko ist also ziemlich hoch.

Die Gerichte sind sonst eher darum bemüht, durch niedrige Streitwerte bis 600 Euro nicht einmal die Berufung zu ermöglichen. Die Rechtssprechung des BGH wird trotz Hinweis darauf manchmal einfach nicht beachtet (zynischer Originalton eines Gerichts: "Dann müssen Sie halt zum BGH gehen". Das ist eben in der Regel nicht möglich.)

derdan
03.10.2018, 14:06
Ohne einerseits ins persönliche Detail gehen zu wollen ist es andererseits doch wichtig: war das wirklich eine private Seite oder wurde dort zwar privat vorgegaukelt, es steckt real aber ein Adressensammler dahinter?

Ja genau, es war eine private Anzeige welche aber von einem Adressensammler erstellt wurde.


Ich kann die Schilderungen von Gerlach bestätigen.

Das Urteil des BGH vom 10.7.2018 (VI ZR 225/17) konnte nur deshalb ergehen, weil das Landgericht Braunschweig so "fair" war, die Revision zuzulassen. Wies aber dabei auf die hohen Kosten der Revision hin. (Der Beklagten in BGH VI ZR 225/17 dürften Kosten von insgesamt etwa 10000 Euro entstanden sein. Das Kostenrisiko ist also ziemlich hoch.

Die Gerichte sind sonst eher darum bemüht, durch niedrige Streitwerte bis 600 Euro nicht einmal die Berufung zu ermöglichen. Die Rechtssprechung des BGH wird trotz Hinweis darauf manchmal einfach nicht beachtet (zynischer Originalton eines Gerichts: "Dann müssen Sie halt zum BGH gehen". Das ist eben in der Regel nicht möglich.)

"durch niedrige Streitwerte bis 600 Euro nicht einmal die Berufung zu ermöglichen" was genau meinst du damit? Dass eine Klage von einem Streitwert unter 600 Euro wahrscheinlich gar nicht erst durchgelassen wird?

derdan
03.10.2018, 14:09
Ich kann die Schilderungen von Gerlach bestätigen.

Das Urteil des BGH vom 10.7.2018 (VI ZR 225/17) konnte nur deshalb ergehen, weil das Landgericht Braunschweig so "fair" war, die Revision zuzulassen. Wies aber dabei auf die hohen Kosten der Revision hin. (Der Beklagten in BGH VI ZR 225/17 dürften Kosten von insgesamt etwa 10000 Euro entstanden sein. Das Kostenrisiko ist also ziemlich hoch.

Die Gerichte sind sonst eher darum bemüht, durch niedrige Streitwerte bis 600 Euro nicht einmal die Berufung zu ermöglichen. Die Rechtssprechung des BGH wird trotz Hinweis darauf manchmal einfach nicht beachtet (zynischer Originalton eines Gerichts: "Dann müssen Sie halt zum BGH gehen". Das ist eben in der Regel nicht möglich.)

Okay, also es gab kosten um 10.000 Euro... hat es sich wenigstens gelohnt bzw. hat der Kläger die Summe entschädigt bekommen?

truelife
03.10.2018, 14:12
Hattest du denn schon Erfolge mit dem Anwalt? Ich würde mich sehr über Geschichten darüber freuen!
Wenn die kosten für die Klage bei Erfolg wenigstens gedeckt werden würden, dann wäre ich dazu schon bereit. Es geht mir ums Prinzip.

Ich mache das jetzt seit über 10 Jahren. Bei 2 Mandaten ist der Gegner wärend des laufenden Verfahrens in die Insolvenz geflüchtet. Ein weiteres Mal habe ich mir vom Kammergericht Berlin in einer Sache gegen einen Kleidungshändler vom vorsitzenden Richter habe sagen lassen müssen, dass eine Werbe-Mail von dem Bekleidungsgeschäft ja nicht mit irgendwelchen Penis-Verlängerungs-Spams auch China vergleichbar sei. Und ausserdem sei da ja ein Abmeldelink dabei gewesen.

