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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : auf heise.de: Unerlaubte Telefonwerbung nimmt zu



rainer
27.12.2018, 19:32
hi


Sie sind nicht nur unerbeten, sondern häufig verboten: Anrufe, in denen Firmen für Produkte und Dienstleistungen werben. Häufig kommen Kaufverträge zustande

=> Unerlaubte Telefonwerbung nimmt zu (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Unerlaubte-Telefonwerbung-nimmt-zu-4259543.html)

Arthur
27.12.2018, 19:46
Ob die cold calls wirklich so stark gestiegen sind, läßt sich aus diesen Zahlen nicht zweifelsfrei ableiten. Das Problem soll nicht verharmlost werden aber die Steigerung um ca 10% der Beschwerden kann z.T auch auf das gestiegene Bewußtsein und Bereitschaft sich zu beschweren der Mitbürger gegenüber cold calls zurückzuführen sein.
Naturlich sieht die Werbewirtschaft anders

Die Werbewirtschaft hat eine andere Erklärung: Dass man sich überhaupt per Beschwerde gegen Anrufe wehren könne, sei deutlich bekannter geworden, sagt K. H-von H. vom Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW), dort zuständig für Recht und Werbepolitik.
Ganz von der Hand zu weisen ist es nicht.

Goofy
27.12.2018, 22:49
Als so um 2010-2012 die Gewinnspielmafia strafrechtlich dezimiert wurde, gab es einen deutlichen Einbruch bei den Cc-Anrufen. Nach meinem Eindruck von den Postings hier im Telefonspam-Thread wird es seit einigen Jahren wieder mehr, ohne allerdings die Zahlen aus der Hochblüte der Gewinnbimmler zu erreichen. Der Anstieg liegt wohl zum größten Teil an den unseriösen Vermarktungsmodellen der "Billig" - Stromanbieter. Zur Zeit wohl mit weitem Abstand am lästigsten und weiter im Zunehmen.

isenaecher
28.12.2018, 01:28
Ob das jetzt zugenommen oder abgenommen hat, lässt sich auf eine sehr einfache, und IMHO auch statistisch verlässliche, Art ermitteln. Indem man mal die Beschwerden bei Tellows auswertet. Dort sind für die gängigen Spam-Rufnummern "Krankenakten" über mehrere Jahre hinweg abzurufen.

euregio
28.12.2018, 05:34
Ob die Anrufe zunehmen oder weniger werden an Hand der Beschwerdezahlen festzumachen ist sicher nur ein Weg. Interessanter wäre es vielleicht einmal klar aufzulisten welche Unternehmen in welcher Form beteiligt sind und endlich mal die vorhandenen Gesetze anzuwenden. Es ist doch unbestritten, dass die Black Society der Callcenter Daten in diversen Fällen aufbereitet und wiederverwertet. Konkret heißt das doch, das die Angerufenen mehrfach belästigt werden durch die Verwendung des Datensatzes und die Dialer mit diesen Daten gefüttert werden. Ob eine Bundesnetzagentur dann Bußgelder verhängt ist meist ein Glücksspiel, da zum einen die Höhe nicht unbedingt im Verhältnis zum zu erwartenden Gewinn steht und anschließende Verfahren vor einem Amtsgericht Bonn immer noch Hoffnung bieten den Betrag zu "drücken", auf der anderen Seite kaum die Gewinnabschöpfung für ein derartiges Verhalten angewendet wird. Würde das gemacht und würden insbesondere einmal die Mitverantwortlichen "Agenturen und Lead-An und Verkäufer" wegen Datenhehlerei angeklagt, dann würde das Geschäftsmodell sehr schnell wackeln. Ein Vorstand eines Stromanbieters der persönlich wegen des Ankaufs von auf dieser Art erworbenen Vertragsdaten in die Haftung genommen wird, dürfte sich 3 mal überlegen ob er derartige Vertriebsmethoden billigt. Letztlich hat auch das Beispiel der Stadtwerke Pforzheim gezeigt, dass sich ein derartiges Geschäftsgebahren auch wirtschaftlich nicht auszahlt. Die Herrschaften dort haben ja die Quittung für die Anrufe in Form eines massiven Bilanzverlustes erhalten. Aber auch Firmen wie Dinner for Dogs und andere werden sich wohl massiver Gegenwehr der Verbraucher erfreuen. Wichtig wäre die Vollhaftung des letztlichen Nutznießers gegenüber den Verbrauchern festzuschreiben und auch die Pflicht auf Schadenersatz dort anzusiedeln. Aus der Türkei oder dem Kosovo / Marokko jemals Geld zu erhalten ist eine Utopie, jedoch wäre eine bei den Stromkonzernen angesiedelte Haftung durchaus für die Betroffenen vielversprechend. Hinzu kommt ebenfalls das ja häufig Beleidigungen ausgesprochen werden bzw. unfreundlich bei Ablehnung reagiert wird. Auch hier sollte dann das Prinzip der Beweislastumkehr gelten und die Firmen darlegen müssen, wer hier für sie angerufen hat und wer der Vermittler mit Geschäftssitz in der EU ist, ansonsten sollten sie haften.

