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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorläufiger Fahrzeugschein



Eniac
05.04.2004, 20:23
Mit diesem Fahrzeugschein lade ich Sie ein zu einem Gewinnspiel, bei der die ersten 1.111 Teilnehmer garantiert gewinnen...
Wer dieser überaus freundlichen Einladung von Petra König von der Gesellschaft für Produktinformationen mbH aus Hamburg-Wandsbek folgt und unter 0180-5007835 am Gewinnspiel teilnimmt, gewinnt vor allem eins: neue Freunde.
Das alte Lied "Kein Schwein ruft mich an, keine Sau interessiert sich für mich..." dürfte danach der Vergangenheit angehören und auch der Briefkasten wird nimmer ein traurig leeres Daein fristen.
Was mich bei solchen "Gewinnspielen" mal interessieren würde: Müssen die Firmen eigentlich die Gewinner der ausgelobten Preise veröffentlichen oder wie kann sichergestellt werden, dass diese Gewinne nicht nur auf dem Papier stattfinden?




Eniac

Gool
05.04.2004, 20:29
Im Prinzip müssen die nachweisen können, wer gewonnen hat. Das kann jedoch nur, wie bei allen Daten, sofern se es nicht von sich aus rausrücken, durch den Staat geschehen.
Allerdings traue ich den Fotos nie, wo dann drunter steht "Uwe K. aus Stuttgart hat das Auto gewonnen", "Marianne S. aus Düren hat das Geld gewonnen" etc. Denn im Prinzip können sich diese "Gewinnspielagenturen" die Namen auch ausdenken. Es wird auch schwer nachvollziehbar sein, wer zu den ersten 1.111 Teilnehmern gehört.
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wazi
05.04.2004, 21:02
Ein Augsburger Rechtsanwalt hat es vor einigen Monaten geschafft, für eine Mandantin 250000 € einzuklagen. Dazu gibt es einen in D gültigen Gerichtsbeschluß, daß angekündigte Gewinne auch ausgeliefert werden müssen.
Gruß wazi

Eniac
05.04.2004, 21:12
In dem besagten Fall ging es um einen bereits zugesagten Gewinn, hier um eine Verlosung die noch nicht stattgefunden hat, ich habe also noch nicht "gewonnen".
Mich würde einfach intereressieren, wie nachgeprüft werden kann, ob eine öffentlich bekanntgegebene Verlosung überhaupt stattfindet und ob es tatsächlich richtige Gewinner gibt, d.h. der ausgelobte Mercedes nicht bei Scheffes Schwiegersohn landet.
Muss man dazu tatsächlich erst einen Anwalt auf eigene Kosten bemühen?

Eniac

Gool
05.04.2004, 23:13
Du kannst Dich ja als Lotto-Fee bewerben http://img.homepagemodules.de/grin.gif
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mcpomm
06.04.2004, 09:04
Der Veröffentlichung Deiner Daten mußt Du vorher zustimmen. Wenn diese fehlt, dann gibt es keine Veröffentlichung der Namen von Gewinnern. Daher haben auch viele Gewinnspiele die Zustimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder Gewinnspielbedingungen) mit aufgenommen. Für viele ist das ein Marketinginstrument.
Der Ausschluss des Rechtsweges dürfte aber nicht dazu führen, dass eine Überprüfung der Ausspielung scheitert. Die sollte sogar gerichtlich möglich sein. Man kann nur nicht erreichen, dass man selbst gewinnt.
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Halten Sie auch einen "primus vivinus" (http://web56.sun-15.de/quickstart/index.php?id=1170) für einen guten Lexikonauten?

Gewinnbriefe.de
26.04.2004, 21:04
Auch diesen Versender habe ich schon mal aufgenommen, obwohl mir dazu leider nur sehr wenige weitere Eingangsmeldungen vorliegen.
Ich bitte um Entschuldigung, wenn ichhier jetzt zu jedem Gewinnbrief poste, aber ich habe einen sehr engen Zusammenhang aller Gewinnversender PLZ entdeckt: Diese liegen fast alle im Bereich Osnabrück und Cloppenburg bis nach Bremen - komisch gelle ?
Grüße
http://www.gewinnbriefe.de/
inclusive Forum NUR zu dem Thema ...

mindphlux
27.04.2004, 09:58
In Hannover gibt`s die auch... aber die bekommt eher mein alter Herr, nicht ich, und er schmeisst die immer weg, bevor ich aktiv werden kann.

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