Am AG Karlsruhe habe ich auch mal einen kreuzdämlichen Amtsrichter erlebt, der ein komplett zusammengefälschtes Einverständis vom Gegner akzeptierte. Wert unter 600€, damit nicht berufungsfähig. Daher kann man nur (noch) relativ bedingt relativ sicher an gewissen Urten klagen, wo die Erbenisse durch viele Klagen relativ sicher und absehbar sind. Beispielsweise in Berlin, trotz meines Erlebnisses dort.

Urteile aller möglichen Gerichte findest du in der Antispam-Urteilssammlung. Darunter sind auch Urteile von mir zu finden.

https://www.antispam-ev.de/wiki/Kategorie:Urteile

derdan
03.10.2018, 14:27
Ich mache das jetzt seit über 10 Jahren. Bei 2 Mandaten ist der Gegner wärend des laufenden Verfahrens in die Insolvenz geflüchtet. Ein weiteres Mal habe ich mir vom Kammergericht Berlin in einer Sache gegen einen Kleidungshändler vom vorsitzenden Richter habe sagen lassen müssen, dass eine Werbe-Mail von dem Bekleidungsgeschäft ja nicht mit irgendwelchen Penis-Verlängerungs-Spams auch China vergleichbar sei. Und ausserdem sei da ja ein Abmeldelink dabei gewesen.

Am AG Karlsruhe habe ich auch mal einen kreuzdämlichen Amtsrichter erlebt, der ein komplett zusammengefälschtes Einverständis vom Gegner akzeptierte. Wert unter 600€, damit nicht berufungsfähig. Daher kann man nur (noch) relativ bedingt relativ sicher an gewissen Urten klagen, wo die Erbenisse durch viele Klagen relativ sicher und absehbar sind. Beispielsweise in Berlin, trotz meines Erlebnisses dort.

Urteile aller möglichen Gerichte findest du in der Antispam-Urteilssammlung. Darunter sind auch Urteile von mir zu finden.

https://www.antispam-ev.de/wiki/Kategorie:Urteile

Vielen Dank für den Link! Da findet man ja sehr interessante Fälle.

https://www.internetrecht-rostock.de/Urteile/spamming/Spamming.htm

Leitsatz: "...oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann."
Ich habe mich ja bei einer angeblichen Frau gemeldet. Der Spammer hat mir daraufhin ein Dating-Angebot geschickt. Also habe ich ja laut diesem Abschnitt ein Interesse daran, so ein Angebot zu erhalten? Bin etwas verwirrt^^

derdan
03.10.2018, 14:51
Habe mich mal durch einige Fälle durchgelesen und bei den erfolgreichen Fällen ist es ja immer ziemlich eindeutig, von wem die E-Mails gekommen sind. Sie kamen ja meist direkt von Firmen welche ein Impressum auf ihrer Homepage haben. In meinem Fall ist es ja so, dass ich eigentlich gar keinen Anhaltspunkt(Bis auf das versendete Angebot und Mailchimp) habe. Gibt es deswegen keine Erfolgsaussichten?

Gerlach
03.10.2018, 15:33
Das ist schwer vorherzusagen, insbesondere, weil die Gerichte (mit Ausnahme des BGH) so uneinheitlich und oft spammerfreundlich urteilen.

Ich bin gerade in Frankfurt vor Gericht wo neben dem problemlos greifbaren Spammer auch dessen Auftraggeber von mir auf Unterlassung verklagt wurde, Gerichtstermin ist im November. Normalerweise sollte der Auftraggeber einer Rechtsverletzung immer voll drin hängen. Aber wird das Gericht das auch so sehen, wo es doch offenbar für viele Gerichte schon schwierig ist, den glasklaren und direkten Spammer zu verurteilen?

derdan
03.10.2018, 16:16
Das ist schwer vorherzusagen, insbesondere, weil die Gerichte (mit Ausnahme des BGH) so uneinheitlich und oft spammerfreundlich urteilen.

Ich bin gerade in Frankfurt vor Gericht wo neben dem problemlos greifbaren Spammer auch dessen Auftraggeber von mir auf Unterlassung verklagt wurde, Gerichtstermin ist im November. Normalerweise sollte der Auftraggeber einer Rechtsverletzung immer voll drin hängen. Aber wird das Gericht das auch so sehen, wo es doch offenbar für viele Gerichte schon schwierig ist, den glasklaren und direkten Spammer zu verurteilen?

