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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : SKL, Telefonwerbung, dreht doch einfach den Spieß rum :))



HansWurst
22.04.2004, 19:18
Leute, Ihr könnt Euch drüber aufregen wie Ihr wollt, Ihr könnt auflegen, in den Hörer schreien, pfeiffen, kotzem, wasweisichauchsonstnoch, aber das ganze nutzt nix.
Meine Vorgehensweise: (leicht unterschiedlich, je nach anrufendem Unternehmen)
am Telefon immer höflich bleiben und zum Schein drauf eingehen. Bei Finanzdienstleistern und Versicherungen mache ich gerne einen Termin aus. Natürlich spät am Abend ab 20:00 oder 21:00. Zu diesem Termin habe ich natürlich einen Freund als Zeugen dabei. Nachdem ich von dem Vertreterfuzzi die Visitenkarte habe und eventuell weitere Unterlagen (mehr brauche ich nicht) wechsle ich meine Stimmung um 180° (kommt lustig, gibt verdutzte Gesichter)
Ich: "Wieso haben Sie mir am Telefon keine Rückrufnummer geben wollen?"
Er: "Ach wissen Sie, wenn mich da jeder dann anrufen täte..."
Ich: "Ach, und Sie nehmen sich die Frechheit raus und stören mich beim Abendessen?"
Er:" *verunsichertguck* ähhhh...*hüstel*....also wissen Sie...."
Ich: "Sei es wie es will, der Zweck ist erreicht, ich habe Ihre Daten ja nun. Es folgt morgen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung etc..., die Sie bitte unterschrieben wieder bis spätestens zum angegebenen Termin an mich zurückschicken wollen..."
Bei SKL-Call-Centern:
-zum Schein drauf eingehen, beim Kontrollanruf in zwei drei Tagen höflich und freundlich Gespräch anfangen und vorsichtig versuchen die Firmierung des Call-Centers rauszubekommen, mit ein bisschen Übung und Gespür ist das keine große Sache.
Sowie die Adressdaten vorhanden sind:
Schreiben an:
xxx-xxxx Marketing
z.Hd. Frau B. M.
xxxstr. 5
D-XXXXX Wxxxxxxxx
-vorab per Fax 06xx-xxxxxxx
Betrifft: unerlaubte Telefonwerbung vom 20.4.2004 xx:xx
Sehr geehrter Frau xxxxxxx,
am 20.4.2004 um 13:07 erhielt ich einen Werbeanruf von einer Frau J. R. Sie gab sich als Mitarbeiterin der SKL Lotterieeinnahme Günther aus.
Der Telefonanruf vom 20.4.2004 stellt einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß dar. Dagegen besitze ich eine Unterlassungsanspruch. Um diesem Unterlassungsanspruch gerecht zu werden muss ich Sie auffordern die beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung bis spätestens
Montag 26.4.2004 18.00 Uhr hier eingehend
abzugeben.
Bei fruchtlosem Verstreichen der Frist werde ich ohne weitere Ankündigung meinen Anwalt mit der Wahrung meiner Interessen beauftragen was mit nicht unerheblichen zusätzlichen Kosten für Sie verbunden wäre. Weiterhin werde ich in dem Fall die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs von dem Vorfall unterrichten.
Um auch den Forderungen des Bundesdatenschutzgesetztes gerecht zu werden ergehen folgende Aufforderungen an Sie:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. Dazu gehört auch die Eintragung meiner Daten in eine „Blacklist“
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
Für die Erledigung der Forderungen aus der Grundlage des BDSG habe ich mir eine Frist bis zum
Freitag 7.5.2004 18:00 Uhr hier eingehend
vorgemerkt. Sollten Sie diese Frist – wider Erwarten – nicht einhalten, sehe ich mich leider gezwungen, die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG einzuschalten.
Ferner mache ich Sie darauf aufmerksam, dass ich bei nicht fristgerechter Erteilung dieser Auskünfte ohne weitere Ankündigung durch meinen Rechtsanwalt Auskunftsklage gegen Sie erheben werde. Die Kosten dieses Rechtsstreits fallen – unabhängig vom Ergebnis der Auskunft – Ihnen zur Last. Ferner werde ich dann auch zusätzlich den Schaden Ihnen gegenüber geltend machen, der mir durch die Nicht-, Falschauskunft etc. entstanden ist.
Ich erwarte den Ausgleich des mir entstandenen Vermögensschaden. Für den bisher mir entstandenen Schaden mache ich geltend:
1. zeitlicher Aufwand für Briefverkehr 1,0 Stunden à 40,00 € 40,00 €
2. Aufwandspauschale für Porto /Telefon 20,00 €
Summe: 60,00 €
Der Betrag ist zahlbar sofort auf mein Konto
Kreissparkasse XXXXXXXXXXX
BLZ XXXXXXXXX
Kto.-Nr. XXXXXXX
Sollte der Betrag nicht bis zum Freitag 30.4.2004 auf meinem Konto eingegangen sein werde ich ohne weitere Fristsetzung meinen Rechtsanwalt mit der Wahrung meiner Interessen beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Anhang:
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
xxx-xxxx Marketing
xxxxxx
xxxxxstr. 5
D-XXXXX XXXXXXXXXXX
verpflichtet sich gegenüber
Herrn xxxxxx xxxxxx
xxxxxx. xx
XXXXX XXXXXXXXX
1.
es ab sofort zu unterlassen, die Anschlüsse 0xxxx-xxxxxx, 0xxxx-xxxxxx, 0xxxxx-xxxxxx, 0xxxxx-xxxxxx, 0xxxx-xxxxx zu Werbezwecken anzurufen und/oder durch beauftragte Dritte anrufen zu lassen, solange Herr XXXXX nicht dazu aufgefordert hat und solange zu diesem keine Geschäftsverbindung besteht,
2.
für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € an Herrn XXXXXX zu bezahlen.


