Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 089 3090550: Verlagsbuchhandlung ROTHACKER verschickt Werbefax
hallo,
ich erhielt von der
Oscar Rothacker GmbH & Co. KG
Fraunhoferstraße 10
D-82152 Martinsried / München
www.rothacker.de
ein Werbefax:
8877
Diesem Verlag hab ich keine Zustimmung für die Zusendung von Werbung gegeben.
Wie die zu der Ansicht gelangen das ein Baugesetzbuch für mich interessant sein soll ist mir schleierhaft.
Meine persönlichen Daten haben die von der Acxiom Deutschland GmbH bekommen.
Die Absender-Faxnummer ist bei Tellows nicht unbekannt: https://www.tellows.de/num/0893090550
Wenn ich die dortigen Beschwerden richtig interpretiere dann gibt es noch mehr Opfer dieser - meiner Ansicht nach - illegalen Fax-Werbung.
Rainer
Wie man bei Tellows sehen kann, sind das auch keine Neulinge als Spammer.
hi
Wie man bei Tellows sehen kann, sind das auch keine Neulinge als Spammer.
wundert mich mich nicht.
ich hab auf meinen T5F eine "kreative" Antwort bekommen. Die behaupten:
Wir möchten Sie darüber hinaus über folgenden Sachverhalt informieren:
Ergebnis einer aktuellen, DS-GVO berücksichtigenden richtlinienkonformen Auslegung des §7 abs. 2 Nr. 3 UWG (https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html) ist:
Der Begriff der "ausdrücklichen Einwilligung" ist im Sinne der unionsrechtlichen Definition in Art. 4 Nr. 11 DS-GVO (https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/) ( und der dazugehörigen Bestimmungen in Art. 7 und DS-GVO (https://dsgvo-gesetz.de/art-7-dsgvo/)) auszulegen.
Diese Definition weist kein zusätzliches einschränkendes Erfordernis einer "Ausdrücklichkeit" auf und ist daher auch nicht im Sinne einer bürgerlich rechtlichen Unterscheidung zwischen "ausdrücklicher" und "konkludenter" Erklärung auszulegen.
Gibt ein Unternehmer (Gewerbetreibender oder Freiberufler) in seinem Internetauftritt seine Faxnummer an, bringt er mit dieser an die interessierte Öffentlichkeit gerichteten Äußerung zum Ausdruck, dass er grundsätzlich bereit ist, auf diesem an ihn gerichteten Mitteilungen zu empfangen.
Dabei handelt es sich um "Erklärung" im Sinne des Art. 4 Nr. 11 DS-GVO (https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/), wobei es keine Unterschied macht, ob man sie im Sinne des deutschen Bürgerlichens als konkludente oder ausdrückliche Erklärung ansieht.
Grundsätzlich hat der Unternehmer es auch in der Hand, in seinem Internetauftritt - im Gegensatz zu einem öffentlichen Faxnummerverzeichnis - die Reichweite dieser Äußerung auf bestimmte Mitteilungen zu begrenzen.
Fehlt es an einer solchen Begrenzung, wie zumeist, so ist die Reichweite im Sinne der Einschränkung "für den bestimmen Fall" durch eine interessengerechte Auslegung zu ermitteln.
[mit Links durch mich ergänzt]
Dieses Geschwurbel stammt aus einer Antwort auf mein T5F den ich an die Oscar Rothacker GmbH & Co. KG geschickt habe.
Die sind anscheinend der Ansicht das man an jeden Unternehmer der auf seiner Webseite seine Fax-Nummer angibt auch Werbefaxe verschicken darf :-() Oder sehe ich das falsch.
Ich bin der Ansicht das dieser Verlag dringend Nachhilfe in rechtlichen Dingen, insbesondere UWG und DSGVO benötigt.
Mal sehen was der der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz dazu sagt ;-)
Rainer
Ist ja nicht das erste mal, daß sich ein Unternehmen mit Schwierigkeiten (Bilanzsumme in ein paar Jahren fast halbiert) unlauter verhält. Spam ist auch ein gutes Warnsignal für Außenstehende.
Im Grunde ist es doch das gleiche Spiel wie immer: Eine Verordnung oder Gesetz tritt in Kraft und in kürzester Zeit vermehren sich die verschiedenen Auslegungen, natürlich stets zum Vorteil desjenigen, welcher diese Verordnungen oder Gesetze am liebsten gar nicht befolgen würde :rolleyes:
hi
Im Grunde ist es doch das gleiche Spiel wie immer: Eine Verordnung oder Gesetz tritt in Kraft und in kürzester Zeit vermehren sich die verschiedenen Auslegungen, natürlich stets zum Vorteil desjenigen, welcher diese Verordnungen oder Gesetze am liebsten gar nicht befolgen würde :rolleyes:
Aber das Geschwurbel von Rothacker ist schon eine sehr schräge Auslegung.
Die Verknüpfung des UWG und der DSGVO ist schon gewagt
Rainer
hi
Meine persönlichen Daten haben die von der Acxiom Deutschland GmbH bekommen.
das behauptet zumindest die Oscar Rothacker GmbH & Co. KG
Die Acxiom Deutschland GmbH schreibt mir das sie in den letzten zwei Jahren keine Daten an die Verlagsbuchhandlung ROTHACKER gegeben hat.
:-()
Wo ist da nun der Saustall?
bei Rothacker, bei Acxiom? Oder gar bei beiden Firmen?
Rainer
Wuschel_MUC
21.02.2019, 07:14
Gib es dem Datenschutzbeauftragten.
Gib es dem Datenschutzbeauftragten.
schon erledigt
Rainer
Wenn ich kein anständiger Mensch wäre, würde ich die in dem Fax von Rothacker genannte Faxnummer mit Werbefaxen bombardieren ;-) Die Begründung von denen ist für mich als Klopapier, Kugelschreiber, Bürostuhl, Belistiftanspitzer...-Vertreter plausibel. Die wollen MEINE Werbung ;-)
Satire aus
hi
Die Acxiom Deutschland GmbH schreibt mir das sie in den letzten zwei Jahren keine Daten an die Verlagsbuchhandlung ROTHACKER gegeben hat.
Die Verlagsbuchhandlung ROTHACKER soll meine pers. Daten schon 2013 von der Acxiom erhalten haben :-()
Rainer
hi
Dieses Geschwurbel stammt aus einer Antwort auf mein T5F den ich an die Oscar Rothacker GmbH & Co. KG geschickt habe.
ich hab da nochmals nachgebohrt und u.A. folgende Antwort erhalten:
Bezüglich unseres Infofaxes haben wir Ihnen in unserem Schreiben vom xx.xx.19 die wichtigsten Passagen des Rechtsgutachtens von Herrn Prof. Dr. Helmut Köhler mitgeteilt. Aus diesem Gutachten geht klar hervor, dass Fachinformationen auch per Fax zu verschicken erlaubt ist.
ich glaub mein Schwein pfeift :-8
Rainer
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