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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 033913506470: Cold-Call von bzw. für Arbeitsring Blindenwerkstätten-Schlich



rainer
14.03.2019, 12:46
hi

im Februar wurde ich durch einen - meiner Ansicht nach - illegalen Werbeanruf von bzw. für die Arbeitsring anerkannter Blindenwerkstätten-Schlich GmbH, 52393 Hürtgenwald-Horm belästigt. Ich sollte was kaufen und damit die Blinden unterstützen.

Bin dann zum Schein auf das Angebot eingegangen. Hab jetzt Beweismittel aus denen hervorgeht das der Nutznieser dieses Cold-Calls die Firma:


Arbeitsring anerkannter Blindenwerkstätten-Schlich GmbH
An der Binnesburg 2-6
52393 Hürtgenwald-Horm

Vertreten durch:
Manfred B.
Michael B.

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 24 29 / 20 72
Telefax: +49 (0) 24 29 / 74 64
E-Mail: info [at] arbeitsring.de
Sitz der Gesellschaft:
52379 Langerwehe

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Düren
Registernummer: HRB 1096

Steuernummer:
207/5701/0185

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 122 278 981

Bankverbindnung:
Sparkasse Düren
IBAN: DE31 3955 0110 0002 8022 70
BIC: SDUEDE33XXX

ist.

Auch wenn man Blinde unterstützen soll kann es nicht sein das dabei Gesetze missachtet werden und Daten illegal genutzt werden.


Bin jetzt gespannt woher die meine Daten her haben. T5F ist raus.

Rainer

Arthur
14.03.2019, 14:06
https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?39785-033913506470-03391-3506470-4933913506470-angebliche-Blindenwerkstatt-Neuruppin
Gleiche Nummer
bei tellows mit steigender Tendenz bekannt
https://www.tellows.de/num/033913506470 (https://www.antispam-ev.de/forum/redirector.php?url=https%3A%2F%2Fwww.tellows.de%2Fnum%2F033913506470)

rainer
02.04.2019, 13:20
hi

im Februar wurde ich durch einen - meiner Ansicht nach - illegalen Werbeanruf von bzw. für die Arbeitsring anerkannter Blindenwerkstätten-Schlich GmbH, 52393 Hürtgenwald-Horm belästigt. Ich sollte was kaufen und damit die Blinden unterstützen.

....

Bin jetzt gespannt woher die meine Daten her haben. T5F ist raus.

Ich hab von der Arbeitsring anerkannter Blindenwerkstätten-Schlich GmbH eine Antwort auf meinen T5F bekommen.

darin steht u.A.:


... Die hierfür verwendete Daten beinhalten lediglich Angaben, die für jeden z.B. über Telefonbuch oder Branchenbuch (in beiden sind Sie eingetragen) frei zugänglich sind. ...

Entweder haben die meinen T5F nicht richtig gelesen oder versuchen die jetzt durch so eine "dünne" Auskunft ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

Ich hab den Eindruck das in dieser Firma der Datenschutz keine Rolle spielt.

Rainer

Grisu_LZ22
02.04.2019, 16:26
Ich glaube die Kameraden brauchen etwas Nachhilfe in Sachen DSGVO...
Genau solche Plinsen sind es, die den Landesdatenschutzbeauftragten Arbeit aufhalsen -Feuer frei.
Ein Eintrag in einem Telefon- oder Branchenbuch erlaubt immer noch nicht ein wildes anbimmeln.

deekay
02.04.2019, 17:26
Die schreiben auf ihrer Homepage auch so einen Stuss:


BlindenwarenverkaufWir weisen darauf hin, dass der Telefonverkauf unserer Blindenartikel gemäß einem Urteil des OLG Düsseldorf, Az. 20 U 36 / 98, ausdrücklich erlaubt ist. Diese Genehmigung bezieht sich ausschließlich auf staatlich anerkannte Blinden- werkstätten, die ihre Waren nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz fertigen und vertreiben.


Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Ihre Unterstützung durch Arbeitsaufträge auch den blinden Handwerkern zu gute kommt, dann sollten Sie die nachfolgenden Hinweise beim Kauf von Blindenware beachten:


Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir heutzutage im Zuge der wirtschaftlichen Veränderungen, unsere Kundschaft zum größten Teil nur noch über das Telefon ansprechen können. Ein telefonischer Kontakt unsererseits erfogt in der Regel ca. drei bis vier mal pro Jahr.

truelife
02.04.2019, 20:08
Die schreiben auf ihrer Homepage auch so einen Stuss:

Naja, ganz falsch ist es in der Tat nicht. Denn die pauschalisierte Aussage, wonach der


der Telefonverkauf unserer Blindenartikel gemäß einem Urteil des OLG Düsseldorf, Az. 20 U 36 / 98, ausdrücklich erlaubt ist

ist in seiner Allgemeinheit schlicht falsch. Sehen wir uns das einmal an:

Zum Urteil des OLG Düsseldorf, Az. 20 U 36/98: https://www.schweizer.eu/bibliothek/urteile/index.html?id=12168

Wir finden darin einen wichtigen Hinweis:


Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits in allen drei Rechtszügen zu tragen.

Drei Rechtszüge? Woher kommen die? Laut Urteil gab es eine Vorinstanz: das LG Duisburg mit dessen Urteil zum Az. 42 O 140/97. Bleiben 2 Rechtszüge. Liest man das Urtil bis zum Ende, findet sich der Hinweis:


Insoweit bleibt es bei den Ausführungen des Senatsurteils vom 12.1.1999.

Aha. Es muss vorher schonmal ein Urteil des OLG Düsseldorf gegeben haben. Und dann fehlt nur noch ein Rechtszug. Und das entscheidende Gericht war dort der BGH. So kommen wir zu einem Urteil des OLG mit drei Rechtszügen.

Und hier ist es: BGH, 25.01.2001, Az. I ZR 53/99 - https://www.jurion.de/urteile/bgh/2001-01-25/i-zr-53_99/?from=1%3A4070677%2C0

Denn auf die Revision der Klägerin wurde das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Januar 1999 aufgehoben und die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Und so schließt sich der Kreis hin zum Urteil des OLG Düsseldorf, Az. 20 U 36/98: https://www.schweizer.eu/bibliothek/urteile/index.html?id=12168

Wichtig ist der Passus des BGH-Urteils:
Die Annahme des Berufungsgerichts, der Branchenüblichkeit komme bei der nach § 1 UWG gebotenen Interessenabwägung maßgebliche Bedeutung zu, ist revisionsrechtlich allerdings nicht zu beanstanden. Denn bei der Beurteilung, ob die angegriffene Werbemaßnahme der Beklagten als sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG anzusehen ist, kommt es entscheidend auf die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise an, die ihrerseits in erster Linie davon beeinflußt wird, ob entsprechende Werbemethoden in der in Frage stehenden Branche üblich sind;

Obacht:
sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG

Das bezieht sich auf die alte Fassung des § 1 UWG. Früher sprach man davon, das etwas, was "den guten Sitten" entgegenlief, untersagt war.

Siehe Wikipedia: Gesetz_gegen_den_unlauteren_Wettbewerb


Das UWG in seiner bis zum 7. Juli 2004 geltenden Fassung setzte einen Verstoß gegen die guten Sitten voraus. [...]

Dieser Begriff wurde durch in der 2004er Fassung geändert. Nun spricht das UWG im § 3 vom "Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen". Und seither wurde es ja immer weiter modifiziert:

- Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb vom 22. Dezember 2008
- Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 10. Dezember 2015

Und daher gilt das, was wir seit Jahren predigen: Werbeanrufe_an_Gewerbebetriebe


Werbeanrufe an Geschäftsbetriebe sind nur dann zulässig, wenn der Gegenstand der Werbung in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Kernbereich der vom Adressaten ausgeübten Geschäftstätigkeit steht,
und (!!!)
wenn ein konkreter Anlass dafür besteht, dass der Adressat mit dem Werbeanruf vermutlich oder tatsächlich einverstanden ist.

Also nichts mehr mit einem mutmaßlichen Zulässigkeit, weil das vor etlichen Jahren gesellschaftlich einmal akzeptiert gewesen sein mag. Die Zeiten sind allemal rum.

elfriede8
02.04.2019, 21:23
Zutreffend und schön aufgearbeitet.