________________ den____________2004
Ort Datum

Wenn auch nur eine der Fristen verstreicht ohne dass was passiert, geht die Sache an meinen Anwalt, der freut sich auch über ein paar hundert Euro. Zur Not gehts dann auch vors Amtsgericht.
Hab mittlerweile einige Unterlassungserklärungen im Ordner, irgendwann schnappt die Falle zu und einer ruft nochmal an. Gestern wars fast soweit....aber ich Dösbaddel hatte damals die Rechte an nen Verbraucherschutzverein abgetreten, sonst wär ich jetzt 5000 EUR reicher ;), das ist besser wie ein SKL-Los!

wazi
22.04.2004, 23:18
>>>Leute, Ihr könnt Euch drüber aufregen wie Ihr wollt, Ihr könnt auflegen, in den Hörer schreien, pfeiffen, kotzem, wasweisichauchsonstnoch, aber das ganze nutzt nix.<<<
Ich habe für mich gute Erfahrung mit dem konsequenten Rausschmiß gemacht. Allerdings habe ich das ausnahmslos praktiziert. Im Direktmarketing-Lexikon der Deutschen Post heißt es zu meiner Person :
Nixie => Unzustellbare oder nicht zu bewerbende Adresse.
Nixie-Pool => Datei, in der unzustellbare oder nicht zu bewerbende Adressen erfaßt sind, z.B. nicht mehr aktuelle Adressen oder "Robinsons" (siehe Robinson-Liste). Diese Adressen werden vor dem Einsatz einer Liste mit den darin enthaltenen Adressen verglichen und gegebenenfalls ausgeschaltet.
Non-promotables => Negativliste von Adressen, an die keine Werbung geschickt werden sollte, weil sie nicht rentabel oder aber unerwünscht zu sein scheint.
Genau so einer bin ich geworden... http://img.homepagemodules.de/grin.gifhttp://img.homepagemodules.de/grin.gif und das genügt mir vollauf.
Hauptsache ich habe meine Ruhe.
Aber dein Verfahren hört sich sehr interessant an und is im Einzelfall zweifelsohne sehr effektiv. Eine denkbare Steigerung ist, den Rechtsanwalt mit in die Wohnung zu holen. Geht wohl am besten, wenn der dein Freund ist.
Naja erstmal alles Gute und Erfolg für das Werbe-Banausen plattmachen http://img.homepagemodules.de/grin.gif
Gruß wazi