"den glasklaren und direkten Spammer zu verurteilen" Ist das wirklich so schwierig? Also wenn der Spammer bekannt ist, dann würde ich denken, dass man da recht leicht klagen kann.

elfriede8
03.10.2018, 16:27
Das AG Frankfurt gehört zu den spammerfreundlichen Gerichten und setzt den Streitwert für die Unterlassungsklage -wie auch das AG München - auf 500 Euro fest, ohne die Rechtsprechung des BGH als oberstes Gericht zu berücksichtigen. Bei diesem Streitwert kann zwar Klage erhoben werden, aber gegen das Urteil kann keine Berufung eingelegt werden. Das könnte vielleicht manchen Richter dazu verleiten, kurzen Prozess zu machen.
Dazu kommt, dass bei diesem Streitwert der Anwalt nur geringe Gebühren erhält (ca. 130 Euro netto) (soweit keine Gebührenvereinbarung getroffen wird). Dafür arbeitet in der Regel kein Anwalt. Erfolg für das Gericht: Viele berechtigte Unterlassungsklagen werden nicht erhoben.

Gerlach
03.10.2018, 17:20
Für Spammer ist das eine Mischkalkulation: Trotz mancher Unterlassungsklage ist das Spammen noch immer so viel günstiger als irgendwelche seriöse Werbung. Da wird das einzelne Gerichtsverfahren routiniert und mit einer gewissen Gleichgültigkeit abgewickelt. Oder anders gesagt: Wer hier vor Gericht gezerrt wird, ist so gut wie immer ein vorsätzlicher Täter. Selbst eine Verurteilung zur Unterlassung ist keine Gefahr für den Spammer, denn im Wiederholungsfalle lässt man sich halt wieder verklagen in dem Wissen, dass viele Gerichte das Ordnungsgeld niedrig festsetzen werden - noch immer bleibt Spam lukrativ.

Dem könnten Gerichte entgegenwirken, indem die Streitwerte - wie vom BGH vorgegeben - entsprechend dem Belästigungsfaktor für das Opfer des Spammings hoch gesetzt und gleichermaßen beim Urteil berücksichtigt würde, dass der Spammer in einer viel stärkeren Position ist als das Opfer (was man schon daran sieht, dass Spam massenhaft stattfindet, es aber nur wenige Gerichtsverfahren gibt). Das wiederum wäre eine Gefahr für Spammer und daher ist die Verteidigungsstrategie vieler Spammer gar nicht auf die (aussichtslose) Vermeidung der Unterlassung gerichtet, sondern darauf, die Sache zu verharmlosen, den Vorsatz zu verschleiern und insgesamt auf niedrige Streitwerte hinzuwirken.

Mindgespammt
03.10.2018, 18:54
..."durch niedrige Streitwerte bis 600 Euro nicht einmal die Berufung zu ermöglichen" was genau meinst du damit? Dass eine Klage von einem Streitwert unter 600 Euro wahrscheinlich gar nicht erst durchgelassen wird?
Da es z. B. bei einem Spam-Mail weder Rechnung noch Kassenbon gibt, muss das Gericht halt so den Streitwert festlegen.
Gemäß ZPO §3 kann das Gericht dabei den Wert „nach freiem Ermessen“ festsetzen:
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__3.html

Wie hier bei der IT-Recht Kanzlei München nachzulesen ist
https://www.it-recht-kanzlei.de/olg-muenchen-streitwert-spam-1000-euro.html
gab es bei Spam schon Streitwerte zwischen 100 und 5.000 Euro.
Wie elfriede08 in #31 geschrieben hat: welcher Anwalt wird für einen Streitwert von 100 Euro aktiv werden. Mangels Anwalt geht der Prozess dann vielleicht noch verloren und Berufung ist nicht möglich. Und der Spammer kann dann triumphieren, hat er doch ein für ihn positives Urteil.