Stachel24
28.12.2018, 11:22
Meine persönliche Statistik der letzten 3 Jahre zeigt eine auffällige Häufung von Mai bis Oktober 2017. Ein Vergleich der Zahlen von 2016 mit 2018 zeigt eine deutliche Abnahme in 2018. Allerdings bin ich den professionellen Stromverkäufern auch durch deutliche Ablehnung aufgefallen und mein Hund ist inzwischen verstorben.

Arthur
28.12.2018, 12:22
Der Anstieg liegt wohl zum größten Teil an den unseriösen Vermarktungsmodellen der "Billig" - Stromanbieter. Zur Zeit wohl mit weitem Abstand am lästigsten und weiter im Zunehmen.
https://www.t-online.de/finanzen/id_85000316/zehntausende-beschwerden-aerger-ueber-unerlaubte-telefonwerbung-nimmt-zu.html (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=https%3A%2F%2Fwww.t-online.de%2Ffinanzen%2Fid_85000316%2Fzehntausende-beschwerden-aerger-ueber-unerlaubte-telefonwerbung-nimmt-zu.html)

Besonders hart bestrafte die Bonner Behörde zwei Unternehmen, die das Maximalbußgeld von je 300.000 Euro aufgebrummt bekamen.
Solch "drakonische" Strafen schrecken die Bimmler wohl kaum ab...

truelife
28.12.2018, 16:10
Die drakonische Strafe ist noch nicht fix. Es kann noch Einspruch am AG Köln eingelegt werden.

isenaecher
28.12.2018, 22:01
@Euregio

Nicht nur +1
+10

Vieles ist leider schwer umsetzbar.

Wenn ein LKW erwischt wird, wo die Ladehöhe höher ist, setzt es sofort eine Gewinnabschöpfung. Nur wie will man das bei einem Cold Call machen. Aufnehmen darf man das nicht. Und die Chance, dass die aus Versehen bei einem Organ der Rechtspflege anrufen, geht mit Sicherheit gegen 0.


Wichtig wäre die Vollhaftung des letztlichen Nutznießers gegenüber den Verbrauchern festzuschreiben und auch die Pflicht auf Schadenersatz dort anzusiedeln Ich habe mal solch einen letztlichen Nutznießer bei einem Landesdatenschutzbeauftragten verpetzt. Die haben sich rausgeredet, sind den Nachweis der Zustimmung zur Kontaktaufnahme schuldig geblieben. Und die Wattestäbchenarmee des Datenschutzbeauftragten hat nur mit der Schulter gezuckt.

Beleidigt wurde ich auch schon. Aber was nutzt es wenn die Nummer gespooft ist und man keinen Zeugen für die Beleidigung zur Hand hat. Am Ende sagen die letztlichen Nutznießer: "Die haben nicht in unserem Auftrag angerufen." Diesen Fall hatte ich auch schon, habe aber dann von der Gesellschaft bei der ich war, in deren Auftrag angeblich angerufen wurde, für die Unannehmlichkeiten eine Gutschrift bekommen. Ein Schelm der Böses dabei denkt.

Grisu_LZ22
29.12.2018, 10:16
Und so lange willfährige Amtsgerichte die von der Bundesnetzagentur verhängten Bußgelder auf einen lächerlichen Betrag reduzieren wird sich auch nicht viel ändern.

