Stalker2002
13.05.2004, 17:39
Ein besonders "schmackhafter" Nachzügler, der vorgestern bei mir aufgeschlagen ist:
technik-news-Magazin Ausgabe 05-2004 Rubrik Sicherheit Versand nur an gelistete Abonnenten
Ein Service von A.F.C. / Virgin Island
Exklusiv für unsere Leser. Fordern Sie vorab schon jetzt die aktuellen Informationen an.
In unserer neuesten Ausgabe von Technik-Trends haben wir einen ausführlichen Bericht über neue Schutzsysteme gegen Geschwindigkeitsüberwachungen.
Sicherer Schutz innerhalb von 30 Sekunden in jedem Fahrzeug, ohne Werkzeug und ohne Fachkenntnisse.
Endlich gibt es nach vielen Jahren einen echten Schutz vor allen Messsystemen.
Kauf und Besitz in Deutschland erlaubt. Benutzung ist nicht nachweisbar.
Informieren Sie sich jetzt aktuell und unverbindlich vorab! Fordern Sie exklusiv die neuesten Informationen jetzt per Fax an.
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Die beworbene Faxabrufnummer ist 01805-055057, der "Kostenhinweis" ist auch ein lecker Kunstwerk, das im O-Ton lautet: "Faxkosten ca. 5 Cent"
Wie schaut das denn jetzt mit der rot markierten Passage aus?
Die Benutzung ist in D. ja verboten. Ist das dann ein Aufruf zu einer Straftat/Ordnungswidrigkeit, der eine sofortige Abschaltung der Abrufnummer rechtfertigt? Reicht da schon eine einmalige Weiterleitung eines Beispielfaxes nebst Anschreiben an die Telco welche die 0180er vergeben hat, um ihnen "gesicherte Erkenntniss" über den Mißbrauch der Nummer zu verschaffen?
MfG
L.
"Diskutiere nie mit einem Idioten: Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dann mit Erfahrung."
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Die beworbene Faxabrufnummer ist 01805-055057, der "Kostenhinweis" ist auch ein lecker Kunstwerk, das im O-Ton lautet: "Faxkosten ca. 5 Cent"
Wie schaut das denn jetzt mit der rot markierten Passage aus?
Die Benutzung ist in D. ja verboten. Ist das dann ein Aufruf zu einer Straftat/Ordnungswidrigkeit, der eine sofortige Abschaltung der Abrufnummer rechtfertigt? Reicht da schon eine einmalige Weiterleitung eines Beispielfaxes nebst Anschreiben an die Telco welche die 0180er vergeben hat, um ihnen "gesicherte Erkenntniss" über den Mißbrauch der Nummer zu verschaffen?
MfG
L.
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