Die erwähnten 600 Euro haben folgenden Hintergrund, den §511 ZPO:
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__511.html
D. h. in der ersten Instanz kann durchaus schon bei geringem Streitwert geklagt werden. Ist der Streitwert aber nicht über 600 Euro, so ist der Weg in die zweite Instanz über Berufung nicht möglich bzw. nur noch dann, falls der Richter das explizit zulassen sollte.
(übrigens Unterschied zwischen Berufung und Revision, bei mopo . de
https://www.mopo.de/fachanwaelte-was-ist-der-unterschied-zwischen-berufung-und-revision—20443036)


"den glasklaren und direkten Spammer zu verurteilen" Ist das wirklich so schwierig? Also wenn der Spammer bekannt ist, dann würde ich denken, dass man da recht leicht klagen kann.
Vor Gericht (und teilweise schon auf dem „Weg“ dorthin) besser nicht denken sondern hoffen, beten und alles für möglich halten.


... Leitsatz: "...oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann."
Ich habe mich ja bei einer angeblichen Frau gemeldet. Der Spammer hat mir daraufhin ein Dating-Angebot geschickt. Also habe ich ja laut diesem Abschnitt ein Interesse daran, so ein Angebot zu erhalten? Bin etwas verwirrt^^
Daraus nochmals die Frage: auf welcher Seite war das?
Gab/gibt es auf dieser Seite Hinweise, dass es da Verbindungen zu gewissen Firmen gibt?
Falls ja, so könnte ich mir durchaus vorstellen, dass Dorfrichter Adam aufgrund von Erwägungsgrund 47 der DSGVO und UWG §7 Absatz 3 ein berechtigtes Interesse – des Spammers – sieht.
(Auch wenn es da andere Meinungen gibt, z. B, bei email-marketing-forum
https://www.email-marketing-forum.de/Fachartikel/details/1835-DSGVO-Mythos-Berechtigtes-Interesse-genuegt/149011)

derdan
04.10.2018, 18:28
Das AG Frankfurt gehört zu den spammerfreundlichen Gerichten und setzt den Streitwert für die Unterlassungsklage -wie auch das AG München - auf 500 Euro fest, ohne die Rechtsprechung des BGH als oberstes Gericht zu berücksichtigen. [...

Gibt es denn auch nicht spammerfreundliche Gerichte in DE? Wie hoch liegt da der Streitwert? Also wenn der Streitwert über einer gewissen Summe liegt, dann kann Berufung eingelegt werden. Was würde das ändern?


...] Selbst eine Verurteilung zur Unterlassung ist keine Gefahr für den Spammer, denn im Wiederholungsfalle lässt man sich halt wieder verklagen in dem Wissen, dass viele Gerichte das Ordnungsgeld niedrig festsetzen werden - noch immer bleibt Spam lukrativ. [...

Frechheit, dass man mit so etwas durchkommt..


...] Daraus nochmals die Frage: auf welcher Seite war das?
Gab/gibt es auf dieser Seite Hinweise, dass es da Verbindungen zu gewissen Firmen gibt?
Falls ja, so könnte ich mir durchaus vorstellen, dass Dorfrichter Adam aufgrund von Erwägungsgrund 47 der DSGVO und UWG §7 Absatz 3 ein berechtigtes Interesse – des Spammers – sieht.
(Auch wenn es da andere Meinungen gibt, z. B, bei email-marketing-forum
https://www.email-marketing-forum.de/Fachartikel/details/1835-DSGVO-Mythos-Berechtigtes-Interesse-genuegt/149011)


Also wenn das Gericht in meinem Fall den Streitwert bei ein paar hundert Euro festlegt, dann würde kein Anwalt sich dafür die Finger krumm machen. Gehen wir also mal von dem positiven Fall aus, dass der Streitwert über 600 Euro wäre, wie sähen dann eventuelle Erfolgsaussichten beim Landesgericht aus?

Ich habe mich auf der Seite www.markt.de unter der Rubrik Partnerschaften bei einer Anzeige über die Nachrichtenfunktion gemeldet. Es gab keinerlei Hinweise.