Der Hinweis auf der Internetseite ist also nur zur bewussten Täuschung veröffentlicht.

Stachel24
03.04.2019, 20:47
Solange sich niemand belästigt fühlt oder sich gar noch beschwert, kann jeder leicht die branchenübliche, jahrzehntelange Praxis im Blindenwarenverkauf behaupten. Es reicht nicht, ab und zu etwas zu schimpfen.
Irgendwo müssen auch zählbare Beschwerden eingehen, in solchen Fällen vorzugsweise bei der Bundesnetzagentur. Im Übrigen hat das Gericht schon damals ins Urteil geschrieben, daß bei Verwendung anderer Vertriebswege der Absatz von Blindenwaren wenig Chancen hat.

truelife
04.04.2019, 08:25
Im Übrigen hat das Gericht schon damals ins Urteil geschrieben, daß bei Verwendung anderer Vertriebswege der Absatz von Blindenwaren wenig Chancen hat.

Das bezog sich darauf, dass dreimal so teure Blindenware neben den gleichartigen, konventionellen Produkt in einem Kaufhaus nicht konkurrieren könnte.

euregio
07.04.2019, 08:38
Blindenware wurde schon immer über sehr komische Vertriebswege vertrieben. Ich kann mich daran erinnern das in den 80er Jahren ein Vertrieb über Grundschulen stattfand. Gerade in Dörfern mit katholischer Grundschule ist das ein Vertriebsweg der an einen Kaufzwang erinnert.
Aber es ist doch sehr bezeichnend, wenn man hier die Waren mit Bezug auf das Urteil des BGH vermarktet, ganz bewusst an der Grenze....

rainer
14.04.2019, 10:54
hi

Die Frist für die Auskunft gemäß DSGV ist ohne die Erteilung einer vollständigen (!) Auskunft seitens Arbeitsring anerkannter Blindenwerkstätten-Schlich GmbH abgelaufen. :-(

Ich habe jetzt den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten eingeschaltet. Ich denke der bläst dieser Firma schon Pfeffer in den Hintern und zeigt denen welche Verpflichtungen die in Bezug auf die DSGVO haben.

Rainer

rainer
17.04.2019, 14:20
hi

in dem "dünnen" Schreiben da ich von der Arbeitsring anerkannter Blindenwerkstätten-Schlich GmbH bekommen habe wird eine "Frau G." erwähnt. Diese hätte der Arbeitsring anerkannter Blindenwerkstätten-Schlich GmbH eine Mitteilung über einen von mir erteilten Auftrag gegeben.

Da die Arbeitsring anerkannter Blindenwerkstätten-Schlich GmbH in dem Schreiben ausser "Frau G...a" keine weitere Angaben zu der Quelle gemacht hat habe ich nochmals energisch nachgebohrt.

Ich vermute das diese Frau in einem externen Call-Center arbeitet. Bin gespannt wer sich da "versteckt".

Rainer

rainer
17.04.2019, 14:22
warum in die Ferne schweifen:

https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?39785-033913506470-03391-3506470-4933913506470-angebliche-Blindenwerkstatt-Neuruppin

rainer
18.04.2019, 16:31
hallo,


Ich vermute das diese Frau in einem externen Call-Center arbeitet. Bin gespannt wer sich da "versteckt".

mühsam und scheibchenweise kommt die Auskunft:

Der Arbeitgeber der Anruferin, Frau G...a, ist ein Call Center in Wustermark, Brandenburg:


R. T. M. GmbH
Birkenstraße 2B

14641 Wustermark

Rainer

Wuschel_MUC
18.04.2019, 16:54
R. T. M. GmbH
Birkenstraße 2B
14641 Wustermark


Jetzt könnte es giftig werden, auf Hausnummer 2a ist laut Telefonbuch-CD eine Anwaltskanzlei.

Cape Town
18.04.2019, 18:13
Lt. Google Maps gibt es eine R.T.M. GmbH an dieser Adresse. Unternehmensregister.de weist folgende Firma aus:

R.T.M. GmbH
Amtsgericht Potsdam
HRB 16816
Status: Aktuell

Gegründet vor 2007.
Seit 2013 keine Eintragungen mehr online einsehbar.