Erftwalk
29.12.2018, 10:32
Beleidigt wurde ich auch schon. Aber was nutzt es wenn die Nummer gespooft ist und man keinen Zeugen für die Beleidigung zur Hand hat.

Auch die werden keinen Zeugen aus dem Hut zaubern, wenn du sie beleidigst. Ich habe die Zahl der unerlaubten Anrufe bis auf etwa 5 - 6 im laufenden Jahr reduziert, in dem ich die Anrufer in ihrem Redeschwall unterbreche und frage, ob sie an dem Tag bereits Stuhlgang oder Sex hatten. Wenn es sich wirklich um Menschen am anderen Ende der Leitung handelt, legen die sofort auf. Ein Eintrag in der Sperrliste der Fritzbox erübrigt sich. Die rufen nie wieder an. Nur wenn ein Telefoncomputer anruft, hilft das natürlich nicht.

Arthur
29.12.2018, 13:22
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/frau-zu-geldstrafe-verurteilt-mit-der-trillerpfeife-gegen-werbeanrufe-11759854.html (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=https%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fgesellschaft%2Ffrau-zu-geldstrafe-verurteilt-mit-der-trillerpfeife-gegen-werbeanrufe-11759854.html)

Weil sie aus Wut über unerwünschte Werbeanrufe kräftig mit einer Trillerpfeife in den Telefonhörer gepfiffen hat, ist eine 61 Jahre alte Pfälzerin zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung verurteilt worden
Das ist IMHO der einzige verbürgte Fall, bei dem bei mir Zweifel bleiben, ob der Fall "echt" war.

Stachel24
29.12.2018, 15:03
Seit den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts werden in allen Telefonhörern "Knackschutz-Dioden" verbaut, also Bauteile, welche bei Überlastung "durchschlagen" und laute Geräusche kurzschliessen. Sollten allerdings Billigteile aus unklarer Herkunft in modernen Callcentern Verwendung finden, kann alles mögliche passieren, und niemand garantiert für die ordentliche Funktion der Callcenter in Takatukaland.

isenaecher
30.12.2018, 01:23
Da würde ich mal sagen, schlechten oder gar keinen Anwalt gehabt. Abgesehen davon, habe ich das als alter "Stromer" auch nicht gewusst.

Ich würde das mit der Trillerpfeife trotzdem nicht machen. Die CCA rufen über ihren Computer an und die Soundkarte / Soundchips verstärken das Audiosignal; die gängigen Telefone auch. Ich glaube nicht, dass das begrenzt wird. Und seit HD-Telefonie ist der Frequenzbereich auch noch größer als 3kHz

Deswegen "scheißfreundliche", gewaltfreie Kommunikation. Und wenn man die Zeit und die Nerven dazu hat, die CCA´s so lange wie möglich in der Leitung halten. Ich hole dann immer erst mal mein nicht vorhandenes Hörgerät.

Leider habe ich meistens nicht die Zeit das auszudehnen. Und viele werden von der Fritzbox gleich zu Frank oder Telefonpaul umgeleitet.:gibtnix:

euregio
30.12.2018, 09:45
[QUOTE=Arthur;430985]https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/frau-zu-geldstrafe-verurteilt-mit-der-trillerpfeife-gegen-werbeanrufe-11759854.html (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=https%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fgesellschaft%2Ffrau-zu-geldstrafe-verurteilt-mit-der-trillerpfeife-gegen-werbeanrufe-11759854.html)

Sollte es zu einer Anzeige kommen, dann muss Ross und Reiter genannt werden und die Mitarbeiter des Callcenters hätten einen Individualanspruch. Das würde aber auch bedeuten, dass die Callcenter Mitarbeiter das Callcenter und den genauen Tathergang belegen müssten. Das ist genau so als wenn sich der Einbrecher an den Hauseigentümer wendet, weil er vom Hund gebissen wurde. Derartige "Konstruktionen" geben Callcenter Betreiber immer wieder gerne zum Besten. Das ist so wie mit den Urteilen bei den Abo Fallen, ja es gab solche Urteile gegen die Betroffenen, aber bei der Durchleuchtung der Urteilsbegründung bleibt meist nur zu sagen das es sich um Versäumnisurteile bzw. um Urteile handelte die sog. "Trophäenurteile" sind. Ob das ausreicht um hier wirklich etwas abzuleiten halte ich für fraglich. Es ist besser die Fake Bestellung zu machen und danach die Nutznießer dieser Anrufe in Haftung zu nehmen. Vielleicht war ja der aus Gewinnspielen bekannte Staatsanwalt Dr. Mugu beteiligt und die Kläger wurden von Rechtsanwalt Abacha vertreten ;-)