Vielen Dank für all eure Unterstützung!

truelife
04.10.2018, 19:00
Gibt es denn auch nicht spammerfreundliche Gerichte in DE? Wie hoch liegt da der Streitwert? Also wenn der Streitwert über einer gewissen Summe liegt, dann kann Berufung eingelegt werden. Was würde das ändern?

Mit einer gewissen Rechtssicherheit alle Berliner Amtsgerichte, insbesondere Tempelhof-Kreuzberg, Mitte, Lichtenberg, dazu noch das LG Berlin. LG Wiesbaden habe ich gute Erfahrungen gemacht, auch das LG Stuttgart hat mal entsprechend geurteilt. Aber das ist keine Garantie, dass es bei dir auch so wäre.

Ab einem Streitwert von 600€ ist die Berufung möglich, in aller Regel dann vom Amtsgericht --> Landgericht. Das ist insofern wichtig, dass ein Landgericht in der Berufung das Urteil vom Amtsgericht kippen kann. Wenn natürlich schon das Amtsgericht ein gutes Urteil gefällt hast, kann man sich den Gang zum Landgericht sparen. Aber wenn irgendwo in der Provinz ein Amtsrichter sitzt, der noch nie eine E-Mail geschrieben hat und privat noch ein Nokia 3510 nutzt, wie will der über den Belästigungsgrad von E-Mails entscheiden.

Mir hat ein Amtsrichter mal erklärt, warum er den Streitwert auf 50€ festlegen wollte (und es dann am Ende doch nicht gemacht hat): Man nehme als Basis meinen Stundenlohn. Sagen wir mal, das wären 60€. Dann verdiene ich zum Sichten und Löschen einer Werbe-E-Mail maximal 5 Minuten, macht 5€. Dann fallen vielleicht Übermittlungsgebühren (Mobile Handydaten) an, dazu noch ein bisschen Filterarbeit und Speicherplatz, 50€. "Das ist ein Klick und dann ist das weg."

Das ist halt aber leider falsch gedacht. So führte der BGH zu einer solchen Denkweise aus:


Denn im Hinblick auf die billige, schnelle und durch Automatisierung arbeitssparende Versendungsmöglichkeit ist ohne Einschränkung der E-Mail-Werbung mit einem immer weiteren Umsichgreifen dieser Werbeart zu rechnen (vgl. BGH, Urt. v. 11.3.2004 - I ZR 81/01, GRUR 2004, 517, 518 = WRP 2004, 731 - E-Mail-Werbung).

Sprich: wenn mir morgen alle Käse- / Wurst - und Milchfabrikanten des Landes eine Werbemail schicken würden, ich soll doch beim nächsten Einkauf deren Produkte kaufen: ist es dann auch nur noch "ein Klick und dann ist das weg"?


Also wenn das Gericht in meinem Fall den Streitwert bei ein paar hundert Euro festlegt, dann würde kein Anwalt sich dafür die Finger krumm machen. Gehen wir also mal von dem positiven Fall aus, dass der Streitwert über 600 Euro wäre, wie sähen dann eventuelle Erfolgsaussichten beim Landesgericht aus?

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der Streitwert sagt nichts über das zu erwartende Urteil und die Erfolgsaussichten aus. Bis zu einem Streitwert von 5000€ ist das Amtsgericht zuständig, darüber hinaus sowie bei Berufungen das Landgericht. Und natürlich nicht irgendein Amtsgericht, dass du dir vorher ausgesucht hast, sondern in aller Regel das für deinen Wohnort zuständige, bzw. das, was für den Gegnersitz zuständig ist.

Hier kannst du mithilfe der PLZ erst mal die beiden in Frage kommenden Amtsgerichte (bzw. in zweiter Instanz, falls es dazu käme, die Landgerichte) herausfinden: https://justiz.de/OrtsGerichtsverzeichnis/index.php


Ich habe mich auf der Seite www.markt.de unter der Rubrik Partnerschaften bei einer Anzeige über die Nachrichtenfunktion gemeldet. Es gab keinerlei Hinweise.

Gibt markt.de deine Kontakt-E-Mail-Adresse weiter? Oder hast du die direkt in der Nachricht benannt?

