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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versandapotheke Juvalis – Spam vom bisherigen Eigentümer für den neuen



Mindgespammt
08.10.2018, 16:24
Ich habe hier einen verzwickteren Fall, bei dem ich nicht weiß, wie ich das einschätzen kann:

Von der Versandapotheke Juvalis kam am 3.7.2018 ein e-Mail mit der Nachricht:
„ab Dienstag, dem 03. Juli 2018 wird Ihre Versandapotheke „Juvalis“ von meiner geschätzten Kollegin, der Apothekerin ... weitergeführt.
Da wir Datenschutz und Vertraulichkeit selbstverständlich großschreiben, werden wir Ihre Daten nur dann an ... übermitteln, wenn Sie als Kunde uns ausdrücklich Ihre Einwilligung zu dieser Datenübertragung erklären.“

Laut Apotheke Adhoc
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/markt/juvalis-erinnerung-vom-vorbesitzer-versandapotheken/
wurden Domain, Marke und Kundenstamm verkauft, der Logistik-Standort in Bernburg wird geschlossen. Nur die Vor-Ort-Apotheke in Bernburg wird vom bisherigen Eigentümer weitergeführt.
So weit so gut, bzw. für die in Bernburg Beteiligten schlecht und noch kein Fall für das Forum.

Exakt einen Monat nach obiger Nachricht, am 3.8.2018, plötzlich ein Spam-Mail.
Beworben werden Artikel, die ich bisher bei Juvalis bestellt hatte.
An Links gibt es u. a. „Erinnerungs-E-Mails abmelden“ und „Möchten Sie in Zukunft keine Kaufempfehlungen mehr von uns erhalten, klicken Sie hier“

Als Absender tritt allerdings der bisherige Eigentümer auf
„B. A.
Bereich „Juvalis“ – Arzneimittelversandhandel“
Aber: geworben wird nicht für die Vor-Ort-Apotheke sondern für Juvalis am neuen Standort.
D. h. der alte Inhaber macht Werbung für den neuen Eigentümer, der nun sogar Konkurrent ist.
Seither üblicherweise zwei Mal pro Woche, Montags und Donnerstags, Spam.
Selbstverständlich jeweils einschliesslich Tracking-Pixel.

Es heisst in dem einen Link zwar „Erinnerungs-E-Mails“, es gibt aber nirgends mehr die Erinnerung dass Juvalis verkauft wurde und man der Übertragung der Daten zustimmen solle. Aufgrund von „Kaufempfehlungen“ und den beworbenen Artikeln ist es für mich Werbung zugunsten des neuen Eigentümers.

Nach UWG §7 Absatz 3 ist unverlangte e-Mail-Werbung zulässig, falls vier Voraussetzungen erfüllt sind:
1. ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat (hatte er)
3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat (habe ich nicht, brauchte ich nicht, da ich vor dem 3.8.18 nie Werbung von Juvalis erhalten hatte)
4. der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen (es gibt einen Abmeldelink)
2. der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet
Und die Nr. 2 könnte m. E. der Knackpunkt: sein. Der bisherige Eigentümer macht zwar Werbung für Waren, die ich früher bei ihm bestellt habe, es sind nun aber seit Juli 2018 m. E. nicht mehr „eigene“ Waren, da ihm das Unternehmen, für das er Werbung macht, nicht mehr gehört und das Unternehmen in der bisherigen Form nicht mehr existiert.

Es gibt im Internet zwar verschiedene Seiten zum Thema Werbung nach Unternehmensübergang, z. B. hier bei datenschutz notizen
https://www.datenschutz-notizen.de/unternehmenskauf-und-kundendatenschutz-1119551/
allerdings habe ich bisher (ich hoffe ich habe ausführlich genug und mit den richtigen Stichworten gesucht) noch nichts zu dieser Konstellation gefunden: der ehemalige Eigentümer macht Werbung für den neuen.
Auch wenn die Frage hier im Forum letztlich nicht geklärt werden kann, nicht nur wegen nicht zulässiger Rechtsberatung, vor allem aber, da die zur Beurteilung erforderlichen Details aus dem Kaufvertrag nicht bekannt sind:
Weshalb darf der bisherige Eigentümer e-Mail-Werbung für den neuen Eigentümer machen für eine Firma, die in der bisherigen Form nicht mehr existiert?
Darf so etwas im Kaufvertrag vereinbart werden, gibt es da Schlupflöcher in den Vorschriften?
Irgendwie hat die Sache für mich „a Gschmäckle“.

Sastef
08.10.2018, 17:52
Wenn andere Person: Darf er nicht. 7 III UWG greift nicht, weil der beworbene Unternehmer die Adresse nicht vom Kunden erhalten hat. Beide haften auf Unterlassung.