Arthur
30.12.2018, 10:06
Man ist entrüstet: https://callcenter-verband.de/themen/trillerpfeifen-angriffe/

Stachel24
30.12.2018, 10:57
viele werden von der Fritzbox gleich zu Frank oder Telefonpaul umgeleitet.
Damit ist die eigene Rufnummer noch zusätzlich in einer fremden Datenbank gelandet.
Dann hilft nur noch die Hoffnung, daß Frank und Paul kein Callcenter betreiben.

Hippo
30.12.2018, 11:26
Man ist entrüstet: https://callcenter-verband.de/themen/trillerpfeifen-angriffe/ (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=https%3A%2F%2Fcallcenter-verband.de%2Fthemen%2Ftrillerpfeifen-angriffe%2F)


Auch im Call Center der UniCredit Direct Services hat es derartige Vorfälle gegeben, die zu Knalltraumata, Tinnitus und Hörstürzen in der Belegschaft führten. Einige gehen mit Hörgeräten weiter ihrer Beschäftigung nach – andere konnten danach nicht mehr im Callcenter arbeiten.

Da stellt sich mir ganz vehement die Frage warum es bei so gravierenden Folgen keine weiteren Urteile gibt ...

deekay
30.12.2018, 12:00
Da stellt sich mir ganz vehement die Frage warum es bei so gravierenden Folgen keine weiteren Urteile gibt ...

Richtig. Und das bestehende Urteil ist ein Urteil eines Amtsgerichtes. Und einen Link zum Urteil - oder den Urteilstext habe ich vergeblich gesucht

Arthur
30.12.2018, 13:17
Zwar nicht das Urteil aber etwas mehr Info: Ein etwas unbedarftes Amtsgericht.
https://ggr-law.com/news/geldstrafe-fuer-notwehrexzess-mit-der-trillerpfeife-gegen-telefonische-belaestigung-1073/ (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=https%3A%2F%2Fggr-law.com%2Fnews%2Fgeldstrafe-fuer-notwehrexzess-mit-der-trillerpfeife-gegen-telefonische-belaestigung-1073%2F)

Die einzig rechtlich unbedenkliche Abwehrmethode gegen unerwünschte Telefonwerbung besteht nach Aussage des Amtsgerichtes Pirmasens darin, seine Telefonnummer zu wechseln. Man könnte zwar den Anrufer auch bei der Bundesnetzagentur anzeigen. Da unseriöse Callcenter jedoch typischerweise mit Rufnummernunterdrückung arbeiten, ist dies meist nicht praktikabel. Die einzige Möglichkeit, den Auftraggeber festzustellen, besteht dann darin, den Anrufer geschickt auszufragen, um dahinter zu kommen, woher der Anruf kommt.
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/tipps-gegen-cold-calls-und-spam/ (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=https%3A%2F%2Fwww.kanzlei-hollweck.de%2Fratgeber%2Ftipps-gegen-cold-calls-und-spam%2F)

Wie nervt man seinerseits Callcenternervtöter:
z.B : https://www.youtube.com/watch?v=DT2jEiWjBdY (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=https%3A%2F%2Fwww.youtube.com%2Fwatch%3Fv%3DDT2jEiWjBdY)
https://www.youtube.com/watch?v=JgS18xyWk8c (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=https%3A%2F%2Fwww.youtube.com%2Fwatch%3Fv%3DJgS18xyWk8c)

PS: Wieso hat die verurteilte Frau nicht Strafanzeige gegen die Callcenterin (Nerv-Akquisiteurin ) gestellt? Es war doch eindeutig ein unerlaubter Anruf bei dem die Urheberin eindeutig bekannt war?