Gab es eine Überschneidung zwischen dem konkreten Partnerschaftsangebot bei markt.de und dem Angebot in der Spammail? Sprich: hast du Kontakt zu z.B. einer 35-jährigen, blonden Arzthelferin aufgenommen und dann Mails ohne konkreten Bezug dazu bekommen?

Gibt es denn einen Nachweis, dass der Spam durch die Antwort auf die Kontaktanzeige bei markt.de überhaupt erst ausgelöst wurde? Oder kann das schlichtweg Zufall sein?

derdan
04.10.2018, 19:18
...] Gibt es denn einen Nachweis, dass der Spam durch die Antwort auf die Kontaktanzeige bei markt.de überhaupt erst ausgelöst wurde? Oder kann das schlichtweg Zufall sein?

Die E-Mail Adresse habe ich leider direkt genannt. Ja, die Spammail hat keinen konkreten Bezug dazu. Generell ist der Bezug "Dating" aber das ist ja relativ grob. Es gibt keinen Nachweis, aber ich bin mir sehr sicher. Natürlich zählt das als Beweis nicht.

Nun bin ich mir immer noch unschlüssig, ob so ein Fall Erfolg habe könnte(trotz all eurer Kommentare). Ich habe auch mal nach einem Fall mit Affiliate-Spam im Internet gesucht aber keinen passenden gefunden. Es ging meist um die Anklage des Produktes an sich und nicht um den spammer.

truelife
04.10.2018, 20:10
Die E-Mail Adresse habe ich leider direkt genannt. Ja, die Spammail hat keinen konkreten Bezug dazu. Generell ist der Bezug "Dating" aber das ist ja relativ grob. Es gibt keinen Nachweis, aber ich bin mir sehr sicher. Natürlich zählt das als Beweis nicht.

Wäre aber m.M.n. irrelevant. Wenn der Spam eh keinen Bezug zur Anfrage hat, ist es halt einfach Spam.


Nun bin ich mir immer noch unschlüssig, ob so ein Fall Erfolg habe könnte(trotz all eurer Kommentare). Ich habe auch mal nach einem Fall mit Affiliate-Spam im Internet gesucht aber keinen passenden gefunden. Es ging meist um die Anklage des Produktes an sich und nicht um den spammer.

Siehe hier: https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?37591-Spam-f%FCr-Ideo-Labs-GmbH / Beitrag #38

derdan
05.10.2018, 07:51
Wäre aber m.M.n. irrelevant. Wenn der Spam eh keinen Bezug zur Anfrage hat, ist es halt einfach Spam.
Siehe hier: https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?37591-Spam-f%FCr-Ideo-Labs-GmbH / Beitrag #38

So weit so gut, dann hat man ja scheinbar schon Erfolg mit Idealo Labs. Aber was ist mit dem Spammer an sich?

truelife
05.10.2018, 08:44
Dazu muss man sich das Geschäftsmodell einmal näher betrachten.

Der Produktgeber (nehmen wir mal einen Zeitschriftenverlag), macht folgendes Angebot: "Hallo, wenn du mir einen neuen Kunden lieferst, bekommst du 15€ von mir!". Der Spammer sieht das Angebot und denkt sich: "Ich habe doch daheim noch 1 Million E-Mail-Adressen rumliegen. Da schicke ich mal das Angebot hin!" Er baut den vom Produktgeber erstellten Bestelllink in seine Werbe-E-Mail ein. So kann der Produktgeber feststellen, von wo der neue Kunde "geliefert" wurde. Solche Links nennen sich "Affiliate-Links". Der Zeitschriftenverlag weiß also ziemlich genau, wer denn der Spammer ist.

Jetzt muss man sich aber überlegen, ob der Zeitschriftenverlag überhaupt ein Interesse daran hat, den Spammer preiszugeben. Lohnt sich die Treue zum Spammer, weil man damit immer noch mehr verdient, als in einem Prozess verliert? Und wenn der Zeitschriftenverlag dann sagt, man könne den Affiliate leider nicht herausfinden ("Oh, das tut uns leid, wir haben da einen Datenbankfehler..."), was willst du machen?