Arthur
30.12.2018, 13:34
https://www.onlineurteile.de/urteil/trillerpfeife-gegen-werbeanrufe
https://www.onlineurteile.de/urteil/trillerpfeife-gegen-werbeanrufe (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=https%3A%2F%2Fwww.onlineurteile.de%2Furteil%2Ftrillerpfeife-gegen-werbeanrufe)

Urteil des Amtsgerichts Pirmasens Aktenzeichen: PM ohne Aktenzeichen
Entscheidungsdatum: 22.05.2012
Urteilnummer: 52562d

Das Urteil ist wohl nicht online verfügbar

Stachel24
30.12.2018, 14:16
Jedenfalls kam der Strafbefehl (!) mit Ansage: www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?32975-Callcenterverband-will-Trillerpfeifer-verklagen&highlight=trillerpfeife

Arthur
30.12.2018, 14:44
An der Situation von vor sechs Jahren hat sich de facto nichts geändert.

Der Link zum callcenterprofi Artikel lautet jetzt:
http://www.callcenterprofi.de/branchennews/detailseite/detail/News/stern-tv-bei-anruf-koerperverletzung-20113516/ (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fwww.callcenterprofi.de%2Fbranchennews%2Fdetailse ite%2Fdetail%2FNews%2Fstern-tv-bei-anruf-koerperverletzung-20113516%2F)

Arthur
30.12.2018, 16:02
Jedenfalls kam der Strafbefehl (!) mit Ansage: www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?32975-Callcenterverband-will-Trillerpfeifer-verklagen&highlight=trillerpfeife (http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?32975-Callcenterverband-will-Trillerpfeifer-verklagen&highlight=trillerpfeife)
https://www.focus.de/panorama/vermischtes/geldstrafe-wegen-koerperverletzung-trillerpfeifen-attacke-auf-callcenter-mitarbeiterin_aid_756742.html (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=https%3A%2F%2Fwww.focus.de%2Fpanorama%2Fvermischtes%2Fgeldstr afe-wegen-koerperverletzung-trillerpfeifen-attacke-auf-callcenter-mitarbeiterin_aid_756742.html)

Seltsam ist, dass das Amtsgericht dieses Verfahren so lauthals verkündete,
dass es durch die deutsche Presse schwirrte. Amtsgerichte pflegen normalerweise
sich nicht so "publikumswirksam" zu äußern.

Ob da besonders interessierte Zuschauer im Gerichtssaal anwesend waren... :rolleyes:

Hippo
30.12.2018, 16:20
Zwar nicht das Urteil aber etwas mehr Info: Ein etwas unbedarftes Amtsgericht.
https://ggr-law.com/news/geldstrafe-fuer-notwehrexzess-mit-der-trillerpfeife-gegen-telefonische-belaestigung-1073/ (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=https%3A%2F%2Fggr-law.com%2Fnews%2Fgeldstrafe-fuer-notwehrexzess-mit-der-trillerpfeife-gegen-telefonische-belaestigung-1073%2F)
//-//
PS: Wieso hat die verurteilte Frau nicht Strafanzeige gegen die Callcenterin (Nerv-Akquisiteurin ) gestellt? Es war doch eindeutig ein unerlaubter Anruf bei dem die Urheberin eindeutig bekannt war?

Aus der Urteilsbeschreibung

Widerspruch zurückgezogen
Die Beschuldigte legte zunächst Widerspruch gegen den Strafbefehl ein. Bevor es jedoch zur mündlichen Verhandlung kam, zog sie diesen – vermutlich aus Angst vor dem Kostenrisiko und dem Ärger – wieder zurück.

Arthur
30.12.2018, 16:38
Einen Strafbefehl annehmen hindert doch nicht selber einen Strafantrag zu stellen?
Die Frage nach der Zulässigkeit des cold-calls wurde doch offensichtlich überhaupt nicht diskutiert.

Sorry aber das Ganze sieht für mich schon sehr merkwürden aus...