In aller Regel lässt sich dann der Verlag mehr oder weniger kampflos verurteilen. Dem Spammer drückt der Vertrag im Rahmen interner Verträge wohl die Kosten des Prozesses aufs Auge. Der Spammer sperrt deine E-Mail-Adresse in einer Blacklist, damit so etwas bestimmt nicht nochmal vorkommt und zahlt die Summe an den Verlag zurück. Aber unterm Strich hat er damit (in aller Regel) immer noch Gewinn gemacht und der Verlag hat auch etliche Kunden mehr.

kjz1
05.10.2018, 09:24
Es ist halt immer wieder das alte Problem: solange Strafen so gering ausfallen und Gewinne nicht abgeschöpft werden, also unter dem Strich schwarze Zahlen übrig bleiben, solange wird Spammerei und Betrug weitergehen. Nicht ohne Grund führ ein in der Szene bekannter Anwalt mit dem Spruch 'Verbrechen lohnt sich doch!' in einer protzigen Karre durch die Gegend. Ein politisches Problem, aber solange dort Wirtschaftswachstum um jeden Preis als 'absolutes Heiligtum' umjubelt wird...

truelife
05.10.2018, 09:41
Achja, der O. T., das waren noch Zeiten... http://t1p.de/a41k

derdan
05.10.2018, 12:35
Dazu muss man sich das Geschäftsmodell einmal näher betrachten.
...ob der Zeitschriftenverlag überhaupt ein Interesse daran hat, den Spammer preiszugeben....

Also muss man da wirklich einfach nur hoffen, dass
1) Der Streitwert hoch genug gesetzt wird
2) Die jeweilige Firma von der das Angebot ist mitspielt
3) Das Netzwerk, welches das Angebot der Firma vertreibt ebenso mitspielt

Ziemlich viel Hoffnung...

truelife
05.10.2018, 13:03
Verstehe ich nicht wirklich. Warum sollte denn die Firma mitspielen?

derdan
05.10.2018, 16:17
Verstehe ich nicht wirklich. Warum sollte denn die Firma mitspielen?

Hm.. stimmt. Aus der Sicht der Firma ist es nicht schlau mitzuspielen. Klagen scheint also ziemlich sinnlos..

truelife
05.10.2018, 21:12
Nein, nein, das ist nicht der Punkt. Warum fixiert du dich auf eine Klage gegen irgend einen Spanner, den du voraussichtlich gar nicht identifizieren kannst? Warum denkst du nicht über die Klage gegen den Produktgeber nach?

derdan
06.10.2018, 06:38
Soweit ich es aus verschiedenen Klagen gelesen habe, haftet der Produktgeber nicht, wenn er keine finanziellen Anreize dazu gesetzt hat. Das wäre schon wieder ein hoffen darauf, dass er eben dies getan hat.

schara56
06.10.2018, 12:14
...] dass er eben dies getan hat.Glaubst Du etwa, dass eine Ideo Labs GmbH kein Geld dafür bezahlt via Affiliate-Programm bespamtbeworben zu werden?
Always follow the money.

derdan
06.10.2018, 14:47
Glaubst Du etwa, dass eine Ideo Labs GmbH kein Geld dafür bezahlt via Affiliate-Programm bespamtbeworben zu werden?
Always follow the money.

Rechtlich haben die sich sicher abgesichert, dass sie nicht für so einen Anreiz verklagt werden können. Also werden Spammer eben spammen und wenn was sein sollte, dann steht bei denen irgendwo im kleingedruckten, dass sie sowas ja eigentlich untersagen...

truelife
06.10.2018, 16:28
Selbst dann hat muss sich die Ideo Labs sich den Spam zurechnen lassen.

Goofy
07.10.2018, 13:46
Rechtlich haben die sich sicher abgesichert, dass sie nicht für so einen Anreiz verklagt werden können.
Wir haben hier schon viele Spammer gesehen, die auch gemeint haben, sie wären durch irgendwelche schwachsinnigen AGB- oder Vertragsklauseln "rechtlich abgesichert". Und denen das dann vor dem Landgericht um die Ohren geflogen ist.