Stachel24
30.12.2018, 16:48
Warum diese Frau ganz alleine auf dem Gerichtsflur plötzlich Angst vor der eigenen Courage bekommen hat, können wir heute leider nur noch vermuten.

deekay
30.12.2018, 17:47
Wahrscheinlich hat der CC-Betreiber mit seiner Familie vom Balkan entsprechend Druck aufgebaut damals

Arthur
30.12.2018, 21:02
Der Vorgang ist dubios. Die Beklagte hat Widerspruch erhoben.
https://www.perathoner-pfefferl.de/strafrecht/strafbefehl/ (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=https%3A%2F%2Fwww.perathoner-pfefferl.de%2Fstrafrecht%2Fstrafbefehl%2F)
Ein Anwalt scheint nicht hinzugezogen worden sein. Laut den Berichten hat das Gericht
die Beweislage nicht geprüft:
https://ggr-law.com/news/geldstrafe-fuer-notwehrexzess-mit-der-trillerpfeife-gegen-telefonische-belaestigung-1073/ (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=https%3A%2F%2Fggr-law.com%2Fnews%2Fgeldstrafe-fuer-notwehrexzess-mit-der-trillerpfeife-gegen-telefonische-belaestigung-1073%2F)

Die Beschuldigte legte zunächst Widerspruch gegen den Strafbefehl ein. Bevor es jedoch zur mündlichen Verhandlung kam, zog sie diesen – vermutlich aus Angst vor dem Kostenrisiko und dem Ärger – wieder zurück. Das ist sehr schade. Bei einem Strafprozess wären nämlich einige wichtige Fragen in der Öffentlichkeit diskutiert worden.
Damit ist es zu keiner Hauptverhandlung gekommen, in der ein Richter irgendetwas
geprüft hätte.

Außerdem ist es fraglich, inwieweit es überhaupt der Wahrheit entspricht, dass die betroffene Callcenter-Mitarbeiterin einen Hörschaden erlitten hat.
...
Ob nun vielleicht speziell das Klangspektrum einer Trillerpfeife auch schon bei geringerem Schalldruck schaden kann, müsste ein Gutachter untersuchen. Das alles unterbleibt nun jedoch vorerst.
Es bleibt bis heute ungeklärt. Der Gerichtssprecher stützte sich bei der Bewertung
ausschließlich auf die Vorwürfe der StA.

Ein Strafbefehl ist eine amtsrichterliche Verfügung, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung ergeht.
Kein deutsches Gericht hat dies je in einer Hauptverhandlung geprüft.

rainer
30.12.2018, 21:57
hi


Die Beschuldigte legte zunächst Widerspruch gegen den Strafbefehl ein. Bevor es jedoch zur mündlichen Verhandlung kam, zog sie diesen – vermutlich aus Angst vor dem Kostenrisiko und dem Ärger – wieder zurück.
gehe ich recht in der Annahme das es da also kein Urteil gibt?

Der Strafbefehl wurde rechtskräftigt. Es gab keine Verhandlung. Damit also auch kein Urteil.

Sehe ich das als juristischer Laie richtig?

Rainer

Arthur
30.12.2018, 22:09
Es gibt ein Urteil aber nicht von einem Gericht in einer Verhandlung
https://www.juraforum.de/lexikon/strafbefehl (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=https%3A%2F%2Fwww.juraforum.de%2Flexikon%2Fstrafbefehl)


...
Legt der Angeschuldigte jedoch keinen Einspruch gegen den Strafbefehl ein, so wird dieser als ein rechtskräftiges Urteil angesehen und ist somit vollstreckbar.
Der Richter war im vorliegenden Fall nur "Vollstrecker" der Vorwürfe der StA .

Investi
31.12.2018, 11:01
Damit ist die eigene Rufnummer noch zusätzlich in einer fremden Datenbank gelandet.
Dann hilft nur noch die Hoffnung, daß Frank und Paul kein Callcenter betreiben.

Da irrst Du Dich. Frank und Paul sammeln keine Daten bzw. Rufnummern. Frank kannst Du z.Bsp. unter der Rufnummer 0163-1737743 bzw. der Webadresse www.frankgehtran.de anhören.

isenaecher
31.12.2018, 12:56
Zitat von Stachel24
Damit ist die eigene Rufnummer noch zusätzlich in einer fremden Datenbank gelandet.Dann hilft nur noch die Hoffnung, dass Frank und Paul kein Callcenter betreiben.
Ich vergaß zu erwähnen, das man sowohl bei Frank und auch bei Telefonpaul die Ansagen herunterladen kann. Diese Ansagen sind natürlich auf meiner Fritzbox gespeichert. So wird als Nebeneffekt zusätzlicher Telefontraffic vermieden.:cool:

Bei allem gesunden Misstrauen gegen Spammer: Es gibt auch noch die Guten, die nicht auf der "dunklen Seite der Macht" stehen:thumbsup:

Ralgert
31.12.2018, 15:45
Meine Lieblingszene in der U-Bahn
Hellboy: "Hey! Ich gehöre zu den Guten."

Stachel24
08.01.2019, 19:52
Es gibt auch noch die Guten, die nicht auf der "dunklen Seite der Macht" stehen
Leider weiß ich nie sicher, was sich hinter dem quadratmetergroßen Button "Ich akzeptiere Cookies von jederman" wirklich verbirgt.
Ob Telefonpaul, der Handyshop um die Ecke oder der nette VoIP-Monteur mit meiner Rufnummer handelt, kann ich auch nicht vorhersagen.
Was der Praktikant so alles anstellt, den meine Krankenkasse wegen erwiesener Unfähigkeit dann doch nicht eingestellt hat, weiß ich auch nicht.
Insgesamt kann ich also sagen: Ich weiß, daß ich nichts weiß, jedenfalls nichts Konkretes. Und da gehts mir wie fast allen Anderen.
Immerhin kenne ich die Quelle, wenn meine Telefonnummern aus dem Telefonbuch der Reihe nach angerufen werden.

Arthur
08.01.2019, 20:33
https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzEwODQ1ODU/unerwuenschte-werbung-was-kann-ich-dagegen-tun (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=https%3A%2F%2Fwww.ardmediathek.de%2Fard%2Fplayer%2FY3JpZDovL3 N3ci5kZS9hZXgvbzEwODQ1ODU%2Funerwuenschte-werbung-was-kann-ich-dagegen-tun)
Die Verbraucherschützerin erklärt doch allen Ernstes
"telefonische Neukundenwerbung" für legal
( ab 2:20)

Sastef
08.01.2019, 20:46
Die Verbraucherschützerin erklärt doch allen Ernstes
"telefonische Neukundenwerbung" für legal
( ab 2:20)Das macht sie nicht. Ich wüßte nicht, wo. Sie sagt lediglich, daß die auf rechtswidrigen Anrufe hin geschlossenen Verträge nicht unwirksam sind und das trifft zu.

Arthur
08.01.2019, 20:53
Sie weist nicht darauf hin, dass cold calls generell unzulässig sind,
denn was soll sonst "telefonische Neukundenwerbung" sein?

isenaecher
09.01.2019, 00:44
Es gibt auch noch die Guten, die nicht auf der "dunklen Seite der Macht" stehenLeider weiß ich nie sicher, was sich hinter dem quadratmetergroßen Button "Ich akzeptiere Cookies von jederman" wirklich verbirgt.
Ob Telefonpaul, der Handyshop um die Ecke oder der nette VoIP-Monteur mit meiner Rufnummer handelt, kann ich auch nicht vorhersagen.
Was der Praktikant so alles anstellt, den meine Krankenkasse wegen erwiesener Unfähigkeit dann doch nicht eingestellt hat, weiß ich auch nicht.
Insgesamt kann ich also sagen: Ich weiß, daß ich nichts weiß, jedenfalls nichts Konkretes. Und da gehts mir wie fast allen Anderen.
Immerhin kenne ich die Quelle, wenn meine Telefonnummern aus dem Telefonbuch der Reihe nach angerufen werden.

Ich finde es ein bisschen unfair, wenn Du ein Zitat aus meinem Post herausreißt, um dann Deine Ansichten zu Quellen von Spam hier zu posten

Úm es noch mal klarzustellen: Das o.a. Zitat bezog sich ausschließlich darauf, dass sowohl Telefonpaul als auch Frank geht ran, ihren Service anbieten um Spammer zu ärgern. Solange mir keiner, das Gegenteil beweist, gehe ich vom Guten im Menschen aus und gehe davon aus, dass diese Seiten entsprechend ihrer Datenschutzerklärungen handeln.Beide Seiten bieten die Ansage auch zum Runterladen an. Dann kann man sie auch in der Fritzbox direkt verwenden, was ich sowieso